Protokoll der Sitzung vom 08.05.2003

Nicht alle Arbeit muss von hoch qualifizierten Kräften gemacht werden und deshalb, Herr Minister, möchte ich wirklich dafür plädieren, dass wir uns das auch einmal ansehen. Wir sind ja jetzt als Land für die Ausbildung der Altenpflegehelfer zuständig. Das ist auch ein Beruf, den auch ein Hauptschüler erlernen kann. Gerade für diese Gruppe von Jugendlichen brauchen wir auch die Ausbildungsplätze. Ich hielte es für außerordentlich positiv, wenn wir uns auch diesem Thema einmal zuwenden würden und auch hier die Ausbildung verstärken. Eine Anregung meines Kollegen Wehner und auch von Herrn Althaus möchte ich auch einmal aufgreifen. Diese Gesundheitsfachberufe - das wäre eigentlich auch mal eine Debatte wert - wie man die insgesamt ordnet, damit sie möglicherweise auch zu dualen Ausbildungsberufen werden, damit die Menschen, die diesen Beruf erlernen, auch mit ihrer Ausbildungsstätte noch stärker verwachsen sind und dass wir den Heimträgern auch freie Hand geben, wie viel sie ausbilden und wie sie diese Ausbildung gestalten. Ich glaube, da ist es auch gut, wenn wir mit ihnen im Gespräch sind und nicht alles immer nur vorschreiben.

Herr Minister Dr. Pietzsch, Sie haben die Pflegeversicherung angesprochen und das ist ja im Moment auch politisch ein bewegtes Thema. Manche wollen die zwar abschaffen, da muss ich aber sagen, ich stehe zur Pflegeversicherung. Ich finde, gerade die Pflegeversicherung hat zwei große Leistungen erreicht. Einmal ist es erstmals möglich geworden, dass Menschen, die ihre eigenen Angehörigen betreuen, finanziell etwas davon haben, und es ist erstmalig in Deutschland erreicht worden, dass pflegende Angehörige sich auch einen Rentenanspruch erwerben. Das, finde ich, ist eine großartige Leistung der Pflegeversicherung.

(Beifall bei der CDU)

Es ist eine ganz großartige Leistung der Pflegeversicherung, das, was hier in den neuen Bundesländern investiert worden ist.

(Beifall bei der CDU)

Ohne diese Leistungen sähe es bei weitem sehr viel schlechter aus, auch das ist großartig. Wenn man dieses Vorgesetz zur Pflegeversicherung einmal liest, wie da das Geld vom Bund, von den Pflegekassen und von den alten Ländern zusammengetragen worden ist, so etwas ist heute sicherlich nicht mehr möglich, aber es war eine großartige Geschichte. Deswegen bin ich der Auffassung, dass man das Thema Investitionen in Altenheimen diskutieren muss, und ich bin der Auffassung, man muss die Pflegeversicherung in ihren Leistungen in ihrem Verhältnis von ambulant und stationär neu austarieren. Denn, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir leben in einer demographischen Landschaft, in der wir immer mehr ältere Menschen hinzubekommen werden, in der sich die Leistungen, die hier erbracht werden müssen, auf immer weniger Schultern verteilen, und wir brauchen gute, nein,

ganz hervorragende Konzepte eigentlich, um diese Pflegepolitik auch zu gestalten. Deswegen, denke ich, ist gerade dem ambulanten Sektor sehr viel Aufmerksamkeit zu widmen, weil es ganz einfach menschlicher ist, die älteren Menschen auch in ihrem gewohnten Umfeld zu belassen. Wenn man sich die Ausgaben der Pflegeversicherung einmal ansieht, dann sind die stationären Kosten am allerstärksten gestiegen. Die Betreuung durch eigene Angehörige geht zurück und die teilstationären Angebote, die Sie auch kurz angesprochen haben, die sind so gut wie überhaupt nicht entwickelt.

Meine Damen und Herren, so kann das nicht bleiben. Wir müssen uns auch mal fachlich mit diesen Dingen beschäftigen. Vor allen Dingen muss man in diese ganze Art der Politik auch einmal die Geriatrie mit einbinden.

(Beifall Abg. Zitzmann, CDU)

Die Geriatrie ist ein Zweig der Medizin, der nicht unbedingt heilt im eigentlichen Sinne, der es aber schaffen kann und auch schafft, Menschen im höheren Lebensalter wieder alltagskompetent zu machen. Ich glaube, das ist natürlich alles sehr komplex, was ich hier erzähle und für Nichtfachleute vielleicht nicht unbedingt so interessant, aber es ist außerordentlich wichtig für die Zukunft und ich möchte Sie bitten, auch diesen Weg mitzugehen. Ich finde es außerordentlich wichtig, dass wir an diesen Dingen dranbleiben und dass wir auch über die Parteigrenzen hinweg an diesen Dingen arbeiten. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Frau Abgeordnete Thierbach, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Namen der PDS-Fraktion möchte ich gleich zuerst, damit ich es dann nicht vergesse, beantragen, dass die Fortführung der Aussprache im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit erfolgen soll. Ich möchte auch in Frageform begründen, warum.

Der Minister kam auf Probleme der Pflegedokumentationsfehler zu sprechen. Er hat auch in Bezug auf das Qualitätssicherungsgesetz gesagt, dass, wenn die Regelung, die durch den Bund als Rechtsverordnung zur Umsetzung kommt, noch mehr Verwaltungsaufwand bringt. Ich glaube, beide Probleme sind es wert, dass man im Ausschuss überlegt: Wie kann das tatsächlich abgebaut werden? Gibt es die Möglichkeit, außer einfach zu sagen, das muss in Berlin geändert werden? Gibt es nicht auch Elemente, die es hier umzusetzen gilt? Ich habe die Frage nach der Zugriffsklausel des Ministeriums, nachdem bei Phönix ja im Problem des Rechtsfalles einige Probleme entstanden, weil das Mi

nisterium gar nicht zuständig war in dem Moment. Ist die Zugriffsregel geändert? Wie wurde das gemacht? Ich möchte dazu nicht nur ein Nicken, sondern mir würde schon sehr viel daran liegen, auch zu erfahren, wie das geregelt wurde. Es ist durch den Minister in Bezug auf die Probleme im Heim in Suhl gesagt worden, dass der Aufnahmestopp nicht einfach wieder zurückgenommen werden kann, sondern dass das Stück für Stück geregelt werden muss. Was heißt das "Stück für Stück"? Heißt das, bei Möglichkeit Aufnahme in Pflegefall 2, oder heißt das, bei Aufnahme in Pflegefall 3, heißt das, man lässt es zu 2, 3 oder 4 Betten, oder heißt das eine ganze Station wieder auf? Was hat das für Auswirkungen in Bezug auf den Pflegeschlüssel? Da haben wir nämlich das nächste interessante Problem, das der Minister adäquat unseren Erwartungshaltungen letztendlich benannt hat, wo er einschätzt, dass die Fachquote natürlich gesunken ist und trotzdem der Mindestpflegestandard noch eingehalten wird über das Beschäftigungsverhältnis Fachkraft zu ungelernt. Sollte es weiteren Abbau an Fachkräften geben, wäre genau diese Aussage nichts. Wie kann das also geregelt werden? Er hat gesagt, dass 2.300 zusätzliche vollstationäre Plätze gegenwärtig in der Bau- oder Planungsphase sind. Das heißt doch aber gerade nicht, dass damit entsprechend dem Anfang des Ministers, nämlich eine Kapazitätsentwicklung wäre, die der demographischen Entwicklung dann entspräche. Diese entspräche gerade dem Fehlen an Plätzen, wie wir es heute schon konstatieren können.

Der Minister sagte, es gibt 4,1 Plätze auf 100 - da habe ich es akustisch nicht richtig gehört

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Senioren.)

Senioren. Es gibt eine andere Zahl - 7,2 auf 1.000.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit: Ja, Einwoh- ner.)

Richtig. Aber wenn man die rückwärts rechnet, dann kommt nicht dasselbe raus. Mich würde schon interessieren, welche man für die Planung entsprechend dem Verhältnis zur demographischen Entwicklung dann auch möglicherweise in Kommunen besser anwendet.

Es gibt eine ganze Menge weiterer Fragen, die im Ausschuss unserer Meinung nach diskutiert werden müssen, auch die Probleme Demenzkranker und der Möglichkeiten der Entwicklung gerade jetzt in den Pflegebereichen. Es reicht nicht aus - uns nicht - zu erfahren, wie viel Konzepte wer für die Betreuung in Pflegeheimen vorlegt bzw. wie viele begleitende Leistungen. Es ist in Ordnung, dass die Antwort kam, aber dahinter steckt doch entschieden mehr. Welche Konzepte werden denn hier verfolgt? Wie werden die dann realisiert?

Es gibt ein weiteres Problem, und zwar ganz einfach, wie gehen wir mit den Forderungen der AOK um - man kann sie ignorieren, man kann sie zu den eigenen machen, man kann sie aber auch weiterentwickeln -, die da fordert, also der AOK-Verwaltungsrat, Einführung eines Qualitätssiegels. Geht für mich nicht einfach so, indem ich sage, Qualitätssicherungsgesetz wird eingehalten, Klatsch - Qualitätssiegel. Hier gibt es auch viel konkretere Vorstellungen. Was dieses Qualitätssiegel, vom AOK-Verwaltungsrat vorgeschlagen, beinhalten soll, konnten wir heute gar nicht diskutieren. Die Einführung des Qualitätsmanagements, wie es vom Verwaltungsrat gefordert wird, ist sicher in Teilen da. Welche Vorstellung, welche Weiterentwicklung soll an dieser Stelle gemacht werden?

Als Allerletztes, warum ich glaube, es ist unbedingt - nein, es gibt zwei Letzte - warum es notwendig ist, sich im Ausschuss noch darüber zu unterhalten, ist zum einen für mich im inhaltlichen Überlegen über die Situation in der Pflege voll nachzuziehenden und zu unterstützenden Gedanken, den der Minister für mich das erste Mal offenbart hat, dass man über den Deckel auf den Leistungen der Pflegeversicherung heute neu nachdenken muss und überlegen muss, inwieweit heute der Deckel - wir hatten es schon 1996 und 1994 nicht mit Deckeln -, sondern von vornherein bedarfsgerecht zu leisten...

(Zwischenruf Abg. Dr. Hahnemann, PDS: Davon hat er nichts gesagt.)

Davon hat er nichts gesagt, das ist richtig.

(Zwischenruf Dr. Pietzsch, Minister für So- ziales, Familie und Gesundheit)

Das habe ich gerade gesagt, Herr Minister. Aber wenn jemand anbietet, über den Deckel nachzudenken, weil er letztendlich das Leistungsvolumen möglicherweise gar nicht mehr umfasst, was letztendlich bestimmt ist, das ist eine Diskussion im Ausschuss wert, eine unbedingte. Aus diesen Gründen bin ich schon der Meinung, auch das gehört in den Ausschuss. Was ich vermisst habe, ist z.B. das Problem ambulanter Bereich. Natürlich haben wir alle unsere Anträge hauptsächlich auf die Situation im stationären Bereich ausgerichtet. Wir haben also auch etwas dazu beigetragen, dass nicht alle Details, obwohl hier manches dazu stand, im ambulanten Bereich mit benannt wurden. Sicher gibt es andere Verantwortlichkeiten im ambulanten Bereich. Trotzdem ist es in Bezug auf Fachkräfte, in Bezug auf Ausbildungsstrukturen, in Bezug auf Menge an zugelassenen ambulanten Pflegediensten notwendig, über diese Probleme auch im Ausschuss zu reden. Ich wünsche mir, dass diese Ausschussberatung auch tatsächlich stattfindet und Sie sich dieser nicht verweigern, denn ansonsten war es ein Bericht und wir müssten wieder anfangen. Ein Bericht, der qualitativ in Ordnung war, der erste Impulse gegeben hat, aber all die Fragen, die ich jetzt genannt habe, müssten dann eben wieder hier in öffentlicher Diskussion auch diskutiert werden. Dann werden

es eben wieder lauter Einzelanträge zur Pflege. Bloß genau diese Methode können Sie letztendlich verhindern, denn es ist nicht die klügste Methode. Damit macht man nämlich Probleme zu einem öffentlichen Schwerpunkt, die eigentlich sensibel behandelt werden müssen. Deswegen noch mal meine Bitte, im Ausschuss diese Fragen dann zu diskutieren.

(Beifall bei der PDS)

Gibt es weitere Wortmeldungen? Das ist ganz offensichtlich nicht der Fall. Es gibt das Anliegen von zwei Fraktionen, den Bericht sozusagen im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit weiter zu beraten. Das werden wir zunächst abstimmen. Wer dafür ist, die Beratung im Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit fortzusetzen, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Das scheint eine Mehrheit gegen die Fortsetzung der Beratung zu sein. Dann bleibt mir zum Abschluss festzustellen: Gibt es Widerspruch, dass dem Berichtsersuchen Genüge getan wurde? Es gibt keinen Widerspruch, somit ist das Berichtsersuchen erfüllt. Ich kann den Tagesordnungspunkt 9 schließen.

Jetzt schaue ich noch mal zu den Fraktionen, ob wir den Tagesordnungspunkt 10 aufrufen wollen. Nach meinen Informationen geht das anderthalb Stunden.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Weitermachen!)

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 10 auf

Beitrag nachwachsender Rohstoffe für den Technologie- und Wirtschaftsstandort Thüringen Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3245

Ich frage zunächst, ob es den Wunsch nach Begründung dieses Antrags gibt. Den gibt es nicht, dann bitte ich Herrn Minister Sklenar um den Bericht.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich möchte meinen Bericht in vier Schwerpunkte gliedern:

1. Rückblick,

2. Anbau und Verwertung von nachwachsenden Rohstoffen in Thüringen,

3. Rahmenbedingungen der Europäischen Union, des Bundes und des Freistaats Thüringen,

4. Ausblick.

Zu Punkt 1: Der letzte Bericht über die nachwachsenden Rohstoffe wurde in diesem hohen Haus im Jahre 1998 vorgetragen und umfassend diskutiert. Zu dieser Zeit hatte Thüringen bereits im Bereich der nachwachsenden Rohstoffe einen Meilenstein gesetzt.

(Beifall bei der CDU)

Das von den Ressorts Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt; Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur; Wissenschaft, Forschung und Kunst sowie Finanzen erarbeitete Konzept zur Förderung der Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Thüringen wurde 1997 im Kabinett beschlossen. Wie Sie sich sicherlich noch erinnern können, lag die Besonderheit dieses Konzepts in der ressort- und fachbereichsübergreifenden Zusammenarbeit verschiedenster Institutionen, Einrichtungen, Vereine und berufsständischer Vertretungen. Diese begründete vertiefte Zusammenarbeit haben wir auch für diesen Bericht genutzt. Die maßgeblich beteiligten Ressorts Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur sowie Wissenschaft, Forschung und Kunst haben mit ihren Erfahrungen und Anregungen dazu beigetragen, dass Ihnen hier ein ressortsübergreifender Bericht gegeben werden kann.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, im Ergebnis des von mir erwähnten Konzepts wurde der Fachbeirat "Nachwachsende Rohstoffe" gegründet und damit der Landesregierung ein Beratungsgremium zur Seite gestellt, das sich mittlerweile unter der Leitung des Herrn Abgeordneten Egon Primas, Vorsitzender des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, bewährt hat.

(Beifall bei der CDU)

Einige Handlungsschwerpunkte für die Umsetzung des Konzepts, wie die Öffentlichkeitsarbeit, die Gründung des Thüringer Zentrums für nachwachsende Rohstoffe und der Facharbeitsgruppen des Fachbeirats, haben wir erfolgreich gemeistert. Bei wichtigen Themen wie der Verbesserung von rechtlichen Rahmenbedingungen, z.B. der Vereinfachung von Genehmigungsverfahren und der Teilung von Anwendungsgeboten, besteht nach wie vor noch Nachholbedarf. Auch die Vorbildwirkung der öffentlichen Einrichtungen, wie z.B. bei der Verwendung ökologischer Baustoffe oder dem Einsatz von Biokraftstoffen in Dienstfahrzeugen oder dem Heizen mit Holz ist, was die praktische Umsetzung betrifft, noch nicht befriedigend. Wobei ich bei dem Einsatz von Biokraftstoffen in Dienstfahrzeugen sagen möchte, dass einige Ministerien schon fast vollständig ihren Fahrzeugpark auf Biodieselfahrzeuge umgestellt haben.

Kommen wir jetzt zum Punkt 2: Anbau und Verwertung nachwachsender Rohstoffe in Thüringen. Die Verwertung nachwachsender Rohstoffe in der Industrie sowie zur Energiegewinnung hat in den letzten Jahren eine zu

nehmende Verbreitung erfahren. So basieren heute viele Tenside in Waschmitteln auf pflanzlichen Ölen, Klebstoffe auf Stärke und Polysaccharide für Pharmaka auf Zucker. Nachwachsende Rohstoffe werden auf land- und forstwirtschaftlichen Nutzflächen sowie auch auf Stilllegungsflächen zur industriellen und energetischen Verwertung erzeugt. Die gestiegene Nachfrage der Industrie, des Handwerks und des Gewerbes brachte für die Landwirtschaft positive Effekte. In Thüringen hat sich der Anbau nachwachsender Rohstoffe auf einem gleich bleibenden hohen Niveau halten können. In den Jahren 1997 und 1998, in denen agrarpolitische Veränderungen in der EU auch die nachwachsenden Rohstoffe betrafen, sank die Anbaufläche auf 17.230 Hektar bzw. 26.954 Hektar. Im Jahre 2002 werden 70 Prozent der Stilllegungsfläche mit nachwachsenden Rohstoffen bestellt. Danach hat sich der Anteil des Anbaus nachwachsender Rohstoffe auf Stilllegungsflächen seit 1997 nahezu verdoppelt. Damit liegt Thüringen im Bundesvergleich vorn.

Im Jahre 2002 wurden zur Non-Food-Verwertung 42.236 Hektar Winterraps und 632 Hektar Sommerraps angebaut. Ein großer Teil des Non-Food-Rapses wird in den Ölgewinnungsanlagen Niederpöllnitz, Henningsleben und Rudolstadt verarbeitet und zum Teil zu Biodiesel verestert. In weiteren fünf Kaltpressanlagen wird Rapsöl für die Verwendung in chemisch-technischen Betrieben hergestellt. Damit existiert in Thüringen eine Verarbeitungskapazität für 158.000 Tonnen Rapssaat zu 45.000 Tonnen Biodiesel und zusätzlich 10.000 Tonnen naturbelassenem Rapsöl. Der anfallende Rapskuchen wird als hochwertiges Futtermittel in Milchviehbetrieben verwertet. 578 Hektar Sonnenblumen fanden Verarbeitung im NonFood-Sektor. Der Anbau von Sonnenblumen mit mehr als 80 Prozent Ölsäure im Öl als Rohstoff für die chemische Industrie betrug etwa 500 Hektar.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, in den vergangenen Jahren kam es zu vielfältigen Initiativen, um in Thüringen den Faserpflanzenanbau weiter zu etablieren. Mit der 2002 erfolgten Grundsteinlegung für eine Fasergewinnungs- und -aufbereitungsanlage in Greiz ist eine Voraussetzung für die Wiedereinführung des Hanfanbaus gegeben. Es werden zukünftig 1.000 Hektar zur Auslastung der Anlage benötigt. Gegenwärtig erfolgt der Anbau auf 207 Hektar. Zu den aussichtsreichen heute zum Teil genutzten alternativen Pflanzenarten zählen die Ölpflanzen Iberischer Drachenkopf und Leindotter sowie die Färberpflanze Krapp. Von den 1.240 Hektar Arznei- und Gewürzpflanzen standen 434 Hektar auf Stilllegungsflächen. Die wegen geringer Nachfrage der Pharmaindustrie reduzierte Johanniskrautfläche wurde durch Erweiterung des Flächenumfangs der Kamille auf 700 Hektar und Stabilisierung des Pfefferminzanbaus auf 205 Hektar ausgeglichen. Die Stabilisierung des Pfefferminzanbaus ist auf die Einführung moderner Verlege- und Erntetechniken im Rahmen eines Thüringer Politprojekts zurückzuführen.

In der ersten Thüringer Destillationsanlage, die in einem Hopfenbaubetrieb in Schkölen steht, konnten verschiedenen ätherische Öle gewonnen werden. Neu und wieder in Kultur genommen wurden unter anderem Moldawischer Drachenkopf, Pestwurz, Stechapfel und Tollkirsche. Die Nutzung nachwachsender Rohstoffe zur Energiegewinnung hat zunehmende Verbreitung erfahren. Ausgereift ist die energetische Verwertung von Holz. Neben den Heizkraftwerken Blankenstein existieren fünf weitere Anlagen mit Kraft-Wärme-Kopplung. Im Jahre 2002 wurden unter anderem 779 Biomasseheizanlagen bis 100 Kilowatt sowie sechs Anlagen über 100 Kilowatt errichtet. Eine davon ist das Biomassekraftwerk Silbitz, das eine Feuerungswärmeleistung von 27 Megawatt und eine elektrische Leistung von 5,6 Megawatt hat.