Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, beim Unterhaltsvorschussgesetz tritt der Staat für säumige oder auch wirklich nicht zahlen könnende, so genannte zahlungsunfähige, Mütter und Väter für einen gewissen Zeitraum ein. Diese Leistung ist nach unserer Auffassung ein Leistungsgesetz, zu dem sich der Bund selbst verpflichtet hat. Es soll vermieden werden, dass Kinder aufgrund fehlender Unterhaltsleistungen eines Partners etwa zu Sozialhilfeempfängern werden. Damit hat aber der Staat nicht die Eltern aus ihrer Verantwortung für das gemeinsame Kind entlassen.
Nun zu einigen Punkten des PDS-Antrags: Die entscheidende Frage zu den Punkten a und c vorweg: Hat die PDSFraktion einmal ausgerechnet, wie viel das den Steuerzahler kostet, denn woher haben Bund, Länder und Kommunen das Geld? Würde nicht bei Erfüllung all ihrer Forderungen die Solidargemeinschaft überstrapaziert werden? Ich befürchte hier, dass dann Unterhaltsvorschussempfänger stigmatisiert werden, genau wie Sozialhilfeempfänger, und für die betroffenen Kinder im schlimmsten Fall die Leistungen nach dem Unterhaltsvorschussgesetz gar nicht beantragt würden. Das darf doch nicht sein. Behalten wir doch hier Augenmaß. Wir hatten dieses Problem schon mehrfach auf der Tagesordnung, allein als Antrag auch 1995/1996.
Der Punkt b ist vollkommen unklar. Sie sprechen von einer unzumutbaren Schlechterstellung der Betroffenen gegenüber BAföG-Beziehern. Heißt das, dass diese Betroffenen aufgrund des hohen Einkommens des Elternteils, bei dem sie leben, kein BAföG bekommen? Die Regelungen beim BAföG sehen jedenfalls vor, wenn ein Unterhaltspflichtiger seiner Unterhaltspflicht nicht nachkommt, dass nur das Einkommen des einen Elternteils zugrunde gelegt wird. Es ist dann die Angelegenheit des Amtes für Ausbildungsförderung, den säumigen Zahler zur Kasse zu bitten.
Zu der Altersgrenze 18 Jahre: Auszubildende erhalten in der Regel in Deutschland ein tarifvertraglich vereinbartes Entgelt. Dies würde auf die Unterhaltsleistungen angerechnet werden, ebenfalls auch BAföG, welches auch Schüler bekommen können, so dass hier wohl keine zwingende Notwendigkeit besteht, den Bezugszeitraum auf 18, vielleicht 16 Jahre, anzuheben.
Zu Punkt d: Wenn Sie von der PDS die Anrechnung des hälftigen Kindergelds abschaffen wollen, so kann dies nicht im UVG geschehen, sondern bei den Regelungen zum Unterhalt im BGB. Bei der Berechnung der Höhe des zu zahlenden Unterhalts wird auch das Kindergeld hälftig auf beide Partner angerechnet. Das Ergebnis Ihres Vorschlags wäre sonst, dass Kinder, die Leistungen nach dem UVG bekommen, dann nämlich besser gestellt würden als Kinder, wo Unterhaltsleistungen durch den anderen Ehepartner erfolgen.
Zu Punkt e: Seitdem wir die neuen Regelungen im Unterhaltsvorschussgesetz haben, das heißt also, die Kommunen bei der Finanzierung Mitverantwortung tragen, haben sich die eingenommenen Beträge von den Rückzahlungsverpflichteten von 3,2 Prozent auf 15,84 Prozent der Gesamtausgaben signifikant erhöht. Das können Sie in der Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 652 in der Drucksache 3/2616 von Herrn Panse nachlesen. Es macht unserer Auffassung nach keinen Sinn, an den seit dem Jahr 2000 bestehenden Finanzierungsregelungen etwas zu ändern.
Abschließend möchte ich noch bemerken: Es waren auch Vertreter der PDS letztens in der Veranstaltung der Friedrich-Ebert-Stiftung bei der Vorstellung der Studie "Die Rolle des Vaters in der Familie" durch Prof. Fthenakis. Eines der wichtigsten Ergebnisse dieser Längsschnittstudie ist, die Qualität der Partnerbeziehung ist im Sinne einer guten Familienpolitik zu fördern. Damit verbessern sich auch signifikant die Entwicklungschancen der Kinder und die materielle Seite wird, weil sie wahrscheinlich besser zu fassen ist, hier oft überbetont, so dass ich mich Ihrer Argumentation nicht voll anschließen kann, dass die finanzielle Seite die ausschlaggebende Seite für die Verwirklichung der Chancengleichheit in der Entwicklung eines Kindes ist. Die Fraktion der SPD lehnt diesen Antrag ab. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, auch in einer Zeit, da die amtierende Bundesregierung mehr die gleichgeschlechtlichen Beziehungen zumindest in
den letzten Jahren gefördert hat, hat sich an der Tatsache, dass Kinder normalerweise immer einen Vater und eine Mutter, oder viel wichtiger, sicher die Mutter und den Vater haben, nichts geändert. Leider kommt es immer wieder vor, warum auch immer, dass sich dann Vater und Mutter doch nicht darauf einigen, dieses Kind gemeinsam großzuziehen. Das entlässt sie aber beide nicht aus der Verantwortung für die Erziehung, das schließt die materielle Verantwortung mit Sicherheit ein. Meist trifft es die Mutter, und besonders hart wird es dann, wenn sich der leibliche Vater seinen materiellen Verpflichtungen entzieht. Der Bundesgesetzgeber - und der ist zuständig in diesem Fall - hat das entsprechende Bundesgesetz zuletzt im Jahr 2000 geändert. Das Anspruchsalter wurde von 6 auf 12 Jahre erhöht und die Bezugsdauer von 3 auf 6 Jahre verlängert. Geändert hat sich auch der Anteil. Bisher war es so, dass der Bund 50 Prozent als Anteil bei den Unterhaltsvorschussleistungen gegeben hat. Jetzt hat sich das neu gestaltet, dass jeweils ein Drittel geleistet wird, also Bund, Land und Kommune leisten jeweils ein Drittel. Das ist auch unter dem Hintergedanken passiert, dass man dann - zumindest Thüringen hat es so umgesetzt - denjenigen, die vor Ort die Verantwortung tragen, denn eigentlich geht ja das Jugendamt nur in Vorleistung, das heißt, man gibt eigentlich einen Kredit und versucht, sich diesen Kredit von dem Unterhaltspflichtigen wieder zurückzuholen. Nur in wenigen Fällen oder in einigen Fällen ist der Unterhaltspflichtige gar nicht in der Lage, den Unterhalt zu leisten. In vielen Fällen ist er rein theoretisch in der Lage, den Unterhalt zu leisten, er entzieht sich einfach nur dieser Pflicht und die Kommune hat die Möglichkeit, dieses Geld wieder einzutreiben. Wenn man sich die Zahlen ansieht in der Vergangenheit, zwischen 5 oder 9 Prozent oder bei den Kreisen zwischen 2 und 13 Prozent, so hat sich das doch geändert. Wenn man sich die aktuellen Zahlen für das Jahr 2000 ansieht, wo bei der Stadt Weimar über 7 Prozent und bei der Stadt Suhl über 15 Prozent wieder zurückgeholt werden konnten. Bei den Landkreisen ist der Unterschied noch extremer; der Landkreis Nordhausen als kleinste Quote, wo Geld wieder zurückgeholt wurde, mit 5,39 Prozent oder der Wartburgkreis dann mit 22,33 Prozent. Schon an der Stelle zeigt sich, dass es sicherlich auch durchaus an dem jeweils im Jugendamt Zuständigen liegen kann, wie hoch dann die Rückführungsquote der notwendigen Mittel liegt. Das andere ist, es bleibt originäre Aufgabe der leiblichen Eltern und auch das Argument der Ausbildung zieht nicht. Wir haben vorhin schon von der Kollegin Bechthum die Zahlen zum BAföG gehört. Nur dann, wenn ein Elternteil so viel verdient, dass der Auszubildende aus der BAföG-Regelung herausfällt, dann halte ich es auch für gerecht, wenn wirklich so viel Geld vorhanden ist, dann erhält der Auszubildende kein BAföG. Ansonsten sind die Regelungen dort eindeutig. Wenn die Mindestgrenzen oder die Höchstgrenzen nicht erreicht werden, greift auch dort die BAföG-Regelung. Die Solidargemeinschaft sollte eigentlich immer nur dann eingreifen, wenn wirklich die Not vor Ort groß ist. Die Solidargemeinschaft darf aber an der Stelle auch nicht überfordert werden, denn originäre Aufgabe der Erziehung bleibt nach wie vor bei den Eltern
hängen, auch wenn die Eltern sich entschließen sollten, sich zu trennen und ein Elternteil die Erziehung allein übernimmt, bleibt trotzdem die materielle Verpflichtung bei dem anderen Elternteil erhalten. Aus diesem Grunde bleibe ich der Meinung, dass wir hier im Thüringer Landtag a) die falsche Adresse sind und b) stimme ich auch im Namen meiner Fraktion, den Antrag in der vorliegenden Form abzulehnen. Danke.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wenn der Thüringer Landtag in seiner Zusammensetzung auch die Zusammensetzung der Gesellschaft widerspiegelt, dann müsste eigentlich das Thema "Unterhaltsvorschuss" hier unter den Abgeordneten größtes Interesse erzeugen. Aber ich sehe, die Reihen haben sich sichtlich geleert. Großes Interesse, weil, wenn die Zusammensetzung die Gesellschaft widerspiegelt, müssten auch unter den Abgeordneten, sowohl auf der einen Seite einige sitzen, die Unterhalt zahlen müssen, als auch auf der anderen Seite einige, die Unterhaltserhaltende für ihre Kinder sind. Ich möchte nicht wissen, wen das betrifft, sondern ich möchte eigentlich die Frage nur noch einmal unterstreichen, dass Unterhaltsvorschuss ein leidiges Problem ist. Ein leidiges Problem, das viele Kinder und Jugendliche betrifft. Auf dem Papier gibt es zwar einen Anspruch auf Unterhalt, aber in der Praxis, meine Damen und Herren, sieht es übel aus. Diejenigen, die zahlen müssten, tun es oft einfach nicht. In Ausnahmefällen wissen wir natürlich auch, dass einige nicht zahlen können. Zum Glück gibt es da den Unterhaltsvorschuss. Der Staat tritt anstelle der säumigen Zahler in Vorleistung, um den betroffenen Kindern und Jugendlichen doch noch eine finanzielle Absicherung zu gewährleisten. Die Freude bei den betroffenen Unterhaltsberechtigten und ihren Elternteilen ist groß, allerdings, das geltende Unterhaltsvorschussrecht hat so seine Tücken, vor allem dann, wenn Kinder und Jugendliche erst so richtig teuer werden, nämlich in der Pubertät, endet die Sicherheit des Unterhaltsvorschuss-Systems. Mit Vollendung des 12. Lebensjahres endet der Anspruch. Somit wird für die schwierige Phase zwischen dem 12. und 18. Lebensjahr eine durchaus Zweiklassengesellschaft aufgemacht, auf der einen Seite die Jugendlichen, die Geld haben und sich etwas leisten können, vor allem auch natürlich die Statussymbole, und auf der anderen Seite die Jugendlichen, die wegen Geldmangels vom Konsum - meistens aber auch von anderen Dingen - ausgeschlossen sind. Ich denke da auch an die Freizeitgestaltung. Wenn man bedenkt, dass wir, und ich betone, "leider", in einer Gesellschaft leben, in der sich der Wert des Menschen auch und vor allem danach bemisst, was er hat und weniger, was er ist oder was er als Mensch
ist, kann sich jeder ohne viel Fantasie ausmalen, was die Erfahrung von "nicht genug Geld haben" und damit von "nicht dazugehören" auf die Heranwachsenden hat. Ganz abgesehen von dem "nicht dazu zu gehören", viele Angebote für die Entwicklung von Jugendlichen sind wichtig und diejenigen, die auch sinnvoll sind, sind eben auch nur mit Geld zu haben. Ich denke da an Vereinsmitgliedschaften, an Ferien- und Freizeitangebote, an Musikunterricht und vieles mehr. Vom Nachhilfeunterricht als Vorteil im heutigen schulischen Konkurrenzkampf will ich gar nicht erst reden. Es ist leider so, dass die sozialen Unterschiede und Hürden ganz oft ihre Ursachen eben in der schlechten finanziellen Situation der betroffenen Heranwachsenden und ihrer Familien haben. Ich hätte auch lieber eine Gesellschaft, in der das Geld nicht so eine entscheidende Rolle spielt, schon gar nicht im Zusammenhang mit dem Erwachsenwerden und der persönlichen Entwicklung gerade von Kindern und Jugendlichen. Solange, meine Damen und Herren, aber das Geld eine wichtige gesellschaftliche Tatsache ist, sind wir in der Politik verpflichtet, die notwendigen Rahmenbedingungen für Chancengleichheit aller zu schaffen und das heißt konkret, Schaffung finanzieller Chancengleichheit als Voraussetzung für gesellschaftliche Chancengleichheit.
Diesem Anspruch genügt nun das jetzige Unterhaltsvorschussgesetz überhaupt nicht. Die Beschränkung des Leistungsanspruchs auf Heranwachsende bis 12 Jahre ist ein grober Verstoß gegen das Prinzip dieser Chancengleichheit. Deswegen fordert die PDS-Fraktion die Heraufsetzung der Altersgrenze erst einmal grundsätzlich auf 18 Jahre. In Ausnahmefällen, meine Damen und Herren, sogar noch darüber hinaus, wenn eben andernfalls Betroffene gegenüber BAföG-Beziehern benachteiligt werden. Auch wenn Frau Bechthum und Herr Wolf solche Beispiele ausgeschlossen haben, gibt es sie in der Praxis. Ich denke, es ist in der Hinsicht zu prüfen, wie weit eine Lückenschließung vorgenommen werden muss. Die generellen Altersgrenzen sind aber nicht die einzigen problematischen Lücken im Unterhaltsvorschussrecht. Denn viele Betroffene gehen davon aus, sie könnten wenigstens die 12 Jahre voll ausnutzen. Im Gesetzestext, allerdings versteckt, gibt es da noch die neckische Regelung, dass im Gesamtzeitraum von 12 Jahren die Bezugsdauer auf maximal 72 Monate begrenzt ist. Effektiv heißt das, es kann also nur sechs Jahre Unterhaltsvorschuss geben. Da entpuppt sich eben das geltende Unterhaltsvorschussrecht als eine Art Mogelpackung und es wird weit gehende finanzielle Sicherheit vorgegaukelt, von der eben in der Praxis für die meisten nicht viel übrig bleibt.
Die PDS-Fraktion schlägt auch weiterhin vor, die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes abzuschaffen. Da werden einige von Ihnen sagen, ja, aber das Steuerrecht. Ich denke, da können wir Ihnen nur antworten, das Steuerrecht halten wir für eine zweitrangige Frage. Für uns steht an erster Stelle die Tatsache, dass das Unterhaltsvorschuss
recht in seinen Inhalten praktisch vollständig vom zivilrechtlichen Unterhaltsrechts des BGB geprägt ist. Viele Voraussetzungen für einen Anspruch nach Unterhaltsvorschussrecht bestimmen sich nach diesen familienrechtlichen Unterhaltsregelungen. Dass Sie, Frau Bechthum, dies nicht so sehen oder nicht wissen, wundert mich schon. Was nun die Anrechnung des hälftigen Kindergelds angeht, ist unseres Erachtens konsequenterweise die Regelung des § 16 Abs. 12 b im Unterhaltsvorschussrecht zu berücksichtigen. Diese Regelung sieht nämlich vor, dass nur dann die halbe Summe des Kindergeldes auf die Unterhaltszahlung angerechnet wird, wenn der Verpflichtete mindestens 135 Prozent des Regelunterhalts zahlt. Das Gesetz geht also davon aus, dass die Zahlung von Kindergeld gerade nicht dazu führen darf, dass der Regelunterhaltsbetrag unterschritten wird. Im Unterhaltsvorschussgesetz wird aber nur von 100 Prozent Regelsatz ausgegangen, somit dürfte beim Unterhaltsvorschuss das hälftige Kindergeld eben nicht angerechnet werden.
Durch diese Kindergeldanrechnung entsteht eben die Zweiklassengesellschaft von Kindern. Wenn Väter und Mütter nicht zahlen oder auch nicht zahlen können, dann erhalten die Kinder nur den Regelsatz und gleichzeitig nur die Hälfte des Kindergelds. Andere Kinder dagegen erhalten Unterhalt vom Elternteil, aber auch noch das ganze Kindergeld. Ich denke, das ist eine Ungerechtigkeit und gleichzeitig auch eine doppelte Benachteiligung.
Wer das nicht als doppelte Benachteiligung erkennt, der tut mir Leid. Dann tun mir aber natürlich auch die Kinder Leid, die von solchen Politikern dann Entscheidungen für sich eigentlich erwarten.
Einige Worte möchte ich hier nur sagen zu natürlich einer eminent wichtigen Frage, nämlich der Finanzierung. Man hört immer, das kann niemand bezahlen. Aber ich möchte an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts erinnern, die der Politik und dem Gesetzgeber zur Aufgabe macht, gerade Kindern ein menschenwürdiges, angemessenes finanzielles Existenzminimum zu sichern. Das Bundesverfassungsgericht hat auch dieses Existenzminimum in einer ganz konkreten Zahl pro Alter angegeben. Die Sicherung optimaler Entwicklungsbedingungen für Kinder und Jugendliche sind von so überragender Bedeutung, auch für die zukünftige Entwicklung einer Gesellschaft. Da darf uns das Geld eigentlich nicht zu schade sein. Herr Wolf, hier zu sagen - jetzt sehe ich ihn nicht, hier interessiert ihn wahrscheinlich auch nicht, was andere dazu sagen -, wir stimmen dem Antrag nicht zu usw., und dann so tun, als wäre das nicht Aufgabe des Landes - ich denke schon, das Land hat hier eine Aufgabe für die Thüringer Kinder und Jugendlichen und darüber hinaus für die gesamte Bundesrepublik und die Kinder und Jugendlichen, sich dafür ein
Es gibt in puncto Bezahlung auf politischer Ebene, auch auf Bundesebene und gerade dort, erhebliche finanzielle Ausgaben, die ich nicht nachvollziehen kann, die politisch für mich fragwürdig sind, wo ich ganz einfach sage, die müssten nicht getätigt werden. Hier könnte man in Größenordnungen Geld einsparen. Ich sage nur Einführung Vermögenssteuer oder Reizwörter wie Bundeswehreinsätze, Beteiligung an militärischen Konfliktlösungen, Aufrüstung usw. Ich denke, für diese Fragen gibt es keinen politischen Sachzwang. Dafür sollte nicht so viel Geld ausgegeben werden.
Sie, meine Damen und Herren, eigentlich alle Abgeordneten - weil dieses Problem ja wirklich uralt ist. Die Gelder werden eigentlich schon seit Jahrzehnten verschleudert.
(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Was ist denn hier unverschämt? Ich lasse das von Ihnen nicht diffamieren.)
Auch Sie, Herr Minister Pietzsch, sagen immer, wir müssen in die Zukunft dieses Landes investieren, und wenn es um die Kinder und Jugendlichen geht, sagen Sie, es ist kein Geld da, selbst wenn Sie es nicht aus Ihrer Tasche bezahlen müssen. Das kann ich nicht nachvollziehen.
Ich denke, in Sachen Unterhaltsvorschuss und auch -finanzierung darf aber eine sehr spezifische Tatsache nicht übersehen werden, Herr Wolf ist darauf kurz eingegangen. Es geht doch beim Unterhaltsvorschuss eigentlich gerade nicht darum, Betroffenen sozusagen unwiederbringlich Geld als Unterstützung zur Verfügung zu stellen. Es geht zuerst einmal darum, dass der Staat für einen anderen in Vorleistung tritt und sich im Wege eines Rückerstattungsanspruchs das Geld wieder zurückholen darf. Darum geht es doch in erster Linie.
Den Staat trifft erst einmal ein gewisses Ausfallrisiko. Aber die finanziellen Belastungen, die tatsächlich beim Staat verbleiben, die halten sich doch eigentlich in Grenzen. Nun muss sich die öffentliche Hand als Geldeintreiber betätigen. Das Ziel der Sicherung finanzieller Chancengleichheit
für alle Heranwachsenden, denke ich, rechtfertigt das und natürlich weiß ich, dass das teilweise auch mit Ärger verbunden ist. Aber, ich denke, es rechtfertigt auch sich diesen Ärger aufzubürden. Nicht wenige Geldausfälle beim Staat, aber auch bei den Kommunen in Sachen Unterhaltsvorschuss werden doch dadurch verursacht, dass die öffentliche Hand sich eben nicht konsequent genug als Geldeintreiber betätigt.
Väter und Mütter müssen sich ihrer Verantwortung gegenüber ihrem Kind auch stellen und können sich nicht einfach so durchmogeln. Auf die Kleine Anfrage vom Abgeordneten Panse haben Sie doch die Zahlen selbst lesen können. 24.000 Thüringer Kinder erhalten Unterhaltsvorschuss und im Jahr 2001 wurde eine Summe von 20,4 Mio. geschossen. Von diesen 20,4 Mio. #den von der öffentlichen Hand bei den eigentlich verpflichteten Unterhaltsschuldnern im Durchschnitt 15 Prozent wieder eingetrieben. Nach dem, was man aus der Presse entnehmen kann, könnte die Quote bei effektiver Rückforderung erheblich gesteigert werden und der Auffassung bin ich natürlich auch.
Eine weitere Frage ist die Kostentragungspflicht bzw. die Risikobeteiligung der verschiedenen staatlichen Ebenen. Zurzeit ist es so, dass ein Drittel Sache des Bundes ist und zwei Drittel beim Land bleiben, wobei innerhalb Thüringens die gesetzlichen Bestimmungen zur Ausführung des Unterhaltsrechts festgelegt sind. Die haben in dem letzten Jahr noch einmal ein Drittel davon an die kommunale Ebene weitergereicht. Ich denke, das ist in Thüringen ein beliebtes Spiel. Wir kennen das auch aus anderen Gesetzen. Allerdings werden die Kommunen entschädigt, indem das Land beim eingetriebenen Geld auf das Drittel seines Rückgriffs verzichtet. Aber, meine Damen und Herren, das Verhältnis stimmt in dieser Frage auch nicht. Die Ausgaben der Kommunen und Einnahmen klaffen noch zu weit auseinander.
Ausgehend von dem Grundsatz, dass, wer Gesetze macht, die mit den finanziellen Risiken belastet sind, auch die Kosten dafür tragen muss, fordern wir natürlich in dieser Bundesratsinitiative auch, dass die Kostentragungen im Unterhaltungsvorschussrecht dahin gehend wieder geändert werden, dass der Bund mindestens 50 Prozent zu tragen hat. Dies wird auch durch die Tatsache gestützt - und das hat Herr Wolf ja auch gesagt -, dass der Bund eben für dieses Unterhaltsrecht zuständig ist. Wir als PDS-Fraktion fordern daher die Landesregierung auf, im Bundesrat initiativ zu werden, eine Novellierung des Unterhaltsvorschussrechts im Sinne unseres Antrags anzustreben. Die Schließung der Lücken im Unterhaltsrecht ist unseres Erachtens ein ganz wichtiger Schritt zur tatsächlichen Verbesserung der finanziellen, aber nicht nur der finanziellen Situation von Jugendlichen, Kindern und Familien. Wir meinen, meine Damen und Herren in der Regierung und der CDU-Mehrheit, tragen Sie zu wirklichen Verbesserungen für Familien bei. Sie haben in diesen Zeiten immer Plakate auf der Straße stehen: "Zeit für Taten". Heute
haben Sie die Möglichkeit, die Taten in Ihre Hand zu nehmen oder auch - wir wollen namentliche Abstimmung beantragen - mit Ihrer Karte einzustecken. Also lassen Sie uns heute Zeit für Taten nehmen.
Weitere Wortmeldungen von Seiten der Abgeordneten sehe ich nicht, aber der Herr Minister. Bitte, Herr Minister Dr. Pietzsch.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist schon abenteuerlich, was uns Frau Nitzpon hier vorgetragen hat. Meine Damen und Herren, ich bin für Familienpolitik, ich bin für Jugendpolitik und ich bin für Kinderpolitik
und ich fühle mich dafür verantwortlich. Aber an dieser Stelle, Frau Nitzpon, sage ich Ihnen noch eines: Ich lasse es nicht zu, dass die Bundeswehr Deutschlands hier diffamiert wird. Und wenn heute Kinder in Kroatien, in Somalia und in Afghanistan wieder in Frieden leben können, dann ist das auch eine Leistung der Bundeswehr und das lasse ich nicht gegeneinander aufrechnen.