Ich meine, wir haben einen Weg zu finden, einen Weg zwischen Freiheit, der mit individuellem Risiko verbunden ist und einer gesetzlich abgesicherten Kriminalitätsbekämpfung. In dieser Situation haben die Bundesrepublik und auch der Freistaat Thüringen Bestimmungen, die den Staat bei der Erfassung, Bearbeitung und Auswertung persönlicher Daten sehr eng binden. Ich sage ausdrücklich "den Staat". Der Datenschutz und das Datenschutzgesetz sind eine Festlegung des Staates gegenüber dem freien Bürger. Es ist keine Festlegung der Bürger untereinander und keine Festlegung von privaten Institutionen gegenüber ihren Bürgern.
Meine Damen und Herren, ich denke schon, dass wir uns auch über einige Dinge des Datenschutzes von Zeit zu Zeit fragen müssen. Auch Datenschutzdinge sind nicht etwas, was auf alle Zeit unumstößlich ist.
Keine Tatsachen schaffen, aber wenn man Tatsachen schaffen muss, dann muss man vorher wissen, was man ändern kann und was man ändern will. Ich sage ganz eindeutig, wenn ich auch der Meinung bin, dass von Zeit zu Zeit hinterfragt werden soll, dennoch stehe ich und steht die CDU-Fraktion ohne Wenn und Aber zu den gesetzlichen Grundlagen und wir werden uns dafür einsetzen, dass diese gesetzlichen Grundlagen buchstabengetreu eingehalten werden.
Aber, meine Damen und Herren, auch das muss man sagen, unsere Welt macht eine so ungewöhnlich rasante technische Entwicklung durch, dass auch Gesetze, gerade wenn sie sich auf technische Prozesse beziehen - und Datenverarbeitung ist etwas, was mit technischen Prozessen zu tun hat -, innerhalb kurzer Zeit total überholt sein können und deswegen einer Nachprüfung zugeführt werden müssen.
Meine Damen und Herren, aber dem Staat stehen manchmal Menschen prinzipiell reserviert bis ablehnend gegenüber. Ich erlebe von Ihrer Fraktion, dass als Erstes der Staat in Generalverdacht genommen wird, er würde et
Meine Damen und Herren, die Polizei hat die Aufgabe aufzuklären oder - noch besser - Verbrechen zu vermeiden, und dazu bedarf es der Sammlung von Daten, des Abgleichs mit bereits erfassten Daten und der Auswertung dieser Erkenntnisse. Um es mal so zu sagen: Die Welt ist nicht mehr stehen geblieben, weil Sherlock Holmes des Arthur Conan Doyle, sondern sie ist zu einer HightechWelt geworden, in der auch Verbrecher ihre Straftat mit Hightech begehen. Also muss auch die Polizei in der Lage sein, diese Hightech anzuwenden, ohne unbescholtene Bürger einer Dauerüberwachung zu unterziehen.
Was war denn nun eigentlich das Verwerfliche an dem Pilotprojekt - ich sage ganz ausdrücklich noch einmal: an dem Pilotprojekt, was nie in die Realisierungsphase übergegangen ist?
Dieses Projekt hat verschiedene Stadien: das erste Stadium eines theoretischen Durchdenkens, das zweite Stadium einer technischen Installation und erst, wenn auf den Knopf gedrückt wird, beginnt die wirkliche Pilotphase. Aber diese Pilotphase hat nie begonnen, denn am 28.10. ist definitiv gesagt worden, diese Pilotphase wird überhaupt nicht beginnen, es wird abgeschaltet. Und es ist danach gesagt worden, es wird abgebaut werden.
Die Daten sind gespeichert worden und das muss man auch wieder dazu sagen, Herr Gentzel, die Daten sind in der technischen Justierungsphase erhoben worden, in der die Anlage der Polizei noch nicht übergeben war und dementsprechend die Polizei noch nicht verantwortlich war und es dementsprechend noch nicht in der staatlichen Obhut war.
Herr Pietzsch, ein Projekt in der Aufbauphase - ich frage Sie ganz bewusst - befindet sich Ihrer Meinung also nicht in der Gesamtverantwortung des zuständigen Ministeriums?
In der technischen Verantwortung ja, aber nicht in der Umsetzungsverantwortung, denn es hat zu der Phase
Meine Damen und Herren, es lässt sich ja auch technisch trefflich darüber streiten, ob dies ein datenschutzrechtliches Problem überhaupt ist. Es gibt die Meinung des Innenministeriums, es gibt die Meinung des Ministers, es gibt die Meinung der Datenschutzbeauftragten und nicht umsonst gibt es eine Arbeitsgruppe zwischen Bund und Ländern, die sich darum streitet und die auch noch keine abschließende Meinung gefunden hat. Da ist es dann schon für mich verwunderlich, dass Herr Kollege Hahnemann mit egomaner Selbstsicherheit behauptet, er wüsste genau, wie die Rechtslage ist. Das ist hoch verwunderlich, meine Damen und Herren.
Aber, meine Damen und Herren, ich sage, verehrte Scheinheiligkeit auf den Oppositionsbänken, der Datenschutz ist Ihnen doch das wohlfeile Instrument für ein politisches Ziel. Das ist doch das A und O, was Sie erreichen wollen. Sie wollen hier die politische Dimension, Sie wollen hier, dass der Innenminister zurücktritt. Zu dieser politischen Dimension gehört eben die Aussage des Innenministers, das ist richtig. Ich will das gar nicht beschönigen. Die Aussage war so formuliert, dass man sie in verschiedenste Richtung auslegen konnte und dass sie auch verständlich zu Fehlinterpretationen und Rückschlüssen geführt hat. Aber ich habe vorhin deutlich gesagt, hervorgerufen wurde sie durch einen sicher beanstandungswürdigen, selbstverschuldeten Informationsmangel. Dennoch sage ich, die Antwort des Ministers war in der Kernaussage weder falsch noch eine bewusste Täuschung.
Meine Damen und Herren, die CDU-Fraktion wird den Antrag ablehnen, das ist ganz klar, es ist vorhin schon deutlich darauf hingewiesen worden.
Es hat den Sofortbericht gegeben, damit ist der erste Teil des Punkts 1 erfüllt. Es hat keine illegale Kennzeichenerfassung gegeben, insofern müsste eigentlich der Punkt 2 zurückgezogen werden. Kehren Sie zur Sacharbeit zurück. Wir werden Ihren Antrag in keinem Punkt unterstützen, meine Damen und Herren.
Ich würde gern hier vorn vom Pult aus festgehalten wissen: Es sind 658 Bürgerinnen und Bürger in einem Computer erfasst worden. Diese Kennzeichen gehören zu Bürgerinnen und Bürgern
und so wäre über die Kennzeichen eine Rückverfolgung auf die Bürgerinnen und Bürger möglich. Mit jedem Kennzeichen, Herr Minister, kann man eine Halterüberprüfung machen. Jetzt erzählen Sie also bitte nicht die Geschichte, die Erde ist eine Scheibe. Es bleibt festzuhalten: Diese Bürger sind erfasst worden, als sie durch den Rennsteigtunnel gefahren sind. Der Rennsteigtunnel befindet sich in Thüringen. Der Rennsteigtunnel befindet sich nicht in der Hand eines privaten Betreiberkonsortiums. Es ist keine private Angelegenheit, es ist eine öffentlich gewidmete Straße. Es sind ganz normale Autos, die da durchfahren, und an dem Brückenträger vor der Einfahrt in den Rennsteigtunnel wurden die Kameras installiert. Sie wurden angeschafft mit einem Kaufvertrag aus Ihrem Hause, aus Ihrem Ministerium. Sie haben die politische Verantwortung dafür, dass sowohl Hard- als auch Software angeschafft und dort aufgebaut worden sind. Wann die Eigentumsübergabe erfolgt, scheint mir in der Betrachtung der politischen Verantwortung des Innenministers völlig sekundär zu sein.
Es bleibt eine öffentliche Erfassung auf einer öffentlichen Straße. Es ist nicht meine freie Entscheidung, ob ich auf ein Privatgelände fahre wie bei einem Chemiewerk oder sonst irgendwohin, wo mir dann deutlich gemacht wird, wenn ich auf dieses Privatgelände fahre, dass ich mich
den Regeln dort unterwerfe. Insoweit, Herr Pietzsch, geht Ihre Argumentation, dass es um Privatrecht und privatrechtliche Auseinandersetzungen geht, völlig fehl. Es ist eine Anlage, die über einer öffentlichen Straße vom Innenministerium angeschafft und dort auf Antrag des Innenministeriums installiert wurde, und die Daten sind im Rahmen des Einstellungs- oder sonstigen Betriebs gesammelt worden, und zwar unabhängig davon, ob Polizeifahrzeuge oder sonstige Fahrzeuge. Es hat eine Datenerfassung gegeben, davon können Sie uns nicht abbringen. Diese Verantwortung hätten Sie gehabt am 10. Dezember so klar einzuräumen. Sie haben mit einer großen Geste den Journalisten aber klar gemacht, dass das alles Quatsch ist, was da geredet wird. Ich erinnere mich noch an eine Formulierung, wo Sie empört waren; dass Sie dementiert haben, dass es so etwas gäbe, und trotzdem würde es weiter gesendet werden. Sie haben diese Empörung gespielt bis zum nächsten Morgen, als es in der TA nachlesbar war. Und jetzt können Sie alles feinsinnig hier zerlegen und kleinreden und klein hacken, es bleibt dabei: Der Innenminister hat eine solche Anlage kaufen lassen, er hat die Verantwortung dafür. Das Geld hat er ausgegeben, er haftet dafür. Und, sehr geehrter Herr Ministerpräsident, Sie haben die Verantwortung für dieses Geld, das dem Steuerzahler entzogen worden ist, um technisch sinnloses Spielzeug, welches nur geeignet ist, die Überwachung zu erhöhen, also den Bürger in Generalverdacht zu nehmen, anzuschaffen. Und ich sage, Herr Ministerpräsident, unterlassen Sie eine solche Grundhaltung, verlassen Sie einen solchen Weg. Wir bleiben bei unserem Antrag: Es war illegal, es bleibt illegal, egal wie Sie es qualifizieren. Die Erfassung ist durch kein Gesetz, weder Bundes- noch Landesgesetz, gerechtfertigt. Deswegen hat der Minister die Verantwortung dafür zu tragen und unser Antrag bleibt im vollen Umfang bestehen.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, ich hätte mir gewünscht, dass Sie, liebe Kollegen von der CDU-Fraktion, mit diesem Thema etwas sachlicher und ernsthafter umgegangen wären. Das, was Herr Fiedler und Sie, Herr Dr. Pietzsch, sich heute hier geleistet haben, zeigt tatsächlich Ihre Überzeugung und Ihre Geisteshaltung Bezug nehmend auf die Frage von Bürgerrechten und Datenschutz.
Und, Herr Dr. Pietzsch, wenn Sie sagen, wir verfolgen ein politisches Ziel mit einer solchen Sitzung und mit einer solchen Diskussion: Ja, Herr Fraktionsvorsitzender von der CDU, denn wenn ein zuständiger Innenminister es hier