Eine Abschlussbemerkung sei mir gestattet: Dr. Schuchardt, ich bin immer wieder erstaunt, wie der Wechsel der Funktion die Sichtweise auf die Materie ändert. Sie haben damals einen überaus strikten, stringenten Gesetzentwurf vorgelegt, bei dem es der CDU-Fraktion möglich wurde, sehr viel Liberalisierung, sehr viel Stärkung der Autonomie der Hochschule einzubringen. Wenn Sie das heute begrüßen, bedanke ich mich bei Ihnen und hoffe, dass Sie dabei bleiben, uns unterstützen, die Hochschulen auch in Zukunft ordentlich mit Autorität zu
Herr Prof. Goebel. Frau Ministerin, es gibt noch eine Redemeldung aus den Reihen der Abgeordneten, Sie möchten hinterher, ja? Gut.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, gestatten Sie mir bitte nur ein paar Worte. Hochschulen, das sagt man so allgemein, sind Zukunftswerkstätten der Gesellschaft, nicht nur in Europa, nicht nur in Deutschland, auch in Thüringen. Ich denke, das muss erst auch mal in dieser Debatte gesagt werden. Hier sind sie in der Vergangenheit sehr erfolgreiche Zukunftswerkstätten gewesen.
Mit dem Hochschulpakt, der hier mehrfach angesprochen wurde - da bin ich ganz anderer Meinung als Sie, Herr Dr. Schuchardt, und auch etwas anderer Meinung als mein Kollege Schwäblein -, haben wir nicht ein Notstromaggregat an diese Zukunftswerkstätten angelegt, sondern es fließt weiter Kraftstrom, zwar mit beschränkter Leistung, das muss man zugeben, aber für die Hochschulen bedeutet das, dass mit dieser Leistung verantwortungsvoll umgegangen werden muss. Das bedeutet, sie müssen Blindleistungskompensation betreiben. Das ist eine interne Aufgabe, die hier steht und, ich glaube, der sich die Hochschulen auch mit Hilfe dieses Gesetzentwurfs, mit den Freiräumen, die dieser Gesetzentwurf bietet, gut stellen können.
Wenn ich höre, was von den beiden Oppositionsfraktionen zum Thema "Hochschulautonomie" gesagt worden ist, von Frau Dr. Kaschuba und von Herrn Dr. Schuchardt, da waren das schöne Worte, aber wenn ich mir Ihre Änderungsanträge anschaue, da bemerke ich keinerlei Vorschläge. Sie wollen bei dem stehen bleiben, was wir jetzt haben, und da sind wir in der parlamentarischen Debatte ein Stück weiter gegangen. Dabei teile ich nicht mal so sehr Ihre vernichtende Kritik an § 109 im Regierungsentwurf, der war sehr allgemein gehalten, bezog sich aber das stand dort im ersten Satz - auf die Regelungstatbestände, für die das Gesetz eine Mitwirkung des Ministeriums vorsieht. Das sind sehr, sehr wenige. Von den Hochschulen, in denen ja auch die Minderheit nur juristisch sachkundig ist, ist das mit Misstrauen beäugt worden. Deshalb haben wir im Wesentlichen eine Klarstellung und eine Umformulierung vorgenommen, indem wir die Tatbestände, um die es geht, noch einmal auf
Im Übrigen haben wir eine ganze Reihe, Herr Schwäblein hat das berichtet, von weiteren Flexibilisierungstatbeständen noch hinzugefügt, so dass ich wirklich sagen kann, der Entwurf der Regierung mit den Änderungen, die hier vorgeschlagen worden sind, atmet wirklich mehr Autonomie, mehr Selbständigkeit, die die Hochschulen auch brauchen, um im europäischen Prozess wettbewerbsfähig zu sein, um an der Schaffung des europäischen Hochschulraums beizutragen, um Bologna auch in Thüringen umzusetzen. Das bedeutet ja eben unter anderem lebenslanges Lernen, das bedeutet einfach strukturierte Studien, das bedeutet Leistungspunktsystem und manches andere mehr. Nicht alles regelt dieses Gesetz. Vieles wird in der Zukunft durch die Leistungs- und Zielvereinbarung zu regeln sein.
Sie haben kritisiert, Herr Dr. Schuchardt, und auch in Ihrem Antrag dokumentiert, dass Ihnen in § 49 die Fristen nicht recht sind. Wissen Sie, ich erzähle Ihnen das jetzt mal als Praktiker, der lange Zeit auch in der Hochschule gelebt hat, weil meine Kollegen häufig etwas säumig gewesen sind. In der Verfolgung von Verfahren sind uns mitunter die besten Köpfe verloren gegangen, weil sich die besten Köpfe - das haben solche Köpfe so an sich - nicht nur in Thüringen bewerben, die bewerben sich in der ganzen Bundesrepublik und möglicherweise auch im Ausland. Dann gehen sie unter anderem dahin, wo sie schnell eine Zusage bekommen. Und diese Geschwindigkeit zu erhöhen, das ist einer der Anlässe, weshalb wir jetzt hier im Gesetz sechs Monate haben wollen. Im Übrigen ist es eine Vereinheitlichung von Fristen. Bisher gab es zwei Fristen: drei Monate für die Wiederbesetzung, acht Monate für die Besetzung. Jetzt gibt es sechs Monate für beide Fälle. Ich möchte erst noch den Fall sehen, an dem das Ministerium - bisher ist es jedenfalls nicht erfolgt - von dem dann formellen Recht Gebrauch macht, am ersten Tag nach den sechs Monaten der Hochschule einen nicht gewünschten Professor zu bieten.
Lassen Sie mich noch etwas zu dem leidigen oder eigentlich, denke ich, ganz vernünftigen, weil auch die Arbeit der Hochschule ein Stück weit strukturierenden Thema der "Langzeitstudiengebühren" sagen. Solche Langzeitstudiengebühren werden fällig, wenn ein junger Mensch acht, neun, zehn Jahre an der Hochschule war. Erst danach, wenn er all seine Möglichkeiten ausgeschöpft hat, greift das Instrument der Langzeitgebühren. Es ist ein Instrumentarium, um den jungen Menschen zu signalisieren, woran uns liegt, nämlich an Zielstrebigkeit beim Studium. Und es ist ein Instrument, auch den Institutionen, auch den Hochschulen zu sagen, woran uns liegt, nämlich daran, dass sie ihren Betrieb so organisieren, dass das Studium für die Studierenden in der Regelstudienzeit auch bewältigbar ist. Beide Ziele werden durch so ein Instrumentarium befördert. Deshalb ist es gut und es ist kein Einstieg in allgemeine Studiengebühren, das ist eine ganz andere Diskussion, die, denke ich, können wir hier und
Insgesamt ein Entwurf, der die Hochschulen ein ganzes Stück weiterbringt, der das fortsetzt, was mit Hochschulpakt, was mit leistungs- und belastungsorientierter Mittelzuweisung, was mit Ziel- und Leistungsvereinbarung an anderer Stelle vorbereitet und eingebracht worden ist und der eben die Thüringer Hochschulen auch zu Zukunftswerkstätten in den kommenden Jahren machen kann. Danke schön.
Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, dieses vorgelegte Hochschulgesetz ermöglicht den Hochschulen unseres Landes einen Grad an Autonomie und Selbstverantwortung, den sie seit 1990 bisher nicht hatten.
Es ist in Verbindung mit dem Hochschulpakt und mit der großzügigen Freiheit zu sehen, die wir den Hochschulen gegeben haben, über ihre Finanzen selbst zu entscheiden, wofür ich mich bei Ihnen als Parlamentarier noch mal im Namen der Hochschulen bedanken möchte. Dieses Gesetz atmet den Geist von Freiheit der Hochschulen, von Selbstverantwortung, von wahrzunehmender Selbstverantwortung.
Herr Kollege Schuchardt, was Sie am Anfang gegen den § 109 gesagt haben, der nur in allgemeiner Form Ziele dieses Landes zum Wohle der Hochschulen, zum Wohle des Landes, zum Wohle seiner wirtschaftlichen Entwicklung festgelegt hat, das hat ein Misstrauen gegenüber den Beamten in den Ministerien ausgestrahlt, das ich nicht teilen kann. Ich stehe einem Ministerium vor, dem Sie fünf Jahre lang vorgestanden haben. Ich habe die gleichen Beamten, die damals mit Ihnen gearbeitet haben. Ich habe von meinen Beamten nicht den Eindruck, dass sie bürokratischer sind, als man sein darf, dass sie die Hochschulen wie nachgeordnete Behörden behandeln und dass sie die Vorschriften, die in den Gesetzen festgelegt worden sind, in einer Weise auslegen, dass die Freiheit und die Luft zum Atmen genommen wird.
Ganz im Gegenteil - so, wie wir mit den Hochschulen umgehen, ist das ein gegenseitiges partnerschaftliches
Verhältnis, ein Anerkennen der Forderungen und Anforderungen der Hochschulen und von Seiten der Hochschulen ein Anerkennen der Zielstellungen unseres Landes. Diese Zielstellung können wir in Zukunft in Leistungsvereinbarungen festlegen. Das ist eine neue Form der Zusammenarbeit, die wir mit den Hochschulen im Dezember eingegangen sind. Dieser Gesetzentwurf lag im November vor, also konnte es in diesem Gesetzentwurf noch nicht entsprechend berücksichtigt werden. Ich bedanke mich bei den Parlamentariern, die diesen neuen Gegebenheiten durch ihre Änderungsvorschläge Rechnung getragen haben.
Eine grundsätzliche Bemerkung zur Befristungsregelung: Wir haben uns mit der Befristungsregelung nur den allgemeinen Bestimmungen, die in der Bundesrepublik üblich sind, angeschlossen, das ist weder eine Besserstellung noch eine Schlechterstellung unserer Hochschulen im bundesdeutschen Vergleich. Wozu ich aber stehe und was ich nach wie vor als positiv für unseren Thüringer Gesetzentwurf finde, ist, dass wir die Möglichkeit haben, Professoren befristet einzustellen und sie erst dann in das unbefristete Beamtenverhältnis zu übernehmen, wenn sie sich eine bestimmte Zeit an den Hochschulen bewährt haben.
Sie werden auch von den Studierenden beurteilt werden, ob sie die Lehrleistungen entsprechend gebracht haben oder ob sie sich in der Forschung etabliert haben. Die Juniorprofessur, die wir jetzt in ihrer Probephase eingeführt haben, kann als eine solche Probezeit anerkannt werden, wenn die entsprechenden Voraussetzungen erbracht werden, dass nämlich eine positive Bewertung der Leistung der Juniorprofessur entsprechend vorgenommen wird. Wichtig ist aber, dass in diesem Gesetzentwurf erstmalig festgelegt worden ist, dass es eine bestimmte Bewertung geben muss. Gerade diese Orientierung auf Leistung, das ist die Diskussion, die in ganz Deutschland geführt wird, nicht Orientierung auf Privilegierung, sondern Orientierung auf abrechenbare Leistung und dem werden wir mit diesem Gesetzentwurf gerecht.
Ein letztes Wort zu den Langzeitstudiengebühren. Ich habe immer wieder betont, diese Langzeitstudiengebühren sind für uns wichtig und wir erachten sie als notwendig, um den Studierenden eine Motivation zu geben, das Studium, das in Thüringen gut strukturiert mit guten Studienordnungen und guten Prüfungsordnungen angeboten wird, in der Regelstudienzeit zu absolvieren. Wir haben zusätzlich vier Semester anerkannt, die man weiter studieren kann, wenn man selbst versagt hat, zum Beispiel in einer Prüfung durchgefallen ist und ein Semester wiederholen muss oder wenn man eine Orientierungsphase eingelegt und dann festgestellt hat, das war doch nicht das geeignete Studium für mich, oder wenn man zusätzlich
ein Semester arbeiten musste, um sich wieder Geld für das Studium zu verdienen. Wir haben all diesen Möglichkeiten Rechnung getragen. Von Langzeitstudiengebühren sind sozial Benachteiligte ausgenommen. Es sind Studentinnen ausgenommen, die zur Kindererziehung Zeit benötigen. Wir haben eine ganze Reihe von Ausnahmetatbeständen geschaffen, so dass unserer Meinung nach diese Erhebung von Studiengebühren weder ein Einstieg in allgemeine Studiengebühren sind - ich habe immer betont, das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss bleibt gebührenfrei - noch ist es ein Mittel, um die Finanzen des Freistaats zu sanieren. Es ist ein Mittel, um unsere Studierenden zu motivieren, in der Regelstudienzeit ihr Studium zu beenden und damit auch ihre eigenen Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu erhöhen. Denn wir sind uns bewusst und wir hoffen es auch, dass wir weiterhin einen ganz geringen Prozentsatz an Langzeitstudierenden haben werden. Dass wir das erst im Jahr 2004/2005 einführen werden, Herr Kollege Schuchardt, ist ein Entgegenkommen gegenüber den Studierenden. Sie müssen sich einstellen auf diese neue Situation. Sie haben die Zeit von vier Semestern, um sich mit dieser neuen Situation auseinander zu setzen und eben Langzeitstudiengebühren zu verhindern. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ein kurzes Wort noch zu diesem eben mehrfach genannten § 109. Frau Ministerin, nichts liegt mir ferner, als ein Misstrauen gegenüber Beamten Ihres Hauses zu äußern. Ich hoffe, es gibt eine politische Führung in Ihrem Haus. Die allgemeinen Ziele des Landes werden durch die politische Führung des Hauses definiert. Sie können doch eine Kritik, die an einer Formulierung, die aus Ihrem Haus gekommen ist, nicht einfach auf die Beamten umlenken. Im Übrigen, in meiner Amtszeit ist jeder der führenden Leute, der Abteilungsleiter zum Beispiel, am Ende meiner Amtszeit auf der gleichen Position gewesen, auf der er vorher war, unabhängig von dem Parteibuch, das er besessen hat. Das soll ja nicht überall so sein.
Ich möchte zu dieser Frage § 109 noch Folgendes sagen: Wenn dort steht "abhängig von den allgemeinen Zielen des Landes", dann hat ein führender Verfassungsrechtler des Landes - und Prof. Meyn als Rektor der FriedrichSchiller-Universität, ist, glaube ich, eine Kapazität auf seinem Gebiet - gesagt, dass diese Formulierung "allgemeine Ziele des Landes" abhängig ist von den jeweiligen parlamentarischen Mehrheiten, und die jeweiligen parlamentarischen Mehrheiten bestimmen die Regierung und die Regierung bestimmt die allgemeinen Zielsetzungen
des Landes aufgrund dieser parlamentarischen Mehrheit. Es ist und bleibt ein Beliebigkeitsparagraph und nicht etwa ein kleines Missverständnis. Trotzdem Herr Goebel hier so getan hat, als wäre das nur eine kleine Klarstellung gewesen, ist das etwas Grundsätzliches und nicht ohne Grund war helle Empörung an den Hochschulen, und zwar nicht gegenüber den Beamten des Hauses des Wissenschaftsministeriums, sondern gegen das Ansinnen der Landesregierung, so etwas in ein Gesetz schreiben zu wollen.
Mir liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Ich kann die Aussprache schließen und wir kommen zur Abstimmung. Zunächst stimmen wir über den Änderungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3208 ab. Frau Abgeordnete Nitzpon, Sie haben einen Geschäftsordnungsantrag.
Die PDS-Fraktion beantragt, den Punkt Nummer 4 zu den Streichungen der Studiengebühren für Langzeitstudenten namentlich abzustimmen.
Gut. Dann stimmen wir zunächst über diese Drucksache ohne diesen Punkt 4 ab und anschließend in namentlicher Abstimmung den Punkt 4. Ich denke, Sie sind so einverstanden.
Wer für den Änderungsantrag in Drucksache 3/3208, ausgenommen Punkt 4, stimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir stimmen Punkt 4 des oben genannten Antrags ab. Wer diesem Punkt 4 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Entschuldigung, wir machen namentliche Abstimmung. Ich bitte die Wahlhelfer die Stimmzettel einzusammeln.
Haben alle, die wollten, Ihre Stimmkarte abgegeben? Einen kleinen Moment müssen wir noch warten. Ich bitte
Mir liegt das Abstimmergebnis zu Punkt 4 der Drucksache 3/3208 vor. Abgegeben wurden 71 Stimmen, davon stimmten 26 Abgeordnete mit Ja, 45 stimmten mit Nein. Damit ist dieser Punkt 4 des Antrags abgelehnt (nament- liche Abstimmung siehe Anlage 2). Somit ist der Antrag insgesamt abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den Änderungsantrag der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3234. Ich muss dazusagen, wir stimmen dieses Mal nicht über den Punkt 4 des SPD-Antrags ab, weil der schon mit dem Punkt 5 des PDS-Antrags erledigt ist. Da brauchen wir nicht einverstanden zu sein, das ist eben einfach so.
Wer dem Änderungsantrag in Drucksache 3/3234, ausgenommen Punkt 4, zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer größeren Zahl von Stimmenthaltungen ist dieser Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Drucksache 3/3204. Wer der Beschlussempfehlung zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Diese Beschlussempfehlung ist mit Mehrheit angenommen.