Protokoll der Sitzung vom 16.10.2003

Jetzt habe ich den Abgeordneten Wolf, CDU-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, vielleicht zu dem Problem, was jetzt eben aufgetreten ist. Wir haben zwei Dinge zu beraten: das eine ist eine Gesetzesänderung, das andere ist eine Verfassungsänderung. Die Verfassungsänderung wird in drei Lesungen beraten. Wir sind jetzt bei der ersten Lesung dieser Verfassungsänderung und wollen dies noch mal in einer zweiten Beratung durchführen und dann an den Justizausschuss überweisen, um dann die dritte Beratung in einer folgenden Landtagssitzung durchzuführen. Das Gesetz braucht nur in zwei Lesungen beraten zu werden, das heißt in einer Ausschuss-Sitzung. Wir müssten es also an einen Ausschuss überweisen. Das vielleicht vorweg.

Das Problem, über das wir heute sprechen, ist ganz einfach. Der Landtag in Thüringen wird normalerweise für fünf Jahre gewählt. Wer jetzt ein bisschen rechnen kann, wird feststellen, wir haben im Herbst diesen Landtag gewählt und werden im Jahre 2004 im Frühjahr einen neuen Landtag wählen. Das heißt, ungefähr ein halbes Jahr geht verloren. Das alles hängt damit zusammen, dass der Landtag eine Frist hat, in der er zusammentreten kann, und dieser Landtag eine Frist hat, in der er neu gewählt werden muss. Wenn sich das alles überschneidet, dann verkürzt sich die Frist, in der er zusammentreten kann mit der Frist der Neuwahl, in der dann neu gewählt werden kann, die normalerweise fünf Jahre sein soll. Wenn das aber schneller passiert, dass der Landtag zusammentritt, dann ist dieser Termin, von wo aus gerechnet wird, relativ kurz und dann kommen wir auf Fristen, dass der Neuwahl wie jetzt in dieser Legislaturperiode schon ein neuer Termin nach viereinhalb Jahren eintritt und nicht nach fünf Jahren. Darum macht es sich notwendig - und dazu gab es eine Übereinstimmung zwischen allen Fraktionen dieses Thüringer Landtags -, dass man da eine vernünftige Regelung finden möchte, dass wir dahin kommen, dass wirklich nach fünf Jahren der Neuwahltermin festgesetzt wird. Das ist in der Verfassung zu regeln, und wir haben festgestellt, auch im Landeswahlgesetz. Herr Schemmel hat über das Zeitfenster eben schon mal gesprochen, deswegen brauche ich dazu keine weiteren Ausführungen zu machen. Wir alle wollen dies, dass wirklich diese Frist, die von fünf Jahren irgendwann einmal festgelegt wurde, in Zukunft auch eingehalten wird, möglich wird. Deswegen wollen wir die Verfassung ändern und wollen das Landeswahlgesetz ändern. Ich bitte auch alle darum, dass wir noch mal zu einer zweiten Lesung des Verfassungsänderungsgesetzes kommen und dann zu einer Überweisung an den Justizausschuss, gleichzeitig aber zu einer Überweisung, dass die Gesetzesänderung an den Justizausschuss kommt. Ich weiß, es ist schwer, das jetzt alles nachzuvollziehen, aber ich trage es trotzdem noch mal vor: Die Verfassungsänderung in einer zweiten Lesung, wenn es geht heute oder morgen, durchzuführen und dann erst an den Justizausschuss zu überweisen und die Gesetzesänderung sofort an den Justizausschuss zu überweisen. Wenn wir das alles hinbekommen sollten, dann wären wir auf dem glücklichen Weg, dass der nächste Landtag es dann schaffen könnte, dass die gesetzliche Regelung, dass der Landtag für fünf Jahre gewählt wird, sowohl Verfassungswirklichkeit wie auch Gesetzeswirklichkeit wird. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Es hat jetzt Abgeordneter Ramelow, PDS-Fraktion, das Wort.

Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, dem Abgeordneten Wolf ist ausdrücklich zuzustimmen. Das heißt, wir müssten 11 a heute erste Lesung, morgen zweite Lesung und 11 b heute nach der ersten Beratung an den Justizausschuss überweisen. Und das, was zu klären ist, was Kollege Schemmel angesprochen hat, zwischen der morgigen Sitzung und der Plenarsitzung im November klären, so dass wir das erreichen, was wir eigentlich gemeinsam erreichen wollten, nämlich eine Verfassungsänderung, bei der klargestellt ist, dass fünf Jahre fünf Jahre sind. Ich glaube, das ist das Entscheidende. Ich finde die Überlegung und Herangehensweise gut, dass dann am Ende auch klar ist, dass die Wahlen zukünftig im Herbst sind und nicht irgendwie so oszillieren mit irgendwelchen anderen Vorschriften oder wandernden Sommerferien konkurrieren oder ähnlichen Dingen. Ich bin sehr dafür und sehr einverstanden, dass wir hier eine eindeutige Klarstellung bekommen. Das ist Sinn und Zweck dieser einvernehmlichen Verabredung, die getroffen worden ist. Ich hoffe, dass dann auch die Bedenken des Kollegen Schemmel noch ausgeräumt werden können.

Ich habe mich noch mal zu Wort gemeldet, weil es in der PDS-Fraktion bei der Vorberatung dieser gemeinsamen Initiative noch einmal eine Diskussion gegeben hat, die ich einfach mehr oder weniger deutlich zu Protokoll geben will. Die PDS-Fraktion hat immer gestritten für eine vierjährige Legislatur. Aber die Frage, die wir heute hier diskutieren ist nicht vier oder fünf Jahre, der Landtag hat sich mehrheitlich auf fünf Jahre geeinigt und wir arbeiten jetzt an einer Verfassungsänderung, die fünf Jahre eindeutig inhaltlich klarstellt. Ich will nur sagen, der PDS-Fraktion oder einem Teil der PDS-Fraktion wäre natürlich eine Diskussion über eine vierjährige Legislatur die politisch wichtigere gewesen. Die steht aber gar nicht an, deswegen merke ich einfach nur an, die Mehrheit hat sich für fünf Jahre entschieden und wir sind gewillt, an der Verbesserung einer vernünftigen Regelung mitzuarbeiten. Deswegen hoffe ich auf das Verfahren, 11 a heute erste Lesung, morgen zweite Lesung, Überweisung an den Justizausschuss und 11 b nach der ersten Beratung an den Justizausschuss, so dass wir im November, wenn wir das Volksbegehren "Mehr Demokratie" vom Grundsatz her in der Verfassung im positiven Sinne ändern werden, diesen Teil mit ändern werden und dafür danke ich für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der PDS)

Ich wollte jetzt nur noch mal nachfragen. Es gibt für die zweite Lesung, wenn sich alle einig sind, auch die Möglichkeit, das gleich jetzt im Anschluss zu machen, es sei denn, es ist weiterer Redebedarf für morgen, dann haben wir das heute gleich weg und können dann die Ausschussüberweisung gleich an den Justizausschuss, denke ich,

auch beschließen, dann ist das auch vernünftig. Dazu brauchen wir jetzt eine Mehrheit für die Fristverkürzung von zwei Dritteln. Wer damit einverstanden ist, dass wir im Anschluss gleich die zweite Lesung aufrufen, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist sehr einstimmig. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann rufe ich das gleich noch mal auf.

Ich möchte aber vorher noch die Abstimmung zum Gesetzentwurf machen, da war ja auch Überweisung an den Justizausschuss beantragt. Wer der Überweisung des Gesetzentwurfs in der Drucksache 3/3652 an den Justizausschuss zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Dann haben wir den im Justizausschuss. Gegenstimmen? Enthaltungen? Das ist nicht der Fall, dann mit Mehrheit so beschlossen.

Ich kann jetzt nämlich die zweite Beratung zur Verfassungsänderung eröffnen. Wer wünscht das Wort in der Aussprache zu dieser zweiten Beratung? Das ist nicht der Fall, dann kann ich die Beratung wieder schließen.

Ich komme jetzt zur Abstimmung der Überweisung dieser Verfassungsänderung in Drucksache 3/3651 an den Justizausschuss. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann einstimmig so beschlossen. Wir müssen morgen die Tagesordnung nicht noch mal damit füllen.

(Zwischenruf Abg. Schröter, CDU: "Füllen" ist gut.)

Wir kommen jetzt zum Aufruf des nächsten Tagesordnungspunkts, nämlich Tagesordnungspunkt 12

Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesbeauftragtengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3645 ERSTE und ZWEITE BERATUNG

Begründung durch den Einreicher wird nicht gewünscht. Ich sehe auch von keiner Seite einen Redebedarf. Dann kann ich die Beratung schließen. Auch hier gibt es eine interfraktionelle Übereinkunft, dass morgen dann die zweite Beratung aufgerufen wird oder wollen wir es nach dem gleichen Schema machen wie eben? Was weg ist, ist weg, das ist ein Wort. Ich schließe die erste Beratung. Wer einverstanden ist, unmittelbar die zweite Beratung anzuschließen, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht.

Dann führen wir jetzt die zweite Beratung durch. Ich eröffne die zweite Beratung. Wer nimmt das Wort dazu? Keiner. Dann schließe ich die Aussprache in der zweiten Beratung und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf. Wer mit diesem Gesetzentwurf einver

standen ist, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Gegenstimmen? Ich sehe keine Gegenstimmen. Enthaltungen? Es gibt einige Enthaltungen. Bei einigen Enthaltungen aber mit großer Mehrheit zugestimmt.

Dann bitte ich dieses Abstimmverhalten auch in der Schlussabstimmung noch einmal durch Erheben von den Plätzen zu dokumentieren. Danke schön. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Bei einigen Enthaltungen, auch in der Schlussabstimmung mit Mehrheit so beschlossen. Dann soll noch einer sagen, wir sind nicht konstruktiv, was den Beauftragten für die Stasiunterlagen im Freistaat Thüringen betrifft. Also, mit Schnelligkeit und Einmut so verabschiedet.

(Beifall bei der PDS)

Das Parlament ist handlungsfähig.

Jetzt kommen wir zu Tagesordnungspunkt 13 - der wird allerdings etwas umstrittener werden - in seinen Teilen

a) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3637 ERSTE BERATUNG

b) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3646 ERSTE BERATUNG

Wird Begründung durch die Einreicher gewünscht? Das ist nicht der Fall. Dann hat als Erste das Wort Frau Abgeordnete Wolf, PDS-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, vor vier Wochen haben wir den Gesetzentwurf der PDS beraten. Heute ziehen CDU und SPD in der Frage Zusatzentschädigung für parlamentarische Funktionsträger nach. Schließlich geht es um die Umsetzung eines Verfassungsgerichtsurteils.

Zur Erinnerung: Der Verfassungsgerichtshof spricht in seinem Urteil von einer zulässigen Aufwandsentschädigung für Parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende von deutlich unter 500        ein bisschen

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: "Deutlich.")

in der diplomatischen Sprache von Verfassungsrichtern auskennt, dürfte wissen, dass damit in verklausulierter Weise auf das Endergebnis des Prüfberichts orientiert wird. Diesen hatte der Rechnungshof schließlich für das Verfahren erstellen lassen. Das Ergebnis ist ein Durchschnitt aus allen vom Rechnungshof geprüften und bestätigten Angaben aller drei Fraktionen und man höre und staune, er beläuft sich auf 280 , 

Meine Damen und Herren, das Interesse der CDU-Fraktion, die im Übrigen diesen Antrag auch mit gestellt hat, scheint sich, wenn nicht in Luft, so doch in der Kantine aufzulösen. Ich persönlich bedauere das sehr, weil ich denke, das wird der Thematik nicht gerecht. Ich denke, das wird auch außerhalb des Landtags durchaus skeptisch wahrgenommen.

Meine Damen und Herren, ich erspare mir hier auch auszuführen, was sich bei mir persönlich für eine große Verwunderung einstellte, als ich feststellte, wie oft gerade die Herren der CDU-Fraktion den Ausschuss in Erfurt vorbereiten müssen. Scheinbar keine besonders effektive Arbeitsweise, die Sie hier an den Tag legen, meine Herren. Betrachtet man den Vorschlag Ihrer Fraktion, dann stellt man fest, dass selbst die unterste Entfernungskategorie, also bis 20 Kilometer, im CDU-Antrag noch 40     Durchschnittsergebnis des Rechnungshofs liegt. Der Betrag für die höchste liegt gar 180  über dem Prüfergebnis und entspricht den vom Rechnungshof geprüften und korrigierten Angaben der CDU-Fraktion außerhalb des Durchschnitts.

Meine Damen und Herren, Sie haben jeden Sinn für gesellschaftliche Realitäten verloren, wenn Sie diese 180  für Peanuts halten.

(Beifall bei der PDS)

Jeder, der die Grundrechenarten halbwegs beherrscht, kommt bei einer Berechnung dazu, dass das pro Person 2.160    $-1   , , ment 32.400   

Meine Damen und Herren, das ist keine unwesentliche Größe und, ich denke, das wird auch vom Steuerzahlerbund kritisch betrachtet werden. Die Mehrheitsfraktion macht sich damit zum alleinigen Maßstab und bewegt sich mit allen Entschädigungskategorien deutlich über dem vom Rechnungshof festgestellten Durchschnitt. Andererseits liegen zumindest die oberen Kategorien bei weitem nicht mehr in dem Bereich, die das Gericht mit deutlich unter 500   , (  Herren, Sie setzen damit fort, was in der Öffentlichkeit zu Recht als Selbstbedienungsmentalität kritisiert wird.

(Beifall bei der PDS)

Es wäre wirklich eine unglaubliche Entscheidung, wenn Sie mit Ihrer Mehrheit solche überzogenen Vorstellun

gen beschließen sollten. Es wäre damit der zweite Skandal in diesem Trauerspiel zur Sicherung eigener Pfründe; an den ersten möchte ich nur kurz unter dem Stichwort 1.300 DM erinnern. Damals haben Sie in einer Nachtund Nebelaktion ohne jedes Maß in das Steuersäckel gegriffen. Heute wird dieser Fehler nur leicht retuschiert, jedoch nicht beseitigt und dies alles nach einem doch recht klaren Verfassungsgerichtsurteil.

Meine Damen und Herren von der CDU, das ist nicht nur im höchsten Maße unanständig, es ist wirklich unerhört.

(Beifall bei der PDS)

Der SPD-Antrag unterscheidet sich von unserem Antrag lediglich in der Detailliertheit der Entfernungsstaffelung, nicht einmal in der grundsätzlichen Struktur. Der im Vergleich etwas groberen Struktur im Gesetzentwurf der PDS-Fraktion lag folgende Überlegung zu Grunde. Das Verfassungsgericht weist in seinem Urteil ausdrücklich darauf hin, dass es bei der Aufwandsentschädigung in § 6 Abs. 3 nicht wie bei der Staffelung in Absatz 2 nur um Fahrtkosten zwischen Wohnort oder Abgeordnetenbüro und Landtag geht. In die Aufwendung der parlamentarischen Funktionsträger fallen auch Fahrtkosten für Außentermine in andere Orte des Freistaats. Hinzu kommt, dass die Aufwandsentschädigung nach § 6 Abs. 3 zwar überwiegend, aber eben nicht ausschließlich den Fahrtkostenaufwand ausgleichen soll, sondern auch Kosten für die Teilnahme an Veranstaltungen, zusätzliche funktionsbedingte Telefonkosten und anderes mehr. Abgesehen von diesem Unterschied sind aber die Gesetzentwürfe von SPD- und PDS-Fraktion in der Grundintention und in ihrem finanziellen Umfang praktisch deckungsgleich und tragen dem Urteil des Verfassungsgerichts eher Rechnung. Der CDU-Antrag verfehlt unserer Auffassung nach die Grundintention des Weimarer Urteils. Mir stellen sich zwei Fragen: Wieso haben Sie, meine Damen und Herren von der CDU-Fraktion, eigentlich nicht den Weg gewählt, den schon im Ausschuss vorliegenden Entwurf der PDSFraktion zu ändern? Vielleicht ist es an der Stelle aber auch besser so, denn ich gebe zu, mir persönlich kämen die Tränen, wenn man sich dann überlegt, in welchen Sphären Sie schweben und die Grundlage wäre ein PDSAntrag gewesen.

Den Kolleginnen und Kollegen der SPD-Fraktion stelle ich die Frage, warum haben Sie Ihre Änderungswünsche nicht einfach schon im Vorfeld klar gemacht? Sie hatten unser Angebot zur Zusammenarbeit und auch unseren Gesetzesvorschlag früh genug. In der Grundintention und in der Finanzspanne sind doch beide Anträge fast identisch. Über die etwas anders geartete Staffelung hätte man reden können. In jedem Fall muss der betreffende Ausschuss mit den drei vorliegenden Vorschlägen sachlich und vor allem am Gerichtsurteil orientiert arbeiten. Das Strukturprinzip unseres Gesetzentwurfs lässt sich aus dem Urteil ebenso ableiten wie der vorgeschlagene finanzielle Rahmen. Beides fußt auf dem Ergebnis der Prüfung

durch den Rechnungshof. Das Ziel, meine Damen und Herren, muss eine Regelung sein, die nicht nur dem Verfassungsgerichtsurteil und seinen strukturellen und finanziellen Vorgaben entspricht. Diese muss auch den Erwartungen der Öffentlichkeit, was Wahrheit, Sparsamkeit und Verantwortbarkeit betrifft, entsprechen,

(Beifall bei der PDS)

auch gerade vor dem Hintergrund, dass die politischen Eliten derzeit mit den Songs gegen Besitzstandswahrung auf Tour sind. Meine Damen und Herren, in diesem Zusammenhang, das gebe ich zu, denke ich mit Grauen an heute Morgen, an die Worte von Frau Lehmann, die sagte, alle sind von dem Nachtragshaushalt betroffen, auch Abgeordnete. Meine Damen und Herren, wenn es nicht so traurig wäre, könnte man darüber fast lächeln. Sie können nicht in einem Atemzug, an einem Tag sagen, auch Abgeordnete sind vom Nachtragshaushalt betroffen, und gleichzeitig so tief ins Steuersäckl greifen, das funktioniert so nicht.

(Beifall bei der PDS)

Meine Damen und Herren, wir müssen uns, wenn wir den Intentionen der CDU-Politiker hier folgen würden, nicht über das landläufige Image von Politikern wundern. Wir hätten es nicht anders verdient. Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, seien Sie sich dieser Verantwortung bewusst.

(Beifall bei der PDS)

Für die SPD-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Pidde zu Wort gemeldet.