Protokoll der Sitzung vom 03.07.2003

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, dass die Neuorganisation des Vermessungswesens, des Kataster

wesens eigentlich längst überflüssig ist, wurde bereits in der Beratung

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Überflüssig?)

(Unruhe bei der CDU)

überfällig - überflüssig habe ich gesagt - ja. Das sei der Zeit geschuldet. Entschuldigung. Also, überflüssig ist es keineswegs, es ist überfällig seit langem und wir haben ja auch dazu bereits in unserem Antrag vom 7. März dazu gesprochen. Unsere Kritik, die wir damals mit dem Antrag "Unruhe im Katasterwesen" geführt haben, richtete sich vorwiegend an die Landesregierung und das zuständige Innenministerium, weil diese Neuorganisation nicht zu Stande kam und weil es viele Proteste gab, viele Unzufriedenheiten, sowohl von den Mitarbeitern der Katasterämter, der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure, der Gewerkschaften, aber auch der Kommunal- und Landespolitiker. Und man kann sagen, sie waren in hohem Maße verunsichert. Keiner wusste so recht, was die Regierung vorhat und wie und wann die Neuorganisation vonstatten gehen soll. Heute wissen wir etwas mehr.

Natürlich muss man sagen, dass die Neuorganisation des Kataster- und Vermesserungswesens nicht erst mit diesem Gesetz vollzogen wird. Sie wurde von der Landesregierung bereits Ende des vergangenen Jahres eingeleitet mit den Festlegungen im Kabinett am 17. Dezember, wo die zukünftige Struktur der Katasterämter bestimmt wurde, wobei die Anzahl der Katasterämter reduziert wir haben das eben vom Minister noch mal gehört - und die Standorte festgelegt wurden. Wir sagen dazu, dass diese angedachte Struktur den Herausforderungen an das Katasterwesen nicht gerecht wird. Sie ist nach unserer Meinung willkürlich festgelegt, was bei den Beteiligten doch zu vielfältigen Irritationen führt.

Der vorliegende Gesetzentwurf, meine Damen und Herren, hat zum Inhalt die Regelungen, die notwendig sind, um große staatliche Aufgaben auf Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure zu übertragen. Wenn wir über eine Neuorganisation des Kataster- und Vermessungswesens sprechen, müssen wir sowohl den zur Diskussion stehenden Gesetzentwurf als letztendlich auch das Dezember-Rundschreiben zur Veränderung der Katasterämter mit im Blick haben. Nun hat uns der Minister ja heute eine Neuigkeit verkündet. Ich möchte sagen, dass das Ganze auf den ersten Blick - also Gesetz und Rundschreiben - vernünftig erscheint. Es gibt eine saubere Trennung zwischen den Aufgaben der stark reduzierten Katasterämter und den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren. Mich und meine Fraktion haben bei alledem aber sehr bewegt, was das alles für Folgen für den Bürger haben wird. Dazu, Herr Minister, werden wir sicher im Gesetzgebungsverfahren doch noch manche Nachfrage stellen müssen. Aber so ist es nun eben, dass beispielsweise der Bürger aus Ilmenau sein Schulverwaltungsamt in Rudolstadt hat, das Kataster

amt zukünftig in Saalfeld, das Staatliche Umweltamt in Suhl, das Arbeitsgericht in Suhl, das Verwaltungsgericht in Weimar und das Landratsamt in Arnstadt. Mit Sicherheit braucht man doch da vermutlich einen Behördenlotsen und, ich meine, der hätte wohl mehr als genug zu tun.

(Zwischenruf Abg. Kölbel, CDU: Online.)

Sie sagten Online, dann müssen wir alle Bürger dazu bewegen, dass sie das auch alles per Online machen können. Gut, wir reden noch darüber.

Ich muss doch hier noch mal die Frage stellen: Weshalb haben wir die Katasterämter eigentlich nicht kommunalisiert? Viele andere Landesbehörden wurden bisher schon den Kommunen zugeordnet, doch ausgerechnet bei den Katasterämtern, bei denen nach unserer Auffassung eine Kommunalisierung wirklich Sinn gemacht hätte, hält die Landesregierung am Status der Landesbehörde fest. Logisch erscheint mir diese Entscheidung nicht, vor allem ist sie nicht sehr bürgerfreundlich. Unsere Fraktion hält es auch für hinterfragenswert, weshalb die Katasterämterstruktur nicht im vorliegenden Gesetzentwurf geregelt wurde. Der Gesetzentwurf enthält nur die Regelung für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure und hier eine kaum noch zu überbietende Regelungsdichte, also hier geht es ja bis ins kleinste Detail. Die neue Struktur der Katasterämter, die zumindest ebenso bedeutsam ist, wurde aus dem Gesetz ausgeklammert. Und wenn ich jetzt richtig gehört habe - ich habe ja gesagt, es ist eine Neuigkeit -, haben Sie gesagt, Herr Minister, dass die Struktur zum 01.07. schon steht und dass Sie ja bereits die Amtsleiter bestellt haben, und das alles, meine Damen und Herren, ohne Beteiligung des Landtags. Ich hätte mir wirklich gewünscht, dass diese Struktur der Katasterämter, ihre Ausstattung und ihre Standorte, auch gesetzlich geregelt worden wäre.

Aber nun zu einigen Einzelregelungen im Gesetzentwurf: In Thüringen gibt es zurzeit 79 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure. Nach § 24 des Gesetzentwurfs haben diese Ingenieure Bestandsschutz. Die Amtsbezirke der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure sollen sich an der Struktur der Landkreise und kreisfreien Städte orientieren. Das heißt, künftig soll es offenbar 23 dieser Amtsbezirke geben, aber das können wir ja dann sicher noch klären. Die Zahl der gegenwärtigen Vermessungsingenieure ist somit mehr als 3-mal so hoch, als Amtsbezirke zugewiesen werden können. Die jetzigen Vermessungsingenieure können bis 2005 die Zuweisung eines Amtsbezirks beantragen. Wer entscheidet dann und nach welchen Kriterien, wer einen Amtsbezirk zugewiesen bekommt? Was wird mit Berufseinsteigern? Haben die bei der vorhandenen Überkapazität in den nächsten Jahren überhaupt eine Chance? Können überhaupt künftig 79 Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure ihre Tätigkeit auskömmlich ausüben oder ist hier vorhersehbar, dass einige ihre Tätigkeit mangels Nachfrage einstellen müssen? Sollten keine Überkapazitäten vorhanden sein, stellt sich

die Frage, inwieweit die vorgesehene Amtsbezirksstruktur realistisch ist. Schließt die geplante Struktur Konflikte zwischen den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren aus? Auf diese Fragen gibt der vorliegende Gesetzentwurf bisher keine zufrieden stellenden Antworten. Der Gesetzentwurf sieht in § 2 Abs. 4 vor, dass sich der Öffentlich bestellte Vermessungsingenieur in angemessenem Umfang an der Berufs- und Laufbahnausbildung von Nachwuchskräften im Vermessungswesen beteiligt. Hier stellt sich die Frage, was eigentlich "angemessen" heißt. Zudem wäre zu klären, wie diese Beteiligung praktisch ausgestaltet sein soll. Nicht jeder Vermessungsingenieur wird selbst Nachwuchskräfte ausbilden, das werden sicher nur einige tun. Aber wie sichert man unter diesen Voraussetzungen die Beteiligung aller? Doch vielleicht wird im Rahmen des Gesetzgebungsverfahrens sichtbar, wie hier die Ausgestaltung erfolgen soll.

Der Gesetzentwurf enthält für die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure Regelungen für alle Lebens-, besser alle Arbeitslagen. Es wird wieder einmal deutlich, mit welcher Regelungsintensität deutsche Gesetzgeber das Leben in Paragraphen fassen wollen. So weit, so gut. Aber wenn schon alles geregelt wird, dann bitte so, dass es auch Wirkungen hat. So kann es aus unserer Sicht nicht sein, dass in § 4 Abs. 2 dem Vermessungsingenieur selbst überlassen sein soll, ob und wie er seine Geschäftsstelle nach außen kenntlich macht. Wir sind hier für eine einheitliche Regelung, vergleichbar mit der für die Notare.

Auch in Bezug auf die Bildung von Partnerschaften § 4 Abs. 3 - stellen sich Fragen. Es wird geregelt, dass zur gemeinsamen Berufsausübung eine gemeinsame Geschäftsstelle an einem Amtssitz eingerichtet werden kann. Dies wäre aus unserer Sicht unproblematisch, wenn gesichert ist, dass alle Amtsbezirke eine Geschäftsstelle erhalten. Ist dies jedoch gesichert? Der Gesetzentwurf lässt hier verschiedene Interpretationen zu.

Für die Bürger und die Wirtschaft ist neben der Struktur und der eindeutigen Aufgabenabgrenzung eine weitere Sache von großer Bedeutung, nämlich die Kosten der Vermessung. Absatz 8 Satz 2 regelt, dass die Vorschriften, die eine Gebührenbefreiung oder Ermäßigung vorsehen, nicht für Amtshandlungen der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure gelten sollen. Die bisher gültige Gebührenordnung sieht eine Vielzahl von Gebührenermäßigungen vor, so unter anderem beim Einmessen von Gebäuden, die vor 1989 errichtet wurden. Was wird hiermit jetzt? Müssen die betroffenen Bürger jetzt mit erheblichen Kostenerhöhungen rechnen? Wir fordern, dass die bisherigen Regelungen der Gebührenermäßigungen bestehen bleiben. Für die Versäumnisse im Grundbuchwesen vor 1989 dürfen doch nicht die Eigentümer heute bestraft werden. Bereits die jetzigen Regelungen sind ein Kompromiss und dürfen deshalb nicht in Frage gestellt werden. Denkbar wäre für unsere Fraktion, dass ein Schlusstermin für die Vermessung von Gebäuden, die vor 1989 errichtet wurden, bestimmt wird und bis dahin die Gebüh

renermäßigungen gelten. Dies bringt für die betroffenen Eigentümer Klarheit und schafft Motivation, diese Gebäudeeinmessung nun endlich vornehmen zu lassen.

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Motiva- tion?)

Wenn das keine Motivation ist, was dann? Wenn die Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure diesbezüglich zeitlich befristet Einnahmeausfälle zu verzeichnen haben, brauchen sie einen Ausgleich. Die Kosten hierfür dürften jedoch überschaubar sein und würden sowieso anfallen, wenn die bisherige Situation unverändert bliebe. Letztlich geht es hier um eine politische Entscheidung.

Wir glauben, dass der Gesetzentwurf in Teilbereichen viele Fragen offen lässt und er ist zum Teil auch inkonsequent. In der parlamentarischen Beratung wird die PDSFraktion konkrete Änderungsvorschläge zur Diskussion stellen. Ich meine, dass auch eine parlamentarische Anhörung geboten ist und damit der Gesetzentwurf an den Innenausschuss beantragt wird zu überweisen.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Pohl zu Wort gemeldet.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wohl wissend, dass wir in der ersten Lesung sind und diese Detailfragen wir ja dann möglicherweise im Innenausschuss beraten werden, kann man ja diese Kleinigkeiten nach hinten rausschieben. Es ist doch unbestritten, dass das ganze Kataster- und Vermessungswesen auch in Zukunft immer wieder einen wichtigen Platz einnimmt. Es ist auch unbestritten, dass das Katasterwesen in der Vergangenheit und auch in der Gegenwart in den meisten Bundesländern natürlich auch einem bestimmten Umbruch unterworfen ist. Die gegenwärtige Reform in Thüringen bezieht sich in der Hauptsache

1. auf die Verringerung der Katasterämter,

2. auf die Aufgabenverteilung zwischen den Katasterämtern und den ÖbVI und

3. auf die Rechtsstellung und die Amtsausübung der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure.

Meine Damen und Herren, es ist natürlich zu kritisieren, dass wir den Gesetzentwurf in der ersten Lesung behandeln, welcher in Teilen faktisch schon umgesetzt wurde. Die Aufgabenabgrenzung besteht faktisch seit Jahresanfang schon und die Katasterämter in den Hauptämtern und Nebenämtern sind bereits seit 1. Juli in der Praxis tätig.

Meine Damen und Herren, im April 2001 begann die Unternehmensberatung mit der Erarbeitung eines Gutachtens über das Thüringer Kataster- und Vermessungswesen. Sechs Modelle standen damals zur Debatte. Und genau wie in der damaligen 81. Sitzung frage ich, weil ich keine Antwort bekommen habe: Warum hat man die Modelle eins bis fünf nicht weiter verfolgt und nur das sechste Modell favorisiert, wobei, so behauptet man, gerade dies auch ein Gefälligkeitsgutachten war.

(Unruhe Abg. Schemmel, SPD)

(Beifall Abg. Fiedler, CDU)

Ich weiß, dass das Modell eins sich doch auch in Bayern recht gut bewährt hat. Die nun seit dem 1. Juli wirkende neue Standortverteilung wurde auch von uns damals kritisiert. Es ist unbestritten, dass die natürlich 35 Ämter, die wir bis jetzt immer hatten, nicht haltbar waren, auf die ehemaligen Landkreise bezog sich das. Aber nach wie vor ist das Argument nach gleichmäßiger Größenverteilung, nach Fläche, nach Einwohnerzahl für mich nicht recht schlüssig umgesetzt worden. Erstens ist die Verteilung nicht nach den Kriterien der Landesentwicklung orientiert und zum Zweiten stelle ich fest, dass es eben auch Landkreise gibt, die neben einem Hauptamt auch noch ein Flurneuordnungsamt haben und beide werden personell aufgestockt. Vielleicht braucht man dann nur den entsprechenden ministeriellen Segen, um solche Dinge hier durchzusetzen.

Das Gesetz fixiert die Aufgabenverteilung zwischen der unteren Katasterverwaltung und den ÖbVI. Hier kritisiere ich, dass die Anträge zur Durchführung von Katastervermessung der Bundesverwaltung durch die ÖbVI vorgenommen werden sollen. Ich denke, die Aufträge der Bundesverwaltung und des Landes sollte man in der Hand der unteren Katasterbehörde belassen.

Auf eine Ungereimtheit möchte ich hinweisen. § 14 regelt die Voraussetzung für die Bestellung von ÖbVI. Dabei wird in Absatz 5 auch gesagt, dass die erforderliche Eignung nicht gegeben ist, wenn nach Buchstabe 2 - hier zitiere ich "entsprechend der beamtenrechtlichen Regelung der Bewerber hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit war" usw., Politabteilung, bewaffnete Organe und auch Mitglieder des Nationalen Verteidigungsrats waren. Das entspricht eben der beamtenrechtlichen Regelung in § 8 Abs. 3. Das ist in Ordnung.

(Beifall bei der SPD)

Aber davon ist in § 24 für die nach dem bisherigen Recht zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure nicht mehr die Rede. Hier wird von einem Bezug auf die von mir zitierte Regelung nach § 14 Abs. 5 nicht mehr ausgegangen. Ich denke, hier müssen wir auch noch etwas tun.

Meine Damen und Herren, wir werden den vorliegenden Umstrukturierungsprozess weiterhin kritisch begleiten. Einzelfragen bedürfen selbstverständlich noch ihrer Klärung und deshalb beantrage ich auch die Überweisung an den Innenausschuss. Hier sollte natürlich auch eine vergleichende länderübergreifende Anhörung stattfinden. Ich danke Ihnen.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich der Abgeordneter Fiedler zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben uns hier heute zu beschäftigen mit dem Gesetzentwurf der Landesregierung. Ich habe zwar einen großen Packen mitgebracht, aber es wird nicht so lang werden. Ich möchte als Erstes trotzdem voranstellen, bevor wir in die weitere Beratung des Gesetzentwurfs eintreten, dass ich der Katasterverwaltung des Freistaats Thüringen für die bisher geleistete Arbeit herzlich danken möchte.

(Beifall bei der CDU)

Denn, ich glaube, ohne die Katasterverwaltungen in Thüringen wären wir nicht so weit vorangekommen wie wir insgesamt jetzt im Sektor der Infrastruktur, Bauwesen etc. vorangekommen sind, natürlich auch dann mit den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, die dann hinzugestoßen sind und wo wir eine gute Symbiose bisher hier gefunden hatten. Ich denke, man kann mit Fug und Recht sagen, es war bisher eine gute, gedeihliche Zusammenarbeit. Der Freistaat hat sich gut entwickelt.

(Beifall bei der CDU)

Ich freue mich, dass es noch ein paar gibt, die die Kataster noch mit hochhalten. Wir haben natürlich, der Minister hat das sehr deutlich ausgeführt, hier entsprechend jetzt veränderte Bedingungen, dass ja auf der einen Seite auch die Bauwirtschaft zurückgeht und dass man auf der anderen Seite nach neuen Wegen suchen muss, wie man die Vermessung im Lande neu gestaltet. Hier ist es zu einem Kompromissvorschlag gekommen und jeder weiß, wer sich mit Vermessung beschäftigt, dass das Ganze ja nun schon längere Zeit geht und keine Neuerfindung ist und dass man jetzt zu dem Gesetzentwurf, wie er uns hier vorliegt, gekommen ist. Ich glaube, dass insbesondere die Verringerung der Katasterämter von 35 auf 8 mit den Hauptämtern ein Punkt ist, den man sich sehr genau anschauen muss. Ich glaube auch, man muss zumindestens mit hinschauen, ob dann auch Artikel 90 der Verfassung gegebenenfalls auch in Frage kommt. Aber, ich denke, insgesamt zeigt der Gesetzentwurf auf, wie in Zukunft die Vermessung stattfinden soll. Den Öffentlich

bestellten Vermessungsingenieuren wird bedeutend größere Verantwortung zugesprochen. Ich finde das auch richtig, ich möchte auch wie Kollege Pohl jetzt nicht auf jedes Detail eingehen. Wir wissen, dass es unbestritten ist, dass viele Dinge so laufen können, aber wenn der Gesetzentwurf hier vorliegt, entsprechend dann auch umgesetzt wird, muss gesichert sein, dass erstens keine Kostensteigerungen stattfinden. Wir haben gesagt, die Kostenordnung ist dann die gemeinsame Kostenordnung zwischen Kataster und zwischen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren, hier darf es nicht zu Steigerungen kommen. Wir wissen, dass insbesondere die Flurneuordnung ausgenommen ist, weil dort entsprechend die EU-Mittel verwaltet und vermessen werden, und dass hier bestimmte dann rüberwachsen zu den Flurneuordnungsämtern. Ich denke, auch muss darauf geachtet werden, dass aber die gleichmäßige Entwicklung der Vermessung trotzdem vonstatten geht. Ich denke auch, dass das Angedachte, wenn man es dann so durchführt, dass man auf Kreise, kreisfreie-Städte-Größe geht, eine Ausgewogenheit im Lande sein muss. Ich glaube, auch das ist unbestritten. Ich denke, dass das sehr wichtig ist, dass auch die entsprechenden Verordnungen, die notwendig sind, natürlich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens zügig weiterbearbeitet werden und mit vorgelegt werden können. Natürlich steht richtig in der Begründung, dass man das bei der Verwaltungsvereinfachung hier jetzt nicht benötigt, aber, ich denke, es ist gut, wenn man sie mit vorlegt, dass man das auch bei der Beratung des Gesetzes mitberaten kann. Wir wissen, dass die Verleihung an den Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur ein wichtiger Akt ist, der mit entsprechenden Dingen des Beamtenrechts verbunden ist. Hier stimme ich dem Herrn Kollegen Pohl ausdrücklich zu, dass wir insbesondere die ganze Frage der Stasiüberprüfung - ich lasse es mal unter dem Stichwort, ohne das noch mal näher auszuführen -, dass es ein wichtiger Grundsatz ist, dass hier die Verleihung natürlich auch damit verbunden ist. Wir werden, denke ich, sehr darauf achten, dass das auch umgesetzt wird und entsprechend im Gesetzentwurf verankert ist.

(Beifall bei der CDU)

Ich denke auch, bei der ganzen Veränderung muss gesichert sein, dass das ALK weiterentwickelt wird und dass das Vermessungswesen in Thüringen weiterhin den guten Ruf behält, denn wir waren nach Bayern immer das Land mit der größten Kostendeckung. Ich will jetzt nicht auf den Urschleim zurückgehen, dass wir beim Vermessungswesen, man hätte sich zum bayerischen Modell entscheiden können, wir haben uns zu einem Mischmodell entschieden und jetzt liegt uns ein neues vor. Ich möchte uns bitten, dass wir den Gesetzentwurf an den Innenausschuss überweisen und wir werden dort nach der Anhörung entsprechend - die wir dann sicher gemeinsam durchführen werden - weiter sehen, wie das Vermessungswesen im Sinne des Bürgers, dass es nicht teurer wird, im Interesse des Landes, dass zügig die Vermessung und der Aufbau weiter vorangehen kann und dass am Ende

auch an die entsprechenden Mitarbeiter gedacht wird, dass auch die Ausbildung und Fort- und Weiterbildung dann durch die öffentlich Bestellten mit gesichert wird. Auch dass haben wir schon erlebt in Debatten, dass viel versprochen wurde, am Ende wurde wenig gehalten. Ich denke, wir haben viel Arbeit vor uns, packen wir's an.

(Beifall bei der CDU)

Mir liegen keine weiteren Redewünsche vor. Es ist beantragt worden an den Innenausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung an den Innenausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön, das sieht ziemlich einmütig aus. Gibt es Gegenstimmen? Nein. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Somit wird im Innenausschuss der Gesetzentwurf fortberaten. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8