Protokoll der Sitzung vom 11.12.2003

2. Gibt der Vorfall Anlass, die derzeitige Praxis der Fördermittelvergabe zu verändern, um nachhaltig Arbeitsplätze zu schaffen?

3. Führte das zuständige Mitglied der Landesregierung Verhandlungen mit der Schering AG zur Verhinderung des Abbaus von Arbeitsplätzen?

4. Kennt die Landesregierung - eventuell auch von der Schering AG - Programme, um neue Beschäftigungsmöglichkeiten für die Betroffenen zu schaffen?

Herr Staatssekretär Richwien bitte.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage der Abgeordneten Frau Dr. Kaschuba wie folgt:

Zu Frage 1: Die Ausreichung von Fördermitteln ist in der Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur" immer an die Schaffung bzw. Sicherung von Dauerarbeitsplätzen gebunden. Dies ist in den Zuwendungsbescheiden durch die Festlegung von Zweckbindungsfristen und Überwachungszeiträumen, die bundesweit einheitlich gelten, geregelt. Werden die Bestimmungen des Zuwendungsbescheides erfüllt, was im vorliegenden Fall zutrifft, kann das Land rechtlich nicht gegen einen späteren Abbau von Stellen vorgehen.

Zu Frage 2: Nein, wie zu Frage 1 dargelegt, ist diese Vergabepraxis bundeseinheitlich geregelt. Abweichende Alleingänge des Landes zu Lasten von Investoren würden die Attraktivität des Standorts Thüringen nachhaltig verschlechtern.

Zu Frage 3: Die Landesregierung sieht sich insgesamt für die Verbesserung der Arbeitsmarktsituation in Thüringen verantwortlich. Es ist aber weder rechtlich möglich noch angezeigt, sämtliche unternehmerischen Personalentscheidungen in Thüringen durch die Landesregierung zu beeinflussen.

Zu Frage 4: Ich verweise im Wesentlichen auf meine Antwort zur Frage 3. Anfang Dezember, am 03.12.2003, äußerte die Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie den Wunsch, konkrete Alternativvorschläge der Belegschaft und des Betriebsrats mit Herrn Minister Reinholz zu beraten. Herr Minister Reinholz ist gern bereit, dieses Gespräch zu führen. Gegenwärtig ist mir bekannt, dass ei

ne Terminabstimmung durchgeführt wird.

Ich sehe keine Nachfragen, vielen Dank. Wir kommen zur Frage des Abgeordneten Herrn Ramelow in Drucksache 3/3798. Bitte schön.

Offenes Finanzamt

Am 10. Oktober 2003 besuchte ein Unternehmer um 12.50 Uhr sein zuständiges Finanzamt, um dienstliche Obliegenheiten zu erledigen. Die "Thüringer Allgemeine" vermeldete, dass dieser Bürger an diesem Freitagnachmittag im Finanzamt Sömmerda eine augenscheinlich offene Behörde ohne Beamte vorgefunden hat und dass er sich ungehindert dort bewegen konnte. Offenkundig unter dem neuen bürgerfreundlichen Motto: "Bürger erstellen ihre Bescheide selbst" konnte der Verdutzte einen besonderen Tag der offenen Tür erleben.

Ich frage die Landesregierung:

1. Beurteilt die Landesregierung die Vorgänge im Finanzamt Sömmerda als eine anzustrebende Form einer "offenen Behörde"?

2. Lagen bzw. liegen im Finanzamt Sömmerda unzureichende technisch-organisatorische Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit vor?

3. Wertet die Landesregierung die Vorkommnisse in Sömmerda als Verstoß gegen das Datenschutzgesetz?

4. Welche Festlegungen wurden getroffen, damit sich derartige Ereignisse in Sömmerda bzw. anderen Finanzämtern nicht wiederholen können?

Herr Staatssekretär Illert, bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, im Namen der Landesregierung beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt.

Zu 1.: Die Mündliche Anfrage unterstellt, dass der in dem Artikel der "Thüringer Allgemeinen" vom 11.10.2003 geschilderte Hergang der Ereignisse zutreffend sei. Dies ist nicht der Fall. Nach den Ermittlungen des Finanzamts hat sich der genannte Bürger durch die Haupteingangstür außerhalb der Öffnungszeiten Zutritt zum Gebäude verschafft. Möglicherweise hat das Schloss dieser Tür zu diesem Zeitpunkt nicht zuverlässig funktioniert.

(Heiterkeit bei der PDS)

Im Gegensatz zu der Darstellung in der "Thüringer Allgemeinen" waren mit Ausnahme der Türen, die durch die Reinigungskräfte für ihre unmittelbaren Tätigkeiten geöffnet worden waren, keine weiteren Türen unverschlossen.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das hat der Bürger anders erlebt.)

Dies entsprach exakt den für den Verschluss der Dienstzimmer geltenden Anweisungen im Finanzamt. Die zum damaligen Zeitpunkt noch im Gebäude arbeitenden Bediensteten sagten zudem aus, dass keine Tür von noch besetzten Zimmern geöffnet oder auch nur die Klinke bewegt worden sei. Der genannte Bürger wurde bereits unmittelbar nach seinem Eintreten von der im Erdgeschoss tätigen Reinigungskraft darüber informiert, dass das Finanzamt für den Publikumsverkehr geschlossen sei. Trotzdem verließ er das Haus nicht und wurde im ersten Obergeschoss von einer weiteren Reinigungskraft aufgefordert,

(Heiterkeit bei der PDS)

das Finanzamt zu verlassen und zum Ausgang begleitet. Er konnte erst durch Ankündigung der Reinigungskraft, Unterstützung holen zu wollen, zum Verlassen des Gebäudes bewegt werden. Die Landesregierung kann in dem Vorfall keinen Zusammenhang mit der anzustrebenden Arbeitsweise einer offenen und transparenten Behörde erkennen.

(Heiterkeit bei der PDS)

Zu 2.: Im Rahmen einer im Nachgang durchgeführten Ermittlung hat der Thüringer Landesbeauftragte für den Datenschutz drei Punkte aufgegriffen, die nach seiner Einschätzung im Finanzamt Sömmerda auf dem Gebiet der technisch-organisatorischen Maßnahmen zur Gewährleistung des Datenschutzes und der Datensicherheit verbesserungsbedürftig sind. Diese Punkte wurden mittlerweile behoben, stehen jedoch in keinem Zusammenhang zu dem im genannten Zeitungsbericht unterstellten Vorfall.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Reiner Zufall.)

Zu 3.: Nein.

Zu 4.: Als Konsequenz aus den tatsächlichen Geschehnissen im Finanzamt Sömmerda sind weder im betroffenen Finanzamt noch in den übrigen Finanzämtern zusätzliche administrative oder organisatorische Festlegungen notwendig gewesen. Unabhängig davon werden alle Bediensteten der Thüringer Finanzämter durch regelmäßige Informationsumläufe über Maßnahmen zur Wahrung des Datenschutzes informiert und entsprechend angewie

sen.

Gibt es Nachfragen?

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Das werde ich dem Bürger erzählen.)

Das ist gut.

Also können wir zur nächsten Frage kommen in Drucksache 3/3803. Bitte, Herr Abgeordneter Lippmann. Herr Lippmann!

(Zuruf Abg. Lippmann, SPD: Ja, ich komme, Frau Präsidentin.)

Kommen müssen Sie nicht, Sie müssen nur zum Mikrofon gehen.

(Heiterkeit und Beifall im Hause)

Brücke im Bereich des Bahnhofs Gößnitz - L 1358

Die L 1358 verbindet die Städte Schmölln und Gößnitz sowie die Industrie- und Gewerbegebiete im Raum Nitzschka-Nörditz mit der B 93. Die Stadt Gößnitz wird durch die Mitte-Deutschland-Schienenverbindung in zwei Teile geteilt und durch die zur L 1358 gehörige Brücke im Bereich des Bahnhofs verbunden. Diese Brücke ist in einem sehr schlechten baulichen Zustand. Planungen der DB AG sehen eine Verschiebung des Neubaus dieser Brücke bis zum Jahre 2009/2010 vor. Nach Auskunft des Straßenbauamts Ostthüringen als Eigentümer des Bauwerks soll diese Brücke aus Landesmitteln saniert werden, jedoch weiterhin auf drei Tonnen begrenzt und mittels einer Ampelregelung bis zum Neubau der Brücke betrieben werden.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch sind die geschätzten Kosten des Neubaus der oben genannten Brücke?

2. Wie hoch sind die geschätzten Kosten der Sanierung der bestehenden Brücke und die Kosten des Betriebs im Rahmen der Ampelregelung bis zum Jahr 2009/2010?

3. Welche Möglichkeiten der Vorfinanzierung des Neubaus der Brücke aus Landesmitteln sieht die Landesregierung?

Herr Staatssekretär Richwien, bitte schön.

Danke schön, Frau Präsidentin. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich beantworte die Mündliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Lippmann wie folgt:

Zu Frage 1: Die Kosten liegen nach dem gegenwärtigen Stand der Planung bei etwa 5 Mio. 

Zu Frage 2: Die Instandsetzungskosten liegen bei ca. 15.000