Protokoll der Sitzung vom 21.11.2002

meine Pflichten gewissenhaft erfüllen

meine Pflichten gewissenhaft erfüllen

und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.

und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe!

Wir haben den Eid gehört und Herr Minister Trautvetter, Sie haben bereits am 1. Oktober 1999 vor dem Landtag den vorgeschriebenen Eid geleistet; wollen Sie ihn bekräftigen?

Ich bekräftige ihn, so wahr mir Gott helfe!

Dann kann ich beiden zu Ihrer Amtsübernahme ganz herzlich gratulieren.

(Beifall im Hause)

Jetzt lassen wir noch ein schönes Foto machen.

(Heiterkeit im Hause)

Dann können wir zum weiteren Fortgang unserer Tagesordnung schreiten. Es war ja vereinbart, dass der Tagesordnungspunkt 2 morgen als erster aufgerufen wird.

Ich komme deshalb unmittelbar zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3

Gesetz zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes, des Förderschulgegesetzes, des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen und des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/2693 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/2857 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2871 Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2877 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2875 Entschließungsanträge der Fraktion der PDS - Drucksachen 3/2878/2879 ZWEITE BERATUNG

Ich denke, allein die Fülle des Vorliegenden fordert jetzt auch Konzentration, damit jeder weiß, was hier geschieht und dann auch wie die entsprechenden Abstimmungen laufen müssen.

Ich darf zunächst um die Berichterstattung bitten. Berichterstatter ist Herr Professor Dr. Goebel.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gesetzentwurf der Landesregierung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Schulgesetzes, des Förderschulgesetzes, des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der Staatlichen Schulen und des Thüringer Gesetzes über die Schulen in freier Trägerschaft in Drucksache 3/2693 wurde auf Beschluss des Landtags vom 12. September 2002 federführend an den Ausschuss für Bildung und Medien und mitberatend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Ausschuss für Bildung und Medien hat in seiner 32. Sitzung am 13. September 2002 hierzu eine Anhörung beschlossen, die am 1. November 2002 stattfand. Zur Anhörung wurden 27 Auskunftspersonen eingeladen, von denen 25 erschienen. Angehört wurden Vertreter der Verbände der Lehrer, Eltern und Schüler, von Jugendorganisationen, des Behindertenverbandes, Vertreter der Gewerkschaften, der Wirtschaft, Vertreter der Religionsgemeinschaften, des Landessportbundes und der Wohlfahrtsverbände. Sie lieferten ein breites Meinungsspektrum zu

einzelnen Punkten des Gesetzentwurfs und äußerten sich auch zu allgemeinen Fragen der Schulentwicklung in Thüringen. Dabei ging der Deutsche Gewerkschaftsbund mit seiner grundsätzlichen Ablehnung der Schulstrukturen und der Schulorganisation in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland am Weitesten. Einige Anzuhörende, darunter der Thüringer Lehrerverband, forderten eine Stärkung der schulvorbereitenden Funktion des Vorschulbereiches und damit unter anderem ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr und die Zuordnung der Vorschulerziehung zum Kultusbereich. Die Vertreter der Wirtschaft traten für eine stärkere Orientierung der Schule auf Leistung und Qualität sowie eine deutlichere Öffnung zur Wirtschaft hin ein.

Im Einzelnen schlugen sich die Aussagen und Anregungen aus der Anhörung in Änderungsvorschlägen nieder, über die der Ausschuss in seiner 35. Sitzung am 7. November beriet. Es wurden insgesamt 82 Änderungsvorschläge beraten, die in den Vorlagen 3/1548, 3/1553 und 3/1554 dokumentiert sind. Den Schwerpunkt bildete mit 62 Änderungsvorschlägen das Schulgesetz. Es folgten das Gesetz über die Finanzierung der Staatlichen Schulen mit 11, das Förderschulgesetz mit 8 Änderungsanträgen. Zum Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft wurden keine Änderungen vorgeschlagen. Ein Vorschlag betraf die Schlussbestimmungen.

Im Folgenden möchte ich Ihnen die wesentlichen Beratungsgegenstände und die in der Drucksache 3/2857 wiedergegebene Beschlussempfehlung vorstellen. Ich beginne dabei mit dem Schulgesetz.

In § 2, der sich mit dem gemeinsamen Auftrag für die Thüringer Schulen befasst, beschloss der Ausschuss einstimmig eine Ergänzung, die den Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schule und die Vorbereitung auf das Berufsleben erweitert. Ein Vorschlag, das Begriffspaar "Fähigkeiten und Fertigkeiten" durch "Lernkompetenzen" zu ersetzen, fand keine Mehrheit.

Ein neuer Absatz 3 des gleichen Paragraphen soll die Verpflichtung der Schulen unterschiedlicher Schularten zur Zusammenarbeit untereinander und mit den außerschulischen und vorschulischen Einrichtungen, die am Bildungs- und Erziehungsprozess beteiligt sind, bekräftigen. Dem Vorschlag, einen neuen § 2 a "Selbständigkeit von Schule" aufzunehmen, der unter anderem Regelungen zur Erarbeitung eines Schulprogramms durch die Schule sowie zur internen und externen Evaluation enthalten soll, folgte der Ausschuss nicht.

In § 3 "Wahl der Schulart, der Schulform und des Bildungsganges" soll die Notwendigkeit der Schullaufbahnberatung der Eltern, insbesondere in den Klassenstufen 4, 6 und 9, welches Zeitpunkte für einen möglichen Wechsel der Schullaufbahn darstellen, unterstrichen werden. Anträge, den bereits in § 1 des Förderschulgesetzes festgelegten Vorrang der integrativen Beschulung von Schülern mit

sonderpädagogischem Förderbedarf auch in § 3 des Schulgesetzes nochmals zu verankern, fanden keine Mehrheit. In § 4 "Schularten" wurde der Vorschlag unterbreitet, die Aufzählung der in Thüringen bestehenden Schularten um die Gesamtschule zu ergänzen. Gleichzeitig sollte der derzeitige Zusatz, dass Gesamtschulen dann errichtet werden können, wenn daneben das Angebot an allgemein bildenden Schulen des gegliederten Schulsystems gewährleistet ist, in Wegfall treten. Dieser Vorschlag fand keine Mehrheit. Ebenso wurde der Antrag abgelehnt, die in § 5 "Grundschule" neu geregelte Schuleingangsphase grundsätzlich unter die Entscheidung der Schulkonferenz zu stellen. Gleiches galt für eine gewünschte Verlängerung der Praxisklassen bis in das Abschlussjahr des Hauptschulzweiges der Realschule. Hier bleibt es in unserem Vorschlag bei der Einrichtung solcher Klassen mit besonderem handlungsund projektorientierten Unterricht in den Klassenstufen 7 und 8. In § 8 werden die Schulformen der berufsbildenden Schulen beschrieben. Hier sollen künftig Berufsfachschule und Höhere Berufsfachschule als eigenständige Schulformen getrennt aufgeführt werden. Das führt dann auch zu einer Neuordnung der Absätze 4 und 5.

Zu § 10 "Horte und Internate an Schulen" und § 16 "Schulgeldfreiheit" wurde ein Vorschlag, die Eltern von einer Beteiligung an den Hortkosten zu befreien, abgelehnt. Auch die vorgeschlagene vollständige, das heißt auch inhaltliche Integration der Horte in die Schule fand keine Mehrheit.

Nach § 11 "Außerunterrichtliche Angebote" sollen diese künftig so gestaltet werden, dass sich unterrichtliche und außerunterrichtliche Angebote sinnvoll ergänzen. Eine gesetzliche Regelung über die Einrichtung von Ganztagsschulen mit verpflichtendem ganztägigen Schulbesuch ist hingegen weiterhin nicht vorgesehen. Das bedeutet nicht, dass es solche Schulformen nicht geben kann, wie bereits existierende Beispiele in Thüringen belegen.

In § 13 "Schulen und Schulträgerschaft" fand eine Regelung, wonach die Schulträger verpflichtet werden sollen, den Schulen die für ihre Verwaltung, Unterhaltung und Ausstattung erforderlichen Mittel zur Selbstbewirtschaftung zu übergeben, keine Aufnahme in den Beschlussvorschlag. Gleiches gilt für eine Regelung in § 15 "Gastschulverhältnis", nach der die Entscheidung über die Begründung eines Gastschulverhältnisses allein der aufnehmenden Schule überlassen sein soll.

In § 14 "Allgemeines zur Schulpflicht" empfiehlt der Ausschuss die Rückkehr zum gegenwärtigen Gesetzestext. Von einer Schulpflicht für Kinder von abgelehnten Asylbewerbern, die vollziehbar ausreisepflichtig sind bzw. solchen, deren Asylverfahren erstinstanzlich noch nicht abgeschlossen ist, soll abgesehen werden. Das bestehende Recht auf eine Beschulung in Thüringen auch für solche Kinder bleibt davon unberührt. Der Vollzug einer Schulpflicht erschien der Mehrheit des Ausschusses jedoch weder angemessen noch durchsetzbar.

In § 30 "Pflichten der Schüler" soll ein neuer Absatz 2 die Durchführung von Tests, Befragungen und Erhebungen an den Schulen erleichtern.

Der Vorschlag, in § 31 "Recht der Eltern auf Information und Beratung" ein spezielles Beratungsrecht der Schule in der Phase der beruflichen Orientierung einzuführen, schien dem Ausschuss mit Blick auf eine konkretisierte Regelung zur Schullaufbahnberatung in § 3 entbehrlich.

In § 33 "Schulleiter" fanden weiter gehende Vorschläge zur Gestaltung der Fort- und Weiterbildung der Lehrer, ihrer Planung auf der Grundlage eines so genannten Personalentwicklungskonzepts sowie zu einem ohnehin bestehenden Fortbildungsrecht keine Aufnahme in die Beschlussempfehlung.

Ebenso wurde in § 34 "Lehrer, Erzieher und sonderpädagogische Fachkräfte" die Festschreibung einer verpflichtenden Klassenlehrerstunde abgelehnt. Der Vorschlag zur Einrichtung besonderer mobiler Kontingente von Lehrern und sonderpädagogischen Fachkräften zur integrativen Beschulung behinderter Kinder fand mit Blick auf die Regelung zum Mobilen Sonderpädagogischen Dienst nach § 3 Förderschulgesetz keine Berücksichtigung. Beraten wurde zudem über eine Anzahl von Änderungsanträgen zur Zusammensetzung, Arbeitsweise und Aufgaben der Klassen- und Schulkonferenzen, die im Beschlussvorschlag des Ausschusses schließlich keinen Eingang fanden. Die vorgeschlagene Verknüpfung der Schulnetzplanung der Schulträger mit der Erarbeitung von Schulentwicklungskonzepten in den Schulen schien der Ausschussmehrheit nicht praktikabel. Ebenso verhielt es sich mit einer Forderung nach dem Erhalt wohnortnaher Schulen unabhängig von ihrer Größe.

In § 46 "Religionsunterricht und Ethikunterricht" soll dessen Angebot an Fachschulen und höheren Berufsfachschulen künftig durch Rechtsverordnung geregelt werden. Dies ergibt sich insbesondere aus dem Umstand, dass es sich dabei zum Teil um weiterbildende Schulformen handelt und einige nach bundeseinheitlichen Lehrplänen unterrichten.

Zur Ausgestaltung der in § 48 "Leistungen und Zeugnisse" Abs. 4 vorgesehenen Bewertung von Mitarbeit und Verhalten der Schüler gab es unterschiedliche Vorschläge. Hier spiegelte sich auch die in der Anhörung zum Ausdruck gekommene weite Meinungspalette wider. Der Ausschuss verzichtete auf Änderungen des Vorschlags der Landesregierung, die Ausgestaltung der Bewertung in den einzelnen Klassenstufen und die Vorgaben zur ergänzenden Einschätzung der persönlichen, fachlichen und sozialen Kompetenzentwicklung sollen in der Schulordnung geregelt werden.

Die Änderungsvorschläge in § 51 "Pädagogische Maßnahmen" dienen insgesamt einer Verbesserung der Wirksamkeit von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen. Einfa

che Ordnungsmaßnahmen sollen demnach künftig auch ohne Androhung sofort vollzogen werden können, wenn dies zur Wahrung eines ordnungsgemäßen Schulbetriebs geboten erscheint.

In § 54 "Beschulung im Krankheitsfall" wird die Möglichkeit zur Erteilung von Hausunterricht bei längerer Krankheit in den Grundlagenfächern von Deutsch und Mathematik um die erste Fremdsprache erweitert.

Schließlich wurde eine Übergangsregelung für die neu eingeführte besondere Leistungsfeststellung in der Klassenstufe 10 des Gymnasiums für das laufende Schuljahr 2002/2003 neu aufgenommen. Der § 61 a "Übergangsbestimmung" ermöglicht den Schülerinnen und Schülern der Klassenstufen 10, 11 und 12 die Teilnahme an dieser Leistungsfeststellung auf freiwilliger Basis. Sie erreichen mit deren Bestehen eine dem Realschulabschluss gleichwertige Schulbildung. Soweit zur Beratung des Schulgesetzes.

Den von der Landesregierung eingebrachten Änderungen des Thüringer Förderschulgesetzes stimmte der Ausschuss mehrheitlich zu. Ergänzend und damit auch im Gleichklang mit dem Schulgesetz wird das zuständige Ministerium verpflichtet, vor der Ausübung der im Förderschulgesetz enthaltenen Verordnungsermächtigungen das Benehmen mit dem zuständigen Landtagsausschuss herzustellen. Weitere Änderungsvorschläge zu diesem Gesetz fanden keine Mehrheit. So wurde etwa die Einbeziehung unabhängiger Servicestellen sozialer Träger in die Entscheidung über eine Beschulung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf in einem Förderzentrum gefordert. Weiterhin wurden Regelungen zur Zusammenarbeit der Förderschulen mit anderen allgemein bildenden, berufsbildenden Schulen zur Aufnahme in das Förderschulgesetz empfohlen. Das lehnte eine Mehrheit im Ausschuss mit dem Verweis auf das bereits in § 2 Schulgesetz aufgenommene Gebot zur Zusammenarbeit ab. Schließlich wurde auch die Aufnahme einer Änderung des § 8 "Aufnahme an Förderschulen" Abs. 9 verworfen, nach der Eltern von Schülern ohne sonderpädagogischen Förderbedarf einen Anspruch auf die Beschulung ihrer Kinder in einem Förderzentrum erlangen sollten. In der Anhörung begrüßten diejenigen Auskunftspersonen, die zum Förderschulgesetz Stellung nahmen, ausdrücklich dessen deutliche Verschlankung. Künftig gelten die für den allgemeinen Schulbetrieb im Schulgesetz getroffenen Regelungen auch für den Förderschulbereich.

Auch die Beratung des Thüringer Gesetzes über die Finanzierung der staatlichen Schulen erbrachte eine Änderung. Die in § 8 "Schulbaumaßnahmen und Finanzhilfen des Landes" vorgesehene schulaufsichtliche Genehmigung von größeren Baumaßnahmen der Schulträger soll ersatzlos gestrichen werden. Eine inhaltliche Bewertung einer solchen Baumaßnahme erfolgt für den Fall, dass projektbezogene Finanzhilfen ausgereicht werden, ohnehin. Entscheidungen des Schulträgers über Baumaßnahmen, die

aus der Investitionspauschale finanziert werden, sind diesem im Rahmen seiner Verantwortung zu überlassen. Dem Wunsch der kommunalen Spitzenverbände aus der Anhörung, die Trägerschaft für die Schülerbeförderung nicht den Landkreisen und kreisfreien Städten, sondern den Schulträgern zu übertragen, folgte die Ausschussmehrheit nicht. Sie war vielmehr der Meinung, dass die Trägerschaft von Schülerbeförderung und ÖPNV auch aus Praktikabilitätsgründen und zur Aufrechterhaltung einer möglichst flächendeckenden Versorgung im ÖPNV in einer Hand liegen sollen. Auch die in § 6 "Beteiligung an Verpflegungs- und Unterbringungskosten" geforderte Rückkehr zum derzeit gültigen Gesetzestext fand nicht die erforderliche Mehrheit.

Wie schon berichtet, wurden in der Beratung des Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft keine weiteren Änderungsvorschläge unterbreitet. In die Schlussbestimmungen Artikel 5 und 6 empfiehlt der Ausschuss die Aufnahme einer Ermächtigung der Präsidentin des Thüringer Landtags zur Neubekanntmachung der geänderten Gesetze sowie detaillierte Regelungen zu deren In-KraftTreten.

Damit komme ich zum Ende meines Berichts über den Beratungsverlauf im Ausschuss für Bildung und Medien. Ich habe dabei nicht alle 82 Einzelvorschläge darstellen können. Mitunter wurden inhaltlich ähnlich gelagerte Änderungsansätze auch an verschiedenen Stellen der Gesetze eingebracht. Hier habe ich mich bemüht, in meiner Gesamtdarstellung den entsprechenden Vorschlag immer dort zu erwähnen, wo er erstmals zur Erörterung kam. Die Gesamtheit der zum Teil einstimmig, häufig mehrheitlich gefassten Änderungsvorschläge werden in der Beschlussempfehlung des Ausschusses in Drucksache 3/2857 wiedergegeben. Der Ausschuss empfiehlt mehrheitlich deren Annahme. Die mitberatenden Ausschüsse für Soziales, Familie und Gesundheit und der Haushalts- und Finanzausschuss haben der vorliegenden Beschlussempfehlung in ihren Sitzungen am 14. bzw. 8. November zugestimmt. Somit empfehle ich dem hohen Hause die Annahme der Beschlussempfehlung und die Annahme des Gesetzes. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Damit kommen wir zur Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Sojka, PDS-Fraktion.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, verehrte Gäste, ein Jahr liegt hinter uns, welches geprägt war von einer in alle Teile der Gesellschaft hineinreichenden Bildungsdiskussion. Fast auf den Tag genau bescheinigte uns der PISA-Test vor einem Jahr, das deutsche Bildungssystem ist nicht mehr das, was über das Land der Dichter und Denker international gedacht wurde. Ausgerechnet in Deutschland waren kognitive De

fizite von Schülerinnen und Schülern aufgrund eines unmodernen Bildungssystems nicht mehr leugbar. Konsequenterweise zog Minister Dr. Krapp seinen Referentenentwurf zurück.

Mitten in der bereits abflauenden Debatte geschah das Unfassbare - ein Schüler plant den grausamen Mord seiner Lehrer und scheut die Ausführung des Planes nicht. Fragen über Fragen. Soziale Defizite beim Umgang zwischen allen am Erziehungsprozess Beteiligten werden deutlich, nicht nur in Erfurt. Mangelnde Kommunikation wurde allerorts beklagt, mehr Zeit füreinander eingefordert. Unzählige Briefe und Meinungsäußerungen erreichten auch dieses hohe Haus; schnelles Handeln wurde ebenso angemahnt wie die Diskussion ohne Schnellschüsse und ohne die parteipolitische Brille. Beides wäre möglich gewesen durch eine separate Regelung der Thüringer Abschlüsse und das rasche Zustandekommen einer von uns bereits im Januar geforderten Enquetekommission, deren Arbeit einhergegangen wäre mit einer breiten Bildungsdebatte im Land. Leider, die Chance scheint vertan, die Debatte abgewürgt. Die Enquete wird kluge Dinge aufschreiben, aber das Ergebnis hat Herr Althaus letztens bereits vorweg angesagt, PISA-E bestätige letztlich, dass Thüringen auf dem besten Weg sei. Unter den Blinden ist der Einäugige König. Genau das sieht die PDS-Fraktion anders und lehnt dieses vorliegende Stückwerk ab.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Die Struktur des Bildungssystems im Freistaat setzt nach wie vor auf Auslese und viel zu frühe Aufgliederung der Bildungswege wie nirgendwo sonst in Europa. Bildungsbenachteiligte werden früh ausgesondert; die breite Masse ist ungenügend motiviert. Das Fehlen von tatsächlichen Spitzenleistungen ist die erkennbare Folge. Obrigkeitsstaatliche Herrschaftsstrukturen an Thüringer Schulen wirken weiterhin gegen die Erziehung und Bildung von Schülerinnen und Schülern

(Heiterkeit bei der CDU)

zu demokratisch denkenden, kritischen Menschen.