Protokoll der Sitzung vom 09.05.2003

Herr Goetze:

und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde, so wahr mir Gott helfe.

Wir haben die Eidesformel vernommen. Ich darf Ihnen jetzt ganz herzlich gratulieren zu dieser Wahl und für Ihr Amt allzeit eine gute Hand wünschen und gute Zusammenarbeit auch mit den Abgeordneten des Thüringer

Landtags. Herzlichen Glückwunsch.

(Beifall im Hause)

So, dann können wir diesen Punkt abschließen und wir kommen zum Tagesordnungspunkt 11 der laufenden Tagesordnung

Bericht zur Situation auf Thüringens Landesstraßen Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3262

Begründung wird, soweit ich sehe, nicht gewünscht, da die Landesregierung einen Sofortbericht angekündigt hat. Ich darf nun bitten den Sofortbericht für die Landesregierung zu geben. Das macht Herr Staatssekretär Richwien. Bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Antrag der Fraktion der SPD werden die Begriffe "Erhaltung von Straßen" mit "Unterhaltung von Straßen" verwechselt. Die Kosten für die Beseitigung der Winterschäden auf Landesstraßen werden fast ausschließlich aus Unterhalts- und Instandsetzungsmitteln finanziert. Nachdem dieses Missverständnis, meine Damen und Herren, ausgeräumt ist, darf ich zu den Maßnahmen zur Umstufung von Landesstraßen im Haushaltsjahr 2003 sowie den Auswirkungen der Winterschäden auf die Landesstraßen wie folgt Stellung nehmen:

Im Wesentlichen stützt sich der Antrag der Fraktion der SPD auf eine Pressemeldung des Wirtschaftsministeriums vom 08.04.2003, wonach sich die Winterschäden 2002/2003 an Thüringer Landesstraßen auf rd. 9,2 Mio.  belaufen. Im Landeshaushaltsplan sind für das Haushaltsjahr 2003 unter der Haushaltsstelle Kapitel 07 09 Titel 761 72 für investive Erhaltungsmaßnahmen - ich sage es noch einmal Erhaltungsmaßnahmen - an Landesstraßen und Brücken insgesamt rd. 32,7 Mio.   rd. 8,4 Mio. für die investive Erhaltung von Straßen eingestellt. Entsprechend den Erläuterungen im Landeshaushaltsplan wird dieser Titel insgesamt mit 20 Mio.  dem Operationellen Programm Thüringen 2000 - 2006 (Teil-EFRE) verstärkt. Die von den Thüringer Straßenbauämtern ermittelten Winterschäden auf Landesstraßen werden mit einem Finanzvolumen von rd. 6,4 Mio.  damit überwiegend im Rahmen der Wartung und Unterhaltung, z.B. durch Schlaglochflickungen, beseitigt. Die Finanzierung erfolgt hierfür aus den Haushaltsstellen Kapitel 07 09 Titel 538 74 und Kapitel 07 09 Titel 521 74. Insgesamt stehen im Landeshaushaltsplan für Wartung und Unterhaltung im Haushaltsjahr 2003 rd. 34,2 Mio.  zur Verfügung. Damit, meine Damen und Herren, ist die Beseitigung der entstandenen Winterschäden sichergestellt.

Mit dem Landeshaushaltsplan 2003/2004 wurde die finanzielle Grundlage geschaffen, dass bauliche Maßnahmen als Voraussetzung für eine nachfolgende Umstufung von Landesstraßen kontinuierlich realisiert werden können. Insgesamt werden mit den zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln in diesem Jahr rd. 120 km Landesstraßen zur Umstufung vorbereitet. Die Straßenbauverwaltung ist angewiesen, den Umfang der notwendigen Instandsetzungsmaßnahmen vorher mit den zukünftigen Straßenbaulastträgern abzustimmen. Die Zuordnung der finanziellen Mittel erfolgte auf die einzelnen Straßenbauämter und damit auf die einzelnen Regionen entsprechend der Quote der in den einzelnen Ämtern insgesamt vorgesehenen Umstufungskilometer. Damit, meine Damen und Herren, ist eine Gleichbehandlung in den einzelnen Straßenbauämtern und den Regionen sichergestellt. Ich bitte um Verständnis, dass ich die einzelnen Maßnahmen hier nicht aufzähle, bin aber gern bereit, wenn es notwendig ist, sie den einzelnen Mitgliedern dieses hohen Hauses zur Verfügung zu stellen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

So, das war der Bericht. Wünscht jemand die Aussprache? Die SPD-Fraktion. Gut, dann kommen wir zur Aussprache. Als Erster hat das Wort Herr Abgeordneter Buse, PDSFraktion. Oder, Herr Lippmann, wollten Sie?

(Zuruf Abg. Lippmann, SPD: Ja, machen Sie.)

Nein. Wir legen es hier vorn fest, nur weil Sie so schauten und wohl erwartet hatten, dass ich Sie aufrufe.

(Heiterkeit im Hause)

Also, machen wir es wie üblich.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Herr Lippmann hat immer so einen Blick.)

Ach so. Wir beginnen mit der PDS. Wir sind ja flexibel.

Verehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen, Herr Staatssekretär, es klang ja bald wie eine Antwort auf eine Mündliche Anfrage. Da es ein Antrag der Kollegen der SPD-Fraktion ist, steht Ihnen das sicherlich auch mehr zu, das zu bewerten, ich möchte es auch gar nicht werten.

Ich würde gern im Rahmen der Aussprache zu dem Bericht zwei Aspekte oder zwei Fragen ansprechen. Ich sage, der Bericht der Landesregierung hat hier verdeutlicht oder Herr Richwien hat ausgeführt, dass zwischen beiden Komponenten, also Umstufungsvorhaben und Winterschäden 9,2 Mio., nicht ein solcher direkter Zusammenhang steht,

der eigentlich, wenn man den Antrag zur Berichterstattung liest, in Rede stehen würde. Aber ich sehe vor allen Dingen einen Zusammenhang mit der Haushaltslage und insbesondere mit der Bewirtschaftungsreserve, da es passieren kann, dass die sich auswirkt. Sie haben davon gesprochen, in diesem Jahr 2003 120 km Landesstraße für die Umstufung in Abstimmung mit den Baulastträgern vorzubereiten. Wir hatten im vergangenen Jahr eine Kleine Anfrage zu diesem Problem Umstufung als PDS-Fraktion gestellt, oder ich namens oder im Auftrag unserer Fraktion, und haben in Gesprächen auch mit dem Landkreistag erfahren, dass diese Umstufung mit den Baulastträgern in enger Absprache erfolgt. Wir haben in der Antwort damals mitgeteilt bekommen, dass die Umstufung nach einer Verkehrserhebung aus den Jahren 1999/2000 erfolgen sollte und dazu den Landkreisen der vorläufig abschließende Abstufungsbedarf vorgestellt, erörtert wurde. Er wurde ja bekanntlich auch nach Juni 2002 - also nach der Antwort in einigen Fällen auch verändert. Deswegen gibt es auch sicherlich die Konstellation. Gleichzeitig wies aber die Antwort darauf hin, dass im vergangenen Jahr eine zusammenfassende gutachterliche Schlussbewertung vorgenommen werden sollte, die die Ergebnisse von Modellrechnungen, die Abstimmungsergebnisse mit den Landkreisen sowie den Abstufungsbedarf für autobahnparallele Bundesstraßen zusammenfassen wird als Grundlage für diese Fortschreibung der Umstufungsplanung. Herr Staatssekretär, ich hätte, weil ich damals der Fragesteller war, gewünscht, dass man vielleicht heute, ein knappes Jahr später, darauf vielleicht noch mal Bezug nimmt. Das ist leider nicht erfolgt. Vielleicht können wir das an anderer Stelle dann noch einmal bereden. Ich sage auch noch, was ich mit "anderer Stelle" meine.

Ich will in diesem Zusammenhang auf ein zweites Problem verweisen und aufmerksam machen. Gemeinden mit mehr als 30.000 Einwohnern sind bekanntlich nach § 43 Abs. 2 Thüringer Straßengesetz Träger der Straßenbaulast für Ortsdurchfahrten im Zuge von Landes- und Kreisstraßen. Dabei ist die bei der letzten Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl maßgebend und wird mit Beginn des dritten Haushaltsjahrs nach dem Jahr der Zählung verbindlich. In Thüringen fand die letzte Volkszählung bekanntlich 1981 statt und zum 3. Oktober 1990 wurde die amtliche Einwohnerzahl für Thüringen festgestellt und als Berechnungsgrundlage für die Anwendung dieses § 43 zur Anwendung gebracht. Dass diese Zahl heute schon längst nicht mehr stimmt und diese Regelung dazu führt, dass eine Reihe von Städten, z.B. Saalfeld, Rudolstadt, Greiz, trotz Einwohnerzahlen, die bereits seit Jahren unter 30.000 liegen, noch immer für die Ortsdurchfahrten im Zuge von Landes- und Kreisstraßen verantwortlich sind, macht sicherlich die Notwendigkeit der Neubestimmung der Einwohnerzahlen deutlich.

(Beifall bei der PDS)

Allein die Anwendung des § 32 Thüringer Finanzausgleichsgesetz, wonach die Einwohnerzahlen zeitnah - in

Zeitabständen ja bekanntlich von zwei Jahren - neu bestimmt werden, würde hier Abhilfe schaffen. Ich würde auch hier nicht verhehlen, dass uns Informationen erreichen, was die Umstufung von Landesstraßen angeht, dass es Gespräche geben soll, dass Straßen umgestuft werden sollen, ohne vorher saniert zu werden, also entgegen den bisher immer postulierten Vorhaben der Landesregierung mit dem Versprechen an Kommunen, danach nachschüssig den Sanierungsaufwand zu betreiben. Vielleicht ist es gut, im Rahmen der heutigen Debatte dies endgültig klarzustellen. Die Informationen erreichten uns und es wäre schön, Herr Staatssekretär, wenn Sie dazu abschließend vielleicht auch noch mal was sagen könnten.

Meine Damen und Herren, der SPD-Antrag fordert die Landesregierung darüber hinaus auf, über die Winterschäden auf den Landesstraßen zu berichten. Das hat der Herr Staatssekretär getan, die entsprechenden Mitteilungen sind ja auch hinlänglich bekannt. Ich glaube aber, für uns ist das auch, was die Winterschäden an den Landesstraßen angeht, nur die Spitze des Eisbergs, denn die Schäden an den Kreis- und Gemeindestraßen sind sicherlich aufgrund des Straßenzustands dort noch gravierender, auch wenn sie nicht Gegenstand dieses Antrags sind. Sie stehen aber im Zusammenhang, so glauben wir jedenfalls, mit Auswirkungen der Art und Weise der Umstufung und auch deren finanzieller Absicherung. Der Inhalt des Antrags sowie die Berichterstattung der Landesregierung machen für meine Begriffe eine weitere Beratung im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik notwendig. Diese Beratung würde ich hier namens meiner Fraktion beantragen. Ich danke.

(Beifall bei der PDS)

Jetzt hat Herr Abgeordneter Lippmann, SPD-Fraktion, das Wort.

Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, ich gehe mal davon aus, dass heute eine Übereinstimmung zwischen den Sprechern der CDU-Fraktion und dem Wirtschaftsministerium erfolgt, damit nicht wieder so eine peinliche Panne wie gestern passiert, dass die Kollegen Kretschmer und Kallenbach sich über die Maut förmlich in der Luft zerreißen und dann erklärt der Herr Staatssekretär in aller Seelenruhe, die Maut ist eine wunderbare Sache, wir müssen sie nur dann für den Straßenbau verwenden. Das war auch meine Auffassung gestern. Aber, ich denke, das passiert heute nicht.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich gebe zu, dass ich mich bei meinen doch recht kurzen Ausführungen wie immer recht kurzen Ausführungen - nicht so sehr auf die Erläuterungen zu dem Antrag der SPD beziehe, sondern auf die Überschrift "Situation auf Thüringens Lan

desstraßen". Wenn es um den Bau von Straßen, Verkehrseinrichtungen, Verkehrsinfrastruktureinrichtungen geht, die der Bund zu finanzieren hat, dann melden wir uns Sie, und wir natürlich auch - mit beiden Händen, vor allen Dingen in den letzten fünf Jahren. Wir möchten gern alles und alles möchten wir jetzt sofort. Das ist ein Anspruch, der ist in der menschlichen Psyche begründet. Das ist nun mal so, weil wir nämlich alle zusammen so eifrige Verfechter und Liebhaber einer gut ausgebauten Verkehrsinfrastruktur sind; das geht durch das ganze Haus. Das Trommeln hat sich gelohnt, wir haben es gestern schon angesprochen, im Entwurf des Bundesverkehrswegeplans sind wir gut bedient. Wenn es so kommt, wie es im Entwurf vorgesehen ist, sind wir also ganz toll dabei mit über 4 Mrd.            sondern nur die so genannte Präambula.

Das Thema heute und jetzt ist: Was tun wir hier in Thüringen für die Verbesserung der Verkehrsinfrastruktur, also für unser Straßennetz, für das wir die Baulastträger sind und was alles so damit zusammenhängt? Da müssen wir einen Blick - der Herr Buse hat das auch schon getan zurück in den Doppelhaushalt von 2003/2004 werfen, die Titelgruppe 72 mal in Augenschein nehmen, die da lautet "Baumaßnahmen an Landesstraßen", die ist ja deckungsfähig mit der Titelgruppe 71, aber das ist die Planung, Entwurfsberatung und Bauaufsicht. In dieser Titelgruppe 72 haben wir im Jahr 2002 73,5 Mio.        bracht, im Jahr darauf - also für dieses Jahr - 58,2 Mio.  und für nächstes Jahr etwas mehr, nämlich 63,5 Mio.  Das heißt also, für das laufende Haushaltsjahr hätten wir laut Titelgruppe 72 die 58,2 Mio.       Neu-, Um- und Ausbau von Landesstraßen einschließlich Brücken, Schallschutzmaßnahmen, Unterhaltungsmaßnahmen - 20 Prozent weniger als im Jahr 2002. Da kann ich nur sagen, Donnerwetter, das Landesstraßennetz muss ja in einem ganz vorzüglichen Zustand sein, im so genannten Top-Zustand. Aber das ist es nicht, wie wir wissen.

Bei einer Verkehrskonferenz in Nordthüringen am 02.09.2002 - also alle Zitate und Zahlen, die ich jetzt bringe, für die kann ich nicht selber geradestehen, die sind aber alle aus dem Wirtschaftsministerium, das schicke ich gleich voraus - wurde von einem Vertreter des Wirtschaftsministeriums gesagt, dass jährlich ca. 70 Mio.   Bereich Landesstraßenbau eingestellt werden müssten, damit ein durchgängiger Erneuerungszyklus erreicht werden kann. Wenn das stimmt, meine sehr verehrten Damen und Herren, reicht das Geld nicht, dann reicht es hinten und vorn nicht. Rein haushalterisch muss man dabei noch wissen, dass dieser Topf noch mit 40 Mio.     teln, also europäischer Mittel, gespeist wird. Wir haben bis 2006 als Plan für den Straßenbau 202 Mio.  steht es jedenfalls geschrieben. Das heißt, per 31.12.02 - laut Aussage des Wirtschaftsministeriums - sind aber von den 202 Mio.    !"#   $ %  Das gebe ich mal ohne Kommentar zu bedenken. Wenn man die Zahlen sieht und weiß, welchen Anteil europäischer Mittel wir hier einsetzen, dann stellen wir auf je

den Fall fest, dass die reinen Landesmittel, die wir in der Titelgruppe 72 eingesetzt haben, schon fast eine marginale Größe erreicht haben. Wir bedienen uns im wachsenden Ausmaß bei EFRE zugunsten des Landeshaushalts. Ich stelle fest, meine sehr verehrten Damen und Herren, diese Anstrengungen sind kein adäquater Beitrag des Landes zur Verkehrsinfrastruktur, für die wir die Verantwortung haben. Und es könnte noch schlimmer kommen. Was heißt könnte - es wird noch schlimmer kommen.

(Zwischenruf Richwien, Staatssekretär: Wenn es so kommt.)

Es gibt einen Bewirtschaftungserlass der Finanzministerin, wonach 15 Prozent - bislang - der Mittel einzusparen sind,

(Zwischenruf Diezel, Finanzministerin: Ein- gespart werden können.)

und zwar natürlich bei den freiwilligen Leistungen einzusparen sind. Jedes Ressort kann dann selbst entscheiden - Frau Finanzministerin, das ist so -, wo diese Mittel eingespart werden können. Das ist zwar richtig und für die Ressortchefs sind da gewisse Freiheitsgrade, das räume ich ein, das muss auch so sein, aber ich frage Sie, Herr Schuster oder Herr Staatssekretär: Werden Sie den ohnehin schon stark eingedampften Mittelansatz in der Titelgruppe 72 noch weiter verringern aufgrund dieses Erlasses oder nicht? Das ist für mich und für viele in diesem Haus, die sich mit der Verkehrssituation befassen, schon wichtig, ob das so kommt.

Und ein Weiteres kommt hinzu, das ist die Winterschädenproblematik, zu der Sie ausführlich Bericht erstattet haben. Ich danke Ihnen dafür. Auch da fehlt Geld. Sie haben erklärt, dafür werden die Mittel vorhanden sein, okay, aber wenn der Mittelansatz von ursprünglich 8,4 Mio.   messen an den 9,2 Mio.   schäden, nicht reicht, dann müssen die Mittel woanders herkommen. Und woanders reißen Sie dann auch ein Loch. Wenn Sie aus der gesamten Straßenbaukiste kommen, dann kann ich nur sagen, irgendwo hat der Eimer ein Loch. Dieses ganze Dilemma hat natürlich auch Auswirkungen auf die Verkehrssicherheit. Wir haben uns mit Verkehrssicherheit in der letzten Zeit im Wirtschaftsausschuss eingehend befasst - aber mit dieser Problematik nicht. Ich glaube, wir sollten das nachholen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich komme schon fast zum Schluss, damit Sie nicht vor Freude ohnmächtig werden. Ich glaube, wir sollten uns auf zwei Dinge verständigen. Es sollte dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik eine Übersicht über den derzeitigen Zustand aller Landesstraßen gegeben werden und insbesondere eine Aufstellung der Landesstraßen mit zeitlicher Untersetzung, die künftig abgestuft werden sollen. Das steht wohl, wenn ich Sie richtig verstanden habe, Herr Staatssekretär, zur Verfügung, diese Aufstellung. Da der Grundsatz besteht, dass dem nachfolgenden Straßenbaulastträger eine Straße nur in ordnungsgemäßem und saniertem Zustand übergeben werden

darf, melden wir schon den Anspruch an, diese Kosten zu kennen - im Haushalt 2003 sind dafür 20,7 Mio.  gestellt. Der zweite Punkt: Ich glaube, wir kommen um ein Landesstraßenbauprogramm nicht herum. Es ist eigentlich schon eine längere Forderung, mit der ich hier zu Gange gehe. Ich meine, ein Landesstraßenbauprogramm, das den Namen auch verdient. Natürlich haben wir Anschluss des 07er-Haushaltes, kennen wir die Objektliste für die Straßenbaumaßnahmen, die sehr umfänglich sind. Natürlich kennen wir die. Aber die stellen auf die im Haushalt vorhandenen Mittel ab und geben keine Langfristprognose, z.B. im Zusammenhang mit dem Landesentwicklungsplan, die notwendig ist, um klar und zielgenau planen zu können und vor allen Dingen Prioritätensetzung zu ermöglichen. Ich erlaube mir, vier Schlussfolgerungen zu nennen und dann bin ich schon fertig. Sie haben sich erstens im Zusammenhang mit dem Landesstraßenbauprogramm in überreichem Maße EFRE-Mitteln bedient und die eigenen Mittel zurückgefahren. Wir halten das nicht für gut, auf die Dauer für nicht haltbar. Zweitens sind wir noch nicht einmal in der Lage, und da beziehe ich mich auf Aussagen des Wirtschaftsministeriums, einen durchgängigen Erneuerungs- und Erhaltungsprozess vom finanziellen Mittelvolumen her durchzuführen. Und es klafft nicht nur finanziell eine Riesenlücke zwischen Anspruch an andere und eigenen Bemühungen. Die letzte Schlussfolgerung ist die Bemühung des Freistaats Thüringen, die eigenen Bemühungen des Freistaats Thüringen wohlgemerkt, zum Bau der Unterhaltung von Landesstraßen, diese sind auf ein skandalös niedriges Niveau zurückgefahren worden. Unter diesen Bedingungen, meine sehr verehrten Damen und Herren, unterliegt das Thüringer Straßennetz einem schleichenden Verfall. Ich glaube, das musste einmal gesagt werden. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Es hat jetzt das Wort der Abgeordnete Kallenbach, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, lieber Kollege Lippmann, zu Ihrer Vorbemerkung nur so viel, ich habe gestern meinen Redebeitrag damit begonnen, dass das Vorgehen der Bundesregierung zur Maut ein gutes Beispiel dafür ist, wie man ein grundsätzlich vernünftiges und unterstützenswertes Vorhaben verkorksen kann.

(Zwischenruf Abg. Lippmann, SPD: Ver- bauen kann.)

Das ist eigentlich jedermann deutlich, der sich mit der Thematik beschäftigt.

(Beifall bei der CDU)

Das heißt ganz klar, wenn Sie das nun gerade falsch verstanden haben sollten, dass wir das Vorhaben Mauteinführung für Schwer-Lkw unterstützen, weil das wirklich eine zukunftsorientierte Finanzierungsmaßnahme ist. Ohne die kommen wir in Zukunft nicht mehr klar mit der Finanzierung der Verkehrsinfrastruktur. Wenn Sie es gerade nicht verstanden haben sollten: Wir unterstützen grundsätzlich das Vorhaben.

(Zwischenruf Abg. Doht, SPD: Ganz anders. Das stimmt ja nicht.)

Das ist aus allen Diskussionen eigentlich jedermann klargeworden. Aber ich hoffe, dass ich jetzt alle Zweifel hier ausräumen konnte. Wir können aber nicht über so etwas reden, ohne über die Probleme zu reden und über die Fehler, die gemacht werden. Aber nun zu Ihrem Antrag. Zunächst einmal vielen Dank, Herr Staatssekretär, für die schlüssige Berichterstattung. Kollege Lippmann hat jetzt noch eine ganze Reihe von Zahlen genannt, die nicht unbedingt zur Klarstellung gedient haben. Wenn man zu viele Zahlen ineinander wirft, verwirrt das, wenn man das nur hört. Ich möchte nur zwei Zahlen nennen.