Protokoll der Sitzung vom 11.12.2003

Nun komme ich noch zu etwas Allgemeinem. Frau Bechthum, Sie haben das auch noch mal formuliert, dass Sie sich das eine oder andere noch gewünscht hätten. Es hätte beispielsweise der Seniorensport noch mehr im Mittelpunkt der Rede stehen müssen. Andere haben noch andere Dinge benannt. Wissen Sie, dieses Feld ist so umfangreich, ich hätte in der Tat noch eine Stunde länger über etwas reden können, was es verdient, auch noch länger darüber zu reden, nur ich hatte das Gefühl, Sie hätten noch eine Stunde nicht durchgehalten.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Wir hät- ten durchgehalten, Sie hätten aber noch mehr Substanzloses geredet.)

Ich hatte den wohlmeinenden Hinweis des Fraktionsvorsitzenden der SPD, doch möglichst etwas einzukürzen. Ich konnte nicht alles mit in den Mittelpunkt rücken. Und wenn Sie das so wollen, Frau Bechthum, natürlich ist mir der Seniorensport mindestens ebenso wichtig wie Ihnen.

(Beifall bei der PDS)

Das ist völlig klar, zumal wir immer mehr ältere Bürger haben, was ja auch gut so ist. Deswegen wird der Seniorensport in Zukunft eine größere Bedeutung haben auch

und gerade in der Sportförderung der Landesregierung. Nur, Frau Bechthum, welche Bahn wem in der Schwimmhalle vorbehalten bleibt, das ist nun nicht eine Frage, die ich hier von Erfurt aus entscheiden kann. Bitte schön, das sollte wirklich vor Ort entschieden werden. Das ist Sache der Träger vor Ort. Darauf können wir uns hier als Landesregierung nicht einlassen.

Insgesamt, meine Damen und Herren, bedanke ich mich aber für die faire Diskussion zu diesem Thema. Ich denke, dieses Thema hat eine faire Diskussion verdient. Vielen Dank.

(Beifall bei der CCU)

Damit schließe ich die Aussprache und gleichzeitig den Tagesordnungspunkt 1.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 2 in den Teilen

a) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3531 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3795 ZWEITE BERATUNG

b) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3637 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3796 ZWEITE BERATUNG

c) Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3646 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3797 ZWEITE BERATUNG

Für alle drei Berichterstattungen wurde ursprünglich der Abgeordnete Carius benannt. Da der Abgeordnete Carius heute entschuldigt ist, ist der Justizausschussvorsitzende schon fast am Pult, um die Berichterstattung zu übernehmen. Bitte schön, Herr Abgeordneter Wetzel.

Danke schön. Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste, es ist ein üblicher Brauch, dass, wenn der gewählte, bestätigte Berichterstatter nicht anwesend ist durch Krankheit oder anderweitige Verpflichtungen, der Vorsitzende dann die Berichterstattung übernimmt. Insofern darf ich die Drucksache 3/3796 aufrufen und die Beschlussempfehlung des Justizausschusses zum Gesetzentwurf der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/3637 "Siebtes Gesetz zur Änderung des Thüringer Abgeordnetengesetzes" heute hier einbringen. Laut Beschluss des Landtags vom 16.10.2003 ist der Gesetzentwurf an den Justizausschuss überwiesen worden und in seiner 52. Sitzung am 23.10.2003 wurde der Bericht des Landesrechnungshofs in seiner gekürzten Fassung vom 28.11.2002 zur Beratung herbeigezogen und hat uns vorgelegen. Es ist ein Verfahren, das auf dem des Urteil des Thüringer Verfassungsgerichtshofs vom 14.07.2003 basiert. Insofern wurden von allen drei Fraktionen ähnlich lautende Änderungsanträge vorgelegt, nur in der Höhe unterschiedlich. In seiner 52. Sitzung des Justizausschusses wurde der Antrag der CDU-Fraktion als der Beratungsgegenstand beschlossen und in seiner 54. Sitzung am 27.11.2003 wurde in seiner Sitzung der PDS-Änderungsantrag in der Drucksache 3/3531 mehrheitlich abgelehnt. Die Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3795 liegt uns ebenfalls heute vor. In der 54. Sitzung wurden der SPDÄnderungsantrag in der Drucksache 3/3646 mehrheitlich abgelehnt. Auch hier liegt uns die Beschlussempfehlung des Justizausschusses in der Drucksache 3/3797 vor. Es ist dann mehrheitlich dem Änderungsantrag der CDU-Fraktion zugestimmt worden. Der Justizausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung, den Gesetzentwurf so anzunehmen. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Danke für die Berichterstattung. Wir sind in zweiter Beratung und ich eröffne die gemeinsame Aussprache zu den drei Vorlagen. Als ersten Redner rufe ich auf Herrn Abgeordneten Dr. Pidde, SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, beim Geld hört bekanntlich die Gemütlichkeit auf. Im Dezember 2000, vor drei Jahren etwa, hat die größte Fraktion hier im Haus unter Führung von Herrn Althaus eine üppige Entschädigung für Parlamentarische Geschäftsführer und Ausschussvorsitzende beschlossen. Die anderen beiden Fraktionen waren entsetzt über die Höhe dieser Pauschale und zogen vor das Verfassungsgericht nach Weimar. Im Juli dieses Jahres bestätigte das Urteil, dass diese zusätzliche Entschädigung viel zu hoch war. Für die CDU ein Grund, mit gesenktem Haupt durch das Land zu gehen? Im Gegenteil. Wenn wir den vorgelegten Gesetzentwurf sehen, der

eine Aufwandspauschale bis zu 460    ge ich, das ist verfassungsrechtlich problematisch, wenn das Gericht vorgeschrieben hat, deutlich unter 500  und ich sage, es ist instinktlos in Zeiten von Nullrunden und Mehrbelastungen in weiten Teilen der Bevölkerung.

Meine Damen und Herren, die SPD-Fraktion hätte sich einen gemeinsamen Weg gewünscht. Ich habe das bei der ersten Lesung hier im hohen Haus schon gesagt, wir hätten uns gewünscht, dass sich alle drei Fraktionen an einen Tisch gesetzt und eine gemeinsame Lösung gefunden hätten. Wir hätten uns gewünscht, dass sich die Landtagspräsidentin dieses Themas angenommen hätte. Leider ist diese gemeinsame Lösung auf der Strecke geblieben. Unserer Ansicht nach auch wegen des Vorpreschens der PDSFraktion.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich zum vorliegenden Gesetzentwurf der SPD-Fraktion kommen. Auf der Basis der Entfernung vom Wohnort zum Landtag haben wir sieben Stufen vorgeschlagen - Schritte von 20 km, die kleinste Stufe von bis zu 20 km, die größte über 120 km analog des § 6 Abs. 2 des Thüringer Abgeordnetengesetzes. Für die Höhe der Aufwandspauschale haben wir 79,90  als Basis genommen. Das ist der vom Rechnungshof bestätigte tatsächliche durchschnittliche Aufwand der Ausschussvorsitzenden und des Parlamentarischen Geschäftsführers der SPD-Fraktion. Das Ganze haben wir dann gestaffelt und kommen zu einer Staffelung von 50 bis 110  Beim Gesetzentwurf der PDS-Fraktion ist die Aufwandspauschale etwa in der gleichen Höhe. Das entspricht auch unseren Vorstellungen. Wir halten aber diese entfernungsabhängige Staffelung in nur drei Stufen für unzureichend. Beim Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, das habe ich schon gesagt, dass nach unseren Angaben, nach dem, was von uns tatsächlich ermittelt worden ist, eine Höhe der Aufwandspauschale gestaffelt von 320 bis 460    vollziehbar ist.

(Beifall bei der SPD)

Meine Damen und Herren, das Verfassungsgericht hat uns ins Stammbuch geschrieben, dass der Aufwandspauschale ein tatsächlicher Aufwand gegenüberstehen muss. Es hat auch festgestellt, dass der überwiegende Anteil, der Großteil dieses tatsächlichen Aufwands Fahrtkosten vom Wohnort bzw. Ort des Wahlkreisbüros in den Landtag sind. Dann ergeben sich aber Fragen, zum Beispiel, wie sieht das aus bei einem Erfurter Abgeordneten, der Ausschussvorsitzender ist, der nach dem Willen der CDU 320  Monat bekommt, 320   )      drin sind, ob sitzungsfreie Wochen sind oder ob in diesem Monat Parlamentsferien sind. Das muss man sich einmal vor Augen führen.

Meine Damen und Herren, ich sage, nach dem von uns ermittelten tatsächlichen Aufwand ist das utopisch hoch.

(Zwischenruf Abg. Dr. Pietzsch, CDU:... gar keinen Aufwand.)

Jetzt fangen Sie doch nicht wieder mit diesem Vorwurf an, Herr Dr. Pietzsch, Sie wissen ganz genau, dass das, was Herr Stauch das letzte Mal vorgetragen hat in der ersten Lesung oder was Herr Carius im Justizausschuss vorgetragen hat, Nonsens ist. Wir haben unseren Aufwand ganz genau dargestellt. Wir haben nur, an Stelle von Summen einzutragen, zum Schluss ein Sternchen gemacht und dort steht, dass wir der Meinung waren, dass dieser Aufwand durch die allgemeine Aufwandspauschale, die sowieso jeder Abgeordnete schon erhält, abgegolten ist. Die Diskussion brauchen wir nun nicht noch einmal zu führen. Der Rechnungshof hat das Ganze mit den entsprechenden Summen untersetzt und ist auf 79,90 im Monat als Durchschnitt gekommen. Das, was Sie jetzt hier als Vorwurf bringen, weise ich strikt zurück. Wir haben unsere Angaben offen gelegt. Jedermann konnte sehen, wann ist der Abgeordnete sowieso zu welcher Sitzung hier nach Erfurt gefahren und zu welcher Besprechung oder woandershin gefahren und wann hat er welchen Blumenstrauß gekauft. Das haben wir alles offen gelegt. Jeder konnte es einsehen. Sie konnten auch unsere Unterlagen einsehen. Ich hätte mir das von der CDU-Fraktion gewünscht. Aber im Gegenteil, als wir den Antrag im Justizausschuss gestellt haben, die aktuelle Spitzabrechnung, was also jeder Abgeordnete jetzt im Moment, die betroffenen Abgeordneten, einreicht, auf die Tagesordnung zu setzen, haben Sie das einfach abgelehnt. Sie haben gesagt, die Zahlen vom Jahr 2002 reichen uns aus, die aktuellen Zahlen wollen wir gar nicht wissen. Über dieses Maß an Hochnäsigkeit und Arroganz kann man sich nur wundern.

Meine Damen und Herren, lassen Sie mich noch einmal zusammenfassen: Ich sehe, dass der Gesetzentwurf der CDU, so wie er jetzt vorliegt, nicht im Sinne des Urteils des Thüringer Verfassungsgerichtshofs ist. Ich sehe in diesem Gesetzentwurf einen Verstoß gegen das Gebot der Sparsamkeit. Ich appelliere an die Mehrheit hier im Haus, bleiben Sie mit den Beinen auf dem Boden, stimmen Sie dem Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zu. Danke schön.

(Beifall bei der SPD)

Für die CDU-Fraktion hat sich Herr Abgeordneter Wolf zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, die Vergütung von Abgeordneten ist ein Thema, das ist immer für Schlagzeilen gut. Das Ritual ist auch fast immer gleich. Die Opposition ist dagegen in der Hoffnung, die Mehrheit wird es schon richten.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Wir haben einen eigenen Antrag gestellt.)

Worum geht es? Uns liegen drei Gesetzentwürfe vor von der PDS, von der SPD und von der CDU, die den finanziellen Mehraufwand von Ausschussvorsitzenden bzw. Parlamentarischen Geschäftsführern ausgleichen sollen. Da stellt sich als Erstes die Frage: Gibt es einen finanziellen Mehraufwand? Als Zweites die Frage: Wie hoch ist dieser? Da kann man der Opposition nur dankbar sein, dass sie vor Gericht gezogen sind. Es gibt ein Gerichtsurteil zu dieser Frage. Die mit Hilfe des Thüringer Rechnungshofs getroffenen Feststellungen des Gerichts haben ergeben, dass durch die Wahrnehmung der Aufgabe eines Ausschussvorsitzenden bzw. Parlamentarischen Geschäftsführers ein erheblicher finanzieller Aufwand entsteht. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Artikels 2 der Thüringer Verfassung gebietet die Notwendigkeit, diesen finanziellen Mehraufwand auszugleichen. Die drei Gesetzentwürfe unterscheiden sich vor allem in der Höhe. Stellt sich die Frage nach dem realen Mehraufwand und die unterschiedlichen Aktivitäten, die die einzelnen Ausschussvorsitzenden sicherlich an der einen oder anderen Stelle dann an den Tag legen. Ich sage, ich war am Anfang der Meinung, die sinnvollste Abrechnung ist die spitze Abrechnung,

(Zwischenruf Abg. Schemmel, SPD: Ja.)

weil dann die belohnt werden, die fleißig sind und die, die wenig machen und wenig abrechnen, erhalten dann auch einen geringeren Ausgleich. Aber die spitze Abrechnung hat natürlich den Nachteil, dass dann ein Dritter prüfen muss, ist denn das wirklich der Aufwand, der jetzt als Ausschussvorsitzender entstanden ist oder ist das ein anderer Aufwand? Herr Kollege Pidde, noch mal zu den Zahlen: Der durchschnittliche Nachweis des Aufwands war bei 79 1 3 2!4 lichen Zahlen ja von einem Aufwand von null ausgingen und erst nach Prüfung durch den Rechnungshof wurde Ihrer Fraktion dann vorgerechnet, dass Sie ja doch einen tatsächlichen Aufwand von mindesten 79 

Ich darf Sie daran erinnern, es war mehrfach Thema im Justizausschuss, dass auch darauf hingewiesen wurde, dass die Fraktionen zum Teil auch aus den Fraktionsmitteln den Mehraufwand der Ausschussvorsitzenden vergüten. Aber genau das sollte ja in Zukunft vermieden werden, dass hier eine Vermischung der Tätigkeit als Ausschussvorsitzender, der für den ganzen Ausschuss tätig sein soll, deswegen ist auch der Ausschussvorsitzende, der hier vorn einen Bericht gibt, verpflichtet, einen neutralen Bericht aus dem Ausschuss zu geben und wenn der Ausschussvorsitzende als Gast irgendwo eingeladen wird, dann wird er nicht als Vertreter der SPD-Fraktion, sondern als Vertreter des Landtags eingeladen und sollte dann auch den ganzen Ausschuss dort vertreten. Aus diesem Grunde ist es notwendig, dass der Mehraufwand vonseiten des Landtags beglichen wird.

Wer den Prüfbericht liest, kann feststellen, dass im Durchschnitt ein Mehraufwand von 463    auch wenn SPD und PDS deutlich weniger abgerechnet haben. Ich habe zu den Ursachen eben schon einmal was gesagt. Es hängt auch damit zusammen, und wir haben es ja auch hier in der Debatte beim letzten Mal gehört, dass z.B. die Kollegin, die alle Krankenhäuser besucht hat, das auch mit Mitteln der Fraktion gemacht hat.

Der Gesetzentwurf, der von der CDU vorgelegt wird, geht von drei Ursachen der Mehrbelastung aus und es findet sich auch in der Begründung des Thüringer Rechnungshofs wieder. Da vielleicht noch mal die Zahlen, was Sie vorhin vorgetragen haben, Herr Kollege Pidde, aktuelle Zahlen. Wir waren im Ausschuss der Meinung, wir wollen über geprüfte Zahlen reden und mit geprüften Zahlen arbeiten. Aus diesem Grunde haben wir uns auf den Bericht des Thüringer Rechnungshofs konzentriert, weil diese Zahlen schon einmal durch den Rechnungshof geprüft wurden und entsprechend auch mit den einzelnen Ausschussvorsitzenden sogar abgesprochen wurde, welcher Aufwand ist dort wie entstanden. Dies wurde dann erst danach bestätigt. Wir haben ja auch dann gesehen, dass das eine oder andere noch einmal korrigiert wurde.

Wir haben einen Mehraufwand, der dadurch entsteht, dass die Funktion des Ausschussvorsitzenden wahrgenommen wird. Das ist der berühmte Blumenstrauß, den man auf eine Veranstaltung mitbringt. Das sind Essen, die zusätzlich entstehen, weil man als Ausschussvorsitzender an einer Veranstaltung teilnimmt. Es ist ein allgemeiner Mehraufwand, der durch die Tätigkeit des Ausschussvorsitzenden entsteht und es sind allgemeine Fahrtkosten, die entstehen, weil man halt die eine oder andere Veranstaltung mehr besuchen muss als der Abgeordnete, der diese Funktion nicht hat. Es sind zusätzliche Fahrtkosten, die z.B. für die Vorbereitung der Ausschuss-Sitzungen, aber auch für andere Absprachen oder auch für die Einsicht von Unterlagen, Fahrten vom Wohnort zum Sitz des Landtags, notwendig sind. Dies alles findet sich in der Drucksache 3/3637 als Antrag der CDU-Fraktion wieder. Im Durchschnitt, wenn man das jetzt wirklich mit Durchschnittszahlen machen möchte, haben wir jetzt eine Summe von 390     /     weiter als 120 km vom Landtag weg. Das ist die maximalste Strecke, die ich mir in Thüringen überhaupt vorstellen kann, die 120 km, viel weiter geht es gar nicht von Erfurt wegzufahren, dann ist man nämlich gar nicht mehr in Thüringen. Wir haben gesagt, diejenigen, die in Erfurt ihren Wohnsitz haben, haben zwar den Mehraufwand aus den Punkten 1 und 2, die ich beschrieben habe, aber die können mit der Straßenbahn im Notfall zum Sitz des Landtags fahren. Die sollen also diese Fahrtkostenpauschale nicht erhalten. Der Durchschnitt von 390 7 also eine minimalste Leistung von 320    maximalste Leistung von 460     /geordnetengesetzes § 6 noch einmal nachzulesen, die 20km-Staffelung entspricht auch dem Urteil des Verfassungsgerichts, das von einer Summe deutlich unter 500  

gangen ist, denn die 390      lich unter 500  !    weisen, dass es auch deutlich unter der Summe liegt, die bisher für die Ausschussvorsitzenden bezahlt wurde. Das ist aber entsprechend dem Gerichtsurteil ja so seit August eingestellt.

Ich kann allen nur noch einmal empfehlen, der Beschlussempfehlung des Justizausschusses zu folgen und dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion die Zustimmung zu geben. Danke schön für die Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU)

Für die PDS-Fraktion hat sich der Abgeordnete Dr. Koch zu Wort gemeldet.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, zur Genese dieser zweiten Beratung der Gesetzentwürfe hat mein Kollege von der SPD schon etwas gesagt. Das sollte nicht in Vergessenheit geraten. Gleichwohl, da es richtig dargestellt wurde, erspare ich mir eine Wiederholung, sondern setze an dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs vom 14. Juli dieses Jahres an. Danach durfte nämlich die bisherige Regelung in § 6 Abs. 3 Abgeordnetengesetz, wonach jeder Ausschussvorsitzende und jeder Parlamentarische Geschäftsführer eine zusätzliche steuerfreie Aufwandsentschädigung erhalten hat, ab August 2003 nicht mehr angewendet werden. Bis zur Neuregelung im Gesetz hat das Gericht dann Einzelabrechnungen für diesen funktionsbedingten Aufwand angeordnet.

Die PDS-Fraktion fordert nun in ihrem Änderungsgesetz zu § 6 Abs. 3 Abgeordnetengesetz die Einführung einer Aufwandspauschale für diese Funktionsträger, die zwischen 50 und 100      staffelt nach Entfernungskilometern. Vor Einreichung des Gesetzentwurfs war in meiner Fraktion diskutiert worden, ob denn ein solcher Gesetzentwurf überhaupt sinnvoll und notwendig sei, denn im Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof hat meine Fraktion die Position vertreten, dass den Ausschussvorsitzenden und Parlamentarischen Geschäftsführern kein funktionsbedingter finanzieller Mehraufwand entsteht, der durch eine besondere Pauschale abgedeckt werden müsse. Das Gericht hat das in seinem Urteil anders gesehen und ausgeführt, der Gesetzgeber habe die Pflicht, Regelungen über den finanziellen Ausgleich solcher funktionsbedingten Aufwendungen zu schaffen. Also blieb nur die Entscheidung zwischen den Modellen Einzelabrechnung und Pauschale.

Die PDS-Fraktion entschied sich für eine Pauschale, nicht nur, aber auch geprägt durch die speziellen Erfahrungen mit der Abrechnungspraxis der Funktionsträger der Mehrheitsfraktion in diesem Haus im Rahmen des Verfahrens

vor dem Verfassungsgerichtshof. Nach den Vorgaben des Urteils enthält unser Gesetzentwurf eine Staffelung nach Entfernungskilometern. Diese Staffelung entspricht aber nicht der sehr detaillierten Aufteilung der Fahrtkostenpauschale in § 6 Abs. 2 Abgeordnetengesetz, weil es in der Pauschale für die Funktionsträger zwar überwiegend, nämlich in etwa zu 80 Prozent, um den Ausgleich von Fahrtkosten geht, aber eben nicht nur. Welcher weitere Aufwand da noch entsteht, hat der Herr Kollege Wolf von der CDU-Fraktion sehr ausführlich dargelegt. Das ist kaum ergänzungsfähig.

Die für die Pauschale angesetzte Höhe ergibt sich aus den vom Rechnungshof für die PDS- und SPD-Fraktion festgestellten durchschnittlichen Monatswerten. Die lagen eben bei der PDS-Fraktion bei rund 67  1 rund 80 4)  1  8  rungsgesetz eine etwas andere Staffelung vor, bewegt sich aber mit der Obergrenze von 110     ziellen Bereich wie wir. Ganz anders aber die CDU-Fraktion. Sie hat mit ihrer Ausschussmehrheit im Justizausschuss ihren ursprünglichen Antrag als Beschlussempfehlung durchgesetzt. Er sieht eine Staffelung nach Entfernungskilometern vor, die von 320,16  $  nung von bis zu 20 Kilometern vom Landtag, bis zu 460  für eine Entfernung von mehr als 120 Kilometern zum Landtag ausgeht.

Damit, meine Damen und Herren, liegen die Monatssätze für die Aufwandsentschädigung für diese Funktionsträger selbst in der niedrigsten Stufe noch knapp 40  über dem vom Rechnungshof ermittelten monatlichen Durchschnitt aller Fraktionen. Dieser lag, und da unterscheide ich mich von der Darstellung des Herrn Abgeordneten Wolf, bei 280        fernungsbedingte Aufwand der CDU-Abgeordneten noch heruntergerechnet werden auf den Maßstab, den das Verfassungsgericht für anwendungsgerecht hielt, nämlich die Reisekostenregelungen, die in Thüringen gelten und nicht die ADAC-Vollkostenpauschale. Hinzu kommt, dass die von der CDU durchgesetzten Summen nach unserer Überzeugung nicht der Vorgabe des Verfassungsgerichtshofs in seinem Urteil entsprechen. Das Gericht forderte eine Pauschale von deutlich unter 500  2    dem Betrag von 320     3  ob er unter Umständen und bei sehr viel gutem Willen meines Erachtens bei zu viel gutem Willen - noch deutlich unter 500    3#    Beträge, vor allen Dingen für den Höchstbetrag von 460  keinesfalls mehr zu.

(Zwischenruf Abg. Ramelow, PDS: Deutlich zu hoch.)

Die CDU setzt damit das im Gerichtsverfahren gezeigte Verhalten fort. Bei der Erhebung des tatsächlichen Aufwands durch den Rechnungshof hatten die Funktionsträger der CDU-Fraktion Kosten, vor allem Fahrtkosten, produziert. Das in erheblichem Umfang ausgerechnet auch