Protokoll der Sitzung vom 06.03.2003

Zu Ihrer ersten Frage: Die vorliegende Planung zum Bau der K 14, die als A 4-Zubringer für Friedrichroda gedacht war, gibt auf eine Reihe von Fragen, die im Anhörungsverfahren von der Stadt Waltershausen aufgeworfen wurden, keine ausreichende Antwort. Da keine umfassende Problembewältigung erfolgt ist, besteht die Gefahr, dass ein Planfeststellungsbeschluss durch Dritte mit Erfolg beklagt werden könnte. Dies würde natürlich weiteren Zeitverzug bedeuten.

Zu Ihrer zweiten Frage: Eine nachhaltige Lösung der Verkehrsprobleme im Raum Waltershausen/Friedrichroda/Gotha ist nur mit einem umfassenden Planungsansatz zu bewältigen, indem die bisherige Planung der Steinforststraße eine zentrale Rolle südlich der A 4 übernimmt. Dies erfolgt jetzt im Rahmen der Planung des Autobahnzubringers Gotha-Süd, bei der auch die Fragen des Verbleibs der B 247 in der Ortsdurchfahrt Gotha, die Entlastung von Sundhausen und Wahlwinkel sowie die Fortführung der Steinforststraße bis zur B 88 geklärt werden sollen. Es ist vorgesehen, die Planung des Landkreises in das neu zu entwickelnde Landesstraßennetz dieses Raums zu integrieren, was insbesondere wegen der dort bereits erfolgten naturschutzfachlichen Klärung zur Steinforstquerung sinnvoll ist.

Zur dritten Frage: Aus heutiger Sicht liegen keine vermeidbaren Kosten vor. Durch die erforderliche Verbindung mit der B 88 und den Anschluss von Waltershausen mit Hardtquerungen sind in jedem Fall Ergänzungen notwendig. Insofern ist derzeit eine abschließende Aussage nicht möglich.

Zu Ihrer vierten Frage: Die Deutsche Einheit FernstraßenPlanungs- und Bau GmbH (DEGES) wurde als Projektmanagementgesellschaft vom Bund und den neuen Ländern gegründet, um in deren Namen die Verkehrsprojekte Deutsche Einheit zu verwirklichen. Die rechtlichen Voraussetzungen zur Einbeziehung von Autobahnzubringern in die Tätigkeit der DEGES wurde erst nach Verhandlungen zwischen den beteiligten Ländern, dem Bund und der DEGES geschaffen. Insofern stand diese bei Planungsbeginn hierfür nicht zur Verfügung.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Pidde.

Herr Staatssekretär, Sie haben eben ausgeführt, dass die Planung des Landkreises Gotha als Basis genommen wird und - weil das Ganze umfangreicher zu sehen ist - darauf aufgebaut und das ganze Gebiet beplant wird. Herr Minister Schuster äußerte aber in der Öffentlichkeit, dass die Planung des Landkreises Gotha zu verwerfen ist. Wie stehen Sie denn zu dieser Aussage?

Der Minister ist dahin gehend zu verstehen, dass Teilbereiche dieser Planung nicht umgesetzt werden können, weil die Verkehrsströme anders dargestellt wurden, als sie in der Wirklichkeit entstehen. Somit kann man die gesamte Planung nicht übernehmen und nur Teilbereiche werden umgesetzt. Das ist die Erläuterung dazu.

Ich sehe keine weiteren Nachfragen. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Frage der Abgeordneten Frau Doht in Drucksache 3/3143. Bitte, Frau Abgeordnete.

Radikaler Abbau von Touristinformationen

Gemäß Presseverlautbarungen aus dem Wirtschaftsministerium ist ein radikaler Abbau der Touristinformationen im Freistaat Thüringen von 291 auf 100 geplant. Touristinformationen soll es künftig nur noch an zentralen Stellen geben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Ist die Landesregierung der Auffassung, dass mit der Reduzierung der Touristinformationen Thüringen für Touristen attraktiver wird?

2. Wie soll künftig eine umfassende Information der Touristen über das touristische Angebot erfolgen und welche Informationsmöglichkeiten stehen künftig Touristen in kleineren Orten zur Verfügung?

3. Wäre eine bessere Vernetzung der bestehenden Einrichtungen verbunden mit entsprechenden Weiterbildungsmöglichkeiten für die Angestellten nicht der bessere Weg, um den Tourismus im Freistaat anzukurbeln?

4. Wie will die Landesregierung diese Pläne umsetzen, ohne die kommunale Selbstverwaltung in Frage zu stellen?

Die Antwort gibt wiederum Herr Staatssekretär Richwien.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht für die Thüringer Landesregierung wie folgt:

Zu Ihrer ersten Frage: Zunächst ist festzustellen, dass die Landesregierung selbst keinen Abbau von Touristinformationen vornehmen kann und wird. Die derzeitige Situation zeigt, dass kleine Kommunen oft nicht in der Lage sind, die finanzielle und personelle Ausstattung und somit die Qualität der Touristinformationen dauerhaft sicherzustellen, die zur Zufriedenheit unserer Gäste notwendig ist. Für eine positive Entwicklung der Gäste- und Übernachtungszahlen in Thüringen ist es wichtig, die Angebotsqualität auch in den Informationsstellen weiter zu steigern. Dies kann nur erreicht werden, wenn in den Orten und Regionen besser zusammengearbeitet wird und vorhandene personelle und finanzielle Ressourcen gebündelt werden. Erst dann erreichen wir die erforderliche Servicequalität und kundenfreundliche Öffnungszeiten. In der Konsequenz empfehlen wir - ich sage es noch einmal -, den Kommunen und Landkreisen, übrigens im eigenen Interesse, über die Straffung dieser Strukturen nachzudenken.

Zu Ihrer zweiten Frage: Zunächst ist die Frage zu stellen: Was erwartet der Gast? Bevor der Gast nach Thüringen kommt, benötigt er Informationen über Thüringen, über Regionen, über das Beherbergungsangebot und mögliche Aktivitäten und Ausflugsziele. Hat er durch die TTG oder regionale Stellen die gewünschten Informationen erhalten, wird er sich eine Unterkunft aussuchen und buchen. Den Zielort selbst wird der Gast dann ansprechen, wenn ihm dieser bereits bekannt ist oder er durch besondere Angebote auf diesen gestoßen ist. Dies ist vor allem in größeren Orten der Fall. Vor Ort gibt es verschiedene Möglichkeiten der Information. Wichtigster Ansprechpartner für den Urlauber ist hier der Gastgeber. Dort kann der Gast mit allen nötigen Informationen versorgt werden. Gerade in kleinen Orten werden deshalb separate Touristinformationsstellen gar nicht zwingend benötigt, zumal der Gast im Beherbergungsbetrieb im Gegensatz zu den Touristinformationen quasi rund um die Uhr auf Informationen zugreifen kann. Dies setzt allerdings voraus, dass die in den Regionen vorhandenen Touristinformationen mit den Leistungsträgern enger kooperieren und einen regelmäßigen Informationsaustausch im Interesse des Gastes gewährleisten. Ziel ist es deshalb, gemeinsam mit den Verbänden, den regionalen und örtlichen Akteuren und den Hoteliers ein effizientes Kommunikationsnetz in den Regionen zu entwickeln.

Zu Ihrer dritten Frage: Wie bereits zur Frage 1 angesprochen, geht es der Landesregierung nicht um eine Streichung von Touristinformationen, sondern um eine bessere Koordination und Vernetzung derselben und eine höhere Qualität in der Gästebetreuung. Dies bedeutet natürlich auch eine stetige Qualifizierung des eingesetzten Personals. Die Landesregierung ist bereits im Gespräch mit den

Kammern und Bildungseinrichtungen, um eine noch bessere Koordinierung des Aus- und Weiterbildungsangebots zu erreichen. Bereits jetzt gibt es ein breites Spektrum an Weiterbildungsmöglichkeiten, die jedoch noch besser angenommen werden müssten.

An den weiteren Einsatz von SAM im touristischen Bereich werden durch das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur künftig engere Maßstäbe angelegt. So werden die Verpflichtung zur Weiterbildung während der Maßnahme sowie die Festanstellung nach Abschluss der Maßnahme als Förderbedingung vorausgesetzt. Wir wollen mehr Klasse statt Masse, da der Gast heute in zunehmendem Maße die Servicequalität vor Ort als wichtigstes Kriterium für einen gelungenen Urlaub sieht.

Zu Ihrer vierten Frage: Die Entwicklung und Vermarktung touristischer Angebote ist nicht Chefsache eines Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur oder eines Ministers, auch keine Landesaufgabe, sondern eine kommunale Aufgabe. Deshalb unterstützt die Landesregierung die Aktivitäten der Kommunen und versucht, Abstimmungs- und Überzeugungsprozesse im Interesse der Kommunen und des gesamten Thüringer Tourismus sowie seiner Leistungsträger in Gang zu setzen. Wir wollen gemeinsam mit den Landkreisen und den Kommunen, den Verbänden und Leistungsträgern anhand der konkreten Situation vor Ort realisierbare Lösungen im Sinne aller Beteiligten finden.

Ich sehe keine Nachfrage. Danke, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur...

(Zwischenruf Abg. Wackernagel, CDU: Da muss sie aufstehen.)

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Ich hätte schon noch eine Nachfrage.)

Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Staatssekretär, geben Sie mir Recht, dass es besser gewesen wäre, erst einmal die ersten Ergebnisse der Qualitätsoffensive Tourismus abzuwarten, bevor man mit diesen Dingen, wie Abbau Touristinformationen, in die Öffentlichkeit geht?

Die Frage war noch im Reifeprozess, sehr geehrte Frau Abgeordnete. Ich möchte Ihnen sagen, wir sind in einem engen Austausch der Informationen mit dem Landkreistag und mit den Kommunen. Wir führen regionale Konferenzen durch und, ich glaube, das ist der richtige Weg, den wir eingeschlagen haben, weil wir gemerkt haben,

dass es doch schon die eine oder andere Umsetzung dessen gibt, was wir vorgeschlagen haben und demzufolge kann ich den Weg nur als richtig einstufen.

So, jetzt frage ich vorsichtshalber: Gibt es weitere Wortmeldungen zur Nachfrage? Das ist nicht der Fall. Danke schön.

Wir kommen jetzt zur Frage in Drucksache 3/3146. Bitte, Herr Abgeordneter Seidel.

Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen an Objekten der Stiftung "Thüringer Schlösser und Gärten"

Gemäß Landeshaushalt stehen der Stiftung "Thüringer Schlösser und Gärten" im laufenden Haushaltsjahr für Sanierungsmaßnahmen lediglich noch 4,18 Millionen Euro zur Verfügung. Medienberichten zufolge sieht sich die Stiftung daher gezwungen, bereits geplante und aus denkmalpflegerischen Gesichtspunkten dringend notwendige neue Sanierungsvorhaben zu streichen.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die geschilderte Problematik?

2. Welche Auswirkungen hat das Fehlen ausreichender Finanzmittel für Sanierungsmaßnahmen auf den Erhalt des der Stiftung anvertrauten Thüringer Kulturguts?

3. Auf welche Weise gedenkt die Landesregierung die Durchführung neuer, aus Sicht der Denkmalpflege unumgänglicher Sanierungsvorhaben der Stiftung sicherzustellen?

Herr Staatssekretär Aretz, bitte schön.

Frau Präsidentin, die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Herrn Seidel beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:

1. Der Doppelhaushalt 2003/2004 ist unter äußerst schwierigen Rahmenbedingungen entstanden. Aufgrund des anhaltenden Konjunktureinbruchs und der weit unter den Erwartungen gebliebenen wirtschaftlichen Entwicklung ist es zu hohen Steuerausfällen gekommen. Damit steht dem Freistaat wesentlich weniger Geld zur Verfügung als ursprünglich geplant. Es kam in allen Bereichen zu gravierenden Einschränkungen, leider notwendigerweise auch zu Kürzungen bei der Stiftung "Thüringer Schlösser und

Gärten", die unvermeidlich waren. Die Stiftung wird beim Einsatz der zur Verfügung stehenden Investitionsmittel entsprechende Prioritäten setzen.

2. Entsprechend der bestehenden Schwerpunktsetzung wird vorrangig die Durchführung unabweisbarer Sicherungsmaßnahmen sowie von Projekten mit Drittmittelbeteiligung gewährleistet. Der Erhalt des der Stiftung anvertrauten Kulturguts ist nicht gefährdet.

3. Mit Abschluss der Sanierung von Schloss Sondershausen im Rahmen der Landesausstellung stehen der Stiftung 2004 im Investitionshaushalt wieder freie Kapazitäten zur Verfügung. Diese können im Rahmen der bestehenden Prioritätensetzung auch für neue unumgängliche Sanierungsmaßnahmen eingesetzt werden.

Ich sehe keine Nachfragen. Danke schön, Herr Staatssekretär.

Wir kommen zur nächsten Frage der Abgeordneten Bechthum in Drucksache 3/3156. Bitte schön, Frau Abgeordnete.

Verlagerung der Rechtsmedizin von Erfurt und Suhl nach Jena

Die Friedrich-Schiller-Universität Jena beabsichtigt, die beiden Außenstellen für Rechtsmedizin in Erfurt und in Suhl bis spätestens Ende 2003 aufzulösen und nach Jena zu verlagern. Nach einer Pressemeldung vom 18. Februar 2003 in der "Thüringer Allgemeinen" soll dieser Umzug ausschließlich aus ökonomischen Gründen erfolgen. Nur den Ärzten würde noch ein kleines Büro in Erfurt bzw. in Suhl verbleiben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie wird die umfassende Arbeit der in Erfurt und in Suhl verbleibenden Rechtsmediziner ohne direkten und schnellen Zugriff auf Laborkapazitäten gewährleistet?

2. Sind der Landesregierung Zahlen über die berechneten Einsparungen bekannt, wenn ja, wie lauten sie und auf welcher Basis wurden sie ermittelt?