Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, trotz der ersten Lesung eines Gesetzentwurfs ist es kein Grund, bei Hecken nun gleich hier verbales Gestrüpp zu hinterlassen. Das ist also ein großer Unterschied. Ich glaube, man muss unterscheiden zwischen den Regelungen, die im Gesetz angesprochen werden und die auch aus unserer Sicht durchaus regelungsbedürftig und sinnvoll sind, und den Regelungen, die natürlich politisch auch hoch umstritten sind. Dazu gehört, dass es einfach nicht sein kann, dass in Form einer gebundenen Entscheidung mehr oder weniger ein Freibrief für Abholzungen und Rodungen erstellt wird. Wer es nicht glaubt, dass es so etwas in Thüringen schon gibt, der kann wie ich locker mal im Sommer einen Kanzlerurlaub einschieben und hier in Thüringen bleiben und sich dann mal in den Betrieben umsehen, wie das ist und wie das aussieht. Gerade diese wichtigen Biotope, die uns schützenswert sind, werden dort massiv zum Teil zurückgedrängt. Wenn man die Leute dann fragt und sagt, seid ihr armen Bauern denn zu DDR-Zeiten gehindert worden, seit 1960, dort die Pflege vorzunehmen, dann kommt nämlich genau ein anderes Argument, da kommt nämlich nicht, leider ist das bis Anfang der 90er-Jahre zugewachsen, sondern es kommt, seither ist es zugewachsen und nicht gepflegt worden, sei es die Bergwiese, sei es auch die Streuobstwiese. Woran liegt das unter anderem? Zum Beispiel daran, dass die Landesregierung in den vergangenen Haushalten die Mittel für Landschaftspflege drastisch reduziert hat und damit z.B. selbst ein Problem produziert hat. Das hat aber nichts mit der Regelung zu tun, die hier das Ministerium vorgesehen hat. Ich bin der Auffassung, dass gerade in der Zeit zu DDR-Zeiten der Druck darauf, jeden Hektar Land zu nutzen, weitaus höher war als heute. Also, es ist viel mehr dort bewirtschaftet worden. Wenn ich jetzt sage, gut, man will mit was für Urkunden auch immer den ursprünglichen Zustand wieder herstellen, dann frage ich mich, kommen denn dann die Hecken in der Ackerebene auch wieder, denn die hat es da gegeben und da gibt es Lichtbilder,
wo diese verzeichnet sind. Also, wenn schon, dann sollte doch bitte saldiert werden und der ursprüngliche Zustand wieder hergestellt werden. Da gibt es interessante Aufnahmen auch von Landwirtschaftsbetrieben. Dann muss man sich bitte mal grundsätzlich darüber verständigen und nicht mit einem Schnellschuss hier einen Freibrief erteilen, der den Behörden - und Sie wissen, wovon ich spreche, Herr Minister - einen Freibrief insofern nur erteilt, dass sie, wenn die Voraussetzungen vorliegen, entscheiden müssen, dass abgeholzt wird und keinerlei Ermessensspielraum mehr haben. Ich denke, die Zahl der
möglichen Fälle, die ja auch vom Bauernverband benannt wurde - da gibt es gewisse Differenzen, aber es sind mehrere Tausend ha -, ist so groß, dass wir es uns nicht erlauben können, hier einen Schnellschuss zu machen. Ich meine, was an Problemen in den letzten Jahren geschaffen wurde, das sollte sich die Landesregierung mal selbstkritisch zur Brust nehmen und versuchen, hier eine Lösung auf die Beine zu stellen. Wenn man mit den Betrieben redet, geht es zum Teil um kleine Summen, aber natürlich auch zum Teil um finanzielle Größenordnungen, die aber wirklich in der Zeit seit 1993 aufgelaufen sind. Da ist es einfach das Problem, dass man den Betrieben helfen muss, hier neue Fördermöglichkeiten aufzutun bzw. auf anderem Wege Flächen nicht mehr zu nutzen. Es gibt auch Betriebe, die 10 bis 20 ha durchaus aus der Nutzung herausnehmen. Selbst das wird ja hier in dem Gesetzentwurf gar nicht erfasst. Es gibt guten Grund, sowohl im Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten als auch im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt darüber zu reden, damit die Missverständnisse, die hier auch seitens des Ministeriums in die Welt gesetzt wurden, bei den Agrarbetrieben endlich aus der Welt geräumt werden. Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich hatte nicht vor, noch mal zu reden, aber das, was Frau Klaus hier gesagt hat, kann man nicht so stehen lassen. Frau Klaus, das ist verkehrt, was Sie erzählen. Sie schmeißen jetzt Birnen mit Äpfeln in eine Truhe und mengen das untereinander.
Meine Damen und Herren, ich sage noch mal, uns geht es nicht um die Feldgehölze, ich bin dafür, habe das auch hier von diesem Platz aus oft genug gesagt, dass wir mehr brauchen. Wir brauchen auch ordentliche Lösungen und da gibt es, Herr Kummer, da gebe ich Ihnen Recht, auch Fördermittel. Nur für die Waldrandgeschichte bekomme ich keine. Bei den Waldrändern, das haben wir immer wieder betont, das möchte ich hier mit aller Deutlichkeit noch mal sagen, geht es darum, mit den fachlich Verantwortlichen zu prüfen - also Forstamt, untere Naturschutzbehörde, den Verpächtern und den Pächtern -, wie sie es gern hätten. Ich habe nichts dagegen, wenn der Verpächter sagt, mir ist das egal, wenn hier 15 Meter Wald gewachsen sind, bleibt das als Wald, dann geht das aus der landwirtschaftlichen Fläche heraus, es wird eine Umnutzung durchgeführt und damit ist die Sache okay. Wenn der aber sagt, nein, ich will das wieder als Feld haben, weil das einmal Ackerland war, dann gilt es zu prüfen, was kann ich machen, ohne dass der dahinter stehende Hochwald beschädigt wird. Was lässt sich dann tun? Wie weit kann ich zurückschneiden oder wie
weit kann ich nicht zurückschneiden? Das müssen wir machen und darum geht es. Und nicht einfach so pauschal, Heckentöter, jetzt hackt er alle Hecken ab. Darum geht es nicht. Es geht um eine Prüfung, wie kommen wir wieder zu ordentlichen, vernünftig geregelten Grenzen in dieser Richtung.
Ich denke, dazu ist das Gesetz angetan. Wir sollten darüber reden, es gibt noch eine Reihe weiterer Punkte, die will ich jetzt hier auslassen. Schönen Dank.
Mir liegen jetzt keine weiteren Wortmeldungen mehr vor. Ich kann die Aussprache schließen und wir kommen zur Überweisung. Es ist beantragt worden an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und an den Umweltausschuss zu überweisen. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Damit ist das einstimmig geschehen.
Wer der Überweisung an den Umweltausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Oder gibt es Stimmenthaltungen? Das ist auch nicht der Fall. Das ist auch einstimmig geschehen. Die Federführung soll beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten liegen. Wer dem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Es gibt 1 Gegenstimme. Stimmenthaltungen? Stimmenthaltungen gibt es nicht. Damit ist mehrheitlich die Federführung beim Ausschuss für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten festgelegt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 6 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 7
Thüringer Gesetz zu dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik und über die Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3523 ERSTE und ZWEITE BERATUNG
Sehr verehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der Gesetzentwurf, den die Landesregierung heute einbringt, hat einen langen Namen. Ich erspare mir, den Namen zu wiederholen. Ich habe großen Respekt, Frau Präsidentin, dass Sie das so ohne Fehler hier vortragen konnten.
Das genannte Abkommen wurde am 13. März 2003 in Hamburg von den Ministerpräsidenten aller Länder unterzeichnet. Dabei geht es um eine Ländervereinbarung, die Zuständigkeits- und Finanzfragen regelt und die der Zustimmung der jeweiligen Landesparlamente bedarf. Erst dann, wenn alle Länder zugestimmt haben, kann das Abkommen in Kraft treten.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun etwas zum Inhalt: Wegen der schwierigen finanziellen Lage der Akkreditierungsstelle der Länder für Mess- und Prüfstellen zum Vollzug des Gefahrstoffrechts wird durch Änderung des Abkommens eine Auflösung dieser Einrichtung erreicht. Die verbleibenden restlichen Aufgaben auf dem Gebiet des Gefahrstoffrechts sollen einer anderen Stelle übertragen werden. Hierbei spielt auch die EG-Richtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte eine Rolle. Diese EGRichtlinie über ortsbewegliche Druckgeräte aus dem Jahre 1999 ist eine Richtlinie zum Abbau technischer Handelshemmnisse. Sie fordert die Beurteilung von ortsbeweglichen Druckgeräten durch akkreditierte Stellen, die kompetent und auch unabhängig sein müssen. Die dazu erforderliche Akkreditierung wird als neue Aufgabe der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik übertragen - kurz ZLS genannt. Neben dieser EG-Richtlinie müssen weitere zwischenzeitlich erfolgte rechtliche Änderungen beachtet werden. Durch die Änderung des Medizinprodukterechts vom 13. Dezember 2001 wurde eine neue Akkreditierungsaufgabe für die Länder festgelegt. Der Vollzug auch dieser Aufgabe für aktive Medizinprodukte wird durch das Abkommen auf die ZLS übertragen. Von dieser werden zukünftig auch Sachverständige akkreditiert, die Medizinprodukte überprüfen, gerade im Hinblick auch auf das Gesundheitsmodernisierungsgesetz sicherlich eine wichtige Aufgabe. Schließlich gibt es einen dritten rechtlichen Aspekt. Durch die Änderung des Gerätesicherheitsgesetzes vom 27. Dezember 2000 wird die Akkreditierung von zugelassenen Überwachungsstellen bei überwachungsbedürftigen Anlagen erforderlich. Auch das wird als neue Aufgabe der Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik - ZLS - übertragen. Darüber hinaus waren auch einige verschiedene redaktionelle Änderungen erforderlich. Alles in allem: Durch die Übertragung der Aufgaben auf die Länder wird sowohl dem Föderalismusprinzip Rechnung getragen als auch eine stärkere Bürgernähe erreicht. Ich bitte um abschließende Zustimmung zu diesem Gesetz. Vielen Dank.
Es gibt keine Redemeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt, so dass ich die erste Beratung gleich wieder schließen kann.
Vereinbarungsgemäß können wir die zweite Beratung anschließen, müssen aber dazu über die notwendige Fristverkürzung entscheiden. Wer der Fristverkürzung zwischen erster und zweiter Beratung zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Damit ist auch die Zweidrittelmehrheit erreicht. Ich frage trotzdem nach den Gegenstimmen. Die gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Gibt es dazu auch nicht. Demzufolge eröffne ich die zweite Beratung, in der mir auch keine Redemeldung signalisiert wird und ich diese zweite Beratung wieder schließen möchte. Wollen Sie, Herr Abgeordneter Pohl?
Nein. Ich dachte schon. Wir werden demzufolge über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/3532 nach zweiter Beratung abstimmen. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gibt es hier Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Stimmenthaltungen? Es gibt 2 Stimmenthaltungen. Damit ist der Gesetzentwurf mehrheitlich angenommen. Das bitte ich in der Schlussabstimmung noch einmal zu dokumentieren. Wer zustimmt, der möge sich von den Plätzen erheben. Danke schön. Gegenstimmen? Gibt es nicht. Stimmenthaltungen? Es gibt auch hier 2 Stimmenthaltungen. Der Gesetzentwurf ist angenommen. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 7 und komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 8
Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3531 ERSTE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, im Dezember 2000 genehmigte sich die CDU-Mehrheit im Landtag eine Entschädigungszahlung, um Funktionsträger, Ausschussvorsitzende und Parlamentarische Geschäftsführer über den finanziellen Verlust hinwegzutrösten, den diese durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlitten hatten. Vom Bundesverfassungsgericht wurden diese Funktionszulagen, welche nicht mit einem finanziellen Mehraufwand verknüpft wurden, für verfassungswidrig erklärt. Mehrarbeit darf nach dem Urteil nicht vergütet werden. Mit der Feststellung einer steuerfreien Aufwandspauschale in Höhe von damals 665 gens schon 693 doch jegliches Maß auch im Blick auf einen bundesdeutschen
Vergleich. Ja, es gibt Bundesländer, die sehr wohl besondere Aufwandsentschädigungen vorsehen, aber die 693 sind einzigartig. Wir von der PDS-Fraktion und ich als Ausschussvorsitzende möchten aber noch einen Schritt weitergehen. Es geht eigentlich nicht um die Höhe einer etwaigen Entschädigung. Obwohl der Thüringer Verfassungsgerichtshof dem Argument der klagenden Fraktionen - PDS und SPD - nicht gefolgt ist, bin ich immer noch der Überzeugung, dem Betreffenden entsteht gar kein funktionsbedingter Aufwand, zumindest keiner, der nicht schon über andere Pauschalen abgedeckt ist. Ich nenne hier nur kurz Stichwörter wie Fahrtkostenpauschale, Freifahrtschein und Sachkosten für Bürounterhaltung und Ähnliches. Der Verfassungsgerichtshof hat jedoch entsprechend der Klage der Opposition die CDU-Mehrheit deutlich kritisiert. Die Regelungen zur Aufwandsentschädigung seien handwerklich schlecht gemacht und seien überzogen von den Summen. Zumindest hat so die Selbstbedienungsaktion der CDU ein Ende gefunden. Allerdings hat das Gericht festgestellt, dass entgegen unserer Auffassung ein funktionsbedingter Aufwand entstehe, der nicht schon abgegolten wurde. Hierfür stünde den Betroffenen finanzieller Ausgleich zu. Wir haben uns zum schnellen Handeln und somit zur Umsetzung des Urteils entschieden. Die Tatsache, dass das Gericht die alten Vorgaben für nichtig erklärt hat, verlangt dies unserer Meinung nach. Außerdem haben die Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf eine schnelle Umsetzung, schließlich handelt es sich um ihre Steuergelder. Meine Damen und Herren, ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass dies oftmals in der Mitte des Hauses hier vergessen wird.
Meine Damen und Herren, ich halte es für zutiefst unanständig, Kürzungen bei Schuldner- und Suchtberatungsstellen für unumgänglich zu erklären und gleichzeitig den Vorwurf der Selbstbedienung nicht zu entkräften. Heute haben Sie die Chance dazu.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, mit der Drucksache 3/3531 hat uns die PDS-Fraktion einen Gesetzentwurf vorgelegt, um die Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende bzw. Parlamentarische Geschäftsführer zu regeln. Obwohl bei Ihrem Antrag an das Landesverfassungsgericht noch die Behauptung aufgestellt wurde, dass überhaupt kein Aufwand entsteht, liegt uns jetzt ein Gesetz vor, das zumindest einen Teil dieses Aufwands entschädigen möchte. Da die PDSFraktion aber ihre Klage beim Landesverfassungsgericht eingereicht hat, haben wir jetzt die Möglichkeit, entsprechend dem Urteil auch zu handeln und festzustellen, dass
das, was auch das Landesverfassungsgericht festgestellt hat, dass sowohl Ausschussvorsitzende als auch Parlamentarische Geschäftsführer einen zusätzlichen Aufwand haben, der durch ihre Funktion entsteht. Dem Gleichheitsgrundsatz, dass alle Abgeordneten auch gleich zu behandeln sind, wird insofern widersprochen, dass durch die Ausübung der Funktion eine Schlechterstellung der Genannten gegenüber anderen Abgeordneten entsteht. Die Zahlung der Aufwandsentschädigung für Ausschussvorsitzende bzw. Parlamentarische Geschäftsführer dient somit dem Gleichheitsgrundsatz und hat nichts mit Trösten zu tun, wie es die Kollegin Wolf eben vorgetragen hat. Das Verfassungsgericht hat aber zu der bestehenden, jetzt noch im Gesetz stehenden, aber nicht mehr angewandten Regelung - das möchte ich noch mal betonen, dass also jetzt die zwar noch im Gesetz stehende Regelung, aber nicht mehr angewandte Regelung existiert - erklärt, dass dies in der Höhe nicht ausreichend begründet und entsprechend der unterschiedlichen Entfernungen der Abgeordneten vom Wohnort zum Sitz des Landtags nicht differenziert genug ist. Das Verfassungsgericht hat weiterhin festgestellt, dass sich der Aufwand der Ausschussvorsitzenden bzw. Parlamentarischen Geschäftsführer aus drei Teilen ergibt: ein allgemeiner Mehraufwand, dann Fahrtkosten, die unabhängig von der Entfernung vom Wohnort zum Sitz des Landtags, und Fahrtkosten, die vom Wohnort zum Sitz des Landtags entstehen, wobei der überwiegende Anteil des Mehraufwands sich aus den Fahrtkosten ergibt. Diese Problematik ergibt sich auch aus dem Gutachten des Landesrechnungshofs.
Der vorliegende Gesetzentwurf der PDS-Fraktion berücksichtigt die ausgeführten Grundsätze nur zum Teil. Ihr Gesetzentwurf, meine Damen und Herren von der PDS, enthält nur eine reine, wenn auch gestaffelte Kilometerpauschale und weicht dazu auch noch von den bisherigen Regelungen zur Entfernungspauschale im Abgeordnetengesetz ab. Wir, damit meine ich meine Fraktion, sind natürlich bereit, das Urteil des Verfassungsgerichts so schnell wie möglich umzusetzen, und wir sind auch bereit, über die entsprechenden Regelungen so schnell wie möglich zu beraten. Ich empfehle deshalb im Namen meiner Fraktion die Überweisung an den Justizausschuss. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor zwei Monaten hat das Thüringer Verfassungsgericht das Urteil zur zusätzlichen Entschädigung für Palamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende verkündet. Die Höhe der Aufwandspauschale war verfassungswidrig; das Gericht sagte, dass diese deutlich unter 500
Meine Damen und Herren, wenn wir zurückschauen: Im Dezember 2000 hat die CDU dieses Gesetz eingebracht und durchgedrückt. Wir haben damals dagegen gestimmt, weil wir die Summe als zu üppig empfanden und diese nicht den Realitäten entsprach. Den tatsächlichen Aufwand hat die CDU vor Einbringung des Gesetzes nicht geprüft. Diesen Vorwurf müssen wir Ihnen machen und wir richten ihn in erster Linie an den damaligen Fraktionsvorsitzenden, an Herrn Althaus.
Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hat gemeinsam mit der PDS-Fraktion Klage eingereicht, zum einen, um zu überprüfen, ob eine solche steuerfreie Aufwandspauschale überhaupt gerechtfertigt ist, und zweitens wegen der Höhe dieser beschlossenen Pauschale.
Das Verfassungsgericht hat das nachgeholt, was die CDUFraktion versäumt hat. Es hat nämlich den betroffenen Abgeordneten auferlegt, ein halbes Jahr lang ihren Mehraufwand aufzulisten, und den Thüringer Rechnungshof um entsprechende Prüfung gebeten. Hier haben wir uns über die hohen Beträge, die von Seiten der CDU-Fraktion angegeben wurden, gewundert. Es kam zu pikanten Zahlenspielereien, wenn wir sehen, Anwendung der ADACVollkostenmethode bei der entsprechenden Berechnung der Fahrtkosten. Es stellte sich dann im Rahmen der Verhandlungen heraus, dass dies ein glatter Systembruch zum Thüringer Abgeordnetengesetz ist. Außerdem wurden die entsprechenden Beträge, die von den Abgeordneten der CDU-Fraktion angegeben worden sind, vom Thüringer Rechnungshof nach unten korrigiert.
Meine Damen und Herren, seit August bis zu einer Neuregelung leben wir nun mit einer Spitzabrechnung. Diese macht ein wenig Aufwand, nicht nur für die betroffenen Abgeordneten, sondern sie bedeutet Mehraufwand für die Verwaltung. Gerade in Zeiten, wo wir in allen Fraktionen darüber nachdenken, wie Bürokratie abgebaut werden soll, ist das der falsche Weg. Deshalb ist die SPDFraktion für eine Pauschallösung. Wir haben uns einen gemeinsamen Weg gewünscht, wir haben uns gewünscht, dass sich alle drei Fraktionen an einen Tisch setzen und hier ein deutliches Zeichen setzen und einen gemeinsamen Weg erarbeiten. Wir haben auch erwartet, dass die Landtagspräsidentin die Fraktionen einlädt. Herr Gentzel hat mehrfach darauf hingewiesen.
Dieser Weg ist natürlich verbaut, indem die PDS jetzt einen Antrag vorgelegt hat. Wir hätten uns gewünscht, dass vorher eine einvernehmliche Lösung erzielt wird. So ein Alleingang ist für eine gütliche Einigung kein besonderer Vorteil.
Wenn Frau Wolf hier sagte, wir erwarten eine schnelle Umsetzung, dann muss man natürlich auch sehen, was heißt schnelle Umsetzung und was heißt Hektik. Denn wir haben eine existierende Regelung und für uns ergibt sich der Verdacht der Effekthascherei, dass also die PDS hier die Erste sein will.
Herr Ramelow, stellen wir doch einfach fest, es ist der erste Gesetzentwurf, den die PDS-Fraktion nach der Sommerpause hier eingebracht hat.