Protokoll der Sitzung vom 10.10.2002

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch zu einem anderen Kritikpunkt kommen. Es ist heute auch schon genannt worden, es geht darum, dass der bisherige Gesetzentwurf im Benehmen mit dem Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst sozusagen zu erfolgen hat. Ich bin der Auffassung, dass wir auf diese Kompetenz nicht verzichten sollten, insofern hoffe ich, dass wir in den Beratungen hier noch zu einer Lösung kommen.

Abschließend noch eines: Das Stiftungsdirektorium, bestehend aus den Leitern der einzelnen Stiftungsfachbereiche, hat bislang lediglich eine beratende Funktion. Der Stiftungspräsident kann dieses Gremium anhören, muss aber nicht. Diese Regelung sollten wir auch noch einmal am Gesetzentwurf überlegen, denn in der jetzigen Situation, in der zwei ganz unterschiedliche Kulturinstitutionen zusammengeführt werden, halte ich es für dringend erforderlich, dass die im Direktorium vertretenen Fachbereiche mit ihrer Sachkompetenz stärker als bisher in die Entscheidungsfindung des Präsidenten einbezogen werden. Im Direktorium muss die Mitwirkung an den Grundsatzentscheidungen des Stiftungspräsidenten eingeräumt werden, nur so ist die Einbindung der verschiedenen Fachbereiche in die Entscheidungsprozesse wirklich dauerhaft und unabhängig von personellen Konstellationen in der Stiftungsleitung zu gewährleisten.

Meine Damen und Herren, ich denke, es ist deutlich geworden, dass hinsichtlich des vorliegenden Gesetzentwurfes noch einiger Diskussions- und Verbesserungsbedarf besteht. Wir beantragen deshalb auch die Ausschussüberweisung. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung hat sich Ministerin Prof. Dr. Schipanski zu Wort gemeldet.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, Herr Döring hat eben darauf hingewiesen, dass er mit dem Namen nicht ganz glücklich ist. Das Gleiche tat Herr Schwäblein. Ich möchte Ihnen mitteilen, dass dieser Gesetzentwurf der Landesregierung entstanden ist nach Empfehlungen ei

ner Kommission, die sich sehr intensiv über ein Jahr mit der Stiftung Weimarer Klassik und der Fusion mit den Kunstsammlungen beschäftigt hat. Ich habe vielleicht drei Tage Diskussionen über den Namen hinter mir und selbstverständlich steht es dem Ausschuss anheim, noch einmal über diesen Namen zu diskutieren. Nur sollten wir wissen, dass das eine Problematik ist, die meiner Meinung nach auch dann, wenn wir einen anderen Namen finden, kein Ende finden wird, weil sich dann nämlich die Fachleute wieder gefragt fühlen.

Zu Ihrer Anregung, Herr Döring, dass die Struktur der Stiftung anders gestaltet sein soll, damit die entsprechenden Bereiche eine stärkere Mitwirkung haben, möchte ich Ihnen mitteilen, dass diese Strukturvorschläge und auch das, was hier ins Gesetz gegossen worden ist, in der Stiftung Weimarer Klassik besprochen wurde. Es wurde sowohl im Stiftungsrat als auch mit der Kommission und auch mit der Belegschaft besprochen. Hier besteht ein weit gehender Konsens auch von Seiten der Belegschaft, die dieses Modell mitträgt. Ich muss aber noch einmal darauf hinweisen, dass wir dieses Gesetz entworfen haben und Ihnen heute hier vorlegen unter der Voraussetzung, dass es ein Abkommen zur Finanzierung der künftigen Gesamtstiftung gibt. Entsprechend den bisherigen Finanzierungsanteilen der Partner sind die Finanzierungsmittel festgelegt worden. Wir haben ein solches fünfjähriges Finanzierungsabkommen zwischen Bund, Land und Stadt im Dezember 2001 unterzeichnet. Das war überhaupt die Grundlage für die vorbereitenden Arbeiten zum Entwurf dieses Gesetzes und auch für die vorbereitenden Arbeiten zur Zusammenführung beider Einrichtungen. Die städtischen Beiträge für die Kunstsammlungen und die Stiftung Weimarer Klassik wurden dabei in gleichbleibender Höhe bis 2006 mit jährlich insgesamt 2.045.000 schrieben. Nun beschließt gestern Abend der Stadtrat, den Zuschuss für die Stiftung Weimarer Klassik und die Kunstsammlungen ab dem Jahr 2003 auszusetzen. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, mit Bund und Land den Ausstieg aus dem Finanzierungsabkommen zu verhandeln.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, Weimar beschließt den Ausstieg aus der Stiftung, die die Identität der Kulturstadt Weimar in besonderer Weise prägt. Erhalt und Pflege des klassischen Erbes, des Markenzeichens von Weimar, werden damit in Frage gestellt.

(Beifall bei der CDU)

Ich muss Ihnen sagen, Land und Bund waren der Stadt bisher ein stets verlässlicher Partner. Fast ein Fünftel unseres Kulturetats, darauf hat Herr Schwäblein schon hingewiesen, erhält die Stadt Weimar. 28,4 Mio. A desmittel werden jährlich allein für die institutionelle Förderung der Stiftung Weimarer Klassik, der Kunstsammlungen, des Deutschen Nationaltheaters, der Stiftung Buchenwald, des Kunstfestes und der Musikschule aufgewandt. Weimar lebt von diesen Einrichtungen, es lebt von der Kultur und wir wollen auch, dass Weimar dieses Mar

kenzeichen behält, aber die Stadt selbst muss auch einen entsprechenden Anteil bringen.

(Beifall bei der CDU)

Wenn die Stadt Weimar aus der Finanzierung der Stiftung Weimarer Klassik aussteigt, gibt sie nur noch 3,185 Mio.  für ihre Kultureinrichtungen aus. Sie wird damit unter den Landesdurchschnitt der Kulturquote anderer Städte sinken.

Meine Damen und Herren Abgeordneten, ich meine, das ist nicht vertretbar. Weimar lebt von seiner Kultur! Es kommt hinzu, dass Bauhaus-Universität, Musikhochschule, Stiftung Weimarer Klassik und Deutsches Nationaltheater, die weitgehend vom Land finanziert werden, die größten Arbeitgeber in dieser Stadt sind. Das Land erwartet daher von der Stadt Weimar, einen angemessenen Anteil des Kulturhaushalts im Verhältnis zum Verwaltungshaushalt zu finanzieren.

(Beifall bei der CDU)

Ich schließe die Aussprache. Es ist die Überweisung an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst beantragt worden. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 9 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10

Bericht zur pflegerischen Versorgung in Thüringen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2639

Die einreichende Fraktion hat keine Begründung des Antrags vorgesehen, so dass ich als ersten Redner den Abgeordneten Wolf, CDU-Fraktion, aufrufe.

(Beifall bei der SPD)

Da der Abgeordnete Wolf nicht anwesend ist, rufe ich als nächste Rednerin Frau Abgeordnete Thierbach, PDSFraktion, auf. Hier reißt langsam etwas ein, diejenigen, die dran sind, sind nicht im Saale.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU: Strafgeld fordern!)

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Das liegt an der straffen Führung der Präsidentin, weil es zügig geht.)

Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, der Antrag der SPDFraktion ist eigentlich die Wiederholung eines Antrags vom 13. Dezember 2001. Ich finde das ausgesprochen gut. Was war im Dezember 2001? Dort wurde die Möglichkeit, eine Berichtspflicht zur Situation im Bereich der Pflege in das Gesetz der Altenpflege mit aufzunehmen, durch die Mehrheit der CDU abgelehnt. Das haben wir namentlich dokumentiert. In dieser Diskussion am 13.12. bekam ich von Minister Dr. Pietzsch zu hören, wir betreiben Sandmännchenpolitik und streuen Sand in die Augen der Menschen. In der Pflege wäre alles so gut, dass es keine Probleme gebe und dass man keine Berichtspflicht braucht, sondern dass, wenn er der Meinung ist, dass ein Bericht notwendig wäre, er diesen auch geben werde. Dann hatten wir die Notwendigkeit, denn dieser Antrag ist eine konkrete Reaktion auf einen misslichen Zustand, der in dieser Stadt Erfurt passiert ist. Spätestens dann hätte ein Bericht zur Situation der Pflege durch das Ministerium den Abgeordneten des Thüringer Landtags vorgelegt werden müssen. Ich glaube, so schnell kann man dann keinen Bericht über eine Gesamtanalyse vorlegen. Die Diskussion im Ausschuss, die aufgrund eines Selbstbefassungsantrags der PDS-Fraktion in einer guten Qualität zu Stande gekommen ist, hat gezeigt, dass eine Berichterstattung durch das Ministerium zu den Problemen der Altenpflege im Lande Thüringen sehr wohl Sinn hat. Dann hat diese Diskussion doch gezeigt, dass sich seit Dezember 2001 rechtliche Grundlagen verändert haben, dass bestimmte Erscheinungen der Ausbildung nicht so gegriffen haben, wie sie sollten. Damit war die Frage der Qualität im Fachpersonal zu hinterfragen. Wir hatten die Tatsache, dass Veränderungen im Heimgesetz greifen; wir hatten die Tatsache, dass es kein Ausführungsgesetz zum Heimgesetz durch die Landesregierung gibt. Dazu kann man inhaltlich unterschiedlicher Meinung sein. Deutlich wurde sie erst im August dieses Jahres, eben durch Selbstbefassung. Man könnte das alles wegstecken, weil das alles Probleme hier in diesem Landtag von irgendwelchen Abgeordneten sind, die eh alle fünf Jahre gewählt werden. Man könnte es wegstecken, wenn nicht letztendlich zu Pflegende und deren Familienangehörige direkt betroffen wären. Ich glaube, genau denen gegenüber haben wir eine Verpflichtung. Wir haben nicht die Verpflichtung uns zu streiten, machen wir den Bericht so herum oder so herum, wir haben die Pflicht und die hat die Regierung auch, die Probleme, die Fakten, die zu verändern sind, auch öffentlich zu benennen und etwas dagegenzusetzen. Dieser Antrag, den die SPD-Fraktion "Bericht zur pflegerischen Versorgung in Thüringen" jährlich verlangt in den Inhalten, wäre im Prinzip zu unterstützen, "im Prinzip" sage ich deswegen, weil ich glaube, wir brauchen auch noch andere rechtlichen Grundlagen für andere Probleme in der Pflege, und wenn es nur solche Gesetzentwürfe sind, die wie das Faktische im Haushalt letztendlich schon angewandt werden. Ich meine damit die Kommunalisierung der Sozialhilfe, der Eingliederungshilfen und ich möchte wohl sehen, wie bestimmte Elemente, wenn sie das Phänomen "ambulant vor stationär" über

diesen Weg in die Kommunen bringen, dass nicht alles außerhalb der ambulanten Pflege, die dann auch wieder mit reingreift, zu regeln ist. Es gibt ein Konglomerat an sozialen Problemen, die wir im Moment auch durch Änderungen, die faktisch im Haushalt stehen, auch Pflegewohngeld, wo wir nicht genau wissen, wie es greift, letztendlich in dieser Diskussion zum Bericht zur pflegerischen Versorgung in Thüringen im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit noch einmal diskutieren sollten. Deswegen beantrage ich auch die Überweisung dieses Antrags an den Ausschuss. Ich möchte Sie noch einmal daran erinnern, es ist kein neues Problem, ich möchte die CDUFraktion nur bitten, sich nicht von vornherein eines Berichtsersuchens zu verschließen und nicht wie am 13.12. als absolute Mehrheit jedem Berichtersuchen in namentlicher Abstimmung zu widersprechen. Wenn Sie es jetzt täten nach den Dingen, die uns allen bekannt sind, könnte ich es nur noch als pure Blockadehaltung bewerten. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Frau Abgeordnete Thierbach, Sie meinen den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit - Beratung des Antrags im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.

(Zuruf Abg. Thierbach, PDS: Ja.)

Herr Abgeordneter Wolf, CDU-Fraktion, Sie sind jetzt mit Ihrem Redebeitrag dran.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, wir haben in der Drucksache 3/2639 einen Antrag auf Bericht zur pflegerischen Versorgung in Thüringen vorliegen. Wer die Begründung genau liest, merkt sehr schnell den Bezug auf die Ereignisse, die im Frühjahr dieses Jahres, Stichwort "Phönix", bekannt geworden sind. Es ist nicht Schuld der SPD-Fraktion, dass der Antrag heute erst drankommt, es liegt ein bisschen daran, dass man sich vielleicht immer noch nicht einigen kann, im Ältestenrat die Geschäftsordnung entsprechend anzuwenden, dass man endlich mal Redezeiten auch so in die Tagesordnung einstellt, dass man die Tagesordnung dann so abarbeiten könnte wie die Redebeiträge geplant sind. Aber das ist jetzt ein anderes Thema. Der Antrag ist schon etwas älter und wir haben zu der Problematik ausführlich sowohl hier im Landtag als auch im Ausschuss mehrfach in den Sitzungen gesprochen. Ich will es trotzdem an dem Thema "Phönix" noch mal klarstellen. Dass die ganze Geschichte so schnell bekannt geworden ist und dass die Landesregierung so schnell gehandelt hat, liegt daran, dass das Kontrollsystem in Thüringen an dieser Stelle funktioniert. Wir haben einmal die Kontrolle, für die ich nicht garantieren kann, aber die eigentlich funktionieren sollte und müsste, das ist die Kontrolle durch die Angehörigen. Wir haben die Kontrolle

in den Heimen durch die Hausärzte. Die meisten Heimbewohner werden durch ihren Hausarzt weiter betreut. Wir haben die Heimaufsicht und wir haben unabhängig davon, alle arbeiten unabhängig voneinander, den Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Wir haben uns ausführlich im Ausschuss, auch zum Teil in vertraulicher Sitzung, weil es auch um Personendaten ging, mit der gesamten Problematik befasst. Ich sehe keinen Anlass, jetzt noch einmal einen Bericht hier im Thüringer Landtag zu der Problematik zu hören. Das Gleiche gilt auch für die eben angedeutete Überweisung an den Sozialausschuss; wir haben im Sozialausschuss ausführlich zu der Problematik gesprochen.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Er nicht.)

Zu diesem Antrag noch nicht, aber zu der Problematik, um die es in dem Antrag geht, haben wir in dem Ausschuss ausführlich gesprochen. Ich kann Sie also deshalb nur in meinem Namen und auch im Namen meiner Fraktion alle auffordern, diesen Antrag auf ein Berichtsersuchen abzulehnen. Was soll ein Bericht, der hier im Landtag regelmäßig vorgelegt wird, zu Fakten, die an anderer Stelle ohne Weiteres abrufbar sind. Was soll eine Zusammenfassung solcher Fakten hier in regelmäßigen Berichten im Landtag bewirken? Ich bin mir sicher, wenn Probleme auftreten, dann sollten wir uns schnell und aktiv in den entsprechenden Fachausschüssen mit der Problematik befassen, aber ein regelmäßiges Berichtsersuchen lehne ich auch im Namen meiner Fraktion zu dieser Thematik ab. Danke.

Für die SPD-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Pelke zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist wirklich bedauerlich, dass dieser Antrag, der schon einige Wochen zurückliegt, und Herr Wolf hat darauf verwiesen, in den letzten beiden Sitzungen hier im Plenum nicht beraten werden konnte und somit natürlich jetzt ein Stückchen auch zeitlicher Verzug vorhanden ist. Und, Herr Wolf, ich weiß nicht, ob Sie den Antrag richtig gelesen haben. Es geht nicht um den Einzelfall. Ich sage das hier auch in aller Deutlichkeit, wir haben die Situation "Phönix" im Ausschuss ausführlich beraten. Wir haben die Informationen des Ministeriums und des Ministers bekommen. Ich bitte Sie einfach mal, einen Antrag so hinzunehmen, dass Sie nicht gleich hintergründig wieder eine Bösartigkeit oder eine Kritik am Minister vermuten oder an der CDU oder an der Regierung. Das ist in diesem Fall überhaupt nicht gewollt. Es geht einfach darum, dass wir als SPD sagen, das Thema "pflegerische Versorgung in Thüringen" ist aus unserer Sicht ein Schwerpunktthema, hat etwas mit Qualität und mit Versorgung von Menschen zu tun und deswegen wäre es angemessen, dass darüber

jährlich hier in diesem Haus berichtet wird, nicht mehr und nicht weniger. Wir können natürlich auch sagen, wir warten darauf, dass irgendwann irgendwas passiert, und ich glaube, da sind wir uns alle einig, auch mit dem Ministerium einig, dass auch jeden Tag an irgendeiner anderen Stelle wieder Probleme auftreten können. Dann ist es wirklich die Frage, muss man akut dann sofort dazu Stellung nehmen oder gibt es eine jährliche Berichterstattung. Lassen Sie mich das an dem Punkt noch einmal kurz untersetzen. Aufgrund der Bevölkerungsentwicklung wird die Pflege älterer Menschen natürlich einen immer größeren Stellenwert bekommen. Ich denke, da sind wir uns an dem Punkt einig, und dass gerade auch in Pflegeheimen mittlerweile viele junge Menschen auf Pflege angewiesen sind, sollte bei diesem Punkt auch Erwähnung verdienen. Die Vorfälle der letzten Wochen und Monate sollten deshalb für uns alle Anlass sein, dieses Arbeitsfeld mehr in den Blickpunkt der parlamentarischen Diskussion und damit auch einer fachlichen Diskussion zu rücken. Die Auseinandersetzung um den Pflegebereich muss von der kurzfristigen Debatte um den einen Skandal hier und um Kosten in einer viel breiteren und einer öffentlichen Diskussion geführt werden. Dabei geht es nicht darum - und auch da sind wir uns sicherlich mit Ihnen einig -, Misstrauen zu schüren in die Pflege hier in diesem Land, sondern es geht ganz im Gegenteil darum, Vertrauen in unsere Pflegeeinrichtungen und auch die ambulanten Pflegeangebote weiterzuentwickeln. Vertrauen ist einfach durch Transparenz und durch Öffentlichkeit herzustellen und deswegen brauchen wir fundierte Kenntnisse und auch die Öffentlichkeit braucht fundierte Kenntnisse und das könnte durch den hier eingeforderten Bericht vermittelt werden.

Wir möchten zunächst einen jährlichen Bericht, weil wir wissen, dass gerade im ambulanten Bereich vieles in Bewegung ist - Frau Thierbach hat schon das eine oder andere angesprochen -, ich will hier nicht über die Kommunalisierung der Sozialhilfe reden. Ich glaube, da müsste man an anderer Stelle sehr viel Zeit investieren und ich hoffe, dass diejenigen, die sich darüber Gedanken machen, auch mal mit den Kommunen und mit den Trägern vor Ort gesprochen haben. Aber wir wissen, dass vieles in Bewegung ist und dass bis 2004 die Umsetzung eines Pflegeund Qualitätssicherungsgesetzes erfolgen soll. Der hier eingeforderte Bericht bietet einerseits eine gute Grundlage und könnte andererseits, sollte sogar andererseits Bestandteil des künftigen Pflegequalitätssicherungsgesetzes sein.

Worum geht es uns jetzt an diesem Punkt? Es geht natürlich - aber nicht nur - um Kontrolle und Kontrolle führt natürlich auch bei intelligenter Umsetzung zur Weiterentwicklung von Dienstleistungsangeboten. Wer gut arbeitet, meine Damen und Herren, das haben Sie ja an anderer Stelle auch schon des Öfteren gesagt, der braucht keine Kontrollen zu fürchten, sondern kann sich mit seiner guten Arbeit profilieren. Unseres Erachtens ist die Zahl der nicht angemeldeten Kontrollen zu verstärken, weil und das wissen wir alle auch - angemeldete Kontrollen erfahrungsgemäß nicht immer der Wahrheitsfindung dienen.

Die Zusammenarbeit zwischen Heimaufsicht und MDK sollte verstärkt und die Kontrollinhalte im jeweiligen Bericht dokumentiert werden. Es kann ja sein, dass es zum Beispiel bei neu gebauten Heimen nicht im Wesentlichen nur darum geht, die Frage der Bausubstanz und der DINNorm zu prüfen, sondern, wie uns auch aus den letzten Wochen und Monaten bekannt ist, die Kontrolle sollte sich vielmehr auf Fragen der inneren Organisation und der Qualifikation des Stammpersonals konzentrieren. Es müsste natürlich auch dokumentiert werden, welche Auflagen erteilt worden sind und inwieweit diese dann qualitativ umgesetzt werden.

Es geht uns - ganz wichtig - auch um die Frage der Beratung. Kontrolle schließt Beratung eben nicht aus, sondern Beratung sollte vielmehr im Vordergrund stehen, denn wir wissen gerade von neuen Einrichtungen, dass sich diese durchaus mehr unterstützende Beratung durch die Kontrollinstanzen wünschen und dabei nicht nur im Hinblick auf Organisation und Pflegetechnik, sondern auch im Hinblick auf Weiterbildung.

Drittens, meine Damen und Herren, und das halte ich auch für ganz besonders wichtig, geht es uns um die Fortbildung, die Weiterbildung und auch die Ermittlung des Fachkräftebedarfs. Der Bericht sollte sich aus unserer Sicht mit Qualifikation und Weiterbildung der Fachkräfte und dem Stand in der Altenpflegeausbildung befassen und er sollte auch die Anzahl der Auszubildenden ebenso wie den absehbaren Bedarf an Pflegefachkräften in unserem Land beschreiben. Es gilt auch zu dokumentieren, welche Auswirkungen sich aufgrund der gestrichenen Umlage für die Ausbildungsvergütung ergeben und schließlich welche Qualifikationsangebote berufsbegleitend existieren und auch von Pflegefachkräften wahrgenommen werden. Wir wissen von Fachverbänden, dass eine vor längerer Zeit erworbene berufliche Qualifikation häufig bei weitem nicht mehr dem neuen Stand der Ansprüche gerecht wird und deswegen kontinuierliche Weiterbildung notwendig ist.

Meine Damen und Herren, ein letzter Aspekt im Hinblick auf diesen Antrag: Mit einem derartigen Bericht könnten wir auch dazu beitragen, die Attraktivität der notwendigen Berufe innerhalb des Pflegebereichs zu erhöhen, denn wir wissen auf jeden Fall, dieser Aufgabenbereich wird expandieren. Wir haben an dieser Stelle schon darüber geredet. Die Fachkräfte werden benötigt und es ist auch die Pflicht des Landesparlaments und der Landespolitik, gute und qualitativ hochwertige Voraussetzungen zu schaffen. Wir wollten einfach, dass dieser Bericht ein Baustein in dieser Gesamtdiskussion sein sollte. Deswegen wünsche ich mir, dass Sie zumindest bereit sind, dieses Thema mit uns im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu diskutieren, und ich sage noch einmal an dieser Stelle, es hat nicht ausschließlich mit der Frage Information "Phönix" zu tun. Es ist für uns eine allgemeine Diskussion, die notwendig ist. Ich denke, ich darf ja nichts über das, was sonst in diesem Ausschuss berichtet worden ist, sa

gen, aber ich selbst habe da auch sehr deutlich meine Position im positiven Sinne gegenüber dem Minister deutlich gemacht und insofern wünsche ich mir sehr, dass Sie unserem Anliegen - Überweisung an den Ausschuss - zustimmen. Danke.

(Beifall bei der SPD)

Für die Landesregierung hat sich Minister Dr. Pietzsch zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrte Frau Abgeordnete Thierbach, was meine Einstellung zu dem Bericht angeht, hat sich seit der letzten Beratung darüber nicht viel geändert. Ich bin davon überzeugt, dass "Phönix" nicht der Grund, sondern der Anlass gewesen ist. Nur, meine Damen und Herren, Sie verlangen für jedes Kalenderjahr einen detaillierten Bericht zur pflegerischen Versorgung in Thüringen. Frau Abgeordnete Pelke und auch die anderen, zumindest aus dem Sozialbereich, wissen doch, was von den Pflegediensten und von den Trägern der stationären Pflegeeinrichtungen am heftigsten beklagt wird, nämlich, dass der Schreibkram zulasten der Pflegeleistungen überhand nimmt.

(Beifall bei der CDU)

Nun wollen Sie also noch mehr Bürokratie. Jeder führt so gern das Wort von Deregulierung und Entbürokratisierung im Munde und wenn man es dann umsetzen soll, dann kommt als Erstes eine Kommission, die über Möglichkeiten der Entbürokratisierung berichtet, und als Nächstes ein Bericht darüber, wie man Entbürokratisierung machen könnte.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wir haben eine wahre Berichtsflut. Ich sage, im Ministerium gibt es etwa zehn verschiedene Berichte, die immer wieder fortgeschrieben werden. Ich bin mir dessen nicht so ganz sicher, ob diese Berichte, wenn sie denn geschrieben worden sind, auch wirklich alle gelesen werden