Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, aus der Begeisterung der CDU-Fraktion, Herr Grüner, lässt sich schlussfolgern, dass das Ihre Jungfernrede war. Ich bin mir aber nicht ganz sicher.
Dünner! Dies ist zunächst nur auf die Seitenzahl bezogen. Daraus könnte man ja nun schlussfolgern, dass die Landesregierung immer besser wird, weil der Rechnungshof immer weniger zu meckern hat.
Herr Fiedler, eine solch positive Einschätzung relativiert sich allerdings, wenn man bedenkt, dass der Rechnungshof nur einen kleinen Teil der Haushalts- und Wirtschaftsführung des Landes prüft. Was da auch 2000 zusammengekommen ist, ist schon bemerkenswert.
Erstens: Bei den überplanmäßigen Ausgaben handelt es sich - ich zitiere - "wie bereits im Vorjahr zum Teil um solche, die seit Jahren in erheblichem Umfang überplanmäßig anfallen und jeweils mit derselben Begründung beantragt und bewilligt worden sind." Gemeint sind u.a. Kosten für Maßregelvollzug und die Bürgschaftsausfälle, die Jahr für Jahr erheblich unterveranschlagt werden. Die Landesregierung ist hier nicht lernfähig. Ein glatter Verstoß gegen § 11 Abs. 2 Nr. 2 der Thüringer Landeshaushaltsordnung.
Zweitens: Ich zitiere: "Die erforderliche vorherige Zustimmung des für Finanzen zuständigen Ministeriums lag in 23 Fällen nicht vor und ist damit gegenüber dem Vorjahr (sechs Fälle) deutlich angestiegen." Dies sind also weitere 23 Verstöße gegen die Thüringer Landeshaushaltsordnung, diesmal gegen § 37 Abs. 1. Außerdem deutet eine Steigerung von sechs Fällen auf 23 Fälle wiederum nicht auf eine Lernfähigkeit der Landesregierung hin, mein sehr verehrter Herr Ex-Finanzminister!
Drittens: Die Krönung oder - besser gesagt - der Gipfel ist, dass in vier Fällen die Haushaltsüberschreitung erst nach Abschluss des Haushaltsjahres bemerkt worden ist. Wie geht denn das? Haben Sie geschlafen oder entspricht die Aussage der Ministerin, dass ausnahmslos Haushalts
überwachungslisten geführt wurden, etwa nicht der Wahrheit? Den Bemerkungen des Rechnungshofs, dass die mangelnde Sorgfalt nicht hinnehmbar ist, ist an dieser Stelle von uns nichts hinzuzufügen.
Viertens: In einer Reihe von Fällen wurden Ausgaben übertragen - ich zitiere -, "deren Übertragbarkeit weder nach Thüringer Landeshaushaltsordnung noch nach Haushaltsvermerk zugelassen war." Wieder ein paar Verstöße gegen die Landeshaushaltsordnung mehr, dies war § 19 Abs. 1.
Fünftens: Im Jahr 2000 wurde die Praxis bei der Auszahlung von BAföG verändert. Das Land zahlt BAföG nicht mehr komplett aus dem Haushalt, sondern lässt sich den Darlehensteil von der TAB finanzieren. Die Landesregierung nimmt also neben dem Haushalt einen Kredit bei der TAB. Die Tilgung erfolgt mit den Rückzahlungen der Studenten. Weder diese ausgelagerten Schulden noch die Darlehensforderungen an die Studenten werden in der Haushaltsrechnung ausgewiesen. Lediglich die Zinsen, die für diese versteckten Schulden zu zahlen sind, finden sich in Kapitel 15 28 Titel 575 01 wieder, 700.000 DM oder 357.900 1 ! gen für im Haushalt nicht ausgewiesene Kredite betrugen im Jahr 2002 mit Stand vom 18.10. schon 500.000 ! Doppelhaushalt mit 1,1 bzw. 1,4 Mio. 0 ! ! ! nicht genug, seit diesem Jahr werden die Zinsen nicht mal mehr korrekt verbucht. Sie finden sich jetzt in einem Titel der Hauptgruppe 6 wieder, also als Zuschuss.
Bleibt festzuhalten, die Landesregierung hat die Buchungsmodalitäten im Jahr 2000 im Bereich BAföG kreativ umgestaltet, ich vermute, um das Ausgabevolumen und die Schulden künstlich zu senken. Nicht zuletzt fordere ich auch an dieser Stelle wieder, meine sehr verehrten Damen und Herren, einen Kassensturz und dass Sie wirklich alle Schattenhaushalte offen legen.
Sechstens: Für den Landesbetrieb Katasterämter war die kaufmännische Buchführung ab dem 28.07.2000 mit dem In-Kraft-Treten der geänderten Thüringer Landeshaushaltsordnung zwingend vorgeschrieben. Der Landesbetrieb ignorierte diese Vorschrift im Einvernehmen mit dem Innenministerium. Ein bewusster Verstoß gegen § 74 Abs. 1 Satz 1 der LHO.
Meine Damen und Herren, neben den genannten Verstößen gegen die Landeshaushaltsordnung gibt es - und das will ich natürlich nicht verschweigen - auch eine Stelle im Rechnungshofbericht, für die man die Landesregierung einmal loben muss. Ich meine hier die Verhandlungen in Sachen Philharmonie Gotha-Suhl. Die PDS hatte im Ausschuss beantragt, hier der Stellungnahme der Landesregierung ausdrücklich beizutreten, aber weder die Ausschussmitglieder der SPD noch der CDU wollten der Landesregierung in ihrem Tun Recht geben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, ein Fazit: Die Landesregierung verstößt wiederholt gegen die Landeshaushaltsordnung. Sie zeigt sich in einigen Fällen über Jahre schlichtweg unbelehrbar, weil sich nichts geändert hat. Unser Bemühen, in die Beschlussempfehlung des Ausschusses noch ein paar klare Aussagen zu bringen, ist an der Überheblichkeit der CDU-Fraktion gescheitert.
Ein Beispiel dazu: Selbst identische, wortgleiche Anträge durch unsere Fraktion wurden von Ihnen abgelehnt. Meine Damen und Herren, eine Entlastung kann diese Regierung also von uns nicht erwarten. Schönen Dank für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, das gleiche Procedere wie jedes Jahr steht an, wir haben die dankbare Aufgabe als Parlament, als der Souverän, wie man so schön sagt, die Landesregierung und eine der wichtigsten Institutionen des Landes, den Landesrechnungshof, zu entlasten.
Was mir aufgefallen ist - der Kollege Huster ist schon etwas darauf eingegangen, allerdings habe ich einen kleinen anderen Ansatz bei der Ursachenforschung, ich weiß es nicht -, ich habe mal den Bericht für das Jahr 2000, also den aktuellen, neben den Bericht des Vorjahres gelegt, also über das Jahr 1999, der aktuelle hatte noch nicht mal mehr die Hälfte des Umfangs des vorjährigen. Woran das wohl liegen mag? Ob es daran lag, dass es nun das erste Jahr der Entlastung war, an dem keine SPD-Beteiligung an der Regierung mehr vorhanden war? Ob es an der Prüfungsintensität oder an der Prüfungsqualität lag, das will ich an dieser Stelle gar nicht beurteilen. Auffällig war nur, er ist also deutlich geschrumpft im Vergleich zu den Vorjahren.
Was zum Inhalt zu sagen ist: Vieles davon kommt uns allen, die sich schon seit Jahren damit befassen, ziemlich bekannt vor. Man hat einige "Dauerbrenner" in diesem Bericht wiedergefunden. Beispielhaft dafür seien genannt die berühmten überplan- und außerplanmäßigen Ausgaben - ein beliebtes Instrument der Regierung - und auch die Praxis bei der Verschuldung wird jedes Jahr im Bericht durch den Rechnungshof moniert.
Zu den Neuigkeiten gehören einzelne Detailfeststellungen zu den Ministerien. Aber an dieser Stelle gibt es immer wieder einen zentralen Kritikpunkt und den möchte ich explizit doch dann etwas näher beleuchten. Das ist nämlich die immer wiederkehrende Kritik an der man
gelnden Effizienz der Mittelverwendung. In dem Zusammenhang auch noch zu nennen ist die Effizienz innerhalb der gesamten Landesverwaltung. Man könnte ja meinen, dass wir aus der Aufbauphase der Landesverwaltung nunmehr herausgetreten sein sollten. Das ist doch durchaus ein Zeitpunkt, auch einmal Bestandsaufnahme zu pflegen bzw. auch eine gewisse Neuorientierung vorzunehmen. Um es ganz klar zu sagen, meine Damen und Herren, Thüringen verfügt in weiten Teilen über eine funktionierende Verwaltung, in manchen Teilen über eine gut funktionierende Verwaltung und manches funktioniert weniger gut. Nun ist es unsere Aufgabe als Parlament zu überlegen, wie wir diese Verwaltung besser, dienstleistungsorientierter, aber vor allem effizienter machen können.
Alle Fraktionen haben das im Übrigen erkannt, das hatte sich dokumentiert in den Anträgen aller drei Fraktionen zum Haushaltsgesetz 2003/2004, als es in Bezug auf die Effizienz der Verwaltungen jeweils Entschließungsanträge und entsprechende Wortbeiträge gegeben hat.
In diesem Zusammenhang möchte ich noch einmal auf zwei grundlegende Forderungen der SPD-Fraktion näher eingehen: So hatten wir gefordert, die gesamte Landesverwaltung durch externe Prüfer unter Berücksichtigung der langfristigen demographischen Entwicklung, der weiteren Effektivierung durch den verstärkteren Einsatz von EDV-Technik sowie unter Nutzung von internem und externem Benchmarking - Entschuldigung für den Begriff, ich kann ihn nicht ändern, er ist heutzutage auf dem Gebiet nun einmal üblich - sowie, und das ist ein ganz wichtiger Punkt, einer Aufgabenanalyse sowie einer Zweck- und Vollzugskritik zu unterziehen. Die bisherigen Äußerungen dazu durch die Landesregierung und auch ihr Tun kranken allerdings daran, dass eine grundlegende Ist-Analyse fehlt. Andere Landesregierungen, beispielsweise - an dieser Stelle sollten Sie auch einmal den Blick schärfen über die Landesgrenzen hinaus, Sie tun das ja immer dann, wenn es Ihnen gut in den Kram passt - in Sachsen-Anhalt und Brandenburg, haben so genannte Benchmarkingreports erstellen lassen für ihre Verwaltung, um eine echte Standortbestimmung zu haben. Das ist dann die Basis für notwendige Strukturveränderungen. Diese grundsätzliche Herangehensweise vermisse ich in Thüringen und offensichtlich vermisst sie auch der Rechnungshof.
Ein weiteres Feld, wo dies deutlich wird, meine Damen und Herren, ist der gesamte Bereich der Fördermittelverwaltung. Um es mal in einem Satz etwas zusammenzufassen: Resultierend aus der Haushaltssperre 2002, dem umfangreichen Verschieben von Fördermittelauszahlungen des Jahres 2002 in das Folgejahr und nur der teilweisen Freigabe der Ausgabentitel durch das Finanzministerium für 2003 werden schlicht die Arbeitsmöglichkeiten der Fördermittelverwaltung eingeschränkt. Es wird in weiten Teilen an dieser Stelle sprichwörtlich wirklich nur der Mangel verwaltet. Gäbe es nicht die Verpflichtungsermächtigungen für die Folgejahre, müssten wir eigentlich
die Fördermittelverwaltung in "Vertröstungsverwaltung" umbenennen. Aber das, meine Damen und Herren, da werden Sie mir doch sicher beipflichten, hat ja nun mit Effizienz der Verwaltung, weiß Gott, nichts zu tun. Ich gebe der Hoffnung Ausdruck, dass der kommende Subventionsbericht dafür genutzt werden muss, so wie wir das von der SPD bei der Installierung dieses Instruments von Anfang an gefordert hatten, die Effizienz dieser Förderprogramme auch im Hinblick auf die Verwaltung zu bewerten.
Meine Damen und Herren, das waren beispielhaft nur zwei Bereiche, in denen nach unserer Auffassung die Zeichen der Zeit durch die Regierung noch nicht so richtig erkannt worden sind. Ich biete hier an, dass wir gemeinsam diese Probleme anpacken, und an dieser Stelle, denke ich, brauchen wir dafür auch den Rechnungshof, den Rechnungshof als Instrument, um beispielsweise mit den Prüfberichten noch dezidierter umzugehen als Grundlage auch für künftiges Handeln. Wir brauchen den Rechnungshof als kritischen Begleiter, auch hin und wieder als Politikberater, Herr Dr. Dietz, allerdings nicht als Lehrmeister, das sollten wir uns verkneifen.
Ansonsten hat sich unsere Fraktion dazu entschlossen, aufgrund der Tatsache, dass wesentlichen Anträgen, Änderungsanträgen zu beiden Berichten - zur Entlastung der Regierung und für den Bericht Entlastung Rechnungshof - bis auf zwei Ausnahmen nicht entsprochen worden ist, ebenfalls der Regierung die Entlastung in Form von Enthaltung versagen. Danke schön, meine Damen und Herren.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zunächst vielen Dank dem Rechnungshof für seinen Bericht zur Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2000. Der Rechnungshofbericht 2002 zeigt meines Erachtens zwei klare Aussagen auf: Erstens, dass die Gestaltungsmöglichkeiten für die Zukunft nur durch die Reduzierung der Nettoneuverschuldung erhalten bleiben, und zweitens, dass die Thüringer Verwaltung Professionalität und Sachkompetenz im Haushaltsjahr 2000 bewiesen hat. Der Rechnungshof hatte aus dem letzten Entlastungsverfahren die Bitte des Parlaments übertragen bekommen, die finanzwirtschaftliche Entwicklung des Landes unter Berücksichtigung des Maßstäbegesetzes und des Solidarpaktfortführungsgesetzes sowie der EU-Förderung ab 2006 zu bewerten. Die im vorgelegten Jahresbericht 2002 über die Haushalts- und Wirtschaftsführung im Jahr 2000 durch den Thüringer Rechnungshof unterbreiteten Hand
lungsaufträge für zukünftige Haushalte werden seitens der CDU-Fraktion voll und ganz unterstützt und die Bereitschaft erklärt, alle Konsolidierungsprogrammpotenziale auszuschöpfen.
Bereits mit dem Doppelhaushalt 2001/2002 wurden einschneidende Veränderungen in der Frage der Nettoneuverschuldung eingeleitet. Erinnert sei daran, dass die CDU-Fraktion den Regierungsentwurf um 51,3 Mio. nach unten korrigierte und die Nettoneuverschuldung um diese Summe zusätzlich gesenkt wurde. Dieser Weg, meine Damen und Herren, wurde trotz der dramatischen Steuereinbrüche im zweiten und dritten Nachtragshaushalt 2002 fortgesetzt. So wurden die Steuerausfälle in Höhe von ca. 1 Mrd. #! $%%$ wiegend durch Ausgabereduzierungen ausgeglichen. Wegen der immensen Steuerausfälle musste Thüringen zwar 240 Mio. #! 2002 in diesem Jahr werden es 40 Mio. ! sätzlichen Schulden aufnehmen, trotzdem wurde der Rest der Steuerausfälle durch ein drastisches Sparprogramm erbracht. Am Ziel, 2006 einen ausgeglichenen Haushalt zu verabschieden, halten wir fest. Nur so erhalten wir zukünftigen Generationen Gestaltungsmöglichkeiten für unser Land.
Sehr geehrte Damen und Herren, wer jetzt von Mut für neue Schulden spricht, spielt mit der Zukunft unseres Landes. Und wer angesichts einer geplanten Gesamtverschuldung bis 2004 in Höhe von 12,83 Mrd. ! jeden Thüringer, vom Säugling bis zum Greis, entfallen 5.123 2! 0 * Neuverschuldung spricht, ist einfach nicht mehr ernst zu nehmen. Die PDS sollte sich die Meinungen des Rechnungshofs und des Steuerzahlerbundes nicht immer nur dann zu eigen machen, wenn sich die Kritik gegen die Landesregierung richtet, sondern auch dann, wenn den Ratschlägen gefolgt wird. Selbst wenn wir es schaffen, ab 2006 keine neuen Schulden zu machen, und in der Lage wären, ab 2009 mit einer jährlichen Schuldentilgung von 50 Mio. last jedes Thüringers aufgrund der Bevölkerungsentwicklung bis 2019 auf 5.600 3 4 5! längst sein Rentnerdasein genießt, müssten seine Kinder und Enkelkinder noch die Schulden tilgen, die er heute aufbauen will. Die Vertreter dieser Finanzpolitik meinen, dass in Zeiten hoher Arbeitslosigkeit und rezessiver Wirtschaftsentwicklung der Staat durch zusätzliche Ausgaben die Nachfrage erhöhen müsse. Dabei müssten die staatlichen Mehrausgaben und die Steuerausfälle durch Kreditaufnahmen finanziert werden. Allerdings zitieren die Verfechter dieser Theorie immer nur bis zu dieser Stelle.
Wie und woher in späteren Zeiten die aufgenommenen Schulden auch wieder abzubauen sind, ist bisher von diesen Personen nicht erläutert worden. Ich frage die Vertreter der PDS, wann sie denn meinen mit dem Schul
denabbau beginnen zu wollen, etwa 2006, wenn die EUFörderung zurückgefahren wird, oder ab 2008, wenn die Bundesergänzungszuweisungen jährlich um 100 Mio. sinken, oder vielleicht erst 2019, wenn Thüringen ganz ohne zusätzliche Finanzhilfen auskommen muss? Sie werden immer wieder Gründe finden neue Schulden aufzunehmen, dies haben die Finanzierungsvorschläge der letzten 12 Jahre aus Ihrer Fraktion ja bewiesen.
Ich sage ein klares Nein zu den Verschuldungsplänen der PDS. Sie sind Gift für die Zukunft unseres Landes.
Herr Kollege Huster, zu Ihren Ausführungen im Bereich Bürgschaften und Maßregelvollzug noch eine Anmerkung: Wenn man ihren Änderungsanträgen zu den Haushaltsplänen folgen würde, dann hätten wir erst recht erhebliche Unterfinanzierungen. Denn gerade auch in diesen beiden Punkten, Maßregelvollzug und Bürgschaften, und das wissen Sie ganz genau, kann man keine Punktlandung haben. Das ist nicht genau planbar.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie sehr uns die angehäufte Schuldenlast schon jetzt einschränkt, ist an den kaum noch vorhandenen frei verfügbaren Mitteln im Haushalt ablesbar. Die Aufwendungen für Zinsen übersteigen schon jetzt die Mittel für die freiwilligen Leistungen. Von dem Gesamtvolumen des Haushalts in Höhe von ca. 9,1 Mrd. 6 (( gesetzliche Leistungen, eingegangene Verpflichtungen, Globale Minderausgaben, Bewirtschaftungsreserven usw. gebunden. Schwerpunkt in der Aufstellung und Umsetzung künftiger Haushalte muss eine strikte Ausgabenüberprüfung sein. Die CDU-Fraktion hat hier mit ihrem Entschließungsantrag zum Doppelhaushalt 2003/2004 einen klaren Handlungsauftrag erteilt. Dem Bürger muss deutlich gemacht werden, welche Aufgaben der Staat mit den vorhandenen Mitteln leisten kann und welche Aufgaben durch Übertragung auf Dritte oder Privatisierungen erfolgen müssen.
Sehr geehrte Damen und Herren, der Rechnungshof zeigt auf, wo Einsparungspotenziale bei der Mittelverwendung vorhanden sind und wo zusätzliche Einnahmen erzielt werden können. So konnten ca. 820.000 ! fertigten Zuwendungen dem Landeshaushalt zurückgeführt werden. Die aufgezeigten Beispiele einer unsachgemäßen Mittelverwendung müssen seitens der Verwaltung Anlass zur Ergreifung von Gegenmaßnahmen sein, um künftig solches Fehlverhalten zu vermeiden.
Bei einem Gesamthaushalt von 9,8 Mio. ! der Verwaltung auch ein hohes Maß an Professionalität und Sachkompetenz bei der Bearbeitung bescheinigen. Die Lehrjahre und die damit verbundenen gravierenden Fehler, meine Damen und Herren, sind vorbei.