Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, einige Worte zu der Drucksache 3/2725, Sondervermögen "Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen". Damit liegt uns also das Ergebnis der Arbeitsweise der Landesregierung vor, wenn es um die Umsetzung des Problemkreises Daseinsvorsorge im Trinkwasserbereich und im Hochwasserschutz in Thüringen geht. Es ist das Eingeständnis eines vollständigen Scheiterns landespolitischer Regelungen, was mit diesem Gesetzentwurf vor uns liegt. Das bekommen wir auch noch schriftlich in der Begründung. Es wurden nämlich Aufgaben definiert, meine Damen und Herren, deren Realisierung über klassische Haushaltsfi
nanzierung nicht möglich ist. Genau das schreibt man in die Begründung. Das schreibt man in die Begründung trotz jahrelanger Debatten hier im Hause, wo es andere Vorschläge von anderen Seiten gab, auch von unserer Seite. Aber die Hinweise unsererseits wurden mit Häme Ihrerseits beantwortet und negiert. Das Ergebnis dessen liegt heute vor und wir haben es mit einem weiteren Phänomen zu tun, meine Damen und Herren, Fehler werden natürlich in der Denkfabrik Thüringen nicht zugegeben, sondern die Lage wird neu interpretiert und dieser Gesetzentwurf ist genau das Ergebnis.
Herr Sklenar, ich frage Sie schon, wieso können Sie in dem Sondervermögen davon ausgehen, dass der gesamte Problemkreis Südthüringen ausgeklammert wird und wieso können Sie davon ausgehen, dass die Fragestellungen, die im Zusammenhang mit dem Weida-System stehen, völlig aus der Betrachtung ausgeklammert werden. Das scheint offensichtlich Wunsch und Zielstellung der Landesregierung zu sein, dass sich damit in Zukunft die Kommunen herumschlagen müssen, die Mitglieder in diesem neuen Verband und in dieser neuen Struktur sind. Mir persönlich ist schleierhaft, meine Damen und Herren, wie ein Gemeinde- und Städtebund einen solchen Deal eingehen konnte. Aber das wird er sicher seinen Mitgliedskommunen zu gegebener Zeit beantworten können.
Meine Damen und Herren, ein zweiter Aspekt, auf den ich gerne eingehen möchte: Es ist ein klassisches Beispiel von Sparen und Gestalten nach Maßstäben einer allein regierenden CDU. Es ist der Einstieg, meine Damen und Herren, in die Gestaltung der Neudarstellung von Landesschulden. Es gelingt in einem beispiellosen Akt, ein Sondervermögen zu definieren aus einem Volumen von mehreren 100 Mio. 2 ! 5
Es sind Schulden, Sie geben es selber zu in der Begründung. Sie geben auch zu, dass Sie mit diesen Schulden in der normalen Finanzplanung des Landes nicht mehr klarkommen und weil Sie nicht mehr klarkommen, suchen Sie den Weg des Sondervermögens. Meine Damen und Herren, wenn es so einfach ist, dann warte ich doch darauf, dass Sie als Nächstes ein Sondervermögen "Regierungsbauten" oder auch ein Sondervermögen "Alternati
ve Finanzierung von Schulen" einrichten. Dann hätten wir diese Teile aus dem Landeshaushalt auch raus und könnten in Zukunft über Schuldenverwaltung in Sondervermögen in Schattenhaushalten diese Arbeitsweise erledigen. Meine Damen und Herren, das ist abenteuerlich und ich setze noch eins drauf, meine Damen und Herren. Wenn Sie der Meinung sind, dass man über Sondervermögen solche katastrophalen Fehler von Landesregierungsseite kaschieren kann, dann mache ich Ihnen noch einen brauchbaren Vorschlag für die zukünftige Haushaltsdiskussion. Lassen Sie uns ein Sondervermögen "Kommunale Infrastrukturlücke" auflegen, aus dem heraus wir Investitionspauschalen für die Kommunen bezahlen. Es würden die Schulden nicht im Haushalt auftauchen, sie könnten auf diese geniale Art und Weise eines Taschenspielertricks im Rahmen des Haushalts versteckt werden.
Meine Damen und Herren, es gibt genügend Regelungsbedarf und Redebedarf zu diesem Gesetzentwurf. Wir sind der gleichen Auffassung, Herr Krauße, dass der im Ausschuss beredet werden sollte, auch im Haushalts- und Finanzausschuss. Ich sage allerdings eines vorneweg: Schwarze Kassen und Schattenhaushalte werden von Seiten der PDSFraktion in diesem Landtag nicht und niemals mitgetragen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir reden heute über diese beiden Gesetze, ich möchte zu dem zweiten, Tagesordnungspunkt 6 b, ein paar Worte sagen. Es geht um 290 Mio. 2 vermögen enthalten soll. Die geplante Finanzierung der Entschuldung läuft über ca. 30 Jahre und wird mit bis zu 23 Mio. den Haushalt belasten. Damit wird faktisch die verbundene Neuverschuldung, die es im Klartext ist, verschleiert.
Wären Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit konsequent umgesetzt worden, stünden für 2003 nicht rund 313 Mio. ?( !
und die offizielle - um das nur mal zu sagen - Kreditfinanzierungsquote wäre nicht 3,4 Prozent, sondern 6,4 Prozent. Wie hätte der selbst erklärte Sparminister Trautvetter da aber in der Öffentlichkeit ausgesehen.
Das ist vermutlich der wahre Grund für diese hervorragende Transaktion "Sondervermögen": Trickserei der Gesichtswahrung wegen, eine spannende Frage wird sein, wie außen Stehende, die zum Prüfen beauftragt sind - ich sage nur mal Landesrechnungshof oder auch Bund der Steuerzahler - so eine Sache sehen. Schon der Name "Sondervermögen" ist ja der glatte Hohn. Ein Vermögen, das selbständig verwaltet wird und aus dem Leistungen erbracht werden könnten, steht ja gerade eben nicht zur Verfügung, das ist das Pikante unseres Vermögens. Vielmehr werden den Landeshaushalten der kommenden drei Jahrzehnte Verpflichtungen, also Schulden, aufgebürdet. Es wäre hier ehrlicher gewesen zu sagen, wir machen eine Sonderverschuldung bzw. im Volksmund heißt das ganz banal "Schattenhaushalt". Es wäre wenigstens ehrlicher gewesen.
Meine Damen und Herren, der kleinste Teil - weil ja immer die Rede davon ist, wir müssen den Kommunen bzw. dem Zweckverband helfen - der vorgesehenen Entschuldungssumme ist die Entschuldung des Fernwasserzweckverbands Nordost. Ausdrücklich wird das im Gesetz nicht genannt, weil dann auch der ungeübte Leser solcher Vorlagen auf diese Idee kommen könnte. Es geht also um diese 290 Mio. B % /! ) +(* sorgung geplant. Nach einer Auswertung der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Höhn ergibt sich, dass allein 130 Mio. ( .bindlichkeiten auf die Thüringer Talsperrenanstalt entfallen. Damit entfallen auf den Fernwasserzweckverband noch rund - ich sage, bei diesen Größenordnungen reicht ja rund - 70 Mio. ' * sichts einer Summe von 290 Mio. A * gesamt für die Bildung des so genannten Sondervermögens in die Hand nehmen will, ist dieser Anteil nicht einmal ein Viertel der gesamten Mittel, das heißt, das Land entschuldet sich im Wesentlichen selbst. Hier komme ich auf den interessanten Vorschlag von Kollegen Gerstenberger zurück.
Warum tun wir das nicht zum Beispiel für den Straßenbau, die Schulgebäudesanierung, viele andere löbliche Dinge hier im Land? Wir könnten im Gegenzug gleich für die nächsten sechs Parlamentsgenerationen das Parlament auch noch einsparen, weil es irgendwas auszugeben dann sowieso nicht mehr gibt,
also treffen wir uns dann in 30 Jahren wieder oder unsere Kinder und Enkel an dieser Stelle, das wäre dann völlig ausreichend. Im Übrigen, wenn diese Methode tatsächlich funktioniert, Herr Trautvetter und Herr Sklenar, dann sollten Sie sich die patentieren lassen, weil es garantiert für manchen Häuslebauer in Thüringer äußerst interessant wäre, so eine Methode zu finden und seine Schulden auf diese Weise elegant in ein Sondervermögen umzuwandeln.
Es ist natürlich klar, unsere Haushaltsordnung erlaubt das Ganze. Aber nichtsdestotrotz sollte man sich doch bei so langen Laufzeiten und bei der Tatsache, dass in der Tat Null Komma gar kein Vermögen vorhanden ist, sondern nur Schulden, überlegen, ob man von so etwas Gebrauch machen will. Wir haben ja ein solches Sondervermögen ökologischer Altlasten in Thüringen. Das unterscheidet sich nur ganz eklatant dadurch, dass es tatsächlich Geld in der Kasse gibt, was natürlich durch das Land noch komplementiert werden muss. Aber hier ist ja tatsächlich ein Geld geflossen für einen bestimmten Zweck, während hier überhaupt nichts fließt, außer dass Schulden da sind.
Meine Damen und Herren, ich wäre auch verbunden, wenn mir mal jemand erläutern könnte, welches Landesparlament außer uns vielleicht schon vorher auf diese glorreiche Idee verfallen ist. Immerhin könnten wir da vielleicht zurückgreifen auf die Erfahrungen, die die vielleicht nach den ersten 20 Jahren mit so einer Aktion gesammelt haben.
Wie gesagt, es ist nicht größtenteils durch die Kommunen oder etwa den Zweckverband verursacht worden, sondern in Thüringen hat die Landesregierung diese Summe im Wesentlichen zu verantworten, die heute hier ansteht, ein gigantischer Berg, den es abzutragen gilt. Aufsicht war das Thüringer Umweltministerium. Bezeichnenderweise wird ja dieser § 15 gestrichen. Ein gigantischer Berg an Schulden wurde angehäuft, offensichtlich ist das nie jemandem vorher aufgefallen. Aber auch das Finanzministerium, das Innenministerium, der Gemeinde- und Städtebund, damals noch vertreten durch Herrn Gnauck, waren im Verwaltungsrat der Talsperrenanstalt mit Aufsichtsfunktionen betraut. Anscheinend haben diese entweder diese Misswirtschaft nicht gemerkt, es ist ja auch nur eine kleine Summe, kann einem ja mal entgehen, oder sie haben es sogar gebilligt. Ich hätte dazu auch gern einmal eine Auskunft. Wenn nämlich Gleiches in ähnlicher Größenordnung eines Familienhaushalts einer Thüringer Familie passiert wäre, dann ständen die jetzt bei der Schuldnerberatung und hätten ein Riesenproblem. In Thüringen wird über Verantwortlichkeiten bei der Regierung überhaupt nicht gesprochen.
Sie kriegen es nicht einmal fertig, dann wenigstens zu sagen: Wir waren unfähig in dieser Frage und haben uns hier ein Problem aufgeladen, wir übernehmen die Verantwortung dafür. Wenn ich mich recht erinnere, ist ja die CDU seit 1990 an dieser ganzen Aktion beteiligt. Zu Ihrer Unfähigkeit, mit Geld umzugehen passt die Tatsache, dass Sie für die künftige Fernwasserversorgung gleich noch vorsehen, drei Geschäftsführer eventuell zu installieren, alles das von Steuergeldern.
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Land- wirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Oh, da wisst ihr ja mehr als wir.)
Da frage ich mich, wo da der Gedanke der Sparsamkeit ist. Es wird höchste Zeit, dass in Thüringen anders mit Geld umgegangen wird, als Sie das praktizieren. Sie verschleiern eine Kreditfinanzierungsquote von 6,4 Prozent. Damit können wir uns tatsächlich sehen lassen.
Ziehen Sie das Ganze zurück, das kann ich nur in Ihrem eigenen Interesse empfehlen, unterbreiten Sie dem Parlament einen seriösen Finanzierungsvorschlag für dieses Problem und nennen Sie anknüpfend an Herrn Abgeordneten Krauße mal Ross und Reiter. Das Ross ist die Fernwasserversorgung und die Reiter, die dieses Ross zur Schindmähre gemacht haben, sollten auch einmal genannt werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist schon interessant, was hier alles geäußert wird und wie vergesslich Sie sind, Frau Dr. Klaus. Sie fragen: Welches Parlament hat denn schon einmal so etwas beschlossen? Ja, wir natürlich in der großen Koalition mit Ihrer Zustimmung. Wissen Sie denn nicht mehr, wie das Sondervermögen "Altlasten" arbeitet?
Nein, da war kein Geld da, da war ein großer Batzen Geld des Bundes und das Landesgeld wurde als Verbindlichkeit aufgenommen und durch Zuführung zum Sondervermögen über die nächsten Jahre getilgt. Wenn die Bundesgelder alle sind, hat das Sondervermögen "Altlasten" Kredite auf dem Hals, die wir durch den Landeshaushalt in den nächsten Jahren tilgen. Genau dieses gleiche Prinzip wie mit dem Sondervermögen "Altlasten" machen wir auch in diesem Fall. Also tun Sie nicht so, als würden wir etwas ganz Neues machen. Sie selbst haben doch in der letzten Legislaturperiode das gleiche Prinzip hier unterstützend mit beschlossen.
Und, meine Damen und Herren, eines wundert mich schon: Die Aufregung ist hier groß über die Finanzierung, aber niemand fragt einmal nach dem wahren Grund. Wir haben bis jetzt den Fernwasserabgabepreis auf 18 Cent subventioniert, haben dafür 28 Mio. gesamt mit den anderen Aufwendungen im Landeshaushalt stehen. Die Fernwasserzweckverbände verteuern das Fernwasser auf 85 Cent. Kein Mensch fragt überhaupt nach, wie die Kostenstrukturen der Fernwasserverbände sind und woher diese Verteuerung kommt. Und wir haben gesagt, ein wirtschaftlicher Preis ist etwa 1,20 DM; so kommen die 61 Cent zusammen. Allein die Tatsache, dass wir den Fernwasserpreis jetzt um 24 Cent reduzieren - und, Frau Dr. Klaus, Sie wissen auch genauso wie alle anderen hier in diesem Raum, hätten wir an den Strukturen nichts geändert, wären die Fernwasserpreise über 1 ! ! > die Solidarität zwischen den Kommunen ist halt nicht ganz so vorhanden, wie sie vielleicht vor zehn Jahren noch war, weil die Stadtwerke in Jena z.B. vergessen haben, dass sie deswegen in eine Umlagefinanzierung Nordost eingetreten sind, weil der Fernwasserverband nämlich die Altschulden der Stadtwerke Jena übernommen hat.
Das haben die ganz einfach vergessen im Jahr 2001/2002, dadurch kam nämlich dieses ganze Umlageverfahren im Fernwasserverband Nord- und Ostthüringen. Und jetzt wollen sie sich aus den Lieferverträgen herausziehen. Da war Handlung geboten und wir haben gehandelt. Allein die Reduzierung von 85 auf 61 Cent hätte einer zusätzlichen Subventionierung von 10 Mio. +7 +( 28 schon auf 38 und wir hätten die Probleme immer noch nicht im Griff.
Und jetzt gehen wir hoch von 28 einschließlich aller anderen Ausgaben auf 32 Mio. ! !* gen, wir haben eine gute Lösung hinbekommen. Und was Ihre Schreckgespenste für Wasserverbrauch in Thüringen und dass wir Überkapazitäten haben, betrifft, also, meine Damen und Herren, wir wollen mal auf dem Teppich bleiben. Der gesamte Wasserverbrauch in Thüringen hat im Jahr 1998 in den verschiedenen Bereichen 222 Mio. Kubikmeter betragen. Man darf nicht immer nur den Wasserverbrauch der Haushalte hochrechnen. Da haben Sie Recht, wenn man den Wasserverbrauch der Haushalte hochrechnet, dann sind wir momentan etwa da angelangt, was wir insgesamt an Kapazität vorhalten. Aber wir wollen nicht nur Haushalte versorgen, wir wollen auch andere Einrichtungen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen versorgen und es ist gut, dass wir diesen Weg gegangen sind.
Dann wird das Schreckgespenst "Tarife" an die Wand gemalt. Ich darf nur sagen, das Personal geht über nach § 613 a BGB und damit bleiben alle Besitzstände bis zum 31.12.2003 gewahrt und dann wird es wieder Tarif
verhandlungen mit den Gewerkschaften geben. Wir schreiben auch den kommunalen Krankenhäusern nicht vor, dass sie alle BAT-Ost bezahlen sollen. Auch da gibt es welche, die Haustarifverträge haben und eigene Tarifverhandlungen mit Gewerkschaften führen. Deswegen kann man so etwas auch nicht in ein Gesetz hineinschreiben. Sie werden schon sehen, dass die Gewerkschaften natürlich sehr aufpassen werden, wenn es um die Tarifverhandlungen geht, aber so etwas gesetzlich vorzuschreiben, unbedingt in einen Tarifvertrag hinein zu müssen, das ist ja wohl weit überzogen, Herr Kummer.