Protokoll der Sitzung vom 22.11.2002

Da komme ich zu der Frage des Steueraufkommens. Was können wir denn erwarten aus einer Vermögenssteuer? In den neuen Ländern, also auch hier bei uns in Thüringen, ist es natürlich schwierig, eine verlässliche Zahl oder sogar eine verlässliche Schätzung vorzulegen, weil sie ja bis dato nicht erhoben wurde. In Ihrem Antrag haben Sie, wenn ich mich recht entsinne, eine Summe um die 15 Mrd.  genannt. Ich bin zwar der Überzeugung, dass diese Summe zu hoch ist, aber ich habe gestern den Artikel im "Handelsblatt" zur Kenntnis genommen, wo das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung in der Tat eine solche Summe in Aussicht stellt. Also deshalb macht es auch Sinn, ganz vernünftig darüber zu reden.

Es war auch interessant zu lesen in diesem gestrigen Artikel, dass die Vermögensbesteuerung in Deutschland für den Fall der Wiedereinführung - und man nimmt einen Durchschnittssatz von einem Prozent an - noch deutlich unter dem Vermögenssteueransatz der meisten anderen europäischen Länder und sogar der USA liegen würde. Das heißt, die Wissenschaftler haben die Frage der Steuerflucht, was ja in diesem Zusammenhang immer wieder auch diskutiert worden ist, etwas relativiert. Diese Gefahr ist nicht gebannt, das ist ganz deutlich. Das muss man offen und ehrlich sagen. Aber sie ist insofern relativiert, dass es nur ganz wenige Länder gibt, wo es niedrigere Vermögenssteuersätze gibt.

Zum Aufkommen wollte ich noch einen Satz sagen. Beim Aufkommen muss man natürlich auch noch wissen und berücksichtigen, dass bei der alten Vermögenssteuer - nach meinen Informationen 60 Prozent, die Frau Ministerin sagte gestern, glaube ich, in einem anderen Zusammenhang 58 Prozent, aber darüber wollen wir uns nicht streiten etwa 60 Prozent des ursprünglich damaligen Vermögenssteueraufkommens aus der Veranlagung der betrieblichen Vermögen kam.

Nun muss ich Ihnen ehrlich sagen, macht es ja nun, weiß Gott, keinen Sinn, wenn eine Regierung eine Unternehmenssteuerreform auflegt - wie erfolgreich auch immer, das ist eine ganz interessante Frage, aber sie ist da - und ich dann sozusagen von hinten durch die Brust wieder eine Vermögenssteuer auflege. Das heißt, man muss auch darüber diskutieren - ich lasse das bewusst offen -, ob man überhaupt die betrieblichen Vermögen und wenn in welcher Weise und welcher Höhe man sie mit veranlagt.

Wenn man das alles berücksichtigt, relativiert sich das Aufkommen der Vermögenssteuer für Gesamtdeutschland und demzufolge heruntergebrochen auf Thüringen. Um Ihnen einmal einen anschaulichen Vergleich zu bieten, was

man eventuell erwarten könnte. Aber wie gesagt, das ist eine vorsichtige Schätzung von uns. Wenn man davon ausgeht, dass die Erbschaftssteuer von ihrer steuerpolitischen Anlage ähnlich angelegt ist, dann muss man wissen, dass auf Thüringen bei der Erbschaftssteuer im Jahre 2001 gerade einmal 0,175 Prozent des Gesamterbschaftssteueraufkommens entfallen ist. Nun kann man hergehen und kann rechnen. Ich bin auf eine Zahl so zwischen 7 und 10 Mio.  mögenssteuer eventuell bei Wiedereinführung für Thüringen gekommen. Aber, Frau Ministerin, über die Zahlen wollen wir uns jetzt wirklich nicht streiten, weil das keinen Sinn macht. Aber ich möchte einfach ein Gefühl dafür entwickeln, über welche Summen wir hier reden.

Die Frage, die sich nun stellt: Was kann man eigentlich tun, wenn man sich dazu entschlösse, eine solche Steuer einzuführen? Wie kann das funktionieren? Aus meiner Sicht gibt es drei mögliche Varianten.

Variante Eins: Der Bund macht von seiner Gesetzgebungskompetenz Gebrauch - das hat er bisher aber immer ausgeschlossen - und legt einen Gesetzentwurf vor zur verfassungskonformen Änderung des Vermögenssteuergesetzes. Da es sich um ein zwangsläufigerweise zustimmungspflichtiges Gesetz handelt, muss ich jetzt, glaube ich, nicht nähere Ausführungen über die Chancen im Bundesrat machen. Ich glaube, es liegt auch nicht im Sinne des Bundesgesetzgebers, von sich aus eine solche Steuer einzuführen.

Variante Zwei, auch nicht ausgeschlossen: Die SPD-regierten Länder beispielsweise ergreifen im Bundesrat eine Initiative für eine verfassungskonforme Novellierung des Steuergesetzes. Aber auch hier steht die Frage der Mehrheitsverhältnisse im Bundesrat derzeit im Wege.

Variante Drei - das ist die wahrscheinlichste und darüber sollte man ernsthaft auch in diesem Rahmen diskutieren: Der Bund schlägt in diesem Fall ein Gesetz zur Abschaffung des bestehenden Vermögenssteuergesetzes als Bundesgesetz vor. Das ist übrigens das, was das Bundesverfassungsgericht 1995 eigentlich wollte. Dies hätte, gehe ich einmal davon aus, sogar eine Chance im Bundesrat. Mit Annahme dieses Gesetzes auf den Verzicht der Vermögenssteuer bundesseitig hätten die Gesetzgebungskompetenz für die Vermögenssteuer ganz automatisch die Länder. Diese könnten nun eigenständig befinden, ob es in ihrem Land eine Vermögenssteuer geben soll, in welcher Höhe, mit welcher Veranlagung, wer veranlagt - völlig autark in der Entscheidung. Ich habe ja den Begriff gerade von CDU-Seite recht oft gehört, Stichwort Steuerwettbewerb, der käme sozusagen in Gang. Ob man das will, ist eine ganz andere Frage. Ich stelle das nur in den Raum. Das wäre eine Folge davon. Es könnten, wie soll ich sagen, die etwas, ich will nicht sagen reich oder arm, mehr bemittelten Bundesländer z.B. auf die Steuer verzichten, was aber die etwas minder bemittelten Länder möglicherweise nicht tun würden, egal welcher Couleur. Das muss man ganz ausdrücklich sagen.

Das ist an dieser Stelle auch wichtig.

Meine Damen und Herren, zum Fazit: Ich sage auf der einen Seite, die Wiedereinführung einer Vermögenssteuer auf Länderebene ist rein abstrakt gesehen rechtlich und theoretisch möglich, Punkt 1. Sie ist auch in der Bevölkerung, und das müssen wir zur Kenntnis nehmen, ein Thema, das durchaus auf Widerhall stößt.

(Zwischenruf Abg. Vopel, CDU: Weil keiner weiß, was gemeint ist.)

Deswegen, Frau Kollegin Vopel, gebe ich mir hier auch solche Mühe, das zu erklären. Sie haben sicher festgestellt, dass das ein Thema ist, das nicht ganz ohne ist. Dann muss man abwägen, auf welche Weise man das tut, ob man das in die Verantwortung der einzelnen Bundesländer gibt und wie diese Verantwortung durch die einzelnen Bundesländer ausgefüllt wird. Nun sage ich auch offen und ehrlich hier an dieser Stelle, dass die politische Debatte über dieses Thema auch in meiner Partei und auch in meiner Fraktion noch längst nicht abgeschlossen ist. Es ist ein Thema, das uns immer wieder beschäftigt, mit allem Für und Wider der Argumente, die ich hier versucht habe zu umreißen. Aber eines möchte ich auch an dieser Stelle sagen. Selbst wenn das Aufkommen nur 7 oder 10 oder 6 Mio. $.  $.       % spielsweise in Thüringen im Bereich der Bildung schon ein Stück weiterhelfen würde. Das muss man auch fairerweise sagen. Weil der von mir angesprochene Erkenntnisprozess auch bei uns noch nicht abgeschlossen ist, haben wir uns in der Fraktion entschlossen, einen Alternativantrag zum Antrag der PDS zu stellen, der der Landesregierung aufgibt, uns zunächst einmal die Grundlage dafür zu liefern, auf der wir in Thüringen eine solche Steuer möglicherweise erheben könnten. Dann müssen wir darüber diskutieren, ob das Sinn macht für Thüringen. Deshalb unser Alternativantrag mit der Aufforderung an die Landesregierung, dieses Thema nicht von vornherein in Bausch und Bogen zu verdammen. Wie gesagt, ich komme auf meine Eingangsformulierung zurück. Wenn wir ein Einnahmeproblem haben, müssen wir uns auch der Einnahmeseite verstärkt widmen. Deshalb noch einmal die Bitte und die Aufforderung zur Zustimmung zum Alternativantrag der SPD-Fraktion. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat der Abgeordnete Mohring, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das Bundesverfassungsgericht hat 1995 entschieden, dass das damals geltende Vermögenssteuerrecht mit dem Gleichheitsgrundsatz nicht vereinbar ist. Es hat richtig entschieden und trotzdem holt zu dem Thema unter dem großen Schlagwort

Gerechtigkeit einmal SPD und einmal PDS, das ist ganz im Wechsel, die Wunderwaffe Vermögenssteuer oder manchmal nur eine Vermögensabgabe aus dem Waffenschrank des Klassenkampfs. Eine schöne einfache Welt - den Reichen soll genommen werden, den Armen wird gegeben. Wir meinen aber, dass diese Robin Hood-Philosophie im Zeitalter von Globalisierung freier Kapitalmärkte und hoch komplizierter Gesellschaftsstrukturen nicht so einfach zu realisieren ist wie im Antrag der PDS nachzulesen oder wie man vielleicht auch, den Worten von Uwe Höhn folgend, meinen möge.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, die Vermögensdebatte ist eine reine Symboldebatte. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen im Deutschen Bundestag haben das mit ihren Parteien schwelende und immer wieder zum Ausbruch kommende Thema Vermögenssteuer für diese neue Legislaturperiode des Bundestages zwar nicht selbst aufgegriffen, aber sie haben den SPDregierten Ländern den Auftrag gegeben, diese Debatte anzuführen. Unter dem Deckmantel hehrer Ziele, wie der Verbesserung der Bildung, soll nach den Vorstellungen des Ministerpräsidenten Niedersachsens, Herrn Gabriel, oder seiner Amtskollegen in Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz, die Vermögenssteuerdebatte wiederbelebt werden. Wohl wissend, dass ihnen der Beifall seitens der Gewerkschaften und der Beifall seitens der PDS natürlich an dieser Stelle sicher ist. In "Der Welt" von heute ist nachzulesen, dass NRW eine Gesetzesinitiative zur Vermögenssteuer ankündigt. So sagt der neue NRW-Ministerpräsident, Peer Steinbrück, in seiner Regierungserklärung u.a., dass es demnach einen Steuersatz zwischen 0,75 und 1 Prozent geben solle und er erwartet einen hohen einstelligen Milliardenbetrag in den Länderkassen. Er sagt weiter, jetzt kommt das ganz Entscheidende, zu versteuern wären nach diesen Vorstellungen Privat- wie auch Betriebsvermögen. Das heißt, entgegen dem, was die PDS in ihrem Antrag so ursprünglich formuliert hat und was auch die SPD mit ihren Prüfungsauftrag als Alternativantrag gern haben möchte, nämlich, dass eben nicht nur die vermögenden, angeblich nichtsnutzigen Millionäre betroffen wären, sondern auch Personengesellschaften, das heißt auch der Mittelstand. Wir meinen genau an dieser Stelle, dass allein diese Tatsache, die zu weiteren Steuererhöhungen und mithin zu Steuererhöhung Nr. 49 in dieser Legislaturperiode führen würde, genau der falsche Weg ist. Es zeigt auch die Symbolik, so wie wir es gestern schon zur Aktuellen Stunde formuliert haben, nämlich dass in diesem Land und in dieser neuen Bundesregierung nicht mehr darüber nachgedacht wird, wie kann man möglicherweise die Staatsquote verringern und wie kann man die Belastung der Bürger verringern, sondern dass weiter darüber nachgedacht wird, wie können wir weitere Steuererhöhungen vornehmen. Und die Vermögenssteuer ist genau die Fortsetzung der Debatte zum rotgrünen Koalitionsvertrag.

Meine Damen und Herren, die Argumente zu einer eigenständigen Vermögenssteuer sind hinlänglich bekannt. Eine auch nur annähernd zeitnahe und ausgewogene Erfassung

des Vermögens ist so gut wie unmöglich. Falsche Wertrelationen, so wie angenommen wird, welche ansehnlichen Einnahmen denn in der Landeskasse zu erwarten seien, führen zu einer verzerrten Abgabenbelastung. Der sachliche Grund, der zur Abschaffung oder, genauer gesagt, zur weiteren Nichterhebung der Vermögenssteuer geführt hat, ist völlig in den Hintergrund getreten und ich möchte deshalb kurz noch einmal auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur Vermögensbesteuerung vom 22.06.1995 eingehen. Dort hat das Bundesverfassungsgericht eindeutig gesagt, dass eine Vermögenssteuer mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist. Das Bundesverfassungsgericht stellte fest, dass das Vermögenssteuergesetz in der Fassung des Jahres 1990 mit dem verfassungsrechtlich verankerten Gleichheitsgrundsatz in Artikel 3 des Grundgesetzes insofern unvereinbar war als der einheitswertgebundene Grundbesitz, dessen Bewertung der tatsächlichen Wertentwicklung seit 1964 bzw. 1974 nicht mehr angepasst worden war und das mit den Gegenwartswerten erfasste Vermögen, also Kapitalvermögen, bei der Vermögenssteuer mit jeweils denselben Steuersätzen belastet wurde. Die Einheitswerte für Grundvermögen wichen erheblich von deren realen Werten ab. Damit waren Steuerzahler, die ihr Vermögen, z.B. ihre Sparguthaben, in Wertpapiere angelegt hatten, ungleich stärker belastet als Eigentümer von Grundstücken. Soweit das Bundesverfassungsgericht.

Es hat zudem herausgestellt, und das möchte ich noch einmal besonders hervorheben, dass eine Vermögenssteuer zu den übrigen Steuern auf den Ertrag nur hinzutreten darf, soweit die steuerliche Gesamtbelastung in die Nähe einer hälftigen zwischen privater und öffentlicher Hand verbleibt. Es hat dies mit einem dort festgesetzten Halbteilungsgrundsatz definiert. Hiernach besteht unter Bedingung des gegenwärtigen Steuerrechts, nachdem das Vermögen bereits durch Steuern auf das Einkommen und den Ertrag erheblich vorbelastet ist, bei einer weiter gehenden Besteuerung von Verfassungs wegen kein wirksamer Spielraum mehr. Deswegen hat das Bundesverfassungsgericht 1995 die Aufhebung der Vermögenssteuer in seiner Entscheidung am Ende veranlasst. Der Steuersatz ist bei dem aktuell geltenden Spitzensteuersatz bei der Einkommenssteuer von 48,5 Prozent immer noch sehr hoch und liegt schon sehr nahe an der mit dem Halbteilungsgrundsatz vom Bundesverfassungsgericht aufgegebenen Grenze von 50 Prozent.

Wir meinen, meine Damen und Herren, dass deshalb eine weitere oder Wiedereinführung der Vermögenssteuer zu einer zusätzlichen Steuerbelastung führen würde. Aber selbst, wenn man all diese Argumente des Bundesverfassungsgerichts außer Acht lassen würde, muss man wissen, dass mit dem Wegfall der Vermögenssteuer zum 1. Januar 1997 der Wegfall nicht entschädigungslos für die öffentlichen Haushalte erfolgte. Vielmehr wurden durch den Wegfall der Vermögenssteuer durch verschiedene Erhöhungen bei der Erbschafts- und bei der Schenkungssteuer und auch bei der Grunderwerbssteuer durch eine Anhe

bung des Steuersatzes von 2,0 auf 3,5 v.H. weitere belastende Maßnahmen in anderen Steuergesetzen finanziert. Das heißt übersetzt: Wenn man einer Wiederbelebung der Vermögenssteuer folgen würde, führt das zu einer weiteren Mehrbelastung in dem Einkommen der Leute, weil nämlich niemand - weder SPD noch PDS - gleichzeitig mit vorschlägt, in der Grunderwerbssteuer wieder auf den alten Steuersatz von 2 v.H. zurückzugehen, und auch niemand vorschlägt, alle die Steuererhöhungen, die mit der Novelle zum 1. Januar 1997 verbunden waren, ebenfalls rückgängig zu machen. Allein aus diesem Grund können wir einer Wiedereinführung der Vermögenssteuer nicht zustimmen. Dazu kommt, dass das Steueraufkommen, wie im Antrag unterstellt, von mehr als 10 Mrd.  auf einer nicht hinreichend quantitativ zuverlässigen Aussage beruht, sondern lediglich auf einer Schätzung, bei der offensichtlich der Wunsch Vater des Gedanken ist. Zudem setzt die Wiedereinführung der Vermögenssteuer die flächendeckende Bewertung des Grundbesitzes, also von rund 30 Mio. Grundstücken voraus. Die daraus allein resultierenden Personal- und Verwaltungskosten sowie die Kosten für die Veranlagung, Prüfung und Erhebung der Vermögenssteuer und die dem Vernehmen nach neuen Freibeträge von 1 Mio.     /  bung bei der PDS im Antrag ebenfalls unberücksichtigt.

Bei der Vermögenssteuer liegen diese traditionell bei einem Drittel des Bruttoaufkommens. Aufgrund der Vermögenssituation in den jungen Ländern ist davon auszugehen, dass ein Vermögenssteueraufkommen nur sehr gering ausfallen wird. Dazu kommt, Uwe Höhn hat es selbst in seiner Argumentation für seinen Alternativantrag beschrieben, dass in den jungen Ländern eine Vermögenssteuer nie erhoben wurde und deshalb konkrete Aussagen, welches Steueraufkommen tatsächlich in die Landeskasse Thüringens fließen sollte, völlig offen bleiben. Deshalb ist eine Vermögenssteuer nach unserer Meinung auch nicht mehr erforderlich. Vermögen wird nämlich bereits im Rahmen der Erbschafts- und im Rahmen der Schenkungssteuer besteuert. Einmal ganz davon abgesehen, dass Vermögen aus bereits versteuertem Einkommen gebildet wird. Genau hier liegt nämlich eine sehr wichtige Grenze, die jeder immer dann prüfen muss, wenn er meint, neue Steuern erheben zu müssen. Weil Sie nämlich vergessen, dass in der ganzen Kette von Belastungen, von Steuerquoten und Abgabenlasten, die den Bürgern schon zugemutet sind, genau zu demjenigen, der sich dann am Ende der ganzen Abgaben- und Steuerlastquote immer noch Vermögen anspart, dann der Staat kommt und meint, noch einmal zugreifen zu müssen und noch mit einer weiteren Steuer das abzuschöpfen, was am Ende der Abschöpfungskette übrig geblieben ist und gespart wurde.

Wir meinen deshalb, dass ein Verzicht auf die Erhebung einer weiteren Vermögenssteuer zur Steuervereinfachung führt. Deshalb wollen wir an dieser Stelle noch mal den Ruf erneuern, lieber eine tief greifende Steuerrechtsreform durchzuführen, die zu einer Steuervereinfachung führt und nicht einfach den Weg zu gehen, mit einer weiteren Steuer

last die öffentlichen Haushalte sanieren zu wollen.

Eine Vermögenssteuer wäre im Übrigen wie jede andere Steuererhöhung Gift für die Konjunktur. 85 Prozent der Betriebe in Deutschland sind Personenunternehmen, also Unternehmen, die für den Erfolg oder Misserfolg ihres wirtschaftlichen Handelns mit ihrem Privatvermögen eintreten. Mittel, die für höhere Steuern, also auch für eine Vermögenssteuer ausgegeben werden, stehen genau weiteren Investitionen in die Schaffung von Arbeitsplätzen entgegen und führen eben nicht zu dem, was Rotgrün im Koalitionsvertrag vereinbart hat und meint erreichen zu wollen, zu einem wirtschaftlichen Aufschwung oder gar zur Schaffung von weiteren Arbeitsplätzen. Vielmehr wird durch die Erhebung einer Vermögenssteuer auch bei Personengesellschaften die wirtschaftliche Entwicklung abgewürgt. Es ist deshalb ein Irrglaube anzunehmen, dass die Hochverdienenden unangemessen wenig Steuern zahlen würden. Die meistverdienenden 10 Prozent vermögender Bürger tragen mehr als 50 Prozent zum Aufkommen an Einkommenssteuern bei. Diese beachtliche Zahl ergibt sich aus der Zahl der Antwort der Bundesregierung auf die Große Anfrage der Abgeordneten der PDS im Deutschen Bundestag zur Verteilung und Verteilungswirkung der Steuern und Abgaben.

Die CDU-Fraktion wendet sich deshalb gegen jede weitere Steuererhöhung und lehnt daher die Wiedereinführung der Vermögenssteuer ab. Sie ist steuer- und wirtschaftspolitisch verfehlt und verfassungsrechtlich mit Blick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1995 sehr problematisch. Nichts anderes ist hier am Ende auch der untaugliche Versuch, nach den missglückten Steuerrechtsänderungen in der vergangenen Legislaturperiode des Bundestags zur so genannten Unternehmenssteuerreform mit weiteren Steuerungerechtigkeiten zu versuchen, politischen Handlungsspielraum zurückzugewinnen. Wir meinen, worauf es am Ende ankommt, ist, Vermögen erstens im Land zu halten und zweitens, das Vermögen, was am Ende der Steuerbelastungskette tatsächlich übrig ist, für dieses Land und für diesen Freistaat zu binden. Nur so ist es möglich wirtschaftlichen Aufschwung zu garantieren und auch die Leute, die Vermögen haben, zu animieren, hier in diesem Land und vor allen Dingen hier in diesem Freistaat Arbeitsplätze zu schaffen und auch Arbeitsplätze zu sichern. Deshalb werden wir sowohl den Antrag der PDS als auch den Antrag der SPD hinsichtlich ihres Alternativantrags ablehnen. Nicht zuletzt deshalb, weil natürlich Pierre Steinbrück mit seiner Initiative angekündigt hat, dass die SPD plant, im Frühjahr eine umfassende Novelle zur Vermögensrechtsänderung zur Besteuerung vorzulegen. Nichts anderes soll nämlich letztlich mit dem SPD-Antrag hier gemacht werden, dass wir diese Gesetzesinitiative bis zum Februar begleiten sollen, damit dann die SPD auf Bundesebene erneut die Keule der Vermögenssteuer rausholt. Das wollen wir nicht mitmachen und es soll am Ende nicht heißen, dass Thüringen das Land ist, was unionsgeführt ist und die Debatte zur Vermögensbesteuerung offen lässt. Wir lehnen diese

Steuer jetzt, wir lehnen sie auch im nächsten Frühjahr ab. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Das Wort hat jetzt der Abgeordnete Huster, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich habe den Vorträgen meiner beiden Vorredner sehr aufmerksam zugehört. Ich finde, Herr Mohring, Sie haben eine entscheidende Frage nicht beantwortet, ob die CDUFraktion der Auffassung ist, dass es in diesem Land bei dem derzeitigen Vermögen ausreichend Steuergerechtigkeit gibt oder nicht.

(Beifall bei der PDS)

(Zwischenruf Abg. von der Krone, CDU: Sie hören nicht zu.)

Ihre Aussage seit Wochen hier im Hause, auch von der Ministerin und vom Ex-Minister vertreten, ist, dass die Diskussion über eine Wiedereinführung der Vermögenssteuer in die allgemeine Steuererhöhungsdebatte einführt. Damit wird suggeriert, es würde die kleinen Leute treffen und das ist hier nicht der Fall. Es geht hier auch um ein Stück weit Steuergerechtigkeit in Deutschland, meine Damen und Herren.

(Unruhe bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Neidbesteuerung!)

Also, Herr Althaus, wenn Sie hier von Neidbesteuerung reden, weiß ich nicht, ob Sie das qualifiziert oder nicht.

(Zwischenruf Abg. Althaus, CDU: Ja, sicher!)

Ich finde, das qualifiziert Ihren Zwischenruf nicht. Hier geht es nicht um Neidbesteuerung, sondern es geht hier um wirklich große Vermögen und ich werde das in meiner Rede auch ausreichend begründen. Jetzt sind Sie mal nicht so besorgt. Jetzt sind Sie mal bitte still, weil ich jetzt rede.

(Beifall bei der PDS)

Ich komme auf einen Satz, den Herr Höhn angesprochen hat. Thüringen hat ein Einnahmeproblem, das war einer der bedeutendsten Sätze unseres Ex-Finanzministers aus der Vergangenheit und ich kann mir nicht vorstellen, dass die Ministerin das anders sieht. Das Problem zu erkennen ist die eine Sache, die Lösung des Problems ist die andere Seite der Medaille. Die Lösung, Herr Mohring,

die Sie im Moment anbieten, ist das Warten auf bessere Zeiten.

(Unruhe bei der CDU)

Das Warten auf bessere Zeiten ist im übertragenen Sinne nichts anderes als eine Finanzpolitik der ruhigen Hand, meine Damen und Herren. Ich finde

(Zwischenruf Abg. Mohring, CDU: Nein, weil da keine Steuererhöhung vorliegt.)

- ja, da erinnern Sie mich dran -, das ist angesichts der Jammerei, die Sie in Richtung Rotgrün, Richtung Berlin betreiben, ungeheuerlich.

(Beifall bei der PDS )

Keiner sagt, dass die Vermögenssteuer das Nonplusultra ist. Keiner sagt, dass die Vermögenssteuer nur im Ansatz geeignet ist, alle Finanzprobleme der öffentlichen Haushalte zu lösen. Aber sie ist ein Denkansatz, ein Handlungsansatz. Wer die ganze Zeit über die Schlagzeilen jammert, aber nicht im Ansatz bereit ist, überhaupt Wege zu prüfen, der ist unglaubwürdig, meine Damen und Herren.