Meine Damen und Herren Abgeordneten, mit der vorliegenden Novellierung der Thüringer Bauordnung beabsichtigt die Landesregierung auch das thüringische Baurecht an die von der Bauministerkonferenz im vergangenen Jahr beschlossene und bestätigte Musterbauordnung anzupassen und damit natürlich auch - wie der Innenminister sagte - einen Beitrag zur Rechtseinheit im Baurecht in der Bundesrepublik zu leisten. Ein Hauptgegenstand dabei ist sicherlich der Bereich der Regelung zum Brandschutz, insbesondere auch unter Berücksichtigung der verstärkt auftretenden Holzbauweise. Aber - und das hat der Innenminister in seinem Beitrag deutlich gemacht - Hauptgegenstand der Novellierung soll die Vereinfachung von Verfahrensvorschriften sein und werden - eine Forderung, die seit Jahren von Bürgerinnen und Bürgern, aber auch durch die Wirtschaft erhoben wird. Aber gerade die Vereinfachung der Verwaltungsvorschriften und Verfahrensvorschriften bewegt sich dabei im Spannungsfeld zwischen denen der tatberechtigten Interessen von Bürgerinnen, Bürgern und Wirtschaft nach Entbürokratisierung und Beschleunigung von Verfahren einerseits und andererseits den öffentlichen Interessen bezüglich der Gefahrenabwehr und der Regulierung der Bautätigkeit. Die Gemeinden haben ein großes Interesse daran, dass sich die Bautätigkeit eben nicht im Widerspruch zu den gemeindlichen Bauleitplanungen befindet und auch nicht im Widerspruch zu den Vorstellungen der Gemeindeentwicklung steht. Und immer wieder erreichen, ich denke, alle Fraktionen des Thüringer Landtags Hinweise zu Problemen im Zusammenhang mit der Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens bei Bauvorhaben im so genannten unbeplanten Innenbereich sowie auch im Außenbereich. Oftmals stehen Gemeinden bestimmten Bauvorhaben, die sich aus deren Sicht nicht in das Ortsbild einpassen, hilflos gegenüber.
Ortsbürgermeister und Ortschaftsräte beklagen, dass an ihnen das Baugeschehen im Ortsteil oftmals völlig vorbeigeht. Hier einen wirklich ausgewogenen Interessenausgleich herbeizuführen, hält unsere Fraktion für das vorrangigste Ziel der Gesetzesnovelle. Die Verantwortung der Kommunen soll und muss entsprechend des Ansatzes der gemeindlichen Planungshoheit gestärkt werden.
Zur heutigen ersten Lesung will ich für die PDS-Fraktion nur auf einige wenige Aspekte eingehen, die für uns im vorliegenden Gesetzgebungsverfahren wichtig sind. Ein Kernpunkt der Verfahrensbeschleunigung ist die Einführung einer so genannten Genehmigungsfiktion - der Herr Innenminister hat das angesprochen -, die Bauanträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, die nicht innerhalb von drei Monaten zur Genehmigung gelangen, dann als genehmigt gelten lässt. Hier ist aus unserer Sicht darüber nachzudenken, ob in § 63 b nicht noch eine weitere Differenzierung der Gegenstände für ein vereinfachtes Vorhaben, andererseits damit natürlich auch eine Differenzierung für die normal zu prüfenden Vorhaben erfolgen muss. Zudem wäre auch anzuregen, auch bereits bei der Erteilung eines Vorbescheids nach § 73 eine für den Antragsteller verbindliche Regelprüffrist einzuführen, in etwa entsprechend der Regelung auch im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren.
Im Rahmen der Gesetzesberatung wird auch zu klären sein, ob der Katalog der genehmigungsfreien Bauvorhaben tatsächlich von den betroffenen Beteiligten so getragen wird und auch in jedem Fall tatsächlich sinnvoll erscheint. Hier erscheinen mir einige in § 63 aufgeführte Gegenstände, für die künftig Genehmigungsfreiheit gilt, in der Tat nicht so recht dorthin zu gehören. Aber dort ist eben auch die Diskussion mit Sachverständigen in den Ausschussberatungen notwendig. Insbesondere gehört gerade bei den genehmigungsfreien Bauvorhaben auch dazu, ob damit nicht unter Umständen das berechtigte Rechtsschutzinteresse der Nachbarinnen und Nachbarn eingeschränkt wird oder auch weiterhin in vollem Umfang gewährleistet bleibt. Die Frage des Rechtsschutzes stellt sich auch im Zusammenhang mit der Absicht der Landesregierung, bisherige Entscheidungen bzw. technische Prüfungen der Bauaufsichtsbehörden auf die Bausachverständigen zu übertragen. Hier hat die PDS-Fraktion sicherlich keine fachlichen Bedenken, aber wir wollen zumindest die Frage auch der Rechtssicherheit in diesem Bereich diskutiert wissen. Es ist auch zu prüfen, ob noch Widersprüche bezüglich der künftigen Regelungen in der Bauordnung und bestimmten Einzelfall regelnden Richtlinien bestehen. Wenn tatsächlich die Verwaltungsvereinfachung angestrebt wird, dann müssen derartige Widersprüchlichkeiten verhindert werden. Anderenfalls entsteht durch die Novellierung der Thüringer Bauordnung für die Gerichte ein neues umfangreiches Betätigungsfeld.
Der Thüringer Innenminister hat den Fraktionen heute früh einen ganzen Stapel der Anhörungsunterlagen des Innenministeriums zur Verfügung gestellt und ich möchte an
dieser Stelle beispielhaft auf einige ernst zu nehmende Meinungsäußerungen zum Entwurf der Landesregierung eingehen. Die Architektenkammer Thüringens hat darauf verwiesen, dass der vorliegende Gesetzentwurf von seiner Systematik von der Musterbauordnung abweicht und dies nicht zu einer Harmonisierung des Bauordnungsrechts beiträgt. Dieser Hinweis sollte in den Ausschussberatungen ernst genommen werden, wobei sich hier auch die Frage stellt, ob die Alternative, nämlich die vollständige Anpassung der Systematik der Musterbauordnung an die Thüringer Bauordnung nicht nur die gegenwärtige Rechtslage in Thüringen komplizierter gestalten lässt in der Wahrnehmung zumindest für diejenigen, die damit zukünftig zu arbeiten haben.
Die Handwerksinnung des Elektrohandwerks macht darauf aufmerksam, dass auch erhebliche Gefahren von technischen Gebäudeeinrichtungen, wie z.B. den elektrischen Leitungen, ausgehen können. Diese werden aber entgegen den Heizungsanlagen nicht periodisch überprüft. Die Innung fordert hier eine Art regelmäßige TÜV-Überprüfung.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, auch mit der mehrfach erhobenen Forderung zur Pflicht der Installation eines Rauchmelders in Wohnungen muss sich, glaube ich, der Thüringer Landtag ein erneutes Mal im Zusammenhang mit der Novellierung der Thüringer Bauordnung beschäftigen, um die Forderungen, die mehrfach vorgetragen worden sind, in die Entscheidungsfindung mit einzubeziehen.
Meine Damen und Herren, die Stellungnahme des paritätischen Wohlfahrtsverbandes zu § 53 der Thüringer Bauordnung, barrierefreies Bauen, verdient aus Sicht der PDSFraktion besondere Beachtung. Wenn man davon ausgeht, dass bereits heute ca. ein Drittel der Menschen mobilitätsbeeinträchtigt sind und die demographische Entwicklung diesen Anteil in der Bundesrepublik künftig eher steigen als absinken lässt, ist es eigentlich nicht nachvollziehbar, dass die Barrierefreiheit im Baurecht auch in Zukunft den Ausnahmetatbestand darstellen soll, zumal dieser Ausnahmetatbestand in § 53 Abs. 4 der Bauordnung noch unter dem Vorbehalt der zumutbaren Mehraufwendung steht, ohne diesen aber tatsächlich konkret zu beziffern. Aus unserer Sicht ist hier Gegenteiliges notwendig, nämlich dass barrierefreies Bauen der Grundsatz ist, von dem unter konkreten und nachweisbaren Voraussetzungen, also in Ausnahmesituationen abgewichen werden kann. Ich sage ausdrücklich, die finanziellen Mehraufwendungen rechtfertigen aus unserer Sicht keinen dieser Ausnahmetatbestände, zumal Untersuchungen auch ergeben haben, dass bei Erstinvestitionen kaum Mehrkosten oder nur in den seltensten Fällen tatsächliche Mehrkosten beim barrierefreien Bauen nachzuweisen sind. Dass Barrierefreiheit nicht nur heißen kann, die Belange von gehbehinderten Menschen zu berücksichtigen, verdeutlichen weitere Stellungnahmen, die darauf aufmerksam machen, das Barrierefreiheit auch bedeuten muss, optische
Meine Damen und Herren, die Beschäftigung mit dem Referentenentwurf von dem vorliegenden Gesetzentwurf hat sichtbar gemacht, dass teilweise die eingangs genannte Zielstellung erreicht wurde, andererseits bleiben in einigen Bereichen Zweifel an der Ausgewogenheit. Ich kann für meine Fraktion feststellen und sicherlich trifft das auch für Ihre Fraktionen zu, dass eine sachgerechte Beurteilung des vorliegenden Gesetzentwurfs in seiner Komplexität und in seiner Detailliertheit nur nach einer tiefgründigen Diskussion unter Einbeziehung externer Sachverständiger möglich ist. Wir gehen davon aus, dass zum Gesetzentwurf eine öffentliche Anhörung stattfinden wird, die der Innenausschuss morgen beabsichtigt zu beschließen. Der zügige Beginn mit der Beratung der Thüringer Bauordnung am morgigen Tag ist unsererseits sicherlich zu begrüßen. Aber ich möchte davor warnen, uns gleich zu Beginn einen Zeitdruck zur Beschlussfassung der Novelle noch vor der Sommerpause aufzuerlegen. Nicht nur die angemessene Würdigung der Hinweise und Stellungnahmen von Verbänden und Interessenvertretern, auch die Mitberatung der Ausschüsse für Wirtschaft, Soziales, Umwelt und Justiz, die ich hiermit namens meiner Fraktion beantrage, schließen ein solches Tempo der Beratung der Novelle der Landesregierung meines Erachtens aus. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Landesbauordnungen haben sich in der Vergangenheit erheblich auseinander entwickelt und wichen auch immer mehr von der alten Musterbauordnung ab. Als Reaktion darauf hat die Bauministerkonferenz 2002 eine neu überarbeitete Musterbauordnung vorgelegt. Sie soll die Voraussetzung für eine integrierte Entwicklung des Bauordnungsrechts in Deutschland bilden und somit einer Rechtszersplitterung, die auch als ein Standortnachteil gewertet wird, entgegenwirken. Außerdem soll sie zur Vereinfachung des Verfahrensrechts und des materiellen Bauordnungsrechts beitragen.
Mit dem vorliegenden Ersten Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung soll das Thüringer Baurecht an die Musterbauordnung angepasst werden und damit ein Thüringer Beitrag zur weit gehenden bundesweiten Vereinheitlichung des Baurechts geleistet werden. Damit soll eine vergleichbare Rechtsgrundlage und somit auch Rechtssicherheit für Thüringer und Nichthüringer Planer, Architekten, ebenfalls für Unternehmen, die über ihre Ländergrenzen hinaus aktiv sind, geschaffen werden. Eine weit
gehende Anpassung des Thüringer Bauordnungsrechts an die Musterbauordnung ist somit auch ein wichtiger Standortfaktor für Thüringen. Ob dies gelungen ist, darf beim ersten Studium des vorliegenden Gesetzentwurfs in Frage gestellt werden. Eine weit gehende Orientierung an den Paragraphen der Musterbauordnung erfolgte nicht. Im vorliegenden Entwurf sind zahlreiche Abweichungen von der Musterbauordnung zu erkennen. Architekten und Planer werden sich daher auch künftig auf Thüringer Besonderheiten einstellen müssen. Das soll allerdings nicht heißen, dass wir der Auffassung sind, dass alle Paragraphen der Musterbauordnung sklavisch zu übernehmen wären. Auch die Musterbauordnung ist in einigen Bereichen zu hinterfragen. Neben der Vereinheitlichung des Landesbaurechts ist es Anliegen des vorliegenden Gesetzentwurfs das 1999 von der Bauministerkonferenz beschlossene Brandschutzkonzept in Landesrecht umzusetzen. Danach können künftig auch mehrgeschossige Bauwerke in Holzbauweise errichtet werden. Geplant ist weiterhin, die Reduzierung materieller Anforderungen an die Ausstattung der Wohnung, das Abstandsflächenrecht und die Errichtung von Stellplätzen. Das Verfahrensrecht soll weit gehend vereinfacht werden und Prüfungen entfallen. Prüfaufgaben und die Überwachung bautechnischer Anforderungen sollen auf Private übertragen werden. Der Wille zur Deregulierung wird in den Paragraphen zum Verfahrensrecht deutlich. Dies trifft im Übrigen auch auf die Musterbauordnung zu. Ob allerdings das Bauordnungsrecht für Deregulierungsmaßnahmen besonders geeignet ist, bleibt fraglich. So bleibt z.B. bei verfahrensfreien Bauvorhaben eine Vorabprüfung des Genehmigungsverfahrens aus. Hier sehen wir die Gefahr, dass bestehende Probleme nicht gelöst, sondern nur verlagert werden und ein erheblicher Aufwand bei der Regulierung auftretender Fehler entstehen könnte. Rechtsstreitigkeiten werden von der verwaltungsrechtlichen Ebene auf die zivilrechtliche Ebene verlagert und das Risiko des Bauherrn ist höher, wenn der von ihm beauftragte Planer Fehler macht. Deshalb sollte jeder einzelne Paragraph genau beurteilt und anhand einer Folgeabschätzung Deregulierungen nur dort vorgenommen werden, wo sie sinnvoll und in der Praxis auch handhabbar sind.
Diese Diskussion sollte jedoch zuerst einmal im Innenausschuss geführt werden. Einigkeit besteht zwischen den Fraktionen des hohen Hauses, dass der Beratung eine mündliche Anhörung vorangehen soll. Die SPD-Fraktion beantragt neben der Überweisung an den Innenausschuss als federführendem Ausschuss auch die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik als mitberatendem Ausschuss, da wir der Auffassung sind, dass das Baurecht eines Landes einen nicht unmaßgeblichen Einfluss auf Investitionen und damit auf die wirtschaftliche Entwicklung insgesamt hat.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Dittes, ich glaube, ich kann Sie beruhigen, es hat niemand die Absicht, dass dieses Gesetz im Eiltempo noch vor der Sommerpause verabschiedet werden soll. Was Sie richtig erkannt haben, was wir ja deswegen als Antrag auch kurzfristig eingebracht haben, dass wir morgen früh, 8.30 Uhr, schon die Liste der Anzuhörenden gemeinsam vorbereiten. Ich gehe davon aus, dass am 19. Juni 2003 dazu die Anhörung sein wird. Wer sich mit der Liste und auch den Stellungnahmen schon beschäftigt hat, die dankenswerterweise der Innenminister zur Verfügung gestellt hat, der weiß, wenn ich die Zahl richtig im Kopf habe, dass etwa 45 Anzuhörende dort gehört werden sollen. Ob wir die alle hören müssen, weiß ich noch nicht,
dazu werden wir uns heute oder morgen noch verständigen. Ich denke, das Entscheidende ist, dass sich die Landesregierung, das Innenministerium, kurzfristig aufgemacht hat - denn wir sind eines der ersten Länder, die die Dinge überhaupt auf den Weg bringen -, eine Vereinfachung anhand der Musterbauordnung auf den Weg zu bringen. Ich glaube, da sollten wir nicht gleich von Anfang an schon wieder alles in Frage stellen, sondern wir sollten uns erst einmal intensiv mit dem Paket beschäftigen. Das ist nämlich wirklich ein umfangreiches Werk.
Lassen Sie mich, da es schon von mehreren genannt wurde, nur kurze Anstriche dazu noch einmal nennen. Gerade die Vereinfachung der Abstandsflächen in § 6 - hier geht es gerade darum, dass Abstandsflächen in der Vergangenheit zwischen Bauherrn und Bauaufsichtsbehörden bzw. Nachbarn zu vielfachen Streitigkeiten geführt haben. Ich denke, dass hier, so wie es vorgelegt wurde, eine Vereinfachung vorgenommen werden sollte, das halten wir für sachgerecht. So wird etwa die Abstandsfläche von bisher 1 h entspricht der Wandhöhe - auf 0,4 h reduziert und verschiedene Sonderregelungen in diesem Bereich generell aufgehoben. Denn wenn wir vereinfachen wollen, da müssen wir vereinfachen, wenn wir auf alle Lobbygruppen jetzt schon wieder einspringen, dann kriegen wir überhaupt nichts zur Naht. Deswegen müssen wir da schon einmal herangehen. Schließlich ist zukünftig jede bauplanungsrechtlich zulässige Bauweise auch abstandsflächenrechtlich zulässig. Bisher musste auch dann ein Grenzabstand eingehalten werden, wenn ein Grenzanbau bauplanungsrechtlich zulässig aber nicht erforderlich war. Das sind einfach solche Dinge, die man sich anschauen muss. Oder Überarbeitung des Brandschutzkonzepts, das ist schon genannt worden. Ich will nur hier darauf hinweisen, dass man natürlich genau hinschauen sollte, dass
am Ende bei allen Kürzungen alles zu beachten ist, dass z.B. genügend Löschwasser vorhanden ist und dass die entsprechenden Rettungsmittel, wenn es um Menschenrettung geht, dann zum Zeitpunkt, wo sie benötigt werden, wirklich vorhanden sind. Nicht, dass wir das wegrationalisiert haben, aber vielmehr sollte man dort nicht etwa jetzt wieder noch mehr verschlimmbessern, hätte ich beinahe gesagt. Und gerade auch Wohnungen und Aufenthaltsräume, hier geht es um §§ 40 bis 48 alt, hier sind vielfach Standards aus der Nachkriegszeit vorzufinden, wie etwa die Vorgabe von Raumhöhen. Das ist alles überaltert, hier kann man sich den neuen Standards und muss man sich der neuen Normen annehmen, dass nur noch Mindestmaße festgelegt werden und, ich möchte schon jetzt darauf hinweisen, die bisher in 19 Absätzen enthaltenen Regelungen werden immerhin schon auf 9 wesentlich kürzere Absätze reduziert. Ich glaube, es muss in die Richtung gehen, entschlacken, raushauen und vereinfachen.
Und Stellplatzregelungen, § 49, auch das ist immer wieder, dass es bei Bauvorhaben Probleme gibt und hier - ich will das vereinfachen -, dass natürlich, wenn die Stellplätze entsprechend nicht mehr bereitgestellt werden müssen, müssen wir darauf achten, wenn die Gemeinde die Errichtung von Stellplätzen untersagt hat, entfällt die Pflicht zu der Errichtung ersatzlos. Damit entfällt zugleich die bisherige Verpflichtung, die Stellplätze abzulösen. Ich denke, hier müssen wir ein Augenmerk darauf legen, dass mit Blick auf die angesprochene Stellplatzfrage, glaube ich, sicherzustellen ist, dass die Gemeinden die Stellplatzablösemöglichkeiten, also in Grund und Geld, nicht dass das in den allgemeinen Haushalt fließt, um den Haushalt zu verbessern, sondern dass man natürlich auch darauf achtet, dass es entsprechend auch wieder den Bürgerinnen und Bürgern in diesem Sinne zugute kommt. Ich glaube, darauf müssen wir achten, bei aller Vereinfachung.
Nicht, dass eine neue Gelddruckmaschine hier für die Kommune entsteht, sondern dass das wieder sinnvoll dort eingesetzt wird.
Barrierefreies Bauen - dazu ist einiges gesagt worden, hier kann ich dem Innenminister nur zustimmen. Hier, denke ich, gerade in Absatz 1 soll die in der Musterbauordnung enthaltene Verpflichtung aufgenommen werden, bei Mehrfamilienhäusern die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei herzustellen, auszugestalten und bestimmte Räume für den Rollstuhl zugänglich zu machen. Ich glaube, das wird noch ein Thema sein, was man sich auch noch näher betrachten muss, aber es ist ein richtiger Schritt und es ist eben keine Verschlechterung, sondern es ist eine Verbesserung.
Oder der Abbau von Genehmigungserfordernissen Verfahrensablauf § 63 ff. Garagen bis 30 m² werden grundsätzlich von jedem Verfahren freigestellt. Das ist doch endlich mal was, damit es vorwärts geht und nicht im
mer nur Verfahren, Verfahren, die Architekten werden sich nicht so sehr freuen, weil das eben jetzt als Geldquelle wegfällt, aber, ich denke, es ist für den, der die errichtet, doch eine hervorragende Geschichte. Ich will da die anderen Dinge einkürzen.
Im vereinfachten Verfahren wird nunmehr eine feste Bearbeitungsfrist von 3 Monaten zugrunde gelegt. Dies bedeutet, dass der Antrag - die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen vorausgesetzt - als genehmigt gilt, die so genannte Genehmigungsfiktion. Wir halten das für sehr gut, dass die Landesregierung dieses hier vorlegt. Ich sage aber jetzt schon an, und Herr Dittes hat in ähnlicher Richtung zumindest gesprochen, im Rahmen der anstehenden Beratungen wird noch zu überlegen sein, ob man nicht vielleicht diese Frist auch noch weiter reduzieren kann. Es ist ein sehr mutiger und guter Schritt...
Ja, ich habe schon genau zugehört, Sie wollen immer alles noch ein bisschen verschlimmbessern, wir versuchen das noch ein bisschen besser zu machen, aber das muss man sich auch insbesondere anhand der Anhörungen dann noch mal genau anschauen, damit auch am Ende das Richtige herauskommt.
Auch die Privatisierung bauaufsichtlicher Aufgaben ist genannt worden. Hier sollten wir nicht gleich auf die Lobbygruppen hören, die schon anfangen Sturm zu laufen, sondern, dass man qualifizierte Fachplaner und Fachpersonal hat, dann müssen die dafür gerade stehen und da muss auch entsprechend Versicherungstechnisches und Ähnliches mit durchgesetzt werden.
Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens in § 69, auch hier lasse ich die ganzen Dinge weg, weil sie schon benannt wurden. Aber, ich denke, das ist ein Schwerpunkt, wo man auch mit hinsehen muss. Und, ich denke, meine Damen und Herren, dass wir uns mit Ruhe, aber trotzdem zügig die Dinge anschauen. Herr Dittes, ich kann mir nicht vorstellen, dass es vor der Sommerpause möglich ist, das zu verabschieden, aber im Laufe des Jahres werden wir diesen Gesetzentwurf zu Ende bringen.
Wir danken der Landesregierung für das schnelle und zügige Vorlegen - jawohl, das kann man ruhig mal machen. Wir sind nämlich eines der ersten Länder, das das hier vorlegt und dass wir hier gemeinsam dann an der Bauordnung arbeiten. Wir werden also, wie schon angesagt, eine Anhörung dazu durchführen. Wir beantragen die Überweisung an den Innenausschuss federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik begleitend. Alle anderen Dinge können auch untereinander geklärt werden, dass das Ganze nicht ewig dauert, sondern dass man das zügig hintereinander abarbeitet. Ich wün
Weitere Redemeldungen sehe ich nicht. Ich kann die Aussprache schließen und wir kommen zu den beantragten Ausschussüberweisungen. Insgesamt wurden, wenn ich jetzt alle Redner sehe, der Innenausschuss, wohl überall federführend, dann Umwelt, Wirtschaft, Soziales, Justiz - habe ich was vergessen? Alles erfasst, gut. Dann stimmen wir mal der Reihe nach ab. Wer ist mit der Überweisung des Gesetzentwurfs an den Innenausschuss einverstanden, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann an den Innenausschuss überwiesen.
Dann war der Ausschuss für Naturschutz und Umwelt gefragt. Wer ist mit der Überweisung an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt einverstanden, den bitte ich um das Handzeichen. Das wird wohl nicht reichen. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Also mit Mehrheit abgelehnt. Nicht an den Ausschuss für Naturschutz und Umwelt überwiesen.
Es wurde der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik beantragt. Wer möchte das Gesetz an diesen Ausschuss haben, den bitte ich um das Handzeichen. Das sieht wieder nach großer Mehrheit aus. Gegenstimmen? Enthaltungen? Auch nicht. Dann an diesen Ausschuss Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik überwiesen.
Dann war beantragt der Ausschuss für Soziales, Familie und Gesundheit. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Dann mit großer Mehrheit abgelehnt, wird also nicht an diesen Ausschuss überwiesen.
Und es wurde beantragt an den Justizausschuss. Wer damit einverstanden ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Danke. Enthaltungen? Nicht der Fall. Dann abgelehnt.
Wir haben also den Innenausschuss und den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik, jetzt stimmen wir noch über die Federführung ab. Wer damit einverstanden ist, dass der Innenausschuss die Federführung übernimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenprobe? Nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht. Dann der Innenausschuss als federführender Ausschuss, wie wir ihn jetzt bestimmt haben.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Denkmalschutzgesetzes und des Thüringer Besoldungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3285 ERSTE BERATUNG