Protokoll der Sitzung vom 29.01.2004

(Beifall bei der CDU)

Ich freue mich, dass der federführende Innenausschuss das von der Landesregierung vorgelegte Konzept in seinen Beratungen mitgetragen hat. Die im Innenausschuss beschlossenen Änderungsanträge unterstützen und optimieren dieses Konzept.

(Beifall bei der CDU)

Umso bedauerlicher ist es, dass die PDS nach den intensiven Diskussionen, die wir immer wieder geführt haben, zur heutigen Sitzung einen Änderungsantrag vorgelegt hat, der mit ihrem im Innenausschuss abgelehnten Antrag identisch ist und unabhängig von der inhaltlichen Bewertung auch erhebliche Missverständnisse vom Inhalt

des Gesetzentwurfs deutlich macht. Die intensive Schulung der Behörden und Planer führt auch dazu, dass immer mehr am Bau Beteiligte schon in der Neukonzeption der Vorschriften denken und mit ihnen arbeiten. Fast täglich erreichen meine Mitarbeiter Anrufe, wann die neue Bauordnung in Kraft tritt und ob man einen Teil der Verbesserungen nicht schon heute berücksichtigen kann.

Lassen Sie mich noch einmal kurz die wesentlichen Eckpunkte darstellen. Wir wollen das kostengünstige Bauen erleichtern und beschleunigen. Wir haben uns daher bei der Neukonzeption der materiellen Anforderungen streng von dem Gedanken leiten lassen, die Bauordnung wieder zu einem reinen Sicherheitsgesetz zu machen. Was für die Sicherheit von Gebäuden und ihrer Nutzer nicht erforderlich ist, hat in der Bauordnung grundsätzlich keinen Platz.

(Beifall bei der CDU)

In der neuen Bauordnung wird es daher kaum noch Anforderungen an Wohnungen und Aufenthaltsräume geben. Besonders dem Häuslebauer, der für sich selbst baut, müssen wir nicht vorschreiben, wie er zu wohnen hat.

(Beifall bei der CDU)

Die Abstandsflächen werden ungefähr halbiert, der Nachweis deutlich vereinfacht. Das erlaubt kompakte Bauweisen und eine bessere Grundstücksausnutzung. Damit vermeiden wir auch eine unnötige Zersiedlung unserer Landschaft. Der Brandschutz als Kernstück der Bauordnung wird systematischer geregelt, was ebenfalls Erleichterungen ermöglicht. Dabei führen wir eine neue Feuerwiderstandsdauer ein, bei der Holzbau bei Gebäuden zugelassen wird, bei denen er bisher nicht möglich war.

(Beifall bei der CDU)

Was aber noch wichtiger ist, dass diese neue Feuerwiderstandsdauer auch bei vielen denkmalgeschützten Gebäuden erreicht werden kann. Das vermeidet Auseinandersetzungen und Kompromisse zur Frage, ob Denkmalschutz oder Sicherheit wichtiger ist. Intensiv wurden die Anforderungen an das barrierefreie Bauen. Herr Dittes, Sie wissen sehr wohl, dass Sie hier reine Polemik diesbezüglich betrieben haben, weil wir auch in der Bauordnung klare Regelungen schaffen. Das Anliegen der Bauordnung ist, dass alle öffentlich zugänglichen Anlagen von allen Menschen erreicht und ohne fremde Hilfe genutzt werden können. Dieser Grundsatz wird in der Bauordnung deutlich herausgestellt.

(Beifall bei der CDU)

Zusätzlich ist vorgesehen, dass bei Mehrfamilienhäusern die Wohnungen mindestens eines Geschosses barrierefrei erreichbar und bestimmte Räume mit dem Rollstuhl zugänglich sein müssen. In diesem Zusammenhang muss

aber auch klargestellt werden, dass die Verpflichtung nur bei Neubauten und Änderungen gelten kann, da bestehende Anlagen bestandsgeschützt sind und in diese verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsposition nicht ohne weiteres eingegriffen werden kann.

(Beifall bei der CDU)

Meine Damen und Herren, das materielle Recht ist aber nur ein Teil der Änderungen. Genauso wichtig für eine Modernisierung des Baurechts ist die Entscheidung, wie schlank können und wollen wir die Verfahren gestalten, damit jeder Bauwillige möglichst schnell mit dem Bau beginnen kann. Der Gesetzentwurf geht davon aus, dass die materiellen Anforderungen so klar sind, dass sie nicht unbedingt bei jedem Bauvorhaben überprüft werden müssen. Bei unter Sicherheitsgesichtspunkten weniger kritischen Bauvorhaben vertrauen wir auf das Wissen unserer Architekten und Ingenieure. Die Bauordnung wird dann nicht geprüft und dort, wo geprüft wird, werden wir nicht mehr alle denkbaren Vorschriften prüfen. Die Entscheidung über die Notwendigkeit der Prüfung wird dem jeweiligen Fachrecht überlassen. Das führt zu der Gliederung, dass einfachere Baumaßnahmen wie z.B. Geräteschuppen - wie bisher auch schon - von jedem Verfahren freigestellt sind. Dazu gehören zukünftig auch die bei Eigenheimen üblichen Garagen. Kleinere Wohn- und Gewerbegebäude in Bebauungsplangebieten müssen bei den Gemeinden angezeigt werden, die darüber entscheiden, ob ein Verfahren durchgeführt werden soll. Werden die gleichen Gebäude außerhalb von Bebauungsplangebieten errichtet, wird ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren durchgeführt. Für alle anderen Bauvorhaben wird das herkömmliche Baugenehmigungsverfahren, allerdings mit beschränktem Prüfumfang, durchgeführt. Die Beschränkung der Prüfung wird zur Beschleunigung beitragen, da auch Auseinandersetzungen über die Frage entbehrlich werden, ob eine bestimmte Regelung für das Baugenehmigungsverfahren von Bedeutung ist. Daher wird im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren eine feste Bearbeitungsfrist von zwei Monaten mit einer auf besondere Fälle beschränkte Verlängerungsmöglichkeit um maximal zwei Monate vorgesehen. Wird über den Bauantrag nicht rechtzeitig entschieden, gilt er als genehmigt.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Drei.)

Drei. Genehmigungsverfahren - drei Monate, falls ich mich versprochen haben sollte.

Lassen Sie mich aber auch darauf hinweisen, dass wir die Verfahren dadurch beschleunigen, dass wir auf die Prüfung von Anforderungen verzichten. Das bedeutet aber nicht, dass diese Anforderungen besonders auch aus anderen Fachgebieten nicht mehr gelten. Wir haben Vertrauen in unsere Bauherren und Planer, dass sie das geltende Recht auch ohne vorherige Kontrolle beachten. Wer mit diesem Vertrauen aber leichtfertig umgeht, der darf sich dann nicht wundern, wenn die Behörden dagegen

einschreiten und auch den Abbruch von Gebäuden verlangen, wenn es nicht anders geht. Es wird die Aufgabe der Politik sein, unseren Behörden bei diesem Vorgehen den Rücken zu stärken und nur, wenn sich jeder Bauherr des Risikos nicht rechtstreuen Verhaltens bewusst ist, haben wir die Chance, dauerhaft auf präventive Kontrollen zu verzichten.

Meine Damen und Herren, ich bin mir natürlich bewusst, dass der Ihnen vorliegende Gesetzentwurf nur dann wirksam werden kann, wenn er schnell in das Bewusstsein der Betroffenen eingeht. Genau diesem Ziel dient auch der Entschließungsantrag der CDU, den ich begrüße.

(Beifall bei der CDU)

Wir werden alles daran setzen, dass unsere Bürger, aber auch unsere Behörden und Planer rechtzeitig die gewünschte Hilfestellung erhalten, und ebenso werden wir die Entwicklung beobachten und dem Landtag entsprechend des Antrags nach zwei Jahren über die gesammelten Erfahrungen berichten, so dass in Ruhe über weitere Optimierungen beraten werden kann.

Zusammenfassend kann ich feststellen, dass Ihnen der Entwurf, der eine schlanke, moderne Bauordnung vorsieht, vorliegt, bei der sich das Warten und die intensive Beratung gelohnt hat. Ich bitte Sie daher um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf und die Beschlussfassung des Innenausschusses.

(Beifall bei der CDU)

Es liegen keine weiteren... Doch, es liegt noch ein weiterer Redewunsch vor. Herr Abgeordneter Dittes, PDSFraktion.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Fiedler, es ist schon sehr ungewöhnlich, wir haben heute erst den dritten Tagesordnungspunkt, aber es ist schon der zweite Tagesordnungspunkt, wo ein Redner Ihrer Fraktion darauf verweisen musste, wie gut es wäre, wenn ich nicht mehr dem Landtag angehöre. Sie müssen sich noch gedulden und demzufolge werde ich Sie auch bis zum Juni noch das eine oder andere Mal mit meinen Beiträgen beglücken.

(Beifall bei der PDS)

Ich wünschte Ihnen, dass Sie vielleicht den einen oder anderen Erkenntnisgewinn noch dabei haben.

Frau Doht, ich hätte mir natürlich gewünscht, dass die SPD

(Zuruf Abg. Doht, SPD)

wie bitte? - auf den Bereich der Barrierefreiheit eingegangen wäre und sich wirklich inhaltlich damit auseinander gesetzt hätte, wenn es Ihnen tatsächlich darum geht, die Bauordnung nicht nur für Bauplaner und Bauherren zu machen, sondern für die Menschen, die letztendlich in Gebäuden wohnen, sich damit auch hätten intensiver auseinander gesetzt und sich wirklich mit den Grundlagen in diesem Gesetz beschäftigt, wie Sie das beispielsweise bei der Rauchmeldung tun. Aber da will ich Ihnen auch sagen, Sie haben natürlich zu § 46 die Rechtsverordnungsmöglichkeit in § 82 geregelt, die es dann der Landesregierung ermöglicht, genau die Art und Weise der Rauchmeldung tatsächlich festzuschreiben. Aber wenn wir hier eine solche verpflichtende Regelung in das Gesetz aufnehmen, muss uns doch klar sein, mit welcher Zielrichtung. Das ist in Ihrem Antrag nicht deutlich geworden. Da reicht der Verweis auf die DIN selbst nicht aus oder der Verweis auf die Rechtsverordnungsmöglichkeit der Landesregierung.

Herr Trautvetter, ein Punkt - und ich glaube, das ist der entscheidende, weswegen ich hier noch einmal vorgegangen bin - ist der, dass Sie uns vorgeworfen haben, mit dem Beitrag zur Barrierefreiheit Polemik zu betreiben, und selbst behaupten, dass sie Barrierefreiheit innerhalb dieses Gesetzes geschaffen haben. Ich will Ihnen auch deutlich machen, dass das nicht den Tatsachen des Gesetzentwurfs entspricht. Das können Sie aus den Stellungnahmen der Sozialverbände und der Behindertenverbände auch ganz eindeutig entnehmen. Die betreiben keine Polemik, die betreiben Interessenpolitik, die vertreten die Interessen der mobilitäts- und sinneingeschränkten Menschen in diesem Land. Nach einer Stellungnahme sind das immerhin bis zu 35 Prozent der Menschen, die in Thüringen leben, die mobilitätseingeschränkt sind. Da frage ich Sie doch ernsthaft, ob es ausreicht, in einem Haus mit mehreren Wohnungen lediglich eine barrierefrei zu gestalten bei einem Anteil von 35 Prozent mobilitätseingeschränkter Menschen. Es geht eben dabei nicht nur, Herr Trautvetter, um die als Behinderte vom Status her anerkannten Menschen, sondern es geht eben auch um die tatsächlichen mobilitätseingeschränkten Menschen gerade im Alter, die durch diesen Gesetzentwurf nicht berücksichtigt werden und deren Anteil in der Bevölkerung nicht berücksichtigt wird. Was auch nicht berücksichtigt wird in Ihrem Gesetzentwurf, das wird ganz deutlich, dass man hier nicht Barrierefreiheit im Allgemeinen formuliert, sondern sagt, Räume müssen mit einem Rollstuhl erreichbar sein. Auch die Barrierefreiheit in Absatz 2 wird in Absatz 3 konkretisiert als eine Erreichbarkeit mittels Rollstuhl. Es wird im Gesetz nicht berücksichtigt unter dem Gesichtspunkt Barrierefreiheit die optischen und akustischen Barrieren für Menschen, die sinneingeschränkt leben müssen. Erst dann, wenn wir diese mit aufnehmen in den Gesetzentwurf, dann haben wir tatsächliche Barrierefreiheit und den Paradigmenwechsel, Herr Fiedler, den wir anstreben, ist Barrierefreiheit zum Ausgangspunkt der Überprüfung zu nehmen und nicht von vornherein schon aufzuschreiben, dass es

sich hierbei um einen Sonderfall handelt, den man auch noch mit Verweis auf die Kosten umgehen kann. Das ist keine Polemik, Herr Trautvetter, sondern das ist eine Entsprechung der tatsächlichen Situation und eine Entsprechung der Beeinträchtigung, der Menschen in Thüringen auch ausgesetzt sind und zunehmend durch die demographische Entwicklung auch zukünftig stärker ausgesetzt werden, als das gegenwärtig vielleicht statistisch mit Anerkennung der Behindertenzahlen abzulesen ist. Deshalb bitte ich Sie nochmals um Zustimmung zu unseren Änderungsanträgen zu § 53.

(Beifall bei der PDS)

Der Abgeordnete Fiedler, CDU-Fraktion, hat sich noch einmal zu Wort gemeldet.

Ich will nicht noch einmal auf Herrn Dittes eingehen, keine Angst. Ich will nur mal das korrigieren, wo ich vorhin selber kurz unsicher geworden bin, dass wir in unserem Änderungsantrag Nr. 47, es geht also darum, dass Terrassenüberdachungen in einer Fläche bis zu 30 Quadratmetern und einer Tiefe bis zu 3 Metern, außer im Außenbereich, wir haben also Garagen und Carports bis zu 40 Quadratmetern hier im vereinfachten Verfahren das wollte ich noch mal... - Verfahrensfreiheit, weil ich selber beinahe unsicher geworden bin, wollte ich das noch einmal korrigieren.

Ich glaube, jetzt kann ich die Aussprache schließen, was ich hiermit tue.

Wir kommen zur Abstimmung zum Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/3287. Wir stimmen als Erstes ab über den Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/3954. Aus diesem Änderungsantrag gab es den Wunsch, die Punkte 3 und 5 namentlich abzustimmen. Mit der Fraktion ist das vereinbart, dass wir beide zusammen jetzt namentlich abstimmen als Erstes. Also namentliche Abstimmung über 3 und 5 aus der Drucksache 3/3954. Ich bitte die Schriftführer, die Stimmkarten einzusammeln.

Ich denke, dass jeder die Gelegenheit hatte seine Stimmkarte abzugeben, und ich bitte um das Auszählen.

Mir liegt das Ergebnis der namentlichen Abstimmung zu den Punkten 3 und 5 des PDS-Antrags in der Drucksache 3/3954 vor. Es wurden 81 Stimmen abgegeben. Mit Ja haben 20 gestimmt, mit Nein 61, keiner hat sich enthalten (namentliche Abstimmung siehe Anlage 1). Der Antrag ist damit in diesen beiden Punkten abgelehnt.

Wir kommen nun zur Abstimmung über die Punkte 1, 2, 4, 6, 7 und 8 aus dem Änderungsantrag der Fraktion der PDS in der Drucksache 3/3954. Wer diesem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Das ist nicht der Fall. Der Änderungsantrag ist abgelehnt.

Wir kommen zur Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3959. Wer diesem zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt auch eine Reihe von Stimmenthaltungen. Der Änderungsantrag der Fraktion der SPD ist damit abgelehnt.

Wir kommen als Drittes zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Innenausschusses in der Drucksache 3/3941. Wer dieser zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt einige Gegenstimmen. Gibt es Stimmenthaltungen? Die gibt es nicht. Mit einer Mehrheit ist diese Beschlussempfehlung angenommen worden.

Nun kommen wir zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 3/3287 nach zweiter Beratung unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung. Wer diesem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Das ist eine Mehrheit. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt eine Reihe von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt 1 Stimmenthaltung. Mit einer Mehrheit von Jastimmen ist der Gesetzentwurf angenommen.

Ich bitte das in der Schlussabstimmung zu bekunden. Wer dem Gesetzentwurf zustimmt, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Danke schön. Stimmenthaltungen? Danke schön. Das gleiche Bild ergibt, dass dieser Gesetzentwurf angenommen ist.

Nun kommen wir zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 3/3917. Es ist auch keine Ausschussüberweisung beantragt worden, demzufolge kommen wir direkt zur Abstimmung. Wer diesem Entschließungsantrag der Fraktion der CDU zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Es gibt eine Reihe von Gegenstimmen. Stimmenthaltungen? Es gibt auch eine Reihe von Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit ist der Entschließungsantrag der Fraktion der CDU angenommen.

Nun kommen wir zur Abstimmung zum Entschließungsantrag der Fraktion der SPD in der Drucksache 3/3960. Auch hier ist keine Ausschussüberweisung beantragt worden, so dass wir direkt darüber abstimmen. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke schön. Die Gegenstimmen bitte. Das ist

eine Mehrheit von Gegenstimmen. Gibt es hier Stimmenthaltungen? Es gibt keine Stimmenthaltungen. Mit einer Mehrheit von Gegenstimmen ist der Entschließungsantrag der Fraktion der SPD abgelehnt. Ich schließe den Tagesordnungspunkt 4.