Das Land ist Eigentümer einer Vielzahl von Grundstücken und insofern Adressat von Kommunalabgabenbescheiden. Andererseits genehmigt das Land über die Rechtsaufsichtsbehörden die kommunalen Satzungen, die den Bescheidungen zugrunde liegen. Deshalb müsste man davon ausgehen, dass das Land gegen Kommunalabgabenbescheide keine Rechtsmittel einlegt, weil die Rechtsaufsichtsbehörde die kommunalen Satzungen genehmigt bzw. würdigt, also den Kommunen rechtsstaatliches Handeln im Kommunalabgabenrecht bescheinigt.
1. In wie vielen Fällen hat das Land als Grundstückseigentümer im Zeitraum 2000 bis 2002 Widersprüche gegen Kommunalabgabenbescheide eingelegt?
3. Wie viele der unter Frage 1 benannten Widersprüche wurden zwischenzeitlich abschließend bearbeitet?
4. Inwieweit können diese Widersprüche durch Landesbehörden selbst bearbeitet werden, ist doch das Land selbst Widerspruchsführer?
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, Frau Abgeordnete Sedlacik, bevor ich zu Ihren konkreten Fragen Stellung nehme, gestatten Sie mir eine grundsätzliche Ausführung.
Die Dienststellen des Freistaats werden in unterschiedlicher Funktion tätig. So erfüllen sie, die Kommalaufsichtbehörden, die öffentliche Aufgabe wie z.B. Genehmigung von Abgabensatzungen. Die Dienststellen vertreten aber auch die Eigentümerfunktion und sind so Adressat von Abgabenbescheiden. Die Dienststellen haben hier dieselben Rechte und Pflichten wie jeder andere Grundstückseigentümer auch. Sie können gegen die Bescheide Rechtsmitel einlegen. Für einen fehlerhaften Bescheid müssen diese Rechtsmittel auch im Interesse des Steuerzahlers einge
legt werden. Mit der Genehmigung der Satzung wird die Rechtmäßigkeit der Satzung bescheinigt. Ein an den Freistaat als Grundstückseigentümer ergangener Abgabenbescheid kann jedoch unabhängig von der Rechtmäßigkeit der durch die Kommunalaufsichtsbehörden genehmigten Abgabensatzung rechtswidrig sein. Widersprüche gegen Abgabenbescheide werden in den seltensten Fällen auf vermeintliche Satzungsmängel gestützt. In der Regel wird ein Widerspruch mit einer fehlerhaften Anwendung oder Auslegung der Satzung begründet. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Sedlacik wie folgt:
Frage 1: Die Dienststellen des Freistaats haben als Vertreter des Grundstückseigentümers im gefragten Zeitraum insgesamt 704 Widersprüche gegen Kommunalabgabenbescheide eingelegt. Davon wurden 555 Widersprüche im Jahr 2000 eingelegt, 88 im Jahr 2001, 71 bis zum 31. Oktober 2002.
Frage 2: Überwiegend wurden Widersprüche vorsorglich zur Fristwahrung eingelegt, da eine rechtliche Prüfung sowie die Prüfung der für einen Bemessungsbeitrag angemessenen Faktoren innerhalb der Widerspruchsfrist nicht abschließend erfolgen konnte. Sofern die Prüfung die Rechtmäßigkeit der Bescheide ergeben hat, wurden die Widersprüche zurückgenommen. In weiteren Fällen wurden Widersprüche eingelegt, wenn der Freistaat nicht Eigentümer des betreffenden Grundstücks war, eine falsche Bemessungsgrundlage aus dem Bescheid ersichtlich war, der Bescheid rechnerisch unrichtig war, z.B. falsche Grundstücksgrößen. Nur in Ausnahmefällen wurden Widersprüche mit der Begründung der Fehlerhaftigkeit der zugrunde liegenden Satzung oder wegen Verstößen gegen das Kommunalabgabengesetz eingelegt.
Frage 3: Von 704 Widersprüchen wurden 553 abschließend bearbeitet. Davon wurden 441 Widersprüche aus dem Jahr 2000, 67 aus dem Jahr 2001 und 45 aus dem Jahr 2002 abschließend bearbeitet.
Frage 4: Wie eingangs ausgeführt, beruht diese Situation darauf, dass der Freistaat als Grundstückseigentümer fiskalisch tätig wird. Im Übrigen ist nicht zwingend, dass die Landesbehörden über Widersprüche gegen kommunale Abgabenbescheide entscheiden. Jeder Widerspruch ist zunächst der Ausgangsbehörde, also der kommunalen Behörde, die die Bescheide erlassen hat, zur Prüfung vorzulegen. Hilft diese dem Widerspruch ab, ist das Widerspruchsverfahren beendet. Nur wenn keine vollständige Abhilfe erfolgt, wird der Widerspruch der Aufsichtsbehörde zur Entscheidung vorgelegt.
Nur eine Nachfrage: Von den 553 abschließend Beschiedenen, wie viele sind davon gemäß der Antragstellung positiv beschieden worden?
Wir kommen zur letzten Mündlichen Anfrage für heute, eine Frage der Frau Abgeordneten Pelke in Drucksache 3/2859. Bitte schön, Frau Abgeordnete.
Am 21. September 2001 fasste der Landesjugendhilfeausschuss den Beschluss, die Landesjugendbildungsstätte Ohrdruf zum 31. Dezember 2001 zu schließen. Das Thüringer Ministerium für Soziales, Familie und Gesundheit folgte dieser Empfehlung nicht, sondern schrieb die Einrichtung zum Betrieb durch freie Träger der Jugendhilfe aus. Anlässlich der Erörterung des Haushaltsplanentwurfs 2003/2004 im Haushalts- und Finanzausschuss stellte sich heraus, dass die Ausschreibung offenbar noch ohne Erfolg ist. Dennoch sind für den weiteren Betrieb der Einrichtung beträchtliche Landesmittel in den Haushaltsjahren 2003 und 2004 vorgesehen.
1. Wie schätzt die Landesregierung über die wenigen Angaben innerhalb des Landesjugendförderplans hinaus die inhaltliche Arbeit des früheren Betreibers ein?
2. Welche Inhalte sollen für welche Zielgruppen trotz des oben genannten Beschlusses des Landesjugendhilfeausschusses und der aktuellen Haushaltssituation in der Jugendbildungsstätte Ohrdruf zukünftig realisiert werden und warum sind diese nicht von den anderen im Landesjugendförderplan verankerten Bildungsstätten leistbar?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Frau Abgeordneten Pelke wie folgt:
Zu Frage 1: In den zurückliegenden Jahren hat sich die Jugendbildungsstätte schwerpunktmäßig der Thematik der deutsch-deutschen Jugendbegegnungen gewidmet und regelmäßig Seminare dazu in der Jugendbildungsstätte Ohrdruf durchgeführt. Die Landesregierung schätzt diese Arbeit auch und gerade 12 Jahre nach der Wende als wichtig und sinnvoll ein. Eine vor kurzem veröffentlichte Umfrage hat ergeben, dass 50 Prozent der Bürger aus den alten Ländern seit der Wende noch nicht die neuen Länder besucht haben und dass die besondere Situation hier ihnen nur aus den Medien bekannt ist. Für den deutschen Einigungsprozess halte ich es für notwendig, alle Chancen zu nutzen, dass sich gerade junge Leute so oft wie möglich begegnen und miteinander reden.
Zu Fragen 2 und 3: Die Ausschreibung der Trägerschaft der Jugendbildungsstätte Ohrdruf erfolgte im Dezember 2001 im Thüringer Staatsanzeiger, im Bundesanzeiger und in der Fachzeitschrift Jugendhilfe. Im Ausschreibungstext wurde ein freier Träger der Jugendhilfe als Betreiber einer Jugendbildungsstätte im Bereich der §§ 11 - 14 Achtes Buch Sozialgesetzbuch gesucht. Bis zum Ende der Angebotsfrist am 31. Dezember 2001 ist ein Angebot eingegangen. Schwerpunkte dieses Angebots eines freien Trägers der Jugendhilfe inhaltlich sind: Bildungsarbeit mit 6- bis 14-jährigen Kindern und Jugendlichen, Fort- und Weiterbildung von Multiplikatoren und Fachkräften für die Arbeit mit dieser Altersgruppe, Qualifikation und Fortbildung von Trägern aus Osteuropa zur Arbeit mit der genannten Altersgruppe. Eine derartige erweiterte inhaltliche Schwerpunktsetzung wird von den anderen im Landesjugendförderplan ausgewiesenen Bildungsstätten bisher nicht geleistet. Daher ist es begrüßenswert, wenn das bestehende Angebot erweitert und die Pluralität der Jugendbildung sichergestellt werden kann. Die Übertragung der Betreibung an den freien Träger ist bisher noch nicht erfolgt, da noch nicht alle Vertragsinhalte zwischen den Vertragspartnern und auch nicht alle Klärungen mit Dritten abschließend erfolgt sind.
Zu Frage 4: Im Jahr 1997 erfolgten notwendige Brandschutzmaßnahmen in Höhe von 71.580 & '(() wurden dann 1.128.526 & '(('*+*,*+ verausgabt.
Gibt es Nachfragen? Das ist nicht der Fall. Danke, Herr Staatssekretär, wir schließen den Tagesordnungspunkt 21.
Konvent zur Zukunft der Europäischen Union - Position des Thüringer Landtags zur Fortentwicklung des europäischen Vertragswerks für eine föderale und subsidiäre Europäische Union Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/2823 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/2881
Dazu liegen Änderungsanträge vor, ein Änderungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/2881 und ein Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/2883. Da für Änderungsanträge die Zustimmung der beantragenden Fraktion nötig ist gemäß unserer Geschäftsordnung, frage ich die CDU-Fraktion, lassen Sie diese beiden Änderungsanträge zu?
Gut, dann rufe ich zunächst erst einmal Herrn Bergemann auf, der diesen Antrag begründen wird. Bitte schön, Herr Abgeordneter.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die CDU-Fraktion hat einen Antrag in der Drucksache 3/2823 zur Zukunft der Europäischen Union im Rahmen des Konvents vorgelegt. Der Antrag bezieht sich auf die Entscheidung des Europäischen Rates vom Dezember letzten Jahres in Laaken, einen Konvent einzuberufen. Nach den Enttäuschungen der zurückliegenden Regierungskonferenz und auch den unzureichenden Ergebnissen des Vertrags von Nizza - wir haben es hier im Plenum debattiert - besteht nun die Chance, ausgewogene und tragfähige Reformvorschläge zu erarbeiten. Die Europäische Union braucht eine neue, eigenständige Legitimation, sie muss Werte und Leitbilder vermitteln, deren Fundament ein europäischer Verfassungsvertrag der Mitgliedstaaten sein muss. Es ist gut, meine sehr geehrten Damen und Herren, dass gerade zu diesem Zeitpunkt auch die potenziellen Beitrittskandidaten für 2004 mit im Boot sitzen.
Die große intellektuelle und kulturelle Vielfalt, sowie auch die wirtschaftlichen und sozialen Erfolge Europas werden nur mit einer angemessenen Berücksichtigung der Länder, der Regionen und der Kommunen Europas fortgesetzt werden können. Wir haben den Antrag eingebracht, um auch eine Position des Thüringer Landtags zur Fortentwicklung des europäischen Vertragswerks für eine Europäische Union abzugeben, denn im Bundesrat aber, was viel zeitnäher liegt - auch in der Europaministerkonferenz am 5. Dezember dieses Jahres werden Themen und Textentwürfe, die bisher zum Konvent vorliegen, dort diskutiert werden. Wir haben leider nicht mehr genügend Zeit, um bis zu diesem Zeitpunkt auch entsprechende Stellungnahmen abzugeben, deshalb wollen wir heute diesen Antrag einbringen. Danke schön.
So, ich eröffne die Aussprache und als Erster hat Herr Minister Gnauck das Wort. Bitte schön, Herr Minister.
Vielen Dank Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, zuletzt habe ich im Juli vor diesem hohen Haus über die Europapolitik der Landesregierung gesprochen und Ihnen unser Konzept zur europapolitischen Öffentlichkeitsarbeit vorgestellt. Damals habe ich Sie gebeten, dass wir uns gemeinsam für das Ziel einsetzen, eine föderal organisierte und am Subsidiaritätsprinzip orientierte Europäische Union zu schaffen. Diese Bitte ist mit dem vorliegenden Antrag der CDU-Fraktion aufgegriffen worden. Wir wollen eine starke, handlungsfähige Europäische Union. Wir wollen eine demokratische EU, deren Institutionen besser legitimiert sind als heute und dem Souverän, den Bürgerinnen und Bürgern, verantwortlich sind. Wir wollen eine Union, in der klar erkennbar ist, wer für welche Aufgaben zuständig und verantwortlich ist, eine Europäische Union mit einer transparenten Kompetenzordnung. Dass die EU demokratischer, bürgernäher und transparenter werden sollte, ist schon zum Allgemeinplatz geworden. Die Frage ist: Wie soll das geschehen? Tatsächlich verzeichnet das Meinungsforschungsinstitut "Eurobarometer" in diesem Jahr erneut abnehmende Zustimmungswerte zum europäischen Einigungsprozess. Weniger als 50 Prozent der Befragten sehen die Europäische Union positiv. "Wer verliebt sich schon in einen gemeinsamen Markt" lautet ein Satz von Jaques Delors, der in diesem Zusammenhang häufig zitiert wird. Der ökonomische Erfolg der Europäischen Union bedeutet viel. Er trägt erheblich zum Wohlstand der Menschen in den Mitgliedsländern bei. Aber Europa ist mehr als ein höchst erfolgreicher Wirtschaftsraum. Europa muss auch wieder stärker ein Europa der Bürgerinnen und Bürger werden. Denn ohne die Zustimmung der Bürgerinnen und Bürger wird ein gemeinsames Europa auf Dauer keinen Bestand
haben. Den Bürgerinnen und Bürgern muss wieder klar werden, wofür dieses Europa steht - für Frieden und Wohlstand. Und jeder Einzelne muss genau wissen, was die Europäische Union für ihn leisten kann und leisten darf. Nur dann wird Europa im Bewusstsein der Menschen Gestalt annehmen. Wir sind dabei, Europa eine neue innere Form und Stabilität zu geben. Dem Konvent über die Zukunft der Europäischen Union ist diese wichtige Aufgabe zugewiesen worden. Er muss die Prinzipien benennen, die für die Zukunft der Union konstituierend sein sollen und die gewährleisten, dass Europa gleichermaßen eine politische Union von Staaten und vor allem auch eine Werte- und Schicksalsgemeinschaft der europäischen Bürgerinnen und Bürger ist.
Dafür ist nach meiner Überzeugung die Ausarbeitung eines europäischen Verfassungsvertrages notwendig. Ich bedanke mich dafür, dass der Antrag der CDU-Fraktion das Ziel eines solchen Vertrages an den Anfang stellt, eines Verfassungsvertrages, in dem die EU-Grundrechtecharta und eine klare Kompetenzverteilung die konstitutionellen Kerne bilden. Das hohe Haus hat es bereits diskutiert, die Grundrechtecharta gibt es bereits, sie muss nur in den Vertrag aufgenommen werden, um Rechtsverbindlichkeit zu erhalten. Es geht vor allem darum, darauf Acht zu geben, dass die Regionen im Vertrag anerkannt und bei der Verteilung der Kompetenzen gestärkt werden.
Wir sind der Auffassung, dass Europa auf seinen Regionen basiert. Im Zeitalter der Globalisierung sind es die Regionen, die groß genug sind, um schnell und flexibel auf Herausforderungen zu reagieren und die klein genug sind, um den Menschen eine Heimat zu sein - eine Heimat, die stark macht und Gemeinsinn weckt. Das gemeinsame Haus Europa wird in den Regionen gebaut. Hier liegen die Identitäten der Menschen, hier liegen ihre Wurzeln, z.B. als Erfurter, als Thüringer, als Deutsche und als Europäer. Europa muss ein föderal organisiertes Europa der Regionen sein. In diesem Sinne haben wir uns im Bundesrat engagiert. Mit den Erschließungen des Bundesrates für den Europäischen Konvent vom Dezember letzten Jahres und vom Juli dieses Jahres haben die Länder gezeigt, dass sie in zentralen europapolitischen Fragen mit einer Stimme sprechen. Dieser breite Konsens zwischen den Ländern hat dafür gesorgt, dass die Länderpositionen sich durch den Vertreter des Bundesrates, Herrn Ministerpräsidenten Teufel, bereits heute in vielen Debatten des Konvents wiederfinden.
Es war eine historische Stunde, als der Konvent am 28. Februar 2002 zusammentrat und seine Arbeit zum größten Reformprojekt der Europäischen Union aufnahm. Bisher hat der Konvent elfmal im Plenum getagt. Vorgesehen sind zwölf weitere Sitzungen. Der Konvent hat eine enorme Dynamik entfaltet. Am 28. Oktober 2002 hat das Präsidium des Konvents einen ersten "Vorentwurf eines Verfassungsvertrages" vorgelegt. Wir haben diesen Vorentwurf im Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten bereits diskutiert, übrigens in großer Übereinstimmung.
Der Text beinhaltet alle wesentlichen Elemente und soll das Gerüst eines Verfassungsvertrags sein. Wir können nun sicher sein, der Konvent wird für die Bürgerinnen und Bürger verständliche und lesbare Grundprinzipien für die Fortführung des europäischen Integrationsprozesses erarbeiten. Der Weg zu einem einheitlichen europäischen Verfassungsvertrag, den wir anstreben, ist unumkehrbar. Verglichen mit der Ausgangssituation vor wenigen Monaten ist damit ein wichtiges Etappenziel erreicht. Für die weitere Arbeit des Konvents ist der Gliederungsentwurf ein wichtiger Bezugspunkt. Die Debatten im Konvent werden nun noch klarer auf das Ziel "Europäischer Verfassungsvertrag" ausgerichtet sein.
Die Herausforderung besteht nun darin, die vorgeschlagene Verfassungsstruktur mit konkreten Inhalten zu füllen und dabei zu tragfähigen Kompromissen zu kommen. Viele inhaltliche Fragen sind noch offen, selbst wenn der Gliederungsentwurf durch die vorgeschlagenen Vertragsartikel und die Systematik bereits Tendenzen und Lösungswege andeutet. Deswegen gilt es, die weitere Debatte im Konvent intensiv zu begleiten.
Zum Entschließungsantrag der CDU-Fraktion: Der vorliegende Entschließungsantrag ist vor diesem Hintergrund in zweifacher Hinsicht wegweisend. Zum einen bildet er die Grundlage für die kontinuierliche Begleitung der Debatten im Konvent durch den Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten und für die weitere Befassung im Plenum des Landtags. Zum anderen fühlt sich die Regierung selbstverständlich den Vorstellungen verpflichtet, die heute im Landtag diskutiert werden. Viele Punkte, die der Antrag der CDU-Fraktion enthält, finden sich im Gliederungsentwurf des Konvents wieder und er bezieht Stellung zu den zentralen Grundentscheidungen, die derzeit im Konvent diskutiert werden.
Ich möchte nur einige Punkte nennen: Die EU soll mit einer eigenen Rechtspersönlichkeit ausgestattet werden. Das steigert die Transparenz. Die EU wird dadurch leichter als politischer Akteur wahrgenommen. Allerdings wird in der weiteren Debatte im Konvent darauf zu achten sein, dass unterschiedliche Formen der Zusammenarbeit erhalten bleiben. Das bedeutet, dass wir die Formen der intergouvernementalen Zusammenarbeit für spezifische Fragen, z.B. im Bereich der Innen- und Justizpolitik, fortführen wollen. Wir wollen nicht den Weg zu einem europäischen Superstaat beschreiten.