Ein Wort zum Vertragsnaturschutz, da kann ich mich nicht enthalten in dieser Richtung. Ich hätte mich sehr gefreut, wenn der Vertragsnaturschutz in dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz mit verankert worden wäre. Denn dann hätten wir eine vernünftige Handhabe gehabt und dann hätten wir auch Geld. So ist das natürlich schwierig. Trotzdem bin ich für den Vertragsnaturschutz im Rahmen der Möglichkeiten, die wir haben, und ich bin auch weiter dafür, dass wir stärker versuchen, dass individuell, also freiwillig eingestiegen wird. Es nützt mir nichts, wenn
nur einer mit finanziellen Mitteln Naturschutz betreibt. Er muss mit dem Herzen dabei sein, er muss freiwillig das eine oder das andere tun in dieser Richtung, denn dann ist erst einmal der richtige Drive drin, dann ist erst einmal die Begeisterung da, die wir eigentlich wollen.
Als Letztes, die beiden Entschließungsanträge sind von der fachlichen Ausführung her zu begrüßen, beide, nur - ich muss sagen, nur - uns fehlt das Geld, um die dementsprechend auch umsetzen zu können. Deswegen muss ich ganz einfach darum bitten, dass diese abgelehnt werden, weil wir das Geld nicht haben in dieser Richtung. Herzlichen Dank.
Damit ist der Redebedarf erschöpft. Ich kann die Aussprache schließen. Wir kommen zur Abstimmung, zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt in Drucksache 3/3407. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Keine Gegenstimme. Enthaltungen? Eine Anzahl von Enthaltungen. Dann mit Mehrheit so angenommen.
Dann stimmen wir jetzt ab über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3069 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung. Wer dem so geänderten Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Auch einige Enthaltungen. Dann mit Mehrheit so angenommen.
Damit kommen wir zur Schlussabstimmung. Wer dem Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich jetzt, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Gegenprobe. Wer stimmt dagegen? So, das ist eindeutig. Enthaltungen? Dann sind die vorhergehenden Enthaltungen jetzt auch zu Gegenstimmen geworden, aber mit Mehrheit jedenfalls in der Schlussabstimmung so angenommen. Der Gesetzentwurf ist verabschiedet und damit jetzt Gesetz.
Dann stimmen wir jetzt ab über die Entschließungsanträge, zunächst über den Entschließungsantrag der SPDFraktion. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Dann mit Mehrheit abgelehnt.
Und der Entschließungsantrag der Fraktion der PDS. Wer gibt dem die Zustimmung? Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? 1 Enthaltung. Dann aber mit Mehr
heit auch abgelehnt. Damit haben wir jetzt alles abgearbeitet zu diesem Tagesordnungspunkt, und ich kann den Tagesordnungspunkt 4 schließen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3284 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung und Medien - Drucksache 3/3399 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3435 - korrigierte Neufassung Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3443 ZWEITE BERATUNG
Die Berichterstattung wird Abgeordneter Döring vornehmen. Ich bitte die Berichterstattung zu geben, Herr Abgeordneter Döring.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, Sie brauchen nicht fluchtartig den Saal zu verlassen, ich werde mich kurz halten. Durch Beschluss des Landtags vom 8. Mai 2003 ist der Gesetzentwurf "Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes" an den Ausschuss für Bildung und Medien überwiesen worden. Der Ausschuss für Bildung und Medien hat den Gesetzentwurf in seiner 41. Sitzung am 15. Mai 2003 und in seiner 43. Sitzung am 19. Juni 2003 beraten. Der Ausschuss hat eine schriftliche Anhörung und in seiner 42. Sitzung am 13. Juni 2003 eine Anhörung in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt. Durch Mehrheitsbeschluss wurde der Gesetzentwurf mit folgenden Änderungen angenommen. Erstens, die Präambel bleibt erhalten und wird durch die Einbeziehung der Elternbildung erweitert.
Die Anträge von PDS- und SPD-Fraktion auf Aufnahme des lebensbegleitenden Lernens in die Präambel wurden ebenso abgelehnt wie der Antrag der PDS-Fraktion, in § 1 die Bedürfnisse behinderter Menschen besonders zu würdigen. Zweitens, in Nr. 5 wird der § 10 Rechtsanspruch der Einrichtung der Erwachsenenbildung auf Förderung wie folgt geändert. In Punkt a) in Abs. 1 wird nach dem Wort "Erwachsenenbildung" das Wort "angemessene" eingefügt. Unter Punkt b) in Abs. 7 werden folgende Sätze eingefügt: "Der prozentuale Anteil des Zuschusses zu den Personalausgaben darf zur Gewährleistung einer personellen Grundabsicherung der Einrichtung 50 vom Hundert der
Gesamtfördersumme je Einrichtung nicht unterschreiten. Für das Jahr 2003 kann eine von den Festlegungen der Sätze 2 bis 4 abweichende Übergangsregelung getroffen werden."
Die weiter gehenden Anträge von PDS und SPD zur Grundsicherung wurden abgelehnt. Keine Mehrheit fanden auch die Änderungsanträge der SPD-Fraktion zur Anerkennung von Einrichtungen der Erwachsenenbildung und zur Evaluation. Abgelehnt wurden ebenso die Anträge von PDS und SPD den Gesetzentwurf nicht rückwirkend, sondern mit Wirkung zum 1. Januar 2004 in Kraft treten zu lassen.
Das war die Berichterstattung. Jetzt kommen wir zur Aussprache. Als Erste hat das Wort Frau Abgeordnete Sojka, PDS-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, bei jeder Novellierung eines Gesetzes fragt man sich als Abgeordnete, warum ist eine Novellierung notwendig, welche neuen Zielstellungen werden anvisiert und was wird die Gesetzesänderung für die betroffenen Bürger und Einrichtungen bringen. Diese Fragen beantwortet der Gesetzentwurf der Landesregierung nur vage. Das wurde auch schon in der ersten Beratung im Landtag bemängelt. Auch die Zuschriften an die Ausschussmitglieder und die Anhörungen gaben den Fragen Nachdruck, jedoch wurden vom zuständigen Ministerium aber keine Gründe oder Erläuterungen nachgereicht. Es blieb beim Vorbringen einiger Allgemeinplätze. Eine umfassende Analyse der Erwachsenenbildung in Thüringen fordert unsere Fraktion von der Landesregierung noch ein. Die fehlende Einschätzung des gegenwärtigen Standes der Erwachsenenbildung hinderte die Landesregierung aber nicht daran, tief greifende Änderungen im Gesetzentwurf anzustreben.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, bevor ich auf Einzelfragen eingehe, nenne ich das Positive. Gemäß der Aufforderungen in den Zuschriften sowie von den Angehörten traten im Fachausschuss die Vertreter der CDU im Grunde den Vorschlägen von PDS und SPD bei, es bei einer Präambel des Erwachsenenbildungsgesetzes zu belassen. Sie legten eine eigene Variante vor, die zwar nicht die guten Ideen der Opposition aufnahm, aber akzeptabel ist und die den Gesetzentwurf der Regierung, sich von der Präambel zu verabschieden, natürlich verbessert. Der Bezug auf Werte in der Erwachsenenbildung bleibt dadurch erhalten. Mehrheitlich richtet sich die Hauptkritik am Gesetzentwurf der Landesregierung gegen eine inhaltliche Entleerung des Gesetzes zu Gunsten angekündigter Verordnungen, die die Bezuschussung der Träger regeln sollen. Damit sind zwei wesentliche Nachteile verbunden.
Erstens: Die Öffentlichkeit wird weitestgehend ausgeblendet. Selbst eine Gesetzgebung durch den Landtag, also eine Information der Abgeordneten und eine Entscheidung der Abgeordneten entfällt. Wir werden im Gesetzblatt lesen können, was die Landesregierung bzw. ihr zuständiger Minister für Regelungen für notwendig erachtet hat. Der Landtag ist ausgeschaltet.
Zweitens: Durch die Gesetzgebung war eine Verlässlichkeit der Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung gewährleistet. Künftig geht das quasi per Handsteuerung über Verordnungen. Diese Flexibilität mag ja der Regierung gefallen, den Trägern der Erwachsenenbildungen, die nach langfristigen Konzeptionen arbeiten müssen, kann das nicht gefallen, denn sie sind ständig der Gefahr von Eingriffen, besonders finanzieller Art, ausgesetzt. Nicht ohne Grund formulieren auch die Kirchen ihre Angst, die den Wegfall der Grundsicherung, wie alle anderen Träger, kritisieren, heute nachlesbar in der TLZ. Auf diese Weise werden die Rahmenbedingungen für die Erwachsenenbildung keinesfalls besser. Um den Versuch, das Erwachsenenbildungsgesetz zu entleeren, etwas zu bremsen, haben wir einen Änderungsantrag gestellt, der einen umfangreichen § 10 umfasst. In diesem Vorschlag fanden die langfristigen Erfahrungen der Bildungsträger ihren Niederschlag. Unser Vorschlag besteht nicht aus zu erprobenden Modellen, sondern aus bereits Bewährtem und orientiert sich an Vorschlägen des Erwachsenenbildungskuratoriums.
Dieses hat ja die Aufgabe, die Erwachsenenbildung durch Gutachten, Empfehlungen und Untersuchungen zu fördern und zu entwickeln, die Landesregierung in Fragen der Erwachsenenbildung zu beraten und Empfehlungen und Vorschläge zu unterbreiten. Jedoch fanden Vorschläge des Kuratoriums, in dem alle anerkannten 17 Träger mitarbeiten, in dieser Gesetzesnovelle keinerlei Beachtung.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, wesentliche Elemente unseres Antrags möchte ich kurz darstellen. Zunächst formulieren wir einen Rechtsanspruch auf Zuschüsse des Landes für die Träger der Erwachsenenbildung im Gesetz selbst. Bisher ist davon nur in einer Unterüberschrift die Rede. Das ist gesetzgebungstechnisch völlig unzureichend. Zu einem weiteren Element: Kaum jemand redet nicht wortreich und in höchsten Tönen von der wachsenden Bedeutung des lebensbegleitenden Lernens, aber zugleich werden die öffentlichen Zuschüsse in den meisten Ländern von Jahr zu Jahr gekürzt. Entweder ist das ganze Gerede nicht ernst gemeint und vielleicht auch geheuchelt oder man setzt perspektivisch auf Selbstfinanzierung, die sich nicht wenige nicht leisten können. Wir sind gegen leere Worte und für einen Stopp der Kürzungen der Zuschüsse für die Erwachsenenbildung.
(Zwischenruf Abg. Wehner, CDU: Das wis- sen Sie jetzt schon? Sie reden schon über das nächste und das übernächste Jahr. Das ist doch der Gipfel.)
Also, Herr Wehner, reden Sie von hier vorn, Sie sind selbst beratendes Mitglied des Erwachsenenbildungskuratoriums.
Um dieses Zieles willen schlagen wir vor, die Höhe der jährlichen Gesamtförderung der Erwachsenenbildung durch das Land soll den Haushaltsansatz von 2001 nicht unterschreiten, denn wenn ab jetzt der Auftrag Elternakademie für die Erwachsenenbildung dazukommt, wie vom Ministerpräsidenten heute Vormittag vollmundig angekündigt, wäre eine zukünftige Mittelkürzung erst recht nicht zu rechtfertigen. Auch die CDU sieht, will man dem Änderungsantrag glauben, an dieser Stelle Handlungsbedarf. Aber mit der Einfügung des Wortes "angemessen" vor dem Wort "Zuschüsse" ist es wohl kaum getan. Angemessen ist eine relativ vage Formel, deren Inhalt stets vom Geber der Zuschüsse definiert wird und für die Träger des Bedarfs bleibt nur die Rolle des Bittstellers.
Meine Damen und Herren Abgeordneten, zu den weiteren Antragspositionen will ich nur noch eine hervorheben. Die Qualität der Erwachsenenbildung wird an den Zielen und an den Werten der Präambel zu messen sein, aber abhängig ist sie vom Personal. Dem Personalkostenzuschuss kommt also eine besonders große Bedeutung zu und wir glauben, geeignete Festlegungen in unserem Antrag formuliert zu haben, wie die 50-ProzentMarke für Personalkostenzuschüsse. Ein letzter Vorschlag von uns erstreckt sich auf die Inkraftsetzung des Gesetzes. Die Landesregierung will es mit Rückwirkung zum 1. Januar 2003 in Kraft setzen und durch Übergangsregelungen ergänzen. Da wir uns aber bereits im 2. Halbjahr 2003 befinden, bedeutet das Planungsunsicherheit und Unberechenbarkeit für die Träger der Erwachsenenbildung und unnötigen Aufwand für die Erarbeitung und Umsetzung einer Übergangsregelung. Auf ausdrücklichen Wunsch aller Betroffenen schlagen wir eine Inkraftsetzung des Gesetzes ab dem 1. Januar 2004 vor. Das würde bedeuten, nach dem noch geltenden Recht, welches bekannt und bewährt ist, könnten die Träger wirtschaf
ten und sie hätten Zeit bis zum Jahresende für eine Umstellung auf eine veränderte Regelung. Das ist praktikabel und vernünftig. Jede andere Verfahrensweise wäre sofort ein Fall für die Stabsstelle Verwaltungsvereinfachung und Entbürokratisierung oder gilt deren Arbeit erst ab nächstes Jahr?
Meine Damen und Herren Abgeordneten, nicht Innovation scheint das Merkmal dieses zur Beratung vorliegenden Gesetzes zu sein. In der ersten Lesung habe ich das Problem Freistellung für die Erwachsenenbildung angesprochen. Nur vier Bundesländer in Deutschland haben diesbezüglich keine Regelung, "Top Thüringen" gehört dazu. In einigen Ländern ist dieses beispielsweise auch in einem Erwachsenenbildungsgesetz geregelt. Meine Initiative wurde weder von der Landesregierung noch von anderen Fraktionen des Landtags aufgegriffen. Schade, eine Chance wurde somit verpasst. Am Geld kann es nicht liegen, denn aus den Berichten der Bundesländer geht hervor, dass die Beanspruchung eigentlich sehr gering ist. Aber wo kein Wille ist, ist eben auch kein Weg.
Abschließend möchte ich meine Gewissheit ausdrücken, dass wir als Landtag noch auf die Erwachsenenbildung zurückkommen werden. Das Thema wurde mit viel zu wenig Interesse und zu kleinkariert behandelt. Um das Humanpotenzial - ich sage bewusst nicht Humankapital, zwischen beiden Worten liegen weltanschauliche Abgründe für die Zukunft zu fördern, werden wir der Erwachsenenbildung noch viel größere Aufmerksamkeit schenken müssen. Diese Novellierung lehnt die PDS jedenfalls ab. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, Frau Sojka, es ist wie immer, wir werden uns auch bei diesem Vorgang wohl in keinem Punkt einig werden. Ich weiß zwar nicht, woran das immer liegt, aber Sie sind beim Geldausgeben
immer Spitze. Sie wollen immer alles, wenn man so einen Plenumstag einmal insgesamt verfolgt, was so den Landeshaushalt belastet. Da sind Sie sehr stark, auch mit völlig neuen kreativen Vorschlägen, was man alles sicherlich wertvoll und auch noch gut finden könnte, bloß die Finanzierungsquellen, die fehlen bei solchen Geschich
ten halt immer. Wenn Sie hier von Kürzungen reden, da will ich Ihnen einmal die konkreten Haushaltszahlen der letzten Jahre mitteilen.
Nur ab 2000 einmal umgerechnet jeweils schon in Euro sind also die Ausgaben für die Erwachsenenbildung im Freistaat erheblich gestiegen. Hier von Kürzungen zu sprechen, das ist einfach unredlich.
Und wenn Sie von Kürzungen der Zukunft reden, dann ist das eine Vermutung von Ihnen, aber das beruht nicht auf den tatsächlichen Gegebenheiten. Frau Sojka, ich empfehle Ihnen hier ganz einfach wirklich einmal die Haushaltspläne nachzulesen, dann werden Sie sehen, wie exorbitant die Ausgaben für die Erwachsenenbildung im Freistaat in den letzten Jahren gestiegen sind.