Protokoll der Sitzung vom 06.03.2003

2. Sind der Landesregierung Zahlen über die berechneten Einsparungen bekannt, wenn ja, wie lauten sie und auf welcher Basis wurden sie ermittelt?

3. Warum werden als Alternative die modernen Laboratorien des Gebäudes der Stomatologie in der Nordhäuser Straße auf dem Gelände der Universität Erfurt nicht genutzt, dafür aber ein Provisorium in Jena geschaffen?

4. Welche Auswirkungen wird der Umzug auf die Arbeit der Staatsanwaltschaft und der Polizei haben?

Herr Staatssekretär Aretz, bitte.

Frau Präsidentin, ich beantworte die o.g. Anfrage und möchte vorab ein Missverständnis klären, das in der Begründung der Frage formuliert ist.

Es ist nicht zutreffend, dass die beiden Außenstandorte des Instituts für Rechtsmedizin in Erfurt und Suhl aufgelöst werden und die gesamte Rechtsmedizin nach Jena verlagert werden soll. Vielmehr ist beabsichtigt, die Laborbereiche an einem Standort zu konzentrieren, um teure Mehrfachinvestitionen und -wartungen zu vermeiden. Die rechtsmedizinische Fachkompetenz bliebe an den beiden Außenstandorten Erfurt und Suhl unverändert erhalten. Eine abschließende Entscheidung der Landesregierung ist allerdings noch nicht getroffen. In diesem Zusammenhang weise ich im Übrigen darauf hin, dass der Abgeordnete Schwäblein bereits im Januar mit einer Kleinen Anfrage eine entsprechende parlamentarische Initiative zu dieser Thematik ergriffen hat.

Die Antwort auf diese Anfrage erfordert detaillierte Recherchen bei verschiedenen Häusern sowie im nachgeordneten Bereich. Diese Recherchen laufen derzeit noch. Dies vorausgeschickt, beantworte ich Ihre Mündliche Anfrage, Frau Bechthum, wie folgt:

1. Die Untersuchungsergebnisse würden den Ärzten wie bisher an ihrem jeweiligen Arbeitsort vom Labor zur Verfügung gestellt. Die Anfertigung der Gutachten, in welche die Laborergebnisse einfließen, können weiterhin dezentral in Erfurt, Suhl und Jena erfolgen. Die örtliche Trennung zum Labor bringt für die Ärzte keine Änderung der Arbeitsabläufe innerhalb des Instituts mit sich, da auch derzeit kein Arzt bei einer Analyse von Blut- und Gewebeproben im Labor selbst mitwirkt.

2. Die Zahlen über die errechneten Einsparungen sind der Landesregierung bekannt. Aus der Konzentration der Laborbereiche entstünden Einsparungen von jährlich etwa 200.000      ! sonal, Sachmittel und Instandhaltungsaufwand.

3. Die Einsparungen ergeben sich nur durch die Konzentration der Laboreinrichtungen an einem Standort. Zudem handelt es sich bei dem Zentrallabor in Jena nicht um ein Provisorium, sondern um geeignete Räume, die durch den Umzug des Klinikums nach Jena-Lobeda frei werden. Die Frage geht von einer Weiterführung der bisherigen Infrastruktur an mehreren Standorten in Thüringen aus. Dies sieht die neue Organisationsstruktur jedoch nicht vor.

4. Bei einer Konzentration der Laborbereiche wird die Landesregierung dafür Sorge tragen, dass der Erfolg der Ermittlungsarbeiten der Staatsanwaltschaft und der Poli

zei nicht beeinträchtigt wird. Dies würde auch eine neue Gestaltung der Arbeitsabläufe zwischen den Ermittlungsbehörden und dem Institut beinhalten.

Es gibt Nachfragen. Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.

Mich interessiert, gilt denn noch der Beschluss von 1993, noch unter Minister Jentzsch, über die gerichtsmedizinischen Laboruntersuchungen, wo damals beschlossen wurde, dass gerade solche gerichtsmedizinischen Laboruntersuchungen weitgehend Einzelfalluntersuchungen sind und deshalb nicht in Großlabors durchgeführt werden könnten, weil die vorwiegend Routineuntersuchungen machen? Deshalb gab es ja auch diese Notwendigkeit, spezielle Leistungen dezentral und möglichst am Tatort vorzuhalten. Gilt dieser Beschluss noch?

Frau Abgeordnete Bechthum, wir sind, verstehen Sie das bitte nicht als Belehrung, zehn Jahre weiter. Wir sind auch in der Labortechnik ein ganzes Stück weiter und wir haben ein Bundesland hier, in dem man jeden Punkt von Jena aus in weniger als zwei Autostunden erreichen kann. Da ja ohnehin die Labors an den bisherigen Standorten erhalten bleiben, sehe ich überhaupt keine Beeinträchtigung der notwendigen Arbeiten.

Bitte, Frau Abgeordnete Bechthum.

Die Fachleute haben dazu sicherlich eine andere Einstellung. Ich wollte noch wissen, wem gehört dieses Stomatologiegebäude in der Nordhäuser Straße, auf dem Gelände des Helios-Klinikums?

Die zweite Frage kann ich Ihnen so nicht beantworten, da müsste ich mich selbst erst kundig machen. Eine Antwort werde ich Ihnen gerne schriftlich zukommen lassen. Nur gehen Sie bitte davon aus, dass ich Ihnen nichts vortrage, was nicht von den Fachleuten auch selbst erarbeitet ist. Auf diesem Gebiet bin ich kein Spezialist, da verlasse ich mich auf das, was die Fachleute mir zuarbeiten, also das ist keine Geschichte, die irgendwie so aus irgendeinem Zufall an einem Schreibtisch entstanden ist.

Frau Abgeordnete Thierbach, Sie haben eine weitere Nachfrage. Bitte, Herr Staatssekretär, bleiben Sie noch ein

bisschen.

Herr Staatssekretär, sicher ist es richtig, Jena innerhalb von zwei Autostunden von jedem Ort Thüringens aus zu erreichen. Aber ist bei dieser Entscheidung auch geprüft worden, gerade in Bezug auf die Effizienz, die Laborkapazität der gerichtsmedizinischen Untersuchung des Helios-Klinikums weiter zu nutzen, um ganz einfach die Effizienz vielleicht noch entscheidender zu stabilisieren?

Wir haben bisher drei staatliche Institute, die haben wir in unsere Überlegungen einbezogen. Wenn Sie sich, Frau Thierbach, für Privatisierung einsetzen im weitesten Sinne, nehme ich das mit großem Interesse zur Kenntnis.

Es gibt eine letzte Nachfrage. Bitte, Frau Abgeordnete.

Herr Staatssekretär, sind Sie vielleicht bereit meine Frage so zu verstehen, wie ich sie gestellt habe, indem ich Sie gefragt habe, ob es möglich ist, die Laborleistung der gerichtsmedizinischen Untersuchung am Standort Erfurt mit einer Vertragsgestaltung mit dem Helios-Klinikum auch zu ermöglichen.

Ich kann die Sache nur prüfen lassen, ich kann Ihnen dazu jetzt keine definitive Antwort geben. Selbstverständlich, Frau Thierbach, Sie bekommen von mir immer eine Antwort.

Das ist erfreulich. Wir kommen zur nächsten Frage in Drucksache 3/3163. Bitte, Herr Abgeordneter Hahnemann.

Durchsuchung und Beschlagnahme auf dem Anwesen eines Rechtsextremisten

Am 21. Februar 2003 berichtete die Presse ausführlich über die polizeiliche Durchsuchung des Anwesens des bundesweit bekannten Rechtsextremisten Thorsten Heise in Fretterode. Dabei wurden rechtsextremes Propagandamaterial, CDs mit rechtsextremer Musik, gleichartige CDCovers und Waffen gefunden und beschlagnahmt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Seit wann ist Thorsten Heise Eigentümer des Anwesens in Fretterode?

2. Gibt es Erkenntnisse darüber, dass Kapital für den Kauf des Anwesens in Fretterode aus Erlösen des Vertriebs rechtsextremer Musik und anderer Versandartikel stammt?

3. Sind von Thorsten Heise oder für das oben genannte Objekt Fördermittel beantragt worden; sind diese gegebenenfalls bewilligt oder ausgezahlt worden?

4. Gibt es Erkenntnisse über Beziehungen zwischen Thorsten Heises "Geschäftstätigkeit" und dem verbotenen "Blood-and-Honour"-Netzwerk?

Herr Minister Trautvetter, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Das in Rede stehende Anwesen in Fretterode wurde von Herrn Heise im Dezember 1999 erworben.

Zu Frage 2: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Zu Frage 3: Zur Förderung von Dorferneuerungsmaßnahmen stellte Herr Heise im Oktober 2001 zwei Anträge, die sich auf die Sanierung von Fenstern und Türen sowie der Fassade des in Rede stehenden Objekts bezogen haben und daraufhin wurde ein Zuschuss in Höhe von 6.600  zur Erneuerung von Fenstern und Türen bewilligt. Eine Auszahlung erfolgte noch nicht, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist.

Zu Frage 4: Der Landesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.

Gibt es Nachfragen? Nein. Vielen Dank, Herr Innenminister. Wir kommen zur Frage 3/3164. Frau Abgeordnete Sedlacik ist nicht da, aber Frau Abgeordnete Nitzpon wird die Frage für sie stellen. Bitte schön.

Zeulenroda als Finanzamtsstandort

Im Zusammenhang mit der Kreisgebietsreform in Thüringen erhielt Zeulenroda die Zusage, dass als Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Kreisstadtstatus die Stadt Standort eines Finanzamts wird.

Diese Zusage ist bisher nicht realisiert.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wann soll aus Sicht der Landesregierung in Zeulenroda ein Finanzamt eingerichtet werden?

2. Welche Gründe gibt es für die bisherige Nichteinrichtung eines Finanzamtstandorts in Zeulenroda?

3. Welche Voraussetzungen müssen für die Einrichtung eines Finanzamtsstandorts in Zeulenroda geschaffen werden?

4. Welche Auswirkungen auf den möglichen Finanzamtstandort Zeulenroda sind aus dem Vorhaben der Landesregierung zur Schaffung eines Hauptkatasteramts in der Stadt zu erwarten?

Herr Staatssekretär Illert, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zunächst gestatten Sie mir bitte eine Vorbemerkung. Zeulenroda hatte eine Ausgleichsmaßnahme für den Verlust des Kreises zugesprochen bekommen. Als Ausgleichsmaßnahme war die Einrichtung eines Finanzamts vorgesehen. Die Landesregierung hält an der Zusage einer Ausgleichsmaßnahme fest. Die Umsetzung muss indessen die Entwicklung seit der Kreisgebietsreform von 1993 berücksichtigen. Im Rahmen der Neuorganisation der Kataster- und Vermessungsverwaltung bietet sich als gleichwertige Ausgleichsmaßnahme die Errichtung eines Hauptkatasteramts in Zeulenroda an. Die Landesregierung hat entsprechend beschlossen und dies auch öffentlich mitgeteilt. Dies vorausgeschickt beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt: