Protokoll der Sitzung vom 21.11.2002

Was die Rentner angeht: Antragsberechtigt nach dem Grundsicherungsgesetz sind insbesondere auch hilfebedürftige Personen über 65 Jahre und damit Personen, die bereits rentenberechtigt sind. Daher haben die Rentenversicherungsträger hier eine Aufgabe wahrgenommen. Sie haben ihre Mitarbeiter, insbesondere im Auskunftsund Beratungsdienst intensiv auf die neuen Regelungen vorbereitet. Nach Auskunft der Landesversicherungsanstalt Thüringen werden die Beratungsdienste bereits jetzt rege in Anspruch genommen. Seit dem 4. November werden durch die Rentenversicherungsträger Informationsbriefe mit Antragsvordrucken an die in Frage kommenden Rentenberechtigten versandt. Diese Aktion soll bis Anfang Dezember für alle für den Bezug von Grundsicherung in Thüringen in Betracht kommenden Rentner abgeschlossen sein.

In welcher Höhe durch die Grundsicherung zusätzliche finanzielle Belastungen auf die Landkreise und kreisfreien Städte zukommen werden, kann zum jetzigen Zeitpunkt leider nicht abgeschätzt werden. Es ist aber zu befürchten oder ich sage eher, es ist klar, dass der Aufwand größer wird, als es bisher bei der Sozialhilfe ist und sicherlich auch größer sein wird, als das, was vom Bund an zusätzlichen Mitteln zugesagt worden ist.

Es wurden und werden mit den Landkreisen und kreisfreien Städten bzw. deren Spitzenverbänden Gespräche zur Verteilung, zur Aufteilung der Gelder des Bundes geführt. Deutlich wird aus den Gesprächen aber auch die Besorgnis der Landkreise und kreisfreien Städte über ihre finanziellen Lasten nach In-Kraft-Treten dieses Geset

zes. Die Landesregierung hat daher im Bundesrat mehrfach deutlich gemacht, dass der vom Bund den Ländern zur Verfügung gestellte Betrag eben offensichtlich nicht ausreicht, die zusätzlichen Lasten zu finanzieren.

Das Gesetz zur Reform der gesetzlichen Rentenversicherung und zur Förderung einer kapitaldeckenden Altersversorgung vom 26. Juni, welches auch das Grundsicherungsgesetz beinhaltet, wurde von uns daher im Gesetzgebungsverfahren abgelehnt. Mit dem Antrag der Länder Bayern, Saarland und Thüringen zur Verbesserung der finanziellen Situation vom Oktober dieses Jahres im Bundesrat haben wir uns in dieser Richtung geäußert. Dieser Antrag wurde am 18. Oktober 2002 vom Bundesrat beschlossen, von der Regierungsfraktion im Bundestag und der Bundesregierung aber nicht aufgegriffen. Es gibt einen weiteren Entschließungsantrag im Bundesrat vom 29. Oktober, der voraussichtlich am 29. November abgestimmt wird.

Meine Damen und Herren, dieses Grundsicherungsgesetz ist wieder einmal eine Wohltat, die verteilt wird - dem Wortlaut nach -, wo aber die Kostenlasten bei den Ländern und bei den Kommunen bleiben. Das Grundsicherungsgesetz in der beschlossenen Form ist verfassungsrechtlich bedenklich, verwaltungsaufwändig und höchst kostenintensiv.

Ich erwarte nicht, dass es zum 01.01. noch einmal aufgehoben wird, auch wenn der Entschließungsantrag durchkommen sollte. Ich denke, dass die Kommunen vorbereitet sind, dass wir mit den Kommunen weiter im Gespräch darüber bleiben, aber dennoch weiß ich, dass es zu einer erheblichen Belastung für die Kommunen kommen wird.

(Beifall bei der CDU)

Die PDS-Fraktion signalisiert offensichtlich den Antrag auf Aussprache.

Nicht ganz, die PDS-Fraktion beantragt, die Beratung dieser Berichterstattung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fortzuführen.

Also keine Beratung im Plenum?

Eine im Ausschuss laut § 86.

Sie möchten die Aussprache im Landtag, dann lassen wir über den Antrag "Aussprache im Landtag" abstimmen. Wer dem folgt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Enthaltungen? 1 Enthaltung und eine Mehrheit von Jastimmen sagt, wir beraten im Plenum. Damit ist gleichzeitig der Antrag auf Aussprache im Plenum gestellt. Ich rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Bechthum, SPD-Fraktion, auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die SPDgeführte Bundesregierung hat im Zuge der Rentenreform das Grundsicherungsgesetz durchgesetzt. Mit dem Grundsicherungsgesetz wird besonders älteren Menschen geholfen, die sonst von verschämter Altersarmut bedroht wären, denn gerade Ältere weigern sich oft, ihre Sozialhilfeansprüche einzufordern und den Weg zum Sozialamt zu gehen, auch weil sie den möglichen Unterhaltsrückgriff auf ihre Kinder befürchten. Ich finde es nicht gut, Herr Minister, dass Sie das nicht einmal erwähnt haben, weil das eigentlich besonderes Anliegen dieses Gesetzes war. Ich bin froh, dass es dieses Gesetz gibt. Es wurde über viele Jahre auch von den unterschiedlichsten Verbänden und Menschen gefordert. Die Entscheidung war schon richtig. Weiterhin wird sich auch die Lebenssituation erwerbsgeminderter Menschen, insbesondere derjenigen, die von Geburt oder frühester Jugend an schwerstbehindert sind, wesentlich verbessern, denn diese haben ja leider praktisch keine Möglichkeit, ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft zu verdienen. Durch die Grundsicherung werden sie mehr materielle Eigenständigkeit erhalten, was hoffentlich auch das Zusammenleben und Zusammenbleiben in der Familie positiv beeinflusst. In Kraft tritt das neue Grundsicherungsgesetz am 1. Januar 2003. Es ist eine steuerfinanzierte Leistung und keine Versicherungsleistung oder etwa eine Ersatz- oder Mindestrente. Sie sehen, meine Damen und Herren, soziales Denken und Handeln muss auch in Zeiten extrem knapper Kassen nicht immer auf der Strecke bleiben.

(Beifall bei der SPD)

Das Grundsicherungsgesetz schreibt nicht vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte als Träger der Grundsicherung neue so genannte Grundsicherungsämter einrichten müssen. In Erfurt wird es z.B. das Amt für Sozialund Wohnungswesen sein. Es sollte aber nach der Intention des Gesetzgebers auf alle Fälle die Durchführung der Grundsicherung getrennt von der Sozialhilfe erfolgen.

Meine Damen und Herren, die beste Einrichtung nützt nichts, wenn die betroffenen Personen nichts über ihre Ansprüche wissen und auch nicht über ihre Ansprüche informiert sind. Deshalb können wir es nur begrüßen, wenn z.B. die Landesversicherungsanstalt Thüringen gleich auf dem Titelblatt ihrer Zeitschrift "Gesichertes Leben", das

ist Nummer 6/2002, als Überschrift bringt "Prüfen Sie Ihren Anspruch - Grundsicherung ab 2003". Die Informationen über die Möglichkeit der Grundsicherung sind möglichst breit zu streuen. Die durch das Grundsicherungsgesetz leistungsbedingten Mehrausgaben werden durch den Bund jährlich mit 409 Mio.   ! wurde heute schon gesprochen. Die Weitergabe der Kostenerstattung ist Angelegenheit der Länder. Die Anpassung des Betrags erfolgt alle zwei Jahre.

Begrüßen möchte ich hier auch noch ganz besonders, dass eine Bundesstatistik im Gesetz verankert wurde, dass die Wirksamkeit des Grundsicherungsgesetzes im Vergleich mit dem Bundessozialhilfegesetz und seine Fortschreibung beurteilt werden soll, also begleitet wird. Es wird auch eine wissenschaftliche Begleitforschung, die auf zwei Jahre festgelegt ist, erfolgen. Aufgrund der zu erwartenden positiven Auswirkungen des Grundsicherungsgesetzes ist eine gute Vorbereitung für die praktische Einführung zum 1. Januar 2003 geboten. Wer diese Woche auch in der TA gelesen hat, wie das in Erfurt geschieht, man hat hier auch in der Stadtkasse bereits 850.000     recht bescheidenen Stadtsäckl eingestellt, die sind dafür erst einmal mit vorgesehen oder geplant. Aber die Amtsleiter wissen, dass es ganz wichtig ist.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Nein, es gibt noch nicht einmal einen Haushalt.)

Wie? Erst einmal geplant auf alle Fälle. Die sind eingeplant und dass man die auch erst einmal auslegen wird. Im Auge hat man vor allem die Menschen, welche Hilfen sie bekommen, welche Unterstützung. Das muss an erster Stelle stehen. Ich denke, es wird der Stadt in der Hinsicht auch eine ganze Menge, nicht nur der Stadt Erfurt, auch den anderen Landkreisen und ganz Thüringen, positive Auswirkungen bringen. Wir fordern die Landesregierung auf, einen Bericht entsprechend dieser Drucksache 3/2835 zu geben. Er war jetzt hier gegeben worden. Sicherlich können wir jetzt darüber nicht so viel sagen, aber wenn diese Regelungen in Kraft getreten sind, ich denke, in einigen Monaten wird es sich lohnen darüber zu sprechen, wie diese ganze Angelegenheit wirklich angelaufen ist. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Vopel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Frau Bechthum, ich glaube, Sie haben den Antrag der PDS nicht richtig gelesen.

(Beifall Abg. Thierbach, PDS)

Es geht in diesem Antrag überhaupt nicht darum, über die Grundsicherung zu diskutieren. Es geht darum, wie das Ganze umgesetzt werden sollte. Dazu sollte der Minister berichten und dazu hat er berichtet. Das möchte ich nur einmal vorwegschicken.

(Beifall bei der CDU)

Ja, das ist so. Es ist richtig, der Bund hat die Aufgabe an die Landkreise und die kreisfreien Städte übertragen. Ich würde mich weigern, schlicht und einfach weigern, den Landkreisen und den kreisfreien Städten Vorgaben zu machen, wie sie diese ganze Sache zu organisieren haben. Geschweige, noch Vorgaben zu machen, was und wie viel sie an Personal einzustellen haben.

(Beifall bei der CDU)

Wir wissen alle, wie es in den kommunalen Haushalten aussieht und wir wissen alle, wie die Landräte oder die Oberbürgermeister hantieren müssen, um überhaupt ihre Verwaltungshaushalte rund zu bekommen. Ich brauche da nicht viel dazu zu sagen. Das Weitere, was Rentenversicherungsträger anbelangt, hat der Minister gesagt, das brauche ich nicht sagen.

Wir halten dieses Gesetz nicht für gut. Es entspricht auch nicht mehr der Intention der rotgrünen Bundesregierung, die jetzt alle - sowohl ihre Ministerin als auch ihr zukünftiger oder schon ernannter Mensch, der die Rentenversicherung zum wiederholten Male reformieren sollte, obwohl ja das Jahrhundertwerk gerade einmal ein Jahr alt ist, der Herr Rürup - von Eigenvorsorge reden. Alle sagen, es muss die Eigenvorsorge gestärkt werden und das wird mit diesem Gesetz natürlich nicht getan. Da wird entgegengewirkt.

(Beifall bei der CDU)

Ein Zweites möchte ich sagen im Hinblick auf Menschen mit Behinderung. Da ist das Gesetz halbherzig. Da sollte man sich wirklich einmal anschauen, was in der Bundesratsinitiative in diesem Passus steht. Ich würde das gern einmal hier vorlesen. Das wäre wirklich wichtig. "Im Hinblick auf Menschen mit Behinderung stellt der Bundesrat fest, dass der Unterhaltsrückgriff gegenüber Angehörigen nur hinsichtlich der Kosten des Lebensunterhalts entfällt, während hinsichtlich der viel aufwendigeren Kosten der Pflege und Betreuung weiterhin Einkommen und Vermögen des Betroffenen und seiner Angehörigen einzusetzen sind. Der Bundesrat ist der Auffassung, dass wirksame Verbesserungen zu Gunsten von Menschen mit Behinderung nur durch die Zusammenführung der Leistungsansprüche von Menschen mit Behinderung in einem eigenen Gesetz herbeigeführt werden kann." Das wäre eine ordentliche Regelung. Das andere ist halbherzig und denjenigen, die da wirklich am stärksten davon betroffen sind, sollte man auch wirklich helfen.

Der Herr Minister hat gesagt, dass das Gesetz nicht verfassungskonform sei. Das wird sicher noch zu beurteilen sein. Es ist sehr kostenintensiv. Ich weiß nicht, ob es dem Herrn Sparminister Eichel vielleicht entgangen ist, dass da noch eine Sparbüchse ist, wenn man es wieder aufheben würde. Vielleicht kommt er noch drauf. Aber eines weiß ich schon, dass es viele SPD-Oberbürgermeister und Landräte gibt, die sich vehement dagegen wehren, dass sie die Mehrkosten tragen. Denn das, was vom Bund zurückerstattet wird, reicht in keiner Weise. Es kann nicht sein, dass sich der Bund damit schmückt, wieder Wohltaten verteilt zu haben und die Kommunen müssen es dann finanzieren.

(Beifall bei der CDU)

Es gibt eine Menge, auch in den eigenen Reihen, die sich das schlicht und einfach nicht mehr gefallen lassen. Diese Erstattungsregelung ist völlig unzureichend, obwohl sie anerkannt ist. Sie ist vom Bund anerkannt, aber das, was an Rückerstattungen gezahlt werden soll, wird sicher nicht ausreichen. Ich bin gespannt, wie dieser Entschließungsantrag im Bundesrat behandelt wird. Ich bin wirklich mal gespannt, wie damit verfahren wird und ansonsten, wir werden abwarten. Natürlich werden sich die Landkreise auch in Thüringen darauf vorbereiten. Ich habe mich einmal kundig gemacht. Auch in unserem Landkreis wird man sich darauf vorbereiten. Wie das am Ende mal ausgeht, ich weiß nicht, ob nicht die Halbwertzeit des Gesetzes vielleicht auch nur so lang ist, wie die der letzten Rentenreform. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Thierbach zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, die PDS hatte absichtlich überhaupt die Eröffnung der Aussprache im Ausschuss beantragt, weil ich glaube - und es war eben sehr entsetzlich laut, schon sehr laut, als der Minister gesprochen hat -, dass manche gar nicht so genau wissen, worum es da geht. Ich will Ihnen das positiv unterstellen. Das unterstelle ich Ihnen deswegen positiv, weil ich Ihnen jetzt lauter Fragen stelle. Was ist das für eine Form von einer Aussprache, wenn man jetzt lauter Fragen stellt, z.B. die Fragen nach den tatsächlichen Inhalten der Bundesratsinitiative? Na klar, wir wissen auch, dass über den Zeitraum vom Januar 2001 bis zum In-Kraft-Treten zum 01.01.2003 tatsächlich noch Veränderungen anstehen und auch Versuche gescheitert sind. Wir wissen nicht welche. Das steht nicht gedruckt irgendwo abrufbar in einem Computer, auch nicht beim Bundesrat. Wir wissen auch, dass der Weg mit der Einführung der Grundsicherung tatsächlich ein richtiger Schritt zur Unabhängigkeit von Sozialhilfe

werden kann. Das ist in Ordnung. Aber wir wissen auch ganz genau, dass das Ziel war, vor Altersarmut zu schützen, aber die Grundsicherung nun gerade einmal den Regelsatz plus 15 Prozent beträgt. Das Existenzminimum, wenn man mit diesen Elementen arbeiten will, steht aber woanders.

(Unruhe im Hause)

Nächste Frage, die hat Frau Vopel indirekt angesprochen, das ist das Problem der Jugendlichen ab 18 Jahren im nichterwerbsfähigen Gesundheitszustand. Die werden auch nicht wieder erwerbsfähig. Wie steht es mit dem gesamten Behindertenrecht, dass man bestimmte Anwartschaften erst nach 15 Jahren über die Werkstatt erarbeitet? Können Sie es beantworten? Wir wissen nur, dass die andere Schonbeträge haben im Verhältnis zu Rentnern.

Der Schonbetrag des Sparvermögens bei jemandem, der nach § 88 Grundsicherungsberechtigter zu sein scheint, beträgt ganze 2.301  !   2  nis setzen. Bei einem, der tatsächlich nach Eingliederungshilfe Beschäftigter in einer Werkstatt ist, da klingt der Betrag hoch, aber der ist es nicht ein Freibetrag von 25.311  Wir haben versucht, Auskünfte zu bekommen über die Vorbereitung in den Kommunen.

Wir wollen dort nicht hineinmanipulieren, vollkommen richtig.

Aber es kann doch nicht sein, dass das eine Sozialamt bzw. die eine Kommune fragt, wie soll ich das überhaupt tun, wenn ich schon den Sparhaushalt in meiner Kommune so eng habe, dass ich schon im Kernbereich der Verwaltung mit abbauen muss? Wir wissen doch ganz genau, dass dafür zusätzliches Personal notwendig ist. Wir wissen, und das ist sehr konkret, das hat der Minister bestätigt, 409 Mio.      rung für das Grundsicherungsgesetz aus. Aber ist Ihnen bewusst, dass diese Durchreichemittel inhaltlich gebunden sind an Gutachten, an Statistik und an Stellungnahmen?

Sehen Sie sich die Stadt Erfurt an. Frau Bechthum, da ist ein riesengroßer Denkfehler. Eine steuerfinanzierte Grundsicherung würde irgendwie eine Zuweisung an die Kommunen für diese Leistung bedeuten - nichts ist. Aus dem Haushalt der Stadt Erfurt müssen 850.000   lich aufgenommen werden. Auch die Stadt Erfurt bekommt aus dem Bundeshaushalt keinen müden Euro für diese konkrete Leistung. Wir bekommen Sie nur für Statistik, Gutachten und irgendwelche Bescheide. Das ist eine Form von Grundsicherung, wo ich einfach denke, da sind die Proportionen falsch gesetzt.

Und ich muss Ihnen gestehen, wir würden uns schon wünschen, dass wir über das Problem der Bindung der Grundsicherung an den Regelsatz noch einmal reden. Sie wissen alle, dass mit der Änderung der Regelsatzbestimmung keine in der Form automatische Entwicklung wie vielleicht die Nettolohnentwicklung erfährt. Sie wissen, dass die Höhe

nach jetzigem BSHG des Regelsatzes nicht existenzsichernd ist. Wir brauchen uns nicht zu streiten, ob der Regelsatz armutssicher ist oder nicht. Eines wissen wir alle, dass er nicht dem existenzsichernden Einkommen entspricht. Ich würde schon gern wissen, was in den Verhandlungen im Bundesrat schief gegangen ist, dass man sich bei dem Grundsicherungsmodell nicht vom BSHG trennen konnte.

Frau Abgeordnete Thierbach, einen kleinen Moment einmal. Sie hatten ja bereits selbst auf die ungeheure Unruhe im Saal hingewiesen. Es ist aber inzwischen so, dass kaum noch etwas zu verstehen ist. Das hat dieses Thema einfach nicht verdient. Ich bitte Sie darum, dass auch zu diesem Tagesordnungspunkt mit der notwendigen Aufmerksamkeit gearbeitet wird.

(Beifall bei der PDS)

Danke. Ich möchte also noch einmal betonen, und ich hoffe, dass dem die Abgeordneten des Parlaments dann auch zustimmen werden, lassen Sie uns nicht um einen guten Ansatz mit sehr, sehr vielen Fragen im Interesse derer, die Anspruchsberechtigte sein können, hier um die Fragestellungen streiten und um die Antworten, sondern überweisen Sie diesen Antrag zur Weiterberatung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit.