Sehr geehrte Frau Präsidentin, namens der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.
Zu Frage 4: Es liegen keine statistischen Angaben vor, jedoch stellen männliche Täter erfahrungsgemäß die weitaus überwiegende Mehrzahl dar. Ein Fachgremium der Konferenz der Innenminister und Innensenatoren der Länder befasst sich aktuell mit der Abbildung von häuslicher Gewalt in der polizeilichen Kriminalstatistik. Mit Ergebnissen kann nicht vor Sommer 2004 gerechnet werden.
Vielen Dank. Nachfragen sehe ich nicht. Wir kommen zur Frage in Drucksache 3/3565. Bitte Herr Abgeordneter Buse.
Auf der Internet-Seite der DB AG (www.bahn.de) werden die Strecken Bretleben–Sondershausen und StraußfurtGroßheringen durch die DB Netz AG, Niederlassung Südost, ausgeschrieben. Bis zum 14. November 2003 können Interessenten, die als Eisenbahninfrastrukturbetreiber die Strecke ohne zeitliche Unterbrechung übernehmen und für den öffentlichen Verkehr in eigener Verantwortung weiter betreiben wollen, dies der DB Netz AG, Niederlassung Südost, anzeigen.
1. Ist diese Ausschreibung und möglicherweise Übertragung der Betreibung dieser Strecken an private Eisenbahnunternehmen mit dem Verkehrsvertrag des Landes mit der DB AG vereinbar?
2. Tritt die Landesregierung der Auffassung der DB Netz AG in der Ausschreibung bei, dass die beiden Strecken nicht mehr wirtschaftlich zu betreiben sind?
4. Ist der Landesregierung bekannt, ob diese Streckenausschreibung der DB Netz AG von der DB Regio mitgetragen wird?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Ja, der Verkehrsvertrag des Landes mit der DB Regio AG regelt die Erbringung der vom Land bestellten Verkehrsleistung. Für die reine Leistungserbringung ist es unerheblich, wem die benutzte Infrastruktur gehört, da entsprechend den gesetzlichen Rahmenbedingungen ein diskriminierungsfreier Infrastrukturzugang gewährleistet werden muss.
Zu Frage 2: Inwieweit Eisenbahnstrecken wirtschaftlich betrieben werden können, unterliegt ausschließlich der unternehmerischen Eigenverantwortung des Eisenbahninfrastrukturunternehmens. Allerdings schätzt die Landesregierung ein, dass die Wirtschaftlichkeit der genannten Strecken vergleichsweise gering ist. Die von der DB Regio AG eingesetzten modernen Triebwagen verkehren auf beiden Strecken wegen des schlechten Streckenzustands mit nur 30 km/h. In Kürze ist aus sicherheitstechnischen Gründen mit einer Sperrung der Strecken zu rechnen. Die von der DB Netz AG erwarteten Kosten für die dringend notwendigen Maßnahmen, Sanierung der Gleisanlagen, Erneuerung der Sicherungstechnik und Anhebung der Geschwindigkeit auf 80 km/h betragen ca. 30 Mio. die Strecke Bretleben-Sondershausen bzw. ca. 18 Mio. die Strecke Straußfurt-Großheringen.
Zu Frage 3: Nein, seitens des Landes ist der Schienenpersonennahverkehr auf den genannten Strecken gemäß Verkehrsvertrag mit der DB Regio AG bis 31. Dezember 2011 bestellt. Für den Fall, dass die hierfür notwendige Infrastruktur nicht mehr zur Verfügung steht, wurden in diesem Vertrag Regelungen vereinbart, die eine Einstellung des SPNV gewährleisten.
Zu Frage 4: Diese Information liegt der Landesregierung nicht vor. Das Binnenverhältnis zwischen der DB Regio AG als Kunde der DB Netz AG und der DB Netz AG als Lieferant unterliegt der unternehmerischen Eigenverantwortung. Herzlichen Dank.
Ich sehe keine Nachfragen. Vielen Dank. Wir kommen zur letzten Frage für heute in Drucksache 3/3569. Bitte Herr Abgeordneter Buse.
Am 1. September 2003 startete das Sonderprogramm der Bundesregierung für Langzeitarbeitslose über 25 Jahre (SPALAR). Es fördert zusätzliche Sachbearbeiter zur Beratung, Vermittlung und Betreuung von Langzeitarbeitslosen und öffentlich finanzierte Beschäftigungsangebote für diese Zielgruppe bei Trägern.
1. Wie viele aus diesem Programm finanzierte zusätzliche Sachbearbeiter werden in Thüringen in welchen Institutionen eingesetzt?
2. Plant die Landesregierung eigene Aktivitäten zur Unterstützung von Antragstellern aus Thüringen (Beratung, Förderung der Kooperation, Projekte-Pools), und wenn ja, welche?
3. Plant die Landesregierung eigene Aktivitäten zur finanziellen Unterstützung des Programms (Zuschüsse), und wenn ja, welche und in welcher Höhe?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren. Ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Buse für die Thüringer Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Durchführung des Programms Arbeit für Langzeitarbeitslose obliegt den Arbeitsämtern in Kooperation mit den kommunalen Trägern der Sozialhilfe, also den Sozialämtern bei den Landkreisen und den kreisfreien Städten. Nach Auskunft des Landesarbeitsamtes Sachsen-Anhalt-Thüringen wurden in Thüringen 19 durch das vorgenannte Programm finanzierte Sachbearbeiter eingestellt. Davon vier bei den Sozialämtern und 15 bei den Arbeitsämtern.
Zu Frage 2: Die Landesregierung plant keine eigenen Aktivitäten im Rahmen dieses Sonderprogramms, da sie davon ausgeht, dass der Bund, der das Programm aufgelegt hat, auch die Durchführung und Finanzierung sicherstellt.
Zu Frage 3: Die Landesregierung plant auch hierzu keine eigenen Aktivitäten. Hinsichtlich der Begründung verweise ich auf die Antwort zu Frage 2.
Herr Minister, Sie sagten fünf und vier haben Sie genau benannt von 19 Sachbearbeitern. Wo wurden die anderen 10 eingesetzt?
Beratung des Berichts des Untersuchungsausschusses 3/3 "Einsatz des Landesamts für Verfassungsschutz zur Informationsgewinnung über Kandidatinnen und Kandidaten für Kommunalwahlen durch den Thüringer Innenminister" - Drucksache 3/3420 - auf Verlangen der Fraktion der PDS dazu: Unterrichtung durch die Präsidentin des Landtags - Drucksache 3/3470
Es gibt Wortmeldungen. Ich bitte als Ersten Herrn Abgeordneten Hahnemann an das Rednerpult. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Abschluss des Untersuchungsausschusses 3/3 mit dem schon genannten Titel "Einsatz des Landesamts für Verfassungsschutz zur Informationsgewinnung über Kandidatinnen und Kandidaten für Kommunalwahlen durch den Thüringer Innenminister" war außergewöhnlich und für uns sehr überraschend. Auf der Tagesordnung der letzten Sitzung des Ausschusses am 21. Mai stand die abschließende Beratung des Entwurfs des Abschlussberichts des Ausschussvorsitzenden gemäß Untersuchungsausschussgesetz. Der Ausschuss hatte sich in seiner vorletzten Sitzung darauf verständigt, dass Änderungen zum Entwurf des Vorsitzenden bis zum 15. Mai, also eine Woche vor der nächsten Ausschuss-Sitzung, eingereicht werden sollten. Die SPD hatte mit ihrem Änderungsantrag die Frist eingehalten. Ich räume ein, dass meine Fraktion die Frist um
zwei Tage überschritt. Die CDU-Fraktion jedoch reichte ihren Änderungsantrag weniger als eine halbe Stunde vor Beginn der Ausschuss-Sitzung ein. Hierin besteht allerdings nicht so sehr das Außergewöhnliche des Vorgangs. Außergewöhnlich ist daran, dass dieser Änderungsantrag der CDU-Fraktion ein völlig anderes Ergebnis des Abschlussberichts vorsah, als der Entwurf des Ausschussvorsitzenden Böck. Dies ist ein einmaliger Vorgang, der seinesgleichen sucht. Ohne diese überraschende Wendung hätte meine Fraktion die Aussprache zum Abschlussbericht nicht beantragt. Der Entwurf des Kollegen Böck kommt zu dem Ergebnis, dass wegen der widersprüchlichen Zeugenaussagen, die im Untersuchungsauftrag aufgeworfene Frage, ob der Thüringer Innenminister das Landesamt für Verfassungsschutz veranlasste, Informationen über die Blankenhainer Kommunalpolitiker Schneider und Peikow zu gewinnen, nicht habe klären können. Es bestünde insoweit die Situation eines so genannten non liquet, das heißt, dass nach Überzeugung des Ausschusses weder die Tatsache, dass der Innenminister die Informationsbeschaffung veranlasste noch das Gegenteil, dass der Innenminister dies nicht veranlasste, bewiesen werden konnte. Am Ende des Berichts befand sich allerdings ein Satz, der mit einem Halbsatz abschließt, der der zuvor gemachten Feststellung jenes non liquet widersprach und auch sonst nicht im Einklang mit der vorhergehenden Beweiswürdigung steht. Dieser Satz lautete, Zitat: "Im Ergebnis schließt sich der Untersuchungsausschuss daher der Auffassung des Sachverständigen und Zeugen Dr. Frisch an, wonach ein Auftrag von Innenminister Köckert an das Landesamt für Verfassungsschutz, Informationen über die Blankenhainer Kommunalpolitiker Schneider und Peikow zu beschaffen, nicht nachgewiesen werden konnte und daher davon auszugehen ist, dass ein solcher Auftrag wohl auch nicht erteilt wurde." Um diese Feststellung treffen zu können, dass ein solcher Auftrag wohl auch nicht erteilt wurde, muss man von der Wahrheit der Nichterteilung des Auftrags überzeugt sein. Wie in anderen Bereichen des Rechts auch, wo es darauf ankommt, einen Sachverhalt zu ermitteln, setzt diese Überzeugung keine absolute Gewissheit voraus. Jedoch muss ein sehr hoher Grad an Wahrscheinlichkeit gegeben sein. In der Rechtsprechung zur Beweiswürdigung im Strafprozess finden sich z.B. Formulierungen wie: "Es müsse für den Tatrichter ein nach der Lebenserfahrung ausreichendes Maß an Sicherheit bestehen, demgegenüber vernünftige Zweifel nicht mehr laut werden können." Bestehen Zweifel, so sind diese nur dann irrelevant, wenn sie realer Anknüpfungspunkte entbehren und sich lediglich auf die Annahme einer bloß gedanklichen abstrakt theoretischen Möglichkeit gründen. Hier aber war ein solcher Grad der Gewissheit nicht erreicht, um sagen zu können, vernünftige Zweifel daran, dass der Innenminister nicht die Informationsbeschaffung durch das Landesamt für Verfassungsschutz veranlasste, bestünden nicht, die Möglichkeit einer Auftragserteilung sei rein abstrakt und theoretisch und entbehre jeglicher tatsächlicher Anknüpfungspunkte.
Da war zum einen die widerspruchsfreie Aussage des Zeugen Dr. Roewer, der als unmittelbarer Zeuge die Auftragserteilung durch den Innenminister bestätigte. Zum anderen gab es Indizien für die Auftragserteilung. So ist die Tatsache unbestritten geblieben, dass am Vormittag des 18. Mai 2000, dem auf das Treffen Dr. Roewers mit dem Innenminister folgenden Tag, im Landesamt für Verfassungsschutz eine Anfrage im nachrichtendienstlichen Informationssystem des Bundes und der Länder, eine so genannte NADIS-Anfrage, hinsichtlich der Blankenhainer Kommunalpolitiker Schneider und Peikow veranlasst wurde. Und dann gibt es die Aussagen von zwei Zeugen, den ehemaligen Mitarbeitern des Landesamts Schäfer und Koch, die die Aussage des Zeugen Dr. Roewer zum Teil bestätigen. Vernünftige Zweifel lassen sich also sowohl hinsichtlich der Darstellung der Vorgänge durch den Zeugen Dr. Roewer als auch hinsichtlich der Aussage des damaligen Innenministers Köckert vorbringen.
Im Ergebnis ging daher der Entwurf des Vorsitzenden Kollegen Böck zu Recht von einem so genannten non liquet aus. Wir beantragten daher, den letzten Halbsatz des Entwurfs wegen seiner Widersprüchlichkeit zum Vorhergehenden zu streichen. Wäre das im Ausschuss erfolgt, hätte der Abschlussbericht unsere Zustimmung gefunden. Die CDU-Fraktion allerdings, wie bereits erwähnt, brachte kurzfristig Änderungen am Entwurf ein, die eine völlig neue Formulierung des letzten Abschnitts vorsahen. In diesem neuen Abschnitt ist jetzt nicht mehr von jenem non liquet die Rede, Ergebnis ist jetzt die Überzeugung des Ausschusses, es stehe fest, dass Innenminister Köckert dem Präsidenten des Landesamts für Verfassungsschutz keinen Auftrag erteilte.
Weil dieses Ergebnis sich jedoch nicht mit der bisherigen Beweiswürdigung des Entwurfs vertrug, sah der Änderungsantrag der CDU-Fraktion die Einfügung verschiedener Wertungen vor, welche zum Ziel hatten, die Aussagen der Zeugen Dr. Roewer, Schäfer und Koch als unglaubhaft erscheinen zu lassen. In unserer abweichenden Stellungnahme haben wir uns mit diesen buchstäblich in letzter Sekunde durch den CDU-Antrag eingefügten Wertungen auseinander gesetzt. Bevor ich unsere Argumente hier noch einmal vortrage, stelle ich kurz zum besseren Verständnis den fraglichen Geschehensablauf dar, wie er sich aufgrund der Beweisaufnahme darstellt:
Kurz vor dem fraglichen 17. Mai kam es zu einem Treffen zwischen einem Herrn Hörcher, CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat von Blankenhain, und einem Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz, dem Zeugen B. Die Darstellungen zum Anlass und Ablauf dieses Treffens sind widersprüchlich. Der Zeuge Hörcher behauptete, er habe den Zeugen B. für einen Polizeibeamten gehalten. Zweck des Treffens sei die Bitte um persönliche Sicherheit gewesen, weil er sich aufgrund seiner Nachforschungen hinsichtlich von Korruptionsfällen in der