Protokoll der Sitzung vom 10.10.2002

Ergebnisse der Finanz- und Sachrevision im Schienenpersonennahverkehr (SPNV) für Thüringen

Mit dem Beschluss vom 31. Mai 2002 hat der Bundesrat endgültig die Novellierung des Regionalisierungsgesetzes (RegG) beschlossen und damit ist eine Revision der Finanzmittel des Regionalisierungsgesetzes vorgenommen worden.

Die danach den Ländern für die Finanzierung des SPNV bis zum Jahr 2007 jährlich bereitgestellten 6,745 Mrd.  bedeuten für das Jahr 2002 gegenüber dem Jahr 2001 eine Absenkung der Regionalisierungsmittel bundesweit um 121 Mio. 

Ich frage die Landesregierung:

1. In welcher Höhe werden vom Bund Regionalisierungsmittel für Thüringen jährlich, unter Berücksichtigung der fixen Steigerungsrate von 1,5 Prozent je Jahr, bis 2007 bereitstehen?

2. Welcher Anteil entfällt daraus für die Sicherung der Bestellungen gemäß § 8 Abs. 1 RegG und für die Qualitätsund Quantitätssteigerung nach § 8 Abs. 2 RegG jährlich bis zum Jahr 2007?

3. Welche Mittel standen insgesamt für das Jahr 2001, davon jeweils nach § 8 Abs. 1 und § 8 Abs. 2, zur Verfügung?

4. Wie werden sich die bestellten Zug-Kilometer jeweils für das Grundangebot und für das Zusatzangebot für die Folgejahre bezogen auf die Leistungen des Fahrplans 2001/2002 entwickeln?

Herr Minister Schuster, bitte schön.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Fragen von Herrn Buse. Zuvor möchte ich aber darauf hinweisen, dass der Umfang der zu gebenden Antworten für eine mündliche Beantwortung nicht geeignet ist. Ihr Einverständnis vorausgesetzt, werden Ihnen die Zahlenangaben zu den Fragen 1, 2 und 4 in Tabellenform nachgereicht.

(Zuruf Abg. Buse, PDS: Ja.)

Ich beantworte die oben genannten mündlichen Fragen deshalb wie folgt:

Zu Frage 1 verweise ich zunächst auf die Eingangsbemerkungen.

Zu Frage 2: Auch hier verweise ich auf die Eingangsbemerkungen.

Zu Frage 3: Thüringen standen für das Jahr 2001 insgesamt 276,7 Mio. . ( 9$%  nach § 8 Abs. 1 Regionalisierungsgesetz und 113,7 Mio.  nach § 8 Abs. 2 Regionalisierungsgesetz.

Zu Frage 4 verweise ich wiederum auf die Eingangsbemerkungen.

Gut, ich sehe keine Nachfragen. Danke, Herr Minister Schuster. Wir kommen zur Frage des Herrn Abgeordneten Pohl in Drucksache 3/2709. Bitte, Herr Abgeordneter.

Großeinsatz in Kölleda

Der Lokalausgabe Sömmerda der Thüringer Allgemeinen vom 13. September 2002 war zu entnehmen, dass ein Mann, der acht Schachteln Zigaretten gestohlen haben soll, einen Großeinsatz ausgelöst haben soll. Die Polizei soll mit 15 Einsatzkräften der Polizeiinspektion Sömmerda, einem Fährtenhund und einem Hubschrauber bis gegen 15.00 Uhr die Umgebung abgesucht haben.

Die Aktion soll ohne Erfolg abgebrochen worden sein.

Ich frage die Landesregierung:

1. Trifft dieser Sachverhalt zu, wenn nein, wie stellt er sich aus Sicht der Landesregierung dar?

2. Wie viele Polizeibeamte waren am 12. September 2002 in der Polizeiinspektion Sömmerda im Dienst und wo waren sie eingesetzt?

3. Wie beurteilt die Landesregierung das Kosten-NutzenVerhältnis dieses Polizeieinsatzes im Verhältnis zum verfolgten Bagatelldelikt?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Der Sachverhalt ist in der Öffentlichkeit nur unzureichend wiedergegeben worden. Es handelte sich nicht, wie in der Presse berichtet, nur um einen Mann, der acht Schachteln Zigaretten gestohlen haben soll,

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Es waren 12.)

auch nicht 12, Herr Abgeordneter Dittes. Vielmehr musste die Polizei anhand ihrer gewonnenen Erkenntnisse zum damaligen Zeitpunkt davon ausgehen, dass hier räuberischer Diebstahl und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte in Tateinheit mit Körperverletzung durch eine über

örtlich agierende Diebesbande begangen wurde, die sich illegal in Deutschland aufhält. Beim Versuch der Festnahme von einem der drei Tatverdächtigen erlitt ein privat anwesender Beamter, der sich aus diesem Grund sofort in den Dienst versetzt hatte, anschließend erhebliche Verletzungen, die ihm durch Schläge, Tritte und einen Biss in den Arm zugefügt wurden. Der Beschuldigte konnte zwischenzeitlich festgenommen werden, flüchtete dann aber trotz angelegter Handfesseln durch erneute Anwendung von Gewalt gegen die Beamten auf dem Weg zum Funkstreifenwagen. Es stellte sich heraus, dass die flüchtige Person bereits durch zwei andere Dienststellen, die Staatsanwaltschaft Chemnitz und die Ausländerbehörde Gera, zur Festnahme ausgeschrieben stand. Die bis dahin eingesetzten polizeitaktischen Mittel zur Ergreifung der Täter waren insbesondere unter Berücksichtigung des strafrechtlichen Verfolgungsanspruchs und der Prognose einer Gefährdung Dritter durch gewaltbereite, teilweise erkannte Täter zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ausreichend. Darum erfolgte der Einsatz weiterer Beamter, eines Fährtenhundes und eines Hubschraubers der Thüringer Polizei, der sich im Übrigen zu dieser Zeit auf dem Rückflug von einem Einsatz im Zuständigkeitsbereich der Polizeidirektion Jena zum Flughafen Erfurt befand.

Zu Frage 2: Eine Aussage zur Anzahl der eingesetzten Polizeibeamten erfolgt aus polizeitaktischen Gründen nicht.

Zu Frage 3: Bei der Tat handelt es sich nicht um ein Bagatelldelikt, sondern um mehrere erhebliche Straftatbestände, bei denen sich der Täter den Strafverfolgungsmaßnahmen entzog und zur Durchsetzung seiner Flucht Gewalt gegen Bürger bzw. Polizeibeamte anwendete. Die eingeleiteten polizeilichen Maßnahmen waren im Verhältnis zur Tat und zum Schutz der öffentlichen Sicherheit angemessen. Der Einsatz des Hubschraubers unter derartigen Umständen ist gerechtfertigt und gerade in Kölleda waren die anfallenden Kosten gering, da er sich bereits in unmittelbarer Nähe im Einsatz befand.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Pohl.

Herr Staatssekretär, was hat denn die Polizeiinspektion Sömmerda im Grunde genommen veranlasst, da sie davon ausgehen musste, dass es sich um eine international agierende Diebesbande handelt? War diese Erkenntnis mit dem Diebstahl der acht, zehn oder 12 Schachteln damit schon fest dokumentiert?

Die Erkenntnis hatte sich ergeben, bevor es zum Einsatz des Hubschraubers kam, da der zunächst Festgenommene Angaben gemacht hat.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Haben Sie ihn später wieder gekriegt?)

Ist das eine Nachfrage, Frau Abgeordnete Thierbach? Sonst müssten Sie ans Mikrofon gehen.

Herr Staatssekretär, Sie sagten, dass derjenige wieder flüchtig war. Hat der Einsatz wenigstens zum Ergreifen dieses Täters geführt?

Der Einsatz hat nicht zum Ergreifen des Täters geführt.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Die nächsten beiden Mündlichen Anfragen in Drucksache 3/2715 des Abgeordneten Lippmann und Drucksache 3/2730 des Abgeordneten Müller sind jeweils in Kleine Anfragen umgewandelt worden, so dass wir jetzt zur Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Carius kommen in Drucksache 3/2733. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Amtsgericht Sömmerda

Der Landesregierung ist bekannt, dass das Amtsgericht Sömmerda zurzeit über einen wenig attraktiven Standort verfügt. Insbesondere sind durch ungünstige Raumaufteilungen am jetzigen Standort keine optimalen Bedingungen für die Gerichtsarbeit gegeben.

So zeichnet sich ab, dass der Raum zur Unterbringung von Gerichtsakten nicht ausreicht, wie auch insgesamt der Raumzuschnitt wenig funktional ist.

Die Landesregierung hat daher im Staatsanzeiger Nr. 15/2002 vom 15. April 2002 eine Mietausschreibung für ein neues Mietobjekt veröffentlicht.

Ich frage daher die Landesregierung:

1. Sind nach Fristablauf der Ausschreibung Angebote bei der Landesregierung eingegangen?

2. Falls ja, hat die Landesregierung einen Zuschlag erteilt?

3. Wann ist mit einem Umzug des Amtsgerichts zu rechnen?

4. Welche Verbesserungen der räumlichen Situation des Amtsgerichts werden am neuen Standort gegeben sein?

Herr Staatssekretär Koeppen, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Carius beantworte ich für die Landesregierung wie folgt: