Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, eigentlich hatte ich mir vorgenommen, nur zu Punkt 3 b, also zum Gesetz über das Sondervermögen, zu reden, aber die Ausführungen vom Kollegen Krauße und auch die Reaktionen auf die Rede vom Kollegen Kummer veranlassen mich doch, einiges zum Thema der Fusion selber zu sagen.
Wenn Sie, Herr Kollege Krauße, beklagen, wir hätten hier nichts Neues - ich sage Ihnen: Irrige Annahmen, unlogische Schlussfolgerungen und daraus resultierend falsche Handlungen, die müssen immer wieder wiederholt werden, ob es Ihnen nun passt oder nicht. Damit werden Sie leben müssen, in der Tat.
Und weil wir einmal bei dem Thema sind, wissen Sie, ich habe gestern im Zusammenhang mit den Haushaltsberatungen beim Thema Kommunaler Finanzausgleich von einem "süßen Apfel" gesprochen, der aber leider vergiftet
Herr Gnauck, wissen Sie, das ist schon wieder ein Argument, es ist Unsinn. Lassen Sie mich doch erst einmal ausreden, welche Argumente ich hier vorzutragen habe.
Ja, es ist ein vergifteter Apfel, den Sie hier der Thüringer Bevölkerung vorlegen. Wir machen einen politischen Wasserpreis, wo wir von vornherein den Preis festlegen, und hinterher kommt die Ökonomie. Ich sage Ihnen, das hatten wir wirklich schon einmal. Ich habe früher in einer Entwicklungsabteilung gearbeitet,
da haben wir einen Preis für ein Produkt vorgegeben gekriegt und danach hatten wir zu entwickeln, dass wir auf den Preis kommen. Im Prinzip verhält es sich hier genau nicht anders. Es wird ein Preis festgelegt und dann müssen sie sehen, dass sie genug Wasser verkaufen, dass man diesen Preis erreicht. Das sind im Übrigen die irrigen Annahmen, die haben wir von Anfang bezweifelt. Diese Bedenken, Kollege Krauße, konnten Sie auch mit Ihrer Rede heute, weiß Gott, nicht ausräumen.
Unsere Hauptsorge ist ein ganz anderer Punkt. Wir haben jetzt möglicherweise zehn Jahre Ruhe an der Fernwasserfront. Das kann gut sein. Aber in dieser Zeit, wenn diese Ökonomie, die ich ansprach, nicht erreicht wird - und viele Anzeichen sprechen dafür, dass sie nicht erreicht wird -, dann laufen Schulden auf. Klipp und klar, da laufen Schulden auf. Zunächst müssen die die Verbandsmitglieder nicht tragen. Aber was ist denn nach den zehn Jahren, Herr Trautvetter? Was ist denn nach den zehn Jahren? Kommen Sie dann zu den Verbandsmitgliedern und verlangen eine Verlustumlage, wie das bei anderen Zweckverbänden schon gemacht wurde?
Wenn diese Kommunen dann nicht in der Lage dazu sind - und sie werden dazu nicht in der Lage sein, denn zehn Jahre Verluste auf diesem Gebiet kann man nicht so einfach kompensieren -, dann ist das der Einstieg zur Privatisierung. Das ist unsere Befürchtung. Sie stellen die Bevölkerung jetzt mit der Aussicht auf einen sinkenden Wasserpreis ruhig. Einige Nachfolgewasserverbände haben das ja schon vollzogen. Das ist in der Tat so. Das macht ja die Argumentation nicht leichter, aber man muss doch diese ökonomischen Zusammenhänge einfach einmal berücksichtigen. Das Problem haben wir nicht jetzt und möglicherweise nicht in den nächsten zehn Jahren, aber dann danach.
Diese Befürchtung, dass dann die Tür auf ist für die Privatisierung einer der wichtigsten Daseinsvorsorgen eines Staats überhaupt, das ist unsere Sorge. Das wollte meine Kollegin Klaus hier noch einmal zum Ausdruck bringen.
Zu dem Gesetz selbst - Sondervermögen: Wenn man jetzt davon ausgeht, dass diese Fusion vollzogen wird - deswegen mache ich unter diesem Punkt an der Stelle einen Schlussstrich -, dann werden zunächst einmal 287 Mio. gebraucht. Was wäre denn der normale Weg? Der normale Weg wäre, wenn ich das Geld habe, dann zahle ich das. Wir haben gestern festgestellt, wir haben das Geld nicht. Was wäre denn dann der normale Weg, wenn wir das Geld nicht haben? Man nimmt einen Kredit auf und zahlt seine Raten. Auch diese Möglichkeit, das haben wir gestern in den Haushaltsberatungen festgestellt, haben wir nicht, weil der Kreditrahmen einfach nicht da ist, den wir dazu bräuchten. Dann wäre die nächste logische Konsequenz, dass man das ganze Vorhaben überdenkt. Auf Deutsch gesagt: Wenn ich es mir nicht leisten kann, dann muss ich mir dreimal überlegen, ob ich einen solchen Schritt gehe. Was tun wir? Was tut die Landesregierung? Die macht einen Schritt, der nun, weiß Gott, mit der vom ehemaligen Finanzminister viel beschworenen Haushaltswahrheit und Haushaltsklarheit nichts mehr zu tun hat. Wir deklarieren diese Schulden als Vermögen und beziehen das sogar noch bei der Berechnung der Investitionsquote des Landes mit ein. Damit wird die sogar noch künstlich nach oben gedrückt, damit man nämlich diese ominöse 20-Prozent-Make noch gerade so erreicht. Ich habe ja gestern vorgerechnet, dass man die eigentlich nicht erreicht. Deshalb, meine Damen und Herren, weil dieses Verfahren von seiner Finanzierung her nicht den Grundsätzen entspricht, denen wir uns hier als Abgeordnete des Parlaments zu stellen haben, nämlich - angesprochen - der Haushaltswahrheit und der Haushaltsklarheit, deswegen können wir dieser Verfahrensweise nicht zustimmen. Danke schön, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, werte Gäste, über die Notwendigkeit der Verabschiedung der beiden, ich möchte sagen, doch recht lebhaft diskutierten Gesetzentwürfe ist dem Landtag sowohl von der Landesregierung mehrfach ausführlich berichtet worden, als auch in den Debatten und in den Anhörungen bereits ausführlichst und haarklein ausdiskutiert worden. Letztlich bedeutet doch die in Rede stehende Fusion Folgendes:
Erstens: die Optimierung durch die Zusammenlegung der Verwaltungen mit den entsprechenden Synergieeffekten. Ich habe hier in einem Plenum bereits schon einmal darauf hingewiesen. Neben dem Personalabbau von immerhin 27 Prozent wird auch eine Betriebskostensenkung zu verzeichnen sein. Hinweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch darauf, dass mit der Übernahme der Kreditverträge der Zweckverbände durch das Finanzministerium und die dortige Bearbeitung keine zusätzlichen Stellen benötigt und auch keine zusätzlichen Kosten entstehen werden.
Zweitens: Die beabsichtigte Entschuldung ermöglicht einen Fernwasserpreis von 61 Cent, das ist hier schon mehrfach genannt worden, gegenüber bisher durchschnittlich 1,20 !, ist lebensnotwendig und wir haben Entscheidungen hier pro Daseinsfürsorge zu treffen. Die jährliche Belastung des Landeshaushalts würde sich ohne die Fusion, also bei einem Wasserpreis von durchschnittlich 1,20 Kubikmeter, auf 34 bis 37 Mio. " jetzt beabsichtigte Regelung werden die jährlichen Belastungen des Haushalts nicht höher liegen als bisher. Wir erzielen jedoch einen um die Hälfte reduzierten Fernwasserpreis. Damit versetzen wir die kommunalen Aufgabenträger in die Lage, auch langfristig vernünftige Abgabepreise anbieten zu können. Ich verweise dazu auch auf die Stellungnahme im Rahmen der Anhörung des Fernwasserzweckverbands Nord- und Ostthüringen. Bisher konnten 95 Prozent der Abnahmemenge von 40 Mio. m³ auf zehn Jahre vertraglich gebunden werden und über dies hinaus konnte ein Mehrverkauf an Rohwasser von rund 10 Mio. m³ erreicht werden.
Ca. 30 Prozent, meine Damen und Herren, der Thüringer Einwohner beziehen Fernwasser. Ohne die Änderung der Strukturen in Sachen Fernwasserverbände würde der Preis in Zukunft in die Höhe klettern, das wissen auch Sie, meine Damen und Herren der Opposition. Auch das sagt die von mir eben erwähnte Stellungnahme unmissverständlich aus. Wäre denn das, also ein Anstieg der Preise, im Sinne unserer Bürger, meine Damen und Herren aus den Oppositionsfraktionen? Sicherlich nicht. Das würde keinem außer Ihnen nützen, damit Sie weitere Schreckgespenster an die Wand malen und die Bürger hier in Thüringen gegen die Landesregierung und gegen die CDU-Fraktion in nächster Zeit aufbringen können.
Diese Absichten sind ganz klar. Zur Preisentwicklung hat sich unser damaliger Finanzminister, Andreas Trautvetter, im Oktoberplenum ja bereits deutlich geäußert. Mit der heutigen positiven Beschlussfassung stellen wir die Fernwasserversorgung auf sichere Füße und festen Boden. Durch die Festlegung, dass es auch in Zukunft ein landesweit einheitliches Rohwasserentgelt geben wird, gibt es auch für die anderen Abnehmer Rechts- und Planungssicherheit und im Übrigen, Herr Abgeordneter Kummer, auch für den Fernwasserzweckverband Südthüringen.
Ich betone nochmals, dass entsprechend der gesetzlichen Regelung, die wir heute beschließen wollen, sich auch dieser Verband dem anschließen könnte, wenn er es denn wollte. Eine Ungleichbehandlung der Verbände, wie hier von der PDS-Fraktion angeführt, kann ich nicht erkennen. Ganz im Gegenteil, wenn ich einmal auf den Änderungsantrag Ihrer Fraktion eingehe, es wäre eine Ungleichbehandlung des Fernwasserzweckverbands Südthüringen gegenüber den anderen, die Verbindlichkeiten von Südthüringen hier einzustellen und zu decken, ohne dass dieser Zweckverband auch die Verpflichtungen so wie die anderen mit übernähme in Form des Beitritts. Ich habe Ihnen schon einmal hier im Plenum gesagt, Sie können sich aus dem Kuchen nicht nur die Rosinen herauspicken, der ganze Kuchen muss gegessen werden.
Ebenfalls in Erinnerung an die Debatte hier im Landtag am 10. Oktober noch etwas auf die Ausführungen des Kollegen Kummer: Sie haben damals den Vergleich mit dem Fass ohne Boden gebracht. Ich meine, das Fass hat einen Boden, wir tun heute alles hinein und machen den Deckel drauf. So sehe ich das. Für mich ist dies ein Schritt zur Haushaltsklarheit, Herr Kollege Höhn, da alle Schulden und Vermögenswerte dann in einem Stück sichtbar und nachvollziehbar sind. Wir wissen damit auch genau, welche Verbindlichkeiten wir in den kommenden Jahren eingehen. Wir sehen das anders als Sie. Mit dem Sondervermögen für die Schulden wird weder die Verschuldungssituation des Landes verschleiert noch die verfassungsmäßige Obergrenze der Neuverschuldung umgangen. Ich verweise hierzu insbesondere auf die Begründung zur Drucksache 3/2725 Punkt b zu § 1 Abs. 3. Dort können Sie das nachlesen. Die Belastungen, meine Damen und Herren, für zukünftige Generationen werden transparent dargestellt. Dies ist mit dem vorliegenden Gesetzentwurf gesichert und Sie sehen das auch in der Anlage zur Drucksache, auf die ich auch noch mal verweisen möchte. Wie schon das Sondervermögen "ökologische Altlasten" wird auch das Sondervermögen "Verbesserung wasserwirtschaftlicher Strukturen" im Einzelplan des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt ausgewiesen, ebenso die jährlichen Belastungen des Haushalts, die im Übrigen - ich sage es noch mal ausdrücklich - nicht höher liegen als bisher. Das Sondervermögen wird außerdem der Kreditermächtigungsgrenze nach Artikel 92 Abs. 2 unserer Verfassung hinzugerechnet.
Meine Damen und Herren, der jetzige Weg über die Bildung eines Sondervermögens ist ein gangbarer Weg, den wir auch gemeinsam gehen sollten. Das hat auch - oder ich möchte fast sagen - sogar der Gemeinde- und Städtebund in seiner Stellungnahme deutlich erkannt und gesagt. Ebenso die Aussage des Thüringischen Landkreistags im Rahmen unserer im Haushalts- und Finanzausschuss ge
führten schriftlichen Anhörung. Nachdem sich alle Beteiligten auf diesen Weg geeinigt haben, Verträge für die Abnahme unterschrieben sind, liegt es nun an uns hier und heute, den nächsten Schritt zugunsten der Fusion mit der Verabschiedung der beiden Gesetze zu tun. Was die Bedenken der Opposition zur Privatisierung betrifft, verweise ich auf den Punkt c der Begründung des Gesetzentwurfs in Drucksache 3/2731 und daraus geht nochmals eindeutig hervor, welche Nachteile sich aus der Gründung einer GmbH ergeben würden und dass das daher nicht in Frage kommt. Eine Privatisierung der Fernwasserversorgung wird verhindert.
Meine Damen und Herren Kollegen der Opposition, aus den beiden Redebeiträgen Ihrer Mitglieder geht eindeutig hervor, dass Sie den Kommunen gar nicht zutrauen, sie im Grunde genommen für unfähig halten, ihre eigenen Interessen zu vertreten. Das haben Sie ja hier im Vorhinein eindeutig gesagt. Die kommunalen Verbandsvertreter werden dies sicherlich auch mit großem Interesse registrieren.
Dann noch etwas zur steuerrechtlichen Frage. Durch die Anstalt öffentlichen Rechts wird es keine unnötigen Steuerzahlungen geben, die Steuerfreiheit ist wichtig und gewährleistet. Was nutzt es, das Geld von der einen Tasche in die andere Tasche der Finanzministerin zu stecken, nichts anderes würde das nämlich bedeuten.
Meine Damen und Herren, ich bin nun seit gut drei Jahren hier Mitglied im Landtag, darf hier Mitglied sein - das möchte ich auch mal so sagen -, aber was hier diskutiert wird Ihrerseits von den Oppositionsbänken, ist immer nur negativ und kritisch.
Ich denke, ein etwas hoffnungsvollerer und zuversichtlicherer Blick in die Zukunft wäre nicht schlecht.
(Zwischenruf Abg. Dr. Klaus, SPD: Wenn die Landesregierung etwas besser wäre, dann müssten wir es nicht.)
Ich sitze bei uns im Landkreis auch in der Opposition, deswegen muss man aber nicht immer alles so negativ sehen, sondern kann sich auch mal den Gedanken der anderen anschließen oder zumindest öffnen. Auch ich habe hier nichts Neues entgegen den vergangenen Debatten zu diesem Thema gehört.
Ich werbe noch mal um Zustimmung zu diesen beiden vorgenannten Gesetzesvorlagen; vielleicht überlegen Sie es
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, es verwundert einen natürlich, wenn man die SPD hier so hört, wie sie Zweifel sät, wie sie Probleme nennt, wie sie die Sache erkennen zu glauben scheint. Warum eigentlich? Meine Damen und Herren, bei der Erläuterung meiner Vorrednerin zu den unnötigen Steuerzahlungen, offenbar ist das der Grund, denn wir haben ja nun in den letzten Tagen sattsam die Debatte gehört über die Steuerzahlungen. Offenbar stört Sie das, meine Damen, meine Herren, dass hier nicht so viel Steuern ins Land oder in Ihr Säckl kommen, wie Sie sich das vorgestellt hätten. Nur, Herr Höhn, wenn Sie so gegen die Privatisierung lästern, wenn Sie das mal zu Ende denken, wenn der Private, der das dann übernimmt, damit Geld verdienen muss, wenn er damit Vermögen anhäuft, Herr Höhn, da könnten Sie ja wieder Vermögenssteuer erheben. Ich verstehe nicht, warum Sie so dagegen sind. Aber, meine Damen, meine Herren, die Hinweise der SPD in Sachen Wasser haben uns schon mal nicht nur in die Irre geführt, sondern Erhebliches gekostet. Deswegen - und ich will auch darauf hinweisen, was ich meine - warne ich Sie, nicht nur hier im Hause, sondern vor allem auf der Bühne draußen. Auf diese Hinweise der SPD-Fraktion in der 2. Legislatur, wo wir mit diesen Leuten mal koaliert haben, die haben uns dazu gebracht, die Talsperre Leibis, Sie erwähnten es ja vorhin in einem Nebensatz, um den geringen Betrag, ja fünf Meter in der Höhe zu kürzen, was uns aber 40 Prozent des Stauvolumens gekostet hatte. Das hat natürlich auch Geld gekostet. Ja, das ist die Weisheit der SPD. Ich kann nur davor warnen, derartige Hinweise der SPD jemals wieder ernst zu nehmen oder ihnen gar zu folgen.
Meine Damen, meine Herren, Herr Kummer hat uns vorhin weismachen wollen, die CDU hätte diese katastrophale Entwicklung verursacht. So jung ist er gar nicht, dass er solchen Blödsinn erzählen könnte. Er müsste es eigentlich besser wissen und ich gehe davon aus, er weiß es besser.
Herr Kummer, wenn ich Ihnen nur einmal als Beispiel geben darf: In Altenburg, wo ich herkomme, sind Wasserund Abwasserleitungen, Kläranlage Anfang des vorigen Jahrhunderts gebaut worden. Zu der Zeit, wo - wir haben es jetzt gerade im Fernsehen vielleicht miterlebt, eine populäre Fernsehsendung "Schwarzwaldhaus" - in den armen Gegenden Deutschlands wie im Schwarzwald an Derartiges noch gar nicht zu denken war. Herr Kummer, ich hoffe, ich sage Ihnen nichts Neues, wenn ich darauf hinweise,
dass diese Baumaßnahmen, die zu Beginn, also vor dem Ersten Weltkrieg gebaut wurden, dass diese erstmalig wieder angefasst wurden nach der Wende, nach der Wiedervereinigung. Dass also unsere Altvordern, Gott sei Dank, so gut und so dauerhaft gebaut haben,