Das ist noch nicht raus - "Ach wo". Man wird den Eindruck nicht los, dass sich das Land seiner hoheitlichen Aufgaben systematisch entledigen will. Eine Auftragskostenpauschale an sich wäre in Ordnung, wenn sie nicht Bestandteil der Finanzausgleichsmasse wird.
Welches Problem ist das jetzt noch mit dem von der Landesforstverwaltung genutzten Gebäude in Oberhof? Wir bauen in Gotha neu und haben das Haus in Oberhof verkauft oder vermietet. Das ist für mich ein Schildbürgerstreich, dass wir neu bauen und da die Hütte stehen haben, wo die Leute spielend untergebracht werden könnten. Wenn wir schon vom Sparen reden und kein Geld haben, dann müssten wir über alles genauer reden.
Bezüglich des Gesetzestextes muss ich sagen, das sind in erster Linie redaktionelle Änderungen, die man nicht in den Einzelheiten aufzählen muss. Auf einen Punkt zum Waldgesetz möchte ich aber trotzdem kurz eingehen. In § 9 Abs. 1 geht es darum, wer die Rechtsverordnung für geschützte Waldgebiete erlassen darf. Bisher war dies die obere Forstbehörde. Im Gesetzentwurf fehlt allerdings die Änderung der Zuständigkeit; in der Begründung wird zwar darauf eingegangen, im Gesetzestext allerdings nicht. Das muss man noch einmal ansehen und nachbessern. Die PDS fordert Überweisung an den Ausschuss
Herr Abgeordneter Scheringer, Sie meinen sicher den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Wir haben also einen Antrag zur Überweisung an den Ausschuss, in dem Herr Abgeordneter Scheringer ist.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der uns heute vorliegende Gesetzentwurf ist ein notwendiger Schritt zur Umsetzung eines Kabinettsbeschlusses vom 5. September 2000. Dieser beinhaltet die Auflösung der Landesforstdirektion, wie vom Minister und dem Vorredner auch schon beschrieben, und erfolgt im Rahmen der Behördenstrukturreform, die langfristig von der Landesregierung - damals 1999 - in der Regierungserklärung angekündigt wurde.
Die Auflösung dieser Behörde wurde inzwischen mehrfach verschoben. Zuletzt sollte sie am 1. Oktober 2002, also vor einigen Tagen, umgesetzt sein. So mutet es schon etwas mehr als eigenartig an, dass wir heute am 10. Oktober 2002 die erste Lesung eines Gesetzes vornehmen können, das aber andererseits eine zwingende Voraussetzung für die beabsichtigte Neuzuordnung der Zuständigkeiten ist, das - wie gesagt - im Zuge einer langfristig angestrebten Änderung einer Behördenstruktur. Wie auch immer, für ein zielstrebiges planmäßiges Regierungshandeln im Sinne von Topp-Thüringen spricht das nicht gerade, eher wohl für eine schlechte Vorbereitung der auch fachlich durchaus umstrittenen Auflösung dieser Behörde. Die mehrfache Verschiebung der Auflösung allein hat bei den Mitarbeitern der Behörde zu großen Unsicherheiten und zu einer Demotivation geführt. Das ist übrigens eine Erscheinung, meine Damen und Herren, die sich wie ein roter Faden durch eine Vielzahl ähnlich betroffener Landesbehörden in Thüringen zieht. Das ist sozusagen eine Art Markenzeichen dieser CDU-Landesregierung geworden.
Neben den genannten organisatorischen Mängeln gibt es auch fachliche Gründe, die gegen diese Form der Auflösung sprechen. Einerseits wird mit der Zielstellung eines zweistufigen Verwaltungsaufbaus ein eingespieltes und gut funktionierendes Team auseinander gerissen, andererseits ist zu befürchten, dass künftig verschiedene Aufgaben nicht mehr mit der bisherigen hohen fachlichen Kompetenz wahrgenommen werden können. Insbesondere dann, wenn es sich um die Übertragung von Aufgaben auf die unteren Behörden, also die Forstämter und die Landratsämter als untere Fischerei- und Jagdbehörden handelt, muss dies befürchtet werden.
Meine Damen und Herren, nur in Ausnahmefällen werden die Landkreise in der Lage sein, für diese Spezialaufgaben fachlich kompetentes Personal einzustellen oder rechtzeitig ausreichend zu schulen. Fraglich ist auch, ob den Kommunen dauerhaft die für die Erfüllung dieser Aufgaben erforderlichen Mittel im Rahmen des Finanzausgleichs zugewiesen werden können.
Meine Damen und Herren, auch ich möchte ein Problem ansprechen, das natürlich auch der Vorredner schon angesprochen hat. Es ist ein sehr ernst zu nehmendes Problem, deswegen möchte ich es bewusst auch noch einmal wiederholen, dieses Problem, das man fachlich so bezeichnen kann, dass im Falle von waldbaulichen Fragen in Zukunft die Forstämter sowohl Erst- als auch Widerspruchsbehörden sein werden. Das Problem ist dargelegt worden. Aber, meine Damen und Herren, was heißt das im Klartext? Das heißt, dass ein und derselbe Mitarbeiter eines Forstamts unter Umständen Bescheide herausgibt und gleichzeitig als Widerspruchsbehörde fungiert im Falle, dass es angefochtene Bescheide gibt. Meine Damen und Herren, es mag ja sein, dass an der einen oder anderen Stelle auch in Deutschland, vielleicht in anderen Bundesländern, eine solche Verfahrensweise üblich ist
oder sich über Jahrzehnte eingespielt hat, aber ein erstrebenswerter Zustand für einen Rechtsstaat kann das ja wohl nicht sein.
Deswegen bitten wir schon in der ersten Lesung, an dieser Stelle wirklich noch einmal zu überdenken, ob das unumgänglich ist, ob man hier nicht andere Wege finden kann. Ich habe u.a. mit Mitarbeitern gesprochen, die mich selbst daraufhin angesprochen haben, dass es für sie eine äußerst schwierige Situation werden wird, wenn sie in ein solches System kommen, dass sie sowohl Erst- als auch Widerspruchsbehörde sein werden.
Meine Damen und Herren, ich möchte damit zum Abschluss kommen. Es gibt noch einige fachliche Details, eines wurde auch vom Vorredner angesprochen, die sind es aber nicht unbedingt wert, dass wir Sie hier im Plenum damit belasten. Ich hoffe, dass wir diese im Zuge der Ausschussbefassung, für die wir uns als Fraktion natürlich auch aussprechen, klären können und damit dann in die zweite Lesung können. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben heute während der Haushaltsdebatte sehr oft über Personalstrukturreform gesprochen. Sie ist eingefordert worden von der PDS-Fraktion, auch die Zweistufigkeit der Verwaltung. Wir finden das richtig, diese Initiativen. Genau diese Zweistufigkeit in der Forstverwaltung ist in Thüringen ein Teil der Personalstrukturreform.
Mit dem Beschluss der Landesregierung vom 5. September 2000, mit der Abschaffung der Landesforstdirektion, ist die Zweistufigkeit beschlossen worden. Wie schon richtig gesagt worden ist, wird mit diesem Gesetz die behördliche Zuständigkeit geregelt. Der Weg zur Zweistufigkeit ist der richtige Weg. Ich gestehe zu, es ist auch ein mutiger Weg. Warum ist es ein richtiger Weg? Erstens, weil wir die entsprechenden Synergieeffekte erzielen werden; zweitens, weil Bürgernähe und weniger Bürokratie erreicht wird; drittens, und das ist für mich besonders wichtig, dass wir endlich kürzere Entscheidungswege bekommen; viertens, das ist genauso wichtig, dass die unteren Behörden gestärkt und auch dementsprechend qualifiziert werden.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, welche Situation haben wir denn heute gerade in der Forst- und in der Landwirtschaft? Eigentlich haben wir ja fünf Ebenen: Wir haben Brüssel, wir haben Berlin, wir haben das Land, wir haben die obere Behörde, wir haben die untere Behörde. In Brüssel werden Entscheidungen getroffen, im Bund werden Entscheidungen getroffen und Schlussfolgerungen daraus gezogen. Dann geht es an das Land, das Land muss wieder entsprechendes Landesrecht schaffen. Dann geht es über die obere Behörde zur unteren Behörde. Aber was wollen wir denn erreichen? Wenn in Brüssel und in Berlin Entscheidungen gefallen sind, dann müssen diese im Ministerium strategisch schnell aufbereitet werden, damit es dann vor Ort zügig umgesetzt wird. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist ja heute immer wieder angesprochen worden, gerade in der Haushaltsdebatte, Entbürokratisierung steht da auf der Tagesordnung und nicht Bürokratisierung. Es wird Zeit, dass wir in Deutschland und eben auch in Thüringen dieses bürokratische Geflecht entsprechend durchforsten. Herr Dr. Botz, es mag für viele Kritiker von der Zeit der Beschlussfassung bis zur Umsetzung sehr lange gewesen sein. Ich muss zugestehen, für mich war diese Zeit auch sehr lang. Aber eines hat sich gezeigt: Die Bürokratie aufzubauen ist wesentlich schneller und unkomplizierter geschehen, als eine Behörde abzubauen. Das kann ich Ihnen sagen, das ist wesentlich komplizierter. Aber wie hätten gerade Sie, die Kritiker, reagiert, wenn wir das kurzfristig umgesetzt hätten?
Es wäre ein Schrei der Empörung durch die Opposition gegangen. Mit Brachialgewalt hätte man auf dem Rücken der Betroffenen eine Strukturreform durchgezogen. Nein, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist mit den Betroffenen lange, vielfältig und gerade akribisch gesprochen worden. Es mussten verschiedene Modelle aus juristischen, aus tarifpolitischen und aus bürokratischen Gründen genau abgewogen werden, was ist der richtige Weg. Ich glaube, mit diesem zweistufigen Modell, wie wir es jetzt erreicht haben, haben wir ein Modell für die Zukunft geschaffen. Selbstverständlich läuft so eine Strukturveränderung nicht ohne Reibungsverluste ab.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Kritik von der forstwirtschaftlichen oder von der jagdwirtschaftlichen Seite kam wenig oder sehr gering. Das spricht eigentlich für das Einheitsforstamt und auch für die untere Jagdbehörde. Stärkere Kritik kommt von den Fischereiverbänden. Ich sage ganz ehrlich, das ist auch nachvollziehbar. Diese Kritik nehmen wir auch ernst und wir haben uns mit dieser Kritik auch ernsthaft auseinander gesetzt, ob mit den Verbänden im Arbeitskreis bei uns in der CDU oder bei den Verbandsversammlungen, der Herr Kummer war ja dabei. Ich habe den Standpunkt der Zweistufigkeit dort immer wieder vertreten und bin dann nicht immer auf das Wohlwollen der Verbände gestoßen. Deswegen richtig: Wir müssen uns mit der Kritik ernsthaft auseinander setzen. Aber eines möchte ich auch klipp und klar sagen: In der Auflösung der Landesforstdirektion wird keinesfalls eine Herabwürdigung dieser Arbeit, dieser Fachkompetenz gesehen. Nein, diese Fachkompetenz, die in der Landesforstdirektion ist, die muss wesentlich effektiver, an der richtigen Stelle und am richtigen Ort eingesetzt werden, denn das ist der Sinn und Zweck der Zweistufigkeit. Die Hauptkritik verschiedener Verbände gegenüber den unteren Behörden ist fehlende fachliche Qualifikation, fehlende Motivation, persönliche Unsicherheit, ja Überforderung. Das sind nicht von mir ausgedachte Charaktereigenschaften, nein, das kann jeder im Internet, das kann jeder in den Verbandszeitungen nachlesen.
Aber, meine sehr verehrten Damen und Herren, jetzt kommen wir auf den Kern. Dieser Vorwurf kann doch wohl nicht dazu führen, dass wir aus diesen Gründen noch eine zusätzliche Bürokratie erhalten oder, wenn sie nicht da ist, eine Bürokratie aufbauen. Es kann doch wohl nicht sein, dass wir, wenn die unteren Behörden angeblich fachlich nicht kompetent sind, dann eine weitere obere Behörde aufbauen. Das kann doch in Deutschland nicht wahr sein, meine sehr verehrten Damen und Herren. Es kann doch nicht fachliche Inkompetenz durch eine neue Bürokratie ersetzt werden. Es muss aufhören, dass die Personal- und Qualifizierungsdefizite auf der unteren Behörde, vor allem in den Landratsämtern, durch eine Mittelbehörde dauerhaft kaschiert werden.
Herr Wunderlich, können Sie mir erklären, wie es den unteren Behörden möglich sein soll, um die gleiche Qualität in der Bearbeitung von fischereilichen Sachverhalten zu gewährleisten, dass jede untere Behörde einen Diplomfischereiingenieur vorhält?
Wie gesagt, mit dieser Argumentation muss Schluss sein, die Inkompetenz einer Behörde kann nicht durch eine andere Behörde ersetzt werden. Herr Kummer - es ist von Herrn Scheringer auch angesprochen worden - es sind ja wichtige Fachbereiche bei den unteren Behörden. Das ist Ihre Frage. Die können doch nicht zu irgendwelchen Verschiebebahnhöfen in den Landratsämtern verkommen. Jetzt komme ich zu meiner Antwort auf Ihre Frage. Der Bürger hat einen Anspruch darauf, von den Behörden fachund sachgerecht betreut und beraten zu werden. Er hat einen Anspruch darauf, auch von den unteren Behörden eine bürgerfreundliche und fachgerechte Dienstleistung zu erhalten. Dafür sind die Behörden da. Das sind Dienstleister für die Menschen, Dienstleister für den Bürger.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, dies verlange ich von einer Verkäuferin oder einem Verkäufer in einem Kaufhaus. Wenn dort die Fachkompetenz nicht vorhanden ist, dann gibt es dort keine Oberverkäuferin oder Oberverkäufer, dann zieht man die entsprechenden Konsequenzen daraus. Merkwürdigerweise ist das im öffentlichen Dienst ein Tabuthema. In den unteren Behörden sind entsprechende Qualifizierungsstandards zu setzen, Herr Kummer, und auch umzusetzen. Das ist die Aufgabe in den unteren Behörden. Das muss ich verlangen. Wie gesagt, sie dürfen da auch nicht verkommen.
Eines wird noch begrüßt, dass die Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaft sich mit Aufgaben der Fischerei beschäftigt, denn dieses fachliche und wissenschaftliche Potenzial kann gerade in dieser Behörde strategisch positiv arbeiten. Herr Kummer, Sie wissen genau, gerade bei der Fischerei gibt es überregionalen Handlungsbedarf, gerade bei der fischereilichen Hege. Hier gibt es eine bestimmte Spezifik und Komplexität hinsichtlich der Hegepläne, die ja gerade auch noch in die EU-Richtlinien - ich erinnere an die "Natura 2000" - eingebunden werden müssen. Ich denke hier auch an die Europäische Wasserrahmenrichtlinie einschließlich des Thüringer Wanderfischprogramms.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nicht nur auf fischereiwirtschaftlichem Gebiet, sondern auch auf dem jagdbehördlichen Gebiet wird mehr Verantwortung verlangt werden müssen, denn der qualitative Anspruch in
diesen Behörden wird steigen müssen und damit müssen sich die unteren Behörden beschäftigen. Ich kann den unteren Behörden nur raten, sich rechtzeitig zu qualifizieren und rechtzeitig auch auf die Bürger zuzugehen, um mit ihnen gemeinsam die Probleme anzugehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn vom Einheitsforstamt gesprochen worden ist, ich glaube, das Einheitsforstamt hat in den letzten Jahren eine gute Arbeit geleistet, gerade hinsichtlich Beratung und Betreuung des Privatwaldes oder auch des Gemeindewaldes. Aber wollen wir einmal ganz ehrlich sein, es ist beileibe noch nicht überall befriedigend. Auch auf die Forstämter kommen neue Aufgaben zu, wenn ich hier an das Widerspruchsrecht denke. Ich muss mich mit den Problemen schon vielleicht intensiver als bisher beschäftigen. Jetzt hat man es eventuell ja so gemacht, na gut, dann geht es in den Widerspruch, dann geht es nach Oberhof und so weiter und sofort. Nein, man sollte sich schon entsprechend damit beschäftigen, gerade in den unteren Behörden. Ich bleibe dabei, der Bürger hat einen Anspruch, auch von den unteren Behörden eine fachgerechte Beratung und Betreuung zu bekommen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben mit der Zweistufigkeit eine Forststruktur geschaffen, die auch von anderen Ländern als vorbildlich angesehen wird, und wir lassen uns diese Forststruktur auch von niemandem kaputtreden. Wie eingangs erwähnt, Bürgernähe, wenig Bürokratie, schnelle Fachentscheidungen werden mit diesem zweistufigen Konzept auf den Weg gebracht. Vielen Dank.
Es liegen keine weiteren Redemeldungen mehr vor. Es ist beantragt worden, den Gesetzentwurf an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu überweisen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit kann Herr Scheringer mit seinem Ausschuss darüber beraten. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7.
Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verwaltungszustellungsund Vollstreckungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2739 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Änderung des Thüringer Verwaltungszustellungsund Vollstreckungsgesetzes wird vor allem durch die Verabschiedung des Zustellungsreformgesetzes auf Bundesebene im letzten Jahr notwendig, in dem wesentliche Normen der Zivilprozessordnung geändert worden sind. Durch die Neuregelungen, insbesondere der Bestimmungen über die Zustellung, wurde das Recht den tatsächlichen Umständen angepasst. So ist der Kreis der Ersatzempfänger einer förmlichen Zustellung aktualisiert und erweitert worden. Zugestellt werden kann ersatzweise nun etwa auch an einen erwachsenen Familienangehörigen, der nicht in der Wohnung des Adressaten seinen Wohnsitz haben muss. Dagegen sind Vermieter und Hausangestellte als Adressaten gestrichen worden. Die Zustellung durch Niederlegung, die für den Empfänger aufgrund der Fiktion mit Nachteilen verbunden sein kann, kann somit weitgehend vermieden werden, da die Wahrscheinlichkeit, einen Empfangsberechtigten anzutreffen, steigen wird. Darüber hinaus berücksichtigt der Entwurf weitere Änderungen der Zivilprozessordnung, welche aufgrund der 1999 in Kraft getretenen Zweiten Zwangsvollstreckungsnovelle erfolgten. Wesentlicher Bestandteil dieser Änderungen sind die verbesserten Möglichkeiten zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung. Insbesondere werden dafür landesrechtliche Rechtsgrundlagen geschaffen, die nach Feststellung der Gerichte bislang fehlten. So kann die eidesstattliche Versicherung bereits abgenommen werden, wenn der Vollstreckungsschuldner wiederholt in der Wohnung nicht angetroffen wurde, obschon der Gerichtsvollzieher sich mindestens einmal zwei Wochen zuvor beim Vollstreckungsschuldner angemeldet hatte. Dies wird die Position der Vollstreckungsgläubiger stärken und damit auch der Kommunen und des Staates und dient damit vorrangig den Kommunen und auch den Landkreisen. Im Vorgriff auf unausweichlich bevorstehende Änderungen des Verwaltungsverfahrensrechts, wonach künftig die elektronische rechtsverbindliche Kommunikation zulässig sein wird, schafft das Gesetz die Voraussetzungen für die elektronische Zustellung eines Verwaltungsakts, ein weiterer Beitrag bei der Umsetzung unseres E-Government-Projekts. Auf Anregung der kommunalen Vollstreckungsbehörden soll nunmehr neben und nicht mehr erst nach der Ersatzvornahme auch die Zwangsgeldfestsetzung möglich sein. Damit wird in der Praxis die zwangsweise Durchsetzung einer vertretbaren Handlung besser möglich sein.
Einige Punkte, die erst in einem sehr späten Stadium der Vorbereitung des Gesetzes vorgeschlagen worden sind, haben wir nicht mehr aufgenommen. Dies sind die Erweiterung der Sicherungsrechte bei Eintragung einer Zwangshypothek oder auch die im Rahmen einer effektiveren Vollstreckungspraxis weitere Übertragung der Zuständigkeit für die Abnahme der eidesstattlichen Versicherung vom Gerichtsvollzieher auf die Vollstreckungsbehörden. Diese Vorschläge bedürfen einer gründlichen Prüfung, was zu einer erheblichen Verzögerung des Gesetzentwurfs füh