Protokoll der Sitzung vom 30.01.2003

3. Wie hoch sind die Kosten für die Befragung und die Erarbeitung des Thüringen-Monitors in den einzelnen Jahren?

4. Sind alle Ergebnisse der Befragungen in dem Thüringen-Monitor verwertet worden oder gibt es auch zusätzliche Befragungsergebnisse, die anderen Verwertungszwecken dienen?

Bitte schön, Herr Staatssekretär Kaiser.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Klaubert wie folgt:

Zu 1: Mit der Meinungsumfrage, der Feldforschung, für den Thüringen-Monitor 2002 hat die Staatskanzlei das renommierte Meinungsforschungsinstitut "Infratest dimap" beauftragt. Den umfangreichen Fragenkatalog haben die beteiligten Wissenschaftler der Universität Jena, Vertreter von "Infratest dimap" und die zuständigen Mitarbeiter der Staatskanzlei erarbeitet. Für einen Wechsel des Meinungsforschungsinstituts bestand nach den positiven Erfahrungen der Vorjahre kein Anlass.

Zu 2: Alle Meinungsumfragen für die Thüringen-Monitore der vergangenen drei Jahre waren Telefonumfragen. Sie sind für die empirische Sozialforschung ebenso repräsentativ und wissenschaftlich anerkannt wie so genannte Face-to-face-Befragungen.

Zu 3: Der Thüringen-Monitor 2000 hat 160.200 DM gekostet, der Thüringen Monitor 2001 228.200 DM. Die Mehrausgaben gegenüber dem Vergleichsjahr 2000 hingen vor allem mit einer zusätzlichen Befragung von 600 Jugendlichen zusammen. Der Thüringen-Monitor 2002 hat Kosten

verursacht in Höhe von 86.809,86 + 238 ( Angesichts der Fülle und Komplexität von Fragen, die zu stellen, und der Antworten, die zu verarbeiten waren, handelt es sich um fachspezifisch übliche und angemessene Kosten.

Zu 4: Zum ersten Teil Ihrer Frage: ja, zum zweiten Teil der Frage: nein.

Es gibt Nachfragen. Bitte schön, Frau Abgeordnete Klaubert.

Bestünde denn die Möglichkeit, dass man als Abgeordnete die Ausgangsdaten auch einmal zur Kenntnis bekommt, d.h. vorgelegt bekommt zum Beispiel.

Sie haben ja umfangreiche Unterlagen bekommen, die Gutachten zur politischen Kultur liegen vor, das Gutachten zu Politik und Familie und auch das Gutachten zu Politik und Jugend. Diesen umfangreichen Abhandlungen sind bereits im Kern die Grunddaten und Fragen zu entnehmen. In der Tat sind die Ergebnisse allesamt komplex und in toto in diese Gutachten eingeflossen.

Es gibt eine weitere Nachfrage. Bitte schön, Frau Abgeordnete Nitzpon.

Wenn Sie davon sprechen, dass im Kern dieses Gutachten eingeflossen ist, uns allen zugänglich gemacht wurde, sind Sie nicht auch der Auffassung, dass alle anderen Ergebnisse, die es vielleicht, ich muss davon ausgehen, darüber hinaus noch gibt, dennoch im Detail für die Enquetekommission "Erziehung und Bildung in Thüringen" sehr wichtig wären?

Ich habe Frage 4 beantwortet und habe gesagt, dass es keine darüber hinaus gehenden und nicht mit den Gutachten zusammenhängenden Antworten gegeben hat. Es ist alles verwertet worden und natürlich in die wissenschaftliche Erarbeitung des Gutachtens eingeflossen. Man muss sehen, hier geht es ja nicht um eine Umfrage, wie sie gemeinhin in der Regel gemacht wird, dass gefragt wird, wie befinden Sie sich in Ihrer Lebenssituation, wie beurteilen Sie Ihre wirtschaftliche Situation und dergleichen. Hier waren die Fragestellungen entschieden komplexer, das heißt, sie wurden für die wissenschaftliche Aufarbeitung und wissenschaftliche Erarbeitung für das Gut

achten genutzt und sind sehr umfassend und auch eingehend dargestellt worden.

Frau Nitzpon, Sie können keine zweite Nachfrage stellen, weil Frau Fischer schon da hinten steht; es sei denn, Frau Fischer tritt sie Ihnen ab. Frau Fischer stand schon vor Ihnen hinten.

(Zuruf Abg. Dr. Klaubert, PDS: Ich darf dann noch mal?)

Ja, Frau Dr. Klaubert, Sie dürfen noch mal, aber jetzt bitte, Frau Fischer, Ihre Frage. Bitte schön.

Meine Frage ist: Werden die Ergebnisse der ThüringenMonitore usw. in die politische und damit in die Regierungsarbeit einfließen und wie und sind sie bereits eingeflossen und wie werden sie einfließen?

Aber Sie kennen doch die parlamentarischen Befassungen mit diesen Themen und wir hatten bereits diverse Landtagssitzungen, die sich ausführlich mit diesen Gutachten beschäftigt haben. Es ist doch selbstverständlich, dass Erkenntnisse, die wir aus solchen Befragungen schöpfen, natürlich in die konkrete Arbeit einfließen, beispielsweise wie gehen wir in der Politik mit Jugend um, wie gehen wir in der Politik mit der politischen Kultur um, wie gehen wir mit Familie um. Selbstverständlich werden die Ergebnisse dieser Erhebungen, die bereits in die Gutachten eingeflossen sind, auch in die politische Arbeit hier im Landtag und in die Thüringer Politik einfließen und auch in der Politik der Thüringer Landesregierung sichtbar sein.

Frau Abgeordnete Klaubert mit der letzten Zusatzfrage zu dieser Mündlichen Anfrage.

Auch wenn es jetzt ein bisschen penetrant klingen mag, deswegen werde ich mal ganz kurz erläutern, warum ich die Frage stelle: Wenn ich, die Staatskanzlei, Wissenschaftler und ein Meinungsforschungsinstitut beauftrage Fragen zu erarbeiten usw. usf. und dann zu einer Datenbasis komme, die durch Wissenschaftler ausgewertet wird, dann werten diese Wissenschaftler aus einer bestimmten Optik heraus, unter einem bestimmten Gesichtspunkt des Auftraggebers usw. usf. aus.

Bitte stellen Sie Ihre Frage, Frau Abgeordnete.

Können die Ausgangsdaten auch für andere Wissenschaftler, für andere Zwecke und z.B. für uns, wie Frau Nitzpon andeutete, für die Enquetekommission verwandt werden?

Ich hatte Ihre Frage sehr wohl verstanden. Es sieht aber so aus, dass selbstverständlich mit denen, mit denen wir zusammengearbeitet haben, beispielsweise an der Uni Jena, da geht es um Professor Dicke oder um Professor Karl Schmitt, auch einschlägige Vereinbarungen und Verträge geschlossen sind, d.h., dass natürlich ein Anspruch darauf besteht, dass eine gewisse Ausschließlichkeit gegeben ist. Das ist schiere Selbstverständlichkeit, ansonsten können wir solche Untersuchungen, wie wir sie gemacht haben, und Gutachten, wie wir sie vorgelegt haben, auch nicht zu diesem Kostenaufwand und zu diesen Konditionen erhalten.

(Beifall Abg. Kretschmer, CDU)

Vielen Dank, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/3075. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Kosten des Januarhochwassers in Thüringen

Das in Thüringen zum Jahreswechsel aufgetretene Hochwasser war nach Aussagen des Ministers Sklenar in der Thüringischen Landeszeitung vom 8. Januar 2003 eines der schlimmsten der vergangenen Jahrzehnte. Es verursachte große Schäden durch Überschwemmungen, aber auch Gewässer und Hochwasserschutzanlagen wurden in Mitleidenschaft gezogen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche Kosten verursachten die aktiven Hochwasserschutzmaßnahmen während des Januarhochwassers für das Land und aus welchen Haushaltstitelgruppen werden diese Mittel entnommen?

2. Welche Schäden an Gewässern und Hochwasserschutzeinrichtungen, die durch das Hochwasser hervorgerufen wurden, lassen sich zum gegenwärtigen Zeitpunkt abschätzen?

3. Bis wann müssen zur Beseitigung dieser Schäden Mittel in welcher Höhe durch das Land investiert werden?

Bitte, Herr Minister Sklenar.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Kummer beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

Zu Frage 1: Eine Übersicht über die mit dem Hochwasser entstandenen Einsatzkosten liegt derzeit noch nicht vor. Grundsätzlich tragen die Landkreise nach § 35 Abs. 2 Ziffer 2 Thüringer Brand- und Katastrophenschutzgesetz hierfür die Kosten für die Einsätze im Rahmen des überörtlichen Brandschutzes, der überörtlichen allgemeinen Hilfe und des Katastrophenschutzes. Das Land ist bestrebt, zur Unterstützung der im besonderen Maße vom Hochwasser betroffenen Landkreise zusätzliche Mittel zur Finanzierung der Einsatzkosten bereitzustellen. Ich darf hier einfügen, der Innenminister hat heute Morgen bereits darauf hingewiesen. Neben den Feuerwehren waren auch umfangreiche Kräfte des Bundesgrenzschutzes, der Bundeswehr, des Technischen Hilfswerks im Einsatz. Diese Einsätze sind vom Grund her kostenpflichtig. Inwieweit diese Kosten geltend gemacht werden, steht zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls noch nicht fest. Auch hierzu wurde schon etwas gesagt. In welchem Umfang sich das Land an den Einsatzkosten beteiligen wird, kann erst entschieden werden, wenn diese vollständig vorliegen und die tatsächliche Belastung der jeweiligen Landkreise ersichtlich ist.

Zu Frage 2: Der gegenwärtige Kenntnisstand zu Schäden an wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie an den Gewässern bezieht sich auf unmittelbar nach dem Ereignis aufgenommenen Aufnahmen an den Gewässern erster Ordnung. Diese werden einschließlich der dringenden Sanierungsmaßnahmen zur Wiederherstellung der vollen Nutzungsfähigkeit der Anlagen, wie Beseitigung von Auflandungen, Wiederherstellung des Abflussprofils usw., die nicht in jedem Fall zwingend als unmittelbarer Schaden deklariert werden können, auf insgesamt 8,9 Mio. "*-  bisher erfassten unmittelbaren Schäden betragen hiervon zum gegenwärtigen Zeitpunkt 3,1 Mio.  5* griffen sind die Schäden an Gewässern zweiter Ordnung. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Braasch in Drucksache 3/3057 verwiesen.

Zu Frage 3: Die für die Wiederherstellung der sofortigen Nutzbarkeit der Hochwasserschutzanlagen erforderlichen Maßnahmen und die Beseitigung der die Allgemeinheit gefährdenden Schäden werden noch im Jahre 2003 veranlasst. Deren Höhe wird mit ca. 4 Mio.   * " Für die Beseitigung der Auflandung, die Wiederherstellung der Abflussprofile bzw. wichtiger Deichprofilierungsmaßnahmen wird ein Zeitraum von weiteren zwei Jah

ren, vorbehaltlich der Bereitstellung der bisherigen Haushaltsansätze 2003/2004, angenommen.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Kummer.

Herr Minister, zu Frage 1 würde mich interessieren, bis wann werden die Daten vorliegen?

Auch dazu hat der Innenminister heute schon Stellung genommen, wann die Schadenserfassung abgeschlossen ist.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke schön, Herr Minister.

Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3086. Bitte, Frau Abgeordnete Zitzmann.

Inklusion im Thüringer Schulwesen

Besonders in Verbindung mit dem Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderungen 2003 taucht immer wieder der Begriff "Inklusion" auf, der in der Thüringer Schulgesetzgebung bisher keine Verwendung findet.

Ich frage die Landesregierung:

1. Was beinhaltet der Begriff "Inklusion"?

2. Wie weit ist dieser Begriff wissenschaftlich fundiert?