Protokoll der Sitzung vom 11.09.2003

Über den Streitwert entscheidet dann das Gericht.

Ich sehe keine weiteren Fragen.

Wir kommen zur nächsten Frage - Drucksache 3/3525 -. Herr Abgeordneter Hahnemann, bitte schön.

Rechtsextreme Straftaten in Pößneck

In letzter Zeit mehren sich die Hinweise über verschiedene Aktivitäten mit rechtsextremem Hintergrund in Pößneck. Am 7. Juli 2003 berichtete die Ostthüringer Zeitung (OTZ) , dass mehr als 300 Aufkleber rechtsextremen Inhalts verklebt wurden; eine Serie von Sachbeschädigungen an Gewerberäumen ausländischer Bürger war Gegenstand eines Artikels in der OTZ vom 15. Juli 2003. Am 16. August 2003 wurden nach Presseberichten im gesamten Stadtgebiet Hauswände mit neofaschistischen Parolen verunziert und Plakate zum so genannten RudolfHeß-Gedenktag verklebt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Welche organisierten rechtsextremistischen Strukturen in Pößneck und näherer Umgebung sind bekannt und wie werden diese eingeschätzt?

2. Welche Straftaten mit rechtsextremem oder ausländerfeindlichem Hintergrund wurden in Pößneck seit Beginn des Jahres begangen?

3. Welche Maßnahmen wurden durch Polizei oder Stadtverwaltung eingeleitet?

4. Wird der Schutz bedrohter Bürger oder Einrichtungen gewährleistet?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, für die Landesregierung beantworte ich die Anfrage des Abgeordneten Dr. Hahnemann wie folgt:

Im Raum Pößneck existieren Kreisverbände der Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) und der Partei Die Republikaner, welche kaum durch öffentlichkeitswirksame Aktionen in Erscheinung treten. Darüber hinaus besteht eine lose Gruppierung von ca. 15 bis 20 jugendlichen Anhängern und Sympathisanten der rechtsextremistischen Szene.

Zu Frage 2: Im 1. Halbjahr 2003 wurden im Raum Pößneck, Neustadt-Orla und Triptis 18 Delikte der politisch motivierten Kriminalität rechts bekannt. Bei der Mehrzahl dieser Taten besteht der Verdacht des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 a StGB. In fünf Fällen wurde eine fremdenfeindliche Motivation festgestellt. Dabei handelt es sich um Straftaten wegen Körperverletzung sowie um Beleidigungen und Sachbeschädigungen. Anfang Juli 2003 hat die Staatsanwaltschaft Gera gegen einen 42-Jährigen Anklage wegen vorsätzlicher Körperverletzung und Beleidigung bei dem Amtsgericht in Pößneck erhoben. Der Angeschuldigte soll am 17. April 2003 ein libysches Ehepaar angegriffen und beschimpft haben.

Zu Frage 3: Bei der Kriminalpolizeiinspektion Saalfeld wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, dadurch konnten fünf Jugendliche aus Triptis als Täter von Sachbeschädigungen und Propagandadelikten ermittelt werden. Zur festgestellten Haupttatzeit wurde die Streifentätigkeit durch vorwiegend zivile Streifen verstärkt. Zusätzliche Fußstreifen wurden eingerichtet. Durch diese Maßnahmen konnten am 21.08.2003 um 1.25 Uhr zwei Jugendliche aus Pößneck beim Plakatieren von Aufklebern zur Glorifizierung von Rudolf Heß auf frischer Tat gestellt werden. In ihrem

Pkw wurden 850 Aufkleber gefunden und beschlagnahmt. Am 17.07.2003 fand eine Zusammenkunft ausländischer Händler und Gewerbetreibener mit dem Bürgermeister der Stadt Pößneck und den Leitern der zuständigen Polizeidienststellen statt. In der Beratung wurden Probleme erörtert und die polizeilichen Einsatzmaßnahmen auch erläutert.

Zu Frage 4: Die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Stadt Pößneck ist gewährleistet. Die aktuelle Gefährdungsanalyse gibt keine hinreichenden konkreten Anhaltspunkte, die individuelle Personen- oder Objektschutzmaßnahmen erforderlich machen wird.

Gibt es Nachfragen? Nein, das ist nicht der Fall. Danke schön.

Wir kommen zur Frage des Herrn Abgeordneten Pidde - Drucksache 3/3526 -. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Fortschreibung der Verordnung über die Auftragskostenpauschale

Entsprechend der Begründung zur Verordnung über die Auftragskostenpauschale nach § 23 des Thüringer Finanzausgleichsgesetzes (ThürFAG) und den Ausführungen des damaligen Innenministers Köckert in der 45. Plenarsitzung des Thüringer Landtags am 14. Juni 2001 dazu sollte zum 1. Januar 2003 deren Anpassung für die Jahre 2003/2004 erfolgen. Durch die Anpassung soll eine angemessene Berücksichtigung der Kostensteigerungen, insbesondere durch Tariferhöhungen, im Rahmen der Auftragskostenpauschale erreicht werden. Bisher erfolgte die notwendige Fortschreibung der Verordnung, die eine Zustimmung des Landtags voraussetzt (§ 23 Abs.1 Satz 2 ThürFAG), nicht. Außerdem war für 2003 eine landesweite Erhebung auf der Grundlage der Jahresrechnung 2002 geplant. Auf ihrer Grundlage soll eine grundhafte Neuberechnung der Auftragskostenpauschale zum 1. Januar 2005 erfolgen (vgl. hierzu die Begründung in Drucksache 3/1618, Buchsta- be A und das Plenarprotokoll 3/45, S. 3672).

Ich frage die Landesregierung:

1. Warum ist die für den 1. Januar 2003 vorgesehene Anpassung der Auftragskostenpauschale nicht erfolgt?

2. Bis wann will die Landesregierung die vorgesehene Anpassung der Auftragskostenpauschale vornehmen?

3. Auf welcher Grundlage erfolgt die Auszahlung der Auftragskostenpauschale seit dem 1. Januar 2003?

4. Wird eine landesweite Erhebung, die Grundlage für die Neuberechnung der Auftragskostenpauschale zum 1. Ja

nuar 2005 sein soll, wie geplant in 2003 durchgeführt, und wenn ja, welchen Stand hat die Erhebung?

Herr Staatssekretär Scherer, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, die Anfrage beantworte ich für die Landesregierung wie folgt:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Pauschale ist als vorläufige Auftragskostenpauschale ausgezahlt worden. Der Verordnungstext für die formale Anpassung der Verordnung wird nach Vorliegen der entsprechenden Daten noch in der zweiten Jahreshälfte erstellt.

Zu Frage 3: Die Auszahlung der Beträge erfolgte aufgrund einer rechnerischen Anpassung an die Tarif- und Sachkostenentwicklung. Die Auszahlung erfolgt in Erfüllung des Auftrags aus Artikel 93 Abs. 1 Satz 2 der Verfassung des Freistaats Thüringen in Form von derzeitigen Abschlagszahlungen.

Zu Frage 4 lautet die Antwort: Ja, gegenwärtig erfolgt die Aktualisierung des Aufgabenkatalogs.

Ich sehe keine Nachfragen. Vielen Dank.

Herr Abgeordneter Nothnagel, wir kommen zu Ihrer Frage in Drucksache 3/3529. Bitte schön.

Wird der neue Thüringer Plenarsaal barrierefrei?

In wenigen Wochen im "Europäischen Jahr der Menschen mit Behinderung 2003" wird der neue Plenarsaal seiner Bestimmung übergeben. In geführten Gesprächen mit Vertretern von Behindertenverbänden sowie des Architekturbüros Factus II wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass größte Bedenken dahin gehend bestehen, dass der neue Plenarsaal nicht barrierefrei gebaut würde.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele barrierefreie behindertengerechte Zuschauerplätze sind im neuen Plenarsaal auf der Zuschauertribüne konzipiert und werden realisiert?

2. Welche Aktivitäten unternimmt die Landesregierung, um zurzeit noch bestehende Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit zu beseitigen?

3. Wie gestaltet sich die Zusammenarbeit zwischen dem Architekturbüro Factus II, der Landesregierung und den durchführenden Bauunternehmen, um einen barrierefreien Plenarsaal seiner Bestimmung zu übergeben?

Herr Staatssekretär Illert, bitte schön.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt:

Zu Frage 1: Auf der Besuchertribüne des neuen Plenarsaals wird eine Aufstellfläche für ca. acht bis zehn Rollstuhlbenutzer mit direktem Blick auf das Plenum realisiert. Hinter diesem für Rollstuhlfahrer ausgewiesenen Bereich gibt es weitere Möglichkeiten der variablen Aufstellung für Besucher mit Rollstuhl im Bedarfsfall.

Zu Frage 2: Sowohl die bereits fertig gestellten Bereiche als auch die im Bau befindlichen Teile des Landtagsensembles entsprechen den Anforderungen an barrierefreies Bauen. Mängel in Bezug auf die Barrierefreiheit sind nicht bekannt.

Zu Frage 3: Das Ingenieur- und Planungsbüro für barrierefreies Bauen Factus II wurde im Oktober 2002 durch das Staatsbauamt Erfurt beauftragt, den Generalplaner Architekturbüro Gössler im Rahmen der Bauausführung zu beraten. Die inzwischen drei Jahre alte, allen gesetzlichen Anforderungen entsprechende Planung wurde durch das Büro Factus II nochmals hinsichtlich der Barrierefreiheit überprüft. Als notwendig erkannte Änderungen im Detail wurden in den regelmäßig stattfindenden JourFix-Besprechungen erörtert und zur Ausführung freigegeben. Durch diese enge Zusammenarbeit aller an der Planung und Ausführung Beteiligten ist es gelungen, den Ansprüche an barrierefreies Bauen gerecht zu werden und damit die Interessen unserer Mitmenschen mit Behinderung umfassend zu berücksichtigen.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Nothnagel.

Eine Nachfrage zu Frage 1: Sie sagten acht bis zehn und dann variabel. Was heißt das variabel? Wie viele variable Behindertenplätze wären das dann, weil in der Planung waren es 12. Jetzt sind es acht bis zehn, das heißt für mich eine Minimierung. Noch eine Frage hinsichtlich anderer Behinderungsarten: Hörschleife und Vorkehrungen auch für blinde Menschen.

Zunächst acht bis zehn feste, variable in der Größenordnung fünf bis zehn. Was Gehbehinderungen angeht, so gibt es behindertengerecht ausgestattete Aufzüge und elektromotorisch gesteuerte Türanlagen zur Besuchertribüne. Für hörgeschädigte Besucher ist im Bereich der Tribüne eine Induktionsschleife zur Verstärkung der akustischen Signale im Hörgerät vorgesehen.

Für Blinde und Sehbehinderte ist alles, soweit wir das in der Zusammenarbeit mit Factus II und den Vertretern der Behindertenverbände durchgeprüft haben, in Ordnung, so wie es geplant ist. Danke schön.

Ich sehe keine weiteren Fragen. Danke schön.

Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3534 der Abgeordneten Frau Sojka und Frau Klaubert. Frau Sojka wird vortragen. Bitte schön.