Kurz vor dem fraglichen 17. Mai kam es zu einem Treffen zwischen einem Herrn Hörcher, CDU-Fraktionsvorsitzender im Gemeinderat von Blankenhain, und einem Mitarbeiter des Landesamts für Verfassungsschutz, dem Zeugen B. Die Darstellungen zum Anlass und Ablauf dieses Treffens sind widersprüchlich. Der Zeuge Hörcher behauptete, er habe den Zeugen B. für einen Polizeibeamten gehalten. Zweck des Treffens sei die Bitte um persönliche Sicherheit gewesen, weil er sich aufgrund seiner Nachforschungen hinsichtlich von Korruptionsfällen in der
Gemeinde Blankenhain bedroht fühlte. Bei dem Gespräch sei es nicht um Personen gegangen. Der Zeuge B. allerdings behauptete, der Zeuge Hörcher habe ihn getroffen, um ihm Unterlagen über die Politiker Schneider und Peikow zu überreichen, was der Zeuge Hörcher allerdings bestritt. Weil das Landesamt für Verfassungsschutz für Korruptionsbekämpfung nicht zuständig sei, habe er, der Zeuge B., die Annahme der angebotenen Unterlagen abgelehnt und Hörcher an die Polizei und die Staatsanwaltschaft verwiesen. Am 17. Mai kam es dann zum Treffen zwischen Innenminister Köckert und Dr. Roewer. Dr. Roewer sagte aus, der Innenminister habe ihm den fraglichen Auftrag erteilt und ihm dabei den von ihm handgeschriebenen Zettel, auf dem sich die Namen Schneider und Peikow befanden, überreicht. Der Zeuge Köckert bestritt dies und erklärte, sich hieran nicht erinnern zu können. Dr. Roewer sagte aus, beim Gespräch sei es für ihn nicht erkennbar gewesen, dass ein Zusammenhang mit der Kommunalwahl in Blankenhain bestünde. Der Zeuge Dr. Roewer führte ferner aus, dass er nach dem Gespräch einen mit "Protokoll" überschriebenen Vermerk auf seinem Notebook geschrieben habe, der unter anderem auch die fragliche Auftragserteilung als Gegenstand des Gesprächs mit dem Innenminister festhielt. Am darauf folgenden Tag, dem 18. Mai, soll dann der fragliche Auftrag von Dr. Roewer an die Zeugen Schäfer und Koch weitergegeben worden sein. Dies haben die beiden Zeugen in ihren Aussagen bestätigt. Der Zeuge Schäfer will den Vermerk Dr. Roewers über das Gespräch gesehen haben, während der Zeuge Koch aussagte, von Dr. Roewer sei ihm der handgeschriebene Zettel des Ministers übergeben worden. Zum damaligen Zeitpunkt sei er sicher gewesen, die Handschrift auf dem Zettel sei die des Innenministers. Mit Sicherheit könne er jedoch ausschließen, dass es die Handschrift Dr. Roewers gewesen sei. Der Zeuge B. behauptete ebenfalls, einen Zettel mit den Namen Schneider und Peikow gesehen zu haben, die Handschrift sei allerdings die von Dr. Roewer gewesen. Am gleichen Tag, am 18. Mai 2000, soll es laut Aussage von Dr. Roewer ein Ferngespräch zwischen ihm und dem Innenminister gegeben haben, in dem habe Dr. Roewer dem Minister mitgeteilt, dass die NADIS-Auskunft bezüglich Schneider und Peikow negativ ausgegangen sei. Im Übrigen habe er dem Minister gegenüber klar gemacht, dass das Landesamt hier nicht zuständig sei, soweit es sich um einen Fall von Korruption handeln würde. Das ist die Aussage mit der so genannten Parteikiste. Schließlich will sich der Zeuge Koch aufgrund einer Kalendereintragung daran erinnern können, die Angelegenheit Schneider und Peikow sei auch nach dem 18. Mai beim Landesamt noch in Bearbeitung gewesen und der Zeuge B. sei beauftragt worden, sich die vom Zeugen Hörcher angebotenen Unterlagen zu beschaffen. Der fragliche Zettel mit der Auftragserteilung des Ministers soll laut Aussage des Zeugen Koch von ihm vernichtet worden sein. Das fragliche Protokoll, von dem dann später eine Fotokopie bei der TA auftauchte, will der Zeuge Dr. Roewer im Panzerschrank seines Amtszimmers abgelegt haben, woraus es dann nach seiner Suspendierung aus dem Amt in seiner Abwesenheit entnommen worden sei.
Aufgrund des Änderungsantrags der CDU nun wird die Aussage des Zeugen Dr. Roewer, der Innenminister habe ihm am 17. Mai in der Landtagskantine einen Auftrag hinsichtlich Schneider und Peikow erteilt, für nicht glaubhaft erklärt, weil zum einen dieser nur knapp 1,5 Wochen vor der Stichwahl bei der Bürgermeisterwahl keinen Sinn ergeben hätte und es zum anderen fragwürdig erscheine, dass ein Minister einen solchen Auftrag von gewisser politischer Brisanz einem Mitarbeiter erteilte, über dessen Ablösung bereits ernsthafte Überlegungen angestellt worden seien. Hiergegen ist allerdings einzuwenden, dass der Untersuchungsgegenstand nicht eine Beauftragung zur Informationsbeschaffung zwecks Wahlbeeinflussung war. Im Übrigen kam als Motiv für eine Auftragserteilung durch den Innenminister nicht nur eine Wahlbeeinflussung in Betracht. Der Zeuge Dr. Roewer sagte aus, in dem von ihm behaupteten Telefongespräch mit dem Innenminister am 18. Mai sei unter anderem zur Sprache gekommen, inwieweit das Landesamt für Verfassungsschutz im Fall der betroffenen Herren Schneider und Peikow wegen des Verdachts von Korruption oder organisierter Kriminalität handeln dürfe. Auch der Zeuge K. hatte bestätigt, die Angelegenheit sei auch unter dem Aspekt der Korruption geprüft worden. Aber auch dann, wenn nur eine Wahlbeeinflussung als Motiv in Betracht gezogen werden könnte, wäre damit eine Auftragserteilung am Tag des Zusammentreffens in der Landtagskantine keinesfalls unwahrscheinlich. Der Zeuge H. sagte aus, dass man sich trotz 22 Prozent, die zur absoluten Mehrheit gefehlt hätten, wegen der drei Kandidaten im ersten Wahlgang durchaus noch Chancen ausgerechnet habe. Berücksichtigt man, dass eine mögliche Stasi-Verwicklung mit Hilfe der NADISAnfrage schnell hätte festgestellt werden können, so wäre eine auf entsprechende Information dieser Abfrage fußende Wahlbeeinflussung durchaus auch noch möglich gewesen. Im Übrigen hätte auch eine erst nach der Stichwahl festgestellte Stasi-Verwicklung noch die Möglichkeit eröffnet, die Wahl des Bürgermeisters im Wege des Wahlprüfungsverfahrens nachträglich zu revidieren. Die Wertung,
dass es fragwürdig sei, dass Minister Köckert einen derartig politisch brisanten Auftrag dem Verfassungsschutzpräsidenten erteilte, ist gleichfalls wenig stichhaltig. Sie findet vor allem in der Aussage des Zeugen Herrn Köckert selbst keine Stütze. Den Aussagen des Zeugen Köckert war zu entnehmen, dass es zum fraglichen Zeitpunkt am 17. Mai 2000 noch keine ernsthaften Erwägungen gab, ihn vom Amt zu entbinden und der Zeuge Dr. Roewer bezeichnete das Verhältnis zum Minister lediglich als nicht ganz spannungsfrei. Aufgrund des CDU-Änderungsantrags wird jetzt auch die Glaubhaftigkeit der Aussagen des Zeugen Koch, die Handschrift des Ministers auf dem ihm von Dr. Roewer ausgehändigten Zettel erkannt zu haben, in Zweifel gezogen, weil es fragwürdig erscheine, inwieweit ein Mitarbeiter einer nachgeordneten Landesbehörde die Handschrift eines Ministers erkennen könne, mit dem er in
keiner Weise in Kontakt trete. Auch dies vermag nicht zu überzeugen. Als Referatsleiter und amtierender Abteilungsleiter befand sich der Zeuge Koch in einer Position, die es als wahrscheinlich erscheinen lässt, dass er gelegentlich mit handschriftlichen Vermerken des Ministers in Berührung kam. Der Zeuge selbst sagte, er habe gelegentlich handschriftliche Notizen des Innenministers auf dem Schreibtisch des Präsidenten gesehen. Der Zeuge Köckert schloss schließlich die Möglichkeit nicht aus, dass sich auch von ihm mit der Hand Geschriebenes im Landesamt befunden haben könne. Der Zeuge sagte in diesem Zusammenhang lediglich aus, man werde kaum irgendetwas Handschriftliches von ihm im Landesamt für Verfassungsschutz in Akten finden. Der Zeuge Dr. Roewer schließlich sagte aus, auf seinem Schreibtisch hätten sich gelegentlich Fotokopien von Unterlagen aus dem Ministerium befunden. Die Möglichkeit, dass dem Zeugen Koch handschriftliche Notizen des Ministers gelegentlich zu Gesicht gekommen sind, ist demzufolge eine nicht nur rein theoretische Möglichkeit. Aber auch dann, wenn man annimmt, die Gründe, welche die CDU-Fraktion in ihrem Änderungsantrag gegen die Glaubhaftigkeit der Zeugen Dr. Roewer, Koch und Schäfer vorbringen, seien stichhaltig, so bleibt die Frage, wie es möglich ist, dass am Vormittag des 18. Mai 2000 im Landesamt für Verfassungsschutz eine NADIS-Anfrage bezüglich der beiden Kommunalpolitiker veranlasst und ausgeführt wurde. Dass diese ohne Beteiligung des Innenministers auf den Zeugen Hörcher zurückzuführen ist, ist zwar denkbar, sowohl der Zeuge Hörcher als auch der Zeuge B. widersprachen allerdings dieser Möglichkeit mit ihren Aussagen. Es verbliebe somit nur die Möglichkeit, dass das Landesamt für Verfassungsschutz von sich aus, ohne dass dies von außen veranlasst wurde, die Nachforschungen bezüglich der Herren Schneider und Peikow veranlasste oder dass diese aufgrund von Anzeigen oder einer sonstigen Initiative von bislang unbekannten Dritten zurückzuführen sind. Hiergegen sprechen allerdings mindestens genauso gravierende Zweifel wie gegen die Möglichkeit, dass der Innenminister am 17. Mai in der Landtagskantine durch Übergabe eines handgeschriebenen Zettels mit den Namen Schneider und Peikow dem Präsidenten des Landesamts einen Nachforschungsauftrag erteilte.
Alles in allem war die ursprüngliche Feststellung im Entwurf des Abschlussberichts des Ausschussvorsitzenden Kollegen Böck, die Annahme eines non liquet das allein nachvollziehbare Ergebnis der Ausschussarbeit.
Abschließend möchte ich noch hervorheben, dass für den Zeugen Köckert nicht der strafprozessuale Grundsatz "im Zweifel für den Angeklagten" gilt. Es handelte sich beim Untersuchungsausschuss 3/3 nicht um ein Gerichtsverfahren, mit dem ein Urteil über Herrn Köckert gefällt werden sollte, sondern um die parlamentarische Untersuchung eines mit ihm verbundenen Sachverhalts. Herr Köckert war selbstverständlich nicht in der Rolle des Angeklagten, vor dem Untersuchungsausschuss war er allein ein Zeuge.
Meine Damen und Herren, das Ergebnis unserer Arbeit war, dass nicht nachgewiesen werden konnte, dass der Innenminister Köckert einen Auftrag erteilt hat, zwei Blankenhainer Kommunalpolitiker auszuforschen. Die herrschende Mehrheit fälscht dieses Arbeitsergebnis um zur Feststellung, dass davon auszugehen ist, dass ein solcher Auftrag wohl auch nicht erteilt wurde. Das halte ich tatsächlich für eine Frechheit. Damit ist das vielgepriesene eigentlich aber stumpfe Schwert des Parlaments zerbrochen. Im Übrigen, meine Damen und Herren, ist die beabsichtigte Entlastung von Herrn Köckert durch Umdeutung der Untersuchungsergebnisse genau nicht das richtige Mittel, um eine Entlastung zu erreichen. Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, die Drucksache zum vorliegenden Untersuchungsausschuss ist Ihnen ja schon vor der Sommerpause zugegangen, deswegen will ich mir hier weitere Einzelheiten ersparen, zumal mein Vorredner, Herr Dr. Hahnemann, hinlänglich auf Details eingegangen ist. Der Auftrag, den Sie dort nachlesen können, lautete: Veranlasste der Thüringer Innenminister Christian Köckert das Landesamt für Verfassungsschutz, Informationen über den Bürgermeister Schneider der Stadt Blankenhain und den Beigeordneten Peikow der Stadt Blankenhain zu gewinnen? Mit dieser Frage haben wir uns also beschäftigt in der Zeit vom 7. November 2001 bis 21. Mai 2003, und zwar insgesamt in 13 Sitzungen. Wenn man sich auf eine kurze Einschätzung der Arbeit und Bewertung beschränkt, kommt man aus unserer Sicht zu folgendem Ergebnis: Es war Anliegen unserer Fraktion, in dieser für alle Beteiligten, und dabei rede ich auch von den beiden Herrn Schneider und Peikow, sehr sensiblen Frage mit größtmöglicher Objektivität vorzugehen. Es wurde eine Fülle von Daten und Fakten zusammengetragen, die aber letztendlich nicht zu einer abschließenden Klärung in der Sache führen konnten. Dies spiegelt sich auch deutlich im ersten Berichtsentwurf des Herrn Vorsitzenden Böck, der zusammen mit der Landtagsverwaltung erstellt wurde, wider, der in seinen wesentlichen Teilen unsere Zustimmung hatte. Wie gesagt, trotz vieler Mühe, zahlreicher Stunden der Ausschussarbeit war es also nicht möglich, hier eine endgültige Aufklärung zu schaffen. Allerdings wurde diese sehr unbefriedigende, aber nichtsdestotrotz bestehende Situation des non liquet, zu deutsch, es besteht keine Klarheit, als Ergebnis des Untersuchungsausschusses von Seiten der CDU-Fraktion völlig verkannt. Es sollte das Ziel eines Untersuchungsausschusses sein, möglichst vollständig den Sachverhalt zu erfassen und dann objektiv zu würdigen. Über diese Grundprämisse hat sich die CDU-Fraktion mit ihrem Änderungs
antrag in eklatanter Weise hinweggesetzt und im Bemühen, einen Persilschein für den ehemaligen Innenminister auszustellen, letztendlich nichts weiter getan, als politisches Porzellan zu zerschlagen.
(Zwischenruf Abg. Carius, CDU: Das haben Sie doch viel früher schon getan, indem Sie ankündigten, dass ein Schuldspruch heraus- kommen sollte.)
Das ist überhaupt nicht wahr, erzählen Sie nicht so ein Zeug, dann lesen Sie die Unterlagen doch einfach nach. Wer glaubt, wie Sie von der CDU, mit Mehrheiten Wahrheiten schaffen zu können, tut weder sich selbst noch der Demokratie damit einen größeren Gefallen.
Tatsache ist, dass es am 18. Mai, also halten wir uns lieber einmal an Tatsachen, im Landesamt für Verfassungsschutz fünf Anfragen zu den Namen Peikow und Schneider gegeben hat. Das hat niemand bestritten, das ist so gewesen. Das lässt sich ja verfolgen. Ebenfalls am 18. Mai 2000 haben die Zeugen Koch und B. einen Zettel mit diesen beiden Namen im Landesamt für Verfassungsschutz gesehen. Ich erspare mir jetzt die ominöse Schriftdebatte. Somit steht für die SPD-Fraktion fest, dass entweder ExInnenminister Köckert oder aber Dr. Roewer vor dem Untersuchungsausschuss 3/3 nicht die Wahrheit gesagt und sich deswegen wegen falscher uneidlicher Aussagen nach § 153 Abs. 2 StGB strafbar gemacht hat. Warum aus Sicht der CDU-Fraktion allerdings nur Herr Köckert glaubwürdig und deshalb als unschuldig gelten soll, geht aus den Unterlagen des Ausschusses
- Sie haben das "non liquet" auch nicht verstanden, machen Sie sich einfach einmal kundig, Sie haben ja auch Juristen in Ihrer Fraktion, da können Sie gern einmal nachfragen - in keiner Weise hervor. Wie gesagt, es ist bedauerlich für die Betroffenen, weil man damit ja mindestens einem von beiden Unrecht tut - so will ich das mal sagen. Es gibt aber in dem Bericht des Ausschusses an keiner Stelle eine Würdigung der Zeugenaussagen, es ist also nirgendwo vorgenommen. Wie gesagt, das Ergebnis, das will ich noch mal unterstreichen, ist für alle Beteiligten unerfreulich, auch für die Mitglieder des Ausschusses, die sicherlich mehr Klarheit gehabt hätten. Ob man aber einem der Betroffenen, wie im Falle von Herrn Köckert, eine besonders große Freude macht, indem man ihn per Mehrheitsdekret für unschuldig erklärt, das wage ich lebhaft zu bezweifeln, zumal, wie gesagt, der Ausschuss, der Bericht das in keiner Weise als Schlussfolgerung hergibt. Sie von der CDU-Fraktion haben mit dieser Aktion Herrn Köckert vom Betroffenen zum Geschädigten gemacht, denn wer braucht schon einen Persilschein, der sich nicht aus den objektiven Untersuchungs
ergebnissen ergibt, sondern per Mehrheitsdekret ausgestellt wurde. Sie sollten sich als CDU-Fraktion künftig hin und wieder klar machen, dass man per Mehrheitsbeschluss eben auch einige Dinge nicht kann, es sind ein paar wenige, aber es sind einige, z.B. unangenehme Wahrheiten aus der Welt schaffen. Vielen Dank.
Ich sehe keine weiteren... Warum warten Sie immer, bis ich sage, ich sehe keine Wortmeldung, bis Sie sich melden? Zwei haben sich gleichzeitig gemeldet, Herr Abgeordneter Böck, Sie kommen zuerst dran. Bitte schön.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, es gibt das alte Sprichwort, dass nirgendwo so viel geheuchelt und gelogen wird wie auf Beerdigungen, aber ich habe mich heute eines Besseren belehren lassen, dass wider besseres Wissen bei Vorlage gleicher Fakten solche Bewertungen vorgenommen werden. Das erinnerte mich unwillkürlich an Lessing und seine hamburgische Dramaturgie, der dort sagte, wenn ich einen bestimmten Zweck erreichen will, muss ich mich nur insoweit an die Wahrheit halten, als sie auch diesen Zweck wirklich erfüllt, ansonsten kann ich auch die Wahrheit erfinden, wenn sie nur meinem vorgedachten Zwecke dient.
Und das ist bei Ihnen so gewesen. Sie erwähnen mit keinem Wort, dass einer der Ihrigen, ein unbescholtener ehemaliger Präsident des Bundesamts für Verfassungsschutz eine sehr intensive Untersuchung durchgeführt hat, auf deren Inhalt ich hier nicht eingehen kann, weil sie dem Geheimnisschutz unterliegt, und wo jeder Abgeordnete, der dem Untersuchungsausschuss angehörte, auch intensiv nachforschen konnte, was denn da drin stand. Frau Dr. Klaus, ich muss Ihnen zugute halten, Sie waren auch bei der Befragung des Herrn Dr. Frisch, glaube ich, nicht mit anwesend, so dass vielleicht das, was Sie hier vorgetragen haben, der Unkenntnis der tatsächlichen Sachverhalte geschuldet ist. Sie haben hier zitiert, wie der Untersuchungsauftrag lautet. Er lautet: Veranlasste der Thüringer Innenminister Christian Köckert das Landesamt für Verfassungsschutz Informationen zu beschaffen usw. usw. Und nach dem, was wir dort ermittelt haben, lässt sich genau ableiten, dass es nicht geschah. Wir hatten nichts anderes zu beweisen, als eindeutig diese Formulierung als erwiesen zu betrachten oder nicht. Das war so nicht, wir hatten nicht zu beweisen, ob er es nicht gemacht hat. Im deutschen Recht ist es noch immer so, dass jemand, der eine Behauptung aufstellt über irgendjemand, zunächst mal diese
Behauptung zu beweisen hat. Hier wurde permanent der Versuch unternommen, und wir haben das auch, das war entlarvend, wie das hier vorgetragen wurde, einmal wurde vom Zeugen Köckert gesprochen, einmal vom Betroffenen, es wurde dann auch tunlichst noch gesagt, er war ja nicht Beschuldigter. Das lässt tief blicken, wie man mit der Person Köckert hier umgegangen ist. Man hätte es gerne gehabt. Es war der Zeuge Köckert, der dort seine Aussagen gemacht hat, und die Bewertung der Aussagen haben genau dieses Ergebnis erbracht. Nun wurde ich hier mehrfach zitiert als jemand, der den Entwurf für den Abschlussbericht erstellt habe. Meines Wissens, das ist auch im Protokoll nachzulesen, haben wir den Wissenschaftlichen Dienst der Landtagsverwaltung beauftragt, zusammenfassend die Ergebnisse in einem Entwurf für den Untersuchungsbericht zu erstellen. Und genau das ist er, nicht mehr und nicht weniger. Und genau daran haben wir uns gehalten, haben analysiert und sind eben zu diesem Ergebnis gekommen. Ich weiß nicht, ob Sie sich die Mühe gemacht haben und es wäre vielleicht auch interessant für die Staatsanwaltschaft, dort noch einmal genau nachzuschauen. Ich wundere mich, dass das nicht gesagt worden ist, vielleicht wird der Abgeordnete Dittes, weil er sich als Betroffener fühlte in der entsprechenden Sitzung, darauf eingehen, dass der Zeuge Roewer sagte, er habe mehrfach von Mitgliedern der Landesregierung den Auftrag erhalten, bestimmte Personen auszuforschen. Wo leben wird denn?
Der Präsident eines wichtigen Amtes unseres Landes stellt sich dort hin und behauptet etwas, dessen Wahrheitsgehalt man nicht nachvollziehen kann und was eine strafbare Handlung ist. Und jemand, der einen Treueid auf die Verfassung des Freistaats geleistet hat, beschädigt eine wichtige Einrichtung des Landes. Meine Herren Staatsanwälte, es wäre sicherlich interessant, hier die Teile des Protokolls noch einmal nachzulesen. Wer das tut, wenn er als Zeuge dort vernommen wird und in Bedrängnis kommt und dann gegen seine Amtspflichten und gegen seinen Amtseid verstößt, dessen Aussage werte ich natürlich als besonders glaubwürdig. Natürlich! Und ein unbescholtener Minister, den ziehe ich in Zweifel, der ist dann nicht als Zeuge dort zu hören, sondern irgendetwas bleibt ja bei ihm hängen.
Ich hatte mir fest vorgenommen, mich nicht aufzuregen, besonders dann nicht, wenn der Kollege Dittes hier seine Dinge ablässt, ich werde mich auch daran halten
und werde mir die Freiheit nehmen, wenn ich dort diese unflätigen Bemerkungen höre, eine kurze Auszeit zu
nehmen und zu schweigen, bis das alles nicht verdaut, sondern irgendwo weggesackt ist. Oder ein Zweites, was auch hochinteressant ist und was nicht Untersuchungsauftrag war, sicherlich aber sehr bezeichnend ist. Wir haben genau gehört, wie viele Personen beispielsweise mit der NADIS-Anfrage beschäftigt waren. Das ist nicht einmal eine Hand voll gewesen, nicht einmal eine Hand voll. Und da erhebt sich für mich die Frage, und das ist auch interessant, wie kann ein Vertreter der Presse aufgrund der Recherche seines Presseorgans ganz gezielt diese Anfrage an den Minister Köckert stellen und mit welcher Absicht. Zumal diejenigen, die die Anfrage selbst vollzogen haben, noch weniger als eine halbe Hand voll sind, die aber von dem Amtsleiter zu dieser Anfrage veranlasst wurden. Ich will Ihnen auch noch etwas sagen. Ich fand gestern auf meinem Platz einen Zettel mit den Namen Schneider und Peikow.
Ich fand ihn gestern, mit flüchtiger Schrift geschrieben, und ich fragte mich dann, wann hast du das denn aufgeschrieben, weil ich es als meine Handschrift identifiziert hatte. Die ist nämlich manchmal, wenn man sehr flüchtig schreibt, auch so. Es war allerdings nicht meine. Ich will beten, dass Sie nicht einmal in die Verlegenheit kommen, als Minister im Freistaat Thüringen zu arbeiten, dann würden Sie wissen, wie oft Handschriften im eigenen Hause einem Referatsleiter überhaupt zu Gesicht kommen und wie fast unmöglich es ist, dass handschriftliche Notizen eines Ministers in einem nachgeordneten Bereich dem Amtsleiter zur Kenntnis kommen, geschweige denn einem Referatsleiter oder einem Mitarbeiter dieses Hauses. Es ist fast nicht vorstellbar. Und natürlich hat ein Innenminister auch nichts weiter zu tun, als 14 Tage vor den Stichwahlen einer Kommunalwahl in einer bedeutenden Thüringer Kleinstadt den Verfassungsschutz einzuschalten, da liegen alle ständig auf der Lauer, das machen auch Justizminister aus vergangenen Legislaturperioden und Innenminister aus vergangenen Legislaturperioden, das ist ein Tatbestand,
den sicherlich die Staatsanwaltschaft bearbeiten sollte. Dann erstaunt mich, wenn solche Aufträge gang und gäbe waren und nun auch nachgeforscht wurde, waren da auch Abgeordnete des hohen Hauses betroffen? Wieso remonstriert genau dieser Amtsleiter bei diesem Vorgang und er wolle den Auftrag nicht ausführen. Das dient besonders seiner Glaubwürdigkeit. Ausgerechnet hier remonstriert er und bei wesentlich gravierenderen Dingen hat er es einfach ausgeführt nach eigenen Aussagen. Der Sache sollte man schon einmal nachgehen, aber nicht im Landtag und nicht im Untersuchungsausschuss. Ich denke, das wäre eine Sache für die Justiz. Das würde auch Licht in das Dunkel bringen, wenn es darum geht, wer ist denn hier eigentlich wie glaubwürdig aufgetreten.
Solche Bemerkungen, wie, die CDU-Fraktion fälsche Ergebnisse um, da sind wir in guter Gesellschaft mit Ihrem Genossen Frisch. Da fühle ich mich ausgesprochen wohl, das sage ich Ihnen. Denn der letzte Satz in dem Untersuchungsergebnis, wo wir noch einmal eindeutig auf den Herrn Frisch abheben, ist nämlich seinen Formulierungen aus seinem Bericht entnommen worden. Wenn Sie meinen, das wäre so, man fälsche um und das Ergebnis wäre eine Frechheit, dann nehme ich das so hin, aber gebe es weiter und ich denke, das wird den Kollegen Frisch besonders freuen.
Es geht auch nicht darum, ob entweder Roewer oder Köckert die Wahrheit oder die Unwahrheit gesagt habe. Es geht darum, ob der Auftrag erteilt wurde, was behauptet worden ist und ob das nachweisbar ist. Das war nicht nachzuweisen, in keinem Punkt nachzuweisen. Der Versuch, der immer wieder unternommen wurde - das war auch tunlichst verschwiegen worden -, den Untersuchungsausschuss zu instrumentalisieren und auf einer ganz anderen Ebene laufen zu lassen, dort Ergebnisse über das Landesamt für Verfassungssschutz auszuspähen, sie öffentlich zu machen, das Landesamt zu diskreditieren, auch die Ablehnung solcher Beweisanträge - darauf geht man hier nicht ein. Da wird stattdessen der eigene Bericht noch einmal verlesen, was natürlich den Wahrheitsgehalt nicht besonders vergrößert. Warum, frage ich mich, sagen Sie nicht, welche Beweisanträge von Ihnen gestellt, nicht zugelassen wurden. Wir haben auch das Mittel, dass die Kommission dann entscheidet mit drei Oberrichtern, die sich sehr intensiv mit den Beweisanträgen befasst haben und die keinen von ihnen zugelassen haben, sondern immer bestätigt haben, die Ablehnung dieser Beweisanträge war genau rechtens.
Zusammenfassend kann ich sagen, der Abschlussbericht des Untersuchungsausschusses entspricht genau den Tatsachen und ich bin felsenfest überzeugt, dass er die Wahrheit ist. Der Versuch, das non liquet jetzt immer wieder zu strapazieren und hineinzubringen ist nichts weiter als der Versuch, wenn mit Dreck geworfen ist, wird auch schon irgendwie etwas hängen bleiben. Wir können es zwar nicht beweisen, aber es hätte ja so sein können, wie wenn Sie Ihren Bericht, Kollegen von der PDS, noch einmal durchlesen, nur vom Konjunktiv getragen ist. Dem Modus der unerfüllten Bedingungen, die aber sehr oft dann in die Wirklichkeitsform übersetzt werden - so liest man es dann und so wird es dann auch in der Öffentlichkeit und in der Presse kolportiert. Irgendwas wird schon hängen bleiben. Ich zweifle einfach daran, dass Sie redlich darum bemüht waren, hier die Wahrheit aufzuhellen. Genau das hat der Ausschuss getan und genau das drückt sich im Abschlussbericht aus. Danke schön.
Herr Böck, als Sie am Anfang Lessing bemühten, um festzustellen, dass das oftmals in der Absicht liegt, die Wahrheit nur da zur Kenntnis zu nehmen, damit das mit der eigenen Wahrheit noch in Übereinstimmung zu bringen ist, nahm ich an, Sie reden als Ausschussvorsitzender und meinen Ihre eigene Fraktion. Sie haben dem aber widersprochen und sind der Meinung, dass die Vorlage im Untersuchungsausschuss nicht der Berichtsentwurf des Untersuchungsausschussvorsitzenden ist, dann will ich Ihnen aus der Drucksache 3/3420 zitieren. Dort wird zur 12. Sitzung des Untersuchungsausschusses geschrieben: "Die Abgeordneten erörterten den vorliegenden Entwurf des Vorsitzenden." Zur 13. Sitzung wurden laut dieser Drucksache und laut dem Beschluss des Untersuchungsausschusses Änderungsanträge zum Entwurf des Vorsitzenden diskutiert. Also, Herr Böck, da frage ich mich natürlich schon, wie Sie innerhalb einer Sitzung oder eines Sitzungsverlaufs von der Auffassung des bestehenden non liquet zu der Auffassung gelangen können, wie jetzt im Abschlussbericht steht, dass ein entsprechender Auftrag durch den damaligen Innenminister Köckert nicht erteilt worden ist. Denn das, was wir im Untersuchungsausschuss herausgefunden haben, war eben nicht, wie Sie uns unterstellen, dass der Innenminister Köckert hat, sondern wir haben festgestellt, dass wir einen entsprechenden Nachweis nicht führen konnten. Es ist eben ein Unterschied, ob man ihn nicht führen konnte, weil man in der Arbeit mit den Arbeitsmitteln, aber auch mit den zur Verfügung stehenden Zeugen in diesem Moment nicht in der Lage ist oder ob man behauptet, dass ein solcher Nachweis auch nicht geführt werden kann, weil die objektiven Tatsachen nicht vorhanden sind, wie Sie das jetzt in Ihrem Untersuchungsausschussbericht, den Sie mit den Änderungen vorgelegt haben, entnehmen können. Ich will Sie in diesem Zusammenhang auch deutlich auf die vorgenommenen, zwar feinsinnigen Änderungen hinweisen. Dort steht im Entwurf des Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses auf Seite 26, ob während dieses Gesprächs zwischen Innenminister Köckert und dem damaligen Präsidenten usw. wurde im Ergebnis nicht nachgewiesen. Im entsprechenden Änderungsantrag Ihrer Fraktion wurde dort sehr feinsinnig herumformuliert, ob während dieses Gespräches zwischen Innenminister Köckert und dem ehemaligen Präsidenten Dr. Roewer ein Auftrag an das Landesamt usw. kann nicht nachgewiesen werden. Mit solchen feinsinnigen Umformulierungen versuchen Sie, Ihre Aussage zu stützen, dass ein solcher Auftrag auch nie erteilt worden ist und deshalb nicht nachgewiesen werden kann. Das ist die von meinem Kollegen Hahnemann angesprochene Uminterpretation des eigentlichen Ergebnisses des Untersuchungsausschusses.
Aber, meine Damen und Herren, ich will noch auf mehrere andere Aspekte der Arbeit des Untersuchungsausschusses hinweisen. Denn, wie viele Journalisten sicherlich aus ihrer Sicht, aus ihrer Erwartungshaltung zu Recht feststellten,
dass der Untersuchungsausschuss zu keinem Ergebnis gekommen ist, kann man hier im Thüringer Landtag sicherlich nicht stehen lassen und kann das auch nicht weiter in dieser Form behaupten. In der Tat, Herr Böck, Sie haben das angesprochen, der Untersuchungsausschuss hat einen ganz erheblichen Einblick in die Arbeitsweise des Landesamts für Verfassungsschutz gewonnen, die hier durchaus auch im Zusammenhang mit dem Fall Blankenhain erörtert werden sollen. Erstens wurde deutlich, dass die gesetzlich verankerten Eingriffsschwellen im Thüringer Verfassungsschutzgesetz offensichtlich bei der Arbeit des Thüringer Landesamts überhaupt keine Rolle spielen. Zweitens wurde durch diesen Untersuchungsausschuss deutlich, dass eine Kontrolle dieses Amtes, eine nachträgliche Kontrolle der Arbeitsweise nicht mal mit den Instrumenten des Strafprozessrechts möglich ist. All dies gründet sich auf der Tatsache, die Sie auch nicht bestreiten können, dass es innerhalb des Landesamts für Verfassungsschutz im Mai 2000 einen Vorgang Schneider/Peikow gegeben hat.
Es gab, meine Damen und Herren, nicht nur einen Vorgang Schneider/Peikow, sondern es gab eine Datenverarbeitung der personenbezogenen Daten von den Herren Schneider und Peikow, nämlich ab dem Moment, als ihre Nachnamen in das nachrichtendienstliche Informationssystem NADIS eingegeben worden sind, diese Anfragen gespeichert worden sind und nachher wieder eruierbar gewesen sind. Für eine derartige Datenverarbeitung gibt es im Thüringer Verfassungsschutzgesetz eine ganz klare Rechtsgrundlage und die heißt in § 2 Abs. 1 "Voraussetzung für Verarbeitung personenbezogener Daten ist das Vorliegen tatsächlicher Anhaltspunkte."
Meine Damen und Herren, diese Anhaltspunkte lagen im Falle Schneider/Peikow nicht vor. Die müssen begründen, dass es sich etwa bei den zu beobachtenden Objekten um Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich-demokratische Grundordnung, den Bestandsschutz usw. richten, handelt. Die tatsächlichen Anhaltspunkte hätten beweisen müssen, dass es sich etwa um eine sicherheitsgefährdende oder geheimdienstliche Tätigkeit im Namen einer fremden Macht bei der Kommune Blankenhain und dessen Führung der Herren Schneider und Peikow handeln müsste. Es hätte begründen müssen, dass es Bestrebungen im Geltungsbereich des Grundgesetzes sind, die durch die Anwendung von Gewalt und darauf gerichtete Vorbereitungshandlungen auswärtige Belange der Bundesrepublik Deutschland gefährden oder es hätten auch Bestrebungen sein müssen, die sich gegen den Grundgedanken der Völkerverständigung richten. All diese Tatsachen, all diese Anhaltspunkte konnten im Untersuchungsausschuss nicht geklärt werden, die unter Umständen eine Auftragsvergabe, ganz gleich durch wen, hätten rechtfertigen können. Aber das war nicht der Fall und so bleibt lediglich noch Punkt 5 und Punkt 6 der Möglichkeiten einer Datenverarbeitung und Datenspeicherung, das ist der Fall der organisierten Kriminalität. Nun war die im Jahr 2000 nicht im Verfassungsschutzgesetz
enthalten, sondern kam erst zu einem späteren Zeitpunkt in dieses Gesetz und der Punkt 6 "Fortwirkung der Strukturen von MfS und AfNS der DDR". Aber auch dafür hatten Sie keinen Anhaltspunkt, gab es keinen Anhaltspunkt, zumal ja Herr Schneider auch schon zuvor Bürgermeister gewesen ist. Nach der Kommunalwahl ist sowieso eine Überprüfung auf Zusammenarbeit erfolgt und auch bei Herrn Peikow eine Überprüfung notwendigerweise bereits durchgeführt worden, also auch kein Anhaltspunkt. Aber in der Tat, meine Damen und Herren, das Thüringer Landesamt für Verfassungsschutz darf auch einen Anhaltspunkt suchen, allerdings nur in öffentlich zugänglichen Quellen, meine Damen und Herren. Und das nachrichtendienstliche Informationssystem NADIS ist eben keine öffentlich zugängliche Quelle, es ist eben nicht Google.de, obwohl man den Eindruck gewinnen könnte im Untersuchungsausschuss, dass die Herren und Damen im Landesamt für Verfassungsschutz das NADIS wie Google.de nutzen, bloß der Unterschied ist der,