Protokoll der Sitzung vom 16.10.2003

1. Wie viele Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nutzen derzeit Erziehungszeiten, getrennt nach Geschlecht?

2. Wie viele dieser vorübergehend freien Stellen sind dabei von einer solchen Sperre betroffen?

3. Welche Bereiche sind davon ausgenommen?

Herr Staatssekretär Illert, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Mündliche Anfrage beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt.

Zu 1: Zurzeit sind 907 Beschäftigte zur Wahrnehmung der Elternzeit vollständig beurlaubt. Eine Angabe getrennt nach Geschlechtern konnte in der zur Verfügung stehenden Zeit zur Beantwortung der Mündlichen Anfrage nicht vorgenommen werden, da die entsprechenden Daten von der zentralen Gehaltsstelle nicht automatisiert abgerufen werden konnten.

Zu 2: Die am 14. Januar 2003 ausgesprochene Wiederbesetzungssperre betrifft alle frei werdenden Planstellen und Stellen des Landeshaushalts. Sofern Bedienstete seitdem während der Dauer der Elternzeit gemäß § 11 Abs. 3 und 7 Thüringer Haushaltsgesetz 2003/2004 auf Leerstellen geführt werden, sind die dadurch frei werdenden Stellen von der Wiederbesetzungssperre erfasst. Eine zahlenmäßige Angabe ist mir ebenfalls aus Zeitgründen nicht möglich gewesen.

Zu 3: Eine Ausnahme bestimmter Bereiche ist nicht vorgesehen. Die Zulassung von Ausnahmen erfolgt stets nach einer Prüfung im Einzelfall. Dies gilt auch im Geschäftsbereich des Kultusministeriums, wo aufgrund der großen Zahl der weiblichen Bediensteten eine Ausnahme von der Wiederbesetzungssperre für die bedarfsgerechte, befristete Einstellung von Vertretungen für Elternzeit im Bereich der Lehrer, Erzieher und sonderpädagogischen Fachkräfte in einem Umfang von bis zu 200 Stellen für das Haushaltsjahr 2003 gewährt wurde. Dieses Kontingent ist noch nicht ausgeschöpft.

Es gibt eine Nachfrage, bitte Frau Abgeordnete Wolf.

Ich gehe doch richtig in der Annahme, dass es möglich ist, die Zahlen, die Sie aufgrund der Kürze der Zeit nicht ermitteln konnten, nachzureichen? Ist das möglich?

Es müssen dann die Ressorts abgefragt werden. Dies wird etwa 14 Tage in Anspruch nehmen.

Aber ich denke, das geht automatisch?

Das geht nicht automatisch, es muss abgefragt werden.

Ja, aber es wird automatisch an die Mitglieder des Landtags weitergeleitet, war meine Frage.

Gerne.

Gut. Meine zweite Frage, die sich natürlich mit der Antwort verbindet, ist: Sehen Sie nicht die Gefahr, dass das Aussprechen einer Wiederbesetzungssperre in dem Moment der Elternzeit zu einer Diskriminierung von Frauen bei der Einstellung führt?

Ich bin sicher, dass dies nicht der Fall ist. Das Instrument der Wiederbesetzungssperre wird sehr flexibel gerade in diesem Bereich gehandhabt.

Eine weitere Nachfrage bitte. Bitte schön, Frau Abgeordnete Thierbach.

Ich hätte gern eine Nachfrage zur Frage eins. Sie sagten, aufgrund der Zeit wären Sie nicht in der Lage gewesen auszuweisen die Geschlechter, wer wann die Erziehungszeit in Anspruch genommen hat. Ist es möglich uns das noch nachzureichen?

Ich habe schon zugesagt.

Die Zahlen hatten Sie zugesagt, danke.

Weitere Nachfragen sehe ich nicht, vielen Dank. Wir kommen zur Mündlichen Anfrage in Drucksache 3/3627, bitte Frau Abgeordnete Doht.

Existenzsicherung von der Dürre geschädigter Landwirtschaftsbetriebe

Die Dürre des vergangenen Sommers hat in manchen Betrieben zu teilweise gravierenden Ernteausfällen geführt. Die Auswirkungen sind dabei lokal sehr verschieden. Die zwischen dem Bund und den Ländern getrof

fene Verwaltungsvereinbarung über die Beteiligung des Bundes an einem Hilfsprogramm der Länder für landwirtschaftliche Betriebe lässt der Landesregierung bei der Verteilung der Mittel Spielräume.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Betriebe sind in Thüringen voraussichtlich aufgrund der Trockenheit in ihrer Existenz bedroht?

2. Welche Betriebstypen und Betriebsformen sind dabei hauptsächlich in ihrer Existenz gefährdet?

3. Bis wann können Unternehmen eine erst zukünftige und unter Umständen zurzeit noch nicht abschätzbare Gefährdung ihrer Existenz infolge der diesjährigen Ertragsausfälle anmelden und entsprechende Mittel zur Existenzsicherung erhalten?

4. Welche Kriterien werden bei der Verteilung der zur Verfügung stehenden Mittel zur Existenzsicherung in Thüringen im Vordergrund stehen?

Herr Minister Sklenar, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Doht wie folgt:

Zu Frage 1: Voraussichtlich sind in Thüringen 250 Betriebe in ihrer Existenz gefährdet.

Zu Frage 2: Gefährdet sind hauptsächlich die Futterbaubetriebe. Darunter fallen insbesondere die Betriebstypen Schäferei, Mutterkuhbetriebe und Milchviebetriebe auf Grünland. Besonders betroffen sind auch die Gartenbaubetriebe.

Zu Frage 3: Die Beantragung von Beihilfen war zwischen dem 25. September und dem 15. Oktober dieses Jahres möglich. Es ist vorgesehen, die Auszahlung nach Prüfung der Anträge bis Mitte Dezember dieses Jahres abzuschließen. Jedoch hat die Bundesregierung bisher noch keine Genehmigung der Europäischen Union für die Beihilfen erreichen können. Erst nach Vorliegen dieser Genehmigung ist die Auszahlung zulässig.

Zu Frage 4: Die Verteilung der Mittel richtet sich nach dem in der Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern geregelten Verfahren. Danach wird eine Beihilfe gewährt, wenn die Bruttoerzeugung des Betriebes und der bereinigte finanzielle Betriebsertrag um 30 Prozent bzw. im benachteiligten Gebiet um 20 Prozent unter den

Werten eines normalen Jahres liegen. Zur Berechnung des normalen Jahresertrags ist der Ertrag der letzten drei Jahre maßgebend.

Es gibt eine Nachfrage. Bitte, Herr Abgeordneter Botz. Es wäre schön, wenn man als Nachfragender an das Mikro gehen könnte, dann sehe ich das von hinten besser.

Danke für den Hinweis. Herr Minister, wie erklären Sie sich die Proteste bestimmter Wiedereinrichter in Thüringen gegen die beschlossenen Verfahrensweisen hinsichtlich der Ausreichung der Dürrehilfen.

Es gibt ein Verfahren, wo genau festgelegt ist, was eingereicht werden muss, welche Unterlagen ausgefüllt werden müssen. Das gefällt einigen nicht, weil es bedeutet, dass ich als Betrieb mein gesamtes Betriebsvermögen offen legen muss. Ich kann nicht danach gehen, ich kenne die Dinge alle, wir haben mit den Betroffenen gesprochen, ob in der Gegend viel oder wenig Regen gefallen ist. Es gibt ein allgemeines Verfahren, so wie wir das in den vergangenen Jahren bei der Dürre schon angewandt haben und jedem eigentlich bekannt ist, wie es geht.

Eine weitere Nachfrage. Bitte schön, Herr Abgeordneter.

Danke. Herr Minister, einige der Betroffenen - das hat jetzt nichts mit Wiedereinrichtern zu tun - auch Geschäftsführer äußern sich doch ziemlich ablehnend dahin gehend, dass sie sagen, die endgültige Entscheidung ist am Schluss gar keine fachliche oder politische Entscheidung, sondern die der jeweiligen Hausbank, die diese zinsverbilligten Kredite dann abschließend sozusagen bewertet und sagt, bei euch lohnt es sich noch oder es lohnt sich nicht mehr, euch auch über eine solche Dürrehilfe zu helfen. Was sagen Sie zu diesem Vorwurf?

Dr. Botz, es geht hier nicht um Tilgungsbeihilfen, sondern es geht um direkte Zuwendungen, die die einzelnen Betriebe erhalten, und die können sie erhalten, wenn die Kriterien eingehalten werden und wenn eine Existenzbedrohung vorhanden ist. Da spielt die Hausbank kaum eine Rolle bei der ganzen Sache.

Frau Abgeordnete Doht, Sie haben eine weitere Frage.

Herr Minister, von verschiedenen Tierzuchtbetrieben wird auf die hohen Kosten hingewiesen, die dadurch entstehen, dass Tierfutter von weit her herangefahren werden muss. Ich frage, sieht die Richtlinie auch hier Unterstützungsmöglichkeiten vor?

Leider nicht.

So, damit sind wir mit dieser Frage fertig. Wir kommen zur Frage 3/3636. Bitte, Frau Abgeordnete Wildauer.

Umgehungsstraße B 89

Im Zusammenhang mit der Neuerstellung des Bundesverkehrswegeplans gab es vielfältige Initiativen von Bürgern und Gemeinderäten aus dem Kreis Sonneberg, die eine Umgehungsstraße der B 89 in den Ortslagen Neuhaus/Schierschnitz und Föritz betreffen.

Der durch diese Orte rollende Schwerlast- und Pendlerverkehr macht das Wohnen und Leben für die an der Straße wohnenden Menschen schier unerträglich.

Ich frage die Landesregierung: