Protokoll der Sitzung vom 10.10.2002

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Carius beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Jawohl, es sind fünf Angebote eingegangen.

Zu Frage 2: Zuschlag durch die Landesregierung beantworte ich mit Ja.

Zu Frage 3: Der Umzug wird voraussichtlich im Februar 2003 erfolgen.

Zu Frage 4: Im neuen Dienstgebäude stehen dem Amtsgericht insgesamt 1.750,97 m² Fläche zur Verfügung. Dies sind ca. 180 m² mehr als am bisherigen Standort. Darüber hinaus werden durch Raumzuschnitt, Raumaufteilung und Raumgröße sowohl die Funktionalität der Behörde als auch die Bürgerfreundlichkeit entscheidend verbessert werden. Auch ist eine wesentliche Qualitätssteigerung für die Arbeitsbedingungen der Bediensteten zu erwarten. Weiterhin reduziert sich die Kaltmiete trotz vergrößerter Mietfläche um 43.800 -7! ! , !  sehr.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Carius.

Könnten Sie mir noch den neuen Standort verraten?

Ich müsste nachsehen, Herr Abgeordneter, das kann ich Ihnen später sagen.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht, danke schön. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2734. Bitte, Frau Abgeordnete Pelke.

Förderung des Europäischen Bildungszentrums Jugenddorf Schloss Oppurg

Der vom Landesjugendhilfeausschuss in seiner letzten Sitzung beschlossene Landesjugendförderplan trifft unter anderem Aussagen zur bisherigen und künftigen Förderung des Europäischen Bildungszentrums Jugenddorf Schloss Oppurg. Dabei übersteigt der im Landesjugendförderplan genannte Tagessatz für Nutzer der Einrichtung die Tages

sätze vergleichbarer Bildungsstätten erheblich. Weiterhin lässt die Homepage der Einrichtung Zweifel an der Nutzung als Jugendbildungsstätte aufkommen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch ist die gesamte investive Förderung mit Landes- und Bundesmitteln bis zum heutigen Tage und mit welcher Zweckbindung erfolgte die Förderung?

2. Hält die Landesregierung einen Tagessatz von 86 Deutsche Mark bis 116 Deutsche Mark (laut Landesjugend- förderplan) für Thüringer Jugendliche erschwinglich?

3. Ist der Landesregierung die Nutzung der Bildungsstätte für "Firmen- und Managementschulung" in "stilvoller Atmosphäre" aufgrund der Angaben auf der Homepage des Trägers bekannt und entspricht dies dem Förderzweck?

4. Waren oder sind Mitglieder der Landesregierung ehrenamtlich in Gremien des Trägervereins der oben genannten Einrichtung tätig?

Herr Minister Dr. Pietzsch, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Fragen der Abgeordneten Frau Pelke folgendermaßen:

Zu Frage 1: Das Europäische Bildungszentrum Jugenddorf Schloss Oppurg wurde von 1993 bis 2001 aus Mitteln der Jugendhilfe in Höhe von 16.424.718 DM investiv gefördert. Der Bund förderte in Höhe von 7,326 Mio. DM, ich runde einmal nach oben ab, das Land in Höhe von 9 Mio. DM. Die Bewilligungen wurden in drei Bauabschnitten 1993, 1995 bis 1996 und 1998 gewährt. Darüber hinaus erfolgte eine Förderung aus Mitteln des Denkmalschutzes zwischen 1991 und 2001 insgesamt in einer Höhe von 1,446 Mio. DM. Danach, also im Jahr 2002, ist keine investive Förderung erfolgt, wobei ich darauf hinweise, diese Denkmalschutzförderung 1991 - 2002, d.h., die letzte große Scheibe ist praktisch 1998 gewesen.

Zu Frage 2: Der Tagessatz dieser Einrichtung, wie im Rahmen der Bestandserhebung zur Fortschreibung des Landesjungendplans bekannt geworden, ist - nun nehmen Sie eine Formulierung, "ob es für Jugendliche erschwinglich ist"; sicher würde es auch für den einen oder anderen Jugendlichen erschwinglich sein, ich nehme lieber eine andere Bezeichnung: Ich halte diese Sätze für eine Jugend-, Bildungs- und Begegnungsstätte für nicht angemessen. Ich habe daher veranlasst, dass mit dem Träger der Einrichtung dazu gezielt Gespräche geführt werden, zumal mir auch mitgeteilt wurde, dass nach unten hin weiter dif

ferenzierte Angebote bestehen, aber dieses bedarf einer eingehenderen Beratung.

Zu Frage 3: Ebenfalls im Rahmen der Fortschreibung des Landesjugendförderplans wurde das Ministerium auf die sich aus der Homepage ergebende, möglicherweise nicht zweckentsprechenden Nutzung der Jugendeinrichtung aufmerksam. Es ist völlig klar, vordringlich ist die Nutzung und Auslastung der Einrichtung zu der ausdrücklichen Zweckbestimmung. Ich sage allerdings dazu, sollte neben der Kapazität noch Kapazität übrig sein, hätte ich nichts dagegen, wenn man zur höheren Effektivität der Wirtschaftlichkeit auch noch anderweitig vergibt. Aber A und O der Nutzung ist die zweckentsprechende Nutzung. Auch dazu wird es Gespräche geben.

Zu Frage 4: Trägerverein des Europäischen Bildungszentrums Jugenddorf Schloss Oppurg ist das Christliche Jugenddorfwerk Deutschland. Es ist ein bundesweit tätiger, sehr erfahrener, anerkannter und honoriger Träger der Jugendhilfe. Dieses will ich vorausschicken. Herr Ministerpräsident Dr. Vogel ist Mitglied der Generalversammlung, das heißt, es ist nicht mehr als die Mitgliederversammlung im Sinne von § 32 des Bürgerlichen Gesetzbuches und ist nicht mit dem operativen Geschäft des CJD und einzelner Jugenddörfer befasst. Frau Pelke, ich möchte Ihnen nicht allzu viel unterstellen, aber ein bisschen was muss ich Ihnen leider unterstellen. Es ist unredlich, Sie wussten das vorher und Sie wollen damit Politik machen. Da weise ich Sie darauf hin, dass ich weder Herrn MdB Schönfeld als Vorsitzenden der AWO irgendwie angeprangert habe, als es um Probleme mit dem Alten- und Pflegeheim in Zeulenroda ging, noch Sie als ASB-Vorsitzende, als wir ähnliche Probleme hatten. So sollte politische Arbeit, meine ich, nicht sein.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Die erste Frage wäre: Stimmen Sie mir zu, dass es die Aufgabe eines Abgeordneten ist, insbesondere wenn er sich mit der Jugendpolitik beschäftigt, dass er Nachfragen hinsichtlich der Verwendung öffentlicher Gelder stellt?

Der zweite Punkt: Ist für diese Einrichtung eine weitere Förderung in den nächsten Jahren angedacht, möglicherweise auch außerhalb der Mittel, was den Jugendbereich angeht, bzw. sind andere Konsequenzen als die von Ihnen angekündigten Gespräche angedacht?

Frau Abgeordnete Pelke, es ist vorgesehen, die Arbeit dort möglicherweise zu erweitern. Aber das ist natürlich alles erst einmal unter den Vorbehalt der neuen Situation

gestellt. Ich muss mich davon überzeugen, dass Maßnahmen, die man als Projekt unter Umständen finanziell unterstützt, auch als Projekt so durchgeführt werden, dass man sich darauf verlassen kann, dass die Gelder nicht anderweitig hinfließen. Punkt 2: Es ist nicht nur Ihr Recht, sondern es ist ja fast Ihre Pflicht, würde ich sagen, und gegen dieses Recht oder gegen diese Pflicht habe ich mich in keiner Weise irgendwie gewandt. Das haben Sie sicherlich gemeint. Bitte?

(Zuruf Abg. Pelke, SPD: Es ist auch nicht vergleichbar mit dem anderen Bereich, den Sie angesprochen haben.)

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2743. Bitte, Frau Abgeordnete Thierbach.

Unterstützung der Seniorenbüros und der Beratungs- und Kommunikationsstellen in Thüringen

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Unterstützung ist nach Auffassung der Landesregierung notwendig, um die bestehenden Seniorenbüros und/oder Beratungs- und Kommunikationsstellen für Senioren im Bestand zu sichern bzw. deren Aufgabengebiet weiterzuentwickeln?

2. Welche Auffassung hat die Landesregierung zu der Problematik, dass aufgrund von immer enger werdenden Haushaltsmitteln das Netz der offenen Begegnungsstätten für Senioren zusammenschmilzt bzw. die Aufrechterhaltung dieser Begegnungsstätten nur noch ehrenamtlich realisiert werden kann?

3. Welche Beratungsstellen bzw. Kommunikationszentren in welchem Kreis bzw. kreisfreien Stadt existieren mit welcher Kapazität?

4. In welchen Kreisen und kreisfreien Städten hat sich die Angebotsbreite in Bezug auf Seniorenbüros, Beratungsund Kommunikationsstellen im Vergleich zum Jahr 2000 verringert oder verbreitert?

Herr Minister Pietzsch, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, werte Frau Abgeordnete Thierbach, zu Frage 1: Die für diesen Bereich sowohl fachlich wie auch finanziell zuständigen Kommunen haben perspektivisch den Bestand der Seniorenbüros zu sichern. Sie wissen auch so gut wie ich, dass es eine Anschubfinanzierung sogar von Seiten des Bundes gegeben hat, dass die Finanzierungen, die aber dort gelaufen sind und die von Seiten des Landes noch laufen, Anschubfinanzierungen und allenfalls Kofinanzierungen sein können, dass die Verantwortung auf der kommunalen Ebene liegt. Das Land hat in der Vergangenheit mit erheblichen Mitteln in Form eben dieser Anschubfinanzierung diese Angebote der offenen Altenhilfe unterstützt und sicherlich dazu beigetragen, dass die Angebote der offenen Altenhilfe in Thüringen verstärkt vorgehalten werden. Aufgrund der Haushaltslage und aufgrund der Verantwortlichkeit wird es notwendig werden, dass sich das Land in den nächsten Jahren schrittweise aus einer Zuschussfinanzierung dieser Einrichtungen zurückzieht. Anstelle der Finanzierung der Sach- und Personalkosten der Seniorenbüros und -beratungsstellen wird sich das Land auf die Unterstützung der fachlichen Fortbildung der Mitarbeiter konzentrieren, um die Qualität in der offenen Altenhilfe zu verbessern.

Welche Auffassung die Landesregierung zur Problematik der offenen Begegnungsstätten und der ehrenamtlichen Führung der Begegnungsstätten hat: Bei den Angeboten der offenen Altenhilfe und Seniorenbegegnungsstätten hat die Landesregierung das Ziel verfolgt, die Hilfe zur Selbsthilfe zu fördern und mit ihrer Förderung dazu beizutragen, dass die überwiegend ehrenamtlich und zum Teil durch ABM- und SAM-Kräfte geführten Begegnungsstätten auf möglichst solide und dauerhafte Füße gestellt werden. Allerdings wird das ohne Ausweitung ehrenamtlicher Tätigkeit sicherlich nicht gehen. Aus Mitteln des Landes sollen künftig anteilig Sachausgaben für die Begegnungs- und Kommunikationsstätten finanziert werden, weniger Personalförderung.

Welche Beratungsstellen existieren: Seniorenbüros bestehen in Erfurt, Gera, Gotha, Greiz, Hildburghausen, Jena, Nordhausen, Schmalkalden, Sonneberg, Ilmenau, Sondershausen, Pößneck, Saalfeld, Bad Salzungen, Apolda, Saale-Holzland-Kreis in Eisenberg, im Kyffhäuserkreis mit Sitz in Artern und eine Beratungsstelle befindet sich im Altenburger Land. Wohnberatungsstellen für Senioren sind in den Städten Erfurt, Eisenach, Jena und Suhl. Nach einer Erhebung im Jahre 2000 - aber die kennen Sie voraussichtlich - gibt es in Thüringen 352 Seniorenbegegnungsstätten. Das Spektrum der Kapazität reicht von 30 bis 100 Plätzen, wobei wir die Kapazität nicht gesondert erfassen und die Kapazität an Plätzen natürlich nichts darüber aussagt, wie sie frequentiert sind.

Zu Frage 4: Da es sich hier um Angebote im Zuständigkeitsbereich der kommunalen Gebietskörperschaften handelt, kann durch die Landesregierung hier eine konkrete Aussage über die Entwicklung im Einzelnen nicht getroffen werden. In Sömmerda ist vorübergehend eine Begegnungsstätte geschlossen gewesen. Nach meinem Kenntnisstand ist diese unterdessen wieder eröffnet worden oder wird wieder eröffnet.

Es gibt Nachfragen? Es wäre immer schön, wenn die Nachfragenden sich immer ein Stückchen vorher schon an das Mikro stellen könnten, dann kann ich es besser erkennen, ob es Nachfragen gibt oder nicht. Aber das gilt nicht nur für Sie, sondern generell, Frau Abgeordnete Thierbach.

Herr Minister, ich habe zwei Nachfragen. Die aufgezählten Kommunikations- und Beratungsstellen zu Frage 3, sind das alles Aufzählungen gewesen im Sinne des Seniorenbüros entsprechend der Modellprojekte im Inhalt? Das wäre die eine. Wird die Landesregierung Schließungen hinnehmen aufgrund der Kapazität der Haushalte in den Kommunen?

Zum Ersten, das sind Seniorenbüros und Beratungsstellen in diesem Sinne. Zum Zweiten, ja, wir müssen dieses hinnehmen, wenn Kommunen nicht in der Lage sind, diese Begegnungsstätten aufrechtzuerhalten oder auch die Träger dazu nicht in der Lage sind. Das Land kann den möglichen Ausfall auf kommunaler Ebene nicht voll kompensieren.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Minister. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/2745. Bitte, Frau Abgeordnete Doht.

Gemeinsame Veranstaltung der Stadt Creuzburg mit dem Landesverband der Christlich Demokratischen Arbeitnehmerschaft (CDA)

Am 15. September 2002 fand in Creuzburg ein Benefizkonzert zu Gunsten der Hochwasserhilfe statt. Einlader waren die Stadt Creuzburg und der CDA-Landesverband Thüringen. Die Einladungen wurden von der Stadt Creuzburg verschickt. Unabhängig von dem guten Zweck der Veranstaltung wirft dieses Vorgehen eine Reihe von Fragen auf.

Ich frage die Landesregierung: