Protokoll der Sitzung vom 29.01.2004

(Beifall bei der CDU)

Man schaue sich bitte bei einer gelegentlichen Urlaubsreise, Herr Kollege Höhn, den Zustand der Gräberfelder in Frankreich und Belgien an. Dann ist Ihre Bemerkung automatisch hinfällig. Ich bitte Sie darum, wenn Sie einmal Gelegenheit haben, das dann auch so wahrzunehmen. Wir mussten nur feststellen, dass wir bei diesem sehr wohl aufgenommenen Ansinnen den rechtlichen Rahmen aber wahrscheinlich überschreiten. Es gibt noch nichts Vergleichbares zum Schutz von Flächendenkmalen, sonst hätte es möglicherweise auch die landwirtschaftliche Nutzung im massiven Maße mit betroffen. Deshalb heute meine deklaratorische Einlassung, man möge in Jena von diesem bösen Treiben absehen, ohne dass wir es gesetzgeberisch fassen.

(Beifall bei der CDU)

Man möge sich der historischen Verantwortung auch in heutiger Zeit annehmen und bewusst sein.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Wir kön- nen das natürlich von Jena ausgliedern und in den Saale-Holzland-Kreis eingliedern. Dann passiert das nicht.)

Meine sehr verehrten Damen und Herren, auf die Frage des Kollegen Fiedler gehe ich nur so weit ein, dass wir in dieser Periode die Gebietsreform auch aus diesem Grunde nicht mehr anfassen werden, Herr Kollege Fiedler. Sie haben vor wenigen Wochen erst eine ähnliche Rede gehalten und sagten, die Gebietsreform solle, wenn über

haupt, noch ein paar Monate oder Jahre hinausgeschoben werden. Ich bleibe bei dieser von Ihnen vorgetragenen Haltung.

Es hat bei vielen Punkten im Ausschuss, das ist hier schon gesagt worden, Übereinstimmung gegeben. An einer Stelle nicht. Ich will darauf eingehen. Bisher gehören dem Landesdenkmalrat Vertreter, so heißt es, jeder Fraktion mit beratender Stimme an. Aus dem Landesdenkmalrat kam die Anregung, das Einverständnis, dass man Abgeordnete ob ihrer guten Arbeit der letzten Jahre durchaus auch mit Stimmrecht versehen könnte. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich erinnere mich an Diskussionen um die Zusammensetzung von Rundfunkräten, wo die politische Einflussnahme massiv kritisiert wurde. Jetzt haben wir zu entscheiden, wie stark ist möglicherweise der politische Einfluss in diesem Landesdenkmalrat. Nun kann man von der Zusammensetzung dieses Parlaments ausgehen. Sie werden es mir möglicherweise nicht übel nehmen, wenn ich sage, ich wünschte mir auch nach dem Juni mindestens in der Mitte diese Stärke und die Zahl der Fraktionen könnte auch bei drei bleiben. Nur allein wir haben das nicht in der Hand. Das entscheidet der Wähler. Wie er 1990 bis 1994 schon einmal bestimmt hatte, dass hier fünf Fraktionen zu sitzen hatten, ist dieses für die Zukunft auch nicht ausgeschlossen. Bei der von der Opposition, insbesondere der PDS, vorgeschlagenen Regelung hieße das automatisch fünf Abgeordnete mit Stimmrecht im Landesdenkmalrat. Da muss die Frage erlaubt sein, ob dann die Proportionen zwischen den Politikern und den sonstigen Fachleuten noch gewahrt bleiben. Deshalb unser Vorschlag, der die Mehrheit im Ausschuss gefunden hat, wir entsenden als Landtag drei Abgeordnete. Das Entsendungsverfahren richtet sich nach den allgemeinen Geschäftsordnungsregelungen dieses hohen Hauses. Ich bitte, bei diesem Vorschlag zu bleiben. Wir haben bei diesem Punkt auch eine weitere Konkretisierung vorgenommen. Aus der Erfahrung der letzten Jahre heraus war festzustellen, dass sich zwar viele geehrt gefühlt haben, diesem Gremium angehören zu dürfen. Mitglieder werden ja vom Ministerium, von der Ministerin berufen. Nur wurde dann dieses hohe Recht, sich dort beratend im Sinne der Denkmale einsetzen zu können, nicht von jedem Mitglied zu jeder Sitzung auch persönlich wahrgenommen. Bisher war es so, dass die Stellvertreter dann anstelle der originär Entsandten auch das Stimmrecht ausgeübt haben. Die Konkretisierung des Gesetzes sieht jetzt vor, dass nur die unmittelbar Berufenen dort das Stimmrecht haben. Wenn sie glauben, sich vertreten lassen zu müssen, müssen sie hinnehmen, dass dann ihre Institution an diesem Tag keine Stimme hat in diesem Gremium. Wir wollen dazu beitragen, dass die originär hochkarätige Besetzung auch über die Jahre der Benennung so in der Arbeit erhalten bleibt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben ein gutes Gesetz verbessert und wir bitten Sie, unserer Intention zu folgen und mit der Beschlussempfehlung des Ausschusses die leichten Korrekturen zum Gesetzentwurf

der Landesregierung mitzutragen und insgesamt unser Gesetz zu befördern. Ich will zum Schluss auf den Brief eingehen, der...

Gestatten Sie eine Anfrage von Frau Dr. KIaubert?

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, PDS: Ich möchte sie am Schluss stellen.)

Ganz zum Schluss wollen Sie? Sie stehen schon da - ja?

Dann üben Sie sich bitte noch einen Moment in Geduld. Ich möchte natürlich Ihren Gedanken durchaus aufgreifen.

Ein Denkmalrat mit dem Unterzeichnenden Herrn Bennert hat uns sehr wohl auf die Bedeutung von Denkmalen hingewiesen. Dafür sind wir sehr dankbar, obwohl es - wie ich finde - in dem hohen Haus dieser Ermahnung nicht bedurft hätte. Es sind alles Bürger Thüringens, die sich der Bedeutung der Denkmale für unser Land bewusst sind. Es ist die Frage aufgeworfen worden, ob wir in § 7 der Veränderung der Regierung folgen und das Haushaltsgeschehen, das die letzten Jahre immer stärker prägt, auch in dieses Gesetz einfließen lassen, also nach Maßgabe des Haushalts. Es greift die gesetzgeberische Praxis eigentlich nur auf. Was ist geschehen? In den letzten Jahren sind wir durch die Haushaltsnöte immer wieder gezwungen worden, mit dem Haushaltsgesetz in diesem Bereich schmerzhafte Einschnitte hinnehmen zu müssen. Wir sagen bewusst, es sind schmerzhafte Einschnitte, weil viele Denkmale die zurückgehenden Zuschüsse zu ihrer Erhaltung eigentlich nicht mehr aushalten. Hier schaue ich bewusst die Finanzer an, mein Blick geht im Moment zum finanzpolitischen Sprecher der CDU-Fraktion. Wenn wir bei den Denkmalen nicht rechtzeitig den Verfall stoppen, wird, wenn wir sie nicht ganz aufgeben und davon spricht niemand, der nötige Erhaltungsaufwand nur größer. Wenn erst einmal der Schwamm im Gebäude ist, wird der Aufwand um ein Vielfaches höher. Das müssen wir gelegentlich hinnehmen, zurzeit - es stand ja diese Woche erst wieder in einer der großen Zeitungen Thüringens bei dem Schloss Wilhelmsthal bei Eisenach - ist es äußerst bedauerlich und wir müssen - hier mein Appell bei der geringsten Gesundung unserer Landesfinanzen darauf achten, dass wir die Zuschüsse zur Denkmalspflege wieder hochsetzen.

(Zwischenruf Abg. Fiedler, CDU: Jawohl, da haben Sie vollkommen Recht.)

(Beifall bei der CDU)

Denn wir haben ja erkennen müssen, dass nicht nur Arbeitsplätze in diesem Bereich verloren gehen, sondern auch denkmalspflegerische Substanz möglicherweise bis zum Totalverlust verloren geht. Wenn ich bisher auch große Zustimmung erfahren habe mit diesen Sätzen, so muss am Ende auch abgewogen werden, ob wir nicht möglicherweise bei Einschnitten an anderer Stelle weniger Schaden verursachen als bei der Denkmalpflege. Jeder Einschnitt in unsere Landesfinanzen ist zum Nachteil dieses Landes, aber in der Denkmalpflege tut es halt besonders weh, weil es sowohl den Arbeitsmarkt wie die kulturhistorische Substanz trifft. Deshalb eindrücklich mein Appell: Sobald es uns wieder möglich wird, mit mehr Geldern arbeiten zu können, sollten wir bei der Denkmalpflege sofort nachlegen. Ob man den Konflikt mit der Verfassung hier hochziehen muss, wie es die Anregung aus dem Brief unterstellt, will ich dahingestellt sein lassen. Das kann man im Nachgang noch mal prüfen. Es hat uns während der Anhörung, die äußerst produktiv gelaufen ist, keiner der Spezialisten dieses Problem angetragen. Die rechtsförmliche Prüfung der Landesregierung ist in diesem Punkt natürlich gelaufen und im Justizministerium wird peinlich darauf geachtet, jede gesetzgeberische Handlung dieser Regierung und überhaupt im Lande immer mit der Verfassung zu spiegeln, und dort sind keinerlei Bedenken vorgetragen worden. Also hier ist eine Stimme, die wir sehr wohl ernst nehmen, aber die nicht ausreicht, diese sinnvolle Gesetzgebung jetzt noch mal Wochen und Monate zu verschieben. Ich bitte um Zustimmung und danke Ihnen und bin bereit die Anfrage zu beantworten.

(Beifall bei der CDU)

Herr Abgeordneter Schwäblein, ich möchte Sie fragen: Haben Sie nach Eintreffen des Briefes in Ihrer Fraktion noch einmal prüfen lassen, ob es diese verfassungsrechtlichen Bedenken gibt? Das ist die erste Frage. Die zweite Frage ist, Sie haben ja darauf hingewiesen, es gibt keinen Eilbedarf bei diesem Gesetz: Was hindert Sie eigentlich daran, diesen Gesetzentwurf noch einmal durch den Justizausschuss des Thüringer Landtags prüfen zu lassen, mitberatend im Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst, außer dem Umstand, dass der Antrag von der PDS-Fraktion kommt?

Sehr geehrte Frau Kollegin, ich gehe auf beide Teilfragen ein. Bei der letzten Frage bin ich verwundert, dass Sie nicht zugehört haben, ich habe genau zu Anfang begründet, weshalb wir so großen Wert darauf gelegt haben, parallel zur Bauordnung dieses Gesetz zu verabschieden.

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Aber die Bauordnung... )

Dies ist die Hauptbegründung dafür, die Nebenbegründung habe ich am Schluss deutlich werden lassen. Die rechtsförmliche Prüfung ist im Ministerium für Justiz im Rahmen der Erarbeitung des Gesetzes in der Regierung geschehen. Dies sieht die innere Ordnung der Regierung vor, dies sieht auch das ganze Gesetzgebungsverfahren vor und wir haben diese Frage, was ist dort rechtskonform, bereits seit der Behandlung hier im Landtag geprüft, also auch innerhalb unserer Fraktion seit dem Mai vorigen Jahres. Es hat dieses Briefes nicht bedurft.

(Zwischenruf Abg. Dr. Klaubert, PDS: Ach, Sie wussten das schon vorher?)

Wir wissen, dass wir an jeder Stelle schauen, ob es mit der Verfassung konform geht, wir holen die Verfassung nicht nur vor, wenn uns Bürger darauf hinweisen. Die Verfassung ist Grundlage unseres täglichen Handelns als Politiker.

(Beifall bei der CDU)

(Zwischenruf Abg. Dittes, PDS: Sagen Sie das mal Ihrem Innenminister.)

Wenn Sie die Verfassung ernst nehmen würden, wären Sie freiwillig schon längst aus diesem Parlament ausgeschieden, Herr Dittes.

Also, Herr Abgeordneter Schwäblein, wir waren eigentlich in einer sehr guten, sachlichen Debatte und die wollen wir jetzt mal so zu Ende führen.

Ja, Sie wissen gar nicht, was ich alles kann, aber das müssen wir heute auch nicht klären.

(Zwischenruf Abg. Thierbach, PDS: Diese Bemerkung ist überflüssig wie ein Kropf.)

Damit ist eigentlich beides beantwortet. Wir haben Monate dieses Gesetz beraten in breiter Übereinstimmung. Wir haben alle rechtlichen Fragen aufgeworfen. Wir haben alle Aspekte der zur Anhörung Gebetenen gewürdigt und wir haben selbst die Regierungsvorlage kritisch gewendet. Wie Sie sehen, haben wir viele Änderungsvorschläge vorgetragen, denen Sie sogar zustimmen konnten. Insoweit brauchen wir uns nicht vorzuwerfen, dass wir dort zu lax mit einem Gesetz umgegangen wären. Das stimmt im Allgemeinen schon nicht und im Konkreten erst recht nicht. Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU)

Wortmeldungen von Seiten der Abgeordneten sehe ich nicht mehr. Ich sehe überhaupt keine Wortmeldungen mehr. Dann kann ich die Aussprache schließen.

Dann kommen wir zur Abstimmung, und zwar zunächst über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Entschuldigung, der Antrag auf Rücküberweisung bleibt ja aufrecht. Wir stimmen über den Antrag der Rücküberweisung ab, und zwar an den Ausschuss für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann ist das mit Mehrheit abgelehnt. Die Überweisung an den Justizausschuss, denn da war es ja noch nicht. Wer dem zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Danke. Enthaltungen? 1 Enthaltung, also auch mit Mehrheit abgelehnt. Dann brauchen wir auch über die Federführung nicht mehr abzustimmen.

Jetzt komme ich zur Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Wissenschaft, Forschung und Kunst in Drucksache 3/3926. Wer dieser Beschlussempfehlung die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Mit Mehrheit angenommen.

Dann stimmen wir jetzt über den Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3285 in zweiter Beratung ab unter Berücksichtigung der eben angenommenen Beschlussempfehlung. Wer dem die Zustimmung gibt, den bitte ich um das Handzeichen. Danke. Gegenstimmen? Einige Gegenstimmen. Enthaltungen? Einige Enthaltungen. Dann ist dieser so geänderte Gesetzentwurf mit Mehrheit angenommen.

Wir kommen zur Schlussabstimmung. Ich bitte diejenigen, die zustimmen, sich von den Plätzen zu erheben. Danke. Dann bitte ich um die Gegenprobe, wer dagegen stimmt. Danke. Und ich bitte um die Enthaltungen. Einige Enthaltungen. Dann in der Schlussabstimmung auch mit Mehrheit so beschlossen. Damit kann ich den Tagesordnungspunkt 3 schließen.

Ich komme zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 4

Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 3/3287 dazu: Beschlussempfehlung des Innenausschusses - Drucksache 3/3941

dazu: Änderungsantrag der Fraktion der PDS - Drucksache 3/3954 Änderungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3959 dazu: Entschließungsantrag der Fraktion der CDU - Drucksache 3/3917 Entschließungsantrag der Fraktion der SPD - Drucksache 3/3960 ZWEITE BERATUNG

Der Herr Abgeordnete Wetzel wird uns über die Beratung im Innenausschuss berichten.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, in der Drucksache 3/3941 liegt uns heute die Beschlussempfehlung des Innenausschusses zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung in Drucksache 3/3287, Erstes Gesetz zur Änderung der Thüringer Bauordnung, vor. Durch den Beschluss des Landtags vom 8. Mai vergangenen Jahres ist dieser Gesetzentwurf an den Innenausschuss federführend und an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik überwiesen worden.

Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 60. Sitzung am 9. Mai 2003, in seiner 62. Sitzung am 19. Juni 2003 und in seiner 69. Sitzung am 9. Januar dieses Jahres beraten. In seiner 62. Sitzung am 19. Juni 2003 hat er eine Anhörung in öffentlicher Sitzung zu dem Gesetzentwurf durchgeführt und am 9. Januar dieses Jahres wurde die Beschlussempfehlung an den Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Strukturpolitik zur Mitberatung überwiesen. Dieser hat am 22. Januar, vor wenigen Tagen, beraten und ohne Änderung der Beschlussempfehlung des Innenausschusses zugestimmt. In der Beschlussempfehlung in Drucksache 3/3941 werden in den Punkten 1 bis 10 die Änderungswünsche des Innenausschusses dem hohen Haus mitgeteilt.

Meine Damen und Herren, die Musterbauordnung ist in der Bundesrepublik Deutschland im vergangenen Jahr zustande gekommen. Maßgeblich hat der Freistaat Thüringen daran mitgewirkt. Damit hat die Thüringer Bauordnung sich nunmehr auch sehr eng an die Musterbauordnung des Bundes angelehnt. Dem Freistaat Thüringen ging es dabei auch darum, bundeseinheitlichere Regelungen speziell in der Bauordnung zu erzielen. Auch im engeren Zusammenspiel der mitteldeutschen Länder wird dies künftig ein wichtiger Baustein sein. Es handelt sich hierbei um einen Paradigmenwechsel. Die Verantwortung wird künftig vom Staat auf den Bauherrn übertragen. Die Bauordnung dient der Gefahrenabwehr, alle anderen Dinge sind dabei vernachlässigt worden. 80 Regelungen wurden seitens der Bauordnung zur bestehen

den Bauordnung soweit als möglich reduziert. Bestehende Doppelregelungen, wie sie z.B. im Baugesetzbuch und im Umweltgesetz bisher bestanden, wurden ausgeräumt. Viele Bedenken konnten in Anhörungen ausgeräumt werden, indem Menschen, Personen sich zu Wort gemeldet haben aus Ländern, in denen es bereits eine Novellierung der Bauordnung gab und gibt. Jeder Bauherr hat es jetzt selbst in der Hand, ob er sich an das Gesetz hält oder nicht. Das ist ein ganz wichtiger Satz, denn in § 81 bei den Bußgeldsummen ist das Bußgeld von 50.000  auf 500.000          bisher Bußgelder hingenommen haben und sich nicht an das Gesetz hielten, sich das künftig überlegen werden. In großer Mehrheit hat man sich im federführenden Innenausschuss zu den einzelnen Punkten des Paradigmenwechsels verständigt. Die Opposition suchte für diesen Paradigmenwechsel im Innenausschuss noch eine Mehrheit für eine gewisse Übergangszeit von drei Jahren. Aus Effizienzgründen fand dies aber keine Mehrheit. Deshalb, meine Damen und Herren, bitte ich um Annahme der Beschlussempfehlung des Innenausschusses. Danke schön.

(Beifall bei der CDU)

Wir kommen damit zur Aussprache. Als Erster hat das Wort der Abgeordnete Dittes, PDS-Fraktion.

Meine Damen und Herren! Herr Wetzel, es ist natürlich schon wirklich ein besonderes Maß an Deregulierung, wenn der jetzige Gesetzentwurf den Menschen in Thüringen freistellt, sich daran zu halten oder nicht. Es ist mitnichten so, sondern der Gesetzgeber verfolgt natürlich ganz gezielte Absichten auch im Baurordnungsrecht, meint bloß in einigen Fällen, dass man diese konkreten Vorschriften in dieser Form nicht mehr im Gesetz hat stehen lassen müssen. Aber, meine Damen und Herren, wenn man sich an der Logik der Derugulierung - und die liegt dem Gesetzentwurf nach den Aussagen des Thüringer Innenministers in der letzten Lesung hier im Landtag zugrunde - allzu sehr orientiert, kann natürlich auch eine ganze Menge Unsinn dabei herauskommen. Damit meine ich jetzt nicht die vorliegende Bauordnung, sondern ich meine eine Äußerung des Wirtschaftsministers Reinholz aus der regulären Dezembersitzung des Thüringer Landtags, an der ich Ihnen zwei Dinge deutlich machen will: Erstens, dass das Wort "Deregulierung" ein inhaltsloser Kampfbegriff ist und zweitens will ich Ihnen deutlich machen, was bei unserer Bewertung der vorliegenden Bauordnung zugrunde gelegen hat. Minister Reinholz führte aus - und ich gebe zu, auch zur Belustigung einiger Abgeordneter -, dass die Landesregierung beim Überarbeiten der Verwaltungsvorschriften eine Deregulierungsquote von 70 Prozent erreichen konnte. Mal ganz abgesehen davon, meine Damen und Herren, dass da offensichtlich die DDR-Herkunft von Herrn Reinholz mit ihm durchgegangen ist, die

se Aussage vermittelt doch auch einen wahrhaft anarchistischen Grundgedanken der Thüringer Landesregierung: Je mehr Vorschriften, je mehr Regelungen des Staates, der in die Rechte der Betroffenen