Protokoll der Sitzung vom 12.09.2002

Frau Abgeordnete Pelke, Herr Schwäblein

darf Ihnen keine Frage stellen.

(Unruhe bei der CDU)

Frau Abgeordnete Bechthum, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte nichts dazu gesagt, was Herr Döring uns dargelegt hat, ist voll unsere Meinung, aber was hier jetzt gelaufen ist, das ist echt unerhört, muss ich Ihnen sagen. Gestern hatte das ThILLM zu einem Gesprächsforum "Leistung und mehr Menschlichkeit in der Schule" eingeladen. Ich hätte mir gewünscht, es wäre jemand vom Kultusministerium da gewesen. Es waren viele Lehrer da - es war ein Podium -, die ihre Meinung dazu gesagt haben. Es wurde dort so viel Resignation geäußert, es war eigentlich entmutigend. Von der Regionalkonferenz, die wohl auch stattgefunden hat in Erfurt, wird gar nichts erwartet. Es wurde alles ohne uns gemacht. Dann kommt der Schülersprecher: Wo haben wir Chancen, uns hier einzubringen? Da sagen Sie hier, es ist alles glänzend. Wissen Sie, was das Fazit war? Sie haben dann gesagt: Haben Sie Mut zu Veränderungen an Ihrer eigenen Schule. Das war dann das Fazit und nicht darauf zu warten, dass man ihnen hier Hilfe gibt und das, was hier alles laufen soll. Ich bin dann aufgestanden - das wurde auch erwartet, Herr Schreier kennt ja nun auch die Abgeordneten - und habe gesagt, wir werden heute darüber sprechen und habe Ihnen auch Mut gemacht, sich an der Enquetekommission zu beteiligen. Die Lehrer und Schüler, die dort waren, werden sicherlich auch auf die Fraktionen zukommen. Wenn wir hier jetzt schon so ein schlechtes Schauspiel bieten, dann geben Sie den Schülern und Lehrern die Möglichkeit, dass sie Mut haben, auch mitzuarbeiten, auch merken, wir können etwas mit bewegen. Aber in dieser Art finde ich das nicht ermutigend und kann nur sagen, da hat sich eigentlich die Landesregierung nicht gerade mit Ruhm bekleckert. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen mehr vor, so dass ich die Aussprache schließen kann. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Bildung und Medien zu überweisen. Wer dem folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstim

men? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Es ist weiter beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das ist in beiden Fällen nicht der Fall. Die Überweisung ist erfolgt.

Dann ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Haushalts- und Finanzausschuss zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? 1 Gegenstimme. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Die Überweisung ist erfolgt.

Die Federführung soll beim Ausschuss für Bildung und Medien liegen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Die Federführung liegt beim Ausschuss für Bildung und Medien.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt 5 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 6

Information der Eltern volljähriger Schüler über schulische Angelegenheiten Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2491 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/2670

Mir ist gesagt worden, dass für den Berichterstatter Herrn Abgeordneten Dr. Pidde der Abgeordnete Döring die Berichterstattung vorträgt.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, es geht um Information der Eltern volljähriger Schüler über schulische Angelegenheiten, Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2491. Durch Beschluss des Landtags vom 14.07.2002 ist der Antrag an den Ausschuss für Bildung und Medien federführend und an den Justizausschuss überwiesen worden. Der Ausschuss für Bildung und Medien hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 08.08.2002 beraten. Da der federführende Ausschuss für Bildung und Medien die Ablehnung des Antrags empfohlen hat, fand eine Beratung im mitberatenden Justizausschuss nach § 81 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung nicht statt. Die Beschlussempfehlung lautet: Der Antrag wird abgelehnt.

Ich eröffne die Aussprache. Zuerst hat sich der Abgeordnete Emde, CDU-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, dieser Antrag der SPD-Fraktion zur Information der Eltern volljähriger Schüler über schulische Angelegenheiten hat ja seinen Ursprung darin, dass man gesagt hat, es ist ein Defizit, wenn Eltern nicht informiert werden, wenn Eltern volljähriger Schüler nicht wissen, was los ist. Es wurde natürlich insbesondere unter dem Blickpunkt der Ereignisse am Gutenberg-Gymnasium als massive Forderung im ganzen Land gestellt. Wir waren uns damals schon einig, dass es sinnvoll ist, eine Regelung, in welcher Form auch immer, zu treffen. Es ist ja bekanntermaßen eine Regelung im Schulgesetz aufgenommen worden, die sinngemäß lautet: die Eltern werden informiert, es sei denn, der volljährige Schüler widerspricht dem. Dann werden die Eltern aber darüber informiert, dass der Schüler nicht möchte, dass seine Eltern informiert werden. Das ist eine gewisse juristische Spitzfindigkeit, aber, ich habe es vorhin schon gesagt, eben der Kompromiss, einmal zwischen dem, dass der Schüler als 18- oder über 18-Jähriger sein Leben selbst bestimmen darf, auf der anderen Seite er zuhause lebt, er natürlich auch von seinen Eltern abhängig ist und die Eltern ein berechtigtes Interesse daran haben, was dieser Schüler nun in der Schule tut oder auch nicht.

Zu dem Antrag gibt es insofern ein bisschen Streit, als Herr Döring sagt, wäre die Landesregierung uns schon im Juni gefolgt, dann wäre das alles schon Geschichte. Dazu kann ich nur sagen: Der Antrag ist vom 4. Juni 2002. Jeder weiß, die Ferien gingen in Thüringen schon sehr zeitig los, also schon im Juni. Auch die Sommerpause des Landtags ging schon im Juni los. Also wann hätte man denn handeln und mit den Leuten reden sollen? Die Zeit ist jetzt und es war auch kein Grund, übereilt irgendwelche Dinge vorzunehmen. Wenn man es sich einmal anschaut: Was wollte die SPD? Die SPD hat nur die Landesregierung aufgefordert eine Regelung vorzulegen. Wenn man es denn ernst meint und konstruktiv ist, kann man sehr wohl selbst hier einmal eine Regelung vorlegen und zur Abstimmung bringen. Das haben Sie aber wiederholt nicht getan.

(Beifall bei der CDU)

Warum, will ich hier nicht ausführen. Weil dem so ist, haben wir als CDU-Fraktion diesen Antrag im Ausschuss für Bildung und Medien abgelehnt, haben auch die Empfehlung für das Plenum ausgesprochen, diesen Antrag abzulehnen, denn in der Sache ist die Angelegenheit im Fluss. Vorgelegt ist eine klare Regelung. Ich denke, diese Regelung haben wir noch einmal im Schulgesetz zu besprechen. Die gilt dann mit Verabschiedung des Schulgesetzes und die kommt auch noch rechtzeitig aber für diesen Antrag: Ablehnung.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Dr. Stangner zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, Herr Emde, es wird Sie ja nicht wundern, wenn ich Ihnen jetzt widerspreche. Ich meine, dass die abgewiesene Regelung durch Sie weder mit der Sommerpause etwas zu tun hat, noch damit, dass die SPD keinen eigenen Entwurf vorgelegt hat. Den hätten Sie auch abgelehnt. Da gebe ich Ihnen Brief und Siegel drauf. Die Ablehnung des Antrags der SPD-Fraktion und die gleichzeitige Umsetzung dessen, was in der Thüringer Schulgesetznovelle jetzt drinsteht, ist nach meinem Dafürhalten wieder einmal ein Zeugnis Ihrer Machtbesessenheit und nichts anderes.

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU)

(Beifall bei der PDS)

Nein. Sie können es einfach nicht ertragen, dass andere als Ihre Vorschläge in die Thüringer Schulentwicklung Eingang finden könnten.

(Beifall bei der PDS)

Dass eine entsprechende Regelung zur Information der Eltern von volljährigen Schülern längst notwendig ist und war, hat uns in seiner Spitze, darauf haben Sie ja auch hingewiesen, mit schmerzlicher Härte der 26.04.2002 vor Augen geführt. Leider konnte sich die Mitte dieses Hauses und damit auch die Landesregierung erst mit dem danach entstehenden öffentlichen Druck dazu durchringen, den Bürgerwillen in einem Gesetz oder in einer Regelung umzusetzen. Ich will zu dieser Regelung deutlich sagen, ich finde sie in ihrem Grundsatz gut.

(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Dank dem Gesetz.)

Das Grundrecht von Schülern wird nicht ausgeblendet und gleichzeitig wird dem verständlichen Willen der Eltern Rechnung getragen, dass sie über Probleme informiert werden. Ich mache aber darauf aufmerksam, dass ich meine, über die Ausgestaltung noch reden zu müssen. Ich muss noch einmal auf den Gesetzestext zu sprechen kommen. Herr Emde hat ihn schon in seinem Informationsgehalt angedeutet. Es heißt in dem Entwurf: "Die Informationspflicht der Schule...", ich lasse hier etwas aus, was sich auf Paragraphen bezieht, "... besteht auch gegenüber Eltern volljähriger Schüler bis zur Vollendung des 21. Lebensjahrs, sofern der volljährige Schüler..." - und jetzt kommt der Punkt, auf den ich zu sprechen kommen will - "... dem nicht generell oder im Einzelfall widersprochen hat." Da liegt für mich ein Punkt, über den wir noch einmal reden

müssen. Wenn generell widersprochen wird, haben die Eltern eine Information, dass ihr Kind es will, dass sie über Probleme informiert werden. Aber dann haben sie im Einzelfall keine Information, dass da irgendwo etwas im Argen liegen könnte. Wenn wir aber auf den Einzelfall abstellen und sagen, es muss im Einzelfall informiert werden, dann entsteht damit natürlich ein Verwaltungsaufwand, über den man einfach noch einmal reden müsste. Ich bitte, dass wir uns dazu noch einmal im Ausschuss verständigen.

Ich denke, dass die heute im Thüringer Schulgesetzentwurf verankerte Regelung klarstellenden Charakter hat. Man muss sagen, dass gute und gestaltende Schulleitungen Ähnliches im Interesse der Entwicklung der ihnen anvertrauten Schüler längst praktizieren. Aber mit einer gesetzlichen Regelung der Informationspflicht wird sie vielleicht auch öffentlichkeitswirksamer und das wäre ein positiver Effekt nebenbei. Eine gesetzliche Regelung spricht aber auch bei aller Notwendigkeit einmal mehr für ein Verständnis im Thüringer Schulwesen. Eine rechtliche Verpflichtung muss her, damit längst frustrierte Lehrerinnen und Lehrer das tun, was eigentlich zu ihren Aufgaben gehört. Die Ursachen dafür liegen in Ihrer Politik, verehrte Damen und Herren von der CDU-Fraktion. Sie entziehen damit Selbständigkeit und Eigeninitiative als Grundlage einer guten pädagogischen Arbeit den Boden und schaffen stattdessen Frust und Lethargie.

Abschließend noch eine Bemerkung, die sich auf Ihren Umgang mit der Opposition bezieht. Die Qualität von Demokratie in einer Gesellschaft zeigt sich auch im Umgang der Mehrheit mit Minderheiten. Dies ist in zweifachem Sinn zu verstehen, nämlich sich Minderheiten zu leisten, das heißt, sie auszuhalten, aber auch zu begreifen, dass Minderheitsmeinungen die Demokratie bereichern, weil sie zusätzliche Denkangebote liefern. Aus diesen Gründen werden wir dem Antrag der SPD zustimmen, auch wenn er von Ihnen abgelehnt wird oder schon abgelehnt wurde. Vielen Dank.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Döring zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass hinsichtlich der Information von Eltern volljähriger Schüler über wichtige schulische Belange gesetzlicher Regelungsbedarf besteht, ist in diesem Hause sicherlich unumstritten. Nicht zuletzt im Zusammenhang mit den schrecklichen Ereignissen am Gutenberg-Gymnasium ist uns allen das Ungenügen der Gesetzesbestimmungen zu dieser Problematik deutlich vor Augen geführt worden. Die SPD-Fraktion hat deshalb den vorliegenden Antrag erarbeitet, der sich pragmatisch an Erfahrungen anderer Bundesländer

orientiert und Informationen der Eltern volljähriger Schüler mittels einer Kontraktlösung vorsieht. Die Kontraktlösung basiert auf den Grundsätzen der Freiwilligkeit und der Kooperation und sie lotet den vorhandenen rechtlichen Rahmen aus. Er ist also juristisch ohne weiteres realisierbar.

Natürlich gibt es auch andere Lösungsmöglichkeiten, so verpflichtet das Bayerische Schulgesetz die Schulen zur Information der Eltern volljähriger Schüler, ohne dass Letzteren ein Widerspruchsrecht dagegen eingeräumt wird. Eine solche Neuregelung sollten wir auch hinterfragen, denn wir sehen das ähnlich wie die Bayerische Staatsregierung, dass das öffentliche Interesse an der Erfüllung des schulischen Bildungs- und Erziehungsauftrags in diesem konkreten Fall für weit wichtiger erachtet wird, als eine eventuelle Verletzung des Grundrechts volljähriger Schüler auf informationelle Selbstbestimmung. In diesem Punkt, meine Damen und Herren von der Landesregierung, würde es sich durchaus lohnen, auch mal nach Bayern zu sehen und zu schauen, wie man hier die Regelungen getroffen hat. Übrigens hat man dort schon eine gesetzliche Regelung auf den Weg gebracht. Es gibt ein neues Schulgesetz in dieser Frage in Bayern. Auch die Bayern hatten nicht mehr Zeit. Das heißt, wo ein Wille ist, da ist auch ein Weg.

Lassen Sie mich anschließend noch eines sagen: Im Bildungsausschuss wurde die Sinnhaftigkeit und Realisierbarkeit unseres Antrags von den Vertretern aller Fraktionen anerkannt. Dennoch, Herr Emde, haben Sie angekündigt, unseren Antrag heute - wie auch schon im Bildungsausschuss - abzulehnen. Für dieses Possenspiel fehlt mir jedes Verständnis, für mich ist es eine Kinderei. Ich denke, das kann man auch den Bürgerinnen und Bürgern des Landes kaum vermitteln. Sie sollten mal darüber nachdenken, meine Damen und Herren, bevor Sie hier Parlamentarismus wirklich zum Schabernack machen.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Es gibt keine weiteren Redemeldungen und ich schließe die Aussprache. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2491. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2491 abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7

Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung und Berufsvorbereitung junger Menschen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2501 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/2678

Als Berichterstatter wurde der Abgeordnete Prof. Dr. Goebel auserkoren. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/2501 "Maßnahmen zur verbesserten beruflichen Orientierung und Berufsvorbereitung junger Menschen" wurde in der Sitzung dieses hohen Hauses vom 14. Juni 2002 beraten und dem Ausschuss für Bildung und Medien federführend und dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zur Fortberatung überwiesen. Der Ausschuss für Bildung und Medien hat den Antrag in seiner 30. Sitzung am 8. August 2002 beraten und empfohlen, den Antrag abzulehnen. Der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik hat den Antrag in seiner 29. Sitzung am 29. August 2002 beraten und ebenfalls empfohlen, den Antrag abzulehnen. Damit lautet die Beschlussempfehlung: der Antrag wird abgelehnt. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Ich eröffne dazu die Aussprache. Es hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Sojka, PDS-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Ansatz des Antrags der SPD-Fraktion, die Berufsvorbereitung der Heranwachsenden besser als bisher an betrieblichen Erfordernissen und den individuellen Möglichkeiten zu orientieren, ist sinnvoll und wird auch von der PDS so vertreten. Es handelt sich dabei jedoch um ein gegenüber den Forderungen im SPD-Antrag umfassenderes Problem. Die vorgenommenen Einschränkungen auf das Berufsvorbereitungsjahr, BVJ, und Schulabgänger der Schulen für Lernbehinderte und der Hauptschulen erscheinen uns deshalb willkürlich. Sie verkürzen die Sicht auf Problemgruppen mit Leistungsdefiziten. Aus Unternehmen und Wirtschaftverbänden liegen jedoch Stellungnahmen vor, die darüber hinaus auf Informationsdefizite bei Schulabgängern aller Schularten hinsichtlich der Anforderungen im gewählten Ausbildungsberuf verweisen.

Auch Lehrer und Eltern beklagen diese Tatsache und wünschen sich eine stärkere Kooperation zwischen Schule und Wirtschaft und haben dazu auch konkrete Ideen. Eine Arbeitsgemeinschaft Schule-Wirtschaft ist, solange sie nur auf dem Papier steht, in vielen Regionen lediglich Makulatur. Die Existenz des berufsvorbereitenden Jahrs, kurz der berüchtigten BVJ-Klassen, ist Resultat eines auf Auslese und Ausgrenzung beruhenden Schulsystems.

(Beifall bei der PDS)

Motivation und Anstrengungsbereitschaft dieser Jugendlichen nehmen bei anhaltenden schulischen Misserfolgserlebnissen und einer fehlenden beruflichen Perspektive jährlich ab. Das berüchtigte Kürzel BVJ dient in Hauptschulklassen lediglich zur Abschreckung. Dieses ist das staatlich betriebene Verschenken von Lebenszeit sowie finanzieller Ressourcen.