Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Meine Damen und Herren, Umsetzung von Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz: Die Investitionsaufwendung auf der Grundlage des Sonderinvestitionsprogramms nach Ar

tikel 52 Pflegeversicherungsgesetz erstrecken sich über die Jahre 1994 bis 2005. Das Programm erfasst 162 Projekte, für die alle entsprechenden Zuwendungsbescheide erteilt sind. Die Gesamtinvestitionssumme für diese Projekte beträgt nahezu 665 Mio. !, 23    119 Projekte mit einem Investitionsaufwand in Höhe von knapp 490 Mio.    !+ 45 3 jekte mit einem Investitionsaufwand in Höhe von 174 Mio.  befinden sich im Bau oder in der Vorbereitung.

Der Freistaat Thüringen verfügt als Folge der umfassenden öffentlichen Förderung über ein leistungsfähiges Angebot an Pflegeheimen, das den heutigen Anforderungen an eine fachgerechte Pflege entsprechen kann. Dabei konnte erreicht werden, dass die in den Thüringer Landespflegeplan aufgenommenen Pflegeheime ihre Bewohnerinnen und Bewohner nur in geringem Umfang mit Investitionsaufwendungen belasten müssen. Die schwierige Lage des Landeshaushalts führt jedoch zu einem Finanzierungsproblem nach Ende Artikel 52 Pflegeversicherungesetz. Dementsprechend müssen wir neue Wege suchen, wie die Investition dann weiter fortgeführt werden kann.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Eines ist klar, es wird kein Heimbewohner aus rein finanziellen Gründen auf die notwendige stationäre pflegerische Betreuung verzichten müssen.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Das passiert aber zum Teil schon.)

Das ist nicht der Fall, Sie sprechen von der AWO, von den frei finanzierten Einrichtungen

(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Doch, das kann ich beweisen.)

Das kann ich nachvollziehen.

(Zwischenruf Abg. Künast, SPD: Ich rede nicht von der AWO, ich rede allgemein über die neuen Pflegeheime.)

Allgemein kann ich Ihnen sagen, Frau Künast, wenn der Bedarf besteht, springt entweder die Grundsicherung oder die Sozialhilfe dafür ein.

Seit 1996 hat sich die Anzahl der Pflegebedürftigen unter 65 Jahren, die Hilfe zur Pflege in einer Einrichtung erhalten, stetig verringert, die Anzahl der Pflegebedürftigen, die Sozialhilfe erhalten. Gab es im März 1996 noch 2.049, so waren es im Januar 2003 nur noch 951 Pflegebedürftige. Dies ist neben der Einführung der Pflegeversicherung auch auf eine längere ambulante Betreuung von Pflegebedürftigen sowie auf die vorrangige Gewährung von Eingliederungshilfe für behinderte Menschen zurückzuführen. Für

die über 65-Jährigen, die Hilfe zur Pflege erhalten, erstattet das Land Thüringen den örtlichen Trägern der Sozialhilfe ihre Aufwendungen. Das wird sich mit dem Gesetz, was wir verabschiedet haben, insofern ändern, dass dieses mit in diese Sozialhilfeleistungen hineinkommt. Dennoch wird das Land Thüringen auch in diesem Jahr die vollen Leistungen erstatten. Die Fallzahlen der entsprechenden Haushaltsplanungen gehen ebenfalls drastisch zurück - von 9.107 im Januar 1996 bis 2.871 im Januar 2002.

Nun zur Sicherstellung von ausreichenden Pflegefachkräften: Meine Damen und Herren, im Hinblick auf die Fachkraftquote ist bedauerlicherweise festzustellen, dass die Einrichtungen einen Abbau von Fachkräften zu Gunsten von Hilfskräften vollzogen haben. Dennoch wird die gesetzlich vorgegebene Quote eines Fachkräfteanteils von 50 Prozent eingehalten und überprüft.

Zu den Kontrollen der Heimaufsichtsbehörden und des MDK sowie zu den im Ergebnis der Auswertungen durchgeführten Maßnahmen habe ich bereits bei den Anträgen der CDU und PDS Stellung genommen.

Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen, insbesondere bei der Pflege von demenzkranken Pflegebedürftigen: Die Angebote der allgemeinen Beaufsichtigung und Betreuung von demenziell Erkrankten, so genannte niedrigschwellige Betreuungsangebote einschließlich der Weiterentwicklung der Versorgungsstrukturen nach dem Pflegeleistungsergänzungsgesetz helfen dabei den längeren Verbleib der Pflegebedürftigen im häuslichen Bereich zu sichern. Sie tragen mit dazu bei, die frühzeitige Inanspruchnahme der kostenintensiven vollstationären Pflege zumindest zu verringern. Bisher haben die Pflegekassen 25 Konzepte von Pflegediensten zur Erbringung zusätzlicher Betreuungsleistungen bestätigt, darüber hinaus bieten 12 Familien entlastende Diensteangebote der allgemeinen Beaufsichtigung und Betreuung für demenzkranke Pflegebedürftige an. Es liegt in der gemeinsamen Verantwortung aller am Pflegegeschehen Beteiligten, die bestehenden Versorgungstrukturen weiterzuentwickeln. Für diesen Zweck stehen sowohl seitens der Pflegeversicherung als auch seitens des Landes Fördermittel zur Verfügung.

Zu den technischen Ausstattungen von Pflegeheimen: Im Rahmen des Sonderinvestitionsprogramms nach Artikel 52 Pflegeversicherungsgesetz sind in den letzten Jahren eine Vielzahl von Neubauten und Ersatzneubauten entstanden. Ebenso wurden erhebliche Investitionen im Sanierungsbereich vorgenommen. Mit Abschluss des Sonderinvestitionsprogramms dann im Jahr 2005 werden etwa 12.000 Pflegeplätze vollständig hergestellt und damit auch in ihrer technischen Ausstattung auf dem neuesten Stand sein. Die weit überwiegende Mehrzahl der übrigen Pflegeeinrichtungen ist nicht zuletzt durch umfassende Landesförderung ebenfalls auf einem aktuellen technischen Ausstattungsstand.

Auf die aktuelle Personalsituation bin ich bereits kurz eingegangen. Was die auszubildenden Pflegefachkräfte angeht, im Rahmen der Altenpflegeausbildung in Thüringen haben in den vergangenen drei Jahren 862 Schülerinnen und Schüler ihren Abschluss als Altenpflegerin oder Altenpfleger bestanden. Ich denke, das ist eine beachtliche Zahl.

Meine Damen und Herren, über den Verbleib, gestatten Sie mir, kann ich natürlich nichts sagen, denn wir haben sie nicht an Ketten gelegt. Sicher ist es richtig, dass bei der Einkommenssituation sich der eine oder andere überlegt, ob er in Thüringen bleibt oder nicht lieber 50 oder 100 km weiter südlich, südwestlich oder westlich fährt. Darüber kann ich Ihnen leider keine Auskunft geben. Wichtig ist allerdings zu wissen, dass die Erstausbildung zurückgegangen ist und sehr häufig eine Umschulung stattgefunden hat, was von den Pflegeeinrichtungen nicht immer als Nachteil angesehen wird, weil doch bei den Älteren, die Umschulungen machen, doch schon mehr Lebenserfahrung und menschliche Erfahrung dahinter steht.

Zu den tariflichen Vereinbarungen nach § 84 Abs. 2 SGB XI müssen die mit den Kostenträgern vereinbarten Pflegesätze einem Pflegeheim bei wirtschaftlicher Betriebsführung ermöglichen, seinen Versorgungsauftrag zu erfüllen. Nähere Vorgaben dazu, dass eine tarifgerechte Entlohnung erfolgen muss, enthält das SGB XI nicht. Die Höhe der Arbeitsentgelte steht somit in der Verantwortung der jeweiligen Pflegeeinrichtung. Ich hatte schon gesagt, dass ich wesentliche Probleme in dem Lohngefälle zu den alten Bundesländern sehe. Dadurch verlassen eben zahlreiche Altenpflegerinnen und -pfleger, auch solche mit gerade abgeschlossener Ausbildung, die müssen gar nicht 3 oder 4 Jahre gearbeitet haben, unseren Freistaat. Die berufliche Weiterbildung ist ein wesentliches Instrument der Qualitätssicherung. Die Träger und Trägerverbände sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beauftragt, eine angemessene Qualität der Betreuung der Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen zu garantieren. Das bedeutet die Verpflichtung, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Möglichkeiten anzubieten ihr Fachwissen zu aktualisieren und damit sicherzustellen, dass die Pflege der Bewohner nach dem allgemein anerkannten Stand der medizinisch-pflegerischen Erkenntnisse gewährleistet wird.

Möglichkeiten zur Verbesserung der Situation: Sicherlich muss das Kontrollinstrumentarium noch weiter aufund ausgebaut werden. In welcher Weise dies geschehen soll, obliegt im Wesentlichen der Verantwortung auch des Bundesgesetzgebers, was die Verordnung angeht. Das Pflegeversicherungsgesetz und das Heimgesetz stellen die Weichen für eine bundesweit effektive Kontrolle der Pflegeeinrichtung. Das Pflegequalitätssicherungsgesetz als Bestandteil des Pflegeversicherungsgesetzes ist ein Schritt in diese Richtung. Hinsichtlich der Kontrolle von Pflegeeinrichtungen prüft die Bundesregierung zurzeit Möglichkeiten einer Überarbeitung des Pflegequalitätssiche

rungsgesetzes. Meine Damen und Herren, bei aller Problematik der Haushalte, nun wird man mir wieder sagen, du schmeißt halt mit dem Bundesgeld locker rum und mit dem Landesgeld bist du knauserig. Ich meine aber, dass das Pflegeversicherungsgesetz, was in den einzelnen Fallgruppierungen gedeckelte Fördersätze oder gedeckelte Pflegesätze hat, die nun unterdessen fast 10 Jahre Bestand haben, muss man unter allen Umständen daran gehen, diese Fördersätze auf ein neues Niveau zu heben. Denn mit dem, was 1995 richtig war, kann heute nicht mehr qualitätsgerecht gepflegt werden.

Meine Damen und Herren, es sind sich wohl alle am Pflegegeschehen Beteiligten einig, dass Kontrollen allein nicht ausreichen, so wichtig sie sind. Denn Qualität in der Pflege kann nicht in die Einrichtung hinein kontrolliert werden und deswegen sage ich auch, dass wir bei den meisten Heimen eine gute Pflegequalität haben. Ich halte es für unabdingbar, dass eine enge Zusammenarbeit aller, die im Pflegebereich Verantwortung tragen, erfolgen muss. An die Stelle von Schuldzuweisungen, und noch dazu in der Öffentlichkeit, müssen konkrete Verbesserungsvorschläge treten. Ich bemühe mich, einen Verbesserungsvorschlag zu erarbeiten, was die Pflegedokumentation angeht, um vielleicht in diesem Bereich Zeit für die Pflegenden zur Verfügung zu haben, damit Pflege intensiver betrieben werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, wenn ich sage, keine Schuldzuweisungen in der Öffentlichkeit, dann meine ich nicht, dass die Öffentlichkeit etwa kein Recht auf Informationen hat, sondern die Öffentlichkeit hat Recht auf Informationen zu auftretenden Mängeln in der Pflege. Die Versicherten dürfen aber nicht durch verkürzte oder einseitige Darstellungen verunsichert werden. Ich denke, wir müssen gemeinsam prüfen mit der AOK, mit den Trägern und mit der Heimaufsicht, wie das Meldesystem und wie die Kontrollen noch effektiver gestaltet werden können. Ich denke, zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Pflegesituation in Thüringen sich mit der jedes anderen Landes messen lassen kann.

Meine Damen und Herren, wenn Sie die Informationen, wenn Sie die Broschüre oder das Faltblatt der AOK gelesen haben, dann werden Sie gelesen haben, dass dort heftige Vorwürfe gestartet worden sind, dass aber die Leiterin des Medizinischen Dienstes der Kassen summarisch festgestellt hat, die Pflegequalität in Thüringen ist keineswegs schlechter als in anderen deutschen Ländern. Die Landesregierung wird gemeinsam mit allen Beteiligten daran arbeiten, auf diesem Gebiet der Pflege, der Pflegekontrolle und des Pflegemanagements und der Qualitätssicherung weitere Fortschritte zu erzielen im Interesse unserer älteren Bewohner in den Alten- und Pflegeheimen. Danke.

(Beifall bei der CDU)

Möchte eine Fraktion die Aussprache zum Bericht beantragen? Die SPD-Fraktion beantragt dies. Ich rufe als erste Rednerin Frau Abgeordnete Bechthum, SPD-Fraktion, auf.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor 7 Monaten, fast auf dem Tag genau, hat die Mehrheitsfraktion in diesem Hause den von der SPD geforderten jährlichen Bericht zur pflegerischen Versorgung in Thüringen abgelehnt, Sie erinnern sich noch, mit Phoenix in Verbindung. Nun liegen uns gleich 3 inhaltlich fast identische Anträge auf einen Bericht zu diesem Thema vor. Er wurde gerade gegeben. In unserem Antrag in der Drucksache 3/2639 hatten wir die Vorlage des ersten Berichts zum 3. April 2003 gefordert. Und genau an diesem Tag tagte der AOK-Vorstand und verbreitete eine von der Landesregierung später heftig dementierte Pressemeldung. Für die Pflegebedürftigen hoffe ich, dass hier die Landesregierung Recht hat. Aber in Anlehnung an einen Satz aus der Krankenhaushygiene kann ich nur sagen, jeder Dekubitus ist ein Dekubitus zu viel. Neben den Fragen, die primär vielleicht mehr statistischen Charakter haben, wie z.B. Zahlen zu den durchgeführten Kontrollen des MDK und der Heimaufsicht und aus den Ergebnissen gezogene Konsequenzen zu den Pflegeeinrichtungen mit abgeschlossenen Leistungs- und Qualitätsvereinbarungen zu den erteilten Leistungs- und Qualitätsnachweisen und zur technischen Ausrüstung hat sich der Schwerpunkt hin zu Fragen der Personalsituation verschoben.

Meine Damen und Herren, so wie wir aus den uns bekannt gewordenen Informationen entnehmen können, sind ein Großteil der Pflegefehler auf ein schlechtes Management sowie auf subjektive Fehler zurückzuführen. Wir haben in Thüringen in den letzten Jahren viele Altenpflegerinnen und Altenpfleger ausgebildet. Da ergeben sich für uns dann schon einige Fragen: Wie ist das Verhältnis in den Pflegeeinrichtungen zwischen ausgebildetem und Hilfspersonal? Was haben die Einrichtungen unternommen, um ein qualifiziertes Stammpersonal zu bekommen und zu halten und haben sie dabei ihre tariflichen Möglichkeiten ausgeschöpft? Das scheint mit einer der Hauptschwerpunkte in Thüringen zu sein, diese nicht tarifgemäße Bezahlung und damit auch wenig Motivation, das kann man auch verstehen. Ich denke, darüber sollten wir auch im Ausschuss beraten. Welche berufsspezifischen Weiterbildungsangebote gab es und wie werden sie genutzt? Wie war das Interesse der Träger der Einrichtungen daran, dass sich ihr Personal weiterqualifiziert? Zugegeben, die Fragen betreffen nicht die unmittelbare Verantwortung des Landes. Aber das Land Thüringen hat alles zu tun, wenn man nun schon in ein Pflegeheim muss, dass der Betroffene auch die Gewähr hat, in guten Händen zu sein. Mich erschütterte gestern eine Aussage von einem Fachmann - ich möchte den Namen hier nicht nennen - es gäbe in Thüringen keinen Wettbewerb unter den Heimen. Die pflegebedürftigen Men

schen stünden Schlange vor den Heimen und es gibt Wartelisten auf jeden frei werdenden Platz. Das könnte auch auf die Zustände in manchen Heimen negativen Einfluss haben. Ich denke, da ist vielleicht etwas dran, man sollte sich damit auseinander setzen. Danke für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Frau Abgeordnete Arenhövel zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, das Thema Pflegemängel ist eines, was sehr ernst zu nehmen ist und worüber man sicherlich auch sehr sachbezogen diskutieren muss. Es ist aber auch eins, bei dem wir nicht wegsehen dürfen.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Deswegen hat die CDU-Fraktion auch hier einen Antrag eingebracht, obwohl schon welche vorgelegen haben, weil es uns einfach auch darum ging, dass man sauber distinguiert zwischen Pflegemängeln, die im ambulanten Bereich stattfinden - hier haben im Wesentlichen die Pflegekassen die Verantwortung - und Pflegemängeln, die im stationären Bereich stattfinden. Ich bin aber auch der Auffassung, dass dort, wo ausschließlich Angehörige ihre Pflegebedürftigen betreuen, sicherlich stärker hingesehen werden muss. Ich finde, wenn man über Pflegemängel spricht, muss man schon sehr stark unterscheiden, ob ein Kreuz auf einer Dokumentation vergessen worden ist oder ob jemand in einem unterernährten oder dehydrierten Zustand, meinetwegen auch noch mit einem schweren Dekubitus, aufgefunden wird.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Ich bin der Auffassung, dort, wo gefährliche Pflege stattfindet und wo am Ende auch der Tatbestand der fahrlässigen Körperverletzung erfüllt worden ist, muss man mit aller Härte und mit aller Konsequenz durchgreifen. Ich bin überhaupt für die konsequente Anwendung des Heimgesetzes, das das in seinem § 11 regelt und in dessen Kommentar es heißt, dass, wenn die Auflagen nicht erfüllt werden, der Heimbetrieb zwingend zu untersagen ist.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Nur wenn wir konsequent handeln, auch wenn das manchmal schwierig ist, werden die Heime und die Heimbetreiber merken, dass es ernst damit ist und dass wir hier keine Entschuldigung zulassen. Denn, meine Damen und Herren, wenn es Heimentgelte gibt, die in der Pflegestufe 1 bei 1.600  3   !666

und in der Pflegestufe 3 bei 2.400 ) samtkosten eines Pflegeplatzes mit dem Heimentgelt -, dann kann ich auch erwarten, dass ich ruhigen Gewissens auch meine eigene Mutter in so einem Heim unterbringen kann. Das möchte ich hier einmal feststellen.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Ich denke, die Pflegequalität ist auch eine Sache der Träger, nicht nur der Politik. Es gibt so eine Anregung seitens der Liga der Freien Wohlfahrtspflege mal zusammenzukommen, also mit den Heimträgern, mit den Kassen, mit der Heimaufsicht und mit der Politik. Ich kann diese Anregung eigentlich nur unterstützen, dass man sich auch mal an einen Tisch setzt und dass man nicht immer nur solche einseitigen Klagemauern hat, sondern dass hier mal alle Seiten auch zu Wort kommen und sich über diese Dinge einmal aussprechen können. Denn es gibt auch Dinge, wo man sagen muss, hier müssten die Kassen eigentlich ein bisschen mitziehen.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Ich denke nur an die Vergütung im ambulanten Bereich, die ist in Thüringen auch nicht gerade rosig. Das sind alles insgesamt gesehen sehr wichtige Fragen und deswegen würde ich eine solche Zusammenkunft, eine solche Tagung sehr unterstützen, begrüßen und auch selber sehr gern daran teilnehmen.

Sicher sind auch die Dokumentationen zu verbessern, die organisatorischen Abläufe, es gibt Qualitätssicherungsgesetze. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist alles richtig und gut, aber es genügt nicht. Qualität in der Pflege, die Zuwendung zum Menschen und die innere Einstellung des Pflegepersonals muss Tag für Tag von der Leitung und vom Träger einer solchen Einrichtung vorgelebt werden.

(Beifall bei der CDU, SPD)

Anders ist es gar nicht möglich, hier die Zustände aufzubessern. Wir brauchen motivierte Altenpfleger. Etwas was mich außerordentlich erschreckt hat, ich habe mir im Vorfeld dieser Debatte einmal zuarbeiten lassen, wie viele Altenpfleger in Umschulung sind. Dabei bin ich ein bisschen erschrocken, denn mir ist vom Landesarbeitsamt Sachsen-Anhalt/Thüringen zugearbeitet worden, dass im Raum Thüringen 703 Altenpfleger in Arbeitslosigkeit sind und 927 sich in einer Umschulung befinden. Diese Zahlen, meine Damen und Herren, sind Alarmsignale, denn ich weiß es auch aus eigener Erfahrung, wie schwer dieser Beruf ist und dass man auch immer wieder auftanken muss und Kraft braucht, um für die Leute da zu sein. Auch die Fachkraftquote ist nicht immer nur hilfreich, sondern eine Fachkraft braucht auch hin und wieder Unterstützung.

(Beifall bei der CDU)

Nicht alle Arbeit muss von hoch qualifizierten Kräften gemacht werden und deshalb, Herr Minister, möchte ich wirklich dafür plädieren, dass wir uns das auch einmal ansehen. Wir sind ja jetzt als Land für die Ausbildung der Altenpflegehelfer zuständig. Das ist auch ein Beruf, den auch ein Hauptschüler erlernen kann. Gerade für diese Gruppe von Jugendlichen brauchen wir auch die Ausbildungsplätze. Ich hielte es für außerordentlich positiv, wenn wir uns auch diesem Thema einmal zuwenden würden und auch hier die Ausbildung verstärken. Eine Anregung meines Kollegen Wehner und auch von Herrn Althaus möchte ich auch einmal aufgreifen. Diese Gesundheitsfachberufe - das wäre eigentlich auch mal eine Debatte wert - wie man die insgesamt ordnet, damit sie möglicherweise auch zu dualen Ausbildungsberufen werden, damit die Menschen, die diesen Beruf erlernen, auch mit ihrer Ausbildungsstätte noch stärker verwachsen sind und dass wir den Heimträgern auch freie Hand geben, wie viel sie ausbilden und wie sie diese Ausbildung gestalten. Ich glaube, da ist es auch gut, wenn wir mit ihnen im Gespräch sind und nicht alles immer nur vorschreiben.