Protokoll der Sitzung vom 05.06.2003

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen zu diesem Tagesordnungspunkt nun keine weiteren Wortmeldungen mehr vor und wir kommen zur Abstimmung über die von allen drei Fraktionen beantragte Ausschussüberweisung. Wer der Überweisung der Drucksache 3/3309 an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist einmütig, vielen Dank. Dann schließen wir den Tagesordnungspunkt 10 ab.

Ich rufe den Tagesordnungspunkt 11 auf

Thüringer Gesetz zur Auflösung des Autobahnamtes und zur Änderung straßen- und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3343 ERSTE BERATUNG

und Herr Staatssekretär Richwien wird den Gesetzentwurf einbringen. Bitte schön, Herr Staatssekretär.

Vielen Dank, Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, der vorliegende Gesetzentwurf dient der Eingliederung des Autobahnamts in das Landesamt für Straßenbau. Durch den Neubau und Ausbau der Bundesautobahnen in Thüringen erweitert sich das Autobahnnetz von derzeit ca. 300 Kilometer auf künftig über 500 Kilometer. In diesem Zusammenhang besteht die Notwendigkeit, die Autobahnverwaltung auch personell angemessen auszustatten. Der verstärkte und zeitlich befristete Einsatz der Deutsche Einheit Fernstraßenplanungs- und Bau GmbH, kurz gesagt die DEGES, für Aus- und Neubauaufgaben entlastet die Autobahnverwaltung zwar von Vorbereitungs- und Bauaufgaben, die dauernden hoheitlichen Verwaltungs- und Unterhaltungsaufgaben, die mit der Fertigstellung der neuen Autobahnen weiter zunehmen werden, müssen aber von der Autobahnverwaltung wahrgenommen werden. Durch die Nutzung vorhandener Synergien und die verstärkte Hilfe der DEGES soll die Voraussetzung dafür geschaffen werden, dass die künftigen Aufgaben pflichtgemäß erfüllt werden können. Bei der Zusammenführung des Landesamts für Straßenbau und dem Autobahnamt steht daher die Freisetzung von Kapazitäten zur Übernahme der neuen Aufgaben im Vordergrund. Die Eingliederung des Autobahnamts in das Landesamt für Straßenbau führt zu einer weiteren Straffung der Straßenbaubehörden, die mit der Bildung der vier Straßenbauämter eingeleitet wurde. Die Sonderstellung der Autobahnen im Straßennetz, ihre besondere verkehrs- und landespolitische Bedeutung rechtfertigen es, die Autobahnbehörde in die Mittelbehörde einzugliedern. Mit der Eingliederung wird der Autobahnbau künftig dem für Verkehr zuständigen Minister ohne Zwischenschaltung einer weiteren Behörde direkt unterstellt. Zur Umsetzung dieses Vorhabens ist es erforderlich, das Autobahnamt aufzulösen und das Thüringer Straßengesetz sowie die Verordnung über die Zuständigkeiten entsprechend zu ändern. Durch den Gesetzentwurf soll darüber hinaus dem Landesamt für Straßenbau die Zuständigkeit der Verkehrsbehörde für Autobahnen übertragen werden, die derzeit beim Ministerium liegt. Die Verkehrsbehörde trifft beispielsweise alle verkehrsbehördlichen Anordnungen, also Maßnahmen zur Regelung und Lenkung des Verkehrs durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen und ist verantwortlich für die Durchführung von Verkehrsschauen.

Es handelt sich insoweit um reine Verwaltungsaufgaben, die von der Mittelbehörde wahrgenommen werden können. Gleichzeitig wird eine Bündelung der Zuständigkeit für die Bundesautobahnen bei einer Behörde erreicht. Die Wahrnehmung von Vollzugsaufgaben durch das Landesamt für Straßenbau soll darüber hinaus dazu beitragen, der Mittelbehörde erworbene Erfahrungen im Straßenbau sowie der Unterhaltung und Verwaltung des Anlagevermögens zu erhalten. Daneben wird durch den Gesetzentwurf im Thüringer Straßengesetz eine Verordnungsermächtigung eingeführt, um die Zuständigkeit des

Ministeriums entsprechend der künftigen Entwicklung sachgerecht und schnell anpassen zu können. Schließlich werden Behördenbezeichnungen im Straßengesetz aktualisiert. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen zur Aussprache. Ich bitte als ersten Redner Herrn Abgeordneten Lippmann ans Rednerpult.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, machen wir es kurz und schmerzlos. Wie der Herr Staatssekretär gesagt hat, verlängert sich unser Autobahnnetz, das ist klar. Es wird ein Aufgabenmehrbedarf entstehen. Das Ziel ist nicht nur eine Straffung der Behörden, sondern auch eine Bündelung vorzunehmen, die eine effizientere Bearbeitung der anstehenden Aufgaben ermöglichen soll. Da ich immer ein Freund von geordneten Abläufen bin, sage ich erstens, die Bündelung hält die SPD-Fraktion für gerechtfertigt; zweitens, ein Personalmehrbedarf darf nicht entstehen. Ich glaube, das ist bei Ihnen auch angeklungen, wir hätten es sogar lieber, wenn ein Personalminderbedarf entstünde, aber da wage ich keine Aussage zu machen. Drittens, wenn diese Umstrukturierung dieses Ziel erreicht, ohne dass die Qualität der Arbeit des Autobahnamts leidet, das ja dann eine Abteilung im Landesstraßenbau ist, dann ist das gut und richtig so. Die Einzelheiten sollten wir im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik klären. Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD; Abg. Vopel, CDU)

Herr Abgeordneter Kallenbach, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, laut Grundgesetz Artikel 90 Abs. 1 ist der Bund Eigentümer und Baulastträger für die Bundesfernstraßen und damit auch für die Bundesautobahnen. Das Bundesverkehrsministerium ist die oberste Straßenbaubehörde für die Bundesfernstraßen, aber die Länder sind im Rahmen der Auftragsverwaltung zuständig für die Vorbereitung und Durchführung von Investitionen auf diesen Straßen und eben auch für die Unterhaltung und Verwaltung dieser Straßen. Wie sie das organisieren und wie sie das strukturieren, das ist der Länderhoheit überlassen. Wir hatten, bevor das Autobahnbauprogramm begann, 250 Kilometer Autobahnen in Thüringen, im Moment sind es, der Staatssekretär hat es gesagt, 299 Kilometer und in wenigen Jahren in der Endausbaustufe werden es 527 Kilometer Autobahn in Thüringen sein. Das ist, glaube ich, die größte Steigerung von allen Bundesländern, die überhaupt zu verzeichnen

(Beifall bei der CDU)

Dazu braucht man eine effiziente Verwaltungsstruktur und die wird damit erreicht. Die Aufgaben fallen also nicht weg, sie werden zwar weniger bezüglich des Baus und des Ausbaus, aber bezüglich der Verwaltung werden sie natürlich nicht weniger, sondern werden mehr. Dazu braucht man eine straffe Organisation und mit der Integration des Autobahnamts in das Landesamt für Straßenbau ergeben sich Synergieeffekte. Kollege Lippmann, es werden also letztlich Stellen eingespart, oder besser gesagt, es ergeben sich Synergien, weil man bestimmte Bereiche dann nicht mehr zweimal vorhalten muss. Das ist der Bereich, wo letztlich Kosten gesenkt werden. Darauf kommt es an.

Ich möchte an der Stelle auch einmal sagen, die ganze Straßenbauverwaltung in Thüringen hat in den letzten Jahren erheblich Kosten eingespart. Durch die Privatisierung der TSI, also der Unterhaltungsarbeiten, und durch die Reduzierung auf vier Straßenbauämter sind also erheblich Kosten eingespart und damit das Landessäckel entlastet worden. Ich denke, das ist ein sinnvolles Gesetzesvorhaben. Ich beantrage namens meiner Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Buse, bitte schön, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Damen und Herren, uns liegt ja bekanntlich ein Gesetzentwurf zur ersten Beratung vor, der, wenn ich es einmal kurz sagen darf, neben den inhaltlichen Aufgaben die Zusammenlegung zweier Behörden zum Inhalt hat. Herr Staatssekretär Richwien hat dazu seitens der Landesregierung auch noch einmal die Begründung hier gegeben. Es wurden ja schon in der bisherigen Diskussion Effekte, Zielrichtungen dargelegt. Die Eingliederung des Autobahnamts in das Landesamt für Straßenbau wird - davon sind auch wir überzeugt - eine weitere Straffung der Straßenbehörden nach sich ziehen und vorhandene Synergien nutzen. Da stimme ich Ihnen ja auch zu, Herr Kallenbach. Somit ist es durchaus ein Schritt in Richtung Straffung von Verwaltungstätigkeit, und bei diesem Schritt zeigt sich auch, dass mit der Bündelung von Behörden eine Aufgabenbewertung vorgenommen wird. Ich glaube, dies ist auch bedeutsam hinsichtlich einer möglichen Neuordnung künftiger Zuständigkeiten von Aufgaben auf diesem Gebiet. Die bisherige Beratung des Entwurfs in unserer Fraktion und Gespräche mit Betroffenen haben bisher bei mir keine Zweifel daran aufkommen lassen, dass die künftigen Aufgaben

durch die Zusammenlegung der beiden Ämter nicht pflichtgemäß wahrgenommen werden. Wir sehen auch, dass die Zusammenführung der Kapazität der beiden Behörden die Realisierung weiterer Aufgaben im gleichen Personalbestand möglich machen wird. Das wird übrigens auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Behörden bestätigt, deren Mitwirkung am vorliegenden Gesetzentwurf, wenn meine Informationen stimmen, vorbildlich gestaltet wurde. Somit hat für meine Begriffe dieser Gesetzentwurf bereits jetzt schon eine zustimmungsfähige Qualität, aber wir werden uns natürlich der beantragten Diskussion im Wirtschaftsausschuss nicht verweigern. Unabhängig davon bin ich der Auffassung, dass möglicherweise, wie ich eingangs bereits darlegte, die weitere Beratung dieses Gesetzentwurfs oder aber auch weiterer zu erwartender straßen- und straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften und Verordnungen künftig noch stärker unter dem Aspekt der Funktional- und Verwaltungsreform zu führen sind. Stichworte seien hier nur genannt: Umwidmung, Straßenbaulastveränderung etc. In diesem Sinne würden wir dann der Diskussion des Gesetzes im Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik entgegensehen. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Weitere Wortmeldungen gibt es nicht. Ich schließe die Aussprache und wir kommen zur Abstimmung über die Ausschussüberweisung. Wer der Überweisung der Drucksache 3/3343 an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Diese Überweisung ist einstimmig erfolgt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 11.

Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 in seinen Teilen

a) Durch Deregulierung und Entbürokratisierung die Attraktivität des Standorts Thüringen stärken Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3159 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/3330

b) Verbesserung der Qualität des Wirtschaftsstandorts Thüringen durch Abschaffung von Verwaltungshemmnissen und Umsetzung von Deregulierungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene Antrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3162

dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik - Drucksache 3/3331

Berichterstatter ist Herr Abgeordneter Heym. Ich bitte Sie, Herr Abgeordneter Heym, die Berichterstattungen vorzunehmen.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich möchte Ihnen die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zu den Anträgen "Durch Deregulierung und Entbürokratisierung die Attraktivität des Standorts Thüringen stärken", das ist der Antrag der Fraktion der CDU in Drucksache 3/3159, und "Verbesserung der Qualität des Wirtschaftsstandorts Thüringen durch Abschaffung von Verwaltungshemmnissen und Umsetzung von Deregulierungsmaßnahmen auf Bundes- und Landesebene", das war der Antrag der Fraktion der SPD in Drucksache 3/3162, geben. Mit Beschluss des Thüringer Landtags vom 7. März 2003 ist nach gemeinsamer Aussprache der Antrag der Fraktion der CDU mit den Nummern 1, 2, 4 und 5, der Antrag der Fraktion der SPD an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik überwiesen worden, nachdem die Landesregierung zu Punkt 3 des CDU-Antrags einen Sofortbericht gegeben hatte. In seiner 36. Sitzung am 15. Mai hat der Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik beide Anträge gemeinsam beraten. Der Ausschuss empfiehlt in der Ihnen vorliegenden Drucksache 3/3330 die Annahme des Antrags der Fraktion der CDU mit Änderungen und in Drucksache 3/3331 die Ablehnung des Antrags der Fraktion der SPD.

(Beifall bei der CDU)

So, wir beginnen die Aussprache mit Ihnen, Herr Staatssekretär Richwien. Bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, in der Sitzung des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik am 15. Mai im Jahr 2003 wurde die Beschlussempfehlung für die heutige Plenarsitzung abgestimmt, die Landesregierung zu bitten, im IV. Quartal 2003 im Landtag zum Themenkomplex Deregulierung zu berichten. Unabhängig davon möchte die Landesregierung in Ergänzung zu den Ausführungen im Plenum am 7. März 2003 heute über den aktuellen Stand informieren.

Im Rahmen der Organisation des Verwaltungsmodernisierungsprozesses wurde der Beirat "Moderne Verwaltung" eingerichtet. Er besteht aus Repräsentanten der Wirtschafts- und Interessenverbände sowie der Gewerkschaf

ten und unterstützt durch seine Beiträge und die Diskussion der ihm vorgelegten Projekte die Landesregierung bei der Erarbeitung von Vorhaben der Verwaltungsreform. Durch den Beirat wird zugleich die zuständige Information der Interessenverbände und der Wirtschaft über die Entwicklung des Verwaltungsreformprozesses im Freistaat Thüringen gewährleistet und dessen Mitgliedern die Möglichkeit eingeräumt, eigene Vorschläge zur Verwaltungsreform im Freistaat Thüringen einzubringen.

Nachdem der Beirat bereits 2002 zu einer grundlegenden Sitzung einberufen wurde, hat unter Vorsitz des Innenministers am 25.03.2003 die letzte Beiratssitzung stattgefunden. Die unabhängige Stabsstelle Verwaltungsvereinfachung/Entbürokratisierung hat ihre Arbeit fortgesetzt. Sie ist mit vier Juristen aus unterschiedlichen Ressorts besetzt. Als Leiter hat Herr Dr. Vogel den ehemaligen Präsidenten der VG Gera, Herrn Detlef Böttger, bestellt. Wissenschaftlich begleitet wird die Stabsstelle von Prof. Dr. Böhret von der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften in Speyer. Wir haben die Bundesratsiniativen zum Verkehrswegeplanungs- und -beschleunigungsgesetz zur Beschränkung der Verbandsklage auf den Weg gebracht, meine Damen und Herren. Der Bundesrat hat unseren Vorschlägen bereits zugestimmt. Jetzt liegt es am Deutschen Bundestag konstruktive Reformvorhaben auch zu erkennen.

Das Thüringer Innenministerium hat dem Landtag den Entwurf der modernisierten Thüringer Bauordnung zugeleitet. Sie wird das Bauen preisgünstiger machen und die Verfahren beschleunigen. Die Tageszeitungen berichteten bereits über die Genehmigungsfiktion im vereinfachten Verfahren. Die Thüringer Landesregierung hat unter Federführung des Thüringer Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Infrastruktur Forderungen und Vorschläge von Verbänden und Unternehmen zur Deregulierung zusammengetragen. Der hierbei entstandene umfangreiche Katalog wird nun von den Ressorts bis zur Jahresmitte bewertet. Eine Reihe der erhobenen Forderungen wurde bereits aufgegriffen. Beim Thüringer Wirtschaftsministerium wurde eine Anlaufstelle zum Abbau bürokratischer Hemmnisse eingerichtet. Aufgabe dieser Stelle ist es, Anregungen und Forderungen der Wirtschaft zu sammeln und an die zuständigen Stellen weiterzuleiten. Sie soll zugleich Kommunikationspartner für die Wirtschaft zu Fragen der Deregulierung sein. Damit wurde einer Forderung der Wirtschaft Rechnung getragen, einen konkreten Ansprechpartner in einem Ministerium für die Frage der Deregulierung auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts zu haben. Das erste Gespräch mit Kammern und Verbänden hierzu hat am 22. Mai 2003 stattgefunden. Die Landesregierung hat Arbeitshilfen zur Gesetzesfolgen- und Kostenfolgenabschätzung erarbeitet. Diese wurden bereits zum Teil den Ressorts als Arbeitsgrundlage zur Verfügung gestellt. Sie sollen bei der Erprobung der Gesetzesfolgenabschätzung anhand eines noch auszuwählenden Regelungsvorhabens mit großer Wirkungsbreite erste Anwendung finden. Zukünftig sind alle Gesetzentwürfe, Rechts

verordnungen und Verwaltungsvorschriften in der Regel zeitlich zu befristen, das heißt fünf Jahre. Nur ausnahmsweise sollen sie unbefristet gelten. Zur Verbesserung des Verfahrens bei der Erarbeitung von Gesetzen und Verordnungen wurde der bestehende Prüffragenkatalog für Thüringer Rechtsvorschriften mit dem Ziel überarbeitet, Gesetzesfolgen stärker bei der Konzeption und der Begründung von Vorschriften abzuwägen. Über diese, speziell auf die Belange der Wirtschaft abzielenden Maßnahmen hat der Thüringer Innenminister den Wettbewerb Normcheck ins Leben gerufen und am 19. Mai 2003 offiziell vorgestellt. Dabei sind alle Normadressaten, also Bürger, Kommunen und Wirtschaftsunternehmen des Freistaats Thüringen aufgerufen überzogene, überflüssige oder widersprüchliche Vorschriften, durch die sie sich in unberechtigter Weise eingeschränkt sehen, zu melden. Für die besten Einsendungen werden Geld- und Sachpreise, meine sehr geehrten Damen und Herren, vergeben. Der Wettbewerb wurde im Rahmen der Sitzung des Beirats moderne Verwaltung am 25. März vom Innenminister den zu beteiligenden Interessenvertretungen vorgestellt. Am 19. Mai 2003 wurde der Ausschreibungstext des Wettbewerbs im Thüringer Staatsanzeiger veröffentlicht. Die Preisverleihung ist für das IV. Quartal 2003 vorgesehen.

Meine Damen und Herren, es stellt sich die Frage: Wie sehen weitere, speziell auf die Wirtschaft zugeschnittene Schritte aus? Wir haben die Vorschläge und Anregungen von Unternehmen und Verbänden, die uns bislang vorlagen, gebündelt. Die Ressorts werden diese Themen bewerten. Ich will hier nur einige nennen. So wird der tägliche Verwaltungsaufwand, wie er mit Statistiken und mit dem Umgang mit Behörden entsteht, kritisiert. Das Gros der Anregungen bezieht sich jedoch auf das Bundesrecht. Breiten Raum nimmt die Diskussion um das Arbeitsrecht ein, meine Damen und Herren. Generell wird Flexibilisierung, insbesondere auf der Betriebsebene, verlangt. Das Steuerrecht soll vereinfacht werden, es ist nicht nur der vordergründige Wunsch nach weniger Steuern, es ist insbesondere der Wunsch nach Besteuerungsverfahren, welche für die Wirtschaft weniger belastend sind. Gefordert wird in Sonderheit die Abschaffung der Ökosteuer und des Dosenpfandes.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zu diesem Thema Folgendes zusammenfassen: Deregulierung und Entbürokratisierung sind eine ständige Aufgabe und ein Prozess. Diese Aufgabe jetzt anzugehen, tut besonders Not. Sie ist aber nicht nur mit einem einzigen großen und schnellen Schnitt zu bewältigen. Deregulierung und Entbürokratisierung ist ein Prozess, der viele kleine Schritte erfordert, bis hin zum Umdenken bei allen Handelnden und Betroffenen. Wichtig ist hierbei, dass wir die Schritte erkennen, die wir gehen müssen und es von besonderer Bedeutung ist, dass wir sie sehr schnell gehen. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Gerstenberger, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Verwaltung hat sich perfektioniert und sie hat sich auch eingerichtet und das Verwaltungshandeln wird durch rechtliche Vorschriften und eine immer engere Handhabung des Ermessensspielraums bestimmt. Ergebnis des Ganzen ist, wie es auch im Text der beiden Anträge deutlich wird, dass der Wirtschaftsstandort Thüringen einer dringenden Stärkung durch Deregulierung und Entbürokratisierung bedarf. Nun können wir trefflich streiten, ob eine Entbürokratisierungskommission bei der Staatskanzlei den Status quo minus bei den Regelungen erreicht und damit den Standort Thüringen stärkt, oder ob eine lange überfällige Verwaltungsreform, wie vom Staatssekretär ja auch mehr oder weniger versteckt im Satz angedeutet, den Durchbruch bringen wird.

Meine Damen und Herren, was uns als PDS-Fraktion allerdings an beiden Anträgen stört, ist ihre Anonymität bei den Zielen in den Beschlusspunkten 1 bis 4 des CDUAntrags sowie 1 bis 8 im SPD-Antrag. Wollen wir eine Deregulierung um ihrer selbst willen? Wollen wir Zahlenspiele, etwa so, dass von über 2.000 Verordnungen und Vorschriften mehr als 10 Prozent ab 01.01.2004 nicht mehr gültig sind? Ich meine, wir brauchen auch Deregulierung und Abbau von Verwaltungshemmnissen, um die Situation im Wirtschaftswachstum zu verbessern, die Arbeitslosigkeit zu bekämpfen, Wirkung gegen Insolvenzentwicklungen zu entfalten und insgesamt ein unternehmerfreundlicheres Klima zu schaffen. Das war ja auch, wenn ich daran erinnern darf, der Ausgangspunkt der Initiative der IHK und ihres Dachverbands. Nicht Aktion schlechthin also, sondern ergebnisorientiertes Handeln.

Uns geht es um eine Verbesserung der Dienstleistungsfunktion des Staates. Dazu ist Verkürzung und Vereinfachung von Genehmigungsverfahren, Antrags-, Bewilligungs- und Zulassungsverfahren notwendig, um Erhöhung der Transparenz staatlicher Verwaltungsakte und um unternehmerfreundlichen Zugang zu Leistungen öffentlicher Einrichtungen zu erreichen. Uns geht es um den Abbau bürokratischer Belastungen für Bürgerinnen und Bürger, Unternehmen und Handwerker. Nicht der Weg, meine Damen und Herren, Prüfung und Sortierung von Vorschriften und Regelungen, sondern das Ziel, Vereinfachung von Regelungen und Verbesserung in ihrer Handhabung sind für uns das Maß dieser Maßnahmen.

(Beifall bei der PDS)

Insofern, meine Damen und Herren, ist es schon sehr bedauerlich, dass die Mehrheit der Abgeordneten sich für so klug hält, dass eine Anhörung zu diesem Komplex mit

der Zielstellung der Schwerpunktsetzung für die Abschaffung der die wirtschaftliche Entwicklung hemmenden Regelungen abgelehnt wurde. Wer sind wir denn eigentlich? Wer von uns ist in seiner täglichen Arbeit im Ringen um seine Existenz im gleichen Maße wie die Unternehmer, Handwerker und Gewerbetreibenden nicht schon mit den überbordeten bürokratischen Regelungen konfrontiert worden? Ich sage Ihnen, die eine derartige Anhörung abgelehnt haben, haben sich in einen Elfenbeinturm zurückgezogen und betreiben Elfenbeinturmpolitik. Sie fühlen sich allwissend und haben die Verbindung zu denen verloren, die täglich mit

(Zwischenruf Abg. Kretschmer, CDU: Sie waren nicht mal da und reden dummes Zeug!)

der Bürokratie und ihren Regelungen zu ringen haben. Zu diesen bürokratischen Regelungen gehört es auch nach Ihrem Verständnis, dass man immer da sein muss, um zu erfahren und zu wissen was in den Ausschüssen beredet wurde. Sie können davon ausgehen, Herr Kretschmer, dass meine Beziehung zu den Abgeordneten des Wirtschaftsausschusses so gut funktioniert, dass ich zumindest über die Diskussionen die von Ihrer Seite geführt wurden, ausreichend und umfassend in diesem Zusammenhang informiert wurde.