Protokoll der Sitzung vom 10.10.2002

Meine Damen und Herren, wir haben eine wahre Berichtsflut. Ich sage, im Ministerium gibt es etwa zehn verschiedene Berichte, die immer wieder fortgeschrieben werden. Ich bin mir dessen nicht so ganz sicher, ob diese Berichte, wenn sie denn geschrieben worden sind, auch wirklich alle gelesen werden

(Zwischenruf Abg. Arenhövel, CDU: Kein Mensch liest die.)

und ob sich daraus dann auch wirklich Konsequenzen ergeben. Wenn nun noch ein zusätzlicher Bericht gefordert wird, bedeutet dies bei gleich bleibenden personellen und finanziellen Ressourcen, dass für die Ausweitung der Pflege weniger Kapazität übrig bleibt. Meine Damen und Herren, um es mit einem Wort zu sagen: Mit einem Bericht kann man keinen Dekubitus verhindern oder gar heilen.

(Beifall bei der CDU)

Es ist übrigens auch ein Grund für Thüringen gewesen, im Bundesrat in der 780. Sitzung der Pflegeprüfverordnung nicht zuzustimmen, weil damit mehr Bürokratie produziert wird. Diese Prüfverordnung belastet die Mitarbeiter in Pflegeheimen mit entbehrlichen bürokratischen Regelungen und stiehlt ihnen die Zeit, die sie für eine Hinwendung zu den Bewohnerinnen und Bewohnern eigentlich gern hätten. Ich darf noch einmal auf die Diskussionsrunde mit Caritas und Diakonie vorgestern Abend zurückkommen, die ja durchaus hilfreich ist. Da braucht man nur dieses zu sagen: Schafft endlich die Bürokratie ab oder einen Teil der Bürokratie, damit man sich mehr den zu Pflegenden zuwenden kann.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, ich wäre der Letzte, der bestreiten würde, dass es auch einer Dokumentation bedarf, beispielsweise bei den Dekubitusfällen, die wir in diesem Heim festgestellt haben. Da wird behauptet, dieser Dekubitus hat schon bestanden, als die Patienten aus dem Krankenhaus verlegt worden sind. Wenn das aber nirgends vermerkt ist, kann jemand viel behaupten. Ich bin lange genug Arzt gewesen und ich weiß, dass man eine vernünftige Krankengeschichte haben muss, keine Frage, aber der Umfang der bürokratischen Regelungen gerade im Pflegedienst ist immens. Es geht ja nicht nur darum, einen Bericht zu schreiben von Seiten des Ministeriums, sondern es geht auch um Erfassung. Die Notwendigkeit des Berichts wird begründet, dass er helfen soll, das Vertrauen der Menschen in die pflegerische Versorgung zu stärken. Meine Damen und Herren, am meisten Vertrauen gewinnt man durch gute Kooperation aller Beteiligten und vor allen Dingen durch eine gute Pflege.

(Beifall bei der CDU)

Ich wehre mich entschieden dagegen und das bedeutet dieses, dass praktisch alle Heime, Heimleiter und das Pflegepersonal unter Generalverdacht gestellt werden.

(Beifall bei der CDU)

Ich weiß, dass es nicht so gemeint ist, aber

(Zwischenruf Abg. Pelke, SPD: Dann darf man auch nicht so etwas sagen. Es geht um Kontrolle und die, die dort sind.)

es ist de facto so. Meine Damen und Herren, ich erinnere, wir sollten den Beteiligten, die etwas von der Sache verstehen, schon ein hohes Maß an Eigenverantwortung zubilligen. Neben Fachkenntnis bedarf es in der Altenpflege einer ganz besonderen Motivation und sicherlich auch eines großen Engagements und man kann dieses Engagement auch durch übertriebene Bürokratie kaputtmachen und das will ich verhindern.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, die kürzlich bei Prüfungen der Heimaufsicht festgestellten erheblichen Pflegefälle verdeutlichen zwar die Notwendigkeit der Kontrolle, aber auch, dass die Kontrolle funktioniert. Die Prüfungsinstrumentarien dazu sowie die möglicherweise notwendigen Maßnahmen wurden durch neue gesetzliche Bestimmungen, Pflegequalitätssicherungsgesetz, Heimgesetz, neu geregelt und reichen völlig aus. Beide Gesetze ergänzen einander in dem Ziel, durch eine enge Zusammenarbeit zwischen den Pflegekassen und der Staatlichen Heimaufsicht die Qualität der Betreuung in den Heimen zu sichern. Ich lege gerade Wert auf diese Zusammenarbeit und diese Zusammenarbeit hat funktioniert. Die Sanktionsmöglichkeiten bei der Feststellung von Qualitätsmängeln werden durch die neue Gesetzlichkeit differenzierter ausgestaltet.

Meine Damen und Herren, noch einmal: In erster Linie sind die Träger der Pflegeeinrichtungen für die Qualität der Leistungen ihrer Einrichtung verantwortlich. Das ist gesetzlich so festgelegt. Und wer einen zusätzlichen Bericht zur pflegerischen Versorgung fordert, verkennt auch, dass bereits eine Fülle von statistischen Erhebungen und Veröffentlichungen auf diesem Gebiet gesetzlich vorgeschrieben sind.

Liebe verehrte Frau Pelke und SPD-Fraktion: Wenn Sie einen Bericht vom TMSFG anfordern würden, darüber zu berichten, welche gesetzlichen Bestimmungen bereits bestehen, weil Sie es vielleicht nicht selbst wissen, dann hätte ich ja noch Verständnis dafür. Ich will Ihnen das sagen: Auf der Grundlage des neuen Heimgesetzes soll das zuständige Bundesministerium über die Situation der Heime und die Betreuung der Bewohner berichten. Der erste Bericht ist für das Jahr 2004 vorgesehen. Schon diese zeitliche Abfolge in Ihrem Antrag kann nicht funktionieren. Unabhängig davon sind nach Heimgesetz die Heimaufsichtsbehörden in Thüringen, also die Versorgungsämter der einzelnen Länder, verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen. Dieser Bericht ist regelmäßig zu veröffentlichen, er steht also jedem zur Verfügung. Auf Landes- sowie Bundesebene sind die Pflegekassen berechtigt, jährliche Verzeichnisse der Pflegeheime mit Leistungs-, Belegungs- und Vergütungsdaten zu veröffentlichen; auch dieses ist ein Bericht. Und Gleiches gilt allerdings erst ab 1. Januar 2006 auch für ambulante Pflegedienste. Die medizinischen Dienste der Krankenversicherungen berichten nach SGB XI § 118 über die Ergebnisse ihrer Qualitätsprüfungen sowie über ihre Erkenntnisse zum Stand und zur Entwicklung der Pflegequalität und Qualitätssicherung. Diese Berichtspflicht beginnt erstmals zum 31. Dezember 2003. Sie sehen also, dass sowohl für den Aufgabenbereich der Pflegekassen als auch für den Bereich der Heimaufsichten jeweils umfassende Auskunfts- und Berichtspflichten verbindlich bereits durch Gesetz geregelt sind. Jeder zusätzliche Bericht gibt keine weitere Erhellung, sondern führt allenfalls zu weiterer Verwirrung.

Meine Damen und Herren, ich bin bereit und ich könnte das für sinnvoll und hilfreich halten, wenn wir die landesspezifischen Erkenntnisse aus den eben genannten Berichten in die kommenden Sozialberichte der Landesregierung einbeziehen.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Da müssten wir den Letzten erst einmal haben.)

Diese Erkenntnisse können dann in einen sicher sinnvollen und sachgerechten Zusammenhang mit allen anderen Sozialbereichen gesetzt werden und nicht nur den einen Bereich. Ich sehe also für einen neuen Bericht, für diesen speziellen Bericht, nach wie vor keine Grundlage und keine sinnhafte Verbesserung der Situation. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt keine weiteren Redemeldungen. Ich schließe damit die Aussprache. Es ist beantragt worden, den Antrag an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Das bot ja auch die Gelegenheit, im Zuge der Abstimmung die Plätze einzunehmen. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt. Demzufolge stimmen wir nun über den Antrag der SPD-Fraktion ab und die SPD-Fraktion hat dazu namentliche Abstimmung beantragt.

Hatte jeder die Gelegenheit, seine Stimmkarte abzugeben? Das ist der Fall, so dass ich um das Auszählen bitte.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zum Antrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2639 vor. Es wurden 67 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 22 gestimmt, mit Nein haben 45 gestimmt (namentliche Abstim- mung siehe Anlage). Damit ist der Antrag abgelehnt und ich schließe den Tagesordnungspunkt 10.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 11

Der Bericht der Enquetekommission "Wirtschaftsförderung in Thüringen" und der Stand der Umsetzung ein Jahr nach der Übergabe Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2674

Für die einreichende Fraktion möchte der Abgeordnete Gerstenberger begründen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, auf dem bedeutenden Gebiet der Wirtschaftsförderung, in das bereits viele Milliarden Zuwendungen geflossen sind und weiter fließen werden und das in nicht unwesentlichem Maße die Rahmenbedingungen für die Entwicklung von Wirtschaft und Arbeit in Thüringen schafft, hat die Enquetekommission Wirtschaftsförderung in Thüringen Analysen erarbeitet, Erfahrungen ausgewertet, Entscheidungsgrundlagen geschaffen und Empfehlungen ausgesprochen. Dieses Parlament hat in seiner 54. Plenarsitzung im Dezember 2001 den Abschlussbericht und die Stellungnahmen der Landesregierung beraten. Nach dem Zeitlablauf von fast 14 Monaten nach Übergabe des Abschlussberichts möchten wir dezidiert zu den Empfehlungen, denen die Landesregierung beigetreten ist, die Umsetzungsergebnisse beraten. Die Antwort auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Höhn ist, da Sie nur auf einzelne Punkte eingeht, nicht geeignet, sich ein Bild über die Arbeitsergebnisse in Umsetzung des Abschlussberichts zu schaffen. Darüber hinaus haben sich Bedingungen für die Umsetzung ebenso verändert wie Einflussfaktoren von außen. Über die Modifizierung, den weiteren Umgang mit den Empfehlungen durch die Landesregierung ist es deshalb ebenso notwendig zu beraten wie über die Voraussetzungen zur Verbesserung der Wirksamkeit der Wirtschaftsförderung im Zusammenhang mit der Diskussion des Doppelhaushalts, die Erweiterung der Geschäftsfelder der Thüringer Aufbaubank durch einen Investorenservice oder die Umsetzung der Vorstellung zur Neuordnung der Landesgesellschaften und den veränderten Einsatz der Stiftungsmittel des Thüringer Industriebeteiligungsfonds. Diesem Ziel soll dieser Antrag dienen und wir erwarten den Bericht der Landesregierung.

(Beifall bei der PDS)

Ich rufe als ersten Redner in der Aussprache den Abgeordneten T. Kretschmer, CDU-Fraktion, auf. Ach, Herr Minister Schuster, bitte.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der Antrag der PDS-Fraktion versucht, wie ich meine, zu Unrecht den Eindruck zu erwecken, die Landesregierung sei ihren Informationspflichten bisher nicht nachgekommen. Ich darf daran erinnern, dass die Landesregierung bereits im November vergangenen Jahres ausführlich zu den Empfehlungen der Enquetekommission Wirtschaftsförderung in Thüringen Stellung genommen hat. Es wird in dieser Stellungnahme detailliert erläutert, welche Empfehlungen der Kommission bereits umgesetzt wurden bzw. sind und noch umgesetzt werden sollen und welche Empfehlungen die Landesregierung für nicht umsetzbar hält. Am 14. De

zember 2001 hatten wir das Thema hier im Landtag ausführlich behandelt. Ich verweise auch auf die Antwort zu der Kleinen Anfrage des Abgeordneten Höhn zu dieser Frage. Wenngleich dieser Antrag eigentlich überflüssig ist, möchte ich dennoch an den Kommissionsbericht anknüpfen und einige aktuelle wirtschaftspolitische Entwicklungen zur Stärkung des Wirtschaftsstandorts Thüringen darstellen.

Die Landesregierung hat bereits mehrfach zum Ausdruck gebracht, dass die Enquetekommission über die Parteigrenzen hinweg eine sehr sachorientierte, qualifizierte Arbeit geleistet hat. Es gibt in vielen Feldern und Bereichen keinen Dissens zwischen Enquetekommission und Landesregierung, sondern Konsens. Über Konsensbereiche braucht man, glaube ich, nicht im Einzelnen zu berichten. Die Landesregierung hat in der Zwischenzeit die Umsetzung verschiedener Empfehlungen vorangetrieben. Ich möchte an dieser Stelle beispielhaft auf einige Entwicklungen eingehen, die sich seither ergeben haben. In der Enquetekommission war von der Schließung der Infrastrukturlücke die Rede und es war davon die Rede, dass diese auch durch verstärkten GA-Mittel-Einsatz gedeckt werden soll. Dies ist inzwischen eingeleitet. Wir hatten bei der GA bisher immer das Teilungsverhältnis 80 : 20 (80 gewerbliche Wirt- schaft, 20 Infrastruktur). Wir haben dieses Verhältnis unter dem Eindruck der Konjunktur auf 50 : 50. geändert. Das heißt, die Infrastrukturinvestitionen spielen bei der Förderung heute eine wesentlich größere Rolle. Wir haben bei der GA-Infrastruktur den Fördersatz auf unsere Initiative hin bundesweit auf 90 Prozent drücken können, so dass auch hier eine beachtliche Entlastung der Kommunen erfolgt ist. Auch im Bereich der Existenzgründer haben wir eine Änderung vorgenommen in der Weise, dass die Existenzgründungsinitiativen "THEI" und "Get Up" zusammengelegt sind, um so Überschneidungen zu vermeiden bzw. Synergieeffekte zu erzielen.

Was nun die Landesgesellschaften anbelangt, sind wir mitten in der Neuordnung dieser Landesgesellschaften. Darüber ist bereits gesprochen worden, etwa über die Themen "Neuordnung der LEG" oder "Neuordnung der TAB" usw. Wir werden über diese Themen sicher noch weiter berichten, wenn wir weiter vorangekommen sind.

Auch im Bereich der Arbeitsmarktpolitik wird den Empfehlungen der Enquetekommission weiter Rechnung getragen. Wir haben z.B. eine neue SAM-Richtlinie in Kraft gesetzt, die den Erfordernissen des Job-Aqtiv-Gesetzes angepasst ist, eines Gesetzes, von dem man heute weiß, dass es völlig untauglich ist. Wir haben Qualifizierungskoordinatoren schon bisher eingesetzt und die Zahl von 9 auf 19 aufgestockt, um noch passgenauer den Ausbildungsbedarf zu ermitteln bzw. Ausbildungsangebote zu machen.

Die Arbeitsmarktpolitik insgesamt steht nun glücklicherweise auch auf dem Prüfstand der Bundesregierung. Auch die Bundesregierung bereitet hier neue Überlegungen vor und wir hoffen, dass wir sehr viele ähnliche Vorstellun

gen von der Zukunft der Arbeitsmarktpolitik haben.

Das Landesentwicklungsprogramm ist angesprochen. Auch die Fortschreibung des Landesentwicklungsprogramms ist zwischenzeitlich eingeleitet worden. Im ersten Halbjahr 2003 soll die öffentliche Anhörung zum Entwurf des neuen Landesentwicklungsplans stattfinden. Die Verabschiedung soll bis zum Jahresende 2003 erfolgen.

Kommen wir nun zu einem weiteren wichtigen Bereich, dem der Verkehrsinfrastruktur, über den wir sehr häufig reden. Wir haben hier übereinstimmend die Auffassung, dass hier hohe Zeit zum Handeln gegeben ist. Es ist sicherlich zu begrüßen, dass die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit ohne weitere Prüfung in die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans übernommen werden. Gleiches gilt für die Ortsumgehungen, die im Bau sind, bzw. auch für den Bau der Bundesstraßen, die noch nicht fertig gestellt sind, und für Schienenprojekte, die noch aus der Zeit des alten Bundesverkehrswegeplans stammen. Thüringen hat über 100 Maßnahmen an Bundesstraßen sowie den durchgängig zweigleisigen Ausbau und die Elektrifizierung der Mitte-Deutschland-Schienenverbindung für die Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplans angemeldet, meine Damen und Herren.

Die Bundesregierung will einen Teil der Einnahmen aus der künftigen streckenbezogenen LKW-Maut für ein Betreibermodell zum Autobahnausbau einsetzen und prüft für drei von Thüringen vorgeschlagene Autobahnabschnitte die Machbarkeit. Wenn eine entsprechende Entscheidung getroffen wird, besteht die Möglichkeit, die in diesem Bereich frei werdenden Mittel für den Neubau der A 71 Erfurt-Sangerhausen einzusetzen, die bisher nicht durchfinanziert ist. Hier trifft sich diese Bemühung mit den Empfehlungen 3 bis 6 der Enquetekommission.

Der Bund verlangt von den Ländern die Aufstellung von Prioritätenlisten. Das bedeutet, dass er die angemeldeten 100 Maßnahmen nicht im Ganzen offensichtlich fördern will. Den speziellen Rahmen hat er aber nicht genannt. Klar ist, dass der Bund die Prioritäten nach eigenen Kriterien festlegen wird. Was soll also dann die Aufforderung an die Länder, Prioritäten zu erstellen, wenn dies hier ohnehin nicht berücksichtigt wird? Die Landesregierung hat darüber hinaus erreicht, dass die Ortsumgehung Sondershausen ohne Bewertung in den neuen Bundesverkehrswegeplan aufgenommen wird. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren. Wir gehen davon aus, dass bereits im kommenden Jahr mit dem Bau begonnen werden kann.

Die Probleme des Arbeitsmarkts sind schon genannt. Ich denke, hier gibt es auch weitgehend Konsens zwischen Enquetekommission und Landesregierung. Es ist sicherlich noch einiges zu tun, nicht, um die Aufgaben der Enquetekommission abzuarbeiten, sondern um den veränderten Erfordernissen Rechnung zu tragen. Wir haben im vergangenen Jahr ein äußerst erfolgreiches Programm gestartet, das den Namen trägt "Gründungs- und Wachstums

finanzierung"; ein Programm, das wir zusammen mit der Deutschen Ausgleichsbank aufgelegt haben; ein Programm, das uns zudem dazu dient, die Liquiditätsprobleme unserer Unternehmen lösen zu helfen; ein Programm, das äußerst stark gefragt ist, weil viele Unternehmen Liquiditätsengpässe haben; ein Programm, das derzeit ausgebucht ist und das wir aufstocken werden noch vor Ende des Jahres. Hier ist Handlungsbedarf und dem werden wir entsprechen.

Es ist auch immer wieder angesprochen worden der TIFond, der ebenfalls voll belegt ist und weiter aufgestockt werden soll. Ich will damit sagen, wir stehen heute nicht nur vor der Aufgabe, die Empfehlungen der Enquetekommission zu berücksichtigen, sondern auch auf die aktuellen Herausforderungen in der Wirtschaftspolitik zu reagieren. Dies gilt natürlich ganz besonders auf Bundesebene. Das ist mehrfach heute gesagt worden. Dem stellt sich aber auch die Landesregierung, meine Damen und Herren. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Frau Nitzpon.

Die PDS beantragt die Aussprache.

Ja, okay. Dann eröffne ich die Aussprache und bitte als ersten Redner Herrn Abgeordneten Lippmann ans Pult.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist von der Stellungnahme der Landesregierung vom November vergangenen Jahres gesprochen worden und da ist zu lesen, dass die Landesregierung die Empfehlung der Enquetekommission nicht als Abschluss, sondern als Beginn einer konstruktiven Diskussion betrachtet. Das hört sich gut an, das machen wir eigentlich auch heute. Sie schreibt auch in ihrer Stellungnahme, dass auch die Mitglieder der Enquetekommission Erkenntnisse über die Schwierigkeiten bestimmter gezielter Vorgänge in der Wirtschaft und Wirtschaftsförderpolitik gewonnen haben dürften. Das war den Mitgliedern der Enquetekommission, die gestandene Fachleute sind sowohl aus diesem Haus als aber auch extern, schon klar. Sie haben deshalb in ihren Erläuterungen zu den Empfehlungen 8 bis 13 Folgendes geschrieben, dass die Steuerungsmechanismen der wirtschaftlichen Entwicklung durch den Staat weitaus begrenzter sind, als das die Öffentlichkeit vermutet. Das ist ein sehr wahrer Satz.

Gleichwohl sind diese Steuerungsmechanismen - heute haben wir schon zwei- oder dreimal dieses Thema angeschnitten - sowohl beim Bund als auch beim Land da. Nun verleitet das föderale System in Deutschland gerade und auch in diesem Bereich zu einer Separierung von Erfolg und Misserfolg, je nach politischer Großwetterlage. Bis 1998 haben wir uns - also Thüringen - dem Bund gegenüber ungewöhnlich loyal verhalten. Das hat sich dann 1998 geändert und hält noch vor bis jetzt. Auch darüber ist heute gesprochen worden.

Der Erfolg hat in diesem Fall, was Thüringen anbelangt, nur einen Vater und das ist unsere großartige Thüringer Landesregierung. Das ist klar. Wenn Sie sich, Herr Wirtschaftsminister Schuster, die durchaus nicht unerfreuliche wirtschaftliche Entwicklung des Freistaats als Erfolg auf die Schulter heften, dann stehen Sie bitte schön auch zu dem, was nicht geklappt hat und vielleicht auch immer noch nicht klappt, denn selbst Außenstehende werden vermuten, wenn es keinen Anlass gegeben hätte, sich mit der Wirtschaftsförderung im Freistaat zu beschäftigen, dann hätten wir die Enquetekommission gar nicht gebraucht.