Im Vorblatt wird unter "Kosten" ausgeführt, dass die Reduzierung des Verwaltungsaufwands mittel- bis langfristig zu einer Kostenersparnis führen wird. Es bleibt die Hoffnung, dass sich auch dieser Wunsch so erfüllen möge. Das waren die guten Nachrichten. Die Kehrseite der Medaille ist, dass in Zukunft bei neu hinzukommenden pflegebedürftigen Blinden das Blindengeld zwischen 11 36 " "" "="" beträgt. Im Namen der Fraktion der SPD beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit, wie bereits Herr Minister Pietzsch angedeutet hat, dass wir dort weiterberaten werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, üblicherweise ist es ja wohl so, dass wir uns bei der ersten Beratung eines Gesetzentwurfs hier im Hause relativ knapp fassen. Ich denke aber, die öffentliche Darstellung dieses Themas, was uns hier gerade bewegt, erfordert es schon, dass man ein paar Sätze ausführlicher darauf eingeht, insbesondere ausführlicher auf das eingeht, was der Kollege Nothnagel hier gerade von diesem Pult aus losgelassen hat. Ich stelle mir dabei schon die Frage, Herr Nothnagel, und das haben Sie uns ja die ganze Zeit verschwiegen: Was wollen Sie denn eigentlich mit diesem Gesetz? Wir reden hier über ein Gesetz - und das ist vom Minister gesagt worden -, was sich in der Novellierung auf das Haushaltsbegleitgesetz 2001/2002 bezieht. Dieses ist am 21. Dezember 2000 hier im Thüringer Landtag beschlossen worden. Dieses Gesetz sah die Regelung der Anrechnungsquoten bei den Pflegeleistungen auf das Blindengeld vor. Genau darüber reden wir heute, dass wir an diesem Gesetz etwas ändern, etwas verbessern wollen. Sie blieben uns hier die Antwort schuldig, wie Sie mit diesem Gesetz umgehen wollen. Wenn es Ihnen lieber ist, dass dieses Gesetz in dieser Form, wo wir etwas verbessern wollen, bestehen bleiben sollte, dann hätten Sie es vielleicht sagen sollen oder alternative Vorschläge bringen sollen. Das habe ich bei Ihnen zum Ersten vermisst.
Zum Zweiten, wir reden hier über nichts grundsätzlich Neues, das habe ich gesagt, sondern über die Änderung von etwas Bestehendem. Frau Bechthum hat verstanden, um was es dabei geht - sie hat auch entsprechend argumentiert -, Sie haben es ganz offensichtlich nicht. Ich hätte gehofft, Sie hätten wenigstens bei der Rede des Ministers zugehört und nicht wieder die gleichen Vorwürfe erhoben, wie Sie sie fälschlicherweise schon in Pressemitteilungen in den vergangenen Tagen uns dargebracht haben.
Die Regelung ist zwar zum 01.01.2003 in Kraft getreten, beinhaltet aber zwei Punkte, die uns im Wesentlichen nicht gefallen haben. Das ist zum einen die Ungleichbehandlung zwischen Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen. Herr Minister Dr. Pietzsch sagte es, aber eben auch zum Zweiten die insgesamt 18 verschiedenen und relativ unpraktikablen Anrechnungsvarianten von Pflegeleistungen. Diese zwei Punkte sind im Wesentlichen die Gründe für die jetzt vorliegende Novellierung des Blindengeldgesetzes und sie werden mit der Ihnen vorliegenden Fassung auch geändert werden. Dies geschieht vor allem im Interesse und zum Vorteil der Anspruchsberechtigten. Deren Vertreter haben nämlich diese Regelung in der Vergangenheit angemahnt. Angesichts dessen verwundert es mich sehr, wie die PDS diesen Gesetzentwurf bewertet. Die PDS wittert, und das haben wir ja schon ein paar Mal erlebt, nämlich auch dieses Mal, wie jedes Mal bei fast jedem Gesetzentwurf der Landesregierung oder der CDU-Fraktion, sofort den Verrat an sozialen Interessen. Sie reagiert dann, Pawlow'schen Reflexen folgend, mit entsprechenden Äußerungen. Nachzulesen ist dies diesmal recht anschaulich in den Pressemitteilungen, die ich schon erwähnt habe, einer Pressemitteilung von der von Ihnen so bezeichneten Genossin Stange, der sozialpolitischen Sprecherin der PDS-Fraktion im Erfurter Stadtrat, die aber zugleich auch Referentin der PDS-Landtagsfraktion ist, und in einer Pressemitteilung von Ihnen, Herr Kollege Nothnagel. Die Pressemitteilungen beginnen beide mit der Aussage, dass man namens der PDS mit Unverständnis auf das Vorhaben der Landesregierung reagiere, das Landesblindengeldgesetz abermals zu novellieren. Ganz genau, "Unverständnis" ist wohl das richtige Wort. Beide Verfasser da der Text wortgleich ist, war es vielleicht auch nur eine Verfasserin oder ein Verfasser - haben ganz offensichtlich gar nicht verstanden, was in diesem Gesetzentwurf steht. Ich sage dies mit aller Vorsicht, denn ich möchte eigentlich nicht so weit gehen, Ihnen vorzuwerfen, dass Sie es nicht richtig gelesen hätten. Vor allem, das habe ich Ihnen vorhin schon zugerufen, darf man bei öffentlichen Äußerungen, wenn man auf solche Punkt aufmerksam machen möchte, keine Unwahrheiten verbreiten und genau das findet sich an einigen Stellen Ihrer Pressemitteilung.
In Ihrem Text haben Sie nämlich unter anderem, Herr Kollege Nothnagel, behauptet, dass diese Novellierung bedeuten könne, dass blinden pflegebedürftigen Personen nur noch ein Blindengeld, das ist geradezu aberwitzig, von monatlich 11 1 " +' in der Pflegestufe II und 21 1 " ist absolut völliger Quatsch. Das haben Sie nicht richtig gelesen und nicht richtig verstanden.
Es steht ganz deutlich im Gesetz, 1.420 Personen erhalten das steht in der Erläuterung zum Gesetz - entsprechende Leistungen der Pflege nach dem Pflegeversicherungsgesetz. Nur diese sind von dieser Novellierung überhaupt betroffen. 991 von ihnen würden 11 bis 36 weniger erhalten. Wohlgemerkt, es kommt dabei auf das kleine, aber wichtige Wort "würden" an. Dieses "würden" orientiert sich nämlich an der bestehenden Gesetzeslage, die mit der Gesetzesnovellierung geändert werden soll. Im weiteren Text steht dann aber nämlich, dass eine Besitzstandsregelung eingeführt werden soll, die genau diese Kürzung verhindert.
Also, noch einmal und zum Verstehen, die Anspruchsberechtigten, um die es bei den Anrechnungssätzen geht, werden auch weiterhin zwischen 300 und 400 ten. Die im Gesetzentwurf formulierte Besitzstandsregelung verhindert bei ihnen finanzielle Einbußen. Gegenüber der aktuellen Gesetzeslage, die auf dem bereits angeführten Landtagsbeschluss vom Dezember 2000 basiert, werden Empfänger von Sachleistungen gemäß § 36 SGB XI, von Kombileistungen gemäß § 38 SGB XI und Kinder sogar deutlich besser gestellt. Insgesamt 429 Personen würden damit zwischen 24 und 166 + + wohlgemerkt. Obwohl dies eigentlich verständlich im Gesetzentwurf nachzulesen ist, behauptet die PDS trotzdem, damit ich zitiere - "wolle die Landesregierung die Konsolidierung des Landeshaushalts vorantreiben". Völliger Quatsch. Rund 300.000 ( " + *0 läuterungen steht, für das Land durch die Besitzstandsregelung gegenüber der bestehenden Gesetzeslage tragen also nach Ihrer Meinung zur Konsolidierung des Landeshaushalts bei? Werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, ich kann Ihnen nur eindringlich sagen, bitte prüfen Sie Ihr Finanzverständnis und Ihre Interpretation der Wörter "Minder- und Mehrausgaben".
Nun noch der Vollständigkeit halber eine weitere Bemerkung: Entgegen der Behauptung der PDS sind von diesem Gesetzentwurf selbstverständlich keine Heimbewohner betroffen. Auch da irrt sich der Kollege Nothnagel, denn die vollstationären Pflegeleistungen sind nach dieser Novelle überhaupt nicht betroffen. Ich kann Sie, werte Kolleginnen und Kollegen von der PDS, nur ganz eindringlich warnen, weiter auf dem Rücken der Betroffenen Ihr politisches Süppchen zu kochen. Es bringt niemandem etwas, Ängste bei betroffenen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu schüren. Es ist unzutreffend und damit auch unredlich, wie Sie dies angesichts der vorliegenden Gesetzesnovelle trotzdem tun.
1. Der Gesetzentwurf soll die bestehende Ungleichbehandlung zwischen Erwachsenen und Kindern beseitigen. Bei Kindern werden Pflegeleistungen nur hälftig angerechnet, da sie auch nur hälftiges Blindengeld erhalten. Kinder erhalten mit ihrem eigenständigen Blindengeld mehr Geld als vorher.
2. Die Bezugsgrößen für das Anrechnungsverfahren des Pflegegeldes bei neuen Fällen werden geändert, allerdings so, wie dies bereits in acht Bundesländern der Fall ist.
Die CDU-Fraktion hält diese vorgeschlagenen Änderungen am Thüringer Blindengeldgesetz für notwendig und für richtig. Deshalb bitten wir um eine zügige Beratung in den Ausschüssen des Thüringer Landtags und namens meiner Fraktion bitte ich um Überweisung des Gesetzentwurfs federführend an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit und mitberatend an den Haushaltsund Finanzausschuss. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, der Abgeordnete Panse hatte mir eine Frage gestellt, die ich jetzt auch noch beantworten möchte, und zwar: Was wollen Sie mit diesem Gesetz? Herr Abgeordneter Panse, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir wollen, dass es keine Schlechterstellung für die blinden Menschen hier in Thüringen gibt, mit diesem Gesetz
und, ich denke, das wird... Natürlich haben Sie das mit dem Bestandsschutz ja erwähnt, aber, Abgeordneter Panse, das Leben ist nun einmal so, wie das Leben ist. Wenn jemand in der Pflegestufe I, II oder III ist, und aufgrund des Alters und zunehmender Beeinträchtigungen altersbedingt kann es doch möglich sein, dass ich eine Änderung der Pflegestufe auch dann vornehmen muss. Wenn ich diese Änderung der Pflegestufe habe, dann falle ich natürlich aus dieser Bestandsschutzregelung heraus. Das heißt dann letztendlich nach den neuen Regelungen eine Schlechterstellung gegenüber dem vorherigen Stand. Natürlich begrüße ich oder auch unsere Fraktion eine Vereinheitlichung von 18 Alternativen auf vier. Das ist verwaltungstechnisch
zu begrüßen. Jeder Antrag, der schneller bearbeitet werden kann, bindet natürlich in der Verwaltung weniger Ressourcen oder bringt mehr Bürgernähe, das ist zu begrüßen, aber wie gesagt, keine Schlechterstellung für die behinderten Menschen.
Herr Abgeordneter Nothnagel, ich finde es ja richtig, dass Sie jetzt an diesem Gesetzentwurf auch mal etwas begrüßen. Würden Sie mir aber zustimmen, dass es nicht vielleicht hilfreich gewesen wäre, bevor Sie Ihre Fundamentalkritik an diesem Gesetz in einer Pressemitteilung deutlich gemacht hätten, dass wir uns genau über diese Punkte hier im Thüringer Landtag ausgetauscht hätten, vielleicht auch im Ausschuss, wie das bei Gesetzentwürfen üblich ist, darüber gesprochen hätten, damit Sie mit etwas mehr Sachkenntnis vielleicht auch nach außen hin Ihre Meinung von Informationen an die Bürger hätten rüberbringen können?
Also, wir haben ja durchaus noch die Möglichkeit, über diesen Gesetzentwurf zu sprechen. Sie haben das ja und Frau Bechthum auch schon beantragt, das im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit zu tun. Das möchten wir auch von Seiten der PDS-Fraktion und da können wir uns doch sachlich darüber durchaus auseinander setzen. Wenn es da noch Beiträge geben kann, um dieses Gesetz zu verbessern und handhabbarer zu machen, kann es ja nur im Sinne der Betroffenen sein. Aber, wie gesagt, wir sind gegen jegliche Schlechterstellung und letztendlich, nicht sparen auf Kosten von Menschen mit Behinderungen, in dem Falle von blinden Menschen.
(Zwischenruf Abg. Panse, CDU: Das ist ja ein redliches Ziel, aber das Gesetz beinhaltet genau dieses.)
Es liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor, aber die weiterführende Debatte im Ausschuss ist ja angekündigt. Ich kann deswegen jetzt die Aussprache schließen und stelle die Ausschussüberweisungen, wie sie beantragt wurden, zur Abstimmung. Zunächst einmal die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke, das sieht einstimmig aus. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann so überwiesen. Die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss wurde ebenfalls beantragt. Wer dem zustimmt, den bitte
ich auch um das Handzeichen. Auch eine große Mehrheit. Gegenstimmen? Ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht der Fall. Dann auch so beschlossen. Jetzt stimmen wir noch über die Federführung ab. Hier war beantragt, Soziales, Familie und Gesundheit. Wer mit der Federführung des Ausschusses für Soziales, Familie und Gesundheit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann ist das so beschlossen und ich kann den Tagesordnungspunkt 9 schließen und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 10
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3093 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vorweg möchte ich ganz kurz etwas sagen. Ich bin ganz froh, wieder hier zu stehen, und ich möchte mich von dieser Stelle aus ganz herzlich für die vielen Genesungswünsche aus der Mitte dieses Hauses bedanken.
In einer persönlich schweren Zeit ist man für solche Gesten doppelt dankbar. Ich wünsche von dieser Stelle aus dem Kollegen Wunderlich auch, dass er möglichst schnell wieder unter uns weilt.
Meine Damen und Herren, Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes. Die Tätigkeit des Landesamts für Verfassungsschutz in der Vergangenheit und die aktuelle Diskussion um angeblich, ich sage angeblich, missbräuchlich erhobene Daten durch diese Behörde über einzelne Abgeordnete haben uns bewogen, die vorliegende Novelle des Thüringer Verfassungsschutzgesetzes dem Landtag vorzulegen. Damit, meine Damen und Herren, soll in keiner Weise die Arbeit dieser Behörde in Frage gestellt werden. Unser Grundsatz ist, die Arbeit des Landesamts für Verfassungsschutz und seine wirksame Kontrolle müssen stets eine Einheit bilden. Damit stelle ich auch klar, dass der Verfassungsschutz Teil unseres staatlichen Systems ist und nicht außerhalb steht. Meine Damen und Herren, ich erinnere, dass auch die sozialdemokratische Landtagsfraktion bereits im Jahre 1991 dem Verfassungsschutzgesetz seine Zustimmung gegeben hat und deshalb auch immer hinter der Arbeit dieser Behörde gestanden hat und auch heute noch steht.
Es ist eine Unruhe und ein Lärmpegel. Ich bitte doch mal die Gespräche einzustellen, sofern man im Raum ist, damit man dem Abgeordneten noch folgen kann.
Wir waren damals in diesem Landtag noch von den Jahren des totalitären SED-Regimes, sprich, von den totalen Überwachungssystemen gekennzeichnet. Aber schon 1991 haben die Abgeordneten dieses Hauses mit großer Mehrheit diesem Gesetz zugestimmt. Unser damaliger Fraktionsvorsitzender Gerd Schuchardt hat das Ja für unsere Fraktion begründet und daran hat sich für uns bis zum heutigen Tage nichts geändert.
Mit den vorgeschlagenen Regelungen soll die Arbeit des Verfassungsschutzes nicht behindert werden. Unser Gesetzentwurf soll einerseits die Kontrollfunktion verstärken und andererseits den Missbrauch nachrichtlicher Instrumentarien behindern. Derartige Schwerpunkte werde ich im nachfolgenden Redebeitrag darstellen. Ich danke Ihnen.
So weit zur Begründung des eingereichten Gesetzentwurfs. Wir kommen jetzt zur Aussprache. Als Erster hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion.