Meine Damen und Herren, ich denke, es ist ein positives Beispiel politischer Kultur, dass die Parteien in einer gleichermaßen umstrittenen wie bedeutsamen Frage zu einem Konsens gekommen sind, zu einem parteiübergreifenden Konsens, der schon deshalb erforderlich war, weil nur so die erforderliche Verfassungsänderung zu verwirklichen war. Allen an diesem Konsens Beteiligten gebührt hierfür Dank. Aus eigener Anschauung kann ich bestätigen, dass die Zusammenarbeit im Justizausschuss und in seinem Unterausschuss stets sachlich, konstruktiv und fair war. Selbstverständlich gibt es Unterschiede in unseren politischen Grundüberzeugungen. Umso ermutigender ist es, dass es in diesem Fall gelungen ist, zu einem parteiübergreifenden, ausgewogenen Konsens zu kommen. Wir sollten uns darum bemühen, dass dies kein Einzelfall bleibt.
Meine Damen und Herren, ich komme zum Abschluss. Die vorgesehene angemessene Stärkung der Beteiligungsrechte der Bürger wird nach meiner Auffassung unsere parlamentarische Demokratie ergänzen und stärken. Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit.
Weitere Redemeldungen sehe ich nicht. Ich schließe damit die Debatte und wir kommen zur Abstimmung, zunächst zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der SPD und PDS in Drucksache 3/1911 und zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2237, und zwar stimmen wir als Erstes über die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in Drucksache 3/3709 in der Neufassung ab, die beide Gesetzentwürfe in den Drucksachen 3/1911 und 3/2237 zu einem Gesetzentwurf zusammenfasst. Also diese Beschlussempfehlung ist gleichzeitig auch der Gesetzentwurf, über den wir jetzt abstimmen. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Ich sehe keine Gegenstimme. Enthaltungen? Auch nicht. Damit einstimmig so angenommen.
Dann wollen wir das auch in der Schlussabstimmung noch dokumentieren, indem wir uns von den Plätzen erheben. Auch das sind wohl alle anwesenden Mitglie
der des hohen Hauses. Ich mache trotzdem die Gegenprobe. Keine Gegenstimmen. Enthaltungen - auch nicht. Dann einstimmig so auch in der Schlussabstimmung angenommen. Ich bedanke mich sehr herzlich für diese konstruktive Arbeit und auch die Debatte hier.
Dann kommen wir noch zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der PDS und SPD in Drucksache 3/2196 in der Neufassung und den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/2238. Auch hier zunächst über die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in Drucksache 3/3710, die auch hier beide Gesetzentwürfe in den Drucksachen 3/2196 - Neufassung und 3/2238 zu einem Gesetzentwurf zusammenfasst, und zwar die Abstimmung unter Berücksichtigung der durch den Berichterstatter Abgeordneten Carius vorgetragenen Korrektur der Beschlussempfehlung. Wir haben das alles aufmerksam verfolgt und wissen jetzt auch, worüber wir abstimmen. Wer gibt der Beschlussempfehlung auch noch mit dieser Korrektur, die vorgenommen wurde, die Zustimmung, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann auch so einstimmig angenommen. Auch das dokumentieren wir durch Aufstehen von den Plätzen in der Schlussabstimmung. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann auch dieses einstimmig so beschlossen.
Damit könnte ich den Punkt beenden, wenn nicht der Abgeordnete Sonntag noch um eine Erklärung zu seinem Abstimmverhalten gebeten hätte. Nach § 45 wissen Sie, dass Sie das in aller Kürze mündlich jetzt tun können.
Sie sehen mir meine Aufregung bitte etwas nach. Ich habe dem soeben verabschiedeten Regelwerk gern zugestimmt, weil sich damit die Intentionen und Ziele bestätigen, welche ich in der 1. Legislatur leider nicht umsetzen konnte. Ebenso gern möchte ich meine Freude über die breite Zustimmung des hohen Hauses zur Verbesserung der plebiszitären Regelungen in Thüringen zum Ausdruck bringen. Ich danke Ihnen.
Wir haben die persönliche Erklärung zum Abstimmverhalten vernommen. Damit kann ich jetzt den Tagesordnungspunkt 2 in all seinen Teilen schließen.
a) Drittes Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, PDS und SPD - Drucksache 3/3651 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3712 DRITTE BERATUNG
b) Drittes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, PDS und SPD - Drucksache 3/3652 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3713 dazu: Änderungsantrag der Fraktionen der CDU, PDS und SPD - Drucksache 3/3756 ZWEITE BERATUNG
Ich darf jetzt Herrn Abgeordneten Wolf bitten, die Berichterstattung dazu im Zusammenhang vorzunehmen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, durch Beschluss des Landtags am 16. Oktober ist sowohl der Gesetzentwurf als auch der Entwurf zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen an den Justizausschuss überwiesen worden. Der Justizausschuss hat den Gesetzentwurf und das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Freistaats Thüringen in seiner 52. Sitzung am 23. Oktober beraten und eigentlich beschlossen, den Gesetzentwurf unverändert anzunehmen. Es geht um zwei sehr wichtige Dinge, die zu regeln sind, das eine ist, dass wir endlich in die Situation versetzt werden, dass die Wahlperiode, die ja fünf Jahre in Thüringen dauern soll, auch wirklich fünf Jahre dauern kann. Das heißt, frühestens nach 57 Monaten, spätestens nach 61 Monaten muss der neue Thüringer Landtag gewählt werden. Und wir haben gesetzlich die Möglichkeit geregelt, dass auf die Briefumschläge bei der Landtagswahl verzichtet werden kann. Ich darf daran erinnern, dass die Landtagswahl und die Europawahl im nächsten Jahr zusammen stattfinden werden. Man kann sich dann einfach mal ausrechnen, welche Möglichkeiten es gibt, wenn die Europawahl ohne Briefumschlag und die Landtagswahl mit Briefumschlag stattfinden würde, ob man dann beide Wahlzettel in einem Briefumschlag oder beide in gar keinen oder wie auch immer den richtigen Wahlschein in den falschen Briefumschlag stecken kann und was dort alles rein theoretisch möglich ist. Ich darf ein wenig Kritik an uns allen üben. Wir haben uns unnötigerweise selbst unter Druck gesetzt
und sehr schnell die Beratung im Justizausschuss durchgeführt und das eine oder andere übersehen, so dass ich abweichend von der Beschlussempfehlung dem hohen Hause empfehle, erst die Drucksachen, die in der Drucksachennummer 3/3651 und in der Drucksachennummer 3/3652 vorliegen, zu beschließen und dann erst der Beschlussempfehlung des Justizausschusses zu folgen. Ich hoffe, dass dies eine Ausnahme bleibt und dass wir uns in Zukunft die Zeit in den Ausschüssen zur Beratung der Gesetzentwürfe nehmen, die auch für die Beratung unbedingt notwendig ist. Ich erlebe das auch in anderen Ausschüssen, dass wir uns doch regelmäßig unnötig unter Zeitdruck setzen und dann passiert der eine oder andere Flüchtigkeitsfehler.
Deswegen appelliere ich noch mal an alle, die Beratungen so durchzuführen, dass solche Dinge nicht auftreten können. Danke schön.
Wir haben die Berichterstattung gehört. Es gibt keine Wortmeldung, das heißt, wir können ohne Aussprache dann zur Abstimmung kommen. Ich eröffne die Aussprache und schließe die Aussprache. Wir kommen zunächst zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, PDS und SPD in Drucksache 3/3651, und zwar in dritter Beratung, da die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in Drucksache 3/3712 die Annahme des Gesetzentwurfs empfiehlt. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Sehr einmütig. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann einstimmig so angenommen. Auch das dürfen wir jetzt noch mal durch Aufstehen in der Schlussabstimmung dokumentieren. Danke schön. Gegenstimmen? Auch hier keine Gegenstimme. Enthaltungen? Auch nicht, dann einstimmig in der Schlussabstimmung so bestätigt.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU, PDS und SPD in Drucksache 3/3652, und zwar zunächst über den Änderungsantrag aller drei Fraktionen in Drucksache 3/3756. Wer diesem Änderungsantrag die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann ist dieser Änderungsantrag so angenommen.
Wir stimmen jetzt über die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in Drucksache 3/3713 unter Berücksichtigung der Annahme des soeben abgestimmten Änderungsantrags in Drucksache 3/3756 ab. Wer der Beschlussempfehlung in dieser geänderten Form die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann ist die Beschlussempfehlung so angenommen.
Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf aller drei Fraktionen in der Drucksache 3/3652 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der Annahme der eben abgestimmten Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3713 ab. Wer dem so geänderten Gesetzentwurf die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann so beschlossen.
Auch hier kommen wir zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Auch nicht, dann auch dies in der Schlussabstimmung so einstimmig im Thüringer Landtag beschlossen.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Wassergesetzes Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3412 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Naturschutz und Umwelt - Drucksache 3/3704 dazu: Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3753 Änderungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3758 Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3759 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3761 ZWEITE BERATUNG
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, wir kommen zu einem etwas weniger einmütigen Thema bei der heutigen Sitzung, und zwar zur Änderung des Wassergesetzes. Das ist schon das zweite Gesetz zur Änderung. Wir haben vor nicht allzu langer Zeit die erste Änderung beraten.
Wir haben uns im Ausschuss für Naturschutz und Umwelt, der damit vom Plenum beauftragt wurde, in vier Sitzungen, u.a. auch in öffentlicher Anhörung, mit diesem Gesetz beschäftigt. Sie erinnern sich vielleicht, dass das bei der ersten Novelle nicht der Fall gewesen ist. Es ging hier bei diesem Gesetz in erster Linie um die Umsetzung der
Wasserrahmenrichtlinie, einer europäischen Regelung, die zwingend in Landesrecht zu übertragen ist und die von der Ausgestaltung her dem Landtag nur sehr wenig Spielraum lässt, zu entscheiden. Fachlich gibt es auch einige darüber hinausgehende Regelungen, und zwar entbrannte der Streit in der Anhörung insbesondere an der Frage, wünschenswerter ökologischer Zustand soll hergestellt werden. Jawohl, da sind sich noch alle einig. Aber wie soll die Kostenverteilung zwischen Land, Kommune und Nutzern gestaltet werden? Es gab ein grundsätzliches Problem, das sich durch die Anhörung und auch Auswertung dieses Gesetzentwurfs hindurchzog und das war, dass die Datenbasis und damit die Ausgangslage und daraus resultierend wiederum die Kosten, die potenziell auf Land, Kommune und Nutzer zukommen, nur sehr schwer fassbar sind, weil diese noch nicht genau beschrieben sind. Das wurde z.B. ganz intensiv vom Gemeinde- und Städtebund moniert. Dem konnte aber bedauerlicherweise nicht Abhilfe geschaffen werden, weil insbesondere für Fließgewässer die Diskussionen noch andauern.
Mit einigen wenigen Änderungen möchten wir Ihnen deshalb heute dieses Gesetz in zweiter Lesung zur Beschlussempfehlung vorlegen. Es ist auch eine bunte Karte angefügt, weil aus dem Schwarz-Weiß-Druck der ursprünglichen Sitzung nicht so richtig zu erkennen war, was denn nun die Flusseinzugsgebiete sind, was natürlich dann auch gewisse Konsequenzen hat. Uns ist es ein Anliegen als Ausschuss noch mal die Regierung dringend zu bitten, möglichst schnell Standards, die allgemein gültig sind, aufzustellen, damit die Kosten und die Tätigkeit, die daraus resultiert, rasch vorgenommen werden kann. So lange wird es noch nötig sein, etwas im Nebel zu stochern. Es ist leider im Moment nicht anders möglich, dort konkreter vorzugehen.
Ich darf mich für die konstruktive Beratung bei allen Ausschussmitgliedern nochmals bedanken und darf sagen, dass mehrheitlich nur wenige Veränderungen hier vorgenommen werden. Vielen Dank.
Das war die Berichterstattung und jetzt kommen wir zur Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Kummer, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, am 3. Juli, Frau Ausschussvorsitzende ist eben darauf eingegangen, hatten wir die erste Beratung dieses Gesetzentwurfs hier im hohen Haus. Damals konnte bereits festgestellt werden, die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union, die mit diesem Gesetzentwurf umgesetzt werden soll, ist ein ausgesprochen anspruchsvoller Gesetzentwurf. Schließlich soll bis zum Jahr 2015 mit ihr ein guter chemischer und öko
logischer Zustand aller Oberflächengewässer und ein guter qualitativer und quantitativer Zustand des Grundwassers herbeigeführt werden. Das große Ziel, die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie in Landesrecht zu ermöglichen, war unsere Aufgabe in der Ausschussberatung und das ist unsere Aufgabe heute bei der Verabschiedung des Gesetzentwurfs.
Ein Ergebnis liegt vor, jedoch - ich muss es so hier auch für unsere Fraktion sagen - bedauere ich es, diesem Ergebnis nicht zustimmen zu können. Ich hätte mir das eigentlich auch nicht vorstellen können, denn die Wasserrahmenrichtlinie ist ein Gesetzentwurf, der mir sehr, sehr wichtig ist. Aber es sind gerade in den Anhörungen zum Gesetzentwurf viele Dinge angesprochen worden, wo Änderungsbedarf gesehen wurde, und der Wille der Ausschussmehrheit diesem Änderungsbedarf, der oft sehr gut begründet war, nachzugehen war meistens nicht vorhanden. Vielleicht lag es auch daran - Herr Staatssekretär ist auch da -, dass damals schon in Breitungen, als eine Veranstaltung zur Wasserrahmenrichtlinie durchgeführt wurde, von Seiten der Landesregierung der Staffelstab mehr oder weniger an die regional Verantwortlichen, also an die Staatlichen Umweltämter, übergeben wurde unter dem Titel: "Wir sind jetzt von der Landesseite fertig." Der Gesetzentwurf war noch nicht verabschiedet, aber irgendwo hatte man damit schon abgeschlossen. Vielleicht lag es, wie gesagt, auch daran, dass keine weiteren Veränderungen hier möglich waren.
Zuerst möchte ich mich, bevor ich anfange die weiteren Änderungswünsche, die aus der Anhörung deutlich wurden, hier darzustellen, bei den Vereinen und Verbänden bedanken, die uns in der Anhörung zur Verfügung gestanden haben, die sich sehr umfangreich in ihrer Freizeit, da sie oft ehrenamtlich tätig sind, mit diesem Gesetzentwurf beschäftigt haben und hier viele gute Hinweise gaben.
Nun zu den Hinweisen, die angesprochen worden sind: Die Probleme begannen eigentlich mit den Finanzen, wie das immer so ist. Herr Gnauck vom Gemeinde- und Städtebund brachte zum Ausdruck, dass die Kommunen enorme Kosten für die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie gerade im Bezug auf die Umsetzung der Maßnahmepläne auf sich zukommen sehen und auch in Bezug auf Entschädigungen, die nach dem Wasserhaushaltsgesetz auf die Kommunen zukommen könnten. Die Landesregierung konnte uns nicht sagen, wie hoch diese Kosten wären, die auf die Kommunen und auf andere Unterhaltungspflichtige zukommen. Gerade was die Umsetzung der Maßnahmepläne zur Erreichung des guten Gewässerzustands auch zum Erreichen einer guten Gewässerstruktur angeht, sind die Kosten als sehr hoch einzuschätzen. Die Zustandsermittlung an Gewässern zweiter Ordnung, die für eine Kostenschätzung notwendig ist, wird aber erst im nächsten Jahr erfolgen. Herr Gnauck hat in diesem Zusammenhang gegenüber dem Ausschuss deutlich gemacht, dass er gerade aufgrund dieser unklaren Kosten
Meine Damen und Herren, um hier eine entsprechende Klarstellung in der möglichen Zeit herbeizuführen, haben wir heute einen Entschließungsantrag vorgelegt, der Abhilfe schaffen soll. In diesem Entschließungsantrag fordern wir eine schnellstmögliche Kostenschätzung gerade für diese Maßnahmen, die durch die Wasserrahmenrichtlinie erforderlich werden und wir fordern gleichfalls, dass das Land Verhandlungen mit dem Bund und der Europäischen Union aufnimmt
(Zwischenruf Dr. Sklenar, Minister für Landwirtschaft, Naturschutz und Umwelt: Das geht schon gar nicht.)
Herr Minister, Verhandlungen können Sie doch aufnehmen - wie die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie finanziert werden soll. Es muss geklärt werden, welche Fördermöglichkeiten es in Zukunft gibt, um das von der Wasserrahmenrichtlinie Geforderte auch umzusetzen, gerade wenn man dabei berücksichtigt, dass die Leistungsfähigkeit der Gewässerunterhaltungspflichtigen, also vor allem vieler Kommunen in Thüringen, wie wir wissen, sehr gering ist. Das liegt an der prekären Finanzsituation der Kommunen, mit der wir uns schon öfter beschäftigt haben.
Besonders wichtig im Zusammenhang mit den Finanzen ist auch noch ein Änderungsantrag der CDU, der heute vorliegt und - vielleicht haben Sie das nicht erwartet - den wir begrüßen. Es ist die Streichung des Punktes 12 c Abs. 4 in der Beschlussempfehlung. Ich möchte hier noch mal kurz verdeutlichen, worum es geht. In der Beschlussempfehlung steht: "Die Unterhaltspflichtigen können nach § 67 Abs. 3 Satz 3 zur Herstellung eines naturnahen Zustands verpflichtet werden. Das Land wird sich nach Maßgabe des Haushalts an den Kosten beteiligen." Das ist also eine sehr wachsweiche Formulierung, die hier gewählt wurde. Da wir wissen, wie der Haushalt aussieht, hätte es durchaus möglich sein können, dass das Land sich hier in Zukunft sehr wenig an der Umsetzung beteiligt. Als Kompromiss haben wir dem im Ausschuss zähneknirschend zugestimmt, aber die ursprüngliche Version - und das haben wir in den Ausschussberatungen auch deutlich gemacht im bis jetzt noch gültigen Gesetz ist eine viel deutlichere. Die würde mit dem Änderungsantrag der Fraktion der CDU wieder in Kraft treten, d.h. also, dass jetzt wieder gilt, wenn der Unterhaltspflichtige, z.B. die Kommunen oder auch Private, nicht in der Lage ist, den naturnahen Zustand herzustellen, dann muss das Land helfen.