Protokoll der Sitzung vom 22.11.2002

Der Punkt III beschreibt die Stellung der Regionen in der Europäischen Union. Hierzu seien mir noch einige Ausführungen erlaubt.

Der Thüringer Landtag wünscht in diesem Part eine Stärkung des Ausschusses der Regionen. Bisher - so ist vielleicht dem einen oder anderen nicht bekannt - gibt es eine reine Beratungsfunktion in diesem Gebiet. Das heißt, dass die Kommission zur Stellungnahme auffordert oder auch der Ausschuss der Regionen in sich selbst initiativ wird und auch Stellungnahmen abgeben kann. Auf diesem Bereich liegt die Tätigkeit des Ausschusses der Regionen. Die Zukunft soll darin bestehen, dass eine Erweiterung dieses Arbeitsbereichs stattfinden soll, z.B. in der Anhörungspflicht des Ausschusses der Regionen durch die Kommission und auch in der genannten Rechenschaft über die Einarbeitung der Stellungnahmen in die Entscheidungen der Kommission. Es soll ein Fragerecht entstehen und eben auch die Berichterstattungspflicht. Dies geht damit einher und das ist mit dem Punkt 2 und 3 in III zu sehen -, dass natürlich die innere Reform der Europäischen Union stattfinden muss. Richtigerweise wurde gesagt, dass - einmal für wenige formuliert, zum anderen aber jetzt von einem Gremium von 15 Mitgliedern praktiziert -, Entscheidungsmechanismen vorhanden sind, die so in Zukunft nicht mehr tragen werden. Es ist ein Beispiel zu sagen, vielleicht ein Problem, wenn eine zukünftige Union vielleicht 25 Kommissare haben müsste, um das einmal auf die Kommission zu beziehen. Innere Reformen sind notwendig, um den Aufgaben der Zukunft standhalten zu können.

Wenn nun aber eine Kompetenzerhöhung - und das ist ohne Zweifel wohl der Fall in diesem Ausschuss der Regionen - stattfinden soll, geht das auch mit der Repräsentanz einher, die in diesem Ausschuss der Regionen vorhanden ist. Die derzeitige Situation, eine Zusammensetzung von Personen aus den Regionen Europas, insgesamt 222 Mitglieder aus 15 Mitgliedstaaten. Die innere Homogenität dieses Gremiums ist zurzeit nicht sehr groß. Es ist die minimale Forderung, um eine solche Mitgliedschaft zu erwerben, dass man eine gewählte Funktion ausüben muss, um dort Mitglied zu sein. Allerdings ist diese demokratische Legitimation sehr unterschiedlich und Kollege Botz ist darauf eingegangen. Es ist natürlich eine andere Sache, wenn ein Mitglied einer Landesregierung oder nationalen Regierung an derselben Stelle sitzt, als wenn ein Mitglied eines Stadtparlaments oder ein Bürgermeister dort in dem Ausschuss vertreten ist. Eine Homogenität zu erhöhen, hieße, eine gleiche oder ähnliche Eingangshürde für dieses Gremium zu finden. Das ist eben ein Teil der inneren Reform, die man für die Zukunft sehen muss.

Einher geht das natürlich, wenn die Entscheidungsbefugnisse größer werden, mit der besseren Repräsentanz der Einzelbevölkerung, daher die Forderung: Wenn man mehr Kompetenz haben will, so muss man auch einen größeren Bezug zu den Bevölkerungszahlen der einzelnen Mitgliedstaaten herstellen, vielleicht auch der Regionen, je nachdem, wie das einmal sein muss, aber die Bezüge auf die Bevölkerungsgröße sollten durchaus eingearbeitet werden.

4. Teil in diesem Punkt III ist die spezielle Situation der Regionen mit Gesetzgebungskompetenz. Man muss sich eigentlich klar machen, dass diese Vertreter in Körperschaften befindlich sind, die Gesetze für Länder oder für ganze Nationen produzieren. Wenn man dann bedenkt, dass aber diese Region selbst, die Gesetze erlässt, nicht in der Lage ist, vor dem Europäischen Gerichtshof selbst zu klagen, muss man danebenstellen, dass jeder Bürger, der z.B. wirtschaftlich tätig ist, also ein Unternehmen als Selbständiger führt, ein solches Klagerecht hat, aber eine gesetzgebende Kammer hat dies nicht. Das muss für die Zukunft verändert werden. Deshalb eben die Forderung zum Klagerecht der gesetzgebungsbefugten Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof.

2. Teil soll ein wenig auch die Tätigkeit des Thüringer Landtags in diesem Zusammenhang sein. Dieses hohe Haus hat mich beauftragt, ein Mandat in diesem Ausschuss der Regionen wahrzunehmen. Zusammen mit Minister Gnauck teile ich mich in diese Aufgabe. Wir arbeiten auf diesem Gebiet - das kann man durchaus sagen - gut zusammen und unterstützen uns. Es ist in diesem Jahr erst geschehen, dass die Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen durch das rotierende Verfahren in Deutschland für zwei Mitglieder in Thüringen möglich geworden ist. Es gibt erste Erfahrungen. Immerhin kann man sagen, dass durch diese Besetzung mit zwei Mitgliedschaften die Möglichkeit besteht, auch im Rahmen der nationalen Delegation von den sechs bestehenden Fachkommissionen in Brüs

sel vier Mitgliedschaften zu besitzen und das will ja auch heißen, dass man dort an eben mehr als der Hälfte der möglichen Stellen eigene Ideen und eigene Standpunkte einbringen kann. Das möchte ich noch einmal besonders unterstreichen, denn die Möglichkeit, eigene Standpunkte darzulegen, auch in anderen Regionen Europas Verständnis für die eigene Situation zu erzeugen, eigene Anträge zu stellen und gegebenenfalls - und das ist auch schon möglich gewesen -, dafür Mehrheiten in einem solchen Gremium zu finden, ist eine große Aufgabe, der man sich stellen muss und soll. Ich will das gerne tun und kündige in diesem Sinne an, dass ich, wenn etwa ein Jahr der Tätigkeit in diesem Ausschuss der Regionen vergangen ist, hier in diesem hohen Hause gerne einmal eine größere Berichterstattung zu der Tätigkeit und zu den durchsetzbaren Standpunkten

(Beifall bei der CDU)

im Ausschuss der Regionen für Thüringen geben möchte.

(Beifall bei der CDU)

Zum Antrag der PDS-Fraktion: Sicherlich soll man in solchen Dingen nicht sehr über Verfahren streiten. Aber, ich muss den Ball schon einmal zurückgeben, der hier gespielt worden ist. Wir haben als Grundlage unserer heutigen Beratung die Drucksache 3/2823, die vom 06.11.2002 stammt. Man möge bitte bedenken, dass die Drucksache, die heute von der PDS-Fraktion vorliegt, vom heutigen Tag stammt. Das sind also glatte 14 Tage für dieses eine Blatt Papier, wenn ich das so nennen darf, um es zu erarbeiten und hier einzubringen.

Zweiter Punkt: Die Systematik des Antrags sollte einmal ins Licht gerückt werden, die darin besteht, dass man bei Streichungen oder bei inhaltlichen Änderungen nur die Stelle angibt, an der sie vorgenommen werden. Es wird also der Inhalt nicht erläutert, sondern die Stellen werden benannt. Wenn man Ergänzungen vornehmen will, so würden die in Neufassungen von ganzen Artikeln vorgenommen, indem also vielleicht drei oder vier Zeilen von dem Gesamttext nur neu sind. Der Rest ist bekannter Text. Man könnte also mutmaßen, dass es dem Leser etwas erschwert werden soll, den Inhalt des Antrags tatsächlich zu verstehen. Ich will zusammenfassen, weil schon so vieles dazu gesagt wurde, der Antrag zielt darauf ab, im Grunde die Subsidiarität aus diesem Vertragswerk zu streichen. Ich kann das nicht verstehen. Besonders nicht, Frau Sedlacik, Sie sind ja Bürgermeisterin und wenn dann so eine Entscheidung auf der niedrigsten Ebene in einer gut qualifizierten Form stattfinden soll, dann ist das doch eigentlich völlig im Gegensatz zu dem Standpunkt, den Sie sonst beziehen müssten.

(Beifall bei der CDU)

Zweiter Teil des Inhalts, der zusammengefasst so heißen könnte: Es lebe der Zentralismus. Denn alle Teile, die betroffen sind, heißen, auch wenn man es nachliest, Streichung und Ergänzung herbeizieht, dass man einen Zentralstaat in Europa will und das ist eigentlich das, worüber Konsens besteht, was wir nicht wollen. Das ist auch der Grund dafür - und das hat Herr Kollege Bergemann erläutert -, warum dieser Änderungsantrag von unserer Fraktion nicht zugelassen worden ist. Interessanterweise, und ich muss noch einmal auf diesen Punkt eingehen, wird in Nummer 3 Ihres Antrags die Streichung der nationalen Identität verlangt. Sie haben das begründet und sich beinahe in die Nähe von etwaigen nationalsozialistischen Tendenzen begeben. Ich meine, bedenken Sie bitte, dass im Konvent auch Ihr Vertreter zugestimmt hat, also im Konsens gesagt hat, dass diese nationale Identität erhalten bleiben soll. Es ist für mich unverständlich, dass jetzt zu diesem Zeitpunkt dieser Antrag so gestellt wird.

Letzte Bemerkung zum Antrag: Sie haben in Punkt 5 formuliert "die offene Koordination". Sie meinen sicherlich damit die Methode der offenen Koordinierung. Ich kann mir das so vorstellen. Nur die Methode der offenen Koordinierung ist ein festgelegter Begriff. Das ist kein frei gewähltes Wort, sondern ein festgelegter Begriff, der Inhalt hat und der auch ein Verfahren zum Inhalt hat. Ich muss sagen, wenn man so formuliert, dann hat das zur Folge, dass eine ganze Reihe von Entscheidungsprozessen genau in die zentrale Richtung gehen, nämlich, dass durch diese offene Koordinierung eine ganze Reihe von Entscheidungen weggehen von nationaler Ebene und weggehen von regionaler Ebene. Das, so meinen wir - sicherlich sogar in Übereinstimmung -, sollte eigentlich nicht der Fall sein. Am Ende würde ja sogar eine Körperschaft, wie dieses hohe Haus davon betroffen sein können. Ich denke, die Anträge sind in ausreichender Form erläutert worden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

In der Aussprache hat sich zu Wort gemeldet Frau Abgeordnete Lieberknecht, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Zeit ist zwar schon fortgeschritten, aber ich denke, das Thema verdient es, dass wir es umfänglich behandeln und ich möchte zunächst einmal für die Initiative danken, dass dies heute möglich ist, Ihnen Herr Bergemann und der CDU-Fraktion.

(Beifall bei der CDU)

Wir greifen damit im Thüringer Landtag ein Thema auf, das zurzeit ja mehrere Landtage beschäftigt und im Juni dieses Jahres auch intensiv die Landtagspräsidentenkon

ferenz auf der Wartburg beschäftigt hat -, die zukünftige Ordnung der Europäischen Union. Der Konvent zur Zukunft der EU stellt dafür gegenwärtig ja die entscheidenden Weichen. Es ist, denke ich, in den Beiträgen schon hinreichend gesagt worden. Was in diesen Monaten verhandelt wird, ist für den Freistaat Thüringen und auch für unseren Thüringer Landtag von grundsätzlicher Bedeutung. Der Konvent soll u.a. die Zuständigkeiten zwischen den Mitgliedstaaten und der Europäischen Union besser abgrenzen und verteilen. Das ist kein "Lieblingsthema" von ein oder zwei Fraktionen hier im Haus, sondern es ist ein zentraler Punkt des Konvents, der gegenwärtig dazu stattfindet. Er soll eben dem Subsidiaritätsprinzip mehr politikbestimmende Kraft verleihen. Nur wenn es gelingt - ich denke, auch darüber müssten wir uns eigentlich einig sein -, die schleichende Kompetenzauszehrung zu stoppen und Zuständigkeiten auch zurückzuholen, können sich die Länder im Bundesstaat Bundesrepublik Deutschland einigermaßen sicher sein, auch weiterhin eine politisch gestaltende Größe zu bleiben oder sogar, was wir ja wünschen, wieder mehr Gestaltungsspielräume zu gewinnen. Nicht zuletzt deshalb laufen die Debatten über die Zukunft der Europäischen Union und der föderalen Ordnung in Deutschland parallel. Für die Landtage sind diese Reformen noch wichtiger, meine ich, als für die Landesregierungen. Es ist nämlich jahrzehntelang Praxis gewesen, dass ein Weniger an Kompetenzen durch ein Mehr an Mitsprache ausgeglichen worden ist, wohlmerklich für die Landesregierungen. Das hat Politik nicht gerade durchschaubarer gemacht und profitiert haben davon im deutschen Exekutivföderalismus eben die Regierungen. Den Landtagen waren nur Gestaltungs- und Kontrollmöglichkeiten genommen und zwar ohne Kompensation. Dass die Landesregierung den zweiten Thüringer Sitz im Ausschuss der Regionen - wir haben Fritz Schröter, als unseren Vertreter, ja gerade gehört - abgetreten hat, verstehe ich als eine Geste. Diese Geste signalisiert mir, dass die über Jahrzehnte entstandene Schieflage zu Lasten der Parlamente registriert wird und dafür danke ich. Doch dieses parlamentsfreundliche Verhalten lindert zwar die Symptome, kuriert aber letztlich das Leiden nicht. Klar ist, nur wo die Länder eindeutig zuständig sind und ihnen keiner von außen reinreden kann, können auch die Landtage stark sein. In der Gesetzgebung und der Kontrolle von Regierung und Verwaltung Zuständigkeiten zu entflechten, ist deshalb, denke ich, das Gebot der Stunde. In Punkt 1.4 des Entschließungsantrags der CDU-Fraktion klingt das ja auch an.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, der Zeitpunkt für den Antrag ist gut gewählt, denn der Konvent ist weit vorangekommen und inzwischen liegt ja ein Vorentwurf für einen Verfassungsvertrag vor. Wichtiger noch, die drei einschlägigen Konventsarbeitsgruppen haben Ausschussberichte vorgelegt; die Arbeitsgruppen für Subsidiarität, für die so genannten ergänzenden Zuständigkeiten und einzelstaatliche Parlamente. Wie immer bei Kompromisspapieren liegen Licht und Schatten dicht beieinander. Sie bleiben hinter den Erwartungen der Eisenacher Landtagspräsidentenkonferenz zurück, das muss ich konstatieren, weisen

aber doch zumindest in die richtige Richtung. Einige Beispiele möchte ich nennen. Sie haben sich zum Teil auch im Antrag der CDU-Fraktion niedergeschlagen. Die in den Punkten 1.5 und 2.8 angesprochene bessere Beteiligung der nationalen Parlamente ist ein wesentlicher Ertrag der bisherigen Konventsarbeit. Sie soll ein Wirken der Europäischen Union im Geiste der Subsidiarität sichern helfen. Wird der Vorschlag Teil des Verfassungsvertrags, dann ergibt sich daraus folgendes Verfahren: Zeitgleich mit den europäischen Institutionen unterrichtet die europäische Kommission alle Kammern der nationalen Parlamente über geplante Vorhaben und fügt einen so genannten Subsidiaritätsbogen bei. Die einzelstaatlichen Parlamente können im Rechtsetzungsverfahren einen Verstoß gegen das Subsidiaritätsprinzip rügen und lenkt die Kommission nicht ein, haben jene Parlamente das Recht, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, die diesen Frühwarnmechanismus in Gang gesetzt haben. Das entspricht zwar nicht dem von den Landtagspräsidenten geforderten Kompetenzorgan und der Klagegrund Subsidiarität ist auch enger als eine Klage in Kompetenzangelegenheiten allgemein, es wäre aber unzweifelhaft ein bedeutender Fortschritt.

Noch ein Wort zum Klagerecht: Das in Punkt 3.4 geforderte Klagerecht von Regionen mit Gesetzgebungsbefugnissen hat in der Arbeitsgruppe Subsidiarität keine Unterstützung gefunden. Für das in Punkt 3.2 verlangte Klagerecht des AdR sind aber die Chancen, auch das haben wir eben durch Fritz Schröter gehört, bedeutend besser. Die Arbeitsgruppe spricht sich für dieses Recht aus, wenn der AdR ähnlich wie die nationalen Parlamente im Gesetzgebungsverfahren Einwände erhoben hat. Zu Recht weist der CDU-Antrag darauf hin, dass auch der Bundesrat in dieses Frühwarnsystem eingebunden wäre. Das heißt, die Länder profitieren mit. Ich denke, die Erwartung, dass der Landtag frühzeitig unterrichtet wird und Möglichkeit zur rechtzeitigen Stellungnahme hat, wenn Hoheitsbereiche der Länder berührt sind, ist selbstverständlich. Wir haben ja gerade die Debatten dazu in den letzten Tagen gehabt. Wir müssen zu gegebener Zeit allerdings prüfen, ob Rechtslage und Praxis in Thüringen wie auch in anderen Ländern den neuen Möglichkeiten auf Dauer noch genügen. Diese Frage ist unter anderem auch Gegenstand zur Vorbereitung der großen gemeinsamen Konferenz, die wir ja in Deutschland am 31. März des nächsten Jahres mit allen Landtagspräsidentinnen und Präsidenten und den Vorsitzenden aller Fraktionen in den deutschen Landtagen haben werden. Die Verfassung von Baden-Württemberg kennt etwa für Europafragen eine Berichtspflicht, die über die entsprechenden Regelungen in unserer Landesverfassung deutlich hinausgeht. Der Stuttgarter Landtag wird so zum frühestmöglichen Zeitpunkt unterrichtet und die Landesregierung, so heißt es, gibt ihm Gelegenheit zur Stellungnahme. Nach Abs. 2 in Artikel 34 a der Baden-Württembergischen Verfassung hat die Landesregierung die Stellungnahme zu berücksichtigen, wenn Gesetzgebungszuständigkeiten der Länder berührt sind. Ich denke, diese Vorschrift ließe sich ohne Weiteres auch für weitere Länder, auch für Thüringen, übernehmen. Zwar kann, und auch darüber be

steht Einigkeit, die Stellungnahme die Landesregierung letztlich nicht binden, aber sie dürfte doch politisch von einigem Gewicht sein und das ist auch nicht unerheblich. Die Berücksichtigung einer Stellungnahme des Parlaments ist erst recht angebracht, wenn es eben nicht allein um sekundäres Gemeinschaftsrecht geht, sondern die Verträge selbst geändert werden sollen und dadurch letztlich Hoheitsrechte der Länder berührt sind. In diese Richtung weist dann auch Punkt 1.6 des vorliegenden Entschließungsantrags. In Deutschland wird zurzeit für Vertragsänderungen dieser Art über einen weiter gehenden Vorschlag diskutiert. Er läuft darauf hinaus, dass eine Mehrheit auch der deutschen Landtage einer Änderung der europäischen Verträge zustimmen muss, wenn Hoheitsrechte der Länder berührt sind und nur dann darf auch der Bundesrat zustimmen. Wie gesagt, das ist ein Punkt in der Diskussion.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, einige Punkte des Entschließungsantrags betreffen nicht allein die verfahrensrechtliche Absicherung der Subsidiarität, sondern auch die Kompetenzordnung selbst. Ich möchte noch einmal die hier schon diskutierten Punkte, etwa 2.4 und 2.6 des CDU-Antrags bzw. Punkt 4 von Ihnen, Herr Dr. Botz, im SPD-Änderungsantrag, aufgreifen: die Zielbestimmungen, Querschnitts- und Generalklauseln. Es sind eben die klassischen Einfallstore der Europäischen Union in die Zuständigkeiten anderer Ebenen. Die offene Koordinierung scheint ein solches Tor zu werden, wenn wir hier nicht aufpassen. Deswegen ist es wichtig, dass der Thüringer Landtag dies auch deutlich benennt und dass zumindest in diesen beiden Anträgen auch Einigkeit darüber besteht. Im gegenwärtigen Verhandlungsstand spricht allerdings, auch das muss konstatiert werden, wenig dafür, dass sie sich wirklich schließen lassen, aber Einiges deutet darauf hin, dass sich der Durchlass zumindest besser kontrollieren und lenken lässt, wenn Vorschläge der Konventsarbeitsgruppe zu ergänzenden Zuständigkeiten in den künftigen Verfassungsvertrag aufgenommen werden. Auch hierzu noch einige wenige Anmerkungen. Ob sich wirklich etwas ändert, wenn, wie vorgeschlagen, wörtlich heißt es "ergänzenden Zuständigkeiten" in ebenso wörtlich "unterstützende Maßnahmen" umbenannt werden, lässt sich noch nicht abschätzen. Wichtiger ist, dass die Arbeitsgruppe sich mit der Generalklausel in Artikel 308 des Europäischen Gemeinschaftsvertrags und den Binnenmarktgeneralklauseln in Artikel 94 bzw. Artikel 95 des EG-Vertrags befasst hat. Sie sollen nicht gestrichen, aber ihre Anwendbarkeit soll an engere Voraussetzungen gebunden werden. Es scheint den Konventsmitgliedern also ernst mit dem Rückschnitt allzu großzügiger Rechtsgrundlagen zu sein; und der Schutz der nationalen Identität, das war ja eben in unserer Demokratie strittig verhandelt, und des föderalen Staatsaufbaus in Deutschland, wie es im CDU-Antrag heißt, oder des Rechts der nationalen Selbstbestimmung über den innerstaatlichen Staatsaufbau eines der Mitgliedsstaaten im Punkt 3 Ihres Antrags, Herr Dr. Botz, ist eben etwas, was angemahnt worden ist und was auch ernst genommen worden ist. Ich will ein kleines Beispiel für einen Punkt dieser nationalen Identität

nennen, dem auch die Kolleginnen und Kollegen von der PDS-Fraktion, zumindest inhaltlich zustimmen werden. Wenn wir die Medienpolitik nehmen, die in Nachbarländern, in Frankreich beispielsweise, rein als Wirtschaftsfaktor und unter den Regeln des Binnenmarkts betrachtet wird und wir als Deutsche mit unserer Identität und unserer Geschichte dagegen halten, dass dieser Bereich für uns zuvörderst Kulturgut ist - ich denke, da sind wir an einem ganz wichtigen Punkt, gerade im Blick auf ethische Einflussnahme im Medienbereich, den wir nicht aufgeben wollen. Es ist ein Punkt, der in dieses Thema hineinspielt und wo wir diese Absicherung brauchen. Darauf deutet auch der Vorschlag der Arbeitsgruppe hin, dass ihr dies ernst ist. Die CDU hat im Punkt 6.3 des Vertrags aufgenommen, dass dies Bestand haben soll oder da, wo es angebracht ist, möglichst auch erweitert werden soll. Es soll konkreter beschrieben werden, was denn die schützende nationale Identität ausmacht und das ist, glaube ich, auch wichtig für das Verständnis, zum Beispiel für die politische und verfassungsrechtliche Struktur der Mitgliedsstaaten einschließlich der regionalen und eben auch der kommunalen Selbstverwaltung, wie wir sie in Deutschland haben, oder etwa auch für den rechtlichen Status von Kirchen und Glaubensgemeinschaften. Auch das ist immer ein ganz wichtiger Punkt, der angesprochen wird.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Die Präsidentinnen und Präsidenten der deutschen Landesparlamente haben mit weiter gehenden Forderungen versucht, die Arbeit des Konvents im Sinne der Landtage zu beeinflussen, aber man muss realistisch sein. Die Ausgangsposition, auch das wissen wir, ist selten das Ergebnis, zumal in einer Europäischen Union mit 15 Mitgliedsstaaten und einem Mehrfachen der Regionen und der greifbar nahen Erweiterung um unsere mittelosteuropäischen Nachbarn, für die wir uns ja auch stets eingesetzt haben und auch bis zum Beitritt einsetzen werden. Festzuhalten bleibt, die Fahrt geht in die richtige Richtung und die Landtage sollten gemeinsam mit den Landesregierungen versuchen, diesem Ziel noch ein Stück näher zu kommen. Ich begrüße daher ausdrücklich den vorliegenden Entschließungsantrag der CDU-Fraktion und denke auch, dass die Änderungen des Änderungsantrags der SPDFraktion sich da gut einpassen lassen, so dass wir dann am Ende auch eine gute Mehrheit im Haus für diesen Antrag haben. Es ist gut, wenn der Thüringer Landtag signalisiert, dass er die Arbeit des Konvents genau im Blick und eben klare Vorstellungen von den angestrebten Zielen hat. Ich danke, auch das möchte ich sagen, ausdrücklich dem Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten für seine kontinuierliche Arbeit an diesem Thema, die ja mit diesem Tag weitergehen wird, auch das ist ja im Antrag deutlich gesagt. Die Länder, Deutschland und Europa, können durch einen lebens- und leistungsfähigen Föderalismus nur gewinnen und es lohnt sich, dafür zu arbeiten und hartnäckig am Ball zu bleiben. Auch dieser Wille wird mit dem Antrag zum Ausdruck gebracht. Auch dafür möchte ich mich sehr bedanken. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redeanmeldungen vor. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung. Es ist Ausschussüberweisung beantragt worden. Die CDUFraktion hat zugestimmt, dass das für den Änderungsantrag der Fraktion der SPD gilt, also für die Behandlung mit dem Antrag der CDU in der Drucksache 3/2881, und nicht für den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/2883. Demzufolge stimme ich als Erstes über den Antrag auf Ausschussüberweisung des Antrags der CDU-Fraktion in Verbindung mit dem Änderungsantrag der SPD-Fraktion ab. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Die Ausschussüberweisung ist abgelehnt.

Demzufolge stimmen wir nun über den Antrag direkt ab, kommen aber zuerst zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/2881. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Bitte die Gegenstimmen. Es gibt keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen bitte. Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist der Änderungsantrag der Fraktion der SPD angenommen.

Wir kommen als Nächstes zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/2823 unter Berücksichtigung dessen, dass wir jetzt den SPD-Antrag angenommen haben. Da ist beantragt worden die Teilung, also die Einzelabstimmung. Wird dem widersprochen? Die CDU-Fraktion widerspricht dem, demzufolge kommen wir zur Gesamtabstimmung. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt keine Gegenstimmen. Die Stimmenthaltungen? Es gibt eine Reihe von Stimmenthaltungen. Damit ist der Antrag der Fraktion der CDU unter Berücksichtigung des Änderungsantrags der SPD-Fraktion angenommen.

Ich schließe den Tagesordnungspunkt und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 15

Wiedererhebung der Vermögenssteuer Antrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/2843 dazu: Alternativantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2880

Die Begründung für die PDS-Fraktion nimmt der Abgeordnete Gerstenberger vor.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Wiedereinführung der Vermögenssteuer kann nur ein erster Schritt sein, um mehr Steuergerechtigkeit in Deutschland herzustellen und Vermögende wieder stärker an der Finanzierung des Gemeinwesens zu beteiligen. Weitere Schritte sind natürlich nötig, u.a. zur Änderung der Erbschaftssteuer, um eine grundlegende Gemeindefinanzreform zu beginnen und um eine schnellstmögliche Korrektur der Unternehmensbesteuerung, Stichwort große Kapitalgesellschaft, zu realisieren. Dazu, meine Damen und Herren, auch wenn es Sie nicht zu interessieren scheint, sind alle denkbaren Varianten auszuschöpfen und diese auch zu debattieren.

Herr Abgeordneter Gerstenberger, einen kleinen Moment mal, bis wieder Ruhe im Haus einzieht. So, ich denke, es geht jetzt.

Wir wollen mit unserem Antrag, meine Damen und Herren, diese notwendige Debatte hier und heute beginnen. Mehrere Bundesländer haben sich bereits damit befasst und es gibt eine Bundesratsinitiative aus Berlin, mehrere SPDRegierungschefs haben sich für die Vermögenssteuer ausgesprochen und nicht nur das, eine Reihe von Millionären haben sich an die Öffentlichkeit gewandt mit der Bereitschaft, eine Vermögenssteuer zu zahlen und damit deutlich gemacht, dass es eine Gerechtigkeitslücke in Deutschland gibt. Darüber hinaus gibt es Initiativen von Gewerkschaftern und zahlreichen Wissenschaftlern und Vertretern der politischen Ebene. Diese Initiativen sind in ihrer Konkretheit unterschiedlich, aber alle eint das Ziel der Wiedereinführung der Vermögenssteuer. Lassen Sie uns deshalb zu diesem Tagesordnungspunkt hier und heute die Diskussion beginnen.

(Beifall bei der PDS)

Ich eröffne die Aussprache. Als Erster hat sich der Abgeordnete Höhn, SPD-Fraktion, zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wenn wir über das Thema Wiedereinführung der Vermögenssteuer heute im Plenum reden, dann sollten wir das in aller Angemessenheit und in aller Unaufgeregtheit tun, weil das Thema es allemal wert ist, hier im Lande diskutiert zu werden. Denn man kann nicht ernsthaft Haushaltssituationen von Bundesländern beklagen und nicht gleichzeitig die Diskussion darüber führen, wie man seine Einnahmesituation als Land selbst verbessern kann. Wenn der

Satz von unserem - jetzt muss ich sagen - ehemaligen Finanzminister irgendeinen Sinn bekommen soll, also ich halte ihn nicht für besonders sinnhaftig, aber er hat in der letzten Zeit den Satz gesagt, Thüringen hätte kein Ausgabeproblem, sondern ein Einnahmeproblem. Mal ganz nebenbei, Herr Trautvetter, erklären Sie das mal einem Bürger, einem Privatmann, bei dem der Gerichtsvollzieher vor der Tür steht und der ihm sagt, also ich habe kein Ausgabeproblem, ich verdiene zu wenig, aber das nur nebenbei. Einmal unterstellt, der Satz stimmt so, dann muss man sich doch wirklich ernsthaft mit den Instrumenten auseinander setzen, die die Länder in die Lage versetzen, ihre Einnahmesituation zu verbessern. Ich sage bewusst, ob das Ding Vermögenssteuer oder sonst wie heißt, oder ob man sich mit modifizierten Erbschaftssteuern befasst, ist an dieser Stelle zweitrangig. Das Thema an sich ist ein Thema. An der Stelle möchte ich mir einmal das Recht herausnehmen, noch einmal aus dem Antrag der PDS-Fraktion zu zitieren, und wenn der Satz stimmt - ich zitiere: "Die amtierende Bundesregierung hat jedoch mit zahlreichen Entlastungen bei der Einkommens- und Unternehmensbesteuerung, der Verschiebung von der direkten zur indirekten Besteuerung und letztlich der weiteren Aussetzung der Vermögenssteuer maßgeblich dazu beigetragen, dass Einkommensstarke und Vermögende nicht mehr entsprechend ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit besteuert werden" -, dann muss man in der Tat ernsthaft über dieses Thema Vermögenssteuer reden. Wenn wir das aber tun, dann müssen wir an dieser Stelle auch etwas tiefer eindringen.

So will ich hier den Versuch unternehmen, zunächst einmal ganz kurz einen Ausflug in die Historie der Vermögenssteuer zu unternehmen. Die Vermögenssteuer als solche, als einheitliche Steuer, wurde in Deutschland schon 1922 eingeführt, damals nannte sich die Sache Reichsvermögenssteuer. Die Väter des Grundgesetzes haben 1949 dem Bund die konkurrierende Gesetzgebung für die Vermögenssteuer zugewiesen und das Aufkommen steht den Ländern zu, seitdem ist das so. In den neuen Ländern, also auch hier in Thüringen, war die Erhebung der Vermögenssteuer gemäß Einigungsvertrag bis 1998 ausgesetzt, wurde also demzufolge hier nie erhoben. Wenn wir ernsthaft über das Thema Wiedereinführung reden, dann muss man aber auch fairerweise diejenigen Argumente anführen, die zum einen das Bundesverfassungsgericht 1995 dazu veranlasst haben, die Vermögenssteuer quasi zu kassieren. Denn das Bundesverfassungsgericht hat im Juni 1995 entschieden, dass das geltende Recht - also geltendes Recht, sprich Vermögenssteuer - mit dem Gleichheitsgrundsatz unvereinbar ist.

(Zwischenruf Trautvetter, Innenminister: So ist es!)

Denn, während Sachvermögen, wie Immobilien und Grundstücke, mit einem Einheitswert aus dem Jahre 1964 bewertet wurden, errechnete sich die Steuer für sonstige Vermögen, wie Geldvermögen und Aktienvermögen, nach dem Marktwert. Genau diese Unterschiedlichkeit in der

Besteuerung hat das Gericht als verfassungswidrig beurteilt. Es hat noch einen Punkt für die Verfassungswidrigkeit angeführt. Das war die Frage, und die ist auch heute bei der neuen Diskussion nicht unentscheidend, der Bewertung der Immobilien. Die Immobilien wurden schon immer mit dem Einheitswert angesetzt. Dieser Einheitswert betrug ein Fünftel bis ein halb des Verkehrswerts. Bei Einfamilienhäusern betrug dieser Einheitswert ein Fünftel bis ein Viertel. Aber die mit dem Immobilienerwerb verbundenen Schulden wurden dagegen in voller Höhe berücksichtigt.

Wenn man noch die ganzen Freibeträge mit hineinrechnet und mit berücksichtigt, führte das im Ergebnis dazu, dass sich aus dem Besitz eines Einfamilienhauses allein keine Vermögenssteuer ergab. Das war so gewollt vom Gesetzgeber, aber das Gericht hat das wegen Ungleichbehandlung als verfassungswidrig erkannt. Nun muss man noch dazusagen - und ich möchte an der Stelle betonen, dass man den Satz bitte nicht politisch werten soll, er ist eine Feststellung -, das Gericht hat 1995 beschlossen und hatte eigentlich eine Frist bis Ende 1996 aufgegeben, nach der man die Gesetzgebung hätte ändern müssen. Die damalige Bundesregierung hat dies unterlassen, aus welchen Gründen auch immer, so dass wir heute die etwas paradoxe Situation vorfinden, dass ein Gesetz de facto zwar noch gültig ist, also die Vermögenssteuer ist de facto noch gültig, aber sie darf aufgrund des Urteils des Bundesverfassungsgerichts nicht mehr angewendet werden.

Wenn man sich die Regelungen des bis 1996 angewandten Vermögenssteuersatzes anschaut, dann kann man sagen, dass die Vermögenssteuer im Durchschnitt 1 Prozent des steuerpflichtigen Vermögens betrug. Ich will Ihnen an der Stelle die ganzen Freibeträge und die ganzen Details ersparen. Es gab eine Reihe von Freibeträgen. Für Betriebsvermögen beispielsweise lag der Freibetrag bei 500.000 DM und für natürliche Personen bei 120.000 DM pro Person in einer Familie. Also eine vierköpfige Familie hatte einen Freibetrag von rund 480.000 DM. Das heißt, die Masse der Bevölkerung ist also einer Vermögenssteuer nicht unterlegen gewesen.

Obwohl das Gericht das so ausdrücklich nicht formulierte, sind sich viele Rechtswissenschafter einig, dass die alte Vermögenssteuer heute für den Fall, man würde eine gesetzliche Regelung finden, so wie sie damals war, eben nicht wieder eingeführt werden kann. Das größte Problem ist auch heute noch, ich erwähnte es, die Bewertung des Vermögens, denn - das muss man auch wissen bei der Diskussion - wir haben schon wieder eine Klage anhängig, nämlich bei der Vermögensbewertung im Zusammenhang mit der Erbschaftssteuer. Im Prinzip ist das das gleiche Verfahren wie damals. Es sind im Prinzip die gleichen Argumente, die damals gegen die Vermögenssteuer sprachen, die heute Teile der Erbschaftssteuer in Frage stellen. Das Urteil ist noch nicht da, muss man da abwarten, was dort herauskommt.

Aber das größte Problem ist, dass man, wenn man es anwenden wollte, jedes Jahr permanent die Vermögen neu bewerten müsste. Das ist ein verwaltungsmäßiger Aufwand, den muss man in der Tat in die Relation stellen zu dem, was bei einer Vermögenssteuer - ich sage es einmal ganz salopp - hinten herauskommen würde.

Da komme ich zu der Frage des Steueraufkommens. Was können wir denn erwarten aus einer Vermögenssteuer? In den neuen Ländern, also auch hier bei uns in Thüringen, ist es natürlich schwierig, eine verlässliche Zahl oder sogar eine verlässliche Schätzung vorzulegen, weil sie ja bis dato nicht erhoben wurde. In Ihrem Antrag haben Sie, wenn ich mich recht entsinne, eine Summe um die 15 Mrd.  genannt. Ich bin zwar der Überzeugung, dass diese Summe zu hoch ist, aber ich habe gestern den Artikel im "Handelsblatt" zur Kenntnis genommen, wo das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in der Tat eine solche Summe in Aussicht stellt. Also deshalb macht es auch Sinn, ganz vernünftig darüber zu reden.