Das ist nicht der Fall. Jetzt frage ich noch mal in die Runde: Gibt es weitere Redewünsche? Das ist jetzt nicht mehr der Fall. Ich kann die Aussprache schließen. Bevor wir zur Abstimmung kommen, will ich mich nur noch mal vergewissern: Herr Abgeordneter Nothnagel, Sie haben ja die Überweisung Ihres Gesetzentwurfs an verschiedene Ausschüsse beantragt - gilt das auch für den Entschließungsantrag?
Das nur zur vollständigen Information. Dann möchte ich aber, bevor wir im Einzelnen über die Ausschüsse abstimmen, vielleicht erst mal so eine grundsätzliche Abstimmung über die Ausschüsse machen, denn wir können uns ein bisschen Procedere sparen, wenn das grundsätzlich nicht gewünscht wird.
Wir fangen an mit der Abstimmung zum Gesetzentwurf der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3249, also grundsätzlich die Frage: Gibt es eine Mehrheit dafür, diesen Gesetzentwurf an die Ausschüsse zu überweisen? Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen? Gegenstimmen? Die Ausschussüberweisung dieses Gesetzentwurfs ist mit Mehrheit abgelehnt, so dass wir über die einzelnen Überweisungen dann nicht mehr abzustimmen brauchen.
Wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der SPD-Fraktion in Drucksache 3/3266. Auch da will ich die grundsätzliche Frage zur Ausschussüberweisung stellen. Wer der Ausschussüberweisung zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen?
Wir kommen zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der PDS-Fraktion in Drucksache 3/3304, auch da zunächst erst mal über die grundsätzliche Ausschussüberweisung. Wer der Ausschussüberweisung des Entschließungsantrags zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Es ist jetzt auch die Ausschussüberweisung des Entschließungsantrags mit Mehrheit abgelehnt.
Das Abstimmungsergebnis zu Tagesordnungspunkt 5, Entschließungsantrag der Fraktion der PDS in Drucksache 3/3304, liegt vor. Abgegeben wurden 71 Stimmen; davon 17 Jastimmen, 45 Neinstimmen und 9 Enthaltungen. Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt (namentliche Ab- stimmung siehe Anlage 6). Ich kann den Tagesordnungspunkt 5 schließen.
Zunächst hat Herr Abgeordneter Sonntag, nachdem hier vielleicht ein bisschen Ruhe eingetreten ist, die Gelegenheit, seine Frage in Drucksache 3/3233 zu stellen. Aber ich würde Sie bitten, Herr Sonntag, noch einen kleinen Moment innezuhalten, bis sich die Unruhe hier ein bisschen gelegt hat.
Darf ich noch einmal um Ruhe bitten! So viele sind ja jetzt nun gar nicht mehr im Hause, dass so ein Lärm sein muss. Bitte schön, Herr Abgeordneter Sonntag.
Danke sehr, Frau Präsidentin. Ich darf zunächst meiner Freude Ausdruck verleihen, dass außer Ihnen, Frau Präsidentin, und mir auch noch weitere Damen und Herren hier im Saal verweilen. Daher meine Mündliche Anfrage:
Das mag ja für Sie, meine Damen und Herren, nicht sonderlich von Interesse sein, aber für die Region ist es von großem Interesse.
Die Schadensaufnahme, -auswertung und die Abstimmung von Veränderungen zu den Hochwasserschutzeinrichtungen längs der Pleiße sowie an den anderen exponierten Standorten haben stattgefunden. Nun ist es an der Zeit, nach der Bestandsaufnahme und Auswertung mit deren Umsetzung zu beginnen.
1. Welche Maßnahmen sind im Umfeld der Pleiße als ein Gewässer erster Ordnung vorgesehen und wann werden diese umgesetzt?
2. Welche Unterstützung wird der Freistaat Thüringen bei den dem Hochwasserschutz dienenden Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung leisten?
3. Wird es eine anteilige Übernahme der Mehraufwendungen des Landkreises - Altenburger Land natürlich - im Rahmen der Erfassung, Bewertung und Bearbeitung der Hochwasserhilfe durch den Freistaat geben?
4. Welcher Stand liegt inzwischen bei den Verhandlungen zur Zukunft der Talsperre Windischleuba vor?
Frau Präsidentin, sehr geehrter Herr Abgeordneter Sonntag, meine Damen und Herren, für die Landesregierung beantworte ich die Fragen im Zusammenhang wie folgt:
Zu Frage 1: Unverzüglich nach Ablauf des Augusthochwassers wurden die Hochwasserschäden am Gewässer erster Ordnung Pleiße erfasst. Zur Abhilfe sind folgende Maßnahmeumsetzungen vorgesehen:
- Räumung des Abflussprofils der Pleiße in Treben, - Hochwasserschadensbeseitigung in Gößnitz und Mö ckern, - Hochwasserschadensbeseitigung unterhalb des Pegels Gößnitz, - Holzung unterspülter Pappeln in Ponitz und Merlach.
Für die dargestellten Schäden erfolgten im Jahre 2002 entsprechende Vorbereitungen durch Abschluss erster Ingenieurverträge für eine Schadensbehebung, darunter zwei abgeschlossene Planungen. Kurz vor Vergabe der Bauleistungen wurden Haushaltssperren wirksam, so dass die
genannten Leistungen im Jahre 2002 nicht mehr vergeben werden konnten. Eine Finanzierung dieser Leistungen aus dem Hochwasserhilfefonds Aufbauhilfe wird im Jahr 2003 angestrebt und die Ausführung in Kürze erfolgen.
Zu Frage 2: Gemäß Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt zur Förderung wasserwirtschaftlicher Maßnahmen an Gewässern zweiter Ordnung vom 14.02.2002 ist eine Unterstützung der Kommunen zur Beseitigung von Schäden infolge außergewöhnlicher Hochwasserereignisse auf Antrag möglich. Gegenwärtig wird geprüft, inwiefern die bei der Schadenskommission des Landkreises Altenburger Land eingegangenen und noch nicht beschiedenen Anträge aus dem Hochwasserhilfefonds Aufbauhilfe bedient werden können.
Zu Frage 3: Eine anteilige Übernahme der Mehraufwendungen des Landkreises Altenburger Land im Rahmen der Erfassung, Bewertung und Bearbeitung der Hochwasserhilfe durch den Freistaat ist nicht vorgesehen.
Zu Frage 4: Zurzeit erfolgen zwischen dem TMLNU und dem sächsischen Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft Gespräche zur Erarbeitung eines einvernehmlichen Lösungsvorschlags. Die Gespräche werden seitens des TMLNU auf Abteilungsleiterebene geführt.
Herr Staatssekretär, ich fange mit dem Punkt 3 an. Sind Ihnen die anteiligen Mehrkosten seitens des Landratsamts ausgewiesen worden und welche Gründe lagen vor, die nicht zu übernehmen?
Nein, nein. Die anteiligen Mehrkosten sind der Hausleitung derzeit nicht bekannt. Demzufolge kann es auch keine Folgerungen aus dieser Kenntnis geben.
Sie erwähnten die Verhandlungen zur Zukunft der Talsperre Windischleuba auf behördlicher Ebene. Können Sie über den Zeitablauf dieser Verhandlungen Aussagen treffen?
Es hat im Vorfeld der Beauftragung der Abteilungsleiter eine Abstimmung auf der Ebene der Minister gegeben und wir gehen davon aus, dass Ende eher des II. Quartals dieses Jahres der jeweiligen Hausleitung das Konzept zur Genehmigung vorgelegt wird.
Herr Staatssekretär, gibt es schon eine Richtung, in die diese Überlegungen gehen, also eine Richtung, was soll aus dieser Talsperre Windischleuba werden, soll es ein Rückbau werden oder eine Beibehaltung der Talsperre? Das wäre ja schon eine wichtige Frage.
Die beiden benachbarten Freistaaten stimmen in der Bewertung der Hochwasserschutzfunktion der Talsperre überein. Demzufolge erstreckt sich der Prüfauftrag auf mehrere Optionen, unter anderem darauf, wie der geringe Hochwasserschutz der Talsperre auf einem bestimmten Niveau wieder hergestellt werden kann. Das betrifft die Gangbarmachung von Flutklappen etc. Der Prüfauftrag betrifft im Weiteren die mögliche dauerhafte Nachnutzung, die zum Beispiel darin bestehen kann, dass dieses Becken bei Fortbestehen als Grünbecken für die Freizeit genutzt werden kann. Dieses ist nur ein Beispiel aus einem breiten Spektrum von möglichen Nachnutzungen.