Protokoll der Sitzung vom 13.12.2002

Zu einem weiteren Problem: Die CDU-Fraktion hat im Ausschuss beantragt und seitens ihrer Mehrheit auch durchgesetzt, dass der Bund der Vertriebenen, Landesverband Thüringen, einen eigenständigen Sitz in der Vollversammlung der Landesmedienanstalt erhält.

(Beifall bei der CDU)

Hier, meine Damen und Herren, überholt die CDU-Fraktion noch allein die Landesregierung, die vorgeschlagen hatte, gemeinsam mit den Verbänden der Kriegsopfer, Wehrdienstgeschädigten, Sozialrentner, die Heimatvertriebenen hinzuzufügen. Ein alleiniger Sitz des Bundes der Vertriebenen in der Landesmedienanstalt setzt ein falsches Signal. Falsch deshalb, weil Sie, meine Damen und Herren

der CDU-Fraktion, unseren Antrag abgelehnt haben, und wir haben den heute noch einmal gestellt, die Opfer des Nationalsozialismus aufzunehmen, nicht als eigenständigen Platz, sondern auch in Abstimmung mit den Kriegsopfern, den Wehrdienstgeschädigten und Sozialrentnern. Angesichts des Rechtsextremismus, wie wir auch gestern in der Aktuellen Stunde wieder diskutiert haben, aber auch der Regierungserklärung im vergangenen Monat von Ministerpräsident Vogel sehen wir die Notwendigkeit, dass in diesem Aufsichtsgremium die Gruppe der Opfer des Nationalsozialismus unbedingt einen Platz haben muss. Einen eigenen Platz des Bundes der Vertriebenen lehnen wir ab.

(Beifall bei der PDS; Abg. Pelke, SPD)

Meine Damen und Herren, seit Jahren setzt sich die PDSFraktion dafür ein, dass die nichtkommerziellen lokalen Rundfunksender eigenständig senden können, d.h., sie sollen zeitlich nicht an die Offenen Kanäle gebunden werden. Nicht kommerzieller lokaler Rundfunk ist eigentlich ein 24-Stunden-Sender, der programmstrukturiert seine Sendungen aufbaut. Das bindet nämlich Hörer. Es ist für die nichtkommerziellen lokalen Rundfunksender, aber auch für die Offenen Kanäle in Erfurt schwierig, ihr Gesicht zu finden. Auf der einen Seite wird das Programm von "Radio FREI" und "Radio Lotte" immer wieder von Einzelbeiträgen des Offenen Kanals unterbrochen. Auf der anderen Seite werden natürlich Nutzer des Offenen Kanals in Erfurt auch eingeschränkt. Es ist eine politische Entscheidung, ob man die Auseinanderschaltung oder Trennung von Offenen Kanälen und nicht kommerziellem lokalen Rundfunk möchte. Bedauerlicherweise, muss ich sagen, ist es in Thüringen eine politische Entscheidung, denn fachlich gesehen kommt man nicht umhin, die Auseinanderschaltung zu vollziehen, die Trennung, weil nur so dem Offenen Kanal, aber auch den nicht kommerziellen lokalen Rundfunksendern entsprochen werden kann. Ich möchte Sie, meine Damen und Herren der CDU-Fraktion, noch einmal bitten, unseren Änderungsanträgen zuzustimmen. Sie werden sehen, die Rundfunklandschaft in Thüringen wird noch einmal einen Schub nach vorn erhalten.

Gestatten Sie mir, meine Damen und Herren, noch zu einem weiteren Änderungsantrag zum Schluss etwas zu sagen. Die CDU-Fraktion hat richtigerweise eine Einfügung, was den Wortanteil betrifft, vorgeschlagen. Dort geht es darum, dass die kommerziellen thüringenweiten Rundfunkanbieter gezwungen werden sollen, journalistische Beiträge zu senden. Mit einer Änderung im Punkt "Ordnungswidrigkeit" soll dem noch einmal Nachdruck verliehen werden. Allerdings, meine Damen und Herren, ist Ihr Antrag nicht nachzuvollziehen, wenn es heißt, ein angemessener Wortanteil ist mit journalistischen Beiträgen zu sichern. Was ist denn angemessen?

(Zwischenruf Abg. Seela, CDU)

Sie hätten es aber ändern können. Was ist denn ein angemessener Wortanteil? Was Sie wollen, ist uns klar und

wir stimmen dem auch zu. Aber es geht auch darum, dass der angemessene Wortanteil mit Prozenten bestimmt wird. Meine Fraktion möchte in § 13 Abs. 5 die 15 Prozent deshalb auch festschreiben. Nur so ist klar, in welcher Höhe die journalistischen Beiträge gebracht werden müssen und nur so kann ich auch ganz konkret den Paragraphen der Ordnungswidrigkeiten handhaben. Alles andere bringt nichts und wird bei den Anbietern nur ein Lächeln hervorrufen. Selbst, Herr Seela, wenn es in der Lizenz auch drinsteht, wissen Sie doch, dass bis auf die Anfangsjahre und in diesem Jahr - also die letzte Programmanalyse von vergangener Woche, die 16 und 17 Prozent aussagen die Sender immer unter 15 Prozent waren und weit unter 15 Prozent. In der Lizenz, wenn Sie sagen, steht es. Es hat aber in den letzten Jahren nicht gereicht. Ich denke, es ist wenigstens sinnvoll, die 15 Prozent im Gesetz festzuschreiben, damit Druck per Gesetz gemacht wird, dass ein 15-prozentiges Abrutschen vielleicht wieder in den nächsten Jahren verhindert wird.

Insgesamt, meine Damen und Herren, das hatte ich schon in der ersten Lesung gesagt, ist mit den Änderungsanträgen ein Fortschritt im Rundfunkgesetz zu erzielen. Allerdings setzen wir unsere Zustimmung von der Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen voraus. Danke schön.

(Beifall bei der PDS)

Als nächster Redner jetzt Herr Abgeordneter Seidel, SPDFraktion.

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, leider war ich bei der ersten Lesung des Gesetzentwurfs zur Änderung des Thüringer Rundfunkgesetzes noch nicht Mitglied des Thüringer Landtags. So ging mir auch die Anhörung kurz im Nachgang durch die Lappen. Ich habe aber alles noch einmal durchgelesen. Das in der 1. Legislatur maßgeblich von der FDP geschriebene Thüringer Privatrundfunkgesetz erfuhr in seiner Geschichte grundlegende Wandlungen und Veränderungen. Der absolute Liberalismus in Sachen Hörfunk und Fernsehen wird es schon richten, das jedenfalls war die Parole der damaligen schwarzgelben Meinungsmacher. Meine Fraktion hat seit jeher die Rolle der Medien als Kultur- und Informationsmittler verstanden. Als notorischer Optimist glaube ich, das gilt aber auch für die gesamte Mehrheit aller drei Fraktionen in diesem Hause - bei aller Unterschiedlichkeit in Detailfragen.

Dass man mit Rundfunk auch Geld verdienen kann, muss nicht unbedingt etwas Schlechtes sein, vorausgesetzt, dies wird nicht zum Selbstzweck und man misst den Wert der Medien überhaupt nur nach Einschaltquoten und Auflagenhöhen. Im Grunde waren sich alle drei Fraktionen im Hause einig über die Erstrangigkeit der öffentlich-recht

lichen Sender und Programme. Hier haben sich in den vergangenen Jahren bundesweit trotz zunehmender Dominanz der Privaten auch einige positive Entwicklungen vollzogen. Beispiel Bayerischer Rundfunk: In der Zeit von Franz-Josef Strauß wartete man auch bei uns auf Dieter Hildebrandts "Scheibenwischer". Man war dabei zumindest auf den Ochsenkopfumsetzer angewiesen. Hier geschah das Unfassbare. Die bayerische ARD-Schiene klinkte sich kurzerhand aus dem ARD-Gesamtprogramm aus. Die erwartungsvollen DDR-ler schauten vergebens in die Röhre. Franz Josef Strauß machte es möglich. Kurzum: der Bayerische Rundfunk pur schwarz. Aber all das, meine lieben Kolleginnen und Kollegen, ist lange her. Heute, so behaupte ich, gehört der Bayerische Rundfunk, das Bayerische Dritte Programm nebst Kultur- und Bildungskanal Bayern Alpha mit 3Sat, Arte und Phoenix zur einsamen Spitzenklasse.

Liebe Kolleginnen und Kollegen, was wir in den vergangenen Jahren erlebten, war eine Revolution der Informationstechniken in unvorstellbaren Ausmaßen. Wir erlebten eine grandiose Entwicklung des Rundfunks, des Fernsehens, der rundfunkähnlichen Dienste, der Telekommunikationstechniken, des Internets etc. Aber wie bei allen technischen Revolutionen lauern auch hier große Gefahren. Parallel dazu wurde eine mediale "Verblödungsmaschinerie" in Größenmaßen in Gang gesetzt, gepaart mit naturalistischen Gewalt- und Verrohungsdarstellungen im TV-Bereich. Die Dominanz der Privaten machte es möglich. Dem war kaum eine Rechtsgrundlage gewachsen, da blieb kein Auge trocken. Und dennoch versuchten wir mit unserer Gesetzgebung auf Bundes- und Landesebene dem einigermaßen gerecht zu werden. Aber, wie nicht anders zu erwarten, die Entwicklung lief uns in Sieben-Meilen-Stiefeln davon. Vor uns, meine Damen und Herren, liegt nun der neue Gesetzentwurf nebst seiner Beschlussempfehlung. Wie in allen Redebeiträgen zur ersten Lesung zum Ausdruck gebracht wurde, ich habe die Reden und das Anhörungsprotokoll im Nachhinein noch gelesen, fand der neue Gesetzentwurf trotz mancher Abstriche von allen drei Fraktionen eine positive Würdigung. Ich kann mich dem nur anschließen. Beispielsweise fand die zunehmend notwendigere Medienkompetenz eingehende rechtliche Beachtung. Schon vor Jahren bei der 2. Novelle hatte meine Fraktion die Errichtung einer Stiftung für Medienkompetenz ins Auge gefasst. Viele Kritikpunkte des Verfahrensberichts fanden Eingang in den novellierten Änderungstext. Ich möchte an dieser Stelle die Gedanken meines Kollegen Werner Pidde aus der ersten Lesung nicht wiederholen.

Liebe Abgeordnete, nun ein paar Bemerkungen zur Beschlussempfehlung sowie zu einigen spezifischen Anträgen. Die meisten Anträge von CDU und PDS fanden auch im Ausschuss unsere Zustimmung. Wir haben es eben nochmals bei dem Bericht zur Beschlussempfehlung gehört. Meine Fraktion hat für die Zeitungsgruppe Thüringen einen Antrag unter § 17 eine Öffnungsklausel vorgesehen, die es derselben künftig ermöglicht, sich mit wenigstens bis zu 15 Prozent an einer Anbietergemeinschaft zu beteili

gen. Die Sperrquote wurde bewusst niedrig gehalten, um eine Dominanz zu vermeiden.

Meine Damen und Herren von der Union, es wäre wahrlich ein Zeichen von guter Umgangskultur und rechtlichen Demokratieverständnisses, wenn bei der Abstimmung der Oppositionsanträge Klugheit, Vernunft und Verstand eine maßgebliche Rolle spielen würden.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Aber erinnert sei nur an den Abstimmungsmarathon, den wir gestern zum Haushalt erlebt haben. Dies war auch im Ausschuss bei der Erarbeitung der Beschlussempfehlung keineswegs der Fall. In dümmlicher Manier praktizierten Sie das Diktat der Mehrheit, koste es was es wolle. Aber selbst damit könnte man zur Not noch leben, handelt es sich doch um einen weiß Gott recht guten Gesetzestext. Allerdings wurden überfallartig zwei merkwürdige verwerfliche Vorstellungen der Union in die Beschlussempfehlung aufgenommen. Diese versuchen wir durch eigene Anträge einigermaßen wettzumachen. Gott sei Dank ist von Ihnen auch noch so ein Antrag gekommen. § 45 legt die Zusammensetzung der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt fest. Im ursprünglichen Text des Gesetzes stehen unter 9. die Verbände der Kriegsopfer, Wehrdienstgeschädigten und Sozialrentner, eine Paketlösung. Der Änderungsentwurf erweitert die Paketlösung und bezieht die Heimatvertriebenen mit ein. Auch damit könnte man zur Not noch leben, aber jetzt wird es kriminell.

(Unruhe bei der CDU)

Die Union verlangt nun, wie in der Beschlussempfehlung wiederzuerkennen, einen eigenständigen Vertreter des Bundes der Vertriebenen mit Sitz und Stimme im Gremium.

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Was ist daran kriminell?)

Es liegt meiner Fraktion fern, meine Damen und Herren, die Vertriebenen für die infamen braunen Entgleisungen des Herrn Latussek in Haftung zu nehmen. Nachdem sich Ministerpräsident Bernhard Vogel aufs Schärfste von dessen Äußerung distanziert hat, verlangt die Regierungsfraktion nun erst recht Sitz und Stimme für die Organisation des Herrn Latussek, noch ist er Mitglied.

(Zwischenruf Abg. Bergemann, CDU: Das ist Unsinn.)

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Nein, das stimmt nicht. Es geht doch nicht um Latussek.)

Eine gefährliche Botschaft zumindest, die Sie jetzt ins Land senden.

(Zwischenruf Abg. Groß, CDU: Nein Sie machen die gefährliche Botschaft.)

(Beifall bei der PDS, SPD)

Mir scheint, einige von Ihnen, meine Damen und Herren von der Union, müssen geradezu von allen guten Geistern verlassen sein.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Wären Sie doch bei dem Gesetzentwurf der Regierung geblieben.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, nächster Punkt: Er könnte auch die Überschrift haben: "Außer Spesen nichts gewesen oder wer anderen eine Grube gräbt", Herr Seela, "fällt selbst hinein." So ist es. Ausgezeichnet bewährt haben sich in der Vergangenheit die sich in Trägerschaft der Thüringer Landesmedienanstalt befindenden Offenen Kanäle von Erfurt, Weimar und Gera. An dieser Stelle, das muss einfach mal gesagt werden, auch ein Dankeschön für das Engagement der Thüringer Landesmedienanstalt und der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt.

(Beifall bei der PDS, SPD)

Das muss mal gesagt werden. Wie aus der Beschlussempfehlung ersichtlich, sollte ohne Not, ich betone ohne Not, etwas, was sich spitzenmäßig in Thüringen bewährt hat, der Gefahr des schleichenden Niedergangs, möglicherweise sogar der Zerschlagung, ausgesetzt werden. Erzählen Sie mir nichts, Herr Seela, vom vereinsgetragenen Gleichheitsgrundsatz und mehr Bürgernähe. Zum Vergleich, der Offene Kanal Gera mit seiner Außenstelle Greiz, Kinderkanal, bedient oder kann bedienen, wenn Sie alle daran denken, ca. 70.000 Haushalte, der vereinsgetragene Saalfelder 8.000. Dabei steht der Saalfelder vereinsgetragene genauso dazu, dass die Trägerschaft der Landesmedienanstalt für OKs verbleiben sollte. Bewährt hat sich Gera zudem mit seinem Kinderkanal, Außenstelle Greiz, Veranstaltung von Medienkompetenz als Ausbildungsstandard in seiner Schulungsfunktion für vereinsgetragene OKs thüringenweit in seiner Zusammenarbeit mit dem Goldenen Spatz. Besondere Anerkennung fand der Offene Kanal Gera auch in seiner Ausbildungsfunktion für Mediengestalter in Bild und Ton durch Lothar Späth und die Industrie- und Handelskammer Ostthüringen. Ohne Not nahmen Sie zumindest im Vorfeld den schleichenden Niedergang des TLM-getragenen Offenen Kanals auch in Gera in Kauf. Aber dass selbst Sie, meine Damen und Herren von der Union, lernfähig sind, haben Sie mit Ihrem Antrag bewiesen. Das freut mich.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Das ist doch alles Vergangenheit.)

Ich muss natürlich sagen, die SPD kann leider dem Gesetz, der ein guter Gesetzentwurf ist, nicht zustimmen. Es ist einfach merkwürdig, das kann doch nicht sein, das ist unverständlich. Das Gesetz lässt es nicht zu, dass ein Vertreter der SPD-Fraktion in der Versammlung der Thüringer Landesmedienanstalt ist, es ist einfach absurd und Sie setzen jetzt so ein Zeichen mit dem Bund der Vertriebenen, also das ist eine merkwürdige Weihnachtsbotschaft.

(Beifall bei der PDS, SPD)

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Futter- neid.)

Ehe wir zum nächsten Redner kommen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, bitte ich um Aufmerksamkeit, weil es um den weiteren Ablauf der nächsten Tagesordnungspunkte geht, den ich hier kurz einschieben muss, damit sich jeder darauf einstellen kann. Im Nachgang zur gestern zwar nur kurzen, aber doch nachdenkenswerten Beratung zum Kali-Staatsvertrag hat sich noch bei einigen Kollegen des Hauses Erörterungsbedarf ergeben. Der braucht noch etwas Zeit, so dass mit den Fraktionen gesprochen wurde, dass wir diesen TOP 7 zurückstellen. Ich sage das jetzt, weil zu TOP 6 nämlich nicht geredet wird und weil wir dazu auch den Minister brauchen. Sämtliche Umweltpunkte werden zurückgestellt, die in seinem Bereich liegen. Nach TOP 6 werden wir zunächst die "überörtliche Sozialhilfe" aufrufen, das wäre dann gleich im Sozialbereich bei Herrn Pietzsch geblieben, dann den Nachtragshaushalt und dann mit TOP 7 fortsetzen, so, wie es in der Tagesordnung vorgesehen ist. Hat jeder die Orientierung? Ich denke, eine weitere Klärung auch in Sachen Kali-Staatsvertrag kann ja nur der Sache dienen und deswegen sollten wir das so machen. Dann jetzt Herr Abgeordneter Seela.

Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, sehr verehrte Gäste, die uns leider verlassen müssen, aber es kommen sicherlich gleich wieder neue Gäste. Herr Seidel, man merkt schon, dass Sie drei Jahre nicht hier im Hause Mitglied waren, und deswegen verzeihe ich Ihnen das eine oder andere. Nicht ganz verzeihen kann ich Ihnen das Wort "kriminell". Ich glaube, das können Sie dann vielleicht irgendwann auch wieder zurücknehmen.

(Beifall bei der CDU)

Das ist keine parlamentarische Gepflogenheit und so müssen wir doch auch nicht miteinander umgehen, gerade auch nicht bei dem Thema, weil ich dort nicht so viel Ideologie drin sehe. Aber ich komme dann noch ganz speziell auf den Punkt BdV zurück und natürlich auch auf den Punkt OK. Ich will nur vorab sagen, das Rundfunkgesetz ist nicht ein Bürgerrundfunkgesetz, sondern es heißt Rund

funkgesetz und ist ein bisschen mehr als Bürgerrundfunk. Aber darauf gehe ich dann auch ein. Dass, was wir jetzt von der Landesregierung vorgelegt bekommen haben, was wir im Ausschuss verabschiedet haben, was dann auch die neue Bezeichnung "Landesmediengesetz" tragen wird, ist ein außerordentlich modernes Gesetz, mit dem wir uns vergleichend zu den anderen deutschen Bundesländern sehen lassen können, ein Vergleich, dem wir auch standhalten können. Es sind hier die Erfahrungen des 4., 5. und 6. Rundfunkänderungsstaatsvertrags eingearbeitet worden. Darüber hinaus sind auch die Erfahrungen aus der technischen Entwicklung, die unser Land, die Deutschland, die die Welt nun einmal geprägt haben in den letzten Jahren, aufgenommen worden. Darunter verstehe ich insbesondere die Internetentwicklung, die Mediendienste, darunter verstehe ich natürlich auch die Digitalisierung. Hier hat die Landesregierung einen sehr moderaten Aspekt eingearbeitet, nicht wie anderswo, z.B. in Berlin, wo wir jetzt nur noch digitale Übertragungskapazitäten haben, analog überhaupt nicht mehr möglich ist. Wir sind hier sehr moderat vorgegangen. Man sagt, ab 01.01.2004 sollen keine analogen Übertragungskapazitäten mehr vergeben werden, aber in Sonder- oder Ausnahmefällen ist dies nach wie vor noch möglich, denn wir wissen nicht ganz genau, wohin diese Entwicklung uns einmal führen wird, ob Digitalisierung wirklich ein Erfolg ist. Aber wir haben jetzt einmal die Weichen dafür gestellt. Wenn es ein Erfolg wird - davon gehe ich auch aus -, dann sind wir mit dabei. Man sollte eben auch wissen, dass im Fernsehbereich nach zehn Jahren analog abgeschaltet werden soll und im Hörfunkbereich nach 15 Jahren. Bei dieser Entwicklung muss man gewappnet sein.

Ein weiterer positiver Aspekt, der natürlich auch in der ersten Lesung angesprochen worden ist - ich will ihn auch noch einmal kurz ansprechen -, ist natürlich auch eine genaue Definition des Aufgabenkatalogs der Landesmedienanstalt. Es ist immer nur "TLM" gesagt worden - für Sie und auch für unsere Gäste: Die Thüringer Landesmedienanstalt - so ist die ausgesprochene Bezeichnung, ich hasse eigentlich auch Abkürzungen, man sollte Wörter aussprechen - hat jetzt einen genauen Aufgabenkatalog, kann damit arbeiten, kann damit umgehen.

Da bin ich auch schon bei den ersten Änderungen, die auf die CDU zurückzuführen sind. Wir haben eine spezielle Aufgabe mit hineingenommen, nämlich die Aufgabe der Fort- und Weiterbildung seitens der TLM für die Bürgerrundfunkmacher. Das ist im Zeitgeist und auch im Sinne von PISA Fort- und Weiterbildung. Wir hatten die intensive Diskussion ja beim Schulgesetz und müssen natürlich auch im Medienbereich auf Fort- und Weiterbildung und Qualifizierung Rücksicht nehmen und dies auch mit verarbeiten.

Jetzt sage ich etwas zu den einzelnen Punkten, die mir interessant und wichtig erscheinen. Ich will nicht auf jeden Punkt eingehen, es sind eine ganze Reihe von Punkten gewesen, sondern nur auf die wichtigen Dinge, die wir

auch per Antrag hier eingebracht haben. Einer der entscheidendsten und wichtigsten Anträge, so sehe ich das auch in der Reihenfolge, ist der Informationsanteil, der auch von Frau Nitzpon angesprochen worden ist. Dazu hätte ich gern noch einige Worte gesagt.

Im Entwurf der Landesregierung stand: "einen angemessenen Wortanteil". Das schien uns in der Tat nicht ganz ausreichend. Wir haben auch auf die Erfahrungen der Landesmedienanstalt zurückgegriffen. Es war eine harte Diskussion, bei der ich auch, wie gesagt, auf die Erfahrungen der Landesmedienanstalt zurückgreifen konnte. Wir haben hier hart diskutiert. Frau Nitzpon war auch an den Diskussionen der Landesmedienanstalt beteiligt gewesen, ob wir nun eine Zahl hineinnehmen, nämlich die 15 Prozent. Ich war am Anfang eigentlich auch dafür, meiner Fraktion zu empfehlen, hier die 15 Prozent festzuschreiben, aber Wortanteil 15 Prozent - auch das Horoskop ist ein Wortanteil. Wenn ich also durch das Radio mein Horoskop höre, ist das natürlich auch ein Wortanteil. Da hätte ich schon wieder einen Prozentpunkt mehr zu den 15 Prozent. Oder ein lockeres Gespräch von Moderatoren vor dem Mikrofon, das ist auch ein Wortanteil von 15 Prozent. Das füllt auch noch einmal auf. Aber das wollten wir ja nicht. Wir wollen ja einen Bildungsauftrag wahrgenommen sehen. Wir wollen gerade aus den Bereichen - so steht es eben jetzt auch drin, es ist genau definiert -, insbesondere aus den Bereichen Wirtschaft, Politik und Kultur journalistisch bearbeitete Informationsbeiträge. So ist die genaue Definition. Da kann man sich auch nicht herummogeln und zu einem journalistisch bearbeiteten Informationsbeitrag gehört nun einmal ein Horoskop nicht dazu. Deswegen haben wir uns hierfür entschieden. Darüber hinaus steht in den Lizenzverträgen diese Zahl 15 Prozent. Man kann sich daran halten. Des Weiteren haben wir jetzt auch der Landesmedienanstalt die Möglichkeit gegeben, hier zu intervenieren. Wenn dieser Wortanteil unterschritten wird, kann eine entsprechende Strafe in einer Höhe bis zu 500.000 "  1 Mio. DM - ausgesprochen werden. Das war immer ein Problem, was die TLM immer wieder bedauert hat, was in der TLM-Versammlung wieder angesprochen worden ist, dass man nicht genügend Handhabe hat, hier etwas zu tun, wenn dagegen verstoßen wird, hier genügend Informationen durch den Rundfunkanbieter zu kolportieren. Da ist jetzt Abhilfe geschaffen.