Protokoll der Sitzung vom 06.03.2003

zes nicht mehr rechtmäßig gewesen wäre?

Es hat Änderungen des Bewilligungsbescheids und es hat Umänderungen des Bewilligungsbescheids gegeben, weil die Eigentümerstrukturen und auch die Strukturen des Betreibers sich in der Zwischenzeit geändert haben und dementsprechend musste es dort Veränderungen geben.

Es gibt eine weitere Nachfrage.

Herr Pietzsch, ich würde Sie noch einmal bitten zu beantworten, ob die Stellungnahme des Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit richtig ist, dass aufgrund der Vorordnung, die im Januar dann in Kraft getreten ist, die Bescheidung an die Billig-Rade GbR nicht mehr rechtmäßig gewesen wäre.

Ich habe Ihnen gesagt, dass die Bewilligung auf einer Rechtsgrundlage erfolgt ist.

Frau Präsidentin, ich habe noch eine zweite Frage.

Es wäre die Dritte.

Nein, das eben, Herr Pietzsch, war die Wiederholung der ersten.

Herr Dittes, es tut mir Leid.

Frau Ellenberger, wir können gerne im Protokoll tatsächlich...

Herr Minister Pietzsch hat Ihnen eine Antwort auf ihre Frage gegeben.

Frau Ellenberger, wir können tatsächlich im Protokoll nachgucken, was der Inhalt dieser Frage war. Ich hatte ausdrücklich gesagt, dies noch einmal zu wiederholen.

Das können wir gerne tun, Herr Abgeordneter Dittes, aber erstens streite ich mich jetzt mit Ihnen hier nicht in aller Öffentlichkeit darüber, sondern wir lesen noch einmal nach. Aber wenn ich mich nicht täusche, haben Sie zwei Fragen gestellt und haben zwei Antworten bekommen. Ob Sie damit zufrieden sind, das ist ja eine ganz andere Frage, die wird hier nicht geklärt.

Frau Abgeordnete Thierbach, bitte schön, Sie haben natürlich noch eine Fragemöglichkeit, theoretisch auch zwei, das ist gar keine Frage.

Herr Minister, ist es richtig, dass mit dem Bewilligungsbescheid tatsächlich eine Auflage erstellt wurde, dass der Bau bis zum Jahre 2000 fertig gestellt werden sollte? Zum anderen, ist es richtig, dass auch mit dem Bewilligungsbescheid für die Fördermittel tatsächlich in Jahresscheiben der Stand der Realisierung nachgewiesen werden sollte für den Fördermittelabruf?

Ich fange beim Letzten an, Frau Abgeordnete Thierbach. Ich habe Ihnen ja gesagt, dass die Fördermittel nach dem Stand der Bauausführung ausgezahlt worden sind. Ob das nun immer so passiert ist, wie man sich das zum Anfang der Bewilligung vorgestellt hat, ist eine ganz andere Frage und da komme ich dann gleich zu Ihrer ersten Frage. Es ist nichts Ungewöhnliches, dass man in einem Bewilligungsbescheid auch festlegt, für welche Bauabschnitte der Bewilligungsbescheid ausgestellt ist, und man dann feststellt, dass es im Bauablauf Schwierigkeiten gibt und dass dann neue Konditionen oder neue Fertigstellungsendtermine festgelegt werden.

Frau Abgeordnete, das passiert nicht nur denen, die einen Bewilligungsbescheid bekommen, sondern manchmal ist auch die Landesregierung aufgrund knapper Kassen genötigt, mit dem Bewilligungsempfänger Vereinbarungen zu treffen, dass der Bewilligungszeitraum verlängert wird.

Das waren jetzt auch zwei Fragen, damit ist das Kontingent der Nachfragen ausgeschöpft. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3135. Herr Abgeordneter Gerstenberger, bitte schön.

Infrastrukturförderung für die Entwicklung von industriellen Großstandorten

Im Auftrag der Landesregierung sind in Auswertung "spektakulärer" Großansiedlungen der Automobilbranche regionale Bemühungen zur Ausweisung geeigneter Standorte in Gang gesetzt worden.

Die daraus resultierenden Anmeldungen der Kommunen beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur (TMWAI) führten zu tiefer gehenden Untersuchungen und Bewertungen und in deren Folge zur Festlegung von Rangzahlen.

Nach meiner Auffassung blieb dabei die regionale Differenzierung der Entwicklung gleichwertiger Bedingungen in allen Landesteilen nicht bzw. kaum berücksichtigt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Festlegung zum Industriegroßstandort Gera-Greiz durch die Landesregierung gleichbedeutend mit Nichteinbeziehung der verfügbaren Flächen in eine Vermarktung durch das TMWAI, die Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen mbH (LEG) oder das Industrial Investment Council (IIC)?

2. Ist die Festlegung zum Industriegroßstandort Gera-Greiz gleichbedeutend mit Versagung der Infrastrukturförderung für die Erschließung des Gebiets im Falle einer möglichen Nutzung durch einen bzw. zwei Großinvestoren?

3. Sieht die Landesregierung die Möglichkeit zur Förderung der Schaffung planungstechnischen Vorlaufs für die Erschließung bis zur Stufe der Genehmigungsplanung bzw. bis zu welcher Leistungsstufe?

4. Was gedenkt die Landesregierung zur Sicherung einer Angleichung der Zahl der Arbeitsplätze des Oberzentrums Gera an die Entwicklung des Oberzentrums Erfurt zu unternehmen?

Herr Staatssekretär Richwien, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Abgeordneter Gerstenberger, die Beantwortung der Mündlichen Anfrage möchte ich mit einer Vorbemerkung beginnen. In Abstimmung mit den Präsidenten der regionalen Planungsgemeinschaften wurde im November 2001 eine Arbeitsgruppe bestehend aus der Thüringer Staatskanzlei, aus dem Wirtschaftsministerium und der LEG zur Bewertung großflächiger Industriestandorte initiiert, deren Aufgabe es war, die aus den Regionen

eingegangenen Standortvorschläge für potenzielle Industriegroßflächen nach einheitlichen Kriterien zu bewerten. Die Ergebnisse und Handlungsempfehlungen wurden durch die Arbeitsgruppe in einem Abschlussbericht am 13.11.2002 den Präsidenten der regionalen Planungsgemeinschaften vorgestellt.

Nun komme ich zur Beantwortung Ihrer Fragen, Herr Abgeordneter.

Zu Ihrer ersten Frage: Ich gehe davon aus, dass Ihre Frage sich auf den Standort Gera-Großenstein-Korbußen-Löbichau-Ronneburg bezieht.

(Zuruf Abg. Gerstenberger, PDS: Es gibt nur einen.)

Ich frage lieber noch einmal nach. Die Landesregierung hat bisher keine Festlegungen zu großflächigen Industriestandorten getroffen. Derzeit liegt nur der in der Vorbemerkung angeführte Bericht der Arbeitsgruppe vor. Es ist beabsichtigt, auf der Grundlage dieses Berichts im Landesentwicklungsplan Standorträume für großflächige Industrieansiedlungen vorzugeben. Die Einbindung von Standorten in der Akquisition hängt jedoch nicht nur von einer Einstufung als Industriegroßfläche ab. Entscheidend ist, dass ein Standort den konkreten Anforderungen eines Investors gerecht wird.

Zu Ihrer zweiten Frage: Wie bereits gesagt, gibt es keine Festlegungen der Landesregierung zu großflächigen Industriestandorten. Die Entwicklung eines solchen Standorts kann im Rahmen der bestehenden Förderinstrumente für die Infrastruktur gefördert werden, wenn dieser für Zwecke verschiedener gewerblicher Unternehmen geeignet ist und am Markt angeboten wird.

Zu Ihrer dritten Frage: Die Planungsleistungen, mit Ausnahme der Bauleitplanungen, sind im Rahmen der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur", kurz GA, förderfähig.

Die vierte Frage: Die Landesregierung unterstützt die Entwicklung des Oberzentrums Gera im Rahmen ihrer Möglichkeiten. Im Vordergrund steht dabei die Schaffung äußerer Voraussetzungen und Randbedingungen für die Ansiedlung von Unternehmen mit entsprechenden Arbeitsplätzen. Im Rahmen der GA genießt Gera einmal als AFördergebiet höchste Priorität. Letztlich obliegt es aber der unternehmerischen Freiheit, sich für einen konkreten Investitionsstandort zu entscheiden. Es ist des Weiteren davon auszugehen, dass die Initiativen Urban - die Ihnen ja bekannt sind - und die Bundesgartenschau zusätzliche beschäftigungspolitische Effekte bewirken.

Ganz offensichtlich gibt es eine Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter Gerstenberger.

Eine Nachfrage, Herr Staatssekretär, aus dem Kenntnisstand der Planungen zum Standort: Sehen Sie in den Planungen Anforderungswünsche, die bisher von Großunternehmen bei Ansiedlungsfragen an den Freistaat gestellt wurden bzw. an das Gewerbegebiet, nicht erfüllt oder genügen die Planungsstände, die Ihnen vorgelegt wurden, und die konzeptionellen Überlegungen dem, was Ihrer Erfahrung nach an Anforderungen an einen Großstandort gestellt wird?

Wie gesagt, es sind gewisse Kriterien festgelegt worden, nach denen die einzelnen Gebiete gesichtet wurden. Ich habe die Erfahrung gemacht, Herr Abgeordneter Gerstenberger, dass die Investoren dann im speziellen Gespräch die Rahmenbedingungen definieren und dass wir in der Vergangenheit, das ist ja auch bekannt, z.B. jetzt bei der Ansiedlung "Merk", diese Rahmenbedingungen versucht haben umzusetzen, und wir werden uns bei dem Gebiet in Gera-Ronneburg genauso verhalten wie bei den anderen Gebieten.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3136. Bitte, Herr Abgeordneter Pidde.

Straßenbauprojekt Steinforst

Nach wie vor besteht im Landkreis Gotha Unklarheit zum Neubau der Straße von Friedrichroda zum Autobahnanschluss Gotha-Boxberg.

Ich frage die Landesregierung:

1. Weshalb kann die vom Landkreis Gotha vorgelegte Planung nicht genehmigt werden, obwohl alle bekannten Forderungen und Ergänzungen der Landesbehörde eingearbeitet wurden?

2. Was spricht gegen das ursprüngliche Vorhaben des Wirtschaftsministeriums, die für eine Landesstraße erforderlichen Änderungen in den bestehenden Plan des Landkreises Gotha einzuarbeiten?

3. Welche "vermeidbaren" Kosten sind dem Landkreis Gotha durch die Planung dieses Projekts entstanden?

4. Aus welchen Gründen wurde die DEGES, in deren Regie jetzt Planung und Bau gegeben werden, nicht von Anfang an mit der Planung für diese Maßnahme beauftragt?

Herr Staatssekretär, bitte schön.

Vielen Dank, Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Pidde für die Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Die vorliegende Planung zum Bau der K 14, die als A 4-Zubringer für Friedrichroda gedacht war, gibt auf eine Reihe von Fragen, die im Anhörungsverfahren von der Stadt Waltershausen aufgeworfen wurden, keine ausreichende Antwort. Da keine umfassende Problembewältigung erfolgt ist, besteht die Gefahr, dass ein Planfeststellungsbeschluss durch Dritte mit Erfolg beklagt werden könnte. Dies würde natürlich weiteren Zeitverzug bedeuten.