Protokoll der Sitzung vom 13.09.2002

stalt für Wiederaufbau.

Für Schäden an Gewässern und wasserwirtschaftlichen Anlagen kann die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" herangezogen werden. Im Landkreis Altenburger Land haben wir Gewässerschäden, und zwar an Gewässern zweiter Ordnung, von ca. 6,7 Mio. ++   4  noch die Abstimmungen, inwieweit im Jahr 2002 noch mögliche Schäden durch Umschichtung innerhalb der Gemeinschaftsaufgabe reguliert werden können. Der Kostenumfang wird hier mit ca. 2,95 Mio. schlagt. Für Hochwasserschäden an kommunalen Straßen greifen unter bestimmten Voraussetzungen auch das Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz bzw. die entsprechende Richtlinie mit 75-prozentiger Förderung.

Ein Wort zur wirtschaftsnahen Infrastruktur: Für die hochwassergeschädigten wirtschaftsnahen Infrastruktureinrichtungen, z.B. Straßen in Gewerbegebieten, haben Bund und Länder im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", also der so genannten GA, ein Sonderprogramm aufgelegt. In Thüringen betrifft dieses Sonderprogramm nur den Kreis Altenburger Land. In den gemeldeten Gemeinden, die in der Liste der hochwassergeschädigten Kommunen aufgeführt sind, werden die Kosten für die Wiederherstellung der wirtschaftsnahen Infrastruktur bis zu 100 Prozent übernommen. Anträge nach diesem Programm müssen bis zum 31. Dezember 2003 gestellt werden. Nach jetzigem Stand wird der Schaden an der wirtschaftsnahen Infrastruktur im Landkreis Altenburger Land auf ca. 165.000 schätzt.

Zum Maßnahmepaket Strukturanpassungsmaßnahmen (SAM) : Im Rahmen dieser Strukturanpassungsmaßnahmen sind zwei Projekte in der am stärksten betroffenen Region Altenburg bereits begonnen. Antragsteller der ersten Maßnahme ist der Landkreis. Demnach sollen 10 Arbeitskräfte für die Dauer von 3 Monaten zur Beseitigung der gröbsten Schäden finanziert werden. Die Maßnahme hat bereits in der 34. Kalenderwoche begonnen. Der Landesanteil beträgt hier 35.800 

Antragsteller der zweiten Maßnahme ist die Stadt Altenburg. Es soll Schwemmgut beseitigt werden und es sollen erste Schäden behoben werden. Zusätzlich sollen auch Brücken, Straßen und Gewässer wieder instand gesetzt werden. Hinzu kommt der vorbeugende Hochwasserschutz. Diese Maßnahme ist für insgesamt 13 Arbeitnehmer für die Dauer von 16 Monaten konzipiert. Die Kofinanzierung des Landes beträgt hier rund 90.000     der zusätzlichen Kostenfinanzierung neben dem Lohnkostenzuschuss bei den Strukturanpassungsmaßnahmen ist das Bund-Länder-Programm "Hochwasserhilfe".

Die Bundesregierung hat die Bundesanstalt für Arbeit im Rahmen einer Vereinbarung mit der Umsetzung dieses Programms beauftragt. Im Landkreis Eichsfeld, Gotha, Greiz, im Holzlandkreis, im Ilmkreis, im Kyffhäuser

kreis, in Nordhausen, im Saale-Orla-Kreis, in Schmalkalden-Meiningen, in Sömmerda, im Wartburgkreis und auch im Weimarer Land wurden Schäden in Höhe von insgesamt ca. 900.000    (       der Verwaltungsvereinbarung "Infrastruktur in Gemeinden" nicht erfasst. Die betroffenen Regionen müssen diese Kosten im jeweiligen Verwaltungshaushalt der Kommunen als Unterhaltungskosten veranschlagen. Für eventuell entstehende Fehlbeträge kann das Land Mittel nach der Verwaltungsvorschrift "Bedarfszuweisungen" ausreichen.

Ein Wort noch zu den - in ihrem Antrag zwar nicht genannten, aber hier zur Vervollständigung mit angeführten - Hilfen für Privathaushalte und gewerbliche Wirtschaft einschließlich Landwirtschaft. Doch, Sie haben es, glaube ich, im zweiten Teil Ihrer Anfrage mit benannt. Das BundLänder-Programm gemäß Verwaltungsvorschrift "Aufbauhilfe Wohngebäude 2002" ist in Kraft gesetzt worden. Die entsprechende Verwaltungsvereinbarung ist mit dem Thüringer Finanzminister abgestimmt. Ich habe sie am 5. September gegengezeichnet und dem Bund vorgelegt.

Aus diesem Bund-Länder-Programm erhalten die Länder insgesamt 500 Mio. 6 die Beseitigung von Schäden an hochwasserbeschädigten oder zerstörten Bauteilen sowie zur Neuerrichtung oder zum Erwerb von Ersatzvorhaben. Das bedeutet für Thüringen nach dem vorläufigen Verteilerschlüssel - Thüringen schlägt dort mit 2,5 Prozent zu Buche -, dass wir von 2002 bis 2004 insgesamt 12,5 Mio. 2   34 mitteln bekommen. Im Jahr 2002 sind aus diesem Programm für Thüringen vorab 1,17 Mio.   (  me wird mit In-Kraft-Treten der kurzfristig erstellten Förderrichtlinie dem Landratsamt zur Bewilligung zugewiesen werden.

Im landwirtschaftlichen Bereich sind in Thüringen 30 Betriebe mit einem Gesamtschaden von 500.000  Hochwasser betroffen. Thüringen wird hier im Rahmen des Soforthilfeprogramms in den nächsten Tagen 120.000  Liquiditätshilfen auszahlen. Über das Programm "Wiederherstellung der Infrastruktur im ländlichen Raum" sollen die Schäden in der Forstwirtschaft, hier sind vor allen Dingen die Forstwege betroffen, in Höhe von 353.000  guliert werden.

Dem Landkreis Altenburger Land wurden nun vom Bund bereits 1,3 Mio.  +  (  forthilfe für Privathaushalte und geschädigte Unternehmen hat der Landkreis nach Stand vom 12. September, also Stand gestern, an 161 Empfänger in Höhe von über 396.000 + ( Summe ging überwiegend an Privathaushalte.

Gestern habe ich eine Verwaltungsvereinbarung zwischen Bund und Ländern zur Gewährung von Übergangshilfen in Fällen sozialer Notlagen unterzeichnet. Die Abwicklung selbst erfolgt ebenfalls über den Landkreis Altenburger Land. Dort ist für die abschließende Prüfung der Anträge die nach unserer Verwaltungsvorschrift einzusetzende

Schadenskommission zuständig.

Weil es in den letzten Tagen darüber viel Wirbel gab, einige Details: Die Weisung zur Bildung dieser Schadenskommission hat der Landrat bereits mit Schreiben vom 21. August erhalten. Die Verwaltungsvorschrift selbst ist ja übrigens im Staatsanzeiger veröffentlicht worden. Ich sage dies bewusst so pointiert, da in den letzten Tagen in der Presse nachzulesen war, dass genau in diesem Punkt einige Irritationen entstanden sind. Ich muss auch von dieser Stelle aus in aller Deutlichkeit die Aussage des Altenburger Landrats zurückweisen, das Innenministerium habe den Landkreis gebeten, die Landesmittel zur Hochwasserhilfe nicht in Anspruch zu nehmen. Im Gegenteil, der Landkreis selbst hat erklärt, dass er diese Mittel nicht benötige, weil er auch entsprechend jetzt Soforthilfe vom Bund bekommen habe. Also noch einmal: Die Landesregierung hat dem Landkreis sofort nach dem Hochwasser angeboten, von dem Landesprogramm zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden Gebrauch zu machen; genau dieses wurde vom Landkreis, weil er andere Mittel zur Verfügung hatte, nicht in Anspruch genommen; es wurde nicht benötigt. Es ist also Tatsache, dass zu den 1,3 Mio.   2   mal 1,5 Mio. 7   2 Länder-Programm für den Landkreis Altenburg in diesem Jahr hinzukommen. Auch der Freistaat Thüringen tätigt somit sehr wohl eigene Zahlungen.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Der Freistaat selbst wird im Übrigen insgesamt 94 Mio.  das ist eine sehr stattliche Summe, wenn man an unsere Engpässe im Landeshaushalt denkt - in den Länderfonds zur Regulierung der gesamten Hochwasserschäden in allen betroffenen Ländern einzahlen. Wir sind hier in hohem Maße auch solidarisch mit den hauptbetroffenen Ländern Sachsen und Sachsen-Anhalt, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Wenn es Schwierigkeiten bei der Auszahlung geben sollte, dann wären die vom Landrat zu verantworten, das Land hat ihm unbürokratisch bei der Soforthilfe völlig freie Hand gelassen. Ich hoffe, dass es hier nicht weiter zu Schwierigkeiten kommt. Was ich nicht verstehe - wenn denn diese Zeitungsmeldungen stimmen - ist, dass der Landkreis Altenburger Land, der ja nun tatsächlich zu Thüringen gehört, eine Schadenskommission nach sächsischem Recht einrichtet. Vielleicht, Herr Schemmel, können Sie danach noch einmal Aufklärung bringen. Auch wenn das Altenburger Land manchmal liebevoll als Fernost-Thüringen bezeichnet wird, ist es doch zumindest doch nicht Fernwest-Sachsen.

(Beifall bei der CDU)

Insofern sollte sich auch der Altenburger Landrat an Thüringer Recht halten. Frau Dr. Klaubert, dass ich dem Land

kreis Altenburger Land in vielfacher und auch liebevoller Weise zugewandt bin und gewesen bin, das wissen Sie.

Eine Landeshilfe für Privathaushalte und Gewerbebetriebe wäre nur über die Verwaltungsvorschrift zur Gewährung staatlicher Finanzhilfen bei Elementarschäden denkbar. Da Privathaushalte jedoch bereits neben der Soforthilfe Übergangshilfe nach der Verwaltungsvereinbarung zum Bund-Länder-Programm erhalten können und da sämtliche Leistungen Dritter anzurechnen sind, gehen wir natürlich davon aus, dass Zahlungen nach der Verwaltungsvorschrift des Landes nur für dann noch nicht gedeckte Schäden erfolgen werden. Thüringen, meine Damen und Herren, wird dem Flutopfersolidaritätsgesetz im Bundesrat - das wird ja momentan verhandelt - trotz Zweifel am Finanzierungskonzept zustimmen und, wie bereits genannt, 24 Mio.   Länderfonds einzahlen. Wir haben angesichts der Flutkatastrophe in Deutschland wieder erfahren, dass zwar ohne Geld wenig möglich ist, dass aber Geld nicht alles ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich meine, heute ist die Stunde all denen zu danken, die als Helfer in der Not im Einsatz waren, es immer noch sind, aber auch all denen zu danken, die großzügig Spenden für die Mitbürger in Not gegeben haben.

(Beifall bei der CDU)

Die Flutwelle in den neuen Ländern hat in der Tat eine Welle der Hilfsbereitschaft ausgelöst. In der Not hat unsere Nation und hat auch Thüringen den Gemeinsinn neu entdeckt. Die Menschen zahlen eben nicht nur den anonymen Solidaritätszuschlag, der vom Lohnkonto abgezogen wird, sondern sie üben sehr handgreiflich Solidarität, meine Damen und Herren. Dieses wird noch lange notwendig sein zum Neuaufbau Ost nach dieser Katastrophe. Wer sofort hilft, meine Damen und Herren, der hilft doppelt, so sagt ein altes Sprichwort.

Den betroffenen Menschen muss unbürokratisch und rasch geholfen werden und es wird sich wohl in diesen Zeiten nicht vermeiden lassen - jetzt komme ich auf Ihre Rede von vorhin zurück, Herr Schemmel -, obwohl es bedauerlich ist, dass das Hochwasser und die Not der Menschen auch zum Wahlkampfthema geworden ist. Das törichte Wort des Bundeskanzlers, dass nach der Flut niemand materiell schlechter gestellt sein darf, als vor der Flut, das gehört natürlich zum Wahlkampf.

(Beifall bei der CDU)

Nur von den betroffenen Unternehmen habe der Kanzler gesprochen, so beteuerte dann kurz darauf der Regierungssprecher wenig später. Dann erklärt der Kanzler im Bundestag, dass die Zuwendungen von rund 7 Mrd.   dem Aufbaufonds Hilfe zur Selbsthilfe sein muss. Meine lieben Kollegen, das passt natürlich schlecht zusammen,

diese Sprüche. Der daraufhin einsetzende Zank um die Finanzierung und der Verteilungskampf um die Milliarden hat natürlich eine kontroverse Debatte um die Gerechtigkeit ausgelöst, die sich z.B. zuspitzt in dieser Frage, warum hoch verschuldeten Unternehmen, die von der Flut betroffen sind, die Kredite erlassen werden sollen, aber ebenso flutgeschädigte Betriebe ohne Schulden leer ausgehen sollen. Das kann man im Grunde genommen keinem richtig klar machen, wie dieser Mechanismus funktionieren soll.

(Beifall bei der CDU)

Halten wir aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, trotz des 22. September zumindest eines fest: Keine Partei hat die sofortige und unbürokratische Flutopferhilfe grundsätzlich in Frage gestellt. Und das ist gut so, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU)

Lediglich über den besten Weg zur Finanzierung wurde und wird gestritten. Außer Frage steht aber eines: Da es beim Hochwasser höhere Gewalt war, steht der Staat - und das sind in diesem Falle der Bund und die Länder - in der Pflicht zur Hilfe. Deshalb, meine Damen und Herren, reden und streiten wir vor allen Dingen nicht nur über Hilfsmaßnahmen, sondern packen wir sie unbürokratisch und rasch an. So lindern wir die Not der Betroffenen. In diesem Ziel, denke ich, sind wir uns auch hier in diesem hohen Hause einig. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wird Aussprache beantragt? Die SPD-Fraktion beantragt die Aussprache. Dann kommen wir zur Aussprache und es hat als Erste Frau Abgeordnete Sojka, PDS-Fraktion, das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, um es gleich vorweg zu sagen: Die PDS unterstützt den SPD-Antrag, Hochwasserhilfe für Thüringer Kommunen, und wir sind froh, dass im Sofortbericht konkrete Aussagen zu Landeshilfen gemacht worden sind. Erlauben Sie mir einige Sätze als Altenburger Kommunalpolitikerin. Am Rande der Saale-Orla-Schau fragte mich Herr Schugens, wie es denn mit den Hochwasserschäden im Altenburger Land jetzt aussähe. Ich spürte bei ihm als Umweltausschussmitglied eine ehrliche Anteilnahme. Das ermutigt mich auch, heute zum vorliegenden Antrag noch ein paar konkrete Zahlen und Fakten aus meinem Heimatlandkreis kurz darzustellen, welche vom Landrat zur Kreistagssitzung am 4. September genannt wurden.

Bekanntermaßen, es ist gesagt worden, sind Schäden von über 55 Mio.   78 $$$9 :;

Betriebe sind betroffen. Die Hilfsbereitschaft war groß; das Spendenkonto des Landratsamts wuchs innerhalb kurzer Zeit auf fast 200.000  ( len Partnergemein- den in den alten Bundesländern, die ebenfalls schnell und unbürokratisch spendeten. Vom Bund kamen bekannter- maßen 1,3 Mio.     /    mis- sion, in der auch die drei Kreistagsfraktionsmitglieder aller Parteien mitarbeiten, hat unverzüglich ihre Arbeit aufge- nommen. Bis jetzt sind ca. 250.000   auch aus dem Spendentopf ausgezahlt, natürlich nach Prüfung. Da viele Haushalte noch über die ehemalige DDR-Ver- sicherung, übernommen von der Allianz, verfügten, wird also die Soforthilfe der Bundesregierung tatsächlich nicht in vollem Umfang genutzt werden müssen. Aber was ge- schieht mit den mehr als 10 Mio. 4     eigentum? Das sind 5 Mio. 4     stra- ßen, 317.000 4 ) 5 2 bauwerken sowie 5,7 Mio. 4   Einrichtungen, davon 478.000 4  )  gärten und 325.000 4   len des Landkreises; darunter die Medienschule, die sehr stark beschädigt ist, die einen Wasserstand im Erdgeschoss von 1,20 m zu verzeichnen hatte. Der Speiseraum ist weggeschwemmt, die Lehrküche. Dass der Server gerettet werden konnte, ist nur dem beherzten Eingreifen des Direktors geschuldet. Wir sind sehr froh, dass er den Schaden des Landkreises dadurch minimieren konnte. Alle drei Schulen haben übrigens in der bereits beschlossenen Schulnetzplanung des Altenburger Landkreises auch Bestand. Es ist kein Hochwasser, was aus der Pleiße kam, sondern es war Grundwasser, was z.B. in der Medienschule durchgedrückt hat - eine fertig sanierte Schule, mitten in einer kleinen Stadt. Zur Kreistagssitzung konnte Landrat Rydzewski viele Bürger in Würdigung ihres Einsatzes bei der Bekämpfung des Hochwassers und der Beseitigung der Folgen stellvertretend für viele andere ehren. Einer von ihnen war auch der Leiter des Ordnungsamts und Chef des Einsatzstabes, der umsichtig die Koordination aller haupt- und ehrenamtlichen Helfer geleitet hat. Betroffene Bürger haben im Landratsamt eine Anlaufstelle.

Aber wie wird nun in Thüringen den betroffenen Kommunen geholfen? Gibt es beim Land Thüringen eine so oder anders genannte Schadenskommission? Wo können betroffene Bürgermeister schnell und unbürokratisch Hilfe bekommen? Bis jetzt konnten sie lediglich ABM und Sachkosten für Aufräumarbeiten bekommen, aber Nachhaltigkeit ist so nicht erreichbar. Auch kann die Aussage zur Talsperre "Windischleuba" nicht befriedigen. Hochwasser an der Pleiße oder Schnauder ist nichts Unbekanntes für uns. Wenn im Spitzenbereich 100 Kubikmeter pro Sekunde gemessen wurden, so ist das nahe dran am Jahrhunderthochwasser der Pleiße von 1954, als man 120 Kubikmeter pro Sekunde gemessen hat, nur sind die Schäden trotz des geringeren Wertes diesmal viel höher. Es sind eben viel mehr Gemeinden betroffen. Ein simpler Regen hat vor zwei Tagen bereits wieder zu Alarmbereitschaft im Altenburger Land und nicht nur dort geführt. Es ist daher dringend geboten, die Hochwasserschutzanlagen und

kommunalen Einrichtungen schnell wieder in Ordnung zu bringen, um größere Schäden vor dem Wintereinbruch zu verhindern. Der Landesausgleichsstock sollte dafür zur Verfügung stehen. Gelinde gesagt, 1,5 Mio., die jetzt vom Minister Köckert genannt wurden, 10 Mio. sind es insgesamt, ich weiß nicht, ob das reicht. Geschockt war ich allerdings über die Aussage des Chefs des Landesverwaltungsamts, der sich in das eingangs genannte Gespräch zwischen Herrn Schugens und mir einmischte. Er sagte - ich zitiere: "Was regen Sie sich so auf, Frau Sojka, so ein Hochwasser kommt die nächsten tausend Jahre nicht wieder." Ich hielt so viel Ignoranz für nicht möglich.

(Beifall bei der PDS)

Mir ist klar, warum er im Saale-Ohrla-Kreis als Landrat auch abgewählt wurde. Dass er allerdings jetzt Chef der größten, mächtigsten und überflüssigsten Landesbehörde ist, ist umso bedauerlicher. Dort hätten wir viel Geld übrig.

(Beifall bei der PDS, SPD)

(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Das war ein sehr guter Landrat.)

Ja, das hat er mit seiner Aussage bewiesen. Ebenso befremdlich ist das von einem Minister angezettelte Gezänk über die Modalitäten der Auszahlungen an die Hilfebedürftigen. Was da abzulaufen scheint, ist doch wieder Wahlkampf, wo ein CDU-Minister einem SPD-Landrat einen rechten Haken verpassen wollte.

(Unruhe bei der CDU)

Beweisen Sie das Gegenteil, wenn es nicht so ist. Unter www.sachsen.de habe ich Folgendes gefunden - ich zitiere: "Die Auszahlung erfolgt in Sachsen ohne Antrag an die betroffenen Landkreise und kreisfreien Städte. Die Landkreise sind aufgefordert, diese Soforthilfen unter Berücksichtigung der konkreten Erfordernisse vor Ort an die betroffenen Gemeinden in den Katastrophengebieten weiterzuleiten. Sie dürfen auch von ihnen in den betroffenen Kreisgebieten selbst eingesetzt werden. Es gilt ein vereinfachtes Nachweisverfahren." Der Bürgermeister von Meran hat dieses Geld seit mehr als drei Wochen, der benachbarte Bürgermeister von Gößnitz wartet immer noch. Ich habe vorhin gerade wieder angerufen. Helfen Sie den betroffenen Kommunen schnell und unbürokratisch, nutzen Sie den Landesausgleichsstock, dafür sollte er doch da sein. Danke.

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt Abgeordneter Schemmel, SPD-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, erst einmal komme ich auf die Unterstellung zurück, dass der Kanzler Törichtes spräche. Ich kann ja verstehen, wenn man in der letzten Abwehrschlacht um das Eichsfeld als letzter Wahlkreis steht, den man noch gewinnen kann,