Protokoll der Sitzung vom 10.10.2002

(Beifall bei der PDS)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kallenbach, CDUFraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Grundanliegen beider Oppositionsfraktionen, den Winterdienst auf Ortsdurchfahrten auf eine langfristige finanzielle Grundlage zu stellen, ist ja gar nicht so verkehrt. Das teilen wir auch, aber nach intensiven Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Thüringer Kommunen hat es eine Vereinbarung mit der Landesregierung gegeben. Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur hat diese Vereinbarung ausgehandelt und das Kabinett hat reagiert, indem es eine Winterdienstrichtlinie beschlossen hat. Damit ist das Anliegen, was wir ja auch tei

len, erfüllt.

(Beifall Abg. Wunderlich, CDU)

Und, meine Damen und Herren, liebe Frau Kollegin Sedlacik, es ist wirklich ein nüchternes Thema "Finanzierung des Straßenwinterdienstes", geradezu eine kühle Materie. Es ist meines Erachtens überhaupt kein Anlass, so hitzige Parolen hier vorzutragen.

(Beifall bei der CDU)

Wie gesagt, das Grundanliegen ist nicht verkehrt, aber nun geht es darum, den richtigen Weg zu finden und ich glaube, der richtige Weg ist durch die Landesregierung eingeschlagen worden.

Zur gesetzlichen Grundlage in Thüringen: Der Kern steht in § 49 Abs. 4. Danach sind die Gemeinden verpflichtet, nach Maßgabe ihrer Leistungsfähigkeit zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Schnee zu räumen oder bei Glätte zu streuen - ganz nüchtern und sachlich. Und nun haben wir im Ausschuss dieses Thema intensiv behandelt. Wir haben die Landtagsverwaltung gebeten zu recherchieren, wie es in den anderen Bundesländern geregelt ist. Das Ergebnis war ganz klar und eindeutig: Außer in Sachsen-Anhalt gibt es in keinem deutschen Bundesland eine solche Regelung, wie sie von der Opposition angestrebt wird. Wegen der Finanznot der Gemeinden gab es auch schon in den letzten Jahren immer wieder Regelungen, wie denn das Land den Gemeinden beim Winterdienst finanziell unter die Arme greifen kann. Sie wissen das alle, es gab immer wieder Zusagen, je nachdem, wie hart der Winter war, und den Kommunen wurde unkompliziert geholfen. Als Beispiel: Im letzten Jahr waren im Einzelplan 07 des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur 1,44 Mio. DM eingestellt und im Landesausgleichstock 0,72 Mio. DM. Die sind auch abgeflossen, d.h. sie sind - glaube ich - gar nicht ganz in Anspruch genommen worden.

Nun gibt es diesen Beschluss der Landesregierung vom 14. August dieses Jahres. Er stellt einen echten Kompromiss zwischen den Interessen der Kommunen, die natürlich am liebsten 100 Prozent Kostenerstattung haben möchten, und den Möglichkeiten des Landes dar. Die Möglichkeiten des Landes, und das wissen Sie auch, Frau Sedlacik, sind begrenzt und da muss man sich gegenseitig annähern und einen Kompromiss finden. Ein solcher vernünftiger Kompromiss ist gefunden worden. Jedenfalls ist jetzt geregelt, dass die Hilfen für den Winterdienst langfristig durch das Land abgesichert werden. Was steht nun in der Winterdienstrichtlinie im Einzelnen drin? Die Kosten für das Räumen und Streuen werden bei den Ortsdurchfahrten bis zu 80 Prozent ersetzt, Frau Sedlacik, die Kosten. Damit ist klar, dass der Gemeinde, die hohe Aufwendungen hat, weil sie im Gebirge liegt, auch besonders viel erstattet wird. Das müssten Sie aber eigentlich verstanden haben. Aber nein, Sie sagen, die unterschiedlichen Belastungen werden über

haupt nicht berücksichtigt. Hier steht ganz klar und eindeutig: Wer hohe Aufwendungen hat, der bekommt auch viel erstattet. Und wer im Flachland liegt oder vom Winter ganz verschont wird, der erhält auch keine Erstattung. Das ist der entscheidende Unterschied, auf den ich Sie hinweisen möchte.

Herr Abgeordneter Kallenbach, Sie sehen, dass Frau Abgeordnete Sedlacik eine Frage an Sie richten möchte. Darf sie das tun?

Ich sehe keinen Unterschied, wenn 1.900     festgelegt sind, ob das im Gebirge oder Flachland ist.

Keine Erklärung, eine Frage sollten Sie stellen.

Ja. Erklären Sie mir bitte den Unterschied.

Sie hätten wenigstens so viel Geschick aufweisen müssen, Ihre Behauptung in eine Frage zu kleiden.

(Beifall bei der CDU)

Tatsache ist, dass es eine Obergrenze ist. Wer wenig Aufwendungen hat, der kann sie natürlich auch nicht abgerechnet bekommen. Aber es muss natürlich auch irgendwo gedeckelt sein.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Ach so.)

Dann kommt hinzu, Herr Kollege Buse, das müssten Sie gehört haben, dass es bei extremen Belastungen auch eine Ausnahmeregelung gibt.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: Was ist extrem?)

Da kann der Minister sagen: Euch hat es in diesem Jahr besonders hart getroffen, da kann über diese Pauschale hinausgegangen werden. Das ist im Ausschuss ganz klar erläutert worden, das wissen Sie auch.

(Zwischenruf Abg. Buse, PDS: 80 Prozent - eine theoretische Größe.)

Ja, natürlich 80 Prozent und warum? Weil damit auch ein Anlass zu sparen von dem, der Winterdienst durchführt, gegeben ist. Wenn alle Kosten erstattet werden, gibt es überhaupt keinen Grund zu sparen. Von daher halten wir das für vollkommen richtig, 80 Prozent zurückzuerstatten.

(Beifall bei der CDU)

Dann geht es aber noch weiter. Es werden zu 50 Prozent die Kosten für das Laden und den Abtransport von Schnee außerhalb der Ortsdurchfahrten, also von den Kreis- und Gemeindestraßen, zurückerstattet. Das geht weit über das, was Sie gefordert haben, hinaus.

Zum Dritten: Das Laden und der Abtransport von Schnee auf Parkplätzen, die zu einem Parkleitsystem gehören, werden ebenfalls zu 50 Prozent vom Land erstattet. Das betrifft vor allen Dingen die Parkplätze an den Wintersportorten.

Die Schwäche dieser Winterdienstrichtlinie möchte ich aber auch benennen: Das gilt alles nicht für Städte, die selbst die Straßenbaulast haben. Für die großen Städte gilt sie nicht, die müssen künftig auch weiterhin die Kosten für den Straßenwinterdienst selbst tragen, z.B. Erfurt. Das darf ich als Abgeordneter von Erfurt doch sagen, Herr Kollege, dass sich für unsere Stadt und für eine ganze Reihe anderer Städte hier keine Entlastung ergibt. Insgesamt stehen im Haushalt 2,6 Mio.  !  " !halt, den wir heute zur Beratung haben. 50 Prozent kommen aus dem KFA und 50 Prozent werden zusätzlich dem KFA zur Verfügung gestellt, aber letztlich kommen sie aus dem Einzelplan 07 und gehen zu Lasten des Straßenbaufonds.

Im Übrigen, Frau Sedlacik, was Sie jetzt hier vorgerechnet haben, alle Kosten, die den Gemeinden durch den Winterdienst entstehen, sollten erstattet werden, das hat bisher noch nicht einmal der Gemeinde- und Städtebund gefordert. Sie haben das auch noch auf die Gemeindestraßen bezogen, dass die Kosten, die dort entstehen, das Land auch noch ersetzen soll. Das hat bisher überhaupt noch keiner gefordert und ist vollkommen unangemessen und abwegig.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Sedlacik, PDS: Das stimmt doch gar nicht; hören Sie richtig zu.)

Zu § 6 des Änderungsvorschlags der SPD-Fraktion zum Straßengesetz: Dort fordert die SPD-Fraktion, dass die öffentlichen Straßen, Wege und Plätze, die vor dem 03.10.1990 im öffentlichen Gebrauch waren, im Rahmen ihrer aktuellen Nutzung als öffentlich gewidmet gelten sollen. Der Hintergrund ist, dass es hier eine Reihe Streitfälle, ich möchte sagen, gab; die gab es wirklich, aber die sind abgearbeitet. Nun fragt Frau Sedlacik: Wieso gibt es die nicht mehr? Warum brauchen wir diese Regelung nicht? Ich will es Ihnen sagen: Weil der Bund ein Gesetz erlas

sen hat, das dieses Problem geregelt hat, nämlich das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz. Dort ist dieses Anliegen in § 2 Abs. 3 aufgegriffen. Dort wird geregelt, dass die öffentlichen Verkehrsflächen kraft Gesetz als öffentlich definiert werden. Aber die Einzelfälle sind damit immer noch nicht geregelt, weil man das nicht so pauschal regeln kann. Der Nachweis, dass eine öffentliche Nutzung vorliegt, muss trotzdem in jedem Einzelfall geführt werden. Die gesetzliche Regelung ist da, aber nun muss es natürlich bei jedem Einzelfall nachvollzogen werden; da werden auch immer Entschädigungen nachfolgen. Auch die Entschädigungsregelung ist mit in dem Bundesgesetz, was sich am Sachenrechtsbereinigungsgesetz anlehnt, geregelt. Es gab hier Probleme, die sind aber gesetzlich geregelt, das müssen wir hier in Thüringen nicht noch einmal tun.

Nun zu dem dritten Änderungswunsch der SPD-Fraktion: In § 43 Abs. 2 Thüringer Straßengesetzes wollten Sie eine Änderung der Formulierung im Gesetz, und zwar wollten Sie, dass das Landesamt für Statistik jedes Jahr die Einwohnerzahlen aller Städte feststellt und dass danach festgelegt wird, welche Stadt die Straßenbaulast von Landes- bzw. Bundesstraßen übernimmt und welche Stadt nicht. Das ist theoretisch natürlich machbar, aber welcher Aufwand ist damit verbunden? Man müsste jedes Jahr schauen, in welcher Stadt ändert sich die Straßenbaulast. Wir halten es aber nicht für verantwortbar, jedes Jahr diesen Aufwand zu betreiben. Die jetzige Grundlage beruht auf den amtlichen Volkszählungen, nach denen die Einwohnerzahlen amtlich festgestellt werden. Es gibt einzelne Fälle in Thüringen, bei denen es eine Diskrepanz gibt, aber auch das wird in Kürze abgestellt, weil angekündigt ist, dass es EU-weit im nächsten Jahr eine Volkszählung geben wird. Dieses Problem wird demnach in absehbarer Zeit vom Tisch sein.

Im Übrigen muss ich sagen, es geht um Landes- und Bundesstraßen. Der Bund hat überhaupt nicht signalisiert, dass er sich an den Kosten des Winterdienstes auf Bundesstraßen beteiligen wird. Er hat ganz klar gesagt, das ist Aufgabe der Gemeinden und hat strikt abgelehnt, sich an der Finanzierung zu beteiligen.

Abschließend möchte ich sagen, mit der Richtlinie über die Finanzierung des Winterdienstes ist eine langfristige Regelung, die Anliegen der Gemeinden war, aufgenommen worden. Ich glaube, die sollte jetzt erst einmal ausprobiert werden; sie wird sich sicherlich auch bewähren. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat der Abgeordnete Lippmann, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, verehrter Kollege Kallenbach, das war Lob von der Regierungspartei, wie wir es eigentlich nur recht selten erfahren. Sie haben gesagt, der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion sei nicht so schlecht. So eine Steigerung hatten wir noch nicht. Ich bedanke mich trotzdem bei Ihnen.

Die Ursache und der Anlass für unseren Gesetzentwurf war selbstverständlich der Winter 2001/2002. Ich erinnere mich noch sehr gern an diese herzerfrischende Debatte der Kolleginnen und Kollegen von der CDU und PDS, die sich mit den Schneehöhen befassten und dann nachgewiesen haben, dass sie bis zum Scheitel im Schnee gestanden haben. Wir haben uns damals nicht beteiligt, aber es hat uns sehr amüsiert.

(Unruhe im Hause)

Herr Trautvetter war selbstverständlich auch dabei und auch der Herr Innenminister hat im Schnee gesteckt. Da dieses Thema ein wiederkehrendes ist und auch Geld kostet - im Jahr 2001 hat uns der Winterdienst im Zuge von Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen immerhin 5 Mio. DM gekostet, Anfang der 90er Jahre war es billiger - und bisher weder einer gesetzlichen noch einer untergesetzlichen Regelung unterworfen war, schien es uns angebracht, hier eine gesetzliche Regelung im Interesse der Rechtssicherheit, der Planungssicherheit und der Zuverlässigkeit zu schaffen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das waren die Ansprüche, die wir damals hatten und die wir auch heute noch haben. Denn bisher war es eine so genannte Goodwillaktion der Landesregierungen; ich sage den Plural, weil wir es eigentlich schon immer gemacht haben, dass wir, obwohl nicht dazu verpflichtet, den Winterdienst bezahlt haben. Früher hatten wir es einmal ganz gemacht und dann später durch die Winterdiensthilfe bis zu 80 Prozent, das hat auch jetzt noch Gültigkeit gehabt. Das gab es also bisher die ganzen Jahre durchaus nicht, meine sehr verehrten Damen und Herren, mit dem Segen des Landesrechnungshofs, der diese Verfahrensweise zumindest nicht erfreut beobachtet hat. Da wir sowieso Geld gezahlt haben, glaubten wir also, dies auf eine gesetzliche Grundlage stellen zu können, gar zu müssen. Da wir nun mit der Novellierung des Straßengesetzes befasst waren, nämlich den § 49 zu ändern, der den Winterdienst betrifft, hatten wir auch noch die Stirn, gleich noch zwei weitere Änderungen, die nicht ursächlich und ohne direkte finanzielle Auswirkungen sind, mit zu ändern, nämlich den § 6 Abs. 4. Da meine Kollegen Vorredner das alles schon so tief gehend erläutert haben, kann ich es mir ersparen. Es soll nach unserem Dafürhalten die bestehende Rechtsunsicherheit in Bezug auf die Widmung öffentlich genutzter Verkehrsflächen beseitigen und geht auf das Verkehrsflächenbereinigungsgesetz zurück. Dazu gibt es keine einheitliche Rechtsauffassung der Gerichte. Das merke ich nur mit an. Aber wir haben es in der ersten Lesung auch schon besprochen. Das war der eine Punkt.

Der zweite Punkt betrifft den § 43 Abs. 2. Bei dem geht es lediglich, ich sage "lediglich", obwohl das Wort "lediglich" gar nicht angebracht ist, um eine zeitnahe Ermittlung der Einwohnerzahl, die natürlich dann in § 49 wieder eine Rolle spielt, nämlich beim Winterdienst. Kurzum - wir wollten, dass als verbindliche Einwohnerzahlen die durch das Statistische Landesamt festgestellten aktuellen Zahlen vom 31.12. des Vorjahres gelten sollen, wie das im Übrigen auch in § 32 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes erfolgt. Das schien uns recht und billig. Die Änderung des entsprechenden Absatzes 3 im gleichen Paragraphen ist folgerichtig nur noch ein formaler Akt und braucht nicht weiter erklärt zu werden. Man unterstellt mir persönlich in diesem Punkt, das sei eine Lex Saalfeld gewesen. Da ist ja nun etwas dran. Herr Kretschmer grinst.

(Beifall und Heiterkeit Abg. Schemmel, SPD)

Das stimmt aber nur halbwegs. Ich sage es aber nur deshalb, um der Wahrheit zu genügen, es betrifft nicht nur die Stadt Saalfeld, sondern auch andere Städte.

(Zwischenruf Abg. T. Kretschmer, CDU)

Ja, ja, sehr verehrter Kollege Kretschmer. Und bei dem dramatischen Einwohnerrückgang, den wir haben, wird es in Zukunft auch noch andere betreffen. Bei Erfurt dauert es dann ein paar Wochen länger. Das ist klar.

Der § 49 Abs. 4 ist der Kernpunkt der Gesetzesnovelle, denn da geht es um den Winterdienst bzw. um seine Finanzierung. Der sieht nach unserem Gesetzentwurf vor, dass das Land bei Ortsdurchfahrten von Bundes- und Landesstraßen die Kosten für Gemeinden kleiner als 30.000 Einwohner übernimmt und dass das Land für Gemeinden von 30.000 bis 80.000 Einwohnern bei Ortsdurchfahrten von Bundesstraßen die Kosten ebenfalls übernimmt. Bei Landesstraßen geht das nicht, weil sie ja Straßenbaulastträger sind. Auch bei Gemeinden größer 80.000 Einwohner hatten wir dieses nicht vorgesehen. Da sollte es so bleiben, wie es war. Das heißt, Tatbestände, auch finanzielle Tatbestände der letzten 10 Jahre erfahren eine gesetzliche Fixierung und um nicht mehr und nicht weniger geht es. Das bedeutet Rechtssicherheit für die Kommunen und das bedeutet auch Planungssicherheit für die Kommunen. Nun ist die Landesregierung am 30.07. dieses Jahres mit einer Winterdienstrichtlinie auf den Plan getreten, die das alles viel besser richten soll, die im Staatsanzeiger 36 am 09.09.2002 veröffentlicht worden ist. Tut sie das? Bei einer auch nur oberflächlichen Prüfung muss ich sagen, sie tut es nicht. Schon die Überschrift lässt nichts besonders Gutes vermuten, denn da steht - und das muss ich vortragen, man überliest es ja förmlich: "Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung des Winterdienstes in den Ortsdurchfahrten von Bundes-, Landes-, Kreis- und Gemeindestraßen" - und dann kommt das "aus dem Kommunalen Finanzausgleich." Letzteres, meine sehr verehrten Damen und Herren, freut natürlich die Kommunen nicht.

Wir hörten dann im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - hoffentlich verrate ich keine Geheimnisse einschränkend, dass zur Finanzierung der 2,6 Mio.  Hälfte aus Landesmitteln, die andere Hälfte aus der kommunalen Finanzausgleichsmasse genommen werden soll. Das ist auch schon von Frau Sedlacik und auch von Herrn Kallenbach gesagt worden. Dieser Finanzierungsmix, der nun so ist, wie er ist, und so ist es ja auch im Wirtschaftsausschuss erklärt worden, der ohnehin nur 80 Prozent der entstandenen Kostenausgaben erstattet, ist wacklig. Aber immerhin hätte es eines Aufschreibens in dieser Winterdienstrichtlinie bedurft. Es ist auch aufgeschrieben worden. Das war nämlich in der ersten Fassung dieser Winterdienstrichtlinie unter dem Punkt 5.5 auch aufgeschrieben.

(Zwischenruf Trautvetter, Finanzminister: Gesetzliche Regelung!)