Fritz Schröter

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Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vielleicht doch noch ein paar begründende Worte zum Antrag. Wie bereits in der schriftlichen Begründung genannt, verfügt der Thüringer Landtag infolge der innerdeutschen Regelungen dieses bekannten Rotationsverfahrens über 24 Mandate im Ausschuss der Regionen Europas. Erstmals ist in dieser Legislaturperiode ein direkter Einfluss auf die europäischen Entscheidungsprozesse für den Landtag möglich geworden. In der 1. und 2. Legislaturperiode des Ausschusses der Regionen war diese Möglichkeit seitens des Freistaats Thüringen auf ein Mitglied begrenzt. Bei der Konstellation, der Minister war Mitglied des Ausschusses und sein Stellvertreter war der Staatssekretär, war der Landtag nur indirekt über seine Kontrollaufgabe gegenüber der Landesregierung betei
ligt. Diese indirekte Einflussnahme - Berichtspflicht und damit Kontrolle - wurde schon immer über die Berichterstattung der Landesregierung im Ausschuss des Landtags durch den Landtag wahrgenommen. Diese Praxis wird auch heute noch so geübt, wobei die beiden Mitglieder des AdR dann berichten.
Warum also nun diese Berichterstattung über das übliche Maß hinaus? Der Landtag hat durch Wahl aus seiner Mitte einen Vertreter in dieses Gremium direkt entsandt und hat somit nach Meinung meiner Fraktion auch einen Anspruch auf eine direkte Berichterstattung über die Arbeit und deren Ergebnisse.
Mehr als ein Jahr Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen Europas, das ist eine einzigartige Situation. Eine Region im Herzen Europas bezieht Position und resümiert und versucht Zukunft mitzugestalten.
Ein kurzer Blick zurück: Die ehemalige DDR wurde per Einigungsvertrag nach Artikel 23 des Grundgesetzes Mitglied der Europäischen Union - ein Sonderfall in Europa, für uns ein Glücksfall. Heute betrachten wir quasi als Westeuropäer die Osterweiterung. Welche Veränderung in dieser kurzen Zeit!
Doch lassen Sie mich zu Beginn einmal unsere Rechtsstellung näher beleuchten. Gemeint ist natürlich im Zusammenhang dieser Berichterstattung die Stellung im Ausschuss der Regionen Europas. Wie wir in die Lage gekommen sind, habe ich gerade gesagt. Welche innerdeutschen Regelungen es gibt, ist bereits ausgesprochen. Bleibt mir nur noch, die Bedingungen zu nennen, unter denen man ein solches Mandat erwerben kann.
Erstens: Zunächst muss man ein Mandat bereits innehaben, welches durch Wahl auf politischer Ebene liegt.
Zweitens endet dieses Mandat vor Ablauf der AdR-Legislaturperiode, so endet auch das Mandat mit einer Übergangszeit.
Drittens: Das Mitglied im AdR hat kein imperatives Mandat, ich betone dies besonders, da im Zusammenhang mit der Arbeitsweise des AdR sonst eine nicht zu bewältigende Situation entstünde. Ich komme später noch einmal darauf zurück.
Viertens: Man muss die Situation insgesamt bewerten.
Der Ausschuss der Regionen besteht aus 222 Mitgliedern, die aus noch 15 Mitgliedstaaten entsandt werden. Er hat - genau wie dieser Landtag - Fraktionen; die größten sind die EVP-Fraktion, die Fraktion der Europäischen Volksparteien und die ESP-Fraktion, die Fraktion der Europäischen Sozialdemokratischen Parteien, zu denen u.a. die SPD auch gehört. Weitere Fraktionen existieren,
müssen aber wohl in diesem Zusammenhang nicht genannt werden. Außerdem gibt es die deutsche Delegation, die genauso, wie es in anderen Staaten üblich ist, versucht, gesamtstaatliche Interessen wahrzunehmen. Wenn Sie also betrachten, welche Gremien es hier in diesem Bereich gibt, so können Sie sich sicher vorstellen, dass die Arbeit im AdR auch etwa einer Landtagstätigkeit gleichkommt, besonders auch unter der Betrachtung der Tatsache, dass es ebenso Fachkommissionen gibt, wie hier im Landtag Ausschüsse. Der Ausschuss der Regionen hat sechs solcher Fachkommissionen, in denen die Mitglieder arbeiten. Jedes deutsche Mitglied ist auch Mitglied in zwei Fachkommissionen. Das heißt ganz speziell für Thüringen, Herr Minister Gnauck ist/war Mitglied in der Fachkommission für Außenbeziehungen und in der Fachkommission für konstitutionelle Fragen und Regieren in Europa. Ich selbst bin Mitglied in den Fachkommissionen Bildung und Erziehung und Wirtschaft und Soziales. Zum zeitlichen Aufwand sei nach diesem ersten Jahr gesagt, 6-mal im Jahr Plenarsitzungen mit je 2 Tagen. 5mal waren das Fachkommissionssitzungen beider Fachkommissionen. Ich will mich nicht über die Belastungen beschweren. Ich möchte nur sagen, dass man dies nicht nebenbei erledigen kann.
Nun zur Arbeitsorganisation: Der Ausschuss der Regionen hat gegenüber der EU-Kommission - genauso wie auch andere Gremien - lediglich eine beratende Funktion. Dies könnte sich ggf. in den Erörterungen des Konvents vielleicht verändern. Die Kommission entscheidet allerdings darüber, welche Gremien sie zu ihren Dokumenten um Stellungnahme bittet. Außer der Geschäftsordnungsfestlegung wird in der Regel vorgegeben, bis wann man eine Stellungnahme zu einem Kommissionsdokument haben möchte. Daraus ergeben sich andere als im Landtag vorliegende Abläufe. Während es im Landtag eine eigene Entscheidung des Parlaments ist, wann und wie eine aus der Regierung vorgelegte Angelegenheit behandelt wird, ist im AdR in der Regel folgendes Verfahren zu verzeichnen: Überweisung, also quasi die Bitte um Stellungnahme durch die Kommission, erste Lesung in der Fachkommission bei vorheriger Festlegung des Berichterstatters im Präsidium des AdR, danach zweite Lesung in der Fachkommission und Verabschiedung der Stellungnahme. Danach wird diese Stellungnahme im Plenum behandelt. Nebenbei, wenn in einer Fachkommission eine Stellungnahme einstimmig angenommen wird, wird dann im Plenum zu dieser Stellungnahme nicht mehr diskutiert. Das ist eine Geschäftsordnungsfestlegung, über die wir vielleicht im Landtag auch nachdenken könnten.
Während der Plenarsitzung werden auch noch eine Vielzahl von Änderungsanträgen behandelt, die jedoch erst kurz vor Sitzungsbeginn vorliegen. Hier sei noch einmal auf dieses freie Mandat verwiesen. Ohne diese Möglichkeit wäre eine gerechtfertigte Arbeit nicht möglich, was nicht heißt, dass man zu vielen Themen natürlich auch
rückfragt und Sachverhalte aufklärt.
An dieser Stelle möchte ich mich ganz besonders bei den für die Arbeit im Ausschuss der Regionen zuständigen Mitarbeitern in der Thüringer Landesvertretung, besonders Frau Holeschovsky, ausdrücklich und persönlich bedanken für ihr Engagement.
Es ist gut zu wissen, dass es jemanden gibt, der zunächst die Frage stellt, was für den Freistaat Thüringen gut ist und dann erst überlegt, ob er dafür zuständig ist.
Ohne diese Dependance Thüringens in Brüssel, die Dependance der Staatskanzlei, wäre eine koordinierende Arbeit innerhalb der Landesregierung zum AdR praktisch zu allen Themen nicht möglich. Außerdem ist immer zu beachten, da wir auch gesamtdeutsche Interessen zu vertreten haben, dass Standpunkte des Bundesrates bekannt sein müssen. Eine für den Freistaat qualitativ gute Arbeit wäre sonst wohl kaum möglich.
Zum Inhalt der Arbeit des vergangenen Jahres: Einige Themenschwerpunkte seien genannt. Zusammenarbeit im erweiterten Europa, Einwanderungspolitik, die Halbzeitbewertung der Agrarpolitik, die Binnenmarktstrategie bis 2006, um nur hier einiges zu nennen. Zu bemerken ist an dieser Stelle, dass den Mitgliedern des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten des Thüringer Landtags die Arbeitsschwerpunkte des Jahres schriftlich übergeben wurden. Vielleicht weiß der eine oder andere außerhalb dieses Gremiums in den Fraktionen darüber Bescheid, wenn man darüber gesprochen hat.
Lassen Sie mich allerdings noch eine Angelegenheit besonders erwähnen und etwas näher ausführen, die besondere Bedeutung für uns hat. Es geht um die Strukturfondsförderung durch die EU. Wie jeder weiß, sind die jungen Bundesländer insgesamt Ziel-1-Fördergebiet bei der EU-Kommission. Die laufende Förderperiode geht 2005 zu Ende. Während des Förderzeitraums kommen voraussichtlich, so die Referenten das in etwa auch bestätigen in den Ländern, noch 10 Mitglieder durch die Osterweiterung hinzu. Die Ziel-1-Förderung hat zum Kriterium, dass das Bruttoinlandsprodukt der Regionen, hier in Deutschland der Bundesländer, noch unter 75 Prozent des Bruttoinlandsprodukts der EU der 15 liegt. Beim Eintritt von 10 neuen Mitgliedern mit einem sehr niedrigen Bruttoinlandsprodukt tritt aber ein statistischer Effekt ein, der den Durchschnitt des Bruttoinlandsprodukts der EU deutlich absinken lässt und u.a. auch Thüringen in der misslichen Lage sein könnte, dass es knapp in der Nähe der 75 Prozent liegt. Hier gibt es eine Thüringer Initiative, alle betreffenden Regionen zusammenzuführen und eine angemessene Übergangsregelung zu finden, die auch für alle anderen Betroffenen notwendig ist. Am 30.04.
dieses Jahres wurde von den 12 Regionen ein Positionspapier verabschiedet, welches der Kommission übergeben wurde. Dazu gab es ja heute Morgen auch in der Regierungserklärung von Dr. Vogel einige Bemerkungen. Die Reaktion des zuständigen Kommissars Barnier war öffentlich zu erkennen, er hat die Regelungsnotwendigkeit anerkannt und sie für einen langen Zeitraum als erforderlich angesehen.
Nun jedoch noch einige Bemerkungen zur Osterweiterung: Wie in allen europäischen Gremien so ist auch im AdR der Zeitpunkt gekommen, Veränderungen vorzunehmen. Mit der Unterzeichnung der Beitrittserklärung der 10 neuen Mitgliedstaaten wurde vom AdR-Präsidium festgelegt, dass nunmehr Letztere in Anlehnung an die Gepflogenheiten im Konvent auch vor der endgültigen verfassungsmäßigen Entscheidung der jeweiligen Staaten die benannten Mitglieder bereits jetzt zu den Sitzungen entsenden und diese teilnehmen können. Außer der Tatsache, dass sich die Anzahl der Sprachen erhöht, in die zu verdolmetschen ist, gibt es neuen Raumbedarf und andere Notwendigkeiten. Ich glaube, besonders allerdings die neuen Probleme werden es sein, mit denen wir uns zu befassen haben, die werden, meiner Meinung nach, zum Mittelpunkt haben den Bereich Landwirtschaft und den Bereich Grenzregionen. In diesem Bereich wird besonders die zukünftige Arbeit liegen.
Nebenbei bemerkt, die bisher nicht in Angriff genommene innere Reform der EU wird jetzt wohl kommen müssen, denn das derzeitige Recht jedes Mitgliedstaats, mindestens einen Kommissar zu stellen, hätte dann zur Folge, dass die Kommission auf 25 Mitglieder anwachsen würde. Der AdR würde eine Größe von bisher 222 dann 350 Mitgliedern haben. Das ist schon bereits so im Vertrag von Nizza festgelegt. Man muss sehen, welche Regionen von ähnlichen Problemen wie wir in Thüringen betroffen sind und muss versuchen, mit ihnen gemeinsam Lösungsansätze zu finden. Dass dies möglich ist, hat diese Initiative zum statistischen Effekt bewiesen.
Aber noch etwas anderes ist für die zukünftige Arbeit von besonderer Bedeutung. Man muss die Vertreter aus den Regionen kennen und auch selbst bekannt sein. Das setzt voraus, dass man die Sitzungen wahrnimmt, die Plenen besucht, die Fachkommissionen besucht, seine Meinung dort darlegt und die Gedanken austauscht. Meist wird dies noch außerhalb der Sitzungen fortgesetzt, denn am Rande der Tagungen sind noch andere Veranstaltungen, die man besuchen kann.
Und noch eine andere Angelegenheit sei hier genannt, weil sie von besonderer Bedeutung ist: das Berichterstattersystem im AdR. Wie auch im Landtag werden von den Fachkommissionen Berichterstatter für bestimmte Vorlagen bestimmt. Anders als im Landtag hat dieser Berichterstatter im Plenum seinen Platz im Präsidium und wird bei jedem in der Plenarsitzung zu dieser Stellungnahme vorliegenden Änderungsantrag um seine Mei
nung gefragt. Er hat ein persönlich großes Gewicht bei der Meinungsfindung. In Kenntnis dieser Tatsache hat sich Thüringen bereits um eine Berichterstattung bemüht, hat allerdings bedauerlicherweise keinen Zuschlag erhalten. Allerdings wollen wir für die Zukunft bei für den Freistaat wichtigen Themen auch diesen Versuch wieder unternehmen.
Damit komme ich zum Schluss. Wägt man ab, ob es einen sofortigen messbaren Erfolg im Vergleich zum betriebenen Aufwand gibt, so muss man sagen, nach einem Jahr ist dies noch nicht vollständig zu erzielen. Unstrittig aber ist in jedem Fall, dass man bei langfristiger und stetiger Arbeit einiges bewegen kann. Gegenseitige Kenntnis von Personen und Problemen sind von besonderer Bedeutung auf europäischer Ebene - mehr als in unseren zuweilen preußischen Denkstrukturen. Man kann nur allen, die mit europäischen Dimensionen in ihrer eigenen fachlichen Arbeit zu tun haben, empfehlen, die europäischen Institutionen zu besuchen, Gespräche zu führen und Hintergründe zu vermitteln. Das Thüringenbüro in Brüssel sollte dabei mehr in Anspruch genommen werden, diese Dienstleistungseinrichtung steht uns ja zur Verfügung.
Meine Damen und Herren, das Haus Europa bekommt einen Erweiterungsbau. Machen wir etwas daraus, damit es dann auch nach unseren Vorstellungen eine Heimstatt sein kann. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es ist etwas schwierig an der Stelle der Redner jetzt noch einmal neue Dinge hervorzuholen. Ich will auch nicht wiederholen, was Richtiges gesagt worden ist. Ich möchte mich zunächst einmal in dem ersten Teil auf den Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 3/2823 beschränken.
Der Punkt III beschreibt die Stellung der Regionen in der Europäischen Union. Hierzu seien mir noch einige Ausführungen erlaubt.
Der Thüringer Landtag wünscht in diesem Part eine Stärkung des Ausschusses der Regionen. Bisher - so ist vielleicht dem einen oder anderen nicht bekannt - gibt es eine reine Beratungsfunktion in diesem Gebiet. Das heißt, dass die Kommission zur Stellungnahme auffordert oder auch der Ausschuss der Regionen in sich selbst initiativ wird und auch Stellungnahmen abgeben kann. Auf diesem Bereich liegt die Tätigkeit des Ausschusses der Regionen. Die Zukunft soll darin bestehen, dass eine Erweiterung dieses Arbeitsbereichs stattfinden soll, z.B. in der Anhörungspflicht des Ausschusses der Regionen durch die Kommission und auch in der genannten Rechenschaft über die Einarbeitung der Stellungnahmen in die Entscheidungen der Kommission. Es soll ein Fragerecht entstehen und eben auch die Berichterstattungspflicht. Dies geht damit einher und das ist mit dem Punkt 2 und 3 in III zu sehen -, dass natürlich die innere Reform der Europäischen Union stattfinden muss. Richtigerweise wurde gesagt, dass - einmal für wenige formuliert, zum anderen aber jetzt von einem Gremium von 15 Mitgliedern praktiziert -, Entscheidungsmechanismen vorhanden sind, die so in Zukunft nicht mehr tragen werden. Es ist ein Beispiel zu sagen, vielleicht ein Problem, wenn eine zukünftige Union vielleicht 25 Kommissare haben müsste, um das einmal auf die Kommission zu beziehen. Innere Reformen sind notwendig, um den Aufgaben der Zukunft standhalten zu können.
Wenn nun aber eine Kompetenzerhöhung - und das ist ohne Zweifel wohl der Fall in diesem Ausschuss der Regionen - stattfinden soll, geht das auch mit der Repräsentanz einher, die in diesem Ausschuss der Regionen vorhanden ist. Die derzeitige Situation, eine Zusammensetzung von Personen aus den Regionen Europas, insgesamt 222 Mitglieder aus 15 Mitgliedstaaten. Die innere Homogenität dieses Gremiums ist zurzeit nicht sehr groß. Es ist die minimale Forderung, um eine solche Mitgliedschaft zu erwerben, dass man eine gewählte Funktion ausüben muss, um dort Mitglied zu sein. Allerdings ist diese demokratische Legitimation sehr unterschiedlich und Kollege Botz ist darauf eingegangen. Es ist natürlich eine andere Sache, wenn ein Mitglied einer Landesregierung oder nationalen Regierung an derselben Stelle sitzt, als wenn ein Mitglied eines Stadtparlaments oder ein Bürgermeister dort in dem Ausschuss vertreten ist. Eine Homogenität zu erhöhen, hieße, eine gleiche oder ähnliche Eingangshürde für dieses Gremium zu finden. Das ist eben ein Teil der inneren Reform, die man für die Zukunft sehen muss.
Einher geht das natürlich, wenn die Entscheidungsbefugnisse größer werden, mit der besseren Repräsentanz der Einzelbevölkerung, daher die Forderung: Wenn man mehr Kompetenz haben will, so muss man auch einen größeren Bezug zu den Bevölkerungszahlen der einzelnen Mitgliedstaaten herstellen, vielleicht auch der Regionen, je nachdem, wie das einmal sein muss, aber die Bezüge auf die Bevölkerungsgröße sollten durchaus eingearbeitet werden.
4. Teil in diesem Punkt III ist die spezielle Situation der Regionen mit Gesetzgebungskompetenz. Man muss sich eigentlich klar machen, dass diese Vertreter in Körperschaften befindlich sind, die Gesetze für Länder oder für ganze Nationen produzieren. Wenn man dann bedenkt, dass aber diese Region selbst, die Gesetze erlässt, nicht in der Lage ist, vor dem Europäischen Gerichtshof selbst zu klagen, muss man danebenstellen, dass jeder Bürger, der z.B. wirtschaftlich tätig ist, also ein Unternehmen als Selbständiger führt, ein solches Klagerecht hat, aber eine gesetzgebende Kammer hat dies nicht. Das muss für die Zukunft verändert werden. Deshalb eben die Forderung zum Klagerecht der gesetzgebungsbefugten Regionen vor dem Europäischen Gerichtshof.
2. Teil soll ein wenig auch die Tätigkeit des Thüringer Landtags in diesem Zusammenhang sein. Dieses hohe Haus hat mich beauftragt, ein Mandat in diesem Ausschuss der Regionen wahrzunehmen. Zusammen mit Minister Gnauck teile ich mich in diese Aufgabe. Wir arbeiten auf diesem Gebiet - das kann man durchaus sagen - gut zusammen und unterstützen uns. Es ist in diesem Jahr erst geschehen, dass die Mitgliedschaft im Ausschuss der Regionen durch das rotierende Verfahren in Deutschland für zwei Mitglieder in Thüringen möglich geworden ist. Es gibt erste Erfahrungen. Immerhin kann man sagen, dass durch diese Besetzung mit zwei Mitgliedschaften die Möglichkeit besteht, auch im Rahmen der nationalen Delegation von den sechs bestehenden Fachkommissionen in Brüs
sel vier Mitgliedschaften zu besitzen und das will ja auch heißen, dass man dort an eben mehr als der Hälfte der möglichen Stellen eigene Ideen und eigene Standpunkte einbringen kann. Das möchte ich noch einmal besonders unterstreichen, denn die Möglichkeit, eigene Standpunkte darzulegen, auch in anderen Regionen Europas Verständnis für die eigene Situation zu erzeugen, eigene Anträge zu stellen und gegebenenfalls - und das ist auch schon möglich gewesen -, dafür Mehrheiten in einem solchen Gremium zu finden, ist eine große Aufgabe, der man sich stellen muss und soll. Ich will das gerne tun und kündige in diesem Sinne an, dass ich, wenn etwa ein Jahr der Tätigkeit in diesem Ausschuss der Regionen vergangen ist, hier in diesem hohen Hause gerne einmal eine größere Berichterstattung zu der Tätigkeit und zu den durchsetzbaren Standpunkten
im Ausschuss der Regionen für Thüringen geben möchte.
Zum Antrag der PDS-Fraktion: Sicherlich soll man in solchen Dingen nicht sehr über Verfahren streiten. Aber, ich muss den Ball schon einmal zurückgeben, der hier gespielt worden ist. Wir haben als Grundlage unserer heutigen Beratung die Drucksache 3/2823, die vom 06.11.2002 stammt. Man möge bitte bedenken, dass die Drucksache, die heute von der PDS-Fraktion vorliegt, vom heutigen Tag stammt. Das sind also glatte 14 Tage für dieses eine Blatt Papier, wenn ich das so nennen darf, um es zu erarbeiten und hier einzubringen.
Zweiter Punkt: Die Systematik des Antrags sollte einmal ins Licht gerückt werden, die darin besteht, dass man bei Streichungen oder bei inhaltlichen Änderungen nur die Stelle angibt, an der sie vorgenommen werden. Es wird also der Inhalt nicht erläutert, sondern die Stellen werden benannt. Wenn man Ergänzungen vornehmen will, so würden die in Neufassungen von ganzen Artikeln vorgenommen, indem also vielleicht drei oder vier Zeilen von dem Gesamttext nur neu sind. Der Rest ist bekannter Text. Man könnte also mutmaßen, dass es dem Leser etwas erschwert werden soll, den Inhalt des Antrags tatsächlich zu verstehen. Ich will zusammenfassen, weil schon so vieles dazu gesagt wurde, der Antrag zielt darauf ab, im Grunde die Subsidiarität aus diesem Vertragswerk zu streichen. Ich kann das nicht verstehen. Besonders nicht, Frau Sedlacik, Sie sind ja Bürgermeisterin und wenn dann so eine Entscheidung auf der niedrigsten Ebene in einer gut qualifizierten Form stattfinden soll, dann ist das doch eigentlich völlig im Gegensatz zu dem Standpunkt, den Sie sonst beziehen müssten.
Zweiter Teil des Inhalts, der zusammengefasst so heißen könnte: Es lebe der Zentralismus. Denn alle Teile, die betroffen sind, heißen, auch wenn man es nachliest, Streichung und Ergänzung herbeizieht, dass man einen Zentralstaat in Europa will und das ist eigentlich das, worüber Konsens besteht, was wir nicht wollen. Das ist auch der Grund dafür - und das hat Herr Kollege Bergemann erläutert -, warum dieser Änderungsantrag von unserer Fraktion nicht zugelassen worden ist. Interessanterweise, und ich muss noch einmal auf diesen Punkt eingehen, wird in Nummer 3 Ihres Antrags die Streichung der nationalen Identität verlangt. Sie haben das begründet und sich beinahe in die Nähe von etwaigen nationalsozialistischen Tendenzen begeben. Ich meine, bedenken Sie bitte, dass im Konvent auch Ihr Vertreter zugestimmt hat, also im Konsens gesagt hat, dass diese nationale Identität erhalten bleiben soll. Es ist für mich unverständlich, dass jetzt zu diesem Zeitpunkt dieser Antrag so gestellt wird.
Letzte Bemerkung zum Antrag: Sie haben in Punkt 5 formuliert "die offene Koordination". Sie meinen sicherlich damit die Methode der offenen Koordinierung. Ich kann mir das so vorstellen. Nur die Methode der offenen Koordinierung ist ein festgelegter Begriff. Das ist kein frei gewähltes Wort, sondern ein festgelegter Begriff, der Inhalt hat und der auch ein Verfahren zum Inhalt hat. Ich muss sagen, wenn man so formuliert, dann hat das zur Folge, dass eine ganze Reihe von Entscheidungsprozessen genau in die zentrale Richtung gehen, nämlich, dass durch diese offene Koordinierung eine ganze Reihe von Entscheidungen weggehen von nationaler Ebene und weggehen von regionaler Ebene. Das, so meinen wir - sicherlich sogar in Übereinstimmung -, sollte eigentlich nicht der Fall sein. Am Ende würde ja sogar eine Körperschaft, wie dieses hohe Haus davon betroffen sein können. Ich denke, die Anträge sind in ausreichender Form erläutert worden. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte zunächst einmal eine Vorbemerkung zum Antrag in Drucksache 3/2689 machen:
1. Der Zeitpunkt 04.09. für die Antragstellung ist mindestens verwunderlich, denn wenn wir bedenken, dass wir bereits am 23.08. in diesem hohen Hause zum selben Thema gesprochen haben, ist das wohl etwas nachgelegt.
2. Ich weise noch einmal auf den Termin hin, den der Innenminister in seiner Berichterstattung gerade gegeben hat. Am 21.08. gab es die Weisung zur Bildung der Schadenskommission für staatliche Hilfen. Das ist der Zeitpunkt, zu dem die Landesregierung den Landkreis aufgefordert hat, diese Schadenskommission, über deren Geldverteilung wir heute diskutiert haben, zu gründen. Der Antragstermin liegt einige Tage danach.
Zur Begründung des Antrags: Ich muss es einmal ehrlich sagen, wenn es Unsicherheiten gibt, hätte man diese gewiss schneller ausräumen können, denn es gibt heute Telefone, Dienst-Pkw und persönliche Gesprächsmöglichkeiten. Wenn es also bei der Verhandlung der Probleme Unsicherheiten gibt, kann man sich mindestens auch einmal bei dem zuständigen Minister melden. Bedenken Sie bitte die Daten 21.08. bis 04.09.; bis zu Ihrem Antrag sind allein schon 14 Tage und bis heute sogar 3 Wochen vergangen, um diese ganze Sache im Raum zu halten.
Zur mündlichen Begründung des Antrags: Der Beginn Ihrer Einführung, Herr Schemmel, ist, glaube ich, an Überheblichkeit nicht zu übertreffen. Das war wohl eines Ihrer Glanzstücke in diesem Zusammenhang. Der erwartete Bericht und die positive Einstellung dazu sind für meine Begriffe dann etwas fragwürdig zu betrachten, wenn es die Ehrlichkeit betrifft.
Punkt 3 - die Zeitabläufe: Das Schadensereignis ist am 12.08. gewesen. Das ist korrekt. Meine Damen und Herren, bitte bedenken Sie, am 15.08. war der OVZ zu entnehmen, dass der Landrat am 14.08. die Bildung einer Schadenskommission für staatliche Hilfen angekündigt habe.
Ja, der Landrat kündigt dies in der Zeitung an.
Außerdem ist zum selben Zeitpunkt das Sonderprogramm des Bundes veröffentlicht worden.
Am 16.08. kündigt die EU-Kommission noch an, dass die Umschichtungen ihrer Mittel zu Gunsten der Hochwassergeschädigten erfolgen sollen. Am 23.08. wendet sich der Landrat mit einem Schreiben an die Kreistagsfraktionen zur Bildung einer Kommission zur Spendenverteilung im Landkreis. Frau Sojka hat dazu einiges gesagt. Die Mitglieder sollten bis zum 28.08. benannt werden und die erste Sitzung war am 30.08. Nun muss ich aber fragen, was mit der Aufforderung des Innenministeriums geworden ist, das am 21.08. das Schadensereignis anerkannt worden und die Aufforderung ergangen ist, die Schadenskommission für staatliche Hilfen zu bilden. Hat man vor lauter Geld verteilen - wie bereits gesagt worden ist 1,3 Mio.    liche Büroarbeit vergessen?
Das sieht aber so aus.
Am 10.09., das heißt nach 18 Tagen, mahnt Minister Gnauck, wie der Zeitung zu entnehmen war, die Bildung der Kommission an. Nach meiner Kenntnis tagt sie nun endlich zum ersten Mal, nachdem sie eingewiesen ist, am 16.09.
Meine Damen und Herren, das ist eigentlich in der zeitlichen Reihenfolge das Problem, das wir hier zu behandeln haben. Die schnelle Hilfe für die Kommune wäre meiner Meinung nach eher möglich gewesen, wenn man den Aufforderungen nachgekommen wäre.
Punkt 4 - Berichterstattung der Landesregierung: Ich glaube, Ergänzungen sind dazu nicht notwendig, der Bericht war umfassend. Er beinhaltete mehr Aussagen als eigentlich gefragt worden ist. Zur Aussprache, Frau Sojka, möchte ich sagen: Sie hätten einen Teil Ihres Beitrags streichen müssen, wenn Sie den Ausführungen des Ministers zugehört hätten, denn das war noch Schnee von gestern.
Fazit an die Antragsteller: Meine sehr verehrten Damen und Herren der SPD-Fraktion, dieser Antrag ist wie ein Bumerang, man muss aufpassen, dass er einem nicht um die Ohren fliegt. Im Übrigen, bevor man eine Frage stellt, sollte man wenigstens alle möglichen Antworten bedenken. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, an dieser Stelle der Rednerliste ist es wohl besser, dass man einige Wiederholungen weglässt, die man sonst an anderer Stelle gesagt hätte. Trotzdem zur Situation in der Pleiße-Aue, um einmal das Bild zu vervollständigen und zu verdeutlichen: Auf einer Länge von etwa 15 km fließt die Pleiße in dem Bereich, wo sie über die Ufer getreten ist, normalerweise mit Pegelstän
den zwischen 40 cm und 60 cm, an dem bewussten Tag mit 3,67 m in der Stadt Gößnitz, was zur Überflutung der Stadt beigetragen hat. Die Breite des Flusses beträgt normalerweise 6 bis 8 Meter. In dem besagten Ort Treben, wovon auch heute schon die Rede war, war der Fluss an dem Tag 800 Meter breit. Das verdeutlicht etwa das Bild und auch die genannten Zahlen: 920 Haushalte und Kommunen sind betroffen, aber auch Betriebe und Einrichtungen, über die in der Zukunft auch zu reden ist, das soll noch einmal verdeutlicht werden. Ich bedanke mich bei allen, die geholfen haben und auch noch helfen, besonders auch bei den Freiwilligen, aber auch - und das möchte ich hinzufügen zu allem, was schon gesagt wurde - bei den Arbeitgebern, die ermöglichen, dass diese freiwilligen Helfer überhaupt ihre Tätigkeit ausführen können.
Der Landkreis Altenburger Land hat durch die Aufnahme in die Bundesliste der Hochwasserschäden eine Beachtung gefunden. Durch diese Aktivität gehen Mittel in den Landkreis, das muss man nochmals unterstreichen, 1,5 Mio.        *'   Landeshaushalt sicherlich getroffen hätten. Eine hervorragende Leistung, eine Entlastung des Haushalts und damit auch eine schnelle Hilfe, die möglich ist. In zeitlicher Reihenfolge haben Herr Minister Dr. Sklenar, unser Fraktionsvorsitzender Herr Althaus und der Ministerpräsident Dr. Bernhard Vogel auch das Altenburger Land besucht und auch bei Opfern des Hochwassers Halt gemacht. Das hat eine gute Stimmung verbreitet und die Leute wissen, dass ihnen auch durch die Regierung besonders Unterstützung gegeben wird. Den Betroffenen helfen, das ist das Schnellste, was erforderlich ist, und trotzdem will ich hinzufügen, die Erfahrungen aus dieser Katastrophe müssen gründlich ausgewertet werden von Wetterwarnungen bis zukünftigen und baulichen Maßnahmen. Es darf dort keine Schnellschüsse geben, aber die Auswertung muss bald erfolgen. Denn wenn nicht in den nächsten zwei Wochen einmal aufgeschrieben ist, welche Pegelstände zu welchen Überflutungen geführt haben, wird das Ganze für die Zukunft vergessen.
Noch eine Bemerkung zu Herrn Schemmel, weil der Richtigstellung halber dies erforderlich ist: Herr Schemmel, ich kann mir schon vorstellen, dass das wehtut, wenn der Landrat des Landkreises auf Anfrage in der Pressekonferenz zunächst gesagt hat, wir machen keinen Aktionismus und haben deshalb kein Spendenkonto aufgerufen. Wenn das dann andere schneller tun und man zieht nach, kann man dem...
Ich bitte, ich lasse mich gerne kritisieren, wenn mit einer Hilfe der Leute die ganze Sache einhergeht. Die verwaltungstechnischen Dinge, liebe Frau Dr. Klaubert, die
werden wir schon noch klären.
Ich stelle die Hilfe der Leute vor das Rechtsproblem, das muss ich ehrlich sagen. Vielen Dank.
Auswirkungen der so genannten Experimentierklausel der neuen Zivilprozessordnung.
Zum 1. Januar 2002 ist die vom Bundesjustizministerium initiierte Reform des Zivilprozessrechts in Kraft getreten.
Danach soll es den Ländern aufgrund der so genannten Experimentierklausel freistehen, sämtliche Berufungsverfahren bei den Oberlandesgerichten zu konzentrieren. Nach Ansicht der Bundesjustizministerin soll dies eine spürbare Entlastung der Gerichte mit sich bringen. Gerade für die neuen Länder dürften jedoch die Nachteile dieser Reform erheblich sein.
Ich frage die Landesregierung:
1. Beabsichtigt die Landesregierung von der im Rahmen des Zivilprozessreformgesetzes eingeführten so genannten Experimentierklausel Gebrauch zu machen und die Zuständigkeit für Berufungsverfahren beim Oberlandesgericht Jena zu konzentrieren?
2. Wenn nein, aus welchen Gründen wird davon Abstand genommen?
3. Welche Auswirkung hätte die Einführung einer solchen Zuständigkeitskonzentration für Prozessbeteiligte wie Parteien, Rechtsanwälte, Zeugen und Sachverständige?
4. Haben andere Länder von der so genannten Experimentierklausel Gebrauch gemacht bzw. liegen Erkenntnisse darüber vor, dass andere Länder noch davon Gebrauch machen werden?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, zu Beginn zwei Bemerkungen zu Herrn Lippmann: Tatsache ist, dass Ihr eingängliches Lob, von dem Sie sprachen, faktisch ohne Widerspruch geblieben ist. Das kann jeder für sich bemerken, was das heißt. Das ist also der Standpunkt zur Aufzählung, die Herr Koeppen für die Landesregierung hier vorgetragen hat.
Das ist der erste Satz. Der zweite: Wenn wir über Bankbürgschaften reden, müssen wir aber genauso gut über Erfüllungsbürgschaft reden, denn das sind zwei zusammengehörige Dinge, dass beide Partner des Vertrags auch tatsächlich den Vertrag ableisten können. Also, beides müsste besprochen werden. Zurück zur Berichterstattung. Der Bericht hat die rechtliche Situation und den Stand der Verhandlungen, die es auf Bundesebene und mit dem Freistaat Sachsen gibt, hier dargestellt. Lassen Sie mich vielleicht ein paar praktische Aspekte dazufügen, wie die Situation, die ja besonders im Bauwesen eine andere ist als bei anderen Handwerkerleistungen, doch zu verstehen ist. Wir haben bisher das Problem, beim Immobilienrecht einen Eigentumsvorbehalt nicht durchsetzen zu können. Das ist der eigentliche Knackpunkt, das funktioniert nicht, weil alles, was mit der Immobilie verbunden ist, am Ende für den, der die Leistung erbracht hat und noch nicht bezahlt worden ist, verloren sein könnte, wenn man rein rechtlich vorgeht. Insofern halte ich das, was den Eigentumsvorbehalt betrifft und was Herr Koeppen gesagt hat, für besonders wichtig in der ganzen Sache. Bei der öffentlichen Hand,
die ihre Aufträge nach der VOB und VOL vergibt, ist diese ganze Angelegenheit der Leistungserbringung und Bezahlung relativ unproblematisch, Einzelfälle schlagen da mal aus der Norm, aber in aller Regel funktioniert das. Schwieriger wird das beim privaten Auftraggeber, wo vielleicht bei kleinen Aufträgen, darüber müssen wir auch reden, nur mündliche Absprachen bestehen, wo kein schriftlicher Auftrag vorliegt, wo vielleicht keine Mengen oder Qualitäten ausgehandelt worden sind und wo vielleicht auch keine Leistungszeiträume festgelegt worden sind, wie diese Dinge vielleicht im Vorfeld möglicherweise durch die Pflicht, in einen Vertrag hineinzugehen, der schriftlich fixiert ist, anders geregelt werden können. Die besondere Schwierigkeit besteht - und darin sind wir uns wohl alle einig -, wenn Subunternehmer an größeren Aufträgen beteiligt sind und wenn Abnahmen aufgrund von vielleicht vorliegenden Leistungsmängeln verweigert werden. Dann entsteht der große Streit, der da heißt: Ist dieser Einbehalt der unbezahlten Rechnungssumme gerechtfertigt oder nicht? Die Schwierigkeit, dann eine Lösung zu finden, liegt vor allen Dingen darin, dass die Gerichte bemüht werden, was sich über Jahre hinzieht und dass in der Zwischenzeit vielleicht die ohnehin dünne Finanzdecke der Betriebe erschöpft sein könnte. Dort muss eine andere Regelung getroffen werden, eine schnellere Regelung, da sind wir uns alle einig und gerade im Vorfeld der Leistungserbringung, was die Vertragsabschlüsse betrifft, sehe ich einige Regelungsmöglichkeiten: Menge, Qualität, Leistungszeit, auch Zahlungsplan, auch Sanktionen bei Nichteinhaltung durch beide Seiten des Vertrags sollten eine wesentliche Rolle spielen. Im Übrigen sollte man die Forderungen, die die Handwerkerkammer an den parlamentarischen Abenden und an den Handwerkstag gestellt hat, bei der weiteren Bearbeitung bedenken. Vielen Dank.
In aller Kürze, Herr Ramelow, zu Ihren Bemerkungen noch: Es gibt in der Frage keine handwerksrechtliche Regelung, die aufzugreifen wäre und es ist auch keine wirtschaftsrechtliche Angelegenheit. Es ist eine zivilrechtliche Angelegenheit und die ist eindeutig
nur im Justizbereich zu behandeln. Das geht nur so. Es betrifft das BGB und es betrifft das HGB. In diesen Bereichen liegen eigentlich die Punkte. Deshalb bin ich schon der Meinung, im Gegensatz zu Ihnen, das Berichtsersuchen als erfüllt zu betrachten. Sie können ja im Wirtschaftsausschuss über § 74 Abs. 2 der Geschäftsordnung einen Selbstbefassungsantrag stellen, wenn Sie darüber reden wollen. Aber bitte, es muss ja fachlich richtig sein, was wir zuordnen und da liegt es eindeutig im Bereich der Justiz.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, der § 77 Abs. 4 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags regelt die Form und den Inhalt der Ausschussberichterstattung. Da die Gesamtproblematik sich über einen längeren Zeitraum erstreckte und eine größere Anzahl von Dokumenten umfasst, lassen Sie mich bitte zunächst die vorhandenen Dokumente in der chronologischen Reihenfolge ihrer Entstehung im ersten Teil meiner Berichterstattung nennen.
Erstens gibt es die zurzeit gültige Geschäftsordnung aus der 121. Sitzung des 1. Thüringer Landtags, letztmalig insgesamt veröffentlicht in der Drucksache 3/2 vom 01.10.1999 und zuletzt geändert durch den Beschluss des Landtags auf der Grundlage der Drucksache 3/29, der in der Drucksache 3/36 vom 14.10.1999 bekannt gegeben worden ist. Das ist das zweite Dokument, diese Bekanntgabe. Drittens liegen der Antrag der SPD-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung in Drucksache 3/927 vom 01.09.2000 vor, der Antrag der CDU-Fraktion zur Änderung der Geschäftsordnung in Drucksache 3/1294 vom 18.01.2001, zum Fünften die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1556 vom 03.05.2001 zum Antrag der SPD-Fraktion und sechstens die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1557 vom 09.05.2001 zum Antrag der CDU-Fraktion. Von der Betrachtung der Berichterstattung sind ausgeschlossen, da sie nach der abschließenden Beratung in der Sitzung des Ausschusses am 09.05.2001 in den Geschäftsgang des Landtags gegeben wurden, der Antrag der Fraktionen der PDS und SPD zur Änderung der Geschäftsordnung in der Drucksache 3/1563 vom 10. Mai d.J. als selbständiger Antrag und der Antrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/1581 vom 16. Mai d.J. als Änderungsantrag zur Beschlussempfehlung in Drucksache 3/1557. Ich weise besonders auf diese Drucksache hin, weil die darin dargestellte Meinung Diskussionsgegenstand im Justizausschuss war, die damit öffentlich gemacht wird.
Zweiter Teil - zum zeitlichen Verlauf: Nachdem die SPDFraktion ihren Antrag vom 01.09.2000 durch Mehrheitsbeschluss wiederholt nicht auf der Tagesordnung der Plenarsitzungen platzieren konnte, kam man im Ältestenrat, den ich hier als mitberatenden Ausschuss gemäß § 77 der Geschäftsordnung betrachten möchte, überein, dass sich die Präsidentin und die parlamentarischen Geschäftsführer über das weitere Vorgehen zur Vorbereitung der Änderung der Geschäftsordnung verständigen. Dies ist in einer Beratung am 11.10.2000 geschehen. Es sollten bis Anfang 2001 Vorschläge der Fraktionen erarbeitet werden und es wurde eine Zusammenarbeit in einer Arbeitsgruppe vereinbart, die jedoch nicht zustande gekommen ist. Eine Sammlung von Erfahrungen mit der seit 1994 nahezu unveränderten Geschäftsordnung, die sich zu einer Änderung der Geschäftsordnung in einer Novelle anbot, lag seit Anfang Dezember 2000 von der Landtagsverwaltung vor. Die Auflistung umfasste mehr als 30 Einzelän
derungen. Nach § 55 Abs. 3 der Geschäftsordnung hätte der seit September 2000 vorliegende Antrag der SPD-Fraktion grundsätzlich spätestens in der sechsten Plenarsitzungswoche nach Einreichung vom Plenum behandelt werden müssen. Dem kam die Aufnahme in die Tagesordnung der Sitzung des Landtags vom 25.01.2001 zuvor, in der auch der Antrag der CDU-Fraktion vom 18.01. behandelt und beide Anträge gemeinsam an den Justizausschuss überwiesen wurden. Dort wurden die Anträge am 01.03.2001, am 03.03.2001 der SPD-Antrag abschließend und am 09.03.2001 der CDU-Antrag abschließend beraten.
Zum dritten Teil - Beratungsverlauf: Nachdem der Justizausschuss von den beiden vorliegenden Drucksachen gemäß § 76 Abs. 2 der Geschäftsordnung den Antrag der CDU-Fraktion zum Verhandlungsgegenstand mehrheitlich erklärt hatte, lag ein Änderungsantrag der PDSFraktion zu diesem Antrag vor. Er war inhaltsgleich mit dem heute vorliegenden Antrag in der Drucksache 3/1581. Der Ausschuss beschloss mehrheitlich, eine Synopse zu den Konsens- und Dissenspunkten erstellen zu lassen, die alle Änderungsvorschläge zum Inhalt haben sollte. Dies ist geschehen und sie ist nachfolgend als Grundlage der Einzelabstimmungen benutzt worden. Die mehrheitliche Meinung ist in den Beschlussempfehlungen - Drucksachen 3/1556 und 3/1557 - zusammengefasst dargestellt.
Vierter Teil - wesentliche Ansichten und Stellungnahmen der Minderheiten: An dieser Stelle kann ich mich kurz fassen und auf die anfangs genannte Drucksache 3/1581 verweisen. In ihr sind die im Ausschuss nicht mehrheitsfähigen Punkte im Wesentlichen dargestellt.
Fünfter und letzter Teil - Beschlussempfehlung: Der Justizausschuss empfiehlt mehrheitlich, den Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/927 abzulehnen. Das betrifft den Tagesordnungspunkt 6 a. Er empfiehlt mehrheitlich, den Antrag der CDU-Fraktion in Drucksache 3/1294 mit den in der Beschlussempfehlung 3/1557 genannten Änderungen anzunehmen. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Nitzpon, eine Frage: Erinnern Sie sich noch daran, dass es auch von Seiten der CDU-Fraktion innerhalb der Ausschussberatung Änderungen zum eigenen ursprünglichen Papier gegeben hat?
Na also.
Herr Dr. Pidde, Sie haben davon gesprochen, dass es unterschiedliche Informationsflüsse geben würde. Ihren Ausführungen war dann zu entnehmen, dass Sie damit wohl das Fragerecht für verschiedene Fraktionen noch verschieden handhaben möchten?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit der Charta der Grundrechte hat es im Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/559 den Anfang genommen. Wir haben in einer sehr langen und auch einer ausgiebigen Debatte gemäß den Daten, die Sie in der Drucksache 3/1015 vorfinden, über die Problematik im Ausschuss gesprochen. Der Ausschuss sah sich in der Lage, das Parlament noch einmal mit der Problematik zu befassen, denn wir sind der Meinung gewesen, dass es eine große Entscheidung ist mit der Charta, die vor uns steht, und aus diesem Grund wird die Landesregierung noch einmal gebeten zu berichten. Zum Zweiten begrüßt der Landtag, wenn Sie der Beschlussempfehlung folgen wollen, dass fortlaufend über dieses Thema "Konvent" und "Charta" berichtet worden ist und insbesondere der Gedanke des Subsidiaritätsprinzips eingebaut werden konnte. Außerdem, so meint der Ausschuss, solle der Landtag in seine Überlegungen einbeziehen, dass das Modell eines Konvents geeignet ist, europäische Reformprojekte transparent und bürgernah durchzusetzen. Wir bitten um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst zwei Reflektionen. Herr Dr. Hahnemann, im Antrag und auch in der Drucksache 3/1015 wird nur an einer Stelle davon gesprochen, dass es begrüßt wird also wir begrüßen es und haben es auch im Ausschuss begrüßt. Sie erinnern sich bestimmt daran, dass wir fortlaufend informiert worden sind, nicht immer auf Nachfrage der Parlamentarier, sondern auch aus eigenem Antrieb der Regierung. Daher waren wir der Meinung, wir sollten das durchaus begrüßen. Soweit zu diesem Punkt.
Und zum Zweiten, Herr Dr. Schuchardt, ich möchte zu zwei Dingen in Ihrer Rede vielleicht doch noch einen Satz sagen. Zum Ersten: Der Konvent hat nicht das Mandat gehabt, eine Vertragsänderung zu formulieren. Der Konvent hatte den Auftrag, die Charta zu formulieren. Dem ist er in einer sehr guten Form nachgekommen. Alles, was darüber hinaus geht, muss in einer weiteren Regierungskonferenz zunächst entschieden werden. Ich möchte das noch einmal klarstellen. Und zum Zweiten: Was die Grundrechte, die Sie formuliert haben, auf Arbeit und Wohnen etc. betrifft, muss man doch noch mal deutlich sagen, dass Grundrechte, wenn sie denn als solche formuliert werden, individuell einklagbare Rechte wären. Und das ist eigentlich eine Angelegenheit, die so nicht geht, auch in Zukunft nicht geht. Wir haben in der Verfassungsdiskussion diese, genau diese Problematik auch gehabt. In dem Zusammenhang verweise ich auf die Staatszielbestimmung als dem eigentlich zutreffenden Fakt.
Doch nun noch einmal aus der Sicht der CDU-Fraktion zunächst eine kleine Vorbemerkung, die in Erinnerung rufen soll, dass wir ja jetzt erst zehn Jahre Mitglied der Europäischen Union sind, wir als Freistaat Thüringen über die Bundesrepublik Deutschland, ein relativ kleiner Zeitraum. Und wir sollten uns durchaus in Erinnerung rufen, dass viele der Entscheidungen, die heute getroffen werden, ihre Ursache und ihren Ursprung in Zeiten haben, die längst vor unserem Beitrittsdatum liegen. Insofern ist es ja gut, dass sich das Parlament zum heutigen Tag einmal mit dieser Problematik ausgiebig befasst. Denn auch zu diesem Zeitpunkt werden Entscheidungen getroffen, die weit in die Zukunft wirken.
Doch noch weiter nachfolgend ein paar Gedanken, die mit dem Antrag direkt in Verbindung stehen: Zunächst, es gibt einen Zusammenhang dieses Tagesordnungspunkts in der Plenardebatte mit der vorangegangenen, nämlich die institutionellen Reformen. Beides zum gleichen Zeitpunkt ist die Lösung der Probleme für die Zukunft. Das eine wird ohne das andere überhaupt nicht funktionieren. Und insofern, wenn wir bedenken, die römischen Verträge und der damalige Zustand, der in den Verträgen beschrieben worden ist, mit der Entwicklung bis zum heutigen Tag verdeutlicht eigentlich, dass die Charta einen gewissen Schlussstrich unter eine Entwicklung innerhalb der Europäischen Union gesetzt hat. Das ist auch ein Punkt, der in die Zukunft weist, weil die Charta ja über diesen Zeitpunkt weit hinausreichen wird und meiner und unserer Meinung nach die Grundlage auch für die Erweiterung der Europäischen Union an sich bildet.
Zum Zweiten: Die Staaten unterschiedlichster Staatsformen haben bei der Erarbeitung der Charta in diesem Konvent zusammengearbeitet. Man soll daran erinnern, dass dies geschehen ist, ohne eine eigene Geschäftsordnung und ohne Abstimmungsmechanismen zu beschreiben. Trotzdem ist man zu einem allgemein anerkannten Ergebnis gekommen. Ich halte das für eine enorme Leistung und will noch einmal sagen, auch unsere Mitwirkung über den Minister der Staatskanzlei, über Herrn Gnauck, für alle deutschen Länder wie auch für unsere eigenen Interessen soll dabei bedacht sein.
Zum Dritten - das geht etwas in die Richtung, was Herr Dr. Schuchardt schon gesagt hat: Wir müssen uns darüber im Klaren sein, dass die Charta, wenn sie auch nur per Akklamation und nicht per Abstimmung angenommen wird, so doch ein Dokument in der Zukunft sein wird, auf das sich zum Beispiel die Spruchpraxis des Europäischen Gerichtshofs beziehen wird. Das kann man zum heutigen Tag schon erkennen und wir sollen es auch in unserer Erinnerung haben. Ich will aber noch mal deutlich sagen, sie besitzt keinen Verfassungsrang und insofern ist sie auch nicht so zu betrachten.
Vierter Punkt und der ist ganz aktuell: Die Charta ist die Basis für ein friedliches Zusammenleben der Völker Europas. Ich will es einmal bei diesem Satz belassen und dies besonders vor dem Hintergrund der aktuellen Lage im Nahen Osten auch so stehen lassen. Vielen Dank.
Ja, Herr Ramelow, eine Frage an Sie: Sind Sie nicht mit mir einer Meinung, dass alle Fragen beantwortet worden sind, nur dass die Antworten Ihnen nicht gefallen haben?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Justizausschuss hat sich mit dem Gesetzentwurf in seiner 6. Sitzung am 23. März und in seiner 7. Sitzung am 11. Mai diesen Jahres befasst. Es lagen Änderungsanträge zum Gesetzentwurf vor, einmal der Änderungsantrag, dass die fachlichen Berater nicht im Gesetzestext verankert werden sollen, sondern dafür die von der Fraktion benannten Mitarbeiter, die eingetragen sein müssen, und auch ständige Stellvertreter, die auch zu benennen sind. Dieser Antrag fand eine Mehrheit. Es wurde auch ein Antrag gestellt, ob ein oder zwei Mitarbeiter teilnehmen sollen. Die Meinung des Ausschusses ging dann zurück auf einen Mitarbeiter, der jeweils an der Sitzung teilnehmen kann. Eine Vergrößerung des Personenkreises fand keine Mehrheit. Die Beschlussempfehlung zum Gesetzentwurf liegt Ihnen in der genannten Drucksache 3/661 vor. Der Justizausschuss empfiehlt die Annahme des Gesetzentwurfs unter Beachtung der Beschlussempfehlung. Vielen Dank.
Sehr verehrte Damen und Herren, Frau Präsidentin, die CDU-Fraktion hat den Antrag "Charta der Grundrechte der Europäischen Union" auf die Tagesordnung gesetzt, weil sie der Auffassung ist, dass seit geraumer Zeit eine Diskussion über dieses weit reichende Papier stattfindet. Wir sind der Meinung, wir müssen uns auch im Landtag mit diesem Thema befassen, denn die Tragweite der Entscheidungen, die dort fallen werden, ist von enormer Bedeutung auch für den Freistaat Thüringen wie für alle anderen Staaten und für alle anderen Bundesländer der Bundesrepublik Deutschland.
Unter dem Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Herzog wird dieses Papier erarbeitet und wir haben dankenswerterweise einen Vertreter in dieser Arbeitsgruppe auf europäischer Ebene. Herr Minister Gnauck hat dort eine führende Funktion, was die Vertretung der deutschen Länder betrifft. Insofern wünschen wir also, dass der Stand hier zur Kenntnis gegeben wird und dass sich das Parlament an dieser Diskussion um die Charta der Grundrechte beteiligen kann.
Zweitens: Es gibt einen Entschließungsantrag der CDUFraktion zu eben diesem Antrag. Wir halten es für besonders wichtig, dass formuliert wird und auch mit einem Beschluss versehen wird, das Subsidiaritätsprinzip in diese Beratung der Charta aufzunehmen. Wir sind der Meinung, dass Entscheidungen auf der niedrigsten Ebene getroffen werden müssen, um bürgernah zu sein. Um diesem Grundsatz folgen zu können, haben wir diesen Entschließungsantrag gestellt. Vielen Dank.