Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, natürlich zum Gesetz, das können Sie immer rufen. Natürlich spreche ich zum Blindengeldgesetz. Natürlich gibt es die Einsicht bei vielen Blinden, die auch politische Meinungen haben, dass man das Gesetz von 2000 noch verbessern musste. Natürlich sind diese 300.000 zusätzlich für die Kinder eine Verbesserung. Das hebt aber nicht auf, dass mit dem ersten Doppelhaushalt etwas gekürzt würde, was mit Nachteilsausgleich für Blinde überhaupt nichts zu tun hat. Deswegen ist es eben nur eine geringe Verbesserung eines politisch großen Fehlers, der im Jahr 2000 gemacht worden ist. Aus dem Grund könne wir dem auch nicht zustimmen. Trotzdem ist es verständlich, dass der Blindenverband diese Fehleraufhebung in Höhe von 300.000 DM wohl begrüßt. Das ist wohl sehr legitim.
Entschuldigung, Euro. So viel Zeit muss sein, das ist richtig. Deswegen begebe ich mich jetzt auch noch einmal in den Kaisersaal. Wenn es stimmt, dass tatsächlich
jeder seine Meinung und seine politischen Auffassungen artikulieren kann, so kann ich nur sagen, dass das, was mein Fraktionskollege Herr Nothnagel nonverbal - nein, das ist nicht nonverbal, der hatte nämlich Buchstaben und Worte auf ein Blatt Papier geschrieben, über die sich andere erbost haben, indem er draufgeschrieben hat von dem leider viel zu früh verstorbenen Franz Christoph, der Begründer der Krüppelbewegung war: "Jedem Krüppel seinen Knüppel". Keiner hat darüber nachgedacht, was das bedeutet, keiner ist auf die Idee gekommen auf Herrn Nothnagel zuzugehen und zu fragen, was willst du mit dem Ding, was willst du mit dieser Äußerung. Nichts anderes, als darüber zu diskutieren, ob es in Thüringen genauso viel Zeit braucht, bis wir Gleichstellungsregelungen brauchen, wie es in den 70er-Jahren die Krüppelbewegung begonnen hat, genau diese Fragestellung will nämlich niemand hören. Aber genau um diese Fragestellung geht es, wenn wir heute oder gestern in der Zeitung lesen mussten, dass es in Thüringen kein Integrationsgesetz für Menschen mit Behinderung geben wird. Genau diese Denkweisen sind es, die nämlich eine Diskussion unter Behindertenvertretern unbedingt notwendig macht. Da muss niemand von diesem Pult, auch nicht Herr Nothnagel, auch nicht Frau Jelka Wetzel diskriminiert werden.
Weitere Wortmeldungen liegen mir jetzt nicht mehr vor. Ich schließe die Aussprache, wir kommen zur Abstimmung, und zwar über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3078 direkt, weil die Beschlussempfehlung des Ausschusses die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Also, wer diesem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Bei einer Anzahl von Stimmenthaltungen ist diesem Gesetzentwurf mit großer Mehrheit zugestimmt worden. Wir kommen zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf zustimmen will, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? So wiederholt sich das Abstimmen, diesem Gesetzentwurf ist auch in der Schlussabstimmung mit großer Mehrheit zugestimmt worden.
Es geht Ihnen ja nichts verloren, das werden wir ja nachholen nach der Aktuellen Stunde, das, was Sie jetzt als Punkt 5 behandeln wollten.
Anlässlich der aktuellen Untersuchungen von Schulanfängern in Thüringen wurden zunehmende Entwicklungsstörungen, Erkrankungen und Fehlernährungen festgestellt. Diese Auffälligkeiten verzeichnen seit Jahren einen zum Teil rasanten Anstieg.
1. Welche Initiativen mit welchem Ergebnis wurden ergriffen, um diese Problematik bereits während des Besuchs von Vorschuleinrichtungen zu erkennen?
2. Welche Initiativen mit welchem Ergebnis wurden ergriffen, um außerhalb und innerhalb der Schule einschließlich des Vorschulbereichs eine zielgerichtete Elternarbeit zu dieser Problematik anzubieten?
3. Wurden Initiativen mit welchem Ergebnis ergriffen, um gemeinsam mit Kinder- und Hausärzten die Eltern im Hinblick auf Entwicklungsschädigungen und Fehlernährung zu beraten?
4. Welche Voraussetzungen und Vereinbarungen mit welchem Ergebnis wurden entwickelt, um sportliche Angebote für alle Kinder in Vorschuleinrichtungen und den Grundschulen bedarfsgerecht zur Verfügung zu stellen?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Fragen im Namen der Landesregierung folgendermaßen:
Frau Abgeordnete Pelke, vielleicht ein kleiner Vorspann: Der rasante Anstieg, von dem Sie in Ihrem Vorspann sprechen, ist so rasant nicht. Wir stellen vielmehr fest, dass im Großen und Ganzen bei den Schuluntersuchungen ab dem Jahr 1997/98 etwa die Befunde weit gehend gleich bleiben, allerdings bei den psychischen Auffälligkeiten sowie Unruhe bzw. Bewegungsdrangstörungen etwas zunehmen. In den anderen Bereichen ist es im Wesentlichen gleich geblieben. Wir haben einen Sprung vom Jahr 1995/96 zu den Jahren 1997/98, das hängt aber mit der neuen Erfassung seit dem Jahre 1997/98 zusammen. Dieses nur vorweg, wenn Sie also das Jahr 1991/92 mit dem Jahr 2002/03 vergleichen, dann kommen Sie in der Tat zu erheblichen Steigerungen. Das hat aber im We
Nun zu Frage 1: Mit der Verordnung über den öffentlichen Gesundheitsdienst sowie dem Kindertageseinrichtungsgesetz bereits von 1991 und dem Thüringer Schulgesetz vom 6. August 1993 wurden die gesetzlichen Grundlagen für die präventive und sozialmedizinische Betreuung der Thüringer Kinder und Jugendlichen geschaffen. Nach § 15 Abs. 3 des Kindertageseinrichtungsgesetzes bietet der öffentliche Gesundheitsdienst jedem Kind einmal im Jahr eine ärztliche und eine zahnärztliche Vorsorgeuntersuchung an und führt diese mit der Zustimmung der Eltern auch durch. Ich will nicht ausschließen, dass es bei der Umsetzung dort auch unterschiedliche Handhabungen gibt.
Zu Frage 2: Auch die Schulgesundheitspflege hat in den genannten Gesetzen eine Grundlage für die angesprochene Arbeit mit den Eltern, also nicht nur Untersuchung bei den Kindern, sondern auch bei der Arbeit mit den Eltern. Mit der im September 2002 in Kraft getretenen Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege ist die Rechtssicherheit im Umgang mit Schülern, Eltern und Institutionen weiter verbessert worden. Die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste der Gesundheitsämter haben auf dieser Grundlage Kinder und Jugendliche sowie deren Sorgeberechtigten bis zum Übergang in das Berufsleben zu betreuen und zu beraten. In allen Gesundheitsämtern wurden schulärztliche und schulzahnärztliche Sprechstunden eingerichtet, die insbesondere dieser Beratung von Eltern und ihren Kindern dienen, also eben auch nicht nur die Untersuchung. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern ist nach den entsprechenden Paragraphen der Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege ausdrücklich erwünscht. Das Thüringer Schulgesetz verlangt die Mitwirkungspflicht der Eltern in diesem Zusammenhang. Die Gesundheitsämter sind dabei aktive Partner bei der Gestaltung gesundheitsförderlicher Lern- und Lebensbedingungen in der Schule und arbeiten hier gemeinsam mit Eltern in der Schulkonferenz. Über die Landesvereinigung für Gesundheitsförderung AGETHUR wird im Rahmen verschiedener Projekte die Elternarbeit angeregt. Erwähnen möchte ich auch in diesem Zusammenhang das schon seit mehreren Jahren laufende Landesprojekt "Gesundes Schulfrühstück in Thüringer Schulen", was übrigens am kommenden Sonntag wieder durchgeführt wird.
Zu Frage 3: Die Kinder- und Jugendgesundheitsdienste haben einen zunehmenden gesundheitspolitischen Stellenwert hinsichtlich der Präventiv- und sozialmedizinischen Betreuung von Kindern und Jugendlichen, insbesondere sozial schwacher Familien. Da sie aber nicht kurativ tätig werden können, ist ein enges Zusammenwirken mit den niedergelassenen Kinder- und Jugendärzten erforderlich, wie das übrigens auch der Thüringer Verordnung über die Schulgesundheitspflege zu entnehmen ist und dieses sogar vorgeschrieben ist. Auch im
Bereich der zahnmedizinischen Prophylaxe gibt es für den Bereich Kindertageseinrichtungen eine vereinbarte enge Zusammenarbeit zwischen den Jugendzahnärzten der Gesundheitsämter und den niedergelassenen Ärzten. Auch dazu gehört u.a. wieder Ernährungsberatung.
Zu Frage 4: Ich denke, hier gibt ein breit gefächertes Angebot. Ein entsprechendes Programm des Landessportbunds unter dem Titel "Im Sportverein in guten Händen", welches u.a. auch zusätzliche Bewegungsangebote des Sports in Vorschuleinrichtungen und in Grundschulen zum Inhalt hat, wurde durch das TMSFG im Jahr 2002 im Rahmen der institutionellen Förderung aus Landesmitteln unterstützt. Die Entwicklung der Zusammenarbeit von Sportvereinen und Kindertageseinrichtungen erfolgt auf der Grundlage von Rahmenvereinbarungen zwischen dem Landessportbund und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Im Jahre 2004 wurden erfreulicherweise auf der obigen Grundlage 239 Kooperationsmaßnahmen zwischen Thüringer Sportvereinen und Thüringer Kindertagesstätten durch die Thüringer Sportjugend gefördert. Außerdem werden durch die Sportorganisation inhaltliche Bewegungsprogramme für den Elementarbereich entwickelt und angeboten. Die Zusammenarbeit von Schule und Sportverein erfolgt auf der Grundlage der Vereinbarung zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen Thüringer Schulen und Thüringer Sportvereinen. Vom Landessportbund Thüringen und dem Kultusministerium werden dazu jährlich finanzielle Mittel bereitgestellt. Hier: Kooperationsvereinbarungen zwischen Thüringer Schulen und Sportvereinen im Jahr 2001/2002 - 1.036 solcher Vereinbarungen.
Herr Minister, ich denke, wir sind uns sicher einig, dass diese Auffälligkeiten keine Kleinigkeiten sind. Das, denke ich, ist klar. Was mich interessiert, worin Sie die Ursachen für diese Befunde sehen, insbesondere die Zunahme für zunehmende psychische Auffälligkeiten und Störungen in der Ernährung, die Ursachen.
Also, wir können vieles auf einen Bewegungsmangel zurückführen. Damit hat auch die zunehmende allgemeine Unruhesituation bei Kindern zu tun. Damit hat auch zu tun, dass Bewegungsabläufe häufiger festgestellt werden, dass sie nicht so koordiniert werden, wie man es sich wünscht. Das heißt also, das hat etwas mit sitzender Beschäftigung, es hat etwas mit, ich sage mal, Fernsehen und Computer
sehen oder -sitzen zu tun und es hat auch etwas mit Bewegungsarmut und falschen Essgewohnheiten zu tun. Es sind schon sehr verschiedene Dinge, die dabei eine Rolle spielen, sicherlich auch eine gewisse Reizüberflutung, die auf diesem Wege zu Stande kommt.
Herr Minister, insbesondere unter Punkt 4 ist ja auch bekannt, dass der Sport eine wesentliche Rolle spielt, insbesondere Sportvereine und natürlich auch die Dachorganisationen. Aber Sie selbst hatten darauf hingewiesen, dass teilweise in den einzelnen Einrichtungen die Umsetzung dessen, was angeboten wird oder was es an Möglichkeiten gibt, sehr unterschiedlich ist. Sehen Sie auch aufgrund der doch vorhandenen Schwierigkeiten, unabhängig wie jetzt der Anstieg ist, dass teilweise noch mehr passieren müsste und dass auch vielleicht noch mehr Aufklärungsarbeit geleistet werden sollte und wenn ja, in welche Richtung?
Frau Abgeordnete, dass noch mehr passiert, das ist immer wünschenswert. Ich wüsste nicht, wann wir da sagen könnten, Bewegung, sportliche Betätigung und Aufklärung sei irgendwann mal zu viel. Ich denke schon, dass dort auch noch mehr passieren kann. Ich habe Ihnen die Zahlen genannt über Kooperationen. Ich gehe davon aus, dass diese Zahlen über Kooperationen noch erhöht werden. Aber es sind natürlich nicht nur die beteiligt, die diese Kooperationen auf der einen Seite abschließen. Es muss auch akzeptiert und es muss natürlich dann entsprechend umgesetzt werden.
Herr Minister, Sie werden verstehen, dass ich das alles verstehe, Bewegungsarmut usw. usf., aber meine Frage geht eigentlich dahin gehend weiter. Welche gesellschaftlichen Ursachen, auch hinsichtlich der Lage vieler Eltern, sehen Sie in der Verursachung dieser Störungen?
Man kann arm sein und gesellschaftlich Probleme haben, aber man kann sich trotzdem bewegen und man kann sich mit Sicherheit auch ordentlich ernähren und nicht überernähren. Das Problem ist ja keine Unterernährung, was wir haben, das Problem ist eine Überernährung.
Ich glaube schon, dass es darauf ankommt, dass wir hier noch mehr als bisher Aufklärung betreiben. Ich sehe hier einen wesentlichen Grund, auch für mich eine Bestätigung, dass wir dem Thema "Kinder und Familie" noch intensiver Augenmerk schenken müssen.
Ziel eines vorsorgenden Verbraucherschutzes ist der kritische, aufgeklärte und gut informierte Verbraucher. Angesichts einer Fülle von Angeboten und einer weitestgehend auch europäischen bzw. internationalen Vielfalt ist es für den Verbraucher nicht immer ganz einfach, das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Inhaltsstoffe von bestimmten Produkten objektiv zu bewerten. Freie Träger, wie z.B. die Stiftung Warentest oder die Verbraucherzentralen, können deshalb bei Waren und Dienstleistungen die Orientierung unterstützen und somit den Verbrauchern wertvolle Hinweise geben. Dennoch ist die Situation derzeit nicht zufrieden stellend. Aus diesem Grund wird derzeit auf der Bundesebene erneut ein Verbraucherinformationsgesetz diskutiert bzw. ein Gesetzgebungsverfahren eingeleitet. Dieses Gesetz ist im Bundesrat zustimmungspflichtig und es berührt Länderinteressen unmittelbar, z.B. bezüglich der Kosten, die durch die vorgesehene Informationspflicht seitens der Behörden anfallen.