durch Aufkleber, wer in diesem Stadtteil das Sagen hat. Es war ein Versandgeschäft Gegenstand der antifaschistischen Kaffeefahrt, welches für den Versand rechtsextremistischer Musik tatsächlich verantwortlich zeichnet. Das zeigt doch auch diese Themenvielfalt, die da von der LAG aufgegriffen worden ist, zeigt doch auch die Themenvielfalt, wenn wir über Rechtsextremismus reden und legt doch geradezu nahe, dass es auch vielfältige Konzepte zur Bekämpfung von Rechtsextremismus geben muss, als alleinig auf Gewaltstraftaten oder Straftaten im Allgemeinen abzuzielen. Das ist der grundlegende Unterschied zwischen dem Ansinnen der Landesregierung einerseits und dem Ansinnen des CIVITAS-Programms. Eines hat Herr Scherer nicht erwähnt, als er die Leitlinien angesprochen hat, nämlich, dass die Landesregierung aufgefordert ist, eine fachliche Stellungnahme abzugeben, bei aller Kritik, die ich teile, dass die Fachlichkeit durch die Landesregierung selbst nicht begründet werden kann, nicht eingeschätzt werden kann. Aber diese fehlende Stellungnahme der Landesregierung bei zumindest einem Projekt führt wahrscheinlich dazu, dass dieses Projekt mit dem mittlerweile, wie Herr Scherer hier versucht glaubhaft zu vermitteln, eine konstruktive Arbeitsatmosphäre gefunden wird, ab dem 1. Januar nicht mehr besteht. Ich denke, vor diesem Hintergrund sollte man tatsächlich dieses widersprüchliche Verhalten der Landesregierung, nämlich einerseits sich im Ausschuss zu beteiligen an Diffamierungs- und Diskreditierungskampagnen gegen CIVITASProgramme und gegen deren Träger und das taktische Verhalten von Herrn Scherer hier im Landtag, bewerten und vor diesem Hintergrund bewerten wir auch oder
entscheiden wir auch, wie wir uns zum Antrag der SPD verhalten werden, nämlich dort eine engere Kooperation zwischen beiden zu ermöglichen. Wir glauben, dass eine Kooperation möglich ist bei Beibehaltung der Eigenständigkeit und Beibehaltung der politischen Zielsetzung dieses CIVITAS-Programms. Nur leider haben wir den Eindruck, dass das mit dem Antrag der SPD nicht angegangen wird. Vielen Dank.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, vielleicht einige Bemerkungen noch dazu. Herr Dittes, Sie haben vollkommen Recht, die Koordinierungsstelle ist nicht für CIVITAS verantwortlich, weil CIVITAS ein Bundesprogramm ist und die Koordinierungsstelle
ist keine Bundeseinrichtung, sondern eine Landeseinrichtung und als solche ist für CIVITAS der Bund verantwortlich. Wir können dort auch gar nicht in die Verantwortung hinein, weil wir keine Zuständigkeit haben. Aber die Koordinierungsstelle Gewaltprävention arbeitet sehr gut mit CIVITAS zusammen. Es gibt eine hervorragende Zusammenarbeit und Frau Salzmann ist seit September dieses Jahres im Kuratorium für die CIVITAS-Projekte.
Sie erwecken den Eindruck, in Thüringen wären nur MOBIT und ABAD tätig. Wir haben im Jahr 2001 50 CIVITAS-Projekte in Thüringen, im Jahr 2002 63 CIVITAS-Projekte, im Jahr 2003 zum jetzigen Stand 37 CIVITAS-Projekte.
Die sind nicht landesweit, die sind regional tätig, aber es sind CIVITAS-Projekte. Wenn Sie schon die antifaschi
stische Kaffeefahrt erwähnen, jawohl, man kann auf solche Orte hinweisen. Aber die Teilnehmer von solchen Fahrten haben nicht das Recht dann gewalttätig gegen Personen vorzugehen, die sich an solchen Orten aufhalten.
Das ist der große Unterschied. Natürlich gibt es Bewegung, vor allem bei MOBIT, und wir führen Gespräche. Frau Pelke, wir sind zwar noch weit davon entfernt jetzt Jubelrufe auszustoßen und positive Stellungnahmen zu schreiben, aber es ist auch für 2004 nicht notwendig, weil 2004 MOBIT ohne Landesmittel auskommt, und wir werden sicherlich 2004 gut zusammenarbeiten. Herr Hahnemann hat genau eigentlich die Intentionen der CIVITASProjekte beschrieben, wie sie auch vorgegeben werden, nämlich demokratische Strukturen stärken. Ich will es nur an einem Beispiel deutlich machen, warum ABAD momentan kein Partner für uns sein kann. Das Demonstrationsrecht ist eine Errungenschaft der Demokratie; es gilt aber auch deutschlandweit anerkannt das Vermummungsgebot.
Demzufolge kann es nicht sein, wenn zu einem Rockkonzert mit gleichzeitig stattfindender Demonstration aufgerufen wird, aber die Grundregeln des demokratischen Umgangs missachtet werden, indem auf diesen Ankündigungsplakaten direkt zur Vermummung aufgerufen wird.
Das kann nicht sein. Das ist ja nun leider kein Einzelfall, sondern ich kann auch daran erinnern, das Plakat von ABAD im Jahre 2002 ist ja nicht von der Landesregierung zurückgezogen worden. Die Forderung ist ja vom Bund aufgemacht worden, dass ABAD das Plakat, das kalte Herz, zurückzieht.
Herr Minister, können Sie mir sagen, wie oft wir Ihnen sagen und belegen müssen, dass ABAD für diese Dinge nicht verantwortlich ist, dass Sie es bereit sind zur Kenntnis zu nehmen?
Das ist Realität und deswegen werden wir sehr wohl sicher mit MOBIT weiter arbeiten. Mit ABAD ist unter der Überlegung, wie ABAD vorgeht, keine Zusammenarbeit mit der Landesregierung möglich.
Ist Ihnen bekannt, Herr Trautvetter, oder sind Sie bereit zur Kenntnis zu nehmen, dass ABAD in einem Schreiben an die Servicestelle CIVITAS deutlich gemacht hat, dass dieses Plakat, was Sie eben hochgehalten haben, ohne Kenntnis von ABAD angefertigt worden ist und sie dieses Plakat auch nicht zu verantworten haben wie auch die selbige Veranstaltung nicht?
Entschuldigung, für urheberrechtliche Auseinandersetzungen und Streitigkeiten ist nicht die Landesregierung verantwortlich.
Dann hätte ABAD sich auch mal öffentlich davon distanzieren sollen und nicht mit einem Schreiben zu CIVITAS, sondern öffentlich in Thüringen.
Es gibt für mich sichtbar keine weiteren Wortmeldungen. Wir können die Aussprache schließen und reden jetzt über den Antrag, diesen Bericht im Ausschuss weiterzu
beraten. Zunächst einmal, alle drei Fraktionen haben die Aussprache zum Bericht beantragt, so dass auch alle drei Fraktionen einverstanden sein müssen mit so einem Antrag, den Bericht im Ausschuss weiterzuberaten.
Die CDU-Fraktion ist nicht einverstanden? Dann brauchen wir das nicht abzustimmen. Dann bleibt nur noch die Frage: Gibt es Widerspruch dazu, dass dem Berichtsersuchen Genüge getan wurde? Das ist nicht der Fall, dann kann ich feststellen, das Berichtsersuchen ist erfüllt und wir können den Tagesordnungspunkt 13 abschließen.
Entschuldigung. Ja, ich muss noch über etwas anderes abstimmen lassen. Entschuldigung. Jetzt gibt es noch die Nummer 1 des Antrags abzustimmen. Das hatte ich übersehen, ich bitte um Entschuldigung.