Einen letzten Gedanken will ich noch in Richtung Lehrerversorgung in Berufsschulen sagen. Die Situation ist kompliziert, auch das ist klar. Aber wir wissen natürlich, dass wir in Kürze einen deutlichen Rückgang der Schülerzahlen an den berufsbildenden Schulen haben. Ich halte es für unverantwortlich, jetzt jede freie Stelle zu besetzen. Ich halte es auch für unverantwortlich, dort nur noch auf die Karte Seiteneinsteiger zu setzen. Denn einen gewissen Grad an Seiteneinsteigern verträgt die Berufsschule. Aber nur noch in diese Richtung die Probleme lösen zu wollen, das geht nicht. Ich sage zu den Berufsschullehrern immer wieder, man muss jetzt einfach eine erhöhte Arbeitsbelastung, das heißt mit Überstunden, in Kauf nehmen, um diesen kurzen Zeitraum, der aus meiner Sicht maximal noch zwei Jahre ist, auch zu überbrücken. Dann wird sich dieses Problem von allein erledigt haben. Ich sage auch deutlich, wer qualitativ hochwertige Ausbildung will, der braucht auch eine gewisse Qualität der Ausbilder. Und das geht nur über voll ausgebildete Berufsschullehrer und die Seiteneinsteiger können nur eine Notvariante sein.
Ich will an der Stelle auch noch einmal einen anderen Lösungsansatz bringen. Aus meiner Sicht brauchen die Berufsschulen dringend einen Honorarfonds oder wie wir das Ganze auch nennen wollen, wo wir sie von außen sachkompetent einkaufen können. Und diese von außen eingekaufte Sachkompetenz führt natürlich auch nicht zu dauerhaften Arbeitsplätzen an der Berufsschule, belastet also den Landeshaushalt damit natürlich auch weniger. Ich möchte an der Stelle aber sagen, die Qualität dieser von außen eingekauften Sachkompetenz muss auch kontrolliert werden. Das heißt also, was bei dieser Ausbildung herauskommt, diese Kontrolle möchte ich schon bei der Berufsschule lassen. Nicht dass zum Schluss dann, wenn Prüfungsergebnisse schlechter werden, einfach die Verantwortungen abgeschoben werden. Deswegen bleibt für mich
dort der erste Zugriff bei der Berufsschule. Die legt fest, was sie von welchem privaten Bildungsträger einkauft.
Da sind wir auch gleich wieder bei bundesgesetzlichen Regelungen. Mit solchen Honorarkräften zu arbeiten, das ist schon aus Gesichtspunkten des Arbeitsgesetzbuches ein wahnsinnig schwieriges Unterfangen. Haben Sie nämlich eine qualitativ hochwertige Kraft gefunden, dann dürfen sie diese maximal zweimal befristet beschäftigen. Ansonsten begründen sie ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis. Wer sich diese idiotische Regelung hat einfallen lassen, der verhindert qualitative Ausbildung in dem Fall und er verhindert Arbeitsplätze in Deutschland und damit auch Ausbildungsplätze. An der Stelle kann ich nur sagen, wir müssen in vielen Bereichen unser Recht einfach so gestalten, dass es freundlicher wird für die Ausbildungsbetriebe und dann bekommen wir auch zusätzliche Ausbildung. Herzlichen Dank.
Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Jetzt frage ich Sie, gibt es Widerspruch, dass dem Berichtsersuchen genüge getan wurde? Das gibt es nicht. Dann können wir den Tagesordnungspunkt 17 abschließen.
Zur Finanzierung der Ausgleichsansprüche des Hauses Sachsen-Weimar-Eisenach für deren Verzicht auf Rückgabe enteigneter Kulturgüter wird die Landesregierung Landeswald und sonstige forstliche Immobilien für insgesamt 11 Mio. 2 % '* * ! 3 ! vom 9. Oktober 2003 war zu entnehmen, dass der Landesregierung bereits eine Liste der zu verkaufenden Waldund Nichtwaldgrundstücke vorliegt.
1. Welche Waldgrundstücke und sonstigen Grundstücke mit welchem Verkehrswert sind derzeit für einen Verkauf zur Beschaffung von Finanzmitteln vorgesehen?
2. Welche Objekte mit welchem Verkaufswert hat die Landesregierung zur Finanzierung der Ausgleichszahlung bereits veräußert?
3. Bis wann werden voraussichtlich Bewertung und Ausschreibung für die Veräußerung der Wald- und Nichtwaldgrundstücke abgeschlossen sein?
4. Bis wann werden voraussichtlich die Grundstücke verkauft und die geplanten 11 Mio. 1 ) "0 genommen sein?
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordneten, die Fragen der Abgeordneten Becker beantworte ich im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Zum Verkauf sind 91 unsanierte und zum Teil leer stehende Forsthäuser vorgesehen. Hiervon sind 51 Gebäude nach Bewertung der Thüringer Staatsbauämter durch die Forstverwaltung zu veräußern. Für den Verkauf der unbebauten Grundstücke wird derzeit eine Liste mit potenziellen Kaufinteressenten erstellt. Vorrangig zum Verkauf sollen Garten- und Erholungsflächen, Pachtland, Wiesen, Zelt- und Campingplätze vorbereitet werden. Die Ausschreibung von vier Waldobjekten wird in Kürze erfolgen.
Zu Frage 2: Bis zum 30.09.2003 wurden forstfiskalische Grundstücke im Gesamtwert von 126.680 2 Verkauft wurden sechs unsanierte und zum Teil leer stehende Forsthäuser sowie acht unbebaute Grundstücke für Flächenarrondierung.
Zu Frage 3: Die Bewertung der bebauten Grundstücke soll bis Ende 2003 erstellt werden. Die Bewertung der unbebauten Grundstücke ist bis Anfang 2004 vorgesehen. Mit Vorliegen der jeweiligen Gutachten erfolgt unverzüglich die regionale bzw. thüringenweite Ausschreibung.
Zu Frage 4: Gemäß dem Landtagsbeschluss vom 4. Juli 2003 wird die Landesregierung dem Haushalts- und Finanzausschuss zu den vorgegebenen Stichtagen über die Höhe der Einnahmen berichten und bis zum 31. Mai 2004 die Gemarkungs- und Flurstücksliste der veräußerten forstfiskalischen Grundstücke vorlegen.
Herr Staatssekretär, wie lange laufen die eben in den Antworten von Ihnen benannten Ausschreibungsverfahren in der Regel? Können Sie eine Zeitspanne nennen?
Kleinen Moment, Herr Abgeordneter Botz, inzwischen hat sich Herr Abgeordneter Kummer noch hingestellt und dann ist damit auch das Fragepotenzial der unbeteiligten Frager erschöpft. Bitte schön, Herr Abgeordneter Kummer.
Herr Staatssekretär, welchen Anteil vom Verkehrswert der zu verkaufenden Grundstücke erwarten Sie, der erlöst werden kann.
Herr Abgeordneter Kummer, der Verkehrswert der zu veräußernden Grundstücke wird derzeit überwiegend noch festgestellt, so dass eine Prognose hierzu nicht möglich ist.
Sie gehen aber immer noch davon aus, Herr Staatssekretär, dass Sie den Zeitrahmen insgesamt schaffen, obwohl das ja alles sehr langwierig ist, was Sie da vortragen.
Die Europäische Wasserrahmenrichtlinie schreibt eine Bestandsaufnahme über den Zustand der Gewässer bis zum Ende des Jahres 2004 vor.
1. Nach welcher Methodik wird die Bestandsaufnahme in Thüringen bei Gewässern 1. und 2. Ordnung durchgeführt?
4. Welche Einsatzmöglichkeiten sieht die Landesregierung hierbei für Projekte des zweiten Arbeitsmarkts?
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Abgeordneten Kummer im Namen der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die bis Ende 2004 durchzuführende Bestandsaufnahme erfolgt gemäß den Vorgaben des Anhangs 2 der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie. Zur Konkretisierung dieser Vorgaben wurde national durch die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser die Arbeitshilfe zur Umsetzung der EU-Wasserrahmenrichtlinie verfügbar, auch im Internet unter www.wasser.net erarbeitet.
Zu Frage 2: Die Mittelbereitstellung erfolgt aus Kapitel 09 31 Titel 538 01 der TLUG. Die Höhe ist abhängig von den 2004 vorliegenden Ausschreibungsergebnissen. Gegebenenfalls zusätzlich erforderliche Mittel sollen durch Zuführung aus dem Aufkommen der Abwasserabgabe gedeckt werden.
Die Fragen 3 und 4 beantworte ich gemeinsam. Die notwendigen Vergaben sind noch nicht erfolgt. Im Rahmen der vergaberechtlichen Möglichkeiten werden auch solche Auftragnehmer berücksichtigt, die Arbeitnehmer des zweiten Arbeitsmarkts in die Bearbeitung integrieren, wenn die Qualifikation des Unternehmers den erhöhten fachlichen Anforderungen genügt.
Gibt es Nachfragen? Das ist wohl nicht der Fall, danke. Wir kommen zu Drucksache 3/3620, Herr Abgeordneter Koch, bitte.
Auf meine Frage, welche Meinung die Landesregierung zu der von der niedersächsischen Justizministerin angekündigten Bundesratsinitiative, § 18 Strafvollzugsgesetz mit dem Ziel einer Lockerung des Anspruchs der Strafgefangenen auf Einzelunterbringung zu ändern, habe, antwortete Justizminister Dr. Gasser in der 90. Sitzung des Thüringer Landtags, die Landesregierung habe sich bislang noch keine Meinung hierzu bilden können, weil ein Gesetzentwurf der niedersächsischen Justizministerin
Aus einer Pressemitteilung des niedersächsischen Justizministeriums vom 25. September 2003 ist nunmehr zu schließen, dass dieser von Minister Dr. Gasser genannte Grund für eine Nichtäußerung der Landesregierung mittlerweile entfallen ist. Es heißt nämlich dort, dass bei einem Treffen der zehn Justizministerinnen und Justizminister von CDU und F.D.P. diese sich dafür ausgesprochen hätten, das Strafvollzugsgesetz zu ändern. Sie unterstützten die Gesetzesinitiative Niedersachsens zur Modifizierung der Pflicht zur Einzelunterbringung im Strafvollzug.
1. Welche Modifizierungen sieht die Gesetzesinitiative Niedersachsens zur Änderung von § 18 Strafvollzugsgesetz vor?