Fraktion, den Ring politischer Jugend der Landeszentrale zuzuordnen, geht in die diametral andere, in die falsche Richtung.
Die Landeszentrale wird damit zur reinen Verwaltungsbehörde, die Mittel an Dritte nur noch durchreicht. Da den neuen Aufgaben kein neues Personal zugewiesen wird, sollte dann die CDU-Fraktion auch ehrlicherweise sagen, welche bisherigen Schwerpunkte der Landeszentrale nach ihrer Auffassung entfallen sollen. Sollen die Jugend- und Gedenkstättenseminare gestrichen werden oder fallen die Studienreisen nach Israel weg oder wollen sie mit dem 17.06.2003 die Aufarbeitung der DDR-Geschichte beenden? In § 2 der Geschäftsordnung der Landeszentrale werden die Bildungsaufgaben im Sinne der Durchführung, Anregung und Förderung der politischen Bildungsarbeit beschrieben. Von Verbandsförderung, meine Damen und Herren, ist hier keine Rede. Die Zuordnung des Rings der politischen Jugend an die Landeszentrale ist durch diese Geschäftsordnung in keiner Weise gedeckt. Gemäß § 5 hat das Kuratorium, ein vom Parlament gewähltes Gremium, die Aufgabe, an der mittel- und langfristigen Zielsetzung dieser Landeszenrale mitzuwirken und ich frage mich: Was soll in diesem Kuratorium überhaupt noch diskutiert werden, wenn solche strukturellen entscheidenden Aufgabenverschiebungen kein Thema wert sind?
Wir brauchen uns über die wachsende Distanz der Bürger zur Parteiendemokratie nicht zu wundern, wenn die Mehrheitsfraktion über parlamentarische Gremien und gemeinsam verabredete Geschäftsordnungen hinweggeht. So sieht Ihre politische Kultur aus, meine Damen und Herren von der CDU, und ich bedaure das sehr.
Politische Bildung in den neuen Bundesländern ist immer wieder mit den Indoktrinationserfahrungen der Bürger aus DDR-Zeiten konfrontiert und wir brauchen vor diesem Erfahrungshintergrund mehr und nicht weniger Sensibilität. Überparteilichkeit der Landeszentrale ist für uns deshalb ein hohes Gut und auf keinen Fall darf das beschädigt werden. In der Gründungsphase hatten wir hier einen parteiübergreifenden Konsens, wirklich alles zu tun, um auch nur den Ruch der Parteinähe zu vermeiden. Aus diesem Grund haben wir damals gemeinsam die parteinahen Stiftungen und kommunalpolitischen Vereinigungen nicht der Landeszentrale zugeordnet, obwohl dies ja in einigen alten Bundesländern der Fall ist. Es ist völlig unverständlich, jetzt die Parteijugendorganisationen ausgerechnet der Landeszentrale zuzuordnen. Ich möchte dringend an die Kolleginnen und Kollegen der CDU appellieren, zu diesem Grundkonsens zurückzukehren und ihn nicht einseitig zu kündigen.
Meine Damen und Herren, die Unzufriedenheit in der Praxis lässt mehr und mehr Zweifel an der Staatsidee aufkommen. Das demokratische Fundament bekommt feine Risse, so konstatieren die Autoren des Thüringen-Monitors.
Es liegt an uns dafür zu sorgen, dass aus diesen Rissen kein Bruch wird und deshalb sollte die Landeszentrale in ihrer Überparteilichkeit und durch eine bescheidene Mittelerhöhung in ihrer Veranstaltungstätigkeit gestärkt werden. Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, der Einzelplan 02 der Thüringer Staatskanzlei ist ja nun wahrlich ein kleiner Etat und mit 24 Mio. ! kein überproportional hoher Investitionshaushalt. Trotzdem hat auch die Thüringer Staatskanzlei im Einzelplan 02 zur Sanierung dieses Haushalts beigetragen. Von der PDS sind 33 Änderungsanträge zur Einsparung in 2003 mit einem Einsparvolumen von 1,4 Mio. gegangen. Ein Antrag wurde zur Erhöhung von 500.000 - gaben in 2004 gestellt, um das Programm "CIVITAS" sicherzustellen. Es ist eigentlich wie jedes Jahr bei diesen Haushaltsberatungen oder wie vor zwei Jahren im Doppelhaushalt das gleiche Spielchen. Es geht kreuz und quer durch alle Titel bei diesen Anträgen. Da geht es um Mieten, um Pachten, da geht es um Geschäftsbedarf, da geht es um Veranstaltungen, Veröffentlichungen; sogar der Thüringentag soll daran glauben. Selbst wo wir immer sagen, lebenslanges Lernen ist wichtig, es geht auch um die Fortbildung der Mitarbeiter zum Beispiel in diesem Haus, um nur einiges zu benennen. Auch das macht, wie gesagt, vor diesen Änderungsanträgen nicht Halt.
Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags hat im Einzelplan 02 keine Änderungen vorgenommen. So kann ich mich über einen Änderungsantrag der PDS, von Ihnen meine Damen und Herren, bezüglich Kapitel 02 01 in der Titelgruppe 531 73 eigentlich nur wundern, da geht es um den Bereich Veröffentlichungen. Da wollen Sie den Haushaltsansatz um 335.000 gern. Sie wollen ebenso, für mich unverständlich, in Kapitel 02 03 in der Titelgruppe 546 02 den Haushaltsansatz um 100.000 ringern. Dieser betrifft die Veranstaltungen, die Kontaktpflege der Landesvertretung in Berlin. Ich verstehe das nicht. Auf der einen Seite wird in den unterschiedlichsten Fachbereichen, nicht nur im Tourismusbereich, gefordert, den Bekanntheitsgrad Thüringens zu verbessern, wir wollen ihn erhöhen, wir wollen Kontakte knüpfen, wir wollen Thüringer Künstlern und Thüringer Schriftstellern ein Podium bieten, dass sie sich dort präsentieren können, und auf der anderen Seite würden Ihre Kürzungsvorschläge genau dieses positive Erscheinungsbild Thüringens in Berlin und auch in Brüssel mehr als stark gefährden, meine Damen und Herren.
Bei Ihren Etatisierungsvorschlägen gehen Sie sehr oft vom derzeitigen Ist-Zustand aus. Die Ministerin für Finanzen hat es vorhin schon einmal erläutert. Dabei haben Sie vergessen, wahrscheinlich ganz zufällig, dass bestimmte kostenintensive Veranstaltungen im Einzelplan 02 gerade im letzten Jahr oder in diesem Jahr auch aufgrund der tragischen Ereignisse von Gutenberg nicht stattfinden konnten. Ich denke hier zum Beispiel an das Sommerfest in der Landesvertretung in Berlin, ich denke an das Sommerfest in Brüssel. Das muss im nächsten Jahr wieder eine feste Größe sein, um die Öffentlichkeitsarbeit in Thüringen zu präsentieren, um auf unseren Standort aufmerksam zu machen. Man spricht in Berlin und Brüssel über Thüringen und das muss so bleiben, meine Damen und Herren.
Noch eine Bemerkung zu Ihrer Forderung, in Kapitel 02 02 eine neue Titelgruppe - Zuschüsse zum CIVITAS-Programm der Bundesregierung - einzuführen. So geht es um 0,5 Mio. - ( erinnern: CIVITAS wurde als reines Bundesprogramm gestartet und nun versucht man so ein bisschen durch die Hintertür, die Länder in die Finanzierung hineinzunehmen, sie finanziell zu belasten. So einfach kann man sich das nicht machen, indem man jetzt sagt, das Programm wird nur durch den Bund weitergeführt, wenn die Länder sich finanziell daran beteiligen. Meine Damen und Herren, da kann man nur sagen, wer die Musik bestellt hat, der muss sie am Ende auch bezahlen.
Das ist kein Quatsch, Herr Kollege Döring, genau das ist nämlich der Ansatz im Haushaltspunkt. Da müssen Sie einmal reinschauen und mal nachlesen, der Bund hat es initiiert und jetzt sollen und dürfen es die Länder weiterführen. So einfach macht man es sich. Richtig ist natürlich auch, Herr Döring, da haben Sie Recht, die Landeszentrale für politische Bildung ist ein hohes politisches Gut, hat einen hohen politischen Stellenwert, das ist völlig klar, aber ich habe bisher keinerlei Klagen gehört, weder von Menschen, die dort diese Dienstleistungen, die die politische Weiterbildung wahrgenommen haben, die die Publikationen der Landeszentrale für politische Bildung in Anspruch genommen haben. Da herrscht Zufriedenheit über die Arbeit und da ist überhaupt kein Grund vorhanden, dass Sie jetzt hier meinen, mit irgendwelchen Anträgen genau diesen Punkt untermauern zu wollen.
Trotz der Gesamtsituation im Bereich des Einzelplans 02, bei der Gleichstellungsbeauftragten oder auch im Bereich des Ausländerbeauftragten kann man nachlesen, wurden durch leichte Erhöhungen auch im kommenden Doppel
haushalt Zeichen gesetzt. Dass der Freistaat, das darf ich auch noch sagen, meine Kollegen von der SPD, ab 01.11. die Präsidentschaft im Bundesrat übernimmt, worüber wir eigentlich sehr zufrieden und froh sind, dass wir da wieder ein Stückchen als Präsidentschaft mitwirken können und dass Thüringen im Jahr 2004 den zentralen Festakt zum Tag der deutschen Einheit ausrichten wird, dass das nicht ohne zusätzliche finanzielle Mittel ausgeht, das dürfte selbst Ihnen bekannt geworden sein. Danke schön.
Von den Abgeordneten liegen mir keine weiteren Redeanmeldungen zum Einzelplan 02 vor und die Landesregierung signalisiert auch keine.
Da kann ich den Einzelplan 02 schließen und komme zum Aufruf des Einzelplans 03 - Innenministerium - gemeinsam mit den Teilen des Einzelplans 17, die das Innenministerium betreffen - und des Einzelplans 19 - Förderung des Städte- und Wohnungsbaus - sowie die damit verbundene Änderung des Finanzausgleichsgesetzes und ich rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Wildauer, PDS-Fraktion, auf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Einzelhaushalt des Innenministeriums bleibt von maßgeblichen Kürzungen verschont; die innere Sicherheit lässt sich die Landesregierung etwas kosten.
Nach der Effizienz der Maßnahmen, nach deren Verhältnismäßigkeit und den Auswirkungen auf demokratische Grund- und Bürgerrechte wird nicht gefragt. Der Frankfurter Strafrechtsprofessor Albrecht findet deutliche Worte - ich zitiere: "Sie können mit solchen Gesetzen nur demokratische Strukturen zerschlagen, aber Sie kriegen keinen Herrn Atta. Das ist so, als würden Sie das Hochwasser mit einem Toaster bekämpfen." Mit der modernen, ausschließlich auf Sicherheit konzipierten Gesetzgebung stirbt nach seiner Meinung die Freiheit. Ob Herr Prof. Albrecht ein wenig überzogen hat, ist unerheblich, denn deutliche Worte sind vonnöten, wenn die öffentliche Debatte um die Zukunft des Rechtsstaats, die Verteidigung der Grund- und Bürgerrechte ausbleibt. Die Veränderungen finden in kleinen Nuancen statt und der Abbau bürgerlicher Rechte macht vor nichts und niemandem Halt. Ein Sicherheitswahn ist auf dem Vormarsch; vergessen sind die Erfahrungen mit totalitären Staaten in Deutschland, Griechenland, Italien oder Spanien. Auch in Thüringen versteht man innere Sicherheit zuerst als Daten sammeln, Menschen überwachen, Sachverhalte ermitteln
Kernpunkt einer Politik der öffentlichen Sicherheit müsste nach unserer Auffassung die Sicherung von Grund- und Bürgerrechten sein. Das von der Landesregierung vertretene herrschende Sicherheitsdenken nimmt billigend die Einschränkung der Freiheitsrechte des Einzelnen in Kauf. Dabei ist es doch gerade Aufgabe des modernen Rechtsstaats, die Freiheitsrechte des Einzelnen vor staatlichen Übergriffen zu schützen. Vor dem Hintergrund unseres völlig anderen Sicherheitsverständnisses sind unsere Anträge zu verstehen. Wir beantragen die Auflösung - wie immer - des Verfassungsschutzes.
Demokratie und Geheimdienste sind nach unserer Auffassung grundsätzlich unvereinbar. Geheimdienste, die dem Schutz der Demokratie dienen sollen, widersprechen ihrerseits selbst den Prinzipien der demokratischen Transparenz und der öffentlichen Kontrolle. Der Verfassungsschutz versagte als Frühwarnsystem. Er hat das Erstarken des Rechtsradikalismus und Neonazismus nicht rechtzeitig erkannt, im Gegenteil, der Verfassungsschutz hat mit der V-Mann-Tätigkeit rechtsextreme Strukturen vermutlich sogar gestärkt und damit dem demokratischen Rechtsstaat erheblichen Schaden zugefügt.
Warum also weitere Mittel für derartige nachrichtendienstliche Einrichtungen vorsehen? Die Streichung zusätzlicher Mittel wäre ein erster Schritt auf dem Weg zu einer Gesellschaft ohne Bespitzelung. Das weitere Vorgehen haben wir in unserem Entschließungsantrag formuliert: Grund- und Bürgerrechte zu wahren, die Verfassung gegen diejenigen, die sie aushöhlen wollen, zu verteidigen, bleibt dennoch gesellschaftliche Aufgabe. Deshalb schlagen wir vor, dass mit den frei werdenden Mitteln Herr Bergemann ging schon darauf ein - besser Projekte zur Stärkung demokratisch-bürgerschaftlichen Engagements gefördert werden, also so sind unsere Anträge zur Kofinanzierung des CIVITAS-Programms zu verstehen, mit denen wir z.B. die Arbeit in mobilen Beratungsteams MOBIT und die Anlaufstelle für Opfer rechtsextremer Gewalt sichern wollen.
Zum Einzelplan 17 20: Ich muss es sehr schnell machen, sonst reicht die Zeit nicht. Meine Damen und Herren, die Diskussion zum Kommunalen Finanzausgleich ist selbstverständlich nicht ohne Beachtung der Entwicklung der Steuereinnahmen des Landes und der Gemeinden zu füh
ren. Im Ergebnis der November-Steuerschätzung könnte man in Bezug auf den Kommunalen Finanzausgleich formulieren: Es hätte noch viel schlimmer kommen können.
Wir respektieren durchaus, dass sowohl für 2002 als auch für die beiden Folgejahre die Finanzausgleichsmasse durch zusätzliche Landesmittel gespeist wurde. Dadurch sind die Reduzierungen in diesen drei Jahren geringer ausgefallen, als dies bei Anwendung der Ausgleichsmechanismen des Finanzausgleichsgesetzes eingetreten wäre. Andererseits kann man den Kommunalen Finanzausgleich nicht einfach separat an den Entwicklungen des Jahres 2002 bewerten und so tun, als sei 2002 der alleinige Gradmesser. Vielmehr muss man bewerten, was mit dem Finanzausgleich seit 1995 geschehen ist und welche Entwicklung die kommunalen Steuereinnahmen und die Landeseinnahmen genommen haben.
Meine Damen und Herren, der Kommunale Finanzausgleich ist die Widerspiegelung des Umgangs des Landes mit seinen Kommunen. Bei der Bewertung sind sowohl die Dotierungen, also die Berechnung der Finanzausgleichsmasse, als auch die innere Systematik des Finanzausgleichs zu berücksichtigen. Zur Dotierung habe ich mich schon sehr oft hier im Landtag geäußert. Dabei ging es stets um eine gerechte Beteiligung der Kommunen an den zur Verfügung stehenden Bundes- und Landeseinnahmen. Wir meinen, dass eine Quote von 32 Prozent vertretbar ist, solange die eigenen Steuereinnahmen der Kommunen nicht in Größenordnungen ansteigen. Sehen wir uns die Planzahlen der kommenden Jahre an, werden die Kommunen aber wieder bei 27 Prozent landen. Ich will mich nicht in Berechnungseinzelheiten verlieren. Der von uns vorgelegte Entschließungsantrag weist noch einmal in Punkt 1 darauf hin, wie wir uns die Ermittlung der Finanzausgleichsmasse vorstellen, um die Drittellösung zu erreichen. Wir halten das für dringend erforderlich, weil die Kommunen bei ihrer desaströsen Steuersituation keine weitere Kürzung im Finanzausgleich hinnehmen können.
Die innere Systematik des Finanzausgleichs ist einerseits schnell überschaubar, andererseits aber auch ein Feld, das Eingriffe in den großen Kuchen für die kommunale Gemeinschaft immer wieder ermöglicht. Immerhin haben die Kommunen Thüringens seit 1995 einen überproportionalen Beitrag zur Konsolidierung des Landeshaushalts geleistet. Damit muss jetzt Schluss sein.
Meine Damen und Herren, die Veränderungen bei den allgemeinen Zuweisungen, den besonderen Zuweisungen und den investiven Zuweisungen sind für die einzelnen Kommunen durchaus bedeutsam. Ich will nur auf einiges im Weiteren eingehen. Die Schlüsselzuweisungen bleiben glücklicherweise unverändert. Da jedoch die kommunalen Steuereinnahmen sinken, werden die Finanzprobleme in den Kommunen bestehen bleiben. Die kommunalen Verwaltungshaushalte werden oftmals nicht ausgeglichen werden können. Die Folgen sind bekannt: Schließung von Einrichtungen - Erfurt will seine Museen an einem zweiten
Tag schließen -, Abbau kommunaler Leistungen usw., besonders im freiwilligen Bereich. Ich würde mich gerne noch zum Umgang mit dem Landesausgleichsstock äußern wollen, zu unserem Vorschlag zur Gemeindeneugliederung, zum Winterdienst, Strukturhilfen. Aber leider geht das aus Zeitgründen nicht.
Meine Damen und Herren, vielleicht aber doch noch etwas zur Auftragskostenpauschale, obwohl es mehrfach heute eine Rolle hier spielte. Sie wurde wieder einmal erhöht. Sie betrug ursprünglich einmal umgerechnet 15 Mio. 5 liegt jetzt bei 78 Mio. . lich könnte man sagen: Das ist ja in Ordnung. Das Land hat erkannt, dass es den Kommunen die Kosten für die Auftragsverwaltung erstatten muss. Das ist nicht in allen Ländern so, das weiß ich. Da dies in der Vergangenheit offensichtlich nicht in dem erforderlichen Maße geschah, ist auch die Erhöhung gerechtfertigt. Dieses Thema hat im Landtag bereits mehrfach eine Rolle gespielt und deshalb kann ich es nochmals auf den Punkt bringen, ohne unsere Argumente im Einzelnen wiederholt vorbringen zu müssen. Mit der Auftragskostenpauschale im Kommunalen Finanzausgleich täuscht die Landesregierung die Kommunen und die Öffentlichkeit. Das sagen nicht nur wir, sondern das sagen auch die kommunalen Spitzenverbände. Der Gemeindeund Städtebund hat in seiner Stellungnahme zum Haushaltsentwurf gerade wieder die Herausnahme der Auftragskostenpauschale aus dem Finanzausgleich gefordert und dies mit Recht. Durch die jetzige Systematik bezahlen die Kommunen die Erledigung von Landesaufgaben mit Geldern, die ihnen gesetzlich zustehen und somit an anderer Stelle für kommunale Aufgaben fehlen. Frau Finanzministerin machte mich kürzlich darauf aufmerksam, dass in allen ostdeutschen Ländern die Auftragskostenpauschale im Finanzausgleich ist. Das ist zwar ein Fakt, aber kein Hinderungsgrund, als Vorreiter mit der Herauslösung der Auftragskostenpauschale zu beginnen. Die Kommunen werden es uns sicher danken. Unser Vorschlag für den Haushalt lautet: Herausnahme der Auftragskostenpauschale aus dem Finanzausgleich und Einstellung in den Einzelplan 03, wo bereits ein Teil der Mittel für die Kommunalisierung staatlicher Aufgaben sind. Das Geld bleibt im Finanzausgleich und wird zu zwei Dritteln für die Erhöhung der allgemeinen Investitionspauschalen genutzt. Damit würde die Talfahrt der kommunalen Investitionen mit all ihren negativen Auswirkungen auf Wirtschaft, Bauwirtschaft und Bauhandwerk gestoppt. Mit diesen Geldern hätten die Kommunen auch wieder Möglichkeiten, in größere Förderprogramme einzusteigen und sie kozufinanzieren.
Meine Damen und Herren, abschließend noch wenige Bemerkungen zum Einzelplan 19 - Wohnungs- und Städtebauförderung. Alles, was es zu kürzen gab, haben Sie gekürzt, wenn man das neue Stadtumbauprogramm einmal ausnimmt.
Stimmt, gut - haben wir ja richtig gelesen. Einige Kürzungen sind sinnvoll, andere für die Wohnungswirtschaft und die Gemeinden, meinen wir, eine Katastrophe. Was jedoch skandalös ist, sind die Erhöhungen der kommunalen Mitleistungsanteile. Was haben Sie sich nur dabei gedacht? Nur, weil andere Länder bei 331/3 Prozent sind, müssen wir von den 20 auf die 33 gehen? Einer Vielzahl von Gemeinden wird somit der Zugang zu den Fördermitteln versperrt bleiben. Vielleicht entsteht dadurch für das Land eine Art Haushaltsreserve, weil Fördermittel nicht ausgeschöpft werden. Deutlicher kann man den Kommunen nicht sagen, was man von ihrer Finanzsituation seitens des Landes hält: Nicht viel. Die Kommunen hängen am ausgestreckten Arm des Landes. Sie können weder leben noch sterben, gestalten können sie schon gar nicht mehr. Das Land sitzt am längeren Hebel. Diese Art von Haushaltspolitik kann unsere Zustimmung natürlich nicht bekommen.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben für diese Plenardebatte aus diesem ganzen Komplex nur noch drei Anträge vorbereitet. Auf die möchte ich noch einmal hinweisen. Das ist einmal der Antrag, der ermöglichen soll, dass eine externe Überprüfung der Thüringer Verwaltungsstrukturen erfolgen kann. Dann sind es im Weiteren ein Entschließungsantrag zur Verwaltungsreform und ein Antrag zur Aufstockung der Mittel für die Feuerwehren. Diese drei wollen wir exemplarisch noch hier ins Plenum einbringen. Schwerpunkt ist also dann bei uns diese Verwaltungsreform. Es stellt sich die Frage, warum legen wir einen solchen Schwerpunkt auf die Verwaltungsreform? Es ist eigentlich eine ganz klare Logik. Wir fordern von der Bundesregierung Steuersenkungen. Diese Steuersenkungen werden auch durchgeführt werden. Aber diese Steuersenkungen verbreitern natürlich nicht gerade die Einnahmebasis des Steuereinnehmers. Wenn ich aber auf der Einnahmenseite ein Manko habe, ein Minus, dann muss ich natürlich die Kritik der Ausgabenseite besonders systematisch betreiben. Auf der Ausgabenseite gibt es staatliche Leistungen und wenn ich die einschränke, weiß jeder, wer, wann, wo betroffen sein kann und es gibt den eigenen staatlichen Verbrauch, nämlich die Kosten der Verwaltung selbst. Aus diesem Grund kommen wir zwangsläufig zu der absoluten Notwendigkeit von Verwaltungsreformen. Verwaltungsreform muss natürlich auch intelligent gemacht werden. Wir verstehen unter Verwaltungsreform eine Kommunalisierung. Da werden die Sachen der Kommune aufgedrückt. Da werden, wenn es klappt, nach dem Konnexitätsprinzip die entsprechenden Gelder mit herübergereicht. Aber was ist
denn dann eigentlich was und wo ist dann eigentlich eingespart? Das heißt, Verwaltungsreform muss nicht nur durch Kommunalisierung, Privatisierung u.ä. einfach so erfolgen, sondern muss natürlich auch entsprechende Effekte nachweisen können - deswegen eine externe Überprüfung der Verwaltungsstrukturen und deswegen auch unser Entschließungsantrag zur Verwaltungsreform. Dies wollte ich eigentlich hier bloß noch einmal gesagt haben. Die Notwendigkeit der Verwaltungsreform als Einsparmaßnahme ist für uns bedeutend, aber, wie gesagt, letztlich als Einsparmaßnahme und nicht nur als Abrechnung von Leistung, die man auf irgendjemand anderen übertragen hat und die dann vielleicht, wie es schon oft vorgekommen ist, sogar noch 1,20 Mark mehr kosten. Danke schön.