Noch ein Wort zu den vollmundigen Ankündigungen der SPD-Regierung, die ja ein Jahr lang nur angekündigt hat, bevor sie einmal gehandelt hat. 1.000 Schulen sollten saniert oder neu gebaut werden. Aber was ist denn daraus geworden? Hierzulande will die SPD jetzt, dass wir das Geld nur noch an einigen Punkten einsetzen, damit sie schöne neue Tempel errichten können.
Nein, wir werden das Geld, so wie es ist, den Schulträgern in die Hand geben, und zur eigenen Entscheidung in die Hand geben, denn, meine Damen und Herren, wir reden nicht nur von Subsidiarität, wir leben Subsidiarität. Danke.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, ich will nicht den bildungspolitischen Aspekt hier beleuchten, ob was in welchem Maße sinnvoll oder nützlich ist oder angebracht wäre. Nein, mir geht es ganz einfach um die Verfahrensweise. Es ist u.a. einem Journalisten vom Kultusministerium Folgendes gesagt worden: Also, wir tun genau das, was der Bund macht. Der Bund verteilt diese 4 Mrd. % Schülerzahlen im Grund- und Sekundarschulbereich und wir machen es genauso. In etwa. Das war eine Aussage Ihres Hauses. Mir wäre es recht gewesen, sie hätten es nach der Länge der Bildungsminister verteilt, dann müssten wir heute über weniger Geld klagen, denn da hätten wir bloß 85 bekommen und Schleswig-Holstein hätte vielleicht 300 Mio. 3men. Also, so geht es nicht. Dies sind Programmmittel.
Wenn ich die Herren Emde und Göbel hier höre, da schaue ich mich scheu um und schaue vor allem auf die Besuchertribüne und hoffe inständig, dass niemand aus den alten Ländern da ist, der so etwas hört. Ich schäme mich für solche Aussagen.
Es ist ein Skandal, dass von diesem Pult hier gesagt wird, wir nehmen das Geld, aber bedanken - sie haben uns an anderer Stelle viel mehr genommen. Es ist skandalös. 4 Mrd.
Ach, reden Sie nicht so einen Stuss, Herr Emde. Davon verstehen Sie sowieso nichts. Sie können sich hier mit Ihren Kollegen über Schulbildung unterhalten. Aber über das, worum es eigentlich geht,
will ich jetzt noch dreieinhalb Minuten das Wort verlieren. Wir wünschten, dass Programme zu Ganztagsschulen gefördert werden. Das ist auch mit Investitionen verbunden. Das ist völlig klar. Ich spreche für die Kommunen, die durch diese Praktiken geschädigt werden. Meine Stadt Saalfeld auch. Wir haben zu Beginn des Jahres ein Programm für eine Ganztagsschule in Gorndorf vorgelegt. Die soll 4,5 Mio. 3 ":' 4zentiger Förderung hätten wir uns das leisten können. Bei diesen Praktiken dieses Kultusministers
(Zwischenruf Abg. Emde, CDU: Sie wollen dort einen Tempel hinsetzen. Sie können doch mit diesen Mitteln viel mehr Schulen ausstatten.)
wird dieses Projekt sterben. Wir wollen das nicht. Wir wollen das nämlich haben und wir wollen das so gefördert bekommen, wie es der Bund vorsieht. Das ist doch ganz legitim, dass wir über diese Verfahrensweise und über die Vergabepraktiken klagen. Wenn Sie sagen, wir haben schon Ganztagsschulen, na da wäre doch eine ganz normale Konsequenz gewesen, dass Sie gesagt hätten, wir verzichten auf die 114 Mio. len es die nehmen, die Ganztagsschulen wollen, aber noch keine haben.
Wir aber hier in Thüringen, um Gottes Willen, wir sind ja nicht auf die 114 Mio. " können andere haben. Das wäre fair gewesen. Jetzt stellen Sie sich her und beklagen erstens, dass es nur 114 Mio. sind
sagen aber, bedanken? Kein Bein. Also, ich glaube, die Methode der Verteilung dieser Mittel, ob es nun viele oder wenig sind, sei erst einmal völlig dahingestellt, ist völlig falsch. So ist es nicht gedacht gewesen und so sollte es auch hier praktiziert werden, wird es aber nicht. Das Geld wird mit der Gießkanne ausgeteilt. Wenn ich jetzt zum Wirtschaftsministerium schaue, meine sehr verehrten Damen und Herren, da könnten wir mit der GA Folgendes machen: Herr Staatssekretär, Sie haben die GAMittel und dann verteilen Sie sie wie der Herr Kultusminister nach Köpfen.
Jeder Landkreis, wir haben 128.000 Einwohner, bekommt seinen Anteil. Das wäre genau dasselbe. Es wäre genauso blöd wie das, was jetzt praktiziert wird. Ich denke, so weit wollen wir es nicht kommen lassen. Vielen Dank.
Gut. Weitere Wortmeldungen sehe ich nicht. Ich kann damit die Rednerliste schließen und gleichzeitig diesen Punkt beenden.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten Gesetzentwurf der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3641 dazu: Beschlussempfehlung des Justizausschusses - Drucksache 3/3794 ZWEITE BERATUNG
Den Bericht wird uns Herr Abgeordneter Wolf dazu erstatten. Das Ganze in zweiter Beratung. Bitte, Herr Wolf.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, durch Beschluss des Landtags vom 16.10.2003 ist der Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Überprüfung von Abgeordneten an den Justizausschuss überwiesen worden. Der Justizausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 23.10.2003 und in seiner 54. Sitzung am 27.11.2003 beraten. Es gab zwei wichtige Fragen in den Justizausschussberatungen zu klären. Die erste Frage war: Wird es durch die Rosenholz-Akten neue Erkenntnisse geben? Sowohl der Wissenschaftliche Dienst der Landtagsverwaltung als auch der Bericht, der im Ausschuss noch einmal vorgestellt wurde, der durch die Birthler-Behörde im Ältestenrat gegeben wurde, kann als Antwort gewertet werden. Es ist eindeutig, dass es aus den Rosenholz-Akten neue Erkenntnisse geben wird.
Die zweite Frage: Macht es sich notwendig, die Formulierung, dass es mehrere Überprüfungen in einer Legislaturperiode geben kann, in den Gesetzestext zu formulieren, ja oder nein. Dazu hat der Ausschuss eine ganze Weile diskutiert. Es hat sich ergeben, dass zwar aus dem Gesetzestext, so wie er vorhanden ist, die Möglichkeit einer wiederholten Überprüfung gegeben ist, aber zur Klarstellung, das hat jedenfalls der Ausschuss dann mit Mehrheit beschlossen, ist es sinnvoller, es direkt in das Gesetz zu schreiben. Im Ergebnis des Gesetzes ist auch eine Überprüfung in der 4. Legislaturperiode möglich. Ich kann Ihnen allen deshalb nur empfehlen, den Gesetzentwurf mit der Änderung in Drucksache 3/3794, das ist die Beschlussempfehlung des Justizausschusses, anzunehmen. Danke schön.
Wir kommen damit zur Aussprache. Als Erster hat das Wort Herr Abgeordneter Dr. Hahnemann, PDS-Fraktion.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, der Gegenstand, der mit den jetzt zur Debatte stehenden Vorlagen verbunden ist, war schon immer umstritten. Die Überprüfung der Landtagsabgeordneten auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem MfS der DDR hat die Mitglieder des Landtags schon immer entzweit und wird es auch weiterhin tun. Das hat nicht damit etwas zu tun, dass wir der Ansicht wären, man könne die Hinterlassenschaften der DDR, auch die menschlichen, ganz einfach übergehen und sich der aktuellen gesellschaftlichen Tagesordnung zuwenden. Nein, diese Position haben wir nie bezogen und wir werden sie nicht beziehen. Diese Position wäre eine ahistorische und ahistorische Positionen sind die unproduktivsten und die zukunftsgefährdendsten, die es gibt.
Deshalb haben wir uns schon in den vergangenen Legislaturen die Entscheidungen in dieser Angelegenheit nie leicht gemacht. Und auch diesmal ist der Entscheidung in der Fraktion eine lange und gründliche Diskussion vorausgegangen.
Das Ergebnis: Die Mehrheit der Fraktion lehnt sowohl die neuerliche Überprüfung der Abgeordneten des 3. Thüringer Landtags als auch die Verlängerung der Geltungsdauer des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes in die kommende Legislatur hinein ab.
1. Die Rosenholz-Dateien: Als Begründung für die neuerliche Überprüfung und die beabsichtigte Verlängerung der Geltungsdauer des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes werden die so genannten Rosenholz-Dateien angeführt. Nach unserer Auffassung taugt diese Begründung nicht.
Fachleute halten sie zwar für wissenschaftlich und historisch interessant, aber sie warnen auch. Als Grundlage oder Teil der Grundlage für Personalentscheidungen wird ihre Brauchbarkeit angezweifelt. Ganz so, wie hier immer dargestellt wird, sind die Aussagen des Vertreters der Birthler-Behörde nach meiner Kenntnis im Ältestenrat auch nicht gewesen. Es hat sich auch der ehemalige Stasibeauftragte des Landes Thüringen geäußert. Herr Haschke steht uns weder sehr nahe noch haben wir Grund an seinem Urteil zu zweifeln. Sie, meine Damen und Herren der beiden anderen Fraktionen, haben eine Anhörung einer größeren Zahl von Kennern der Materie im Ältestenrat abgelehnt. Ihnen reichte diese eine Meinung aus der Birthler-Behörde, um initiativ zu werden. Das ist schade, aber es ist typisch. Ich verweise auf einen nicht zu übersehenden Umstand. Die Bereitstellung der so genannten RosenholzDateien ist nicht recht eigentlich der Grund für die Ge
setzesinitiative und auch nicht für den zugehörigen Änderungsantrag, sondern nur der Anlass. Der Grund für die parlamentarischen Unternehmungen ist Ihre Art mit Geschichte und Biographien umzugehen
und der Irrglaube, mit diesem Herangehen an die Vergangenheit und an Menschenleben tatsächlich etwas zu gewinnen.
Dabei ist es egal, ob es Ihnen um einen Landtag von ausschließlich - ich apostrophiere - "unbelasteten Mitgliedern" geht oder um eine politisch-moralische Hoheit über andere oder um mehr Stimmen bei den nächsten Wahlen. Ihre Zielstellung, meine Damen und Herren, ist so falsch, wie Ihre Wege dahin untauglich sind.
2. Die Gründe der Befristung: Die Gründe für die Befristung des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes sind nach unserer Auffassung nicht entfallen. Zwei Erwägungen spielten nach unserer Erinnerung bei der Verabschiedung des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes mit einer Geltung bis zum Ende dieser Legislatur eine Rolle. Erstens war man davon ausgegangen, dass bis dahin die Aktenbestände soweit aufgearbeitet und die Erkenntnisse soweit gediehen sind, dass man auf eine Überprüfung würde zukünftig verzichten können.
Daran haben auch die Rosenholz-Dateien nichts geändert. Sie werden nach Ansicht von Fachleuten keine solchen neuen Erkenntnisse bringen, die eine Verlängerung der Geltungsdauer des Abgeordnetenüberprüfungsgesetzes rechtfertigen. Inwieweit in diesem Zusammenhang eine Ausdehnung der Überprüfungen auf die alten Bundesländer Neues brächte, aber dennoch politisch nicht sinnvoll ist, sollen mich hier nicht beschäftigen.
Andererseits gab es gute Gründe, die Stasiüberprüfung zu befristen, die in der Natur der Sache liegen. In Gerichtsurteilen, nach meiner Erinnerung auch aus Weimarer Schriftsätzen, wird deutlich, dass die Überprüfung auf so genannte Eignung oder so genannte Würdigkeit nur für eine Übergangsfrist gelten können. Das ist auch logisch. Je länger nämlich diese Übergangsfrist dauert, desto weniger aussagekräftig werden die Ereignisse, das Verhalten von Menschen in der Vergangenheit für eine Beurteilung ihrer Po
sition und Entwicklung in der Gegenwart. Der biologische Faktor tut im Übrigen in diesem Zusammenhang das seine. Diese Gründe stehen nach wie vor für die Befristung des Gesetzes, sie haben ihren Niederschlag in Gerichtsurteilen gefunden; sie sind nicht nur rechtsstaatliche, sondern auch demokratische. Wer nämlich wirklich will, dass alle ehemaligen DDR-Bürger im demokratischen System der Bundesrepublik - ich apostrophiere - "ankommen", der muss auch allen die Möglichkeit dazu geben. Das geht nun einmal nicht über Stigmatisierung. Diese Gründe stehen aber auch und vor allem nicht nur dafür, die Abgeordnetenüberprüfung nicht zu verlängern, sondern auch dafür, über die Zugangsprüfung zum Beispiel zum öffentlichen Dienst neu nachzudenken, trotz des Falles Hausdorf.